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Die Bundesregierung informiert über die Corona-Krise

Das unternimmt die deutsche Regierung gegen die Folgen der Corona-Pandemie. Lest hier im Ticker, was die Regierung aktuell über ihre Maßnahmen berichtet.

05.04.2022
Bundespressekonferenz Corona
© dpa

+++ Dienstag, 05.04.2022 +++

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen weiter in der Corona-Pandemie. Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden deshalb als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert. Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird fortgeführt.

Hilfen für besonders betroffene Bereiche

Viele Unternehmen können nach der weitreichenden Aufhebung der Corona-Beschränkungen wieder ihrem Geschäft nachgehen. Sie benötigen keine staatliche Unterstützung mehr. Es gibt aber Wirtschaftsbereiche oder Personengruppen, auf die das so noch nicht zutrifft. Geschäftsbereiche mit planerischem Vorlauf wie beispielsweise die Veranstaltungsbranche brauchen noch Unterstützung, bis wieder eigene Umsätze erzielt werden. Für diese Unternehmen und Selbständige steht die verlängerte Überbrückungshilfe IV zur Verfügung.

Anträge ab sofort möglich

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten.

Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen. Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV inklusive der Neustarthilfe 2022 ist inhaltlich unverändert geblieben und wird wieder über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgewickelt.

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+++ Montag, 28.03.2022 +++

Angesichts der weiter hohen Infektionszahlen und starken Belastung in den Krankenhäusern hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach zum raschen Handeln aufgefordert. Die Bundesländer sollten sich zu Hotspots erklären, damit umfangreiche Schutzmaßnahmen weiter bestünden. Ungeimpfte sollten sich unbedingt impfen lassen.

„Die Pandemie ist bei Weitem nicht vorbei. Von einem Freedom Day kann keine Rede sein“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin. Pro Tag komme es derzeit zu 300.000 Neuinfektionen. Es sei zudem davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Neuinfektionen mehr als doppelt so hoch sei. Jeden Tag seien um die 300 Tote zu beklagen.

Lage spiegelt sich in Krankenhäusern wider

Das Infektionsgeschehen hat nach Ansicht des Ministers auch Auswirkungen auf die Situation in den Krankenhäusern: Belegschaften seien zum Teil stark infiziert, es bestehe Notbetrieb, Operationen würden verschoben. „Alles in allem ist das eine Situation, wo wir unmittelbar und schnell reagieren müssen.“

Lauterbach nannte drei Handlungspunkte:

1. Hotspot-Regelung nutzen

Der Minister appellierte an die Länder, die Hot Spot-Regelung zu nutzen, die in der Änderung des Infektionsschutzgesetzes festgelegt wurde. Sie sieht vor, dass die Bundesländer bei einer lokal bedrohlichen Infektionslage weitergehende Schutzmaßnahmen als den Basis-Schutz ergreifen können. Eine Gefahrenlage ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht – aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen.

Als Überlastung der Krankenhäuser nannte Lauterbach etwa, wenn diese die Notfallversorgung nicht mehr gewährleisten können, planbare Eingriffe verschoben werden müssten oder großer Personalmangel aufgrund von Corona-Infektionen herrsche.

Über das Thema würden die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag beraten, kündigte Lauterbach an.

2. Impf-Appell an Ungeimpfte

Der Minister betonte erneut die Bedeutung der Impfung. „Wir haben eine so hohe Fallzahl, dass alle, die jetzt ungeimpft sind, damit rechnen müssen, sich in den nächsten Tagen zu infizieren“, warnte er. Besonders gefährdert seien die ungeimpften Menschen über 60 Jahren, zudem gebe es zahlreiche Menschen mit Immunschwäche oder Vorerkrankungen.

3. Vierte Impfung für Risikogruppen

Lauterbach forderte dazu auf, offensiver mit der vierten Impfung umzugehen. Derzeit seien weniger als zehn Prozent derjenigen, denen die Ständige Impfkommission (STIKO) die zweite Auffrischung empfiehlt, tatsächlich ein viertes Mal geimpft. Empfohlen wird diese für Menschen ab 70 Jahren sowie Risikopatienten mit bestimmten Vorerkrankungen und für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

 

+++ Donnerstag, 17.03.2022 +++

Mit dem geplanten Wegfall der meisten Schutzmaßnahmen ab 20. März tritt Deutschland nach zwei Jahren in eine neue Phase der Pandemie ein. Das betonte Bundeskanzler Scholz nach den Beratungen von Bund und Ländern zur Pandemielage.

Das geänderte Infektionsschutzgesetz, das am Freitag im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll, trage der pandemischen Entwicklung Rechnung, betonte Bundeskanzler Olaf Scholz nach den Beratungen mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Allerdings: Die Pandemie sei noch nicht vorbei. Derzeit stiegen die Inzidenzzahlen wieder und seien auf einem sehr hohen Niveau.

Lage nicht mehr so dramatisch

Die gute Nachricht jedoch sei, so Scholz, dass die Lage in den Krankenhäusern und Intensivstationen nicht mehr so dramatisch sei wie es früher bei solch hohen Zahlen der Fall gewesen wäre. Zudem verliefe die Krankheit derzeit bei den meisten Menschen milder, vor allem den geimpften, erklärte Scholz.

Auf die meisten Maßnahmen verzichten

„Nun treten wir in eine neue Phase der Pandemie ein, in der wir - wie fast alle unserer Nachbarländer - auf die meisten Schutzmaßnahmen verzichten werden“, sagte Scholz. Das Infektionsschutzgesetz, das am Freitag im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll, trage dieser Entwicklung Rechnung.

Das Infektionsschutzgesetz enthält Basismaßnahmen, etwa das Tragen von Schutzmasken in Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Zudem sieht es Vorkehrungen für den Fall vor, dass sich in einzelnen Regionen die Corona-Lage zuspitzt. Auch wenn sich die Länder mehr wünschten, „ist es trotzdem eine rechtliche Grundlage, auf der in Zukunft aufgebaut werden kann“, so der Kanzler.

Eigenverantwortliches Handeln

Scholz appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die Hygiene-Regeln zu halten - Abstand zu halten, und freiwillig zum eigenen Schutz eine Maske zu tragen. 

Außerdem forderte er alle Ungeimpften dazu auf, sich mit Blick auf den Herbst „endlich“ impfen zu lassen. Die aktuelle Omikronvariante führe bei Ungeimpften häufiger zu schweren Verläufen, viel zu viele würden sterben. „Deshalb ist es mein großer Wunsch, dass sich alle noch einmal neu motivieren und von dieser Impfmöglichkeit Gebrauch machen.“ Es bleibe eine Aufgabe, „der wir uns gemeinsam widmen müssen“.

 

+++ Mittwoch, 16.03.2022 +++

Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben. Das Bundeskabinett hat die neugefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen.

Trotz eines mittelfristig erwarteten Rückgangs ist davon auszugehen, dass die Infektionszahlen in nächster Zeit signifikant hoch bleiben. Da die aktuellen Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Ablauf des 19. März enden, soll bis zum 25. Mai 2022 eine angepasste Verordnung gelten.

Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssten für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Verlängerung der Regelung. Er mahnte: „Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln.“

Unternehmen müssen Beschäftigte schützen

Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, die Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen treffen sie künftig jedoch eigenverantwortlich - abhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen und den tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren.

Ab 20. März müssen die Unternehmen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung prüfen:

  • die Umsetzung der AHA+L-Regel,
  • die Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte,
  • Angebote für betriebliche Testungen.

Nach der Gefährdungsbeurteilung werden die Maßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept festgeschrieben. Die Instrumente sind bekannt und bewährt und können jederzeit angewandt werden. So können Arbeitgeber den Beschäftigten weiterhin die Arbeit im Homeoffice anbieten und – um Infektionseinträge in den Betrieben rechtzeitig zu erkennen – weiterhin Testangebote machen. Bei der Wahrnehmung von Impfangeboten müssen Arbeitgeber die Beschäftigten zudem weiterhin unterstützen. Die Bundesregierung will so Gesundheitsgefährdungen der Beschäftigten und wirtschaftlichen Einbußen der Unternehmen entgegenwirken.

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Kleinere Unterschiede in Vor- und Nachnamen und Namenszusätze wie Doktor-Titel stellen in der Corona-Warn-App kein Problem mehr dar. Die neueste Version der Applikation ermöglicht den Usern eine genaue Namensbezeichnung.

Stimmten der Vor- und Nachname in Impfzertifikaten nicht exakt überein, so konnte die Corona-Warn-App diese Zertifikate nicht ein und derselben Person zuordnen. Das heißt, war zum Beispiel in einem Impfzertifikat der Zweitname angegeben und in einem anderen Impfzertifikat nicht, hat die App die Zertifikate zwei verschiedenen Personen zugeordnet. Einzig ein neu ausgestelltes Zertifikat löste das Problem. Das gehört mit dem Update der Vergangenheit an.

Zukünftig ist es nämlich so, dass die App nun beim Vergleich von mehreren Zertifikaten jeweils den Vor- und Nachnamen in seine Bestandteile zerlegt. Auch filtert die App Namenszusätze wie akademische Titel heraus und ordnet die Zertifikate entsprechend derselben Person zu.  

Die Corona-Warn-App erkennt, dass zwei Zertifikate zu einer Person gehören, wenn:

  • Vor- und Nachnamen entweder ganz genau übereinstimmen oder mindestens ein Vorname und mindestens ein Nachname übereinstimmen sowie
  • die Geburtsdaten exakt übereinstimmen.

Des Weiteren erhalten Nutzende der App einen Hinweis, wenn sich durch die Anpassung etwas an der Gruppierung ihrer Zertifikate ändert.

+++ Freitag, 11.03.2022 +++

Mit über 250.000 Neuinfektionen ist die Zahl der Ansteckungen so hoch wie nie. Täglich sterben derzeit 200 bis 250 Menschen an Corona. „Wir sind in einer kritischen Situation“, sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Das Infektionsgeschehen sei ausgesprochen dynamisch, sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Mit derzeit über 250.000 Neuinfektionen und 200 bis 250 Menschen, die pro Tag an Corona sterben, sei die Lage schlechter als die Stimmung, betonte Lauterbach auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler. Der Minister: „Wir sind in einer kritischen Situation.“ Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der Toten in den kommenden Wochen weiter ansteigen werde.

Auch RKI-Präsident Wieler hält die Lage für angespannt. „Nach wie vor erkranken viel zu viele Menschen schwer an Covid und nach wie vor sterben auch zu viele Menschen“, sagte er. Von den Tausend Toten pro Woche seien die meisten Menschen über 70 Jahre alt und gehören damit zur Risikogruppe. Dennoch seien auch 14 Prozent der Verstorbenen unter 70 Jahren alt.

Mit Blick auf die Lage in den Krankenhäusern sei die Hospitalisierung gestiegen; die Hälfte der derzeitigen Covid-Patienten auf Intensivstationen über 70 Jahre alt. Die noch ansteckendere Omikron-Subvariante BA.2 mache bereits 50 Prozent aller Infektionen aus und setze sich damit immer stärker durch, so Wieler weiter.

Impfen ist der beste und sicherste Weg

Gesundheitsminister Lauterbach machte deutlich, dass Impfungen weiter gebraucht würden, „um eine Situation im Herbst zu verhindern, die wir jetzt haben“. Impfungen schützen gut vor Ansteckungen, wenn auch nicht perfekt. Selbst wenn Omikron bliebe oder gefährlicher werde, die Delta-Variante mit einer anderen Variante durchbrechen würde oder von einer Rekobination auszugehen sei: „Über 90 Prozent, etwa 96 Prozent des Genoms der Viren, auch die unterschiedlichen Stämme betreffend“ seien bei diesen Varianten identisch. Aus diesem Grund seien die Impfungen weiterhin wirksam gegen die schwere Erkrankung.

Dass die Impfung der beste und der sicherste Weg zur Immunität bleibe, betonte auch RKI-Präsident Wieler. „Die bekannten Impfreaktionen sind im Vergleich zu den Folgen einer Infektion deutlich weniger ausgeprägt. Die Impfung schützt uns eben nicht nur vor schweren Verläufen und vor dem Tod, sondern auch vor Long Covid. Dabei schützen wir eben nicht nur uns selbst, sondern auch alle Menschen, mit denen wir in Kontakt kommen, und damit auch alle Menschen, die uns wichtig sind.“

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Die Corona-Regeln sollen ab dem 20. März weitgehend fallen. Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen bleiben aber bestehen. Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage dort erfordert und das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Das Bundeskabinett hat hierzu einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen läuft am 19. März aus. Nun hat die Bundesregierung im sogenannten Umlaufverfahren den Entwurf für eine Anschlussregelung beschlossen. Diese sieht einerseits einen „Basis-Schutz“ zum Schutz besonders vulnerabler Menschen vor, andererseits ermöglicht sie strengere Restriktionen für Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen.

Basis-Schutz für vulnerable Gruppen, Personennahverkehr und Schulen

Gesundheitlich gefährdete Menschen – unter anderem in Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege oder in Krankenhäusern – sollen weiterhin besonders geschützt werden. Bestimmte Basis-Schutzmaßnahmen wie eine Masken- und Testpflicht sollen deshalb in diesen Einrichtungen weiterhin bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie die Testpflicht an Schulen sollen bestehen bleiben.

Zuspitzung der Infektionslage in „Hot Spots“

Kommt es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Länder weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt.

Eine Gefahrenlage in einem sogenannte Hot Spot ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht - aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen.

Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten.

Gültigkeit der Maßnahmen

Damit die Landesparlamente ihre bisher geltenden Regelungen abändern können, ist eine Übergangsfrist vorgesehen: Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, können noch bis zum 2. April verlängert werden.

Das Gesetz ist bis zum 23. September befristet. Der Gesetzgeber wird dann mit Blick auf die aktuelle Lage neu bewerten, welche Maßnahmen im Herbst und Winter erforderlich sind.

Impf-, Genesenen- und Testnachweise im Infektionsschutzgesetz geregelt

Bisher sind Impf-, Genesenen- und Testnachweise in zwei Verordnungen – nämlich der  COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung – definiert, die wiederum auf konkretisierende Internetveröffentlichungen des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweisen.

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen diese Begriffe künftig im Infektionsschutzgesetz definiert werden. Auch diese Änderung war Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat neue Informationsmaterialien für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer entwickelt. Das Medienpaket besteht aus neun Merkblättern und Infografiken – zum Beispiel mit Fakten zur Schutzimpfung.

Um Geflüchtete aus der Ukraine über den Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung zu informieren, stellt die BZgA Informationsmaterialien auf Ukrainisch bereit. Die Grafiken und Merkblätter erklären zum Beispiel, was Regeln wie „3G“ oder „2Gplus“ bedeuten. Sie veranschaulichen Testmöglichkeiten und Hygiene-Tipps. Außerdem informieren sie zu allen Fragen rund um die COVID-19-Schutzimpfung. 

Infos zum Weitergeben an Geflüchtete

Das Medienpaket steht hier zum Download bereit. Es richtet sich vor allem an Menschen, die ukrainischen Geflüchteten helfen, zum Beispiel Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften oder Menschen, die mit der Gesundheitsvorsorge der Geflüchteten betraut sind. Sie können die Informationen dort weitergeben, wo sie gebraucht werden.

Hier erhalten Sie alle Infomaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf Ukrainisch
Weitere Informationen für Helferinnen und Helfer bietet die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

+++ Montag, 07.03.2022 +++

Erleichterungen in der Gastronomie, Hotellerie und bei Veranstaltungen: Ab 4. März greift die zweite Stufe des  Lockerungsplans, den Bund und Länder bei ihrer Konferenz am 16. Februar beschlossen haben. Ungeimpfte können etwa mit negativem Test in Restaurants, Clubs und Discotheken öffnen wieder. Die konkrete Umsetzung liegt bei den Ländern.

Seit Freitag fallen in vielen Bundesländern weitere Corona-Beschränkungen weg. In der Gastronomie und Hotellerie gilt nun die 3G-Regel. Das heißt, neben Geimpften und Genesen können auch Ungeimpfte mit negativem Test im Restaurant essen oder im Hotel übernachten.

Auch die lange geschlossenen Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Dort gilt die 2G-Plus-Regel: Geimpfte und Genese werden hineingelassen, wenn sie zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen können oder geboostert sind.

Bei überregionalen Großveranstaltungen sind außerdem wieder mehr Gäste erlaubt. In Innenräumen ist eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig. Die Zahl von 6.000 Menschen darf dabei nicht überschritten werden. Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft werden, maximal 25.000 Menschen sind zugelassen. Für alle gilt die 2G-Regelung beziehungsweise die 2G-Plus-Regelung.

3-Stufen-Plan für Öffnungen

Die neuen Lockerungen sind der zweite Schritt des bundesweiten Öffnungsplans, den Bund und Länder am 16. Februar beschlossen hatten. In einem ersten Schritt waren die privaten Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene weggefallen. Der Zugang zum Einzelhandel war wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich.

Basisschutz ab 20. März

Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, dass in einem dritten Schritt ab dem 20. März ein sogenannter Basisschutz bestehen bleiben soll. Am 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz aus, es ist aktuell die Grundlage für die Corona-Einschränkungen. Die Bundesregierung berät derzeit mit den Koalitionsfraktionen über eine Änderung des Gesetzes.

Als Basisschutz-Maßnahmen gelten etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder das Abstandsgebot. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.

Die konkrete Umsetzung der gelockerten Regeln erfolgt durch die einzelnen Länder auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in eigener Verantwortung. Eine Übersicht der Regelungen in den Bundesländern finden Sie hier.

+++ Donnerstag,03.03.2022 +++

Die Einreise nach Deutschland wird wieder einfacher: Ab Donnerstag ist kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesen. Hintergrund ist eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung. Demnach gelten keine Länder mehr aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante als Hochrisikogebiet. Die Bundesregierung hat am 1. März im sogenannten Umlaufverfahren die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Am 3. März um Mitternacht tritt die geänderte Verordnung in Kraft. Was ändert sich?

Neue Einstufung von Hochrisikogebieten

Künftig wird die anzunehmende Krankheitsschwere bei der Einstufung von Hochrisikogebieten stärker berücksichtigt. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt nur noch für solche Gebiete, in denen ein gefährlicheres Virus als Omikron grassiert. Das wäre etwa bei erneuter Verbreitung der Delta-Variante der Fall. 

Laut Robert-Koch-Institut streicht Deutschland nun alle Corona-Hochrisikogebiete von der Liste. Die Regelung tritt am Donnerstag um Mitternacht in Kraft. Ist ein Land kein Hochrisikogebiet mehr, entfällt für Reisende die elektronischen Einreiseanmeldung. Generell gilt weiterhin bei Einreise die 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet). 

Erleichterungen für Kinder 

Werden Länder erneut als Hochrisikogebiet ausgewiesen, gibt es mit der geänderten Einreisverordnung künftig Erleichterungen für Kinder. Unter Sechsjährige, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurückreisen, müssen nicht mehr in Quarantäne. Bislang mussten sie fünf Tage in Absonderung, die sie nicht durch einen negativen Test vorzeitig beenden konnten. Nur bei Vorlage eines Genesenen- oder Impfnachweises waren die Kinder von der Quarantäne befreit.

Kinder zwischen sechs und zwölf Jahre können jetzt die Quarantäne direkt durch eine negative Testung beenden. Können sie diese nicht vorweisen, endet die Quarantäne wie bislang automatisch nach fünf Tagen. 

Die 3G-Nachweispflicht entfällt nun generell für Kinder bis zwölf Jahre. Sie müssen bei Einreise aus dem Ausland nicht mehr vorweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bislang galt das nur für Kinder bis sechs Jahren.

Die Pflicht, bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet einen Testnachweis vorzulegen, der auf einer Testung mittels Nukleinsäure-Nachweis beruht (zum Beispiel PCR), gilt nun ebenfalls erst ab Vollendung des zwölften Lebensjahres.

Die Einstufung von Risikogebieten kann sich kurzfristig ändern. Deshalb sollten Reisende unbedingt prüfen, ob die Länder, in denen sie sich in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten haben, als Risikogebiete eingestuft sind. 

 

+++ Montag, 28.02.2022 +++

Mit Blick auf die Infektionszahlen mahnte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Freitag in seiner Pressekonferenz zur Pandemie-Lage weiterhin große Achtsamkeit an: „Wir haben sehr hohe Fallzahlen, die wir möglicherweise sogar unterschätzen.“ Zudem seien pro Tag immer noch 200 bis 300 Todesfälle zu verzeichnen. 

Omikron-Untervariante breitet sich aus

Der Scheitelpunkt sei bei der aktuellen Welle erreicht. Gleichzeitig verwies er auf die Ausbreitung der neuen Subvariante BA.2, die zwar offensichtlich nicht schwerer verlaufe, aber ansteckender sei. In Deutschland mache sie derzeit etwa 16 bis 17 Prozent der Fälle aus, in großen Städten mehr. Wenn Deutschland nicht vorsichtig sei, könnten die Fallzahlen möglicherweise wieder steigen, betonte Lauterbach.

Auch der Präsident des RKI Lothar Wieler mahnte, die Situation weiterhin ernst zu nehmen. Ältere Menschen seien nach wie vor gefährdet und müssten besonders geschützt werden. Wieler verwies erneut auf die Notwendigkeit einer Impfung. Eine vollständige Impfung und vor allem die Auffrischimpfung schützten sehr gut vor schweren Verläufen und auch Todesfällen, gerade bei den Älteren. 

Kein Spielraum für schnellere Öffnungen

Lauterbach appellierte an die Bundesländer, bei den Lockerungen nicht über das hinauszugehen, was bei der Ministerpräsidentenkonferenz vergangenen Woche beschlossen wurde. Der Bundesminister betonte: „Für eine Beschleunigung der Öffnungen haben wir überhaupt keine Spielräume.“ Die Einschätzung, dass ein „Freedom Day“, also ein Ende der Pandemie, vor uns liege, teile er nicht.

 

+++ Montag, 21.02.2022 +++

Deutschland hat nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten. Die ergriffenen Maßnahmen hätten gewirkt. Dennoch: „Wir sind noch nicht wirklich in sicheren Gewässern“, so Lauterbach.

„Mein Dank an all diejenigen, die sich fair und vorsichtig verhalten haben. Denn ihnen verdanken wir die Erfolge, die wir haben“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Freitag in Berlin. Seiner Einschätzung nach hat Deutschland in der Corona-Pandemie den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten. Die ergriffenen Maßnahmen hätten gewirkt – mit dem Ziel, insbesondere die älteren Menschen in Deutschland zu schützen.

Denn, so der Minister, „wir müssen davon ausgehen, dass wir bis zu zwölf Prozent Ungeimpfte bei den über 60-Jährigen haben. Das ist eine besondere Herausforderung.“ Trotz Optimismus warnte der Bundesgesundheitsminister: „Wir sind noch nicht wirklich in sicheren Gewässern.“

Gerade die nachlaufende Hospitalisierung sei weiterhin ein Risiko. Das heißt, die Infektionen von heute führten nicht morgen schon zu Behandlungen im Krankenhaus, sondern mit deutlicher Verzögerung zum Teil von bis zu 14 Tagen, so Lauterbach. Allerdings sehe er keine Gefährdung für eine Überlastung der Krankenhäuser zum jetzigen Zeitpunkt.

Pandemie ist nicht vorbei

Auch der Vizepräsident des Robert Koch-Instituts, Lars Schaade, sieht den Scheitelpunkt für die Intensivstationen noch nicht erreicht. Das Infektionsrisiko bleibe hoch, ältere Menschen müssten weiter geschützt werden. „Das Sars-Coronavirus-2 wird nicht mehr verschwinden. Wir müssen uns darauf einstellen, dass es auch in Zukunft weitere Covid-19-Wellen geben wird. Wie sie genau verlaufen werden, können wir noch nicht vorhersagen“, sagte Schaade. Vor diesem Hintergrund sei der beste Schutz nach wie vor die Corona-Impfung.

„Dass wir bislang vergleichsweise gut durch die Omikron-Welle gekommen sind, haben wir zum großen Teil der Umsicht der Bevölkerung zu verdanken und der Tatsache, dass sich ein Großteil der Menschen hat impfen und auffrischen lassen“, so der RKI-Vizepräsident. „Ich möchte daher noch mal an alle Unentschlossenen appellieren: Bitte lassen Sie sich impfen auch mit Blick auf die Zukunft, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Bisher starben in Deutschland mehr als 120.000 Menschen im Zusammenhang mit dem Virus.

Maßvolle Lockerungen, aber keine maßlosen

Mit Blick auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach: „Wir können uns maßvolle Lockerungen leisten, aber keine maßlosen.“ Der Minister appellierte an die Bundesländer, nicht über die Beschlüsse hinauszugehen und diese wie ein Uhrwerk umzusetzen. „Das ist alles auf Kante genäht“, so Lauterbach. „Wenn wir jetzt zusätzliche Lockerungen einführen, wenn wir versuchen, uns zu profilieren als jemand, der besonders schnell lockert – das wäre falsch.“

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Der Bund unterstützt Unternehmen weiter in der Corona-Pandemie. Die Corona-Wirtschaftshilfen werden als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert. Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden fortgeführt.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Beschränkungen betroffen sind, auch weiterhin eine umfassende Unterstützung. Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen entsprechend des aktuellen Beschlusses von Bund und Ländern PDF, 107 KB, nicht barrierefrei  bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden parallel dazu fortgeführt.

Fixkostenerstattung und direkte Zuschüsse 

Über die Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich erhalten Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.

Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.

Planungssicherheit und erleichterter Übergang zur Normalität

„Wirtschaft und Beschäftigte brauchen Planungssicherheit und sie brauchen auch weiterhin eine Absicherung für den Fall, dass es länger dauert, bis die Geschäfte wieder anlaufen“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die Hilfen würden greifen, wenn es nötig ist. Wenn die Wirtschaft schneller wieder anziehe und diese nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen, sei es umso besser.

„Den Betrieben, die nach wie vor von Umsatzeinbrüchen betroffen sind, stehen wir mit einer befristeten Verlängerung der Wirtschaftshilfen nochmals zur Seite. Damit erleichtern wir den Betroffenen den Übergang zur Normalität, der bald kommen soll und muss“, sagt Bundesfinanzminister Christian Lindner.

 

+++ Donnerstag, 17.02.2022 +++

Die Bundesregierung unterstützt den Auf- und Ausbau von Impfstoff-Produktionsstätten in Afrika. Dort sind bisher nur ein Prozent der Produktionsstätten lokalisiert. Am Mittwoch luden das Unternehmen BioNTech sowie die kENUP Foundation zu einer Veranstaltung über den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Afrika ein. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte zu Beginn der Veranstaltung: „Als europäische und afrikanische Partner arbeiten wir Hand in Hand, um die lokale Impfstoffproduktion in Ghana, Senegal, Südafrika und Ruanda anzustoßen.“ Die Etablierung einer lokalen Impfstoffproduktion in Afrika war Thema einer international besetzten Veranstaltung am Mittwoch in Marburg.

Hand in Hand für lokale Impfstoffproduktion

Vor zwei Jahren, zu Beginn der Corona-Pandemie, existierte noch kein wirksamer Impfstoff gegen das Virus. „Özlem Türeci und Uğur Şahin haben Wissenschaftsgeschichte geschrieben. Mit dem raschen Aus- und Umbau der Behring-Werke in Marburg hat BioNTech jetzt eine der größten mRNA-Produktionsstätten weltweit geschaffen“, illustrierte Bundeskanzler Scholz die Entwicklung der vergangenen Monate. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass „bisher  nur knapp mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung vollständig geimpft sind, in Afrika sind es durchschnittlich sogar nur elf Prozent.“ 

Das Anliegen sich für den Auf- und Ausbau von Produktionsstätten in Afrika einzusetzen, geht auf die Initiative „Compact with Africa“ zurück. In Berlin unterzeichneten am 27. August 2021 BioNTech, das Institut Pasteur de Dakar (SEN) und das Rwanda Biomedical Centre sowie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Communiqué zur „Impfstoffgleichheit für Afrika“.

Lokale Impfstoffproduktion und bessere medizinische Versorgung

Momentan sind nur ein Prozent der Produktionskapazitäten von Impfstoffen in Afrika lokalisiert. Nach ihrer Fertigstellung sollen die Produktionsstätten die Herstellung von mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19, Malaria und Tuberkulose in Ghana, Senegal, Südafrika und Ruanda ausweiten. Das Ziel ist die lokale Impfstoffproduktion anzustoßen, die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern sowie wirtschaftliche Möglichkeiten zu verbessern.

Compact with Africa

Die Initiative „Compact with Africa“ ist eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Sie wurde 2017 unter der deutschen G20-Präsidentschaft ins Leben gerufen. Der Compact ist das Kernelement einer neuen Kooperation mit Afrika. Ziel ist es, die Bedingungen für private Investitionen und Beschäftigungsmöglichkeiten in Afrika gemeinsam mit den afrikanischen Partnerländern zu verbessern.

Deutsche G7-Präsidentschaft

Ein wesentlicher Schwerpunkt der deutschen G7-Präsidentschaft ist die weltweite Bekämpfung von COVID-19 und die Förderung von Investitionen zur Verhinderung zukünftiger Pandemien sein. Die Bundesregierung ist nicht nur zweitgrößter Geber für die COVAX-Initiative (Englisch), sondern hat über 100 Millionen Impfdosen aus den nationalen Beständen an über 30 Länder weltweit abgegeben. 


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++++ Mittwoch, 16.02.2022 +++

Bund und Länder haben sich auf die Rücknahme von Corona-Maßnahmen in drei Stufen in den kommenden vier Wochen bis zum Frühlingsbeginn am 20. März verständigt. Wann einzelne Einschränkungen bis dahin konkret aufgehoben oder heruntergefahren werden, ist abhängig vom Bundesland und davon, wie schnell jeweils die entsprechenden Corona-Verordnung geändert wird. Einige Länder haben bereits Schritte eingeleitet.

Stufe 1: 

Treffen - Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die momentan noch geltende Begrenzung auf zehn Personen fällt weg. Ist auch nur ein Nicht-Geimpfter dabei, bleibt es aber bis zum 19. März bei der geltenden Regelung: Treffen sind mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt.

Einkaufen - Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beim Einkaufen werden dort, wo sie noch gelten, aufgehoben. Wie im Supermarkt soll wieder jeder in allen Läden einkaufen können ohne irgendeinen Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt – ob FFP2- oder OP-Maske entscheiden die Länder.

Stufe 2:

Restaurants/Hotels - Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 4. März wieder ins Restaurant dürfen. Hotels sollen dann ebenfalls wieder allen offen stehen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G). Berücksichtigt werden soll bei diesem Öffnungsschritt aber die Lage in den Kliniken.

Tanzen - Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus).

Stadien/Konzerte - Die zulässige Zuschauerzahl wird erhöht. Stadien dürfen maximal zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25 000 Menschen. Drinnen dürfen es 60 Prozent Auslastung aber maximal 6000 Zuschauerinnen und Zuschauer sein. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.

Stufe 3: 

Stichtag 20. März - Ab dann „sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“. Das ist auch geltende Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Impf- Genesenen- oder Testnachweisen dürfen nur noch bis zum 19. März angewandt werden. Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, müssten nach diesem Datum wegfallen.
Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls.

„Basisschutz“ – Bundeskanzler Olaf  Scholz und die Ministerpräsidenten sind sich aber einig, dass es weiterhin möglich sein soll, zumindest Masken in Bussen, Bahnen, Innenräumen oder Schulen vorzuschreiben und dass in „bestimmten Bereichen“ Tests verlangt und Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliert werden dürfen. Laut Bund-Länder-Beschluss wird dafür ein „Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet“. Im Zuge dieser Gesetzgebung wird sich in den kommenden Wochen herauskristallisieren, welche Corona-Maßnahmen nach dem 20. März noch möglich sein werden.

Impfpflicht – Der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder bleiben bei ihrer Einschätzung, dass eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland notwendig ist, entscheiden wird darüber aber der Bundestag. Beim Streitthema einrichtungsbezogene Impfpflicht heißt es, die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung. Es werde nicht sofort flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten für ungeimpfte Beschäftigte kommen.

Genesenenstatus- Die Dauer des Genesenenstatus soll künftig nicht mehr durch das Robert Koch-Institut festgelegt werden. Die Übertragung dieser Kompetenz auf das RKI hatte für viel Kritik gesorgt, nachdem dieses überraschend den Status von sechs auf drei Monate verkürzt hatte.

Hochrisikogebiete - Weil die Inzidenzen weltweit durch Omikron in ganz andere Höhen geklettert sind, soll die Einstufung von Hochrisikogebieten geändert werden. Momentan müssen Ungeimpfte nach Reisen in Länder ab einer Inzidenz von 100 noch in Quarantäne. Das hat insbesondere Folgen für Familien mit ungeimpften Kindern. (dpa)
 

+++ Dienstag, 15.02.2022 +++

Die neue Test-Verordnung ist in Kraft getreten: Aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen sollen die Testkapazitäten noch gezielter als bislang eingesetzt werden. PCR-Tests werden auf die Fälle konzentriert, bei denen man bei hoher Inzidenz davon ausgehen kann, dass sie zu positiven Testergebnissen führen.

So gelingt es, das Pandemiegeschehen im Blick zu behalten und gefährdete Gruppen besonders zu schützen. Zudem bekommen diejenigen Gewissheit, die mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet wurden. 

Das gilt nun:

  • Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt erhalten. Ein Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Tests besteht aber nur nach einem positiven Antigen-Schnelltest.
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten und Menschen in besonders gefährdeten Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) sowie in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können. 
  • Wer einen roten Warnhinweis in der Corona-Warn-App hat, sollte zunächst mit einem Antigen-Test prüfen, ob eine Corona-Infektion vorliegt. Erst wenn das Ergebnis positiv ausfällt, kann es mit einem PCR-Test überprüft werden.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.
  • Auch Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests haben.

 

+++ Donnerstag, 10.02.2022 +++

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert. Die Zugangsvoraussetzungen bleiben bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt. Denn es ist nicht auszuschließen, dass es pandemiebedingt weiterhin zu Einschränkungen kommt. Betroffene Betriebe sollen so weiterhin Planungssicherheit haben.

Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass es weiterhin zu pandemiebedingten Einschränkungen kommt, die sich etwa auf die Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft oder das Gastgewerbe auswirken.

Die aktuelle Kurzarbeitergeld-Verordnung läuft am 31. März aus. Das Bundeskabinett hat daher auf den Weg gebracht, dass im Anschluss folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 gelten sollen:

  • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.
  • Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.

Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert werden. Sie beträgt aktuell 24 Monate.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte zu dem Kabinettsbeschluss: „So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können.“

Weiterhin Planungssicherheit für die Unternehmen

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt haben sich im Laufe der Pandemie deutlich verbessert. Auch die Zahl der Menschen in Kurzarbeit ist stark gesunken. Doch die betroffenen Betriebe sollen angesichts der schwer abschätzbaren weiteren Entwicklung der Pandemie weiterhin Planungssicherheit haben.

Der Entwurf sieht neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld vor, auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige sowie einige Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.

Das Bundesarbeitsministerium infomiert über die aktuell geltenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. Häufige Fragen beantwortet die Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur hält wichtige Informationen auch in Gebärdensprache bereit.

 

+++ 09.02.2022 +++

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat in der Debatte über Lockerungen in der Corona-Pandemie erneut vor einer schnellen Aufhebung der Maßnahmen gewarnt. „Wir haben die Lage noch nicht wirklich unter der Kontrolle“, sagte er. Dennoch funktionierten die Maßnahmen, so Lauterbach am Dienstag.

Mit dem Höhepunkt der Omikron-Welle rechnet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weiterhin Mitte dieses Monats. „Aber wir fahren ungefähr die Maßnahmen, die wir brauchen, um diese Welle so zu steuern, wie wir uns das gedacht hatten“, sagte er. Die Maßnahmen, die ergriffen wurden, funktionierten, betonte er. Dennoch sieht er Deutschland weiterhin in einer schwierigen Situation. Er verwies auf die steigenden Fallzahlen und die nicht zufriedenstellende Hospitalisierungsrate. Zudem seien viele Ältere noch ungeimpft. Deutschland habe außerdem eine in Europa vergleichsweise alte Bevölkerung.

Lockerungen würden Welle verlängern

Lauterbach geht davon aus, dass es in Deutschland eine drei- bis viermal so hohe Zahl von Ungeimpften bei den besonders gefährdeten älteren Menschen gebe. „Von daher sind wir noch immer gefährdet, und wir können breite Lockerungen, wie sie derzeit diskutiert werden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten.“  Sollte es jetzt zu schnellen Rücknahme wesentlicher Maßnahmen kommen, würden das die Welle deutlich verlängern. Mit ersten Öffnungsschritten könne aber noch deutlich vor Ostern gerechnet werden.

Neues System für Testungen

Lauterbach kündigte eine Änderung der Testverordnung diese Woche an. Es werde unter anderem weiterhin eine Priorisierung für diejenigen geben, die in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich arbeiteten. Weiterhin sei geplant, dass auch alle Menschen nach einem positiven Corona-Schnelltest Anspruch auf PCR-Nachtestung haben. Man habe so „ein effizientes, aber auch sicheres System“ der Testungen.

Menschen schützen durch einrichtungsbezogene Impfpflicht

Der Minister äußerte sich auch zur Kritik an der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht, die Mitte März in Kraft treten soll. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei keine Schikane gegen das Personal, welches in diesen Einrichtungen arbeite. „Uns geht es um den Schutz der dort den Mitarbeitern anvertrauten Menschen“, betonte er.

Impfungen in Apotheken möglich

In Deutschland steht genügend Impfstoff für alle bereit. Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder in einem Impfzentrum machen oder eines der niedrigschwelligen Impfangebote der Bundesländer vor Ort wahrnehmen. Darüber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an. Seit dem 8. Februar können auch Apotheken die Impfungen anbieten – entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen dann impfen.

+++

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erkrankte zwei Mal an Corona. Im Gespräch berichtet er über seine Erfahrung mit der Krankheit und warum er sich immer wieder für eine Impfung entscheiden würde. 

Was sagen Sie Menschen, die überlegen, ob sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen sollen?

Cem Özdemir: Das ist wie eine hundertprozentige Torchance beim Fußball. Die lässt man nicht liegen, sondern nutzt sie. Es ist eine Wahnsinns-Errungenschaft unserer Zivilisation, dass wir diese Impfstoffe haben, die sehr gut erprobt sind. Insofern kann jede und jeder guten Gewissens zu den Impfstoffen greifen. Schon die erste Impfung hilft ja. 

Die Infektionszahlen sind sehr hoch. Ist eine Impfung überhaupt jetzt noch sinnvoll?

Özdemir: Ja, absolut. Inzwischen kennt doch jeder jemanden, der sich mit der Omikron-Variante infiziert hat. Ich kann nur von mir selber sprechen. Ich bin mittlerweile geboostert. Davor hatte ich meine zweite Corona-Erkrankung. Zu dem milden Verlauf hat sicherlich auch meine Impfung beigetragen. Insofern kann ich allen zum Impfen raten. Wer jetzt argumentiert, man könne trotzdem erkranken, dem möchte ich sagen: Ja, das ist so. Doch es macht einen Unterschied, ob ich gerade als über 50-Jähriger einen schweren Verlauf habe oder eben nicht.

Wirkt die Impfung überhaupt, wenn ich mich trotzdem anstecken kann? 

Özdemir: Wir wissen doch, dass die Auffrischungsimpfung gerade in den Risikogruppen dazu beiträgt, dass der Verlauf einigermaßen mild ist. Man landet mit Booster-Impfung eben nicht auf der Intensivstation und kann eine Erkrankung halbwegs schnell hinter sich bringen. Insbesondere in Deutschland haben wir eine verhältnismäßig alte Bevölkerung und glücklicherweise eine lange Lebenserwartung. Doch genau diese Bevölkerungsgruppe stellt eine Risikogruppe dar. Insofern rate ich dringend dazu, sich impfen und auch boostern zu lassen. Das hilft uns allen. Damit wir so schnell wie möglich aus diesem Ausnahmezustand rauskommen und das zurückerlangen, was wir uns alle sehnlich wünschen: Normalität.

 

+++ Freitag, 04.02.2022 +++

Nachdem die EU den Impfstoff von Novavax bereits zugelassen hatte, folgt nun die Empfehlung der STIKO: Danach ist eine Grundimmunisierung für alle ab 18 nun auch mit diesem fünften in der EU zugelassenen Impfstoff möglich.

Zwei Dosen im Abstand von drei Wochen

Für die Grundimmunisierung gilt: Es sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig. Wichtig zu wissen: Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zum jetzigen Zeitpunkt nicht für Schwangere und Stillende.

Der neue Impfstoff wird in Kürze in Deutschland verfügbar sein.

Erster proteinbasierter Corona-Impfstoff

Der neue Impfstoff basiert auf einem klassischen Wirkprinzip. Es handelt sich dabei  – im Gegensatz zu den bisher zugelassenen Corona-Impfstoffen – weder um einen mRNA- noch um einen Vektorimpfstoff. Nuvaxovid ist ein proteinbasierter Impfstoff und besteht aus virusähnlichen Partikeln, die das Spike-Protein von Sars-CoV-2 enthalten.

Zweiter Booster für besonders Gefährdete

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine neue Empfehlung veröffentlicht: Danach sollen bestimmte Personen eine zweite Auffrischimpfung mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen - von BioNTech oder Moderna - bekommen.

Dazu zählen besonders gefährdete Personen, wie zum Beispiel Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen oder betreut werden, außerdem alle ab 70 und Menschen mit Immunschwäche.

Empfehlung auch für medizinisches und pflegerisches Personal

Auch Personen, die in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen arbeiten – insbesondere, wenn sie direkten Kontakt mit den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben – wird ein zweiter Booster empfohlen.

Für den Abstand zwischen der ersten und zweiten Auffrischimpfung gelten verschiedene Empfehlungen: Die STIKO empfiehlt den zweiten Booster für besonders Gefährdete frühestens drei Monate nach dem ersten Booster. Für medizinisches und pflegerisches Personal sollte der zweite Booster nach frühestens sechs Monaten erfolgen.

Menschen, die nach ihrer ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, empfiehlt die STIKO keine weitere Auffrischimpfung. 

 

+++ Donnerstag, 03.02.2022 +++

Die Corona-Warn-App beinhaltet nun überarbeitete Hinweise und Vorgehensweisen bei einem positiven PCR- und Schnell-Testergebnis. Die App berücksichtigt damit die aktuellen Hinweise und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Testung und dem Kontaktpersonenmanagement. Zum Beispiel beschreibt die App bei einem positiven PCR-Test Risikofaktoren. Darüber hinaus weist die App darauf hin, dass die Isolationszeit in der Regel zehn Tage beträgt und Personen, zu denen positiv Getestete über insgesamt mindestens zehn Minuten engen Kontakt hatten, als Kontaktpersonen gelten.

Seit dem letzten Update 2.16 weist ein roter Punkt an der Status-Registerkarte der Corona-Warn-App zusätzlich auf den veränderten Risikostatus hin. Diese Funktion stand bislang nur iOS-Nutzenden zur Verfügung. Mit dem aktuellen Update jedoch, können auch Android-Nutzende diese Benachrichtigung einsehen. Damit soll vermieden werden, dass die Risiko-Warnung auf der Status-Registerkarte übersehen wird.

Statistik über Auffrischungsimpfung

Mit dem Update 2.17 können Nutzende der Corona-Warn-App neben den Statistiken für geimpfte Personen auch die Anzahl der Personen sehen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben.

Die Papierkorb-Funktion der App zeigt mit dem Update 2.17 für jedes Element im Papierkorb das Löschdatum an. Das ermöglicht einzusehen, wann die 30 Tage ablaufen sind, bevor beispielsweise ein Testzertifikat im Papierkorb gelöscht wird. 

Anbindung an Soziale Medien

Außerdem verlinkt die Corona-Warn-App zu dem Twitter-Account der Corona-Warn-App @coronawarnapp sowie den Instagram-Account des Robert-Koch Instituts @rki_fuer_euch. Beide Verlinkungen ermöglichen den Austausch mit anderen Followerinnen und Followern. Ferner bietet die Verlinkung neueste Informationen wie wichtige Kennzahlen, Updates, die Entwicklung der Pandemie und die Corona-Warn-App im Allgemeinen.

+++ Mittwoch, 02.02.2022 +++

Die Konzert- und Festivalbranche ist von den erneuten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Um ihr Planungssicherheit für 2022 zu geben, legt der Bund ein Hilfsprogramm für Livemusik-Veranstalter und Musikfestivals neu auf. Anträge können ab dem 7. Februar gestellt werden.

„Angesichts der angespannten Corona-Situation brauchen die Veranstalterinnen und Veranstalter der Livemusik-Szene jetzt vor allem Planungssicherheit für ihre Festivals, Tourneen und Konzerte“, erklärt Claudia Roth. Daher werde die neue Bundesregierung die stark nachgefragten Hilfsprogramme fortsetzen, so die Kulturstaatsministerin.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt insgesamt bis zu 105 Millionen Euro für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals im Jahr 2022 bereit.

Förderprogramm für Livemusik-Veranstaltungen aller Genres

Das Programm richtet sich an Veranstalterinnen und Veranstalter, die Livemusikveranstaltungen und Musikfestivals in Deutschland inhaltlich, organisatorisch und finanziell verantworten. Gefördert werden konkrete Livemusik-Projekte aller Musikgenres, die kulturelles Arbeiten unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie möglich machen, darunter auch „Umsonst & Draußen“-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung.

In 15 verschiedenen Kategorien können bis zu 800.000 Euro an Fördergeldern für 2022 beantragt werden. Der Bund übernimmt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 20 Prozent sind vom Veranstalter selbst zu tragen. 

Anträge können ab dem 7. Februar gestellt werden, bereits am 4. Februar starten Beratungsangebote sowie digitale Infocalls. Das Programm wird von der Initiative Musik durchgeführt, der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft.

 

+++ Montag, 31.01.2022 +++

Bundesgesundheitsminister Lauterbach und RKI-Präsident Wieler haben über die aktuelle Corona-Lage informiert. Der Minister betonte, die aktuelle Omikron-Welle könne man nicht kontrollieren – „man kann aber die Folgen kontrollieren“. „Das Ziel, was wir ausgegeben haben, ist, dass wir durch diese Welle durchkommen wollen, mit so wenig schweren Verläufen und Todesfällen wie möglich“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage.

Hohe Zahl ungeimpfter Älterer ist ein Problem

Ein besonderes Problem sei, dass Deutschland eine vergleichsweise alte Bevölkerung habe und „darüber hinaus eine sehr hohe Zahl von Ungeimpften in dieser hohen Altersgruppe, bei den über 60-Jährigen“, so Lauterbach. Im Vergleich zu England sei diese Gruppe in Deutschland viermal so groß, im Vergleich zu Italien dreimal.

Diese Gruppe zu schützen sei „keine Kleinigkeit“, betonte der Minister. Man müsse damit rechnen, dass von den ungeimpften, älteren Menschen viele schwer erkrankten, so dass sie auf die Intensivstationen müssten und auch versterben. „Das ist das Problem“, erklärte Lauterbach. Es sei mit täglichen Inzidenzen von bis zu 400.000 zu rechnen, bevor sie dann wieder sinken. Die Bundesregierung wolle erreichen, dass dennoch in dieser Welle „möglichst wenige ältere Menschen erkranken“.

Vulnerable Gruppen weiterhin schützen

Bislang sei dies gelungen. Während die Inzidenz bei den Jüngeren bis zu 2.000 betrage, liege sie „bei dieser vulnerablen Gruppe, auf die es uns so besonders ankommt, zwischen 200 und 300“, so Lauterbach. Das sei ein Erfolg. Mit hohen Fallzahlen habe man gerechnet – doch es sei gelungen, durch die umgesetzten Maßnahmen die Älteren gut zu schützen. "Das werden wir weitermachen“, so der Gesundheitsminister.

Die Impflücke bei dieser Gruppe schließe sich nicht von alleine, auch nicht durch Appelle. Die Diskussion sei so verfahren, dass die Lücke aus seiner Sicht nur durch eine allgemeine Impfpflicht zu schließen sei, so Lauterbach. „Und die muss auch früh kommen, weil wenn sie nicht früh kommt, wird sie im Herbst die Impfabdeckung nicht erreicht haben, die wir benötigen, um diesen Erfolg zu ermöglichen“, ergänzte der Minister.

„Die Booster-Impfung hilft“

Die Booster-Kampagne werde fortgesetzt, betonte Lauterbach. Zu meinen, der Booster sei aufgrund des vermeintlich milderen Verlaufs bei Omikron nicht notwendig, sei genauso falsch wie auf eine spezielle Omikron-Impfung zu warten. Gerade bei den älteren Menschen gelte: „Die Booster-Impfung hilft“ – „Ich rufe dort jeden auf, die Booster-Impfung zu nehmen“, unterstrich der Gesundheitsminister.

Die derzeit zugelassenen mRNA-Impfstoffe „schützen drastisch vor Tod“, so Lauterbach. Das Risiko, zu versterben, sinke mit der Booster-Impfung im Vergleich zum Unigeimpften-Status um 99 Prozent. „Ich appelliere daher noch einmal: Bitte lassen sie sich boostern“.

Verordnungen werden angepasst

Derzeit arbeite die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern intensiv an Anpassungen bei der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, der Teststrategie und Testverordnung sowie bei den Regeln für die Kontaktnachverfolgung.

Fallzahlen nicht mehr das Entscheidende

RKI-Präsident Lothar Wieler betonte: Die Fallzahlen stiegen zwar weiter massiv an –  aber „bei Weitem nicht so heftig, wie es unter Omikron möglich wäre“. Das liege am verantwortungsvollen Verhalten der allermeisten Menschen und führe dazu, dass die Folgen etwa für die Krankenhäuser „noch etwas geringer gehalten werden“, so Wieler. Zudem gewinne man Zeit für weitere Impfungen.

Derzeit steuere Deutschland auf den Höhepunkt der Omikron-Welle zu, allein in den letzten sieben Tagen hätten sich rund 890.000 Menschen infiziert, so Wieler. Das entspreche einem Prozent der Bevölkerung in nur einer Woche. Doch in dieser neuen Phase der Pandemie seien die Fallzahlen nicht mehr das Entscheidende: „Wir müssen jetzt in erster Linie auf die Krankheitslast und die Krankheitsschwere schauen“, so Wieler.

Eindämmung muss sich auf wichtigste Bereiche konzentrieren

Die Zahl der stationär behandlungsbedürftigen Covid-19-Patienten sei hoch, insbesondere in der jüngeren Altersgruppe steige die Hospitalisierung. Es bleibe weiter das Ziel, dass die Älteren nicht so stark vom Infektionsgeschehen betroffen sind. Denn wie Omikron-Infektionen bei ihnen verlaufen, „das können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau einschätzen“, so Wieler.

Ein Eindämmung der Pandemie könne in der Omikron-Welle „nur noch auf die wichtigsten Bereiche konzentriert werden“, erklärte der RKI-Chef. Im Fokus stünden weiter die vulnerablen Gruppen: „Jetzt müssen die Risikogruppen wieder ganz intensiv geschützt werden“, so Wieler.

„Wir wissen genau, wo wir hinwollen. Wir trotzen auch dieser Welle“

Es zeichne sich immer mehr ab: Geimpfte seien „in der Regel sehr gut vor schweren Verläufen auch mit Omikron geschützt. Je langsamer sich die Welle ausbreite, desto bester seien die vulnerablen Mitmenschen und die kritischen Infrastrukturen zu schützen.

„Die See ist stürmisch, ja, und die Sicht ist schlecht. Aber wir müssen jetzt wirklich einen kühlen Kopf bewahren, den Tanker weiter auf Kurs halten und gemeinsam durch diesen Sturm fahren“, so Wieler. „Wir wissen genau, wo wir hinwollen. Wir trotzen auch dieser Welle“, ergänzte der RKI-Präsident. Bis die Welle vorbei sei, gelte erneut: Kontakte vermeiden, Maske tragen und regelmäßig lüften, wenn man sich mit mehreren Personen in einem Innenraum aufhalte.

Impfung ist sicherster Weg zur Immunität

Wielers erneuter dringlicher Appell: „Wenn Sie es noch nicht getan haben, lassen Sie sich bitte impfen. Denken Sie auch an die Auffrischimpfung. Je mehr Menschen immun sind, umso schneller kann diese Pandemie beendet werden. Und die Impfung ist nun mal der sicherste Weg zur Immunität.“

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+++ Dienstag, 25.01.2022 +++ 

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am Montag erneut über die Corona-Lage beraten. Auch wenn die „sehr strengen Kontaktbeschränkungen“ dazu beigetragen hätten, dass die vorausgesagten hohen Infektionszahlen Deutschland erst jetzt erreichen würden, und damit „viel später als in vielen Nachbarländern“, gelte nach wie vor, „dass wir unverändert vorsichtig bleiben müssen“, betonte der Kanzler.

„Kurs halten“: Bisherige Maßnahmen gelten fort

Der bisherige Kurs müsse beibehalten werden, betonte Bundeskanzler Scholz. Daher verständigten sich Bund und Länder darauf, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktreduzierungen oder Zugangsregelungen – etwa zu vielen Geschäften, Restaurants oder Veranstaltungen – weiterhin konsequent anzuwenden.

Zuvor hatte der Expertenrat der Bundesregierung empfohlen, die bisherigen Maßnahmen in Deutschland beizubehalten und weiterhin strikt umzusetzen.

„Impfen hilft“: Impfkampagne intensivieren

Bund und Länder verständigten sich zudem darauf, die Impfkampagne zu intensivieren. Der Kanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder rufen nochmals alle Bürgerinnen und Bürger zur Booster-Impfung auf – drei Monate nach der zweiten Impfung. Diejenigen, die bisher noch keine Impfung erhalten haben, sollten sich nun sofort impfen lassen.

Die Kommunikation zum Impfen soll mit einer neu aufgelegten Impf-Kampagne verstärkt werden, unter dem Motto „Impfen hilft“. Deutschland sei bei den Impfzahlen sehr weit gekommen, aber nicht weit genug, so Bundeskanzler Scholz. Man wolle sowohl die Zahl der Booster-Impfungen voranbringen als auch die Erst- und Zweitimpfungen.

Weitere Beschlüsse der Konferenz

Bund und Länder haben sich unter anderem auf diese Schritte verständigt:

  • PCR-Tests sollen künftig auf besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
  • Auch für die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter soll es künftig eine Priorisierung geben. Die genauen Regelungen werden die Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut erarbeiten. Zugleich bitten der Kanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen – zum Beispiel Kontaktpersonen zu informieren und Corona-Warn-App zu nutzen.
  • Wegen der knappen PCR-Tests und wegen neuer Erkenntnisse zu Omikron-Infektionsverläufen sollen die Quarantäne- bzw. Isolierungsregeln geändert werden, und zwar für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch für sie soll es künftig möglich sein, sich nach sieben Tagen mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freizutesten“. Für das Freitesten aus der Isolierung soll zudem die Regel gelten, dass die Person zuvor 48 Stunden lang symptomfrei gewesen ist.
  • Neue Regelungen zum Geimpften- oder Genesenenstatus sollen künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt werden. 
  • Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
  • Die Digitalisierung im Gesundheitssystem soll vorangetrieben werden. Dies sei, so der Kanzler, „eine der Lehren aus der Pandemie“. Hier hatte der Expertenrat der Bundesregierung Empfehlungen abgegeben, mit denen sich die Gesundheitsministerkonferenz nun zeitnah befassen soll. 

Am 16. Februar werden Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die dann aktuelle Corona-Situation zu beraten.

 

+++ Donnerstag, 20.01.2022 +++

Künftig gelten als von COVID-19 genesen nur diejenigen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegt.Die Gültigkeitsdauer für den Genesenen-Nachweis wurde auf 90 Tage verkürzt. Das Robert Koch-Institut ist nach Prüfung neuer vorliegender Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion nun – angesichts der Omikron-Variante – einen herabgesetzten und zeitlich stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion haben als bei der Deltavariante.

Durch eine Auffrischimpfung drei Monate nach der Infektion kann aber ein guter Schutz gegenüber der Omikron-Variante erzielt werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine solche Impfung.

3-Monatsfrist auch für 3G oder 2G

Der Genesenen-Nachweis ist wichtig zum Beispiel für die 3G-Vorgabe am Arbeitsplatz und im Fernverkehr, aber auch für die Regelungen der Länder für den Zugang beispielsweise in Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs oder zu Kultur- und Sportveranstaltungen.

Wer den Status als „Genesener“ hat, regelt die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Diese wiederum verweist zur genauen Definition des Genesenen-Status auf die Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI). Da die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung bundesweit gilt, muss diese Definition nicht gesondert von den Ländern in ihre Regelungen übernommen werden.

Was tun, wenn der Genesenen-Status abgelaufen ist?

Wenn der Genesenen-Status nach drei Monaten abgelaufen ist, braucht man nur eine einzelne Impfdosis, um als vollständig geimpft zu gelten. Und zwar gilt man in diesem Fall – anders als sonst – bereits als „vollständig geimpft" ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis. Ein vollständiger Impfschutz ist also schnell zu erreichen - und wichtig, um die Voraussetzungen für 2G oder 3G zu erfüllen.

Wer gilt als genesen? Antworten finden Sie hier.
Wer gilt als vollständig geimpft? Was gilt für die Impfung von Genesenen? Antworten finden Sie hier.

 

+++ Montag, 17.01.2021 +++

Mit mehr als 90.000 Corona-Infektionen pro Tag sind die Fallzahlen in Deutschland so hoch wie nie. 70 Prozent davon gehen auf die Omikron-Variante zurück. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte, die Welle müsse verlangsamt und gestreckt werden, um in dieser Zeit so viele Menschen wie möglich mit Auffrischungsimpfungen zu versehen.

Es sei gelungen, die vergleichsweise kurze Verdoppelungszeit der Corona-Ansteckungen wie in anderen Ländern zu strecken, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der Verdoppelungszeitraum habe vor einigen Wochen noch bei etwa 4,5 Tagen gelegen. Derzeit bewege man sich auf 6,5 Tage zu.

„Wir sehen, dass die Kontaktmaßnahmen wirken“, so Lauterbach. Durch die Corona-Maßnahmen seien die Kontakte etwa 50 Prozent des „vorpandemischen Zeitalters“ reduziert. Trotzdem gebe es keinen Grund zur Entwarnung, betonte Lauterbach in einer gemeinsamen Pressekoferenz mit dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, und dem Virologen Christian Drosten zur aktuellen Lage in der Corona-Pandemie.

Mit Blick auf die steigenden Fallzahlen ordnete der Gesundheitsminister eine Priorisierung bei den PCR-Tests an. Vorrang soll das Personal in medizinischen Einrichtungen haben. Zudem sollen Antigenschnelltests auf ihre Sensitivität hin überprüft werden.

„Wir kommen jetzt in schwieriges Fahrwasser, an dem denn Labore an Überlastungsgrenze kommen.“ Die Strategie sei, die Omikronwelle zu verlangsamen und zu strecken und in dieser Zeit so viele Menschen wie möglich mit Auffrischimpfungen zu boostern. Dafür sei genügend Impfstoff da, so Lauterbach. Jede Boosterimpfung, die in Deutschland gemacht werden müsse, könne vorgenommen werden, erklärte der Bundesgesundheitsminister weiter.

Fallzahlen so hoch wie nie

Inzwischen gehen mehr als 70 Prozent der Corona-Infektionsfälle auf die Omikron-Variante zurück. Nach Worten des RKI-Präsidenten Wieler werde Omikron die Delta-Variante in wenigen Tagen vollständig verdrängt haben. „Die Omikronwelle türmt sich weiter auf und das mit einer Dynamik, wie wir sie in dieser Pandemie bislang noch nicht gesehen haben“, sagte Wieler.

Zwar würden Daten zeigen, dass Omikron zwar im Vergleich zur Delta-Variante weniger gefährlich sei. Dennoch warnte Lauterbach davor, diese Daten eins zu eins auf Deutschland zu übertragen. Denn hierzulande gebe es drei Millionen Menschen über 60 Jahren, die bisher noch nicht geimpft seien. Lauterbach warnte vor einer Durchseuchung in Deutschland. „Die Zahl der Opfer, die wir dann beklagen müssten, ist ungewiss und sicherlich zu hoch. Und es würde auch nicht dazu führen, dass wir danach einen Schutz vor weiteren Varianten hätten“, sagte er.

Durch die Masse an Infektionen müsse man sich darauf einstellen, dass die Zahlen der Krankenhauseinweisungen wieder steigen würden, fügte Wieler hinzu. Bisher hätten die Todesfälle noch nicht wieder zugenommen. Das werde sich aber wieder ändern.

Eine von 100 Personen infiziert

Nach Angaben des RKI gibt es derzeit geschätzt mindestens 800.000 aktive Fälle. „Das heißt, dass einer von 100 Menschen in Deutschland jetzt in dem Moment mit Sars-CoV-2 infiziert ist. Und das sind ja nur die Fälle, von denen wir aus dem Meldesystem Kenntnis haben“, sagte Wieler.

Die Impfung bremst jedes Virus ab

Sowohl Lauterbach, Wieler als auch der Virologe Drosten appellierten an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Noch immer sei die Impflücke zu groß. Impfungen würden zwar nicht immer eine Infektion verhindern, aber in jedem Fall vor einem schweren Verlauf schützen. Je mehr Menschen geimpft sind, desto besser kommen wir durch die Pandemie.

„Es gibt relativ viele Infektionen bei Geimpften“, sagte Drosten. Die Impfung bremse jedoch jedes Virus ab. „Das ist ganz entscheidend, sich das klarzumachen.“

 

+++ Dienstag, 11.01.2021 +++

Mehr als 40 Millionen Mal wurde die Corona-Warn-App bereits heruntergeladen. Am 15. Juni 2020 ging sie an den Start. Anfangs eine reine Warn-App mit dem Ziel, Infektionsketten schnell und effektiv zu unterbrechen, hat sie sich weiterentwickelt zu einer App mit vielen, wichtigen, weiteren Funktionen, die uns in der Pandemie helfen.

Infektionen frühzeitig aufdecken

Seit September 2020 wurden mehr als elf Millionen Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App (CWA) über Risikokontakte informiert. Mehr als 1,8 Millionen Menschen haben ihr positives Testergebnis in der App erhalten. Von diesen haben wiederum mehr als eine Million ihr Testergebnis in der App geteilt und somit andere Personen gewarnt. Insgesamt wurden in dem Zeitraum mehr als 90 Millionen Testergebnisse übermittelt. Derzeit sind circa 270 PCR-testende Labore und 20.000 Teststellen an die App angeschlossen.

Eine Studie des Robert-Koch-Instituts aus dem Sommer 2021 bestätigt die Wirksamkeit der CWA. Die Auswertung von zwölf Millionen freiwilligen Datenspenden aus der App zeigt, dass im Mittel fünf Personen durch eine positiv getestete Person gewarnt werden (rote Warnung). Die Studie weist nach, dass die App vor allem Personen warnt, die beispielsweise nicht durch ihr familiäres oder berufliches Umfeld über ein erhöhtes Infektionsrisiko gewarnt worden wären.

Impfstatus, Registrierung, Reisen

Die Corona-Warn-App und ihre Funktionalitäten werden seit ihrem Start stetig unter Berücksichtigung der Vorschläge aus Politik, Wissenschaft und der Nutzerinnen und Nutzer sowie der aktuellen Pandemiegeschehnisse weiterentwickelt und verbessert. Insgesamt gab es seit der Einführung 30 Updates mit neuen und erweiterten Funktionen.

So können Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App im Zertifikatsbereich ihren Impfstatus mit der App nachweisen oder auch Schnelltestergebnisse vorzeigen. Der universelle QR-Code-Scanner erleichtert das Speichern von Zertifikaten. Selbst an eine Papierkorbfunktion für versehentlich gelöschte Nachweise wurde gedacht. Mit der Eventregistrierungs-Funktion kann man sich bei Veranstaltungen oder im Geschäft bequem per QR-Code ein- und auschecken. Und auch auf Reisen im europäischen Ausland funktioniert die Corona-Warn-App dank des europäischen Gateway-Services. Dieser Dienst sorgt durch die Vernetzung einzelner dezentraler Systeme dafür, dass zahlreiche europäische Warn-Apps auch über Grenzen hinweg reibungslos funktionieren.

Vertrauen ist das wichtigste Gut

Die Kontaktnachverfolgung durch die Corona-Warn-App via Bluetooth ist pseudonymisiert auf Grundlage der höchsten Datenschutzstandards. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese neue Technik zu stärken, wurde von Beginn an ein datensparsamer und dezentraler Ansatz basierend auf dem Prinzip der Freiwilligkeit verfolgt. Die App wurde deshalb als sogenanntes Open-Source-Projekt entwickelt, wodurch Software und Quellcode transparent und nachprüfbar sind. Anregungen oder Kritik aus der digitalen Community wurden stets berücksichtigt und führten zu kontinuierlichen Verbesserungen.

 

+++ Montag, 10.01.2022 +++

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV ist ab sofort möglich. „Unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten haben es verdient, dass die Bundesregierung sie auch weiterhin unterstützt“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner. Die Überbrückungshilfe wurde bis zum 31. März 2022 verlängert und an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst.

Antragstellung ab sofort möglich

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Sie können seit heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Abschlagszahlungen werden schon in den nächsten Wochenausgezahlt.

„Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen. Wir haben daher die Hilfen auch noch mal verbessert, um den Unternehmen zu helfen, auch diese besonders kritische Phase der Pandemie zu bewältigen.“ Das betonte Bundeswirtschaftsminister Habeck in Berlin.

Gleiche Voraussetzungen, verbesserte Hilfen

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten. Auch in der Überbrückungshilfe IV sind damit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberaterinnen und -berater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Wie bisher, können die Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Neu sind die großzügigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags. Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig schließen, können jetzt auch Anträge stellen. Kosten für die Kontrolle von Zutrittsbeschränkungen werden gefördert. Der EU-Beihilferechtlich geregelte maximale Förderbetrag wurde erhöht. Advents- und Weihnachtsmärkte, die von den Absagen betroffen sind, erhalten einen höheren Eigenkapitalzuschlag und können Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend geltend machen.

Neustarthilfe auch in 2022

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Auch sie können ihren Antrag www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine aktuelle Übersicht aller Wirtschaftshilfen veröffentlicht. Eine Unterstützung bei der Auswahl der passenden Hilfe bietet der Entscheidungsfinder. 

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+++ Freitag, 07.01.2022 +++

In Deutschland gelten angesichts der steigenden Infektionszahlen durch die Omikron-Variante des Coronavirus strenge Regeln. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich auf die folgenden Maßnahmen:

Zugang zu Restaurants und Cafés

Es gelten künftig noch strengere Regeln. Geimpfte und Genesene müssen in der Regeln einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen.

Quarantäneregeln

Die Quarantänezeiten werden als Reaktion auf die Ausbreitung der Omikron-Variante zum Teil verkürzt. Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben, müssen nicht in Quarantäne. Für andere sollen Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen enden, eine frühzeitige Beendigung ist mit einem Test nach sieben Tagen möglich. Ziel ist es, zu viele Personalausfälle zu vermeiden, insbesondere in wichtigen Versorgungsbereichen.

Kontaktbeschränkungen

Die strengen Beschränkungen bleiben bestehen. Auch Geimpfte und Genesene dürfen sich nicht unbegrenzt treffen, sondern maximal zu zehnt, Kinder nicht mitgezählt. Für Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, gilt schon länger: Es dürfen nur Menschen des eigenen und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts dabei sein, Kinder nicht mitgezählt.

Impfungen

Scholz und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten riefen die Bürgerinnen und Bürger auf, sich impfen zu lassen. Sie warben insbesondere für Booster-Impfungen. Im Gespräch ist auch eine allgemeine Impfpflicht. (mit dpa)

 

+++ Dienstag, 28.12.2021 +++

Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder hatten sich dafür ausgesprochen, dass bei Einreise aus Virusvariantengebieten verpflichtend ein negativer PCR-Test vorzulegen ist. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen.

Virusvariantengebiete sind derzeit verschiedenen Länder des südlichen Afrikas wie auch Großbritannien. Die PCR-Testverpflichtung besteht auch für Reisende, die nur auf der Durchreise einen Stop in Deutschland machen. Der PCR-Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, wenn man eigenständig einreist. Kommt man mit Fugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn, darf der Test nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung sein.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Test- und Nachweispflichten für Kinder. Da nun auch für Kinder ab fünf Jahren die Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen Covid-19 besteht und eine Testung für diesen Personenkreis unproblematisch möglich ist, wird die Altersgrenze für die Nachweispflicht und die Absonderungspflicht von derzeit zwölf Jahren auf sechs Jahre abgesenkt.

Die Geltungsdauer der Coronavirus-Einreiseverordnung wurde zudem bis einschließlich zum 3. März 2022 verlängert.

 

Corona

 

+++ Mittwoch, 22.12.2021 +++

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur Covid-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Zeitabstandes aktualisiert: Für alle vollständig geimpften (einfache oder zweifache Impfung) oder genesenen Personen wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens drei Monaten für die Auffrischungsimpfung empfohlen. Auf Grund der aktuellen Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus ist damit zu rechnen, dass das Infektionsgeschehen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit durch diese bestimmt sein wird. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt  daher eine Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung beziehungsweise Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab drei Monate. Wissenschaftliche Daten deuten nach abgeschlossener Grundimmunisierung auf einen deutlich verringerten Impfschutz gegenüber der Omikron-Variante nach knapp einem Vierteljahr hin.

Vorzug für Risikogruppen

Die Kommission betont hierbei besonders zwei Dinge: ältere oder vorerkrankte Personen sollen, aufgrund des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von Covid-19, bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden. Die STIKO hebt weiterhin hervor, dass beide mRNA-Impfstoffe (Biontech, Moderna) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind. Durch die Verkürzung des Impfabstands soll der Schutz vor schweren Erkrankungen durch Infektionen mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung verbessert und die Geschwindigkeit der sich ausbreitenden Omikron-Variante vermindert werden.

 

+++ Dienstag, 21.12.2021 +++

Angesichts der zu erwartenden raschen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus gelten bald schärfere Regeln in Deutschland. Bundeskanzler Olaf Scholz beschloss zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unter anderem folgende Maßnahmen:

Weihnachten: Die neuen Verschärfungen werden erst nach Weihnachten eingeführt. Die Regierungen fordern die Bürgerinnen und Bürger aber auf, vorsichtig zu sein und Kontakte möglichst zu begrenzen.

Private Treffen: Spätestens ab dem 28. Dezember dürfen sich maximal nur noch zehn Menschen treffen. Wenn nicht geimpfte oder nicht von einer Covid-Erkrankung genesene Menschen teilnehmen, dürfen sich nur Angehörige eines Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zum 14. Geburtstag sind ausgenommen.

Großveranstaltungen: Überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele finden ebenfalls spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer statt.

Clubs und Diskotheken: Spätestens ab dem 28. Dezember sollen überall Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen. Tanzveranstaltungen werden verboten.

Impfungen:  Bund und Länder rufen die Menschen weiterhin zu Impfungen und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Auch an Weihnachten und Silvester soll weiter in großem Umfang geimpft werden. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Impfungen erreicht werden. Ein „Zwischenziel“ ist eine Impfquote von 80 Prozent.

Zugangsregeln: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels gilt weiter die Regel, dass man eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen muss. Auch ein zusätzlicher Test kann vorgeschrieben werden.

Testpflicht: Ungeimpfte dürfen weiterhin nur mit tagesaktuellem Schnelltest zur Arbeit sowie Züge des Nah- und Fernverkehrs nutzen. (mit dpa)

 

+++ Montag, 20.12.2021 +++

Aufgrund der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante gilt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ab Montag, 20.12.2021, als Virusvariantengebiet. Das hat besondere Einreisevorschriften zur Folge. Die Einstufung gilt inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete. Hintergrund ist die schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus. 

In der Folge dürfen Fluggesellschaften von dort nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland befördern. Außerdem gilt nach der Einreise eine 14-tägige Quarantänepflicht für alle Einreisenden – auch für Geimpfte und Kinder. 

Was muss ich beachten, wenn ich aus einem Virusvariantengebiet einreise?

Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebieten aufgehalten haben, gilt:

  • Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren.
  • Zudem bedarf es bei der Einreise immer eines aktuell negativen Testergebnisses (PCR maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden), ein Impf- oder ein Genesenennachweis reicht nicht aus. Die Testpflicht bei Einreise besteht nicht für unter 12-Jährige.
  • Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne einhalten; eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht. 

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Dänemark (inklusive der Färöer und Grönland), Frankreich (inklusive des Übersee-Departements Réunion) und Norwegen gelten seit Sonntag, 19. Dezember, als Corona-Hochrisikogebiete. Gleiches gilt für Andorra und den Libanon.

Albanien, Bulgarien, Estland, Lettland, Nordmazedonien und die Republik Moldau werden hingegen ab Sonntag von der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen.

Besondere Einreise-Regeln

Menschen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Jeder Reiserückkehrer ab 12 Jahren muss geimpft, genesen oder getestet sein. Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zudem in Deutschland in Quarantäne. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen aktuellen negativen Coronatest beendet werden.

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Corona

 

+++ Donnerstag, 16.12.2021 +++

Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich auf Erleichterungen der Corona-Regelungen für Geimpfte mit Auffrischungsimpfungen geeinigt. Sie müssen bei einer 2G-Plus-Regelung künftig keinen aktuellen Test mehr vorlegen.

Für Geimpfte mit einer Auffrischungsimpfung sollen künftig zusätzliche Corona-Testpflichten entfallen. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am Dienstag geeinigt. Konkret geht es um die 2G-Plus-Regelung – wenn also bei einem Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) auch von ihnen noch ein Test verlangt wird. Die Erleichterung gilt, wenn die sogenannte Booster-Impfung ihre volle Wirksamkeit erreicht hat. Die konkreten Bestimmungen müssen nun von den Ländern umgesetzt werden.

Ausnahmen bei Pflegeheimen und Krankenhäusern

Ausnahmen sollen beim Zutritt zu Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten. Hier soll zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. der Patientinnen und Patienten weiterhin auch von Geimpften mit einer Auffrischimpfung ein negatives Testergebnis verlangt werden. Eine Überprüfung der Maßnahme ist nach spätestens zwei Monaten vorgesehen.

Die Gesundheitsministerkonferenz wies in ihrem Beschluss darauf hin, wissenschaftliche Erkenntnisse würden nahelegen, dass die Auffrischimpfung sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung reduziert. Zudem könnten durch die Aufhebung der Testpflicht die stark beanspruchten Testkapazitäten
entlastet werden. Hier finden Sie den Beschluss vom 14. Dezember 2021 im Wortlaut. Hier können Sie die aktuellen Regeln nachlesen, die Bund und Länder in der Corona-Pandemie vereinbart haben.

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Nachdem Bund und Länder Anfang Dezember diesen Jahres vereinbart hatten, dass ein wissenschaftliches Expertengremium im Bundeskanzleramt eingerichtet werden und gemeinsame Vorschläge zur Pandemiebewältigung entwickeln soll, begrüßte Bundeskanzler Olaf Scholz dessen Mitglieder am Dienstag zu ihrer ersten Sitzung. Das Expertengremium berät über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zum Coronavirus SARS-CoV-2 und erarbeitet auf dieser Grundlage Empfehlungen für die Pandemiebewältigung. Hierbei sind neben medizinischen und ethischen Fragestellungen insbesondere auch die Folgen von Pandemiebewältigungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Schnelle Entscheidungen – wissenschaftlich fundiert

In Gesundheitsnotlagen müssen Entscheidungen oft schnell getroffen werden, auch weitreichende. „Angesichts dessen kommen der Vorbereitung und Begleitung politischer Entscheidungen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine große Bedeutung zu. Auf diese Weise können die verschiedenen Aspekte – insbesondere aber auch die Folgen – von Entscheidungen besser beleuchtet und in die Abwägung einbezogen werden. Zugleich sorgen wir damit für mehr Akzeptanz und Transparenz“, so Scholz am Dienstag. Das Expertengremium ist mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammengesetzt. Hierdurch werden breite Debatten ermöglicht, aus denen dann gemeinsame Empfehlungen erwachsen können. Es wurde vereinbart, dass Prof. Kroemer den Vorsitz und Prof. Brinkmann den stellvertretenden Vorsitz übernehmen werden.

 

+++ Montag, 13.12.2021 +++

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und ähnlichen Einrichtungen und ist im Infektionsschutzgesetz geregelt.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Vor allem in Pflegeheimen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu COVID-19-Ausbrüchen.

Bis zum 15. März: Impfnachweis dem Arbeitgeber vorlegen

Die Impfpflicht gilt für Menschen, die zum Beispiel in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, in Einrichtungen für behinderte Menschen, in Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen arbeiten.

Sie müssen spätestens bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorlegen. Alternativ können sie auch ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Damit sollen Arbeitgeber den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Vorübergehend Impfungen in Apotheken, Tierarzt- und Zahnarztpraxen möglich

Um die Impfkampagne zu beschleunigen, sollen vorübergehend auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Zahn- und Tierärztinnen und -ärzte impfen dürfen. Voraussetzung ist u.a., dass sie entsprechend geschult sind.

Länder bekommen mehr Möglichkeiten für regionale Pandemie-Maßnahmen

Darüber hinaus bekommen die Bundesländer nun die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen als bisher regional zu beschließen. Die Länder hatten den Bundesgesetzgeber gebeten, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu schaffen, um angemessen auf regionale Pandemielagen reagieren zu können:

  • Der Bundestag hat über eine Änderung der sogenannten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung abgestimmt. Jetzt wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, die Personenanzahl bei privaten Zusammenkünften oder sozialen Kontakten nicht nur für Ungeimpfte, sondern auch, wenn es erforderlich ist, für Geimpfte und Genesene zu begrenzen.
  • Länder können bei kritischer Pandemielage z.B. wieder vorübergehend Restaurants, Clubs, Diskotheken, Messen und Kongresse schließen.
  • Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese konnten bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Die Frist wird nun bis zum 19. März verlängert.

 

+++ Freitag, 10.12.2021 +++

Bundeskanzler Scholz hat sich mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder besprochen. Es war die erste Videokonferenz dieser Art seit seiner Amtsübernahme. Es bestehe der gemeinsame Wille, so Scholz, in der Corona-Pandemie schnell und entschlossen zu handeln.

„Bund und Länder wollen eng zusammenarbeiten“, betonte Bundeskanzler Olaf Scholz nach seiner Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer. Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Hendrick Wüst und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, stellte er am Donnerstagabend die Ergebnisse des turnusmäßigen Treffens vor.

„Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um das ehrgeizige Ziel 30 Millionen Impfungen zu erreichen“, betonte der Bundeskanzler. Bund und Länder haben sich vorgenommen, bis Jahresende diese Zahl an Erst- und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus vorzunehmen.

Krisenstab arbeitet bereits

Der Krisenstab unter General Carsten Breuer sei schon aktiv, so Scholz. Er werde sich eng mit allen Verantwortlichen abstimmen. Das sei wichtig, um genau zu wissen, wieviel Impfstoff zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stehe. Zusätzlich nehme ein Expertenrat in der nächsten Woche seine Arbeit auf. Dort werde festgelegt, was zu tun sei, um die Impfkampagne weiter zu unterstützen. Bund und Länder werden die Lage beobachten und schnell und entschlossen handeln, so der Kanzler.

„Deutschland ist nicht gespalten“, sagte Bundeskanzler Scholz. Ihm gefalle nicht die Diskussion, die gerade im Hinblick auf das Impfen geführt werde. „Ich fühle mich auch als Kanzler derjenigen, die skeptisch sind, sich impfen zu lassen. Die möchte ich noch überzeugen.“

Hass und Hetze im Fokus

Kanzler Scholz betonte auch, dass ihn der zunehmende Hass und Hetze im Netz umtreibe. Die zunehmende Verrohung bewege ihn. Es gebe schon jetzt eine entschiedene Gesetzgebung, so der Bundeskanzler. Damit nahm er Bezug auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das  Plattformen wie Facebook und Twitter verpflichtet, strafrechtlich relevante Äußerungen zu löschen und künftig auch bei den Behörden zu melden. Darüber hinaus bestehe aber ein großes Interesse, schnell sicherzustellen, dass alle Netzwerke betrachtet werden.

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Covid-19-Impfempfehlung aktualisiert. Sie empfiehlt den Impfstoff von Biontech/Pfizer nun in einer besonderen, für Kinder angepassten Dosierung für Fünf- bis Elfjährige.

Die Impf-Empfehlung gilt für Kinder mit Vorerkrankungen. Zusätzlich empfiehlt die STIKO die Impfung für Kinder, die zum Beispiel mit Hochbetagten oder Menschen mit schwachem Immunsystem zusammenleben.

Auf individuellen Wunsch: Impfung für alle Kinder möglich

Aber auch ohne Vorerkrankung oder Kontakt zu zum Beispiel Hochbetagten ist eine Impfung von Kindern möglich. Die STIKO betont, dass sich alle Kinder bei individuellem Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung impfen lassen können. Eine generelle Impfempfehlung für alle Kinder spricht die STIKO aber nicht aus. Hier will sie weitere Daten abwarten und die Empfehlung künftig eventuell anpassen.

 

+++ Montag, 06.12.2021 +++

Bundesgesundheitsminister Spahn und RKI-Präsident Wieler haben appelliert, die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Ländern umzusetzen. Es gehe jetzt darum, die vierte Welle zu brechen. „Nehmen Sie die Auflagen ernst, befolgen Sie sie auch in Ihrem privaten Alltag, reduzieren Sie Kontakte soweit es geht, helfen Sie mit, weiteres Leid zu verhindern“, so Spahn. Es sei wichtig, die Corona-Infektionszahlen nach unten zu bringen und vor allem, diejenigen die jeden Tag enormes leisten und leisten müssen in den Krankenhäusern zu entlasten und Leid zu vermeiden.

Doch selbst wenn die beschlossenen Maßnahmen eingehalten würden und sofort wirkten, werde die Lage auf den Intensivstationen rund um Weihnachten ihren traurigen Höhepunkt erreichen. Die Belastung für das für das Gesundheitssystem sei nicht zu Ende. „Ein Teil der Infizierten von gestern, von vorgestern, von heute, wird sich sicher nächste oder übernächste Woche auf den Covid-Intensivstationen wiederfinden“, so Spahn.

Nach wie vor hohe Fallzahlen

Derzeit seien mehr als ein Prozent der Bevölkerung akut infiziert, 4.800 Covid-Patienten befänden sich auf der Intensivstation, auch die Todesfälle stiegen deutlich, ergänzte der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler. In diese Lage platze nun die neue Corona-Variante Omikron, die man noch nicht einschätzen könne, sagte Wieler.

Aus diesem Grund appellierte er an alle: „Jede von uns kann und muss dazu beitragen, Infektionen zu verhindern, überall, im privaten Bereich, im beruflichen Bereich, in der Schule, im Altenheim. Deshalb noch mal wirklich der ganz klare Appell: Lassen Sie sich impfen! Achten Sie darauf, dass Ihr Impfschutz vollständig ist! Und lassen Sie sich eine Auffrischungsimpfung geben. Und bitte reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum.“

Der RKI-Präsident betonte: „Wir haben keine Zeit zu verlieren, keinen einzigen Tag. Nur wenn wir die Fallzahlen herunterbringen, können wir die Kliniken entlasten.“ In vielen Krankenhäusern sei die medizinische Versorgung jetzt bereits eingeschränkt.

Mehr Ungeimpfte in Krankenhäusern

Auch wenn sich Geimpfte bei diesem hohen Infektionsgeschehen infizieren und andere anstecken, liege die Inzidenz der Ungeimpften in allen Altersgruppen deutlich höher als die Inzidenz der Geimpften. Auch die Zahl der ungeimpften Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen sei auch relativ zu ihrem Anteil an der Bevölkerung, um ein Vielfaches höher als die der Geimpften. „Wären alle erwachsenen Deutschen geimpft, steckten wir nicht in dieser schwierigen Lage. Das ist einfach die Wahrheit“, sagte der Minister.  

Impfstoff ausreichend vorhanden

Um das von Bund und Ländern gesteckte Ziel von 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten zu realisieren, sei genug Impfstoff vorhanden. Seit dem 18. November hätten bereits zehn Millionen der 55 Millionen geimpften Erwachsenen eine Booster-Impfung erhalten, so Spahn. Zehn Millionen weitere Dosen seien bereits ausgeliefert, Anfang kommender Woche folgten weitere zehn Millionen Impfdosen. „All diese Impfdosen, die ausgeliefert werden, auch zum verimpfen, das wäre ein großer Erfolg, und es wäre das Ergebnis einer großen Kraftanstrengung“, sagte Spahn.

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Corona

+++ Donnerstag, 2.12.2021 +++

Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland haben sich Bund und Länder auf bundesweit deutlich schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt:

 

  • Nicht geimpfte Menschen dürfen nur noch in Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Drogerien einkaufen. In allen anderen Läden gilt die 2G-Regel – diese dürfen nur Geimpfte und Genesene betreten.
     
  • Restaurants, Kinos, Theater und andere Freizeiteinrichtungen dürfen nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden.
     
  • An privaten Treffen mit Ungeimpften dürfen nur Personen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts teilnehmen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
     
  • In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
     
  • Clubs und Diskotheken müssen bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.
     
  • In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
     
  • Künftig dürfen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen Corona vornehmen.
     
  • Die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wird deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein.
     
  • Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten.
     
  • Alle Hilfsmaßnahmen für von der Pandemie betroffene Firmen werden verlängert.

Die Bundesregierung sagte zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. (mit dpa)

+++ Dienstag, 30.11.2021 +++

Bundesregierung und Bundesländer planen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie härtere Maßnahmen. Dabei soll es auch zusätzliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Darauf haben sich in einer Videokonferenz am Dienstag die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit dem künftigen Bundeskanzler Olaf Scholz und der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel verständigt. Details sollen bis Donnerstag ausgearbeitet werden, um dann gemeinsam beschlossen zu werden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. (mit dpa)

 

+++ Montag, 29.11.2021 +++

Die Lage sei so ernst wie noch zu keinem Zeitpunkt in dieser Pandemie, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Blick auf Rekordinfektionszahlen und der Verlegung von Patienten. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler appellierte er, Kontakte einzuschränken und solidarisch zu sein.

„Es ist mittlerweile halb eins, aber der Weckruf ist noch immer nicht überall angekommen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf einer Pressekonferenz. Erstmals müssen Patienten innerhalb Deutschlands in größerem Umfang verlegt werden. Eine solche Verlegung funktioniere jedoch nicht unbegrenzt, so der Minister. Denn Betten würden auch im Rest des Deutschlands knapper. „Wer glaube, dass diese Welle nur durch Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen geht, der irrt.“

„Aktuell werden mehr als 4000 Covid-Patienten intensivmedizinisch behandelt“, fügte der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler hinzu. Allein 2.000 Patienten seien innerhalb einer Woche aufgenommen worden. „Die Zahlen gehen steil nach oben, und zwar in allen Bundesländern“, so Wieler weiter. Die meisten Patienten seien zwischen 50 und 79 Jahren alt. 85 Prozent benötigen eine Form der Beatmung. Die Versorgung ist inzwischen in den überwiegenden Teil der Krankenhäuser eingeschränkt: Transplantationen, Tumorpatienten bekämen ihre Behandlung nicht mehr.

Impfkampagne zieht wieder an

Wieler forderte erneut alle Menschen auf, sich impfen zu lassen: „Ohne die Maßnahmen und ohne die Impfungen wäre die Situation ja viel schlimmer noch“, sagte er. „Wer vollständig geimpft ist, erkrankt deutlich seltener an Covid-19, auch wenn der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlässt. Wer vollständig geimpft ist, muss auch deutlich seltener ins Krankenhaus, auf die Intensivstation. Und er hat und sie hat ein deutlich geringeres Risiko, an Covid-19 zu versterben.“ Eine hohe Impfquote und eine niedrige Inzidenz seien der beste Schutz für alle.

Positiv bewertete Gesundheitsminister Spahn eine steigende Zahl von Impfungen. In den vergangenen Tagen seien jeweils mehr als 100.000 Erstimpfungen durchgeführt worden. Zwei Millionen Auffrischungsimpfungen habe es in dieser Woche gegeben. Jeder Fünfte über 60 Jahren sei bereits durch eine Auffrischung geschützt – fast schon zehn Prozent der Gesamtbevölkerung.

Laut Spahn werden in dieser und kommender Woche 18 Millionen Booster-Impfdosen ausgeliefert. „Jede Impfung gibt Hoffnung, dass dieser Winter doch nicht zu dunkel wird, wie es aktuell aussieht“, sagte Spahn.

Kontakte reduzieren

Spahn und Wieler sprachen sich zudem für Kontaktbeschränkungen aus. Es nütze alles nichts, sagte Spahn. Die Zahl der Kontakte müsse deutlich runter. Notwendig sei die Absage von Feiern und Großveranstaltungen sowie eine konsequente Einhaltung der 2Gplus-Regel. Die Lage sei dramatisch ernst. 

 

+++ Freitag, 26.11.2021 +++

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat ihre Empfehlung abgegeben, den Biontech-Impfstoff nun auch für die Altersgruppe der Fünf- bis Elf-Jährigen zuzulassen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um demnächst Impfungen für Kinder durchführen zu können.

Nach Abschluss ihrer Untersuchungen ist die EMA zu dem Schluss gekommen, den Biontech-Impfstoff für Kinder im Alter von fünf  bis elf Jahren zu empfehlen. Der Nutzen einer Impfung überwiege die möglichen Risiken. Bisher war der Biontech-Impfstoff in der EU nur für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen.

EU-weite Zulassung steht bevor

Damit steht die EU-weite Zulassung des Impfstoffs für Kinder bevor. Es fehlt noch die offizielle Zulassungsentscheidung der EU-Kommission, die aber zeitnah erwartet wird. Zusätzlich wird für Deutschland die Ständige Impfkommission (STIKO) noch eine Einschätzung zur Impfung von Kindern von fünf bis elf abgeben.

Niedrigere Impfstoffdosen als bei Jugendlichen oder Erwachsenen

Bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren wird die Impfstoff-Dosis des BioNTech-Impfstoffs niedriger sein als bei Personen ab zwölf. Die Bundesregierung ist bereits aktiv, entsprechenden Impfstoff zu beschaffen und die Impfungen vorzubereiten.

In den FAQ finden Sie weiteren Informationen zur Corona-Schutzimpfung und Auffrischungsimpfung.

 

+++ Donnerstag, 25.11.2021 +++

Die 3G-Regel ist ausgeweitet, die Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen erweitert sowie eine erneute Homeoffice-Pflicht eingeführt: Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht auch weiterhin bundesweit einheitliche Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus. Das Gesetzespaket ist in Kraft getreten. Mit der Gesetzes-Novelle sind auch nach dem Auslaufen der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bundesweit einheitliche Corona-Schutzvorkehrungen möglich.

Neue Maßnahmen ergänzen bewährte Regelungen

Es werden einige neue Regelungen eingeführt. So gilt nun am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). In Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurde die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher ausgeweitet. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist unter Strafe gestellt.

Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen werden weitergeführt. Für den betrieblichen Infektionsschutz gilt außerdem wieder: Beschäftigte sollen wann immer möglich im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme werden verlängert. Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test können weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden. Ausgeschlossen sind aber die Anordnung von Ausgangssperren und Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften, Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.

Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich.

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Das Kabinett hat beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis ins kommende Jahr zu verlängern. „Kurzarbeit zeigt sich als wirksames Instrument zur Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Kabinettsbeschluss . Die Bundesregierung gehe jedoch davon aus, dass es vor allem im ersten Quartal des kommenden Jahres noch Beeinträchtigungen geben werde. Zwar habe sich die wirtschaftliche Lage und die Lage auf dem Arbeitsmarkt seit Jahresbeginn deutlich gebessert, doch könnten die Auswirkungen der Pandemie diese positive Entwicklung bremsen.

Planungssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte

Einzelne Bundesländer haben bereits 2G-Regelungen eingeführt, um damit die vierte Infektionswelle einzudämmen. Und es ist nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit dann erheblichen Auswirkungen insbesondere auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und weitere Branchen im Dienstleistungsbereich.

Daher wird die Verordnung verlängert. Bis 31. März 2022 gilt:

  • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
  • Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.
  • Bis 31. Dezember werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent erstattet. Mit der Verlängerung werden nur noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50 Prozent können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen.

Mit den Regelungen soll den betroffenen Betrieben - Arbeitgebern und Beschäftigten – in einem schwierigen Umfeld weiterhin Planungssicherheit gegeben werden.

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+++ Dienstag, 23.11.2021 +++

Die Impfkampagne läuft wieder hoch. In der vergangenen Woche wurden gut zwei Millionen Impfungen in Deutschland verabreicht. Die beiden zur Verfügung stehenden mRNA-Impfstoffe – Biontech/Pfizer und Moderna – seien sicher und wirksam, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Montag. Wer die Chance habe, sich und andere mit einem der beiden Impfstoffe zu schützen, der sollte es auch tun, betonte er. 

Impfstoffe von Moderna und Biontech gleichwertig

Auch der Präsident des für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek, betonte auf der gemeinsamen Pressekonferenz, die Impfstoffe von Moderna und Biontech/Pfizer seien mit Blick auf ihre hohe Wirksamkeit und extrem seltener Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen gleichwertig. Eine Booster-Impfung verbessert den Impfschutz deutlich - unabhängig vom Hersteller und mit welchem Impfstoff oder Impfstofftyp die Grundimmunisierung stattgefunden hat. Eine Kombination ist möglich.

Booster-Impfung hilft – unabhängig vom Hersteller 

Der Impfschutz lasse nach der Zweitimpfung mit der Zeit etwas nach – insbesondere der Schutz vor Infektion und Weitergabe des Virus, informierte Leif-Erik Sander, Virologe von der Charité. Aufgrund der hochansteckenden Delta-Variante spielen auch Geimpfte beim Infektionsgeschehen zunehmend wieder eine Rolle. Deshalb empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Für Schwangere jeden Alters ab dem zweiten Trimenon und für Personen von 18 bis 29 Jahren empfiehlt die STIKO den Impfstoff von Biontech-Impfstoff.

Nachfrage nach den Impfstoffen steigt

In dieser Woche gehen allein sechs Millionen Dosen des Impfstoffes von Biontech/Pfizer in die Versorgung. Spahn erklärte, die Nachfrage wäre so groß, dass ab der nächsten Woche vorübergehend nicht mehr als zwei bis drei Millionen Dosen des BioNTech-Impfstoffs pro Woche zur Verfügung gestellt werden könnten. Er betont: „Alles, was wir haben, und alles, was wir neu geliefert bekommen, wird natürlich ausgeliefert.“

Bis zum Jahresende stehen von den beiden mRNA-Impfstoffen 50 Millionen Impfdosen für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen zur Verfügung: 24 Millionen Dosen des Biontech-Impfstoffes und bis zu 26 Millionen des Moderna-Impfstoffes. Das ist genug für alle anstehenden Impfungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis Jahresende 25 bis 30 Millionen Auffrischungsimpfungen verbreicht werden. Eine Übersicht zu den Liefermengen bietet das Bundesgesundheitsministerium.

+++ Montag, 22.11.2021 +++

Angesichts anhaltend steigender Infektionen und einer angespannten Situation in den Krankenhäusern ist die Lage aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Spahn und dem Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, Wieler, ernster als vorige Woche. „Die Dynamik ist ungebrochen“, sagte Spahn. „Es ist zehn nach zwölf.“

„Wir sind in einer nationalen Notlage, die auch eine gemeinsame Kraftanstrengung braucht“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, am Freitag. Die Inzidenz habe sich in den vergangenen vier Wochen verfünffacht. RKI-Chef Wieler verwies darauf, dass in 110 Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liege, in 12 sogar über 1.000. Ganz Deutschland sei ein großer Ausbruch, viele Krankenhäuser seien am Anschlag. „Wir müssen jetzt das Ruder herumreißen. Wir dürfen wirklich keine Zeit verlieren", so Wieler.

Verlegungen von Patienten notwendig

Die Überlastung der Krankenhäuser werde absehbar weiter zunehmen, so dass Verlegungen von Intensivpatienten notwendig werden, sagte der Bundesgesundheitsminister. Deutschland sei in fünf Regionen, eine Art Kleeblatt, aufgeteilt, in denen Patienten innerhalb einer Region verlegt werden können. Erstmalig seit Beginn der Corona-Pandemie werde es dabei zu einer Situation kommen, bei der im größeren Maße Patienten verlegt werden müssten, auch ins Ausland, so Spahn.

Mehr Tempo beim Impfen

Spahn sieht zwar Fortschritte beim Impfen, doch er betonte gleichzeitig: „Die Wahrheit ist: Alleine mit Impfen, mit Boostern werden wir das Brechen der Welle, das wir jetzt kurzfristig brauchen, nicht mehr erreichen.“ Mittlerweile seien wieder mehr als 45.000 Arztpraxen an Impfungen beteiligt – in der kommenden Woche würden mehr als sechs Millionen Dosen ausgeliefert. Die Tendenz gehe also „klar in die richtige Richtung“, so der Gesundheitsminister.

Laut Spahn brauche es zudem Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen. Auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen hatten sich Bund und Länder am Donnerstag verständigt. Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland.

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Corona

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+++ Donnerstag, 18.11.2021 +++

Merkel: „Die Lage ist hochdramatisch“

Bund und Länder haben sich auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Zudem sollen alle, die schon einen Impfschutz haben, zeitnah eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten.

„Es ist absolut Zeit zu handeln“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Die Lage ist hochdramatisch.“ Jetzt komme es drauf an, dass schnell und konsequent gehandelt werde. Es brauche daher einen schnellen Stopp des exponentiellen Anstieges der Infektionen. Dabei werde von jedem abhängen, sich an die Maßnahmen zu halten, damit sich die Lage nicht noch weiter verschlimmere.

Hospitalisierung als Maßstab

Bund und Länder haben sich auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben verständigt, die sich an der Hospitalisierungsrate in dem jeweiligen Bundesland orientieren. Die Hospitalisierungsrate gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an.

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.

Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test (2G plus) vorgelegen. Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars.  

Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, können die 2G-Regelungen wieder zurückgenommen werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Personen, die nicht geimpft werden können.

„Es ist nie zu spät, sich impfen zu lassen“

Trotz vieler Erfolge der Impfkampagne sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft. Dies erschwert und gefährdet eine nachhaltige, flächendeckende und langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens. „Wir könnten besser dastehen, wenn die Impflücke nicht so groß wäre“, sagte Merkel. 

An alle bisher noch Nicht-Geimpften appellierte die Bundeskanzlerin: „Es ist nie zu spät, sich impfen zu lassen. Auch jetzt kann man noch mit einer Erstimpfung einen guten Beitrag für sich und für die Gemeinschaft leisten“. Auch Vizekanzler Olaf Scholz rief zu mehr Impfungen auf: „Mein Appell ist, dass sich alle einen Ruck geben und eine Entscheidung für sich selber, für ihre Liebsten, für ihre Angehörigen treffen.“

Diejenigen, die schon einen Impfschutz haben, sollen zusätzlich zeitnah eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bund und Länder bekräftigten noch einmal, jedem ein Angebot zu machen. Hierbei gehe es um mehrere Millionen Menschen. „Das bedarf einer wirklich großen Kraftanstrengung“, sagte die Bundeskanzlerin. Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen nun auch Impfangebote ausweiten. Laut Beschluss sollen dazu mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärzte und Ärzte der Gesundheitsämter in die Impfkampagne einbezogen werden.

Um die Pandemie einzudämmen, seien zudem kostenlose Bürgertests sowie strenge Testpflichten in Pflegeheimen wichtig. Bund und Länder verständigten sich außerdem auf einen Pflege-Bonus.

 

+++ Donnerstag, 18.11.2021 +++

Auffrischungsimpfungen nicht nur für besonders gefährdete Menschen, sondern für alle ab 18 – dies empfiehlt nun auch die Ständige Impfkommission. Die dritte Impfung soll in der Regel sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur Auffrischung der Corona-Schutzimpfung aktualisiert und erweitert. Nun empfiehlt sie die sogenannte Booster-Impfung nicht nur für gefährdete Personen, sondern generell für alle Menschen ab 18 Jahren. 

Bereits am 5. November hatten die Gesundheitsministerinnen und -minster von Bund und Ländern vereinbart, die dritte Impfung allen anzubieten, die dies wünschen. 

Impfung für alle, prioritär aber für Gefährdete

Viele besonders gefährdete Menschen haben die dritte Impfung noch nicht bekommen. Daher betont die STIKO, dass die Impfung vorrangig besonders gefährdeten Menschen angeboten werden soll: Personen mit Immundefizienz, Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Und natürlich sollen Menschen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, vordringlich geimpft werden. 

Hier die Mitteilung der STIKO zum Nachlesen.

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+++ Freitag, 12.11.2021 +++

Die kostenlosen Corona-Bürgertests werden wieder eingeführt. Eine entsprechende Verordnung unterzeichnete Bundesgesundheitsminister Spahn. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat damit Anspruch auf mindestens einen Antigen-Schnelltest pro Woche.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die dies regelt, tritt bereits am Samstag in Kraft. Damit hat dann jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstrich: „Impfen macht den entscheidenden Unterschied – das gilt auch weiterhin – aber es braucht Zeit, bis es seine volle Wirkung entfalten kann. Deswegen müssen wir in dieser Lage rasch wieder mehr testen. Dazu ist vereinbart, dass wir die kostenlosen Schnelltests wieder einführen.“

Vorhandene Teststellen können ihre Arbeit fortsetzen. Zusätzlich können weitere Testzentren von den Ländern beauftragt werden. Spahn erklärte, er gehe davon aus, dass ab kommender Woche nach und nach auch wieder das Testangebot vor Ort ausgebaut wird.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten zu Corona-Tests.

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Eindringlich hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit RKI-Präsident Lothar Wieler appelliert, die Infektionslage ernst zu nehmen und gegenzusteuern: „Sonst wird es für das ganze Land ein bitterer Dezember.“ Seit Ende September liegt der R-Wert über 1. Wenn dieser sich nicht ändere, müsse man von einer Verdoppelung der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus alle zwei Wochen ausgehen.

Was so hohe Infektionszahlen bei gleichzeitig einer noch zu geringen Impfquote bedeuten, sehe man bereits jetzt auf den Intensivstationen in einigen Regionen in Deutschland –  insbesondere in Sachsen, Thüringen und Bayern. „Es gibt dort Kliniken, die sind heute schon über dem Limit. In diesen Regionen besteht aktuell das Risiko, wenn Sie ein Notfall sind – Schlaganfall, Herzinfarkt –, dass dort nicht immer sofort vor Ort die Kapazitäten zur Verfügung stehen, die Sie sonst gewohnt wären“, erklärte Spahn.

Eindämmungsmaßnahmen zwingend notwendig

Die Dynamik müsse gebrochen werden, so Spahn. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder beschlossen daher schon Ende vergangener Woche gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister, Auffrischungsimpfungen für alle sechs Monate nach der Zweitimpfung anzubieten. Zudem verständigten sie sich auf schärfere Auflagen und Kontrollen beim Zugang zu Veranstaltungen sowie verpflichtende Testkonzepte für Pflegeheime.

„Aber das reicht so alles nicht, jedenfalls nicht mehr“, sagte der Bundesgesundheitsminister. Er plädiert für zusätzliche Testpflichten für Personal und Besucher in Pflegeheimen, für 3G (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz und 2G (geimpft oder genesen) bei öffentlichen Veranstaltungen. Zusätzlich sei es sinnvoll, dass Genesene und Geimpfte bei Veranstaltungen einen aktuellen Test vorweisen können. „2G Plus, das ist wieder ein schwerer Schritt, das ist mir sehr bewusst“, sagte Spahn.

Dynamisches Infektionsgeschehen – ernste Situation

„Es ist 5 nach 12“, warnte der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Wieler. In Bundesländern mit sehr hohen Infektionsgeschehen kämen Krankenhäuser und Intensivstationen jetzt schon an ihre Kapazitätsgrenzen. Wieler geht davon aus, dass sich die Situation überall in Deutschland weiter verschärfen werde. Er plädierte daher eindringlich für zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.

Um die Situation so rasch wie möglich zu entschärfen, appellierte Wieler: „Reduzieren Sie Ihre Kontakte. Vermeiden Sie vor allem Situationen, in denen mehrere Menschen in Innenräumen zusammenkommen. Bitte halten Sie sich immer und überall an die AHA-und-L-Regeln, auch bei 2G- und 3G-Veranstaltungen. Tragen Sie also auch bei 2G eine Maske. Wenn Sie Symptome einer akuten Atemwegsinfektionen haben, bleiben Sie bitte unbedingt zu Hause und lassen sich per PCR testen.“

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Bund und Länder werden am kommenden Donnerstag, 18.11.2021, erneut über die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie beraten. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz kommen am Mittag zu einer Besprechung mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zusammen. Das Treffen wird per Videokonferenz stattfinden.

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Die EU-Staaten Österreich, die Tschechische Republik und Ungarn gelten von Sonntag, 14. November, 0 Uhr, an als Corona-Hochrisikogebiete. Ausnahmen in Österreich sind die Gemeinden Mittelberg und Jungholz und das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.

Die Vereinigten Staaten von Amerika hingegen gelten ab Sonntag nicht länger als Hochrisikogebiet.

Einreiseverordnung beachten

Menschen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zudem in Deutschland in Quarantäne. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen aktuellen negativen Coronatest beendet werden.

Welche Staaten oder Regionen derzeit als Virusvarianten- oder Hochrisikogebiete eingestuft sind, können Sie dieser Liste des Robert Koch-Instituts entnehmen. Die wichtigsten Regelungen der seit dem 1. August 2021 geltenden Einreiseverordnung finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

Die Corona-Warn-App bietet ab sofort die Möglichkeit, auch QR-Codes zu Veranstaltungen der luca-App einzuscannen.Vorteil dieser Neuerung ist, dass Veranstalterinnen und Betreiber künftig nicht mehr zwei verschiedene QR-Codes ausstellen müssen. So reicht es, einen luca-QR-Code anzubieten. Für die User der Corona-Warn-App, die die luca-App nicht nutzen, wird somit eine weitere wichtige Funktion angeboten, die es im Alltag erleichtert, sich bei Events zu registrieren.

An der Funktionsweise und den hohen Datenschutzstandards der Corona-Warn-App ändert sich dadurch nichts. Die App erfasst weiterhin keine personenbezogenen Daten. Es werden auch keine Daten von der Corona-Warn-App an die luca-App übertragen. Wichtig zu wissen ist bei der Umsetzung, dass die Corona-Warn-App nur luca-Codes einscannen kann, die ab dem 25. Mai 2021 erzeugt wurden. Betreiber, die noch ältere Codes verwenden, müssen diese also aktualisieren.

Welche QR-Codes können von welcher App eingescannt werden? Was passiert mit meinen Daten? Welche Unterschiede gibt es zwischen der Corona-Warn-App und der luca-App? Finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Zwei Apps, zwei unterschiedliche Ansätze

Nach wie vor basieren die Corona-Warn-App und die luca-App auf unterschiedlichen Ansätzen und verfolgen unterschiedliche Ziele.

Die Corona-Warn-App ermöglicht im Infektionsfall eine schnelle Warnung von Personen nach dem Peer-to-Peer-Prinzip. Diese Warnung erfolgt anonym über die Corona-Warn-App selbst. Die luca-App hingegen dient hauptsächlich der digitalen Erfassung von Kontaktdaten der Teilnehmenden einer Veranstaltung. Im Infektionsfall übergibt die positiv auf SARS-CoV-2 getestete Person ihre Kontaktdaten an das zuständige Gesundheitsamt. Dieses kontaktiert dann alle Personen, die denselben QR-Code gescannt haben.

In den jeweiligen Länderverordnungen zum Infektionsschutz ist festgeschrieben, ob und wie eine Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen stattfinden muss.

 

+++ Dienstag, 9.11.2021 +++

„Vor uns liegen sehr schwere Wochen“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angesichts der hohen Infektionszahlen und der hohen und steigenden Belastung von Krankenhäusern und insbesondere Intensivstationen. Es gehe nun darum, gemeinsam diese „vierte Welle zu brechen“, sagte er am Ende der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz in Lindau am Bodensee.

Booster-Impfungen sollten „die Regel werden“

Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich dafür ausgesprochen, Auffrischungsimpfungen („Booster“) für alle Altersgruppen anzubieten. Dies sei, so Spahn, ein „wichtiges Signal“ in diesen Tagen, bei dem man sich auch mit der Ärzteschaft einig sei. Denn: „Wir brauchen mehr Tempo“ bei den sogenannte Booster-Impfungen.

Somit kann jede und jeder, bei dem die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, die Auffrischungsimpfung bekommen. Insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und Pflege-Personal sollen aktiv angesprochen werden. "Boostern nach sechs Monaten sollte die Regel werden, nicht die Ausnahme", so Spahn.

Nach wie vor kann man bei Arztpraxen nicht nur die Erstimpfung, sondern auch die Auffrischungsimpfung bekommen. Darüber hinaus soll es weitere Angebote der Länder und Kommunen geben, zum Beispiel mobile Angebote wie Impfbusse, aber auch Impfzentren.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung) für Menschen, die besonders gefährdet sind. Das betrifft u.a. alle ab 70, Menschen in Pflegeheimen und Immundefiziente. Über diese Empfehlung hinaus können alle ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der zweiten Impfung bekommen.

Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie in unserem FAQ.

„2 G“ als Option für Regionen mit hohem Infektionsgeschehen

Die bisher schon vielerorts angewandte „3-G“-Regel (geimpft, genesen oder getestet) als Zugangsvoraussetzung z.B. für Veranstaltungen in Innenräumen sei nun noch wichtiger geworden. Allerdings sei man einig, dass die Umsetzung dieser Regel besser kontrolliert werden müsse.

Für bestimmte Regionen mit sehr hohem Infektionsgeschehen gebe es aber auch die Option, die „2-G“-Regel (geimpft oder genesen) anzuwenden. Einige Länder hätten diese Regel zum Teil schon eingeführt, nun war es erstmals Konsens zwischen Bund und allen Ländern, dass es in manchen besonders belasteten Regionen diese Option geben müsse.

Tests in Pflegeheimen, auch für Geimpfte und Genesene

In Pflegeeinrichtungen soll es künftig verpflichtend Tests geben, und zwar auch für Geimpfte und Genesene. Dies gilt sowohl für das Personal als auch für Besucherinnen und Besucher.

Es gehe darum, so Spahn, „die Orte zu schützen, wo die besonders Verwundbaren leben“. Damit soll verhindert werden, dass das Virus in die Einrichtungen getragen wird.

Den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz finden Sie hier. Die Gemeinsame Erklärung der Gesundheitsministerinnen und -minister können Sie hier nachlesen.

+++ Donnerstag, 04.11.2021 +++

„Die Pandemie ist offenkundig nicht nur weiterhin da, sondern die vierte Welle ist es mit besonderer Wucht“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur aktuellen Lage der Corona-Pandemie. Derzeit handele es „vor allem eine Pandemie der Ungeimpften – und die ist massiv“, so Spahn. Da nicht genügend Menschen geimpft seien und Verhaltenshinweise zum Schutz vor Ansteckungen sowie die 2G- und 3G-Regeln nicht mehr ausreichend umgesetzt würden, entwickle sich die Welle leider genau wie befürchtet, ergänzte der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler.

Mit den zuletzt sprunghaft wachsenden Infektionszahlen sei nicht nur die Zahl der Toten gestiegen – mehr Menschen würden in Krankenhäusern und auf Intensivstationen behandelt. Daher brauche es jetzt staatlichen Schutz und Eigenverantwortung. Als größte Herausforderung nannte Spahn, dass die übergroße Zahl der noch Ungeimpften sich kaum überzeugen ließen, sich doch noch impfen zu lassen.

Drei Punkte, um Pandemie in Herbst und Winter einzudämmen

Um die vierte Welle zu brechen, stellte der Minister drei Punkte vor, über deren Umsetzung er am Donnerstag und Freitag mit den Gesundheitsministern der Länder beraten will.

  1. Beschlossene Vorsichtsmaßnahmen konsequent einhalten

    Spahn appelierte, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und 3G- und 2G Modelle umzusetzen. Er warb für ein konsequentes Kontrollieren der Behörden und dafür, Verstöße mit Bußgeldern zu sanktionieren.

    In Regionen, in denen das Infektionsgeschehen besonders belastend sei, müsse das 2G-Modell (geimpft und genesen) durchgesetzt werden. Dies habe nichts mit Impfmobbing zu tun, sondern schütze vor einer Überlastung des Gesundheitswesens, sagte Spahn.
  2. Verpflichtende Testkonzepte für Pflegeheime

    Da Bewohner von Pflegeheimen besonders verwundbare Menschen seien, sprach sich Spahn für verpflichtende Tests unabhängig vom Impfstatus aus. Das Testen gelte für Personal und Besucher, die das Virus in die Einrichtung tragen können. „Ich möchte das Sterben in Pflegeheimen nicht noch einmal erleben müssen wie im letzten Winter“, so Spahn.
  3. Tempo der Auffrischungsimpfung steigern

    Die Zahl der Auffrischungsimpfungen müsse schnell steigen. „Das Tempo beim Boostern reicht nicht“, so Spahn. Der Minister verwies auf die Vereinbarung der Gesundheitsministerkonferenz, allen Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, dem dortigen Personal sowie allen Menschen über 60 eine Auffrischungsimpfung anzubieten. Die jetzt erreichten gut zwei Millionen Auffrischimpfungen seien „deutlich zu wenig“.  

Solidarität bleibt Gebot der Stunde

Auch RKI-Präsident Wieler rief noch einmal zum Impfen und zum Einhalten der AHA+L-Regeln auf. Er machte deutlich, dass die Impfung zwar nicht bei allen Geimpften gleich wirke und der Impfschutz im Laufe der Zeit – besonders bei Älteren, die ohnehin sehr gefährdet seien – nachlassen könne. Dennoch, so Wieler, bleibe Solidarität das Gebot der Stunde. „Wir alle wollen, dass dieser Winter der letzte Winter der Covid-19-Pandemie sein wird“, sagte Wieler. Aus diesem Grund trügen alle die Verantwortung für die weitere Entwicklung der vierten Welle. Mit Impfungen und dem Einhalten der Maßnahmen könnten viele Menschenleben gerettet werden.

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In Rumänien sind derzeit aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen viele Krankenhäuser überlastet – insbesondere die Notaufnahmen und Intensivstationen. Deutschland und auch weitere europäischen Staaten haben deshalb Hilfe zugesagt. 

Mit Unterstützung der AirMedEvac-Flugzeuge der Bundeswehr wurden in den letzten drei Tagen insgesamt 18 Intensivpatienten nach Deutschland gebracht, die nun in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern intensivmedizinisch weiterbehandelt werden.

Weitere Informationen zu diesem Einsatz finden Sie auf der Seite der Bundeswehr.

Wieder verstärkter Einsatz bei Kontaktnachverfolgung

Auch im Inland leistet die Bundeswehr weiter Unterstützung zur Bewältigung der Pandemie. Derzeit sind rund 190 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Amtshilfe in 45 Maßnahmen aktiv. Verstärkt kommen die Soldatinnen und Soldaten auch wieder bei der Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern zum Einsatz. Aufgrund der steigenden Zahl der Infektionen hat auch die Zahl der Amtshilfeanträge leicht zugenommen. 

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Mit dem Update auf Version 2.13 bekommt die Corona-Warn-App eine Papierkorb-Funktion für Zertifikate. Sie bewahrt gelöschte Zertifikate vorerst auf und Nutzerinnen und Nutzer können sie somit auch wieder herstellen. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung wird ab nun auch auf lokaler Ebene angezeigt und die Zuordnung von Zertifikaten zu Personen ist nun fehlertoleranter.

Zertifikate besser verwalten

Mit Version 2.13 wird die Corona-Warn-App um eine Papierkorb-Funktion für Zertifikate erweitert. Der Ausbau des Zertifikatsbereichs der App zu einer sogenannten Wallet durch Update 2.5 machte es möglich, unterschiedliche digitale Zertifikatstypen anzuzeigen (Impf- oder Genesenenstatus, PCR- oder Schnelltestergebnis). Wenn Nutzerinnen und Nutzer diese Zertifikate nun löschen, bewahrt der virtuelle Papierkorb sie aber noch 30 Tage auf. Versehentliche gelöschte können somit wieder hergestellt werden.

Zudem wurde die Zuordnung von Zertifikaten verbessert. Die Corona-Warn-App ordnet Zertifikate, die eine unterschiedliche Anzahl an Leerzeichen zwischen dem Vor- und Nachnamen der Person haben, nun der gleichen Person zu. Zuvor führte dieser Schreibfehler dazu, dass die Corona-Warn-App diese Zertifikate zwei verschiedenen Personen zuordnete.

Hospitalisierungsrate und Zahl der COVID-19-Erkrankten auf Intensivstationen

Damit sich Nutzerinnen und Nutzer in der App auch weiterhin über alle wichtigen Kennzahlen des Pandemiegeschehens informieren können, wurde mit dem Update auf Version 2.12 der Statistikbereich erweitert. Dort finden sich zusätzlich die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung und die Zahl der Covid-19-Erkrankten auf Intensivstationen. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung wird mit Version 2.13 ab sofort auch auf Ebene der Bundesländer angezeigt. 

 

+++ Montag, 01.11.2021 +++

Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnet seit Ende September einen eindeutigen Trend: Die Neuinfektionen mit dem Coronavirus steigen wieder an. Im Vergleich zur Vorwoche nahm die 7-Tage-Inzidenz in allen Altersgruppen aktuell deutlich zu. Hohe 7-Tage-Inzidenzen wurden in den Altersgruppen der 5- bis 49-Jährigen sowie der Über-90-Jährigen beobachtet. Dies geht aus dem aktuellen Lagebericht des RKI zu Covid-19 hervor.

Auch die Inzidenz der hospitalisierter Fälle sowie die Anzahl von Covid-19-Fällen auf den Intensivstationen ist demnach gestiegen und eine deutlich höhere Zahl der übermittelten Ausbrüche in medizinischen Einrichtungen und in Alten- und Pflegeheimen wurde verzeichnet.

Vollständiger Impfschutz ist wichtig

Das RKI weist im Lagebericht darauf hin, dass bei den gegenwärtigen 7-Tage-Inzidenzen eine zunehmende Wahrscheinlichkeit infektiöser Kontakte besteht. Deshalb werde dringend empfohlen, das Impfangebot gegen Covid-19 wahrzunehmen und hierbei auf einen vollständigen Impfschutz zu achten – also auch die zweite Impfung vornehmen zu lassen, die bei fast allen Corona-Impfstoffen vorgesehen ist. Auch die Möglichkeit der Auffrischimpfung sollte von Personen genutzt werden, für die die Ständige Impfkommission dies empfiehlt.

Bei leichten Symptomen sollten Betroffene zu Hause bleiben und sich testen lassen, möglichst mit einem PCR-Test – auch Geimpfte. Zudem bat das RKI alle Menschen, konsequent die AHA+L-Regeln einzuhalten (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften), Situationen insbesondere in Innenräumen zu meiden, bei denen sogenannte Super-Spreading-Events auftreten können, nicht notwendige Kontakte zu reduzieren und weiterhin die Corona-Warn-App zu nutzen.


 

+++ Donnerstag, 28.10.2021 +++

Die Konjunkturerholung nach dem Corona-Krisenjahr 2020 setzt sich fort. Im nächsten Jahr rechnet die Bundesregierung mit einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts von 4,1 Prozent. 2021 wird ein Wachstum der Wirtschaft von 2,6 Prozent erwartet. Das geht aus dem Herbstgutachten der Bundesregierung hervor.

2021 etwas geringeres Wachstum

„Die deutsche Wirtschaft ist im Aufschwung“, betonte Bundeswirtschaftsminister Altmaier bei der Vorstellung des Herbstgutachtens der Bundesregierung. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) soll im Jahr 2021 um 2,6 Prozent steigen. Im Jahr 2022 sind dann sogar 4,1 Prozent Wachstum möglich, bis es sich im Jahr 2023 bei 1,6 Prozent normalisiert.

Damit fällt die konjunkturelle Erholung 2021 nach dem starken Einbruch der Wirtschaft im letzten Jahr etwas niedriger aus als noch Ende April von der Bundesregierung erwartet. Aktuelle Lieferengpässe und hohe Energiepreise dämpften gleichermaßen die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und weltweit, so Altmaier.

2022 wieder auf Leistungsstärke vor Corona

Im nächsten Jahr soll die Wirtschaft dann aber wieder deutlich an Fahrt aufnehmen. Die Regierung geht konkret von einem Zuwachs von 4,1 Prozent aus, das sind 0,5 Punkte mehr als bislang gedacht. Die deutsche Wirtschaft habe dann schon zum Ende des ersten Quartals 2022 die Leistungsstärke auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht, so Bundeswirtschaftsminister Altmaier.

„Die Herbstprojektion zeigt, dass Deutschland nach der Corona-Krise wieder auf dem Wachstumspfad ist. Das umfangreiche Hilfspaket der Bundesregierung hat Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Krise stabilisiert“, betonte Altmaier.

 

+++ Mittwoch, 20. 20.2021 +++

Mit Version 2.12 der Corona-Warn-App wurde der universelle QR-Code Scanner in die Registerkarte am unteren Bildschirmrand integriert. Die Funktion ist nun schneller und zentral abrufbar. Gleichzeitig bleibt der QR-Code-Scanner an den bekannten Orten in der Corona-Warn-App erhalten. Bereits seit Version 2.11 können Nutzerinnen und Nutzer alle von der Corona-Warn-App unterstützten QR-Codes scannen, unabhängig davon, ob es sich um Tests, Zertifikate oder Check-ins handelt. In diesem Zuge wurden nun außerdem die Symbole auf der Registerkarte angepasst. Zum Startbildschirm gelangen Nutzerinnen und Nutzer jetzt über „Status“.

Hospitalisierungsrate und Zahl der COVID-19-Erkrankten auf Intensivstationen

Damit sich Nutzerinnen und Nutzer in der App auch weiterhin über alle wichtigen Kennzahlen des Pandemiegeschehens informieren können, wurde zudem der Statistikbereich erweitert. Dort finden sich nun zusätzlich die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung und die Zahl der Covid-19-Erkrankten auf Intensivstationen. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung bezieht sich auf die Zahl der Menschen, die wegen einer Covid-19-Diagnose in eine Klinik kommen. Sie bildet die übermittelten Fälle über eine Woche pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab. Die Zahl der Covid-19-Erkrankten auf Intensivstationen zeigt an, welchen Anteil Covid-Patientinnen und Patienten bei der Belegung der Intensivbetten in Deutschland ausmachen.

Vereinheitlichte Mitteilungseinstellungen und Import von QR-Codes

Außerdem wurden mit der neuen Version die Mitteilungseinstellungen vereinheitlicht. Wie bei anderen Apps auch, können die User Einstellungen zu Benachrichtigungen der Corona-Warn-App nun in den Geräteeinstellungen ihres Smartphones genau definieren. Dort können sie Benachrichtigungen nicht wie bisher nur ein- oder ausschalten, sondern auch individuelle Benachrichtigungstypen festlegen. Eine weitere Neuerung gibt es für iOS-Nutzerinnen und Nutzer: Sie können unterstützte QR-Codes nun ebenfalls aus Bildern oder PDF-Dokumenten importieren. Nachdem sie den QR-Code-Scanner geöffnet haben, können sie unten links „Datei öffnen“ auswählen und darüber einen QR-Code aus ihrer Bild- oder Dateibibliothek importieren. Für Android-Nutzerinnen und Nutzer steht diese Funktion bereits seit Version 2.11 zur Verfügung.

+++ Donnerstag, 14.10.2021 +++

Die Wirtschaft hat sich deutlich erholt, aber einige Branchen verzeichnen weiterhin Corona-bedingte Einbußen. Die Bundesregierung hatte deshalb die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe Plus bis zum 31. Dezember 2021 ausgeweitet. Betroffene Unternehmen und Soloselbständige können nun Anträge auf die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen.

Das Bundeswirtschaftsministerium teilte in einer Presseerklärung mit, dass von Umsatzeinbußen betroffene Unternehmen, die die Überbrückungshilfe III Plus für den erweiterten Zeitraum bis zum Jahresende in Anspruch nehmen möchten, nun ihre Anträge dafür einreichen können. Gleiches gilt für Soloselbständige und die Neustarthilfe Plus. Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Bewährte Förderung fortgesetzt

Die Überbrückungshilfen I, II, III und III Plus sind mit mehr als 100 Milliarden an ausgezahlten Hilfsleistungen ein zentrales Hilfsinstrument in der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung setzt diese Hilfen fort, für diejenigen, die sie noch benötigen. Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September.

Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Außerdem können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Neustarthilfe bleibt

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus mit einem Personalkostenzuschuss gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie lief plangemäß Ende September aus.

Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus, sind – wie auch bislang – Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.

Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten der Bundesregierung finden Sie beim Bundeswirtschaftsministerium.

 

+++ Freitag, 08.10.2021 +++

Die deutsche Impfkampagne ist erfolgreicher als bisher angenommen. Das belegen Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Aus diesen geht hervor, dass bis zu fünf Prozent mehr Bürgerinnen und Bürger in Deutschland geimpft sind als in den Meldedaten sich ablesen lässt.

Nach einer neuen Erhebung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist die Impfquote unter den Erwachsenen in Deutschland höher als bislang angenommen. In der Auswertung des Impfquoten-Monitorings des RKI (COVIMO) ist „in der Erwachsenenbevölkerung von einem Anteil mindestens einmal Geimpfter von bis zu 84 Prozent und einem Anteil vollständig Geimpfter von bis zu 80 Prozent auszugehen“.

Die Diskrepanz zwischen den gemeldeten Impfungen und den jetzigen Erkenntnissen des RKI ergibt sich offenbar daraus, dass Impfungen nicht gemeldet worden sind. Lücken ergaben sich unter anderem bei Betriebsärzten oder auch bei Einsätzen der mobilen Impfteams wie etwa in Altenheimen. „Das kann bei einer so großen Kampagne immer mal wieder vorkommen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland (COVIMO)

Seit Januar 2021 wird vom Robert Koch-Institut ein Monitoring zu COVID-19 Impfquoten sowie zur COVID-19 Impfbereitschaft und -akzeptanz mittels telefonischer Befragungen in Deutschland durchgeführt. Die letzte Befragung fand im Zeitraum vom 26.07.21 - 18.08.21 statt. Befragt wurden 1.005 Erwachsene zur Coronaschutzimpfung. Es ist die 7. Befragung, die das RKI durchführte.

+++

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens werden ab Sonntag einige Regionen neu als Hochrisikogebiete eingestuft – darunter Estland und Lettland. Für andere Länder wird diese Einstufung hingegen aufgehoben. Seit dem 1. August gelten für alle Einreisenden die Regeln der neuen Einreiseverordnung.

Die EU-Staaten Estland und Lettland sowie die Ukraine gelten von Sonntag, 10. Oktober, an als Corona-Hochrisikogebiete. 

Auch die beiden nicht-europäischen Staaten Jemen und Brunei Darussalam werden nun als Hochrisikogebiete eingestuft. 

Die französischen Überseegebiete Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, St. Barthélemy und St. Martin gelten hingegen ab Sonntag nicht weiter als Hochrisikogebiet. Gleiches gilt auch für die norwegischen Provinzen Oslo und Viken sowie einige weitere Regionen.

Neue Einreiseverordnung beachten

Menschen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zudem in Deutschland in Quarantäne. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen aktuellen negativen Coronatest beendet werden.

Welche Staaten oder Regionen derzeit als Virusvarianten- oder Hochrisikogebiete eingestuft sind, können Sie dieser Liste entnehmen. 

Die wichtigsten Regelungen der seit dem 1. August 2021 geltenden Einreiseverordnung finden Sie hier.

Die Einstufung von Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für die ein besonders erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde. 

 

+++ Mittwoch, 06.10.2021 +++

„Bitte lassen Sie sich gegen Grippe impfen“, appellierte Bundesgesundheitsminister Spahn zum Start der Grippesaison. Mit einer Impfung schütze man sich, helfe aber auch mit, dass das Gesundheitssystem nicht zu sehr belastet werde. Möglich sei eine zeitgleiche Impfung sowohl gegen Grippe als auch gegen Corona: „Doppelt impfen führt auch zu doppeltem Schutz.“

In diesem Jahr sei es besonders wichtig, sich gegen Grippe impfen zu lassen, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit RKI-Präsident Lothar Wieler und dem STIKO-Vorsitzenden Thomas Mertens.

Grippe keine harmlose Erkrankung

Die Grippe sei keine harmlose Erkrankung, sondern könne insbesondere bei Vorerkrankten und Älteren einen sehr schweren, teilweise tödlichen Verlauf nehmen. Davor schütze man sich mit einer Impfung.

Aber man helfe auch mit, „dass das Gesundheitssystem nicht in eine zu starke Belastung in diesem Herbst und Winter kommt“, so Spahn. RKI-Präsident Wieler betonte, man müsse verhindern, dass „im Winter zu viele COVID-19-Fälle und viele Grippe-Fälle parallel auftreten“.

27 Millionen Grippe-Impfdosen stehen bereit

„Mehr als genug“ Impfstoffe gegen Grippe stünden für den Herbst zur Verfügung. Es seien 27 Millionen Impfdosen bestellt worden – nachdem sich im letzten Herbst mit 22 Millionen Impfungen so viele Menschen in Deutschland gegen Grippe haben impfen lassen wie nie zuvor.

Die Impfdosen würden auch – im Unterschied zum letzten Jahr – frühzeitig bereitstehen, um die Nachfrage ohne Wartezeiten bedienen zu können.

STIKO: Grippe- und Corona-Impfung zeitgleich möglich

„Wer sich noch nicht gegen Corona hat impfen lassen oder eine Auffrischimpfung benötigt, kann das zeitgleich mit der Grippe-Impfung kombinieren“, so Spahn.

Denn zum Start der Grippesaison hat die STIKO eine neue Impfempfehlung ausgesprochen: Die Grippe- und die Corona-Impfung können zeitgleich erfolgen, es muss kein Mindestabstand zwischen beiden Impfungen eingehalten werden. Insbesondere diejenigen, die bisher noch keine Impfung erhalten haben, können sich damit wirksam vor teils schweren Erkrankungen im Herbst und Winter schützen.

AHA-plus-L-Regeln weiter einhalten

Wichtig nach wie vor, auch zum Schutz gegen Grippeviren: die Einhaltung der AHA-plus-L-Regeln. So mache zum Beispiel das Tragen von medizinischen Schutzmasken im Öffentlichen Nahverkehr einen Unterschied, sowohl gegen Corona- als auch gegen Grippe-Viren, betonte der Bundesgesundheitsminister.

Je mehr Risikopatienten gegen Grippe und je mehr Menschen gegen COVID-19 geimpft seien und je mehr Menschen sich an die AHA-plus-L-Regeln hielten, „desto besser kommen wir durch diesen Herbst und diesen Winter“, so RKI-Präsident Wieler.

+++

Mit dem Update auf Version 2.11 erhält die Corona-Warn-App einen universellen QR-Code Scanner. Dieser ermöglicht es den Nutzerinnen und Nutzern, alle von der Warn-App unterstützten QR-Codes an beliebigen Stellen innerhalb der App zu scannen. Die Corona-Warn-App erkennt, worum es geht und speichert das Zertifikat oder die Event-Registrierung automatisch an der richtigen Stelle ab.

Bisher konnten User den jeweiligen QR-Code-Scanner der Corona-Warn-App nur für einen bestimmten zugeordneten Zweck nutzen, beispielsweise, um unter „Zertifikate“ Impf-, Genesenen- oder Testzertifikate hinzuzufügen, nicht aber, um sich dort für Veranstaltungen anzumelden. Mit der neuen Version 2.11 kann die Corona-Warn App nun alle von ihr unterstützten QR-Codes überall in der App scannen und automatisch an der richtigen Stelle abspeichern.

Ein Beispiel: Nutzerinnen und Nutzer können nun unter der Rubrik „Check-in“ die Funktion „QR-Code scannen“ auswählen und damit beispielsweise ein digitales Impfzertifikat scannen. Die Corona-Warn-App erkennt, dass es sich um ein Impfzertifikat handelt und speichert es entsprechend unter „Zertifikate“ ab. Zuvor konnte die Corona-Warn-App den QR-Code in diesem Fall nicht lesen, weil sie an dieser Stelle nur Registrierungen für Veranstaltungen akzeptiert hätte.

Importieren von QR-Codes aus Dateien

User von Android-Geräten haben zusätzlich die Möglichkeit, QR-Codes von Fotos oder PDF-Dateien künftig über den QR-Code-Scanner zu importieren und müssen sie nicht mehr unbedingt mit der Kamera scannen.

Dafür können sie einen beliebigen QR-Code-Scanner in der Corona-Warn-App öffnen. Nach einem Klick auf „QR-Code scannen“ ist es möglich, unten links „Datei öffnen“ auszuwählen und darüber einen QR-Code aus ihrer Bild- oder Dateibibliothek zu importieren. Die Corona-Warn-App liest den QR-Code auf dem Bild oder der Datei aus und speichert das Zertifikat, den Test oder die Veranstaltung abhängig vom der Art des QR-Codes im entsprechenden Bereich der Corona-Warn-App ab.

Für iOS-Nutzerinnen und Nutzer steht diese Funktion zeitnah ab Version 2.12 zur Verfügung.

+++ Dienstag, 05.10.2021 +++

Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern beschlossen.

Mittlerweile gibt es genug Impfstoff, so dass sich grundsätzlich alle, die dies wollen, gegen Covid-19 impfen lassen können. Daher wird künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid-19 für Ungeimpfte gezahlt – spätestens ab dem 1. November. Das haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch beschlossen.

Zwei Ausnahmen soll es geben:

  • Jemand kann sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und hat ein entsprechendes Attest.
  • Oder er gehört zu einem Personenkreis, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag.

Infektionsschutzgesetz wird angewendet

Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist der Beschluss eine Frage der Fairness gegenüber den Geimpften: „Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“

Mit dem Beschluss geht es um eine Anwendung eines Passus des Infektionsschutzgesetzes in Paragraph 56, den es schon vor der Corona-Pandemie gab: Wer durch eine empfohlene Impfung eine Quarantäne hätte verhindern können, kann von der Entschädigung ausgenommen werden. Beispielsweise nach einer Reise in die Tropen.

Lesen Sie hier den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz.

 

+++ Montag, 27.09.2021 +++

Das Bundesforschungsministerium stellt 6,5 Millionen Euro für die Erforschung von Corona-Spätfolgen bereit. Zehn Vorhaben werden gefördert – unter anderem zur ambulanten Versorgung, Rehabilitation und Pflege sowie zur Zusammenarbeit von spezialisierten Long-Covid-Ambulanzen und Hausärztinnen und -ärzten.

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek betont die Dringlichkeit, Spätsymptome von Covid-19 (Long-Covid) zu erforschen – auch weil die Pandemie noch nicht vorüber ist. „Sehr viele Covid-19-Patientinnen und -Patienten leiden auch Wochen oder Monate danach noch an Symptomen – unabhängig von der Schwere des Krankheitsverlaufs“, sagt Karliczek. Diese Menschen bestmöglich versorgen zu können, bleib eine Herausforderung für Ärztinnen und Ärzte und in besonderer Weise auch für die Wissenschaft.

Das Bundesforschungsministerium hat nun zehn Vorhaben ausgewählt, die unterschiedliche Ansätze verfolgen, und fördert sie über einen Zeitraum von in der Regel zwei Jahren. 6,5 Millionen Euro stehen dafür bereit. Dies sind 1,5 Millionen Euro mehr als ursprünglich mit der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19“ vom Mai 2021 vorgesehen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Projekte zur ambulanten Versorgung, zur Rehabilitation und Pflege und zur Zusammenarbeit von spezialisierten Long-Covid-Ambulanzen und der hausärztlichen Grundversorgung.

Mehr zur Förderung und den Forschungsvorhaben zu Long-Covid lesen Sie beim Bundesforschungsministerium.

Schätzungen zufolge treten bei rund zehn Prozent der mit SARS-CoV-2 infizierten Menschen langfristige Symptome auf, die mehrere Wochen oder Monate andauern können. Zu den häufigsten Spätsymptomen zählen extreme Erschöpfung, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Atemnot sowie der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns.

 

+++ Donnerstag, 23.09.2021 +++

Angesichts des weltweiten dynamischen Infektionsgeschens bleibt es notwendig, erforderliche und bewährte Schutzvorkehrungen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus fortzuführen. Das Bundeskabinett hat daher zuletzt am 22. September beschlossen, die Regelung zur Einreise-Quarantäne bis einschließlich 10. November 2021 zu verlängern..

Seit dem 28. Juli gilt:

  • Einreisende aus einem neuen Virusvariantengebiet können ihre vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nun mit einem negativen Corona-Test frühzeitig beenden, sofern die Region, aus der sie kommen noch während der Quarantänezeit zu einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet, herabgestuft wird. Vorzeitiges Freitesten ist ansonsten für nach Deutschland Einreisende nicht möglich.
  • Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz haben, können ihre Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises dann beenden, wenn das Robert Koch-Institut feststellt und auf seiner Webseite veröffentlicht, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebietes als Virusvariantengebiet geführt hat.

Nach wie vor sind nahezu alle Staaten der Welt von der Covid-19-Pandemie betroffen. Reisen und Grenzverkehr können dazu beitragen, dass sich das Corona-Virus schneller in  Deutschland ausbreitet und neue Infektionsherde entstehen. Ziel der Coronavirus-Einreiseverordnung ist es, das zu vermeiden.

Seit Mitte Mai führt die Verordnung die verschiedenen Elemente zum Thema Einreise bundeseinheitlich und umfassend zusammen. Sie regelt die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Quarantäneregelungen nach Einreise.

Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern beschlossen.

Mittlerweile gibt es genug Impfstoff, so dass sich grundsätzlich alle, die dies wollen, gegen Covid-19 impfen lassen können. Daher wird künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid-19 für Ungeimpfte gezahlt – spätestens ab dem 1. November. Das haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch beschlossen.

Zwei Ausnahmen soll es geben:

  • Jemand kann sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und hat ein entsprechendes Attest.
  • Oder er gehört zu einem Personenkreis, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag.

Infektionsschutzgesetz wird angewendet

Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist der Beschluss eine Frage der Fairness gegenüber den Geimpften: „Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“

Mit dem Beschluss geht es um eine Anwendung eines Passus des Infektionsschutzgesetzes in Paragraph 56, den es schon vor der Corona-Pandemie gab: Wer durch eine empfohlene Impfung eine Quarantäne hätte verhindern können, kann von der Entschädigung ausgenommen werden. Beispielsweise nach einer Reise in die Tropen.

Lesen Sie hier den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz.

Wer jedoch an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.

 

+++ Dienstag, 21. 09.2021 +++

Noch gibt es keine offiziellen Regelungen zur Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen. Mit dem Update auf Version 2.10 ist die Corona-Warn-App aber schon jetzt bereit, mögliche Regeln umzusetzen und Nutzer, die eine Auffrischung benötigen, schnell zu informieren. Außerdem gibt es zukünftig die Impfzertifikate auch als PDF-Dokument.

Informationen zur Auffrischungsimpfung

Mit dem Update 2.10 ist die Corona-Warn-App bereit, Nutzer schnell über eventuell anstehende Auffrischungsimpfungen zu informieren. Noch gibt es zwar keine offiziellen Regelungen zur Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen. Mit dem Update auf Version 2.10 kann die App aber schon jetzt mögliche Regeln umzusetzen und Nutzer, die eine Auffrischung benötigen, informieren.

Seit dem Update 2.9 können Nutzer, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, diese in die Corona-Warn-App übertragen. Das Projektteam hinter Corona-Warn-App passt die App auch weiterhin an das aktuelle Pandemie-Geschehen an. Die Updates erfolgen derzeit in einem zweiwöchigen Rhytmus. Bis Jahresende sind noch sechs weitere Updates geplant.

Impfzertifikate speichern, teilen, ausdrucken

Mit der Version 2.10 wird es künftig eine Druckversion der Impfzertifikate in der App geben. Damit besteht die Möglichkeit, das Zertifikat als PDF-Dokument zu speichern, zu verschicken oder es erneut auszudrucken. Diese Funktion ist auch nützlich für den Fall, dass das originale Dokument aus der Apotheke oder der Impfstelle verloren ging. Schon seit Version 2.5 gibt es eine Zertifikats-Wallet in der Corona-Warn-App. In der Wallet können getestete, geimpfte und genesene Nutzerinnen und Nutzer digitale Impfzertifikate oder Testergebnisse in Form von QR-Codes integrieren und anschließend vorweisen.

 

+++ Mittwoch, 15.09.2021 +++

Die Zahl der Menschen, die wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt werden müssen, wird zentraler Indikator zur Beurteilung des Infektionsgeschehens. In sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen, Kitas und Schulen darf künftig nach dem Impfstatus der Beschäftigten gefragt werden. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, sind die Regelungen nun in Kraft getreten.

Mit zunehmender Durchimpfung der Bevölkerung ändert sich die Aussagekraft der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen. Künftig wird daher wesentlicher Indikator für die Entscheidung über Schutzmaßnahmen, die die Ländern gemäß § 28a des Infektionsschutzgesetzes treffen können, vor allem die Hospitalisierungs-Inzidenz sein. Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder.

Weitere Indikatoren zur Bewertung der Infektionslage sind: die nach Alter differenzierte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen Covid-19 geimpften Personen.

Auskunft zum Impfstatus

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht zudem in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Serostatus (Genesung) vor, nämlich Einrichtungen und Unternehmen, in denen besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Das sind dann beispielsweise Pflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, aber auch Schulen und Kitas. Eine entsprechende Regelung für Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen gibt es bereits.

Damit können die Einrichtungen ihre Arbeit so organisieren, dass das Infektionsrisiko möglichst gering gehalten wird. Eine Impfpflicht ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

Der Bundestag hatte am Dienstag, den 7. September 2021, dieser Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen der Gesetzgebung zur Aufbauhilfe zur Bewältigung der Folgen des verheerenden Juli-Hochwassers beschlossen. Am Freitag, den 10. September, hat der Bundesrat zugestimmt.

+++

Auch in der Pandemie brauchen Kinder und Jugendliche offene Schulen und Kitas und Sportangebote in der Freizeit. Darauf weist eine Arbeitsgruppe von Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium hin. Wie die Jüngsten während und nach der Pandemie besser unterstützt werden sollen, darüber wurde am Mittwoch im Kabinett berichtet.

Besonders Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie durch Schul- und Kita-Schließungen sowie eingeschränkte Freizeitangebote betroffen. Gleichzeitig stellen mangelnde soziale Interaktion mit Gleichaltrigen, übermäßiger Medienkonsum, Bewegungsmangel und weitere Faktoren während der Pandemie ein Risiko für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dar.

Eine Interministerielle Arbeitsgruppe von Gesundheits- und Familienministerium hat daher zusammen mit zahlreichen Expertinnen und Experten Handlungsempfehlungen erarbeitet, durch die künftige Belastungen für Kinder und Jugendliche möglichst vermieden und bestehende abgebaut werden sollen. Am Mittwoch wurde darüber im Bundeskabinett berichtet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte dazu: „Kinder und Jugendliche haben unter der Pandemie ganz besonders gelitten. Wir wollen sie auf dem Weg zurück in die Normalität besonders unterstützen und hier stärker in Prävention und Vorsorge investieren. Dazu gehören auch wieder mehr Vorsorgeuntersuchungen, um psychische und physische Probleme der Heranwachsenden frühzeitig zu erkennen.“

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht erläuterte: „Die Auswirkungen der Pandemie treffen leider ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen besonders hart, die es auch vorher schon schwer hatten. Um sie müssen wir uns ganz besonders kümmern. Gerade für diese Kinder ist es so wichtig, dass Kitas, Schulen, Sportangebote und Jugendeinrichtungen offen sind und offen bleiben. Mit unserem Aufholprogramm geben wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Pandemie hinter sich zu lassen: mit Bildungs- und Freizeitangeboten, die jetzt helfen, Einsamkeit, Bewegungsmangel und Lernrückstände zu überwinden.“

Der Bericht beschreibt unter anderem diese Punkte

  • Mit oberster Priorität gilt es, flächendeckende Schließungen von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu vermeiden, aber ohne die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu gefährden.
  • Über Schule und Kita hinaus brauchen Kinder Sport und Bewegung und weitere Freizeitangebote als Ausgleich. Länder und Kommunen sollen dafür sorgen, dass insbesondere Sport – auch unter Pandemiebedingungen zum Beispiel im Freien – weiterhin möglich ist.
  • Zudem sollen präventive Angebote der Gesundheitsförderung Kindern und Jugendlichen verstärkt zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, dass die Länder und Kommunen gemeinsam mit den Krankenkassen und anderen örtlichen Trägern die Wiederbelebung und den Ausbau der Angebote für Kinder und Jugendliche vorantreiben und dabei einen Schwerpunkt auf die Prävention und Bekämpfung von Risiken wie Bewegungsmangel, Fehlernährung und auch Stresssymptome bei Kindern und Jugendlichen legen.
  • Kinder und Jugendliche, die bereits vor der Pandemie erhöhten Belastungen ausgesetzt und besonders betroffen waren, sollen gezielt unterstützt werden.
  • Außerdem soll ein umfassendes Testangebot für Kitas und Schulen aufrechterhalten werden.

Hier können Sie den gesamten Bericht der Arbeitsgruppe nachlesen.

 

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+++ Freitag, 10.09.2021 +++

Die ständige Impfkommission empiehlt eine Corona-Schutzimpfung für Schwangere und Stillende mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs (Biontech, Moderna). Das gab das Robert-Koch-Institut bekannt. Bundesgesundheitsminister Spahn begrüßte die Empfehlung.

Die ständige Impfkommission (STIKO) empiehlt eine Corona-Schutzimpfung von Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie von nicht oder unvollständig geimpften Stillenden mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs wie Bionntech oder Moderna. Das teilte das Robert Koch-Institut am Freitag mit.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn begrüßte die Impfempfehlung: „Auch schwangere und stillende Frauen haben nun eine klare Empfehlung zur Impfung. Das bedeutet nach vielen Monaten mit vielen offenen Fragen nun endlich wissenschaftlich begründete Gewissheit. Meine dringende Bitte an alle schwangeren und stillenden Frauen: Fragen Sie Ihren Arzt. Lassen Sie sich impfen. Sie schützen sich und Ihr Kind.“

Empfehlung basiert auf Daten zum Risiko schwerer Covid-19-Verläufe

Zudem empfiehlt die STIKO allen im gebärfähigen Alter eine Impfung, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor Covid-19 besteht. Die Empfehlung der STIKO basiert auf Daten zum Risiko von schweren Covid-19 Verläufen in der Schwangerschaft sowie zur Effektivität und Sicherheit einer Impfung bei Schwangeren und Stillenden.

Der STIKO-Beschluss mit der wissenschaftlichen Begründung wird nun den Bundesländern und den beteiligten Fachkreisen zugeleitet. Diese haben dann die Möglichkeit, Stellung dazu zu nehmen.

+++ Donnerstag, 09.09.2021 +++

Die Wirtschaft hat sich deutlich erholt, aber einige Branchen verzeichnen weiterhin Corona-bedingte Einbußen. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021. Die bewährten Förderbedingungen bleiben weitgehend gleich. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige.

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium teilten in einer gemeinsamen Erklärung mit, dass die Überbrückungshilfen verlängert werden. Von Umsatzeinbußen betroffene Unternehmen und Soloselbstständige können die am 9. Juni 2021 beschlossene Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 erhalten.

Bewährte Förderung fortgesetzt

Die Überbrückungshilfen I, II, III und III Plus sind mit mehr als 100 Milliarden an ausgezahlten Hilfsleistungen ein zentrales Hilfsinstrument in der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung setzt diese Hilfen fort, für diejenigen, die sie noch benötigen. Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September.

Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen jedoch in der Verantwortung der Länder.

Restart-Prämie endet, Neustarthilfe bleibt

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus mit einem Personalkostenzuschuss gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft plangemäß im September aus.

Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

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„Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um noch mehr Bürgerinnen und Bürger von einer Impfung zu überzeugen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Spahn in einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Wieler. Gemeinsam warben sie für die deutschlandweite Aktionswoche #HierWirdGeimpft.

Unter dem Motto #HierWirdGeimpft werden ab 13. September Bund, Ländern, Kommunen, Verbände und Akteure vor Ort in einer gemeinsamen Impfwoche ihre Anstrengung noch einmal bündeln. „Jeder Verein, jede Initiative vor Ort, die einen Arzt, einen Apotheker, ein Impfzentrum haben, mit dem sie kooperieren, können eine solche Aktion auf die Beine stellen“, so  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Ziel ist es, einfache Gelegenheiten zu schaffen, sich impfen zu lassen.

Spahn betonte, Impfen sei eine persönliche, eine freie Entscheidung. Das solle es auch bleiben. Aber es sei eine Entscheidung, die auch andere betreffe: die Familie, die Arbeitskolleginnen und -kollegen und in dieser Pandemie auch die Gesellschaft. Bei der Impfaktionswoche gehe es darum noch viele weitere zu überzeugen, „diesen Weg mit uns zu gehen“, so Spahn. „Wir haben das Mittel in der Hand, uns zurück in Freiheit und Normalität zu impfen.“

Jede Impfung hilft

Professor Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts, warnte vor einer „fulminanten“ vierten Welle, wenn die Impfquoten nicht drastisch stiegen. Das Risiko, dass Ungeimpfte wegen Covid-19 ins Krankenhaus müssen, ist zurzeit zehnmal höher als bei Geimpften. „Was uns wirklich allen klar sein muss: Wer sich nicht impfen lässt, wird sich auf absehbare Zeit mit SARS-CoV-2 infizieren“, warnte Wieler. Jede Impfung helfe dabei, die Pandemie weiter einzudämmen. Impfungen seien das mächtigste Werkzeug gegen Covid-19. „Sie sind unsere Chance, die Pandemie zu beenden.“

Aktuell steigt die Zahl der Covid-19-Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die Intensivbettenbelegung durch Covid-19-Patienten hat sich in den letzten beiden Wochen fast verdoppelt. Derzeit werden wieder mehr als 1.300 Mitmenschen dort behandelt werden. Vor allem Jüngere sind betroffen. Der Großteil von ihnen ist nicht geimpft.

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Mit dem Update auf Version 2.9 schließt die Corona-Warn-App mögliche Lücken bei der Unterbrechung von Infektionsketten. Veranstalter können Gäste im Auftrag des Gesundheitsamtes über die Check-in-Funktion warnen. Für Genesene, die geimpft wurden, wird der vollständige Impfschutz in der Corona-Warn-App nun sofort angezeigt.

Das Update 2.9 ermöglicht es Organisatoren einer Veranstaltung, ihre Gäste in Vertretung für eine später positiv getestete Person zu warnen, die nicht über die Corona-Warn-App eingecheckt war. Damit werden mögliche Lücken im Unterbrechen von Infektionsketten geschlossen.

Stellt das Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung von Infektionsketten fest, dass eine positiv getestete Person auf einer Veranstaltung war, kann es den Veranstalter kontaktieren. Bei Veranstaltungen, bei denen die Corona-Warn-App genutzt wurde, kann nun das Gesundheitsamt dem Veranstalter ermöglichen, alle seine Gäste selbst zu warnen. Dafür stellt es eine TAN (Zahlencode) aus, mit der eine Warnung an alle erfolgt, die für das Event eingecheckt waren.

Vollständiger Impfschutz bei Genesenen und Auffrischungsimpfungen

Für Genesene, die geimpft wurden, wird ab sofort direkt nach der ersten Impfung der vollständige Impfschutz in der Corona-Warn-App angezeigt. Normalerweise haben Geimpfte erst 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung einen vollständigen Schutz. Nach der Genesung gilt dies aber nicht und deshalb zeigt auch die Corona-Warn-App das nun an.

Außerdem können Nutzer- und Nutzerinnen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, diese ab sofort in die Corona-Warn-App übertragen. Auffrischimpfungen werden so wie die anderen Impfzertifikate mit "Impfung n von m" angezeigt.

Seit Version 2.5 gibt es eine Zertifikats-Wallet in der Corona-Warn-App. In der Wallet können getestete, geimpfte und genesene Nutzerinnen und Nutzer digitale Impfzertifikate oder Testergebnisse in Form von QR-Codes integrieren und anschließend vorweisen.

 

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+++ Mittwoch, 08.09.2021 +++

Die Zahl der Menschen, die wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt werden müssen, wird zentraler Indikator zur Beurteilung des Infektionsgeschehens. In sensiblen Bereichen wie in Pflegeheimen oder in Kita und Schule darf künftig nach dem Impfstatus der Beschäftigten gefragt werden. Das hat der Deutsche Bundestag beschlossen.

Mit zunehmender Durchimpfung der Bevölkerung ändert sich die Aussagekraft der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen. Künftig wird daher wesentlicher Indikator für die Entscheidung über Schutzmaßnahmen, die die Ländern gemäß § 28a des Infektionsschutzgesetzes treffen können, vor allem die Hospitalisierungs-Inzidenz sein. Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder. Weitere Indikatoren zur Bewertung der Infektionslage sind: die nach Alter differenzierte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen Covid-19 geimpften Personen.

Auskunft zum Impfstatus

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht zudem in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Serostatus (Genesung) vor, nämlich Einrichtungen und Unternehmen, in denen besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Das sind dann beispielsweise Pflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, aber auch Schulen und Kitas. Eine entsprechende Regelung für Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen gibt es bereits. Damit können die Einrichtungen ihre Arbeit so organisieren, dass das Infektionsrisiko möglichst gering gehalten wird. Eine Impfpflicht ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

+++ Dienstag, 07.09.2021 +++

Die Bundesregierung will sechs Projekte zur Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19 mit bis zu 150 Millionen Euro fördern. „Wir sind optimistisch, dass am Ende der Prüfungen tatsächlich wirksame Medikamente stehen, die dann zugelassen werden können", sagte Bundesforschungsministerin Karliczek.

„Wir werden mit dem Virus leben müssen“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. „Wir impfen uns gerade zurück in Freiheit und Normalität“, so Spahn. Es werde aber immer wieder Menschen geben, die an Covid-19 erkranken werden.

Impfen schützt – Medikamente helfen bei Erkrankung

„Die Delta-Variante des SARS-CoV-2 Virus zeigt uns deutlich, dass wir auch in Zukunft leider damit rechnen müssen, dass Menschen immer wieder an Covid-19 erkranken werden“, betonte Karliczek und warb mit Nachdruck für das Impfen. Es gebe allerdings Menschen, die nicht geimpft werden könnten oder wollten und es gebe diejenigen, die sich trotz Impfung infizieren. Daher werden weitere wirksame Arzneimittel gebraucht, um Erkrankte zu behandeln, so die Ministerin weiter.

„Wir wollen der Pandemie auch langfristig ihren Schrecken nehmen“, sagte Spahn. „Deshalb fördern wir die Entwicklung neuer Medikamente, um auch in Zukunft Corona-Patientinnen und Patienten gut behandeln zu können. Und wir investieren in die Zukunft, weil wir damit auch den deutschen Forschungs- und Entwicklungsstandort im Bereich Biotechnologie stärken.“

Es werde aber nicht das eine Medikament gegen Corona geben, betonte Karliczek. Vielmehr sei ein Mix an wirksamen Präparaten notwendig, um Patienten je nach Stadium ihrer Erkrankung effektiv zu helfen. Sechs kleinere und mittelständige Biotech-Unternehmen werden daher bei der Entwicklung ihrer Produkte gefördert.

Bis zu 150 Millionen Euro für die vielversprechendsten Projekte

Eine 20-köpfige Expertenkommission unter Leitung des Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts, Professor Dr. Klaus Cichotek, habe die eingereichten Vorschläge geprüft und die vielversprechendsten davon ausgewählt. „Wir planen, die Projekte der koordinierenden Unternehmen AdrenoMed AG, Apogenix AG, Atriva Therapeutics GmbH, CORAT Therapeutics GmbH, InflaRX GmbH und der DRK Baden-Württemberg-Hessen gGmbH mit einer Fördersumme von insgesamt bis zu 150 Millionen Euro zu unterstützen“, kündigte Karliczek an.

Gefördert werden Projekte, die sich bereits in der fortgeschrittenen klinischen Entwicklung befinden und bis zur Zulassung gefördert werden sollten. Geplant sind Studien sowohl mit mittelschwer als auch mit schwer bis hin zu kritisch erkrankten, beatmeten Patienten. Dabei soll unter anderem die Behandlung mit Antikörpern und blockierenden Molekülen untersucht werden. Einige der Medikamente sind Karliczek zufolge bereits für Erkrankungen wie Krebs oder Sepsis erforscht worden.

Die Bundesforschungsministerin warnte aber vor überzogenen Erwartungen. Wann die neuen Medikamente zur Verfügung stehen, sei noch offen und hänge vor allem von deren Wirksamkeit in den klinischen Studien ab. „Einige der Vorhaben planen im Idealfall eine bedingte Zulassung, die womöglich schon im kommenden Jahr gültig werden könnte“, sagte Karliczek.

Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesforschungsministerium hatten am 14. Mai 2021 gemeinsam die Bekanntmachung einer „Richtlinie zur Förderung der klinischen Entwicklung von versorgungsnahen Covid-19-Arzneimitteln und deren Herstellungskapazitäten“ veröffentlicht. Diese hat das Ziel, dass in den klinischen Phasen I und II erfolgreich getestete Kandidaten für neue Arzneimittel schnellstmöglich bei den Patientinnen und Patienten in Deutschland ankommen.

+++ Donnerstag, 26.08.2021 +++

Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Damit können Regelungen über den 11. September hinaus gelten, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Beispielsweise Verordnungen zum Impfen oder zum Arbeitsschutz.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.

Die Pandemie ist noch nicht vorbei

In Deutschland nimmt die Zahl der COVID-19-Fälle wieder zu. Seit Anfang Juli liegt der R-Wert über 1. Auch weitere wichtige Indikatoren zur Beurteilung der Infektionslage steigen: die Quote der positiven PCR-Tests bezogen auf alle PCR-Tests, die 7-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungen und die notwendigen Behandlungen auf den Intensivstationen. Deutschland muss sich darauf einstellen, dass die Zahlen auch weiter zunehmen werden.

Immer mehr Menschen sind geimpft und damit gut gegen COVID-19 geschützt. Daher steigt die Zahl derjenigen, die eine Krankenhausbehandlung benötigen - anders als noch im vergangenen Winter – nur moderat. Wichtig ist jetzt, dass dies auch so bleibt. Denn Ziel ist weiterhin, - so heißt es im Antrag im Deutschen Bundestag- „die ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland möglichst zu reduzieren, indem mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft wird, um Leben und Gesundheit zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“.

Geimpfte gut geschützt

Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland insgesamt weiterhin als hoch ein. Für vollständig Geimpfte wird die Gefährdung als moderat eingeschätzt.

Der Bundestagsbeschluss vom 25. August 2021 ist die fünfte Verlängerung. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, verlängert wurde die Feststellung am 18. November 2020, am 4. März 2021 sowie am 11. Juni.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt. Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen an die Feststellung dieser epidemischen Lage an.

+++ Dienstag, 17.08.2021 +++

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine Covid-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen. Sie weitet damit ihre bisherige Impfempfehlung aus, nach der nur Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen und einem damit verbundenen erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung, gegen Corona geimpft werden sollten. Der Beschlussentwurf ist nun in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.

Die neue Empfehlung ziele in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor Covid-19, so die Stiko in ihrer Mitteilung. Die in Deutschland dominierende Delta-Variante stelle für sie ein deutlich höheres Risiko für eine Corona-Infektion in einer möglichen vierten Infektionswelle dar.

„Eltern und Jugendliche haben damit eine klare Empfehlung, sich für die Impfung zu entscheiden“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Die Fakten sprechen für die Impfung, ausreichend Impfstoff für alle Altersgruppen ist da.“ Wenn gewünscht, könne eine Impfung noch in dieser Woche stattfinden.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht betonte: „Die Impfempfehlung der Stiko für alle 12- bis 17-Jährigen ist ein ganz wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.“ Nun gebe es eine klare, auf wissenschaftlicher Erkenntnis beruhende Orientierung für Eltern und Kinder. „Die Empfehlung erleichtert Eltern und ihren Kindern die Entscheidung“, so Lampbrecht.

Impfung weiterhin nach ärztlicher Aufklärung

Unverändert solle die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zu Nutzen und Risiko erfolgen. Das unabhängige Gremium spricht sich zudem ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.

Die Bundesländer bieten Impfungen für 12- bis 17-Jährige an. Kinder und Jugendliche können in Impfzentren, bei niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzten und als Angehörige von Beschäftigten auch durch Betriebsärzte geimpft werden.

Die Stiko ist unabhängig und erarbeitet ausschließlich auf der Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz die bestmöglichen Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland. Sie berücksichtigt hierbei stets den aktuellen nationalen wie auch den internationalen Wissensstand und entwickelt ihre Covid-19-Impfempfehlung entsprechend fortlaufend weiter.

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Seit Version 2.5 besitzt die Corona-Warn-App ein Zertifikats-Wallet, in welchem getestete, geimpfte und genesene Nutzerinnen und Nutzer digitale Zertifikate in Form von QR-Codes integrieren und anschließend vorweisen können. Um sicherzustellen, dass ausschließlich Zertifikate importiert werden, die von einer autorisierten Stelle ausgestellt wurden, prüft die App ab sofort, ob die entsprechenden Zertifikate echt sind. Diese Überprüfung erfolgt automatisch und zwar sowohl für Zertifikate, die neu importiert werden, als auch für solche, die schon in der App vorhanden sind.

Mehr Übersicht durch Anzeige der Ablaufdaten von Zertifikaten

Eine weitere Neuerung ist, dass User künftig in der Übersicht ihrer digitalen Covid-Zertifikate das technische Ablaufdatum ihrer Impf-, Test- und Genesenen-Zertifikate sehen können. Ein technisch abgelaufenes Zertifikat kann beispielsweise nicht mehr als gültiger Nachweis für Reisen innerhalb der EU benutzt werden. Es bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Nutzerin bzw. der Nutzer keinen ausreichenden Impfschutz mehr hat. Ist ein Zertifikat in der Wallet abgelaufen, benötigen User lediglich einen neuen digitalen Nachweis über ihre Impfung bzw. Genesung.

Die Corona-Warn-App informiert Nutzerinnen und Nutzer künftig 28 Tage vor dem technischen Ablauf eines Zertifikats sowohl in der App, als auch durch eine Push-Nachricht. Sobald ein Zertifikat abgelaufen ist, benachrichtigt sie die Nutzer noch einmal. Bei abgelaufenen Testzertifikaten gibt es keine Benachrichtigung, da diese - je nach Test-Art - ohnehin nur ein paar Tage als Nachweis gelten.

 

+++ Dienstag, 10.08.2021 +++

Bundesregierung und Bundesländer haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die konkrete Umsetzung liegt bei den Bundesländern, die eigene Regeln festlegen können.

TESTS: Vom Bund finanzierte kostenlose Bürgertests soll es ab 11. Oktober nicht mehr geben. Begründung: Es gibt die kostenlose Impfung. Für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltests aber kostenlos bleiben.

„3G-REGEL“: Für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote soll spätestens ab 23. August grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein.

Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Und die „3G-Regel“ kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis „stabil“ unter 35 liegt.

CORONA-INDIKATOREN: Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 als „wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens“ bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder „alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen“, um die Corona-Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.

IMPFAUFRUF: An die Bevölkerung wird „eindringlich“ appelliert, „schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote“ wahrzunehmen. Arbeitgeber werden aufgerufen, ihre Beschäftigten dabei zu unterstützen, etwa durch Impfangebote über Betriebsärzte und Freistellungen für Impftermine.

REISEN: Geimpfte und Genesene müssen nach Rückreise aus einem Hochrisikogebiet auch weiterhin nicht in Quarantäne. Als Hochrisikogebiet gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen oder in denen „Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen“, wie es beim Bundesgesundheitsministerium heißt.

MASKEN: In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) „verbindlich vorgeschrieben“ sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben.

FEIERN UND VERANSTALTUNGEN: Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25.000 liegen.

ARBEIT: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.

VERLÄNGERUNG VON CORONA-HILFEN: Die bisher bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.

EPIDEMISCHE LAGE: Sie wird vom Bundestag festgestellt und gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Lage. Bund und Länder formulieren vorsichtig und bitten in ihrem Beschluss den Bundestag „zu erwägen“, die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern. (dpa)

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Bis Jahresende möchte Deutschland mindestens 30 Millionen Impfdosen insbesondere für Entwicklungsländer zur Verfügung stellen. Damit leistet die Bundesrepublik einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Pandemiebekämpfung. Die erste Tranche wird nun zur Verfügung gestellt.

Deutschland hatte beim Global Health Summit am 21. Mai dieses Jahres in Rom angekündigt, mindestens 30 Millionen Impfdosen insbesondere für Entwicklungsländer bis zum Jahresende bereitzustellen. Deutschland gibt diese Dosen größtenteils über die internationale Impfstoffinitiative COVAX ab.

Impfstoffe werden unmittelbar eingesetzt

Die erste Tranche der Covid-19-Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson aus Lieferverträgen der Bundesregierung wird nun über COVAX ausgeliefert. Afghanistan erhält 213.600 Impfstoffdosen, Äthiopien 271.200, Sudan 357.600, Tadschikistan 100.800 und Usbekistan 355.200 Impfstoffdosen. Dabei handelt es sich um Staaten, die nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation und der globalen Impfstoffallianz Gavi einen besonders hohen Bedarf aufweisen und außerdem die Vakzine in den Impfkampagnen unmittelbar einsetzen können. Dies ermöglicht, dass die Impfdosen zur Vermeidung weiterer Infektionswellen so schnell wie möglich verimpft werden.

Deutschland leistet damit einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Bekämpfung der Pandemie, die mittlerweile über vier Millionen Menschenleben gefordert hat. Insbesondere kann dadurch auch das Entstehen neuer Virusvarianten verhindert werden.

 

+++ Montag, 09. August 2021 +++

Die französischen Regionen Occitanie, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin und Saint-Barthélemy werden zum 8. August 2021 als Hochrisikogebiete eingestuft.

Auch weitere Staaten außerhalb Europas gelten nun als Hochrisikogebiete, darunter etwa Marokko, Mexiko oder auch Thailand.

Die Niederlande gelten hingegen – mit Ausnahme der überseeischen Teile – ab Sonntag, 8. August nicht weiter als Hochrisikogebiet.

Neue Einreiseverordnung beachten

Menschen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zudem in Deutschland in Quarantäne. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen aktuellen negativen Coronatest beendet werden.

Welche Staaten oder Regionen derzeit als Virusvarianten- oder Hochrisikogebiete eingestuft sind, können Sie dieser Liste entnehmen.

 

+++ Freitag, 06.08.2021 +++

Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Neben dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR der BKM hilft die Bundesregierung mit wirtschaftlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren.

Hier erhalten Sie weitere Informationen und Links zu Hilfsangeboten, die sich auch an Künstlerinnen und Künstler, Kreative und die Kulturwirtschaft richten:

Härtefallhilfen

Die Härtefallhilfen unterstützen in besonderen Einzelfällen Unternehmen und Soloselbständige, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Sie richten sich speziell an Unternehmen und Soloselbständige, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen (wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe) nicht greifen. Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite zu den Härtefallhilfen.

Kurzarbeitergeld

Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen für Arbeitnehmer.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Regelungen gelten bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Von Montag bis Freitag können Sie außerdem in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Service-Hotline für Selbstständige unter der Rufnummer 0800 4555521 (gebührenfrei) kontaktieren.

Liquiditätshilfen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen.

Welche steuerlichen Hilfen sind vorgesehen?

Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ändert sich im Insolvenzrecht?

Die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Weiterführende Informationen zu den Gesetzesänderungen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums

Was gilt für gewerbliche Miete?

Mit einer Gesetzesänderung vom 31.Dezember 2020 wurde die Verhandlungsposition von gewerblichen Mieterinnen und Mietern gestärkt und gleichzeitig an die Verhandlungsbereitschaft der Parteien appelliert. Das gilt explizit auch für die Miete von Kultureinrichtungen. Die Gesetzesänderung stellt klar, dass die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in der besonderen Situation der COVID-19-Pandemie grundsätzlich anwendbar sind. Inwieweit eine Anpassung etwa der Miethöhe in Betracht kommt, hängt weiterhin vom Einzelfall ab. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.

Informationen des Bundesjustizministeriums zum Schutz für Mieterinnen und Mieter finden Sie hier.

Was gilt für die Künstlersozialversicherung?

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wo finde ich Informationen über Hilfsangebote der Bundesländer?

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Welche Hilfsangebote gibt es auf europäischer Ebene?

Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene. Dort informiert die EU-Kommission auch über die Auswirkungen von Corona auf das Förderprogramm "Kreatives Europa".

 

+++ Dienstag, 03.08.2021 +++

Die Bundesländer werden künftig Impfungen für 12 bis 17-Jährige anbieten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Kinder und Jugendliche können damit in Impfzentren, bei den niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzten und auch im Rahmen der Impfung von Angehörigen der Beschäftigten durch Betriebsärzte geimpft werden. Dabei ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich, sowie eine gegebenenfalls notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Wir haben genügend Impfstoff für Kinder und Jugendliche

„Wir halten unser Versprechen: Jeder, der will, kann im Sommer geimpft werden. Wir haben genügend Impfstoff für alle Altersgruppen.  Auch 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche, die sich nach ärztlicher Aufklärung für eine Impfung entscheiden, können sich und andere mit einer Impfung schützen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Für die Covid-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren sind bisher die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Kommission zugelassen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bezüglich des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung annehmen lassen, sowie für Kinder und Jugendliche, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht. Gleichwohl können alle Kinder ab 12 Jahren nach ärztlicher Aufklärung eine Impfung bekommen, wenn es expliziter Wunsch der Kinder oder Eltern ist.

Auffrischimpfung schützt gefährdete Gruppen

Außerdem hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, dass ab September 2021 in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten wird.

Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen. Bisherige Studiendaten zeigen, dass insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischimpfung profitieren.

„Mit der Möglichkeit einer Auffrischimpfung im September wollen wir die besonders gefährdeten Gruppen im Herbst und Winter bestmöglich schützen. Denn für sie ist das Risiko eines nachlassenden Impfschutzes am größten“, sagte Bundesgesundheitsminister Spahn.

 

+++ Samstag, 31.07.2021 +++

Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reiseverkehrs hat das Bundeskabinett daher beschlossen, die Testpflicht für Einreisende auszuweiten. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. August.

Wer ab Sonntag, 1. August, aus dem Urlaub im Ausland zurückkehrt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren.

„Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.“

Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin besondere Regeln: Hier müssen alle Einreisenden – auch Geimpfte und Genesene – ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.

Die neuen Einreise-Regeln im Überblick:

  • Demnächst werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten – Hochrisiko- und Virusvariantengebiete – ausgewiesen. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen.
  • Geändert wird zudem die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig müssen über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die 12 Jahre und älter sind.
  • Erleichterungen für unter 12-Jährige auch bei den Quarantäneregelungen: Sie können bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden. Wer nicht geimpft oder genesen ist und älter als 12 Jahre, kann dies wie bisher nur, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.
  • Die in der Regel 14-tägigen Quarantänepflichten für alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten bleiben bestehen.

Alle Informationen zu den aktuellen Einreise-Regeln finden Sie in unserem  ausführlichen FAQ.

 

+++ Donnerstag, 29.07.2021 +++

Die Quarantäne-Regeln nach einer Einreise nach Deutschland aus einem Virusvariantengebiet werden ab Mittwoch mit zwei Ausnahmen versehen.

Einreisende aus einem neuen Virusvariantengebiet können ihre vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nun mit einem negativen Corona-Test frühzeitig beenden, sofern die Region, aus der sie kommen noch während der Quarantänezeit zu einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet, herabgestuft wird. Vorzeitiges Freitesten ist ansonsten für nach Deutschland Einreisende nicht möglich.

Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz haben, können ihre Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises dann beenden, wenn das Robert Koch-Institut feststellt und auf seiner Webseite veröffentlicht, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebietes als Virusvariantengebiet geführt hat.

Weitere Informationen darüber, welches Land oder welche Region aktuell ein Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet ist, finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Weitere Fragen und Antworten zu Reisen finden Sie hier.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-Co-V-2 Virusvarianten. Hochinzidenzgebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus. Risikogebiete sind Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko.

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Verbesserungen für Reisen im In- und Ausland: Das aktuelle Update der Corona-Warn-App ermöglicht es vor einer Reise zu prüfen, ob die in der App hinterlegten Zertifikate zu Test- oder Impfstatus in einem ausgewählten Land zum Zeitpunkt der Reise gültig sind. Die Corona-Warn-App berücksichtigt dafür die geltenden Einreiseregeln des ausgewählten Reiselandes.

Mit der Anfang Juli veröffentlichten Version 2.5 der Corona-Warn-App wurde der Zertifikatsbereich der App zu einer sogenannten Wallet ausgebaut. So können getestete, geimpfte und genesene Nutzerinnen und Nutzer ihre Zertifikate digital vorhalten.

Jedes europäische Land, das digitale Cocid-Zertifikate der EU unterstützt, hat die Möglichkeit Regeln hochzuladen, die die Corona-Warn-App zur Überprüfung abgleichen kann. Zum Start der neuen Funktion haben Deutschland, Spanien, die Niederlande, Irland, Luxemburg und Litauen Regeln hinterlegt. Weitere Länder folgen in den kommenden Wochen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum digitalen Impfnachweis.

Mehr Informationen im Inland

Mit Version 2.6 können sich Nutzerinnen und Nutzer im Statistik-Bereich ihrer App außerdem die lokalen 7-Tage-Inzidenzen für bis zu fünf Kreise oder Bezirke ihrer Wahl anzeigen lassen. Die Corona-Warn-App zeigt die lokalen 7-Tage-Inzidenzen ausschließlich auf Basis der eigenen Auswahl  an. Sie arbeitet dabei nicht mit GPS-Ortung. Die Daten werden außerdem nur auf dem eigenen Smartphone gespeichert.

In der Testverwaltung der App haben Nutzerinnen und Nutzer ab Version 2.6 auch die Möglichkeit, eine Teststelle in ihrer Nähe zu finden, die an die Infrastruktur der Corona-Warn-App angebunden. Über die Kachel „Sie lassen sich testen?“ kann man auf der Startseite der App alle wichtigen Funktionen rund um seine Tests verwalten.

 

+++ Montag 26.07.2021 +++

Ab Dienstag, 27. Juli, gelten die Niederlande und Spanien als Corona-Hochinzidenzgebiete – inklusive der Balearen wie Mallorca und Ibiza sowie der Kanarischen Inseln. Das teilte das Robert Koch-Institut (RKI) am Freitag mit. Das Auswärtige Amt wird ebenfalls mit Wirkung vom Dienstag, 0 Uhr, vor nicht notwendigen touristischen Reisen in die Niederlande und nach Spanien warnen.

Grundsätzlich müssen sich alle Einreisende, die aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland kommen, unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen oder vollständig geimpft ist, muss einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen. Dann bedarf es nicht der Quarantäne. Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden.

Bereits mit Wirkung ab Sonntag, 25. Juli, 0 Uhr, gelten Dänemark (mit Ausnahme von Grönland) sowie die französischen Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und das Übersee-Département Martinique als einfache Risikogebiete. Dies gilt auch für Irland, Malta und Monaco.

Detaillierte Informationen für Reisende finden Sie in unserer Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten und in den Reise- und Sicherheitshinwisen des  Auswärtigen Amtes. Eine Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-Co-V-2 Virusvarianten. Hochinzidenzgebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus. Risikogebiete sind Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko.

 

+++ Donnerstag, 22.07.2021 +++

In Deutschland ist die Inzidenz im Vergleich zu anderen Ländern noch immer gering. Damit das so bleibt ist es notwendig, erforderliche und bewährte Schutzvorkehrungen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus fortzuführen. Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, die Regelung zur Einreise-Quarantäne bis einschließlich 10. September 2021 zu verlängern und inhaltlich anzupassen.

Was ändert sich ab dem 28. Juli?

  • Wird ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Absonderung zum Hochinzidenzgebiet gestuft, gelten die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das heißt: Freitestungsmöglichkeit ab dem fünften Tag beziehungsweise keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene. Zudem endet die Einreise-Quarantäne künftig, wenn das betroffene Gebiet während des Absonderungszeitraums komplett ausgestuft wird.
  • Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt die Quarantäne künftig nicht, wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist.

Nach wie vor sind nahezu alle Staaten der Welt von der Covid-19-Pandemie betroffen. Reisen und Grenzverkehr können dazu beitragen, dass sich das Corona-Virus schneller in  Deutschland ausbreitet und neue Infektionsherde entstehen. Ziel der Coronavirus-Einreiseverordnung ist es, das zu vermeiden.

Seit Mitte Mai führt die Verordnung die verschiedenen Elemente zum Thema Einreise bundeseinheitlich und umfassend zusammen. Sie regelt die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Quarantäneregelungen nach Einreise.

Detaillierte Informationen zu den geltenden Einreise-Regelungen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium. Welche Länder aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind, können Sie dieser Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) entnehmen.

 

+++ Donnerstag, 15.07.2021 +++

Die Bundesregierung unterstützt die Anschaffung mobiler Luftreiniger, um den Präsenzbetrieb in Schulen und Kitas möglichst sicherzustellen. „Wir haben heute im Kabinett einen wichtigen Beschluss für Schulen und Kitas getroffen. Wir stellen den Ländern Geld zur Verfügung, um diese finanziell bei der Beschaffung von mobilen Raumluftreinigern zu unterstützten“, betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen

Die Bundesregierung stellt für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Die Geräte sollen dabei helfen, das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu reduzieren und die Gesundheit von Schul- und Kitakindern zu schützen. Der Förderanteil des Bundes beträgt dabei bis zu 50 Prozent. Die Beantragung der Mittel und die Umsetzung erfolgen über die Länder.

Bereits seit vergangenem Herbst fördert der Bund die Aufrüstung von stationären Luftfilteranlagen in öffentlichen Einrichtungen wie Hochschulen, Kitas und Schulen. Auch beim Neueinbau trägt der Bund inzwischen bis zu 80 Prozent der Kosten. Bis zum Beginn des neuen Schuljahrs wird es jedoch – trotz intensiver Bemühungen – nicht möglich sein, flächendeckend stationäre Lüftungsanlagen einzubauen. Daher sollen die mobile Luftfilter zum Einsatz kommen.

Unterstützung für Kitas und Grundschulen

Die Förderung mobiler Luftfilter gilt für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren, das heißt vor allem in Kindergärten und Grundschulen. Zum Hintergrund: Kindern unter zwölf kann bis auf Weiteres kein Impfangebot gemacht werden. Gleichzeitig besteht die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos dann, wenn Klassen- oder Gruppenräume nicht oder nicht ausreichend belüftet werden können.

 

+++ Mittwoch, 14.07.2021 +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Dienstag das Robert Koch-Insitut (RKI) in Berlin besucht. Auf einer abschließenden Pressekonferenz dankte die Kanzlerin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI für deren Einsatz in der Corona-Pandemie. Gleichzeitig appellierte Merkel an die Impfbereitschaft der Bevölkerung: „Eine Impfung schützt nicht nur Sie, sondern immer auch jemanden, dem Sie nahe stehen. Je mehr geimpft sind, umso freier können wir wieder leben.“

 

+++ Dienstag, 13.07.2021 +++

Nutzern der Corona-Warn-App war es bisher schon möglich, ihre negativen PCR- und Schnelltestergebnisse und ihren Impfstatus offiziell nachzuweisen. Mit der neuen Version 2.5 kommt nun auch der Genesenstatus in die App. Das neue Impfzertifikat für Genesene, die nur eine Impfung erhalten, wird auch in der App angezeigt.

Der Ausbau des Zertifikatsbereichs der App zu einer sogenannten Wallet macht es möglich, unterschiedliche Zertifikatstypen anzuzeigen. So können getestete, geimpfte und genesene Nutzerinnen und Nutzer ihre Zertifikate digital vorhalten.

Erleichterung auf Reisen

Nicht in allen Familien hat jedes Mitglied ein Smartphone. Mit der neuen Zertifikatswallet können die Nutzerinnen und Nutzer auch die Zertifikate weiterer Personen im Haushalt, wie Kinder oder Partner, hinterlegen. Alle vorhandenen Zertifikate werden nach Personen gruppiert und sind leicht abrufbar. Das dürfte gerade auf Reisen in den Sommerferien eine Erleichterung sein.

Innerhalb der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gelten die digitalen Zertifikate als offiziell gültige Nachweise z.B. für Reisen oder Restaurantbesuche. Die Gültigkeit eines Zertifikats muss von der entsprechenden Stelle (z.B. am Flughafen) durch Kontrolle des QR-Codes in Verbindung mit dem Personalausweises überprüft werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum digitalen Impfnachweis.

 

+++ Montag, 12.07.2021 +++

Seit Sonntag, 11. Juli 2021, gilt ganz Spanien als Corona-Risikogebiet – inklusive der Balearen wie Mallorca und Ibiza sowie der Kanarischen Inseln. Das teilte das Robert Koch-Institut (RKI) am Freitag mit. Das Auswärtige Amt rät ebenfalls mit Wirkung vom Sonntag von nicht notwendigen touristischen Reisen nach ganz Spanien ab. Auch die Regionen Mid-West und Midland in Irland werden nun als Risikogebiet ausgewiesen.

Grundsätzlich müssen sich Einreisende, die aus diesen Gebieten nach Deutschland kommen, unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet ist, muss einen entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen. Dann bedarf es nicht der Quarantäne. Diese Regelung gilt für alle, die das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Ebenfalls seit Sonntag, 11. Juli, wird Zypern als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen. Hier gelten zusätzliche Regeln. Detaillierte Informationen für Reisende finden Sie in unserer Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten und in den Reise- und Sicherheitshinwisen des  Auswärtigen Amtes. Ebenfalls beim Auswärtigen Amt wird über die Anpassung der Reisewarnungen seit dem 1. Juli 2021 für Risikogebiete informiert.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-Co-V-2 Virusvarianten. Hochinzidenzgebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus. Risikogebiete sind Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko.

Eine Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut.

 

+++ 05.07.2021 +++

Die zweite Dosis der sogenannten Kreuzimpfung kann dann bereits nach mindestens vier Wochen geimpft werden, so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Die Immunantwort nach dem Verabreichen von zwei verschiedenen Präparaten sei der Immunantwort nach zwei Dosen Astrazeneca „deutlich überlegen“. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte, auch der Schutz nach zweimaliger Impfung mit Astrazeneca sei sehr gut. Die Kombination sei jedoch besonders wirksam. Es sei ausreichend Impfstoff vorhanden, um diese Empfehlung zügig umzusetzen, so der Minister nach Beratungen mit den Gesundheitsministern der Länder. 

Doppelt geimpft schützt

Eine vollständige, also zweimalige, Impfung ist der beste Schutz vor Ansteckungen mit der Virus-Variante. Nach nur einer Impfstoffdosis scheint der Schutz laut Stiko deutlich niedriger zu sein. Daher weist die Kommission darauf hin, dass es wichtig ist, die zweite Impfstoffdosis unbedingt wahrzunehmen. „Doppelt geimpft schützt gegen Delta“, so auch Spahn. Der Minister warb noch einmal dafür, sich impfen zu lassen: „Umso mehr Impfungen im Sommer, desto besser kommen wir durch den Herbst.“ In Europa und in Deutschland breitet sich die Delta-Variante aus. Das RKI geht davon aus, dass bereits in dieser Woche mindestens jeder zweite Corona-Fall auf Delta zurückgeht. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung.

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+++ Freitag, 02.07.2021 +++

In Deutschland gilt eine Einreiseverordnung: Ziel ist es, einen zusätzlichen Eintrag von Infektionen aus anderen Ländern zu vermeiden. Mit der Verordnung werden alle Länder, in denen das Coronavirus zirkuliert, in drei Kategorien unterteilt: einfache Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete. Für die jeweiligen Gebiete gelten unterschiedliche Regelungen für die Einreise nach Deutschland, etwa Testpflichten oder Quarantäne-Regelungen.

Reisen – aber sicher

Spahn erklärte, die vollständige Impfung schützt vor der Delta-Variante und appellierte noch einmal: „Lassen Sie sich bitte impfen! Oder lassen Sie sich bitte regelmäßig testen und idealerweise - das kostenlose Angebot ist da als Bürgertest – ein- bis zweimal die Woche.“ Das könne man auch machen, wenn man nicht aus Risikogebieten komme, so der Minister. Jeder und jede könne so dazu beitragen, dass nach der Urlaubssaison ein sicherer Start gelingt – in der Schule, am Arbeitsplatz, im Alltag.

Wer einreist, muss mit Kontrollen rechnen

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte, entscheidend sei, dass die Regeln in der Praxis auch beachtet werden. Wer aus einem der Risikogebiete nach Deutschland einreist muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Damit können die Gesundheitsämter tagesaktuell sehen, wer in ihrem Zuständigkeitsbereich eingereist ist. Sie überwachen die Einhaltung der Quarantänepflicht.

Die Bundespolizei ist für die Überwachung der Einreise zuständig, Sie kontrolliert die Nachweise für die Testungen und auch die Nachweise für Genesungen und Impfungen, je nach Herkunftsland. Auf den Flughäfen wird jeder Einreisende kontrolliert. Auf dem Landweg stichprobenartig. Deutschland werde hinter der Grenze die sogenannte Schleierfahndung in Bezug auf die Pandemie verstärken, erklärte Seehofer. „Zusammengefasst möchte ich für den Punkt der Kontrolle sagen, dass die Botschaft klar ist: Wer einreist, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden.“

Reisen nach Deutschland

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des weltweiten Infektionsgeschehens und passt die Kategorisierung an. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die aktualisierten Daten wöchentlich. Einen Überblick über die Kategorien und die entsprechenden Regelungen der Einreiseverordnung finden Sie hier.

Seit 1. Juli gilt eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Für Länder, die als einfaches Risikogebiet eingestuft sind, rät das Auswärtige Amt von nicht notwendigen, touristischen Reisen ab.

 

+++ Montag, 28.06.2021 +++

Mit Version 2.4 können Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App nun ihr negatives Testergebnis durch ein offizielles, digitales COVID-Testzertifikat in Form eines QR-Codes in der Corona-Warn-App bestätigen zu lassen. Dieses Testzertifikat enthält die Daten über den jeweiligen Corona-Test. Innerhalb der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz kann es als offiziell gültiger Nachweis eines negativen Testergebnisses dienen, der beispielsweise für Reisen oder Restaurantbesuche genutzt werden kann. Die Gültigkeit des Zertifikats muss an der entsprechenden Stelle (etwa im Restaurant oder am Flughafen) durch das Scannen des QR-Codes mit der CovPass Check-App und der Kontrolle des Personalausweises überprüft werden. Wie lange das Zertifikat als Nachweis anerkannt wird, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes oder der Kommune ab. 

Mit dem Update wird das Testergebnis außerdem automatisch dem Kontakt-Tagebuch hinzugefügt, sobald es vorliegt. Schnelltests werden unter dem Datum eingetragen, an dem sie durchgeführt wurden, PCR-Tests an dem Tag, an dem sie in der Corona-Warn-App registriert wurden.

Zertifikate für Schnelltests und PCR-Test

Das entsprechende Zertifikat kann sowohl für PCR- als auch für Schnelltests abgespeichert werden, sofern es vorab angefordert wurde und die jeweilige Schnellteststelle die Erstellung eines Zertifikats unterstützt. Wie das geht, sehen Sie hier. Zur Erstellung des Testzertifikats werden die Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt und vom Labor, beziehungsweise der Schnellteststelle an die Corona-Warn-App übermittelt. Dafür werden die verschlüsselten Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt, um sie digital zu signieren und so die Gültigkeit des Zertifikats zu bestätigen. Die Daten können vom RKI nicht entschlüsselt werden und werden nach Zustellung des Zertifikats gelöscht. Testzertifikate werden unbefristet in der App gespeichert. Nutzerinnen und Nutzer können sie allerdings manuell löschen.

Angeschlossene Schnelltestzentren über Online-Portal finden

Nicht alle Schnelltestzentren unterstützen das digitale Testzertifikat. Es ist aber ab sofort möglich, über ein Online-Portal Testanbieter zu finden, die die Übermittlung von Schnelltest-Ergebnissen an die Corona-Warn-App unterstützen. 

 

+++ Freitag, 25.06.2021 +++

„Wir können den Sommer genießen, aber eben mit Vorsicht“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der Pressekonferenz zu aktuellen Corona-Lage. In den ersten Bundesländern haben mittlerweile die Sommerferien begonnen. Daher betonte Spahn: Reisen ist möglich, allerdings sollten Hygienemaßnahmen weiterhin eingehalten und die kostenlosen Testangebote genutzt werden. Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, appellierte bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Gesundheitsminister, von unnötigen Reisen abzusehen. „Mobilität ist ein Treiber der Pandemie,“ mahnte Wieler. Er riet: Wer dennoch reise, sollte sich bereits im Vorfeld über die Infektionslage am Reiseziel informieren und sich vor Ort an Hygienemaßnahmen halten.

Delta weiter auf dem Vormarsch

Die Delta-Variante werde im Sommer die Oberhand gewinnen, mahnte der Minister. Um die Verbreitung einzudämmen, seien eine hohe Impfquote und eine niedrige Inzidenz nötig. Spahn warb dafür, auch unbedingt die zweite Impfung wahrzunehmen. Der RKI-Präsident ergänzte, Delta sei ansteckender und verbreite sich schneller. "Wir wissen, dass voll Geimpfte gegen schwere Erkrankungen von Delta geschützt sind." Daher sei es sehr wichtig, den vollen Impfschutz zu erlangen.

Impfung oder Infektion

In Deutschland haben nach Angaben des Bundesgesundheitsministers 44 Millionen Personen eine erste Impfung erhalten, 28,3 Millionen bereits eine zweite. Insgesamt hätten damit 63 Prozent aller Erwachsenen und 300.000 der 12- bis 18-Jährigen eine erste Impfung  erhalten. Deutschland erwarte in den nächsten Wochen genug Impfstoff, um allen impfwilligen Erwachsenen bis Ende Juli und allen 12- bis 18-Jährigen bis Ende August ein Angebot für eine erste Impfung machen zu können. „Nutzen Sie die Chancen, lassen Sie sich impfen“, warb der Minister. „Impfen ist das beste Mittel.“ Wer nicht geimpft sei, werde sich unweigerlich früher oder später infizieren. Impfung oder Infektion, das sei die Wahl für jeden Einzelnen.

Trotz Impfung Hygienemaßnahmen einhalten

Doch Impfen helfe nicht allein, mahnt Wieler. Wichtig sei außerdem, alle bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin einzuhalten, wie  Kontaktreduzierung, Schutzmasken tragen, Lüften und Testen. Sie trügen dazu bei, die Ausbreitung einzudämmen und das Erreichte zu sichern.

 

+++ Freitag, 18.06.2021 +++

Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist in Deutschland mehr als jeder Zweite mindestens einmal geimpft, genau 50,1 Prozent. Das sind 41,5 Millionen Menschen. 29,6 Prozent haben den vollen Impfschutz. Das ist fast jeder Dritte. Die Impfkampagne gehe mit großen Schritten voran, so Spahn in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler.

Niedrigschwellige und effektive Impfangebote

Der Minister erklärte, innerhalb weniger Wochen werde es möglich sein, allen impfwilligen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen, sollte „nichts Unerwartetes passieren“. Dann käme es darauf an, „all diejenigen, die vielleicht noch zweifeln, die zögern, die noch überlegen“ zu überzeugen und sie zu erreichen. Das Impfen am Arbeitsplatz sei niedrigschwellig und effektiv. Es senke die Hürden, sich impfen zu lassen. So würden auch Zweifler überzeugt, so Spahn und verwies auf den erfolgreichen Einstieg der Betriebsärzte in die Impfkampagne.

Zweitimpfung ist wichtig

Spahn und Wieler warnten vor der Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Virusvariante. Um nicht zu erkranken, sei ein vollständiger Impfschutz notwendig. Wichtig sei es daher, unbedingt auch die zweite Impfung durchführen zu lassen. Bisher spiele die Variante noch keine große Rolle in Deutschland, so Wieler. Derzeit läge ihr Anteil bei sechs Prozent. Doch ein Blick in das Vereinigte Königreich zeige, wie schnell sie zur dominanten Variante werden könne.

Neben dem Impfen sollten deshalb die Basismaßnahmen des Infektionsschutzes weiterhin eingehalten werden, mahnte Wieler: Die bekannten AHA-plus-L-Regeln und die Kontaktreduktion – auch da, wo die Inzidenzen niedrig seien. „Wir dürfen dem Virus keine Chance geben, sich wieder erneut zu verbreiten“, so der RKI-Präsident. Draußen könne auf Masken verzichtet werden, solange Mindestabstände eingehalten würden. In Innenräumen oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten sie weiterhin getragen werden, ergänzte Spahn. Auch das Testen bleibt ein wichtiger Baustein – insbesondere in Reisezeiten. Am Mittwoch hatte die Bundesregierung beschlossen, die Testpflicht für Urlaubsrückkehrer beizubehalten. Für die kommende Woche kündigte der Minister eine neue Testverordnung an.

 

+++ Donnerstag, 17.06.2021 +++

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer haben am Mittwoch bei einer virtuellen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) über aktuelle Entwicklungen in der Corona-Pandemie gesprochen. Im Fokus des digitalen Austauschs lagen dabei die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Kontext der Corona-Pandemie und die Langzeitwirkungen einer Corona-Erkrankung, Long Covid.

Kinder und Jugendliche unterstützen

„Für ein Kind, das sechs Jahre alt ist, ist jetzt mehr als ein Sechstel des Lebens Pandemiezeit. Das ist etwas, das prägt – was uns alle prägt“, so Gesundheitsminister Spahn bei der Pressekonferenz, die er gemeinsam mit dem Vorsitzenden der GMK, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, und Sachsen-Anhalts zugeschalteter Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne nach der Konferenz gab. In der Videoschalte seien Fragen besprochen worden, wie sich eine gewisse Leichtigkeit für Kinder und Jugendliche wieder kurzfristig realisieren lasse – und wie etwaige psychische und physische Folgeschäden mittel- und langfristig behandelt werden könnten. Es müsse jetzt geschaut werden wie man die durch die Pandemie entstandenen Probleme in den 20er Jahren im Sinne der Kinder und Jugendlichen auflösen könne. „Diese Pandemie hat schon genug Chancen, genug Möglichkeiten genommen, sie soll sie nicht auch für Kinder und Jugendliche auf längere Sicht nehmen können. Dafür müssen wir bestmöglich unterstützen“, so Spahn.

Langzeitfolgen behandeln

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war Long Covid, die Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung. Man sehe mittlerweile, dass nicht wenige der Covid19-Patienten auch längere gesundheitliche Folgeschäden haben, so der Bundesgesundheitsminister. Bei einigen bessere sich die Lage nach einigen Monaten, bei vielen drohe eine lebenslange Beeinträchtigung. Daher sei es wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen: Eine Rehabilitation, die darauf ausgerichtet ist den Weg zurück in einen normalen Alltag möglich zu machen, gehöre genauso dazu wie Forschung für Behandlungen und Therapien, und auch die Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung – eben viele verschiedene Bereiche. Auf Ebene der Bundesregierung sei hierfür bereits eine interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden, an der verschiedene Bundesressorts beteiligt seien. Bei der virtuellen Gesundheitsministerkonferenz habe man sich jetzt darauf geeinigt, in diesen Fragen eng miteinander zusammenzuarbeiten – mit dem Ziel einen gemeinsamen Aktionsplan zu entwickeln, der verschiedene Maßnahmen für Long Covid enthält, auch über die akute Pandemie hinaus.

Jederzeit wieder hochfahren können

Neben diesen beiden grundsätzlichen Themen standen auch aktuelle Punkte auf der Agenda. Zum Stichwort Impfzentren betonte Spahn, dass diese neben Arztpraxen und Betriebsärzten von Beginn an der Impfkampagne auch das Rückgrat gewesen seien – jetzt gehe es darum, die richtige Balance zu finden. „Wir wollen vorbereitet sein für alles, was kommen kann“, so Spahn. Gleichzeitig wollten er und die Landeskollegen vermeiden, dass eine sehr große Infrastruktur mit entsprechenden Beschäftigungsverträgen möglicherweise ungenutzt über viele Wochen oder Monate da sei. „Und ich denke, es ist klug, dass wir vereinbart haben, dass Bund und Länder – auch die Länder miteinander – schauen, wie man so ein Konzept, ein Bereitschaftskonzept, schaffen kann für die Impfzentren. Dass man einen Mindestbetrieb hat und gleichzeitig bei Bedarf auch wieder hochfahren kann. In diesem Falle sei der Bund zur weiteren finanziellen Unterstützung bereit.

Sommerreisen mit Vor- und Umsicht

Das gute Wetter und die anstehenden Reisen nahm Jens Spahn dann schließlich nochmal zum Anlass, um auf die geltenden Reiseregelungen hinzuweisen. Bei der GMK sei es auch um Einreisen und den Sommerreiseverkehr gegangen. Vor- und Umsicht seien weiterhin geboten. „Die Maßnahmen zur Einreise sind immer zeitlich begrenzt, aktuell bis in den Juli hinein“, so der Minister. Man habe sich in der GMK jetzt darauf verständigt, dass die Reiseregelungen bis mindestens Mitte September weiter gelten sollen, bis der Rückreiseverkehr aus dem Sommerurlaub stattgefunden habe. „Das ist eine sehr wichtige Entscheidung“, so Spahn. Man wolle weiter dafür werben, dass sich Reiserückkehrer auch weiter testen lassen. Die Situation sei anders als vor einem Jahr, als es teilweise zu wenig Tests gegeben habe. Spahn betonte, dass ihm das gemeinsame Verständnis, dass die Einreiseregelungen trotz geringer Inzidenz mindestens bis zum Ende der Reisezeit verlängert werden, sehr wichtig sei. 

 

+++ Montag, 14.06.2021 +++

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Trotz stetig sinkender Inzidenzen bedarf es auch in den nächsten Monaten Regelungen beispielsweise zum Impfen, zum Testen und zur Einreise. Der Bundestag hat daher beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite forstbesteht und stellt damit sicher, dass notwendige Regelungen weiterhin gelten könnten.

Auch wenn die Infektionszahlen stetig sinken und immer weniger Menschen wegen einer Erkrankung an Covid-19 in den Krankenhäusern behandelt werden müssen: Die Pandemie ist nicht vorbei. Noch am 20. Mai 2021 hat WHO-Regionaldirektor für Europa Kluge deutlich gemacht, dass die derzeit erreichten Fortschritte fragil seien.

Gefahr durch Mutationen

Vorsicht ist auch angesichts neu auftretender Virusvarianten geboten. Wie schnell Zahlen exponentiell steigen können und eine neue Virusvariante eine alte verdrängen kann, hat Deutschland im Winter mit der Alpha-Variante B 1.1.7 erlebt. Und ist derzeit in Großbritannien mit der Verbreitung der erstmals in Indien nachgewiesenen Delta-Variante zu sehen.

Der Bundestag hat daher festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht.

Regelungen zur Bewältigung der Pandemie können weiter gelten

Damit gelten Regelungen über den 30. Juni hinaus, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret: Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.

Der Bundestagsbeschluss vom 11. Juni 2021 ist die vierte Verlängerung. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, verlängert wurde die Feststellung am 18. November 2020 sowie am 4. März 2021 verlängert.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt. Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen an die Feststellung dieser epidemischen Lage an.

 

+++ Freitag, 11.06.2021 +++

Die stets sinkende Zahl der Neuinfektionen sei eine ermutigende Entwicklung, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Der Trend setzt sich fort: Die Infektionszahlen sinken, die Intensivstationen leeren sich und die Zahl der Impfungen steigt weiter“, so der Minister. Inzwischen seien auch mehr Lockerungen und mehr Normalität möglich.

Das Erreichte absichern

Auch der Präsident des Robert Koch Instituts, Lothar Wieler, nannte die Entwicklung erfreulich. Kein Landkreis liege bei den Inzidenzen mehr über 100. Nur zwölf Landkreise hätten eine Inzidenz, die über 50 liege. Dennoch betonte er aber auch: „Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei.“ Noch seien die Fallzahlen deutlich höher als im vergangenen Jahr.

Spahn sagte, es gelte nun, das Erreichte auch abzusichern. Denn je tiefer die Inzidenzen fielen, „desto länger werden wir etwas von diesem Erfolg haben und desto weniger geben wir Mutationen eine Chance, sich zu verbreiten.“

Digitales Impfzertifikat startet

Mit Stand vom 10. Juni sind 47 Prozent der Deutschen mindestens einmal geimpft. „Wenn wir eine Impfbereitschaft von 75 Prozent annehmen, dann sind drei von vier impfbereiten Erwachsenen, Stand heute, mindestens einmal geimpft“, so Spahn

Um den Impfstatus nachzuweisen wird eine Impfung in den gelben WHO-Pass eingetragen. Geimpfte können Ihren Nachweis ergänzend nun auch per App vorlegen und brauchen ab sofort das gelbe Heftchen nicht mehr. Genutzt werden kann der digitale Impfausweis direkt in der Corona-Warn-App oder mit der neuen CovPass-App.

Schritt für Schritt

Der dafür benötigte QR-Code für den digitalen Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern und Apotheken ausgestellt werden. Ab sofort beginnen die Bundesländer QR-Codes postalisch an diejenigen zu verschicken, die bereits vollständig geimpft sind. „Schritt für Schritt werden sich jetzt Impfzentren, Arztpraxen sowie Apotheken an das System anschließen, um europäisch interoperable Impfbescheinigungen ausstellen zu können“, erklärte Spahn. Dann können Bürgerinnen und Bürger mit ihrem gelben Impfpass in Apotheken und Arztpraxen gehen und sich den Barcode nachträglich erstellen lassen.

Das bedeute aber auch: Nicht alle können sofort ihre Impfinformationen auf dem Handy speichern. „Innerhalb der nächsten Wochen sind dann alle dabei“, so der Minister. Bis Ende Juni solle der CovPass in Deutschland für alle zur Verfügung stehen. Spahn weiter: „Das Ziel ist, dass auch in Helsinki, Amsterdam oder auf Mallorca dieses Impfzertifikat gelesen werden kann. Damit setzen wir als EU einen Standard, den es länderübergreifend auf der Welt bisher nicht gibt.“

 

+++ Donnerstag, 10.06.2021 +++

Einige Unternehmen haben wegen Corona-bedingter Schließungen oder Einschränkungen keine oder weniger Einnahmen. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.

„Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Dabei soll eine neue Restart-Prämie Anreiz für den Neustart sein. Unternehmen, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen, erhalten einen Zuschuss zu den Personalkosten. Auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige steigt auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale des Jahres.

Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung kann in Kürze über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Nicht kurz vor dem Ziel aufgeben

„Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich besser durchstanden als viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe geleistet hat. Und diese Unterstützung wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn. Stattdessen verlängern wir die Überbrückungshilfen“,  betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 52 Millionen Euro als Schadensausgleich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse beantragen.

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Ein Teil der Soloselbständigen konnte Hilfsmaßnahmen lange nicht in Anspruch nehmen. Grund ist, dass sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern projektbezogen engagiert sind. Wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten haben sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Betroffen sind viele nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler sowie andere kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten.

Mit der Neustarthilfe hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Rahmen der Überbrückungshilfe III ein zusätzliches Modul für den Kulturbereich eingeführt.

Am 9. Juni wurde die Verlängerung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III bekanntgegeben. Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige, unständig und kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten wurden auf bis zu 12.000 Euro erhöht und der Förderzeitraum bis September 2021 verlängert.

Angebot für mit am stärksten Betroffene

Die Überbrückungshilfe III ist einer von drei wichtigen Schutzschirmen für die Kultur. Weitere Hilfen bietet das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR, für das zwei Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen deckt wirtschaftliche Risiken für Veranstalter ab.

Durch die pandemiebedingten Beschränkungen war der Bühnenbetrieb seit März 2020 völlig zum Erliegen gekommen. Auch die Filmproduktion war wegen der Corona-Krise stark zurückgegangen. Vor allem für viele darstellende Künstlerinnen und Künstler kam es dadurch zu gravierenden Einnahmeausfällen.

 

+++ Montag, 07.06.2021 +++

Ab Montag, dem 7. Juni steht die Corona-Impfung in Deutschland jedem, der dies möchte, offen - in Arztpraxen, bei Betriebsärztinnen und -ärzten sowie in Impfzentren. Trotzdem ist Geduld bei der Vereinbarung von Impfterminen gefragt:  Es wird noch dauern, ehe alle, die eine Impfung bekommen möchten, auch eine Impfung erhalten. Für Menschen, die aufgrund der bisherigen Priorisierungsregeln bereits einen Impftermin haben, besteht der Anspruch auf Impfung aber unverändert fort. Auch wenn damit die Priorisierung aufgehoben wird, ist es den Ländern möglich, diese in Impfzentren aufrechtzuerhalten oder Impfangebote für bestimmte Gruppen zu machen, zum Beispiel für Kinder und Jugendliche.

Außerdem neu: Ab dem 7. Juni kann nun auch in Betrieben und bei niedergelassenen Privatärztinnen und -ärzten gegen das Coronavirus geimpft werden. Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten in der ersten Woche 700.000 Dosen des Biontech-Impfstoffs, so Bundesgesundheitsminister Spahn.

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Mit Wirkung vom Sonntag, 6. Juni, 2021, um 0 Uhr wird Italien nicht mehr als Corona-Risikogebiet eingestuft. Das teilte das Robert Koch-Institut (RKI) am Freitag mit. Ebenfalls nicht mehr als Risikogebiet gelten dann Tschechien, Österreich – mit Ausnahme der Bundesländer Tirol und Vorarlberg – sowie acht Kantone der Schweiz, einige Urlaubsregionen Kroatiens und die französische Insel Korsika.

Einreisende, die aus diesen Gebieten auf dem Landweg nach Deutschland kommen, müssen  künftig keine Einreisebeschränkungen mehr beachten. Zugleich werden weitere Länder vom Hochinzidenzgebiet zum einfachen Risikogebiet zurückgestuft. Dies gilt für die Türkei, Schweden und Litauen.

Uruguay gilt neu als Virusvariantengebiet

Ebenfalls mit Wirkung vom Sonntag,  6. Juni, wird Uruguay neu als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Damit müssen alle Einreisenden aus dem südamerikanischen Land – auch Genesene oder Geimpfte –eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht. Das RKI weist weiterhin auch das Vereinigte Königreich inklusive der Isle of Man und aller Kanalinseln sowie elf weitere Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika als Virusvarianten-Gebiete aus.

Eine Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut. Informationen für Reisende finden Sie hier in einer Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten und auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes

 

+++ Freitag, 04.06.2021 +++

Im „Sommer der Berufsausbildung“ wollen die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ bei jungen Menschen und Betrieben für die duale Ausbildung werben – unter dem Hashtag #AusbildungSTARTEN. Auch die Bundesregierung ist Partner dieser Allianz. Ziel ist es, dass möglichst viele junge Menschen im Jahr 2021 ihre Berufsausbildung in einem Betrieb beginnen können. Denn die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden.

Von Juni bis Oktober 2021 werden dafür Themenaktionstage und eine breite Auswahl an Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene stattfinden. Die Partner der Allianz wollen damit das Vertrauen in die duale Berufsausbildung stärken und junge Menschen und Betriebe für eine Ausbildung im kommenden Ausbildungsjahr gewinnen.

In der Allianz für Aus- und Weiterbildung engagieren sich Bund, Länder, die Bundesagentur für Arbeit, Wirtschaft und Gewerkschaften für die duale Ausbildung. Die Allianzpartner verfolgen das Ziel, möglichst alle Menschen zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu bringen. Das Bündnis wurde im Dezember 2014 geschlossen.

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 „Ob wir dieses Virus, ob wir diese Pandemie unter Kontrolle bringen, entscheidet sich auch in Afrika, in Indien oder in Asien“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beim G7-Gesundheitsministertreffen am Donnerstag in Oxford (Vereinigtes Königreich). Er warb dafür, die Coronavirus-Pandemie global abgestimmt zu bekämpfen.

Die internationale Staatengemeinschaft müsse über die G7 hinaus bei der Impfstoffproduktion und der Verteilung zusammenarbeiten, so Spahn. Der Bundesgesundheitsminister verwies zudem auf das von der Weltgesundheitsorganisation WHO derzeit in Berlin geplante internationale Frühwarnzentrum: „Deutschland kann in der internationalen Gesundheitspolitik und in der Pandemie-Vorsorge eine weltweit führende Rolle mit einnehmen.“

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Mehr als 130 Milliarden Euro hat der Staat eingesetzt, um die Folgen der Corona-Pandemie und damit die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit zu bewältigen. Vor einem Jahr beschloss die Bundesregierung das Konjunkturprogramm, das Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Donnerstag aus diesem Anlass noch einmal würdigte. „Die Unternehmen haben um ihr Überleben gekämpft und wir haben ihnen dabei geholfen“, sagte er.

Wirtschaftswachstum von mindestens 3,5 Prozent erwartet

Das Kurzarbeitergeld hat geholfen, mehr als eine Million Arbeitsplätze zu sichern. Große Unternehmen, kleine und mittelständische Betriebe sowie Selbständige erhielten mehr als 100 Milliarden an Zuschüssen und Krediten.

Die Substanz der deutschen Wirtschaft und der hohen Beschäftigung wurden dadurch bewahrt, so Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Die Bundesregierung geht in diesem Jahr von einem starken Wirtschaftswachstum von mindestens 3,5 Prozent aus. Das mit dem Konjunkturprogramm geschnürte Maßnahmenpaket zielte auf ein schnelles Anspringen des Wirtschaftswachstums nach einem starken Konjunktureinbruch ab. „Wir können heute sagen, dass der Konjunkturmotor wieder läuft“, sagte Altmaier.

Hilfen für diejenigen, die sie tatsächlich brauchen

Es wird aber auch Unternehmen geben, die auch weiterhin nicht in vollem Umfang öffnen können und deren Umsätze nicht sofort wieder anspringen. Die Bundesregierung will deshalb die Corona-Hilfen über den 30. Juni 2021 hinaus verlängern. Eine abschließende Einigung erwartet der Bundeswirtschaftsminister in der nächsten Woche. „Wir werden sicherstellen, dass es nur diejenigen erfasst, die es auch tatsächlich brauchen“, sagte Altmaier. Der Nachweis von mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang ist Voraussetzung für den Erhalt von Hilfsgeldern. Das sei auch Teil einer verantwortlichen und geordneten Rückkehr zu den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft.

 

+++ Mittwoch, 02.06.2021 +++

Mit Blick auf die sinkenden Inzidenzen, aktuellen Infektionszahlen und einer sich entspannenden Lage auf Intensivstationen stuft das Robert Koch-Institut in seiner Risikoeinschätzung für Deutschland die Gefahrenlage von „sehr hoch“ auf „hoch“ herunter. Es gebe zwar gute Nachrichten, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler. Doch auch wenn sich nun jeder Normalität und Alltag wünsche, sei die Pandemie noch nicht vorbei.

Aus diesem Grund sei ein Mix aus Zuversicht und Umsicht wichtig, fügte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hinzu. „Es geht schon vieles, aber noch nicht alles. Man spürt mehr Zuversicht und eine bessere Laune“, so der Minister. Das müsse nun mit der notwendigen Vorsicht zusammengebracht werden. Denn gerade ein Blick auf andere Länder mache deutlich, dass es Beispiele auf der Welt gebe, wo Übermut schief gegangen sei.

Impfungen laufen auf Hochtouren

RKI-Chef Wieler erinnerte daran, dass viele Millionen Menschen im Land noch nicht geimpft seien. Aus diesem Grund seien nur kontrollierte und verantwortungsvolle Öffnungsschritte möglich. Damit weitgehend auf Maßnahmen verzichtet werden kann, müssten „mehr als 80 Prozent“ der Menschen im Land einen Impfschutz oder einen Immunschutz haben. Das bedeutet: eine vollständige Impfung oder eine durchgemachte Infektion plus Impfung. Mit Stand vom 1. Juni sind 18 Prozent der Menschen in Deutschland vollständig geimpft. Aktuelle Zahlen finden Sie auf dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums.

Bundesgesundheitsminister Spahn erklärte: „Wenn die Dinge so weitergehen, die Impfzahlen hoch, die Inzidenzen runter, dann kann das ein richtig guter Sommer werden. Und diesen positiven Trend, diese Entwicklung, die haben wir uns alle gemeinsam hart erarbeitet durch viel individuellen Verzicht, durch viele Härten auch in vielen Lebensbereichen, durch Vorsicht und Umsicht, durch viel Testen und, ja, durch Impfen.“

In dieser Woche impfen mehr als 70.000 Ärzte in Deutschland – mehr als in den Wochen zuvor. Nach jetzigem Stand könne bis Mitte Juli 80 bis 90 Prozent aller Impfwilligen ein Impfangebot gemacht werden, sagte Spahn. Dies gelte unter Berücksichtigung der bis jetzt zugesagten Liefermengen an Impfdosen und schließe nicht das Angebot des Herstellers Johnson&Johnson ein.

Bundesweite Notbremse bis 30. Juni

Wegen des hohen Infektionsgeschehens sei die bundesweite Notbremse ein „notwendiges Instrument“ gewesen. „Diese hat mitgeholfen, diese Situation jetzt zu erreichen“, so Spahn. Nun müssten alle gemeinsam daran arbeiten, „dass wir eine solche Maßnahme nicht mehr brauchen“. Die Notbremse läuft automatisch zum 30. Juni 2021 aus. Sie wurde eingeführt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und sieht bundesweit einheitliche Maßnahmen ab 7-Tage-Inzidenzen von 100 vor.

 

+++ Dienstag, 01.06.2021 +++

„Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie sind wir auf einem guten Weg. Das sagen uns die Zahlen, die uns das Robert Koch-Institut in den vergangenen Wochen meldet“, sagt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. „Eine Zahl macht aber weiterhin Sorgen – die Zahl der an Covid-19-Erkrankten.“ 

Bislang sind in Deutschland mehr als 3,6 Millionen Menschen an Covid-19 erkrankt. Zehn Prozent davon leiden Schätzungen zufolge an Spätfolgen einer Infektion.

Als an Long-Covid erkrankt zählen Patienten, die mehr als drei Monate lang mit Symptomen zu kämpfen haben. Zu den häufigsten Spätsymptomen zählen extreme Erschöpfung, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Atemnot sowie der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns.

Spätfolgen entschlüsseln, um Betroffene bestmöglich behandeln zu können

Die Medizinforschung, so die Ministerin, habe einen breiten Grundstock an Wissen über das Coronavirus. Mit einem neuen Forschungsprogramm stehen nun fünf Millionen Euro bereit, um Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 zu fördern. Es sei eine weitere Stärkung der in Deutschland sehr gut aufgestellten Medizinforschung, betonte Karliczek.

Denn: Zu Long-Covid gibt es noch eine Reihe von offenen Fragen. Bekannt ist, dass eine Erkrankung von Long-Covid unabhängig vom Krankheitsverlauf während der Infektion ist. Sowohl Menschen mit leichten, aber auch Patienten mit schweren Krankheitsverläufen können unter Long-Covid leiden.

Die Vielzahl unterschiedlicher Symptome von Long-Covid – bislang sind rund 50 zum Teil sehr unterschiedlicher Syptome – erschwere den Ärzten, die richtige Diagnose zu stellen und daraus die richtige Behandlung einzuleiten. Eine klare Definition vom Long-Covid zu finden, ist eine der zentralen Aufgaben des neuen Förderprogramms. 

Mehr zum Thema lesen Sie beim Bundesforschungsministerium

 

+++ Montag, 31.05.2021 +++

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat empfohlen, den Impfstoff von Biontech/Pfizer für Jugendliche ab zwölf Jahren zuzulassen. Das hat die EMA am Freitag bekanntgegeben. Nach der Empfehlung durch die EMA entscheidet nun die EU-Kommission über die Zulassung in der Europäischen Union.

Impfung soll bald möglich sein

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollen sich bald gegen das Coronavirus impfen lassen können. Wenn die Impf-Priorisierung fällt – in der Regel ab dem 7. Juni – können auch sie einen Impftermin bekommen. Das haben Bund und Länder bei einem Gespräch zum Impfen am Donnerstag beschlossen.

Zusätzlich wird die Ständige Impfkommission (STIKO) für Deutschland noch eine Empfehlung zur Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren abgeben.

Bundeskanzlerin Merkel hatte am Donnerstag beim Austausch mit den Ländern allerdings betont: „Ein sicherer Schulbetrieb wird auch in Zukunft völlig unabhängig von der Frage sein, ob ein Kind geimpft ist oder ob ein Kind nicht geimpft ist.“  Es solle kein indirekter Zwang für Eltern entstehen, ihr Kind impfen zu lassen: „Wir haben keine Impfpflicht.“

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Europäische Arzneimittel-Agentur.

 

+++ Donnerstag, 27.05.2021 +++

Kinder ab 12 Jahren sollen sich in Deutschland ab 7. Juni um einen Corona-Impftermin bemühen können. Mit der erwarteten Zulassung des Biontech-Impfstoffs für diese Altersgruppe durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA könnten sie sich ab dem geplanten Ende der Priorisierung um eine Impfung bei den niedergelassenen Ärzten oder in Impfzentren bemühen, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen von Bund und Ländern am Donnerstag in Berlin mit. Über eine Impfung entscheiden die Eltern. Nachteile für nicht geimpfte Kinder sollen nicht entstehen. Ein sicherer Schulbetrieb soll unabhängig davon, wie viele Schülerinnen und Schüler ein Impfangebot wahrnehmen, gewährleistet werden. (mit dpa)

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Das kulturelle Leben in Deutschland ist eigentlich vielfältig und bunt. Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- und Filmaufführungen, aber auch von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Leben dazu.

Mit Beginn der Corona-Pandemie endete das abrupt. Ein Stillstand auch mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen: Ein Großteil der Kreativen, der Künstlerinnen und Künstler verlor seine existenzsichernden Einnahmen. Vor allem vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen auch die Mittel, um sich auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen.

Viele Menschen hätten gerade in der aktuellen Krise gespürt, wie sehr die Kultur als Gemeinschaftserlebnis fehle, erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist gewaltig – beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen.

Gezielte Unterstützung für die Kulturbranche

Hier soll der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro helfen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert.

Der Sonderfonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche. Mit NEUSTART KULTUR hat die BKM im vergangenen Jahr ein Programm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur aufgelegt, für das 2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Eine gezielte Unterstützung von Kreativen ermöglicht der Bund darüber hinaus durch die Überbrückungshilfe III, hier vor allem durch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige.

Sonderfonds mit zwei Hilfs-Bausteinen

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen (bis zu 2.000 Personen)

Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Personen)

Umsetzung durch die Länder

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.

Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline. 

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Corona

 

+++ Dienstag, 25.05.2021 +++

Eine positive Bilanz des Impffortschritts zog Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit RKI-Präsident Wieler vor den Feiertagen. Inzwischen hätten mehr als 10,9 Millionen Menschen in Deutschland ihre Zweitimpfung erhalten und damit einen vollständigen Impfschutz. 39,2 Prozent hätten zumindest eine Impfung bekommen. Dies seien zwei Drittel aller Menschen in Deutschland, die sich derzeit impfen lassen wollten und auch könnten, weil sie zum Beispiel mindestens 16 Jahre alt seien. Auch bei älteren Menschen ist die Impfquote hoch: Mittlerweile seien mehr als 70 Prozent der über 60-Jährigen Personen zumindest einmal geimpft worden.

Impfangebot für alle deutlich vor Ende des Sommers

In den letzten Wochen habe es eine starke Dynamik beim Impfen gegeben: Bis Ostern hätten zwölf Prozent der Bevölkerung in Deutschland eine Erstimpfung bekommen. Nun, am kommenden Pfingstwochenende, erwarte man bereits einen Anstieg auf 40 Prozent. Bei diesem Tempo könne voraussichtlich deutlich vor Ende des Sommers allen, die wollten, ein Impfangebot gemacht werden, so Spahn.

Aufhebung der Impfpriorisierung: Geduld angemahnt

Ab dem 7. Juni, wenn die Impfpriorisierung aufgehoben sein wird, können Impfungen vonseiten der Arztpraxen, aber auch in den Unternehmen, wo die Betriebsärztschaft impft, flexibler und pragmatischer durchgeführt werden. Trotzdem appellierte Gesundheitsminister Spahn an die Geduld aller, die sich impfen lassen wollen und rief zu Verständnis für jene auf, die die Impfungen durchführen. Nicht jeder könne sofort einen Impftermin bekommen.

Zielmarke: 80 Prozent Geimpfte und Genesene

Derweil sieht RKI-Präsident Wieler eine sehr hohe Impfbereitschaft in Deutschland. So wollten sich 73 Prozent der Menschen impfen lassen, weitere 10 Prozent wollten sich eher impfen lassen als nicht, so Wieler. Das Impfen sei, so der RKI-Präsident, „sinnvoll, wirksam und verantwortungsvoll.“ Denn: Man bekomme das Virus nur dann unter Kontrolle, wenn 80 Prozent der Bevölkerung geschützt seien – entweder vollständig geimpft oder nach durchgemachter Infektion einmal geimpft.

Trotzdem Vorsicht angemahnt

Es gelte dennoch, vorsichtig zu bleiben, betonte Bundesgesundheitsminister Spahn. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Das unterstrich auch RKI-Präsident Wieler. Ohne die unterschiedlichen Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung würde sich das Virus rasch wieder ausbreiten. Man dürfe nicht zu früh lockern. „Wir dürfen nicht zulassen, dass das Virus wieder Oberhand gewinnt, weil wir auf einmal zu viel wollen“, so Wieler. Im Hinblick auf die Sieben-Tage-Inzidenz attestierte Wieler einen positiven Trend. Diese gehe kontinuierlich zurück und liege momentan bei 67,3. Auch auf den Intensivstationen sinke die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten. Trotz des Rückgangs der Inzidenzzahlen und des Anstiegs der Impfungen appellierte Wieler an die Bevölkerung: „Lassen Sie uns den Sommer nutzen, um die Virusausbreitung so weit wie möglich zu unterdrücken, damit wir gut durch Herbst und Winter kommen.“

 

+++ Dienstag, 18.5.2021 +++

Die Impf-Priorisierung für eine Corona-Impfung soll ab dem 7. Juni entfallen. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach der Gesundheitsministerkonferenz am Montag mitgeteilt. Die Aufhebung gilt für Arztpraxen, Betriebsärzte und Impfzentren.

Damit werde die Impfkampagne weiter an Geschwindigkeit zunehmen. Und man könne diejenigen erreichen, die vorher keinen einfachen Zugang zu einem Impftermin hatten, so der Gesundheitsminister.

In den kommenden drei Wochen werden in Deutschland nach aktueller Planung mindestens 15 Millionen Erst- und Zweitimpfungen erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

 

+++ Montag, 17.05.2021 +++

Mit Wirkung von Sonntag, den 16. Mai 2021 um 0:00 Uhr wird Großbritannien als Corona-Risikogebiet eingestuft. Die Einstufung erfolgt trotz einer 7-Tagesinzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner aufgrund des zumindest eingeschränkten Vorkommens der Varianten B.1.617.2 im Vereinigten Königreich. Diese Variante wurde zuerst in Indien nachgewiesen und von der WHO mittlerweile als besorgniserregend eingestuft, schreibt das Robert Koch-Institut.

Indiens Nachbarländer Sri Lanka und Nepal werden von der Bundesregierung ebenfalls am Sonntag hochgestuft: Sri Lanka zum Risikogebiet und Nepal zum Virusvariantengebiet – der höchsten Risikostufe.

Gleichzeitig werden am Sonntag aber auch Länder und Regionen auf der Risikoskala zurückgestuft – so gelten beispielsweise Spanien, die Kanarischen Inseln und die autonome Stadt Ceuta nicht mehr als Risikogebiete. Weitere Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-Co-V-2 Virusvarianten. Hochinzidenzgebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus. Risikogebiete sind Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko. Informationen für Reisende finden Sie hier  oder auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

 

+++ Freitag, 14.05.2021 +++

Mit der neuen Version 2.2 der Corona-Warn-App können Nutzerinnen und Nutzern nun ein Schnelltest-Profil mit ihren persönlichen Daten in Form eines QR-Codes anlegen sowie einen Bericht erstellen, falls ihnen ein Fehler in der App auffällt.

Schnelleres Testverfahren durch Schnelltest-Profil

Durch die Erweiterung der Corona-Warn-App können User vor dem nächsten Schnelltest selbst ein Schnelltest-Profil in Form eines QR-Codes erstellen, das ihre persönlichen Daten enthält. Dies kann helfen, die Dauer des Testverfahren bei Teststellen teilnehmender Partner zu verkürzen, die kein eigenes Buchungssystem haben und ohne vorherige Terminvereinbarung arbeiten. Dort ist vor Ort dann keine weitere Registrierung mehr notwendig und es muss nur noch der QR-Code in der App gescannt werden. 

Das angelegte Profil kann anschließend bei jedem weiteren Test wieder vorgezeigt werden, kann aber auch jederzeit ganz einfach wieder aus der App entfernt werden. Grundsätzlich benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Teststellen die persönlichen Daten der Getesteten, um im Fall eines positiven Ergebnisses das Gesundheitsamt zu informieren.

Hier erfahren Sie, wie sie in der Corona-Warn-App Ihr Schnelltest-Profil erstellen können.

Effizientere Analyse und Behebung von Fehlern

Des Weiteren können Nutzerinnen und Nutzer in der Corona-Warn-App nun selbst ein Protokoll erstellen, falls ihnen ein Fehler auffällt und der technische Support (Hotline erreichbar unter +49 30 498 75401) einen detaillierten Fehlerbericht anfordert. So können die einzelnen technischen Schritte und Ereignisse im Ablauf der App detailliert aufgezeichnet - und an die Experten des Robert Koch-Instituts gesendet werden.

Um einen Fehlerbericht zu erstellen, können Sie in Ihrer Corona-Warn-App nach unten scrollen und auf „App-Informationen“ gehen. Dort finden Sie ab Version 2.2 den Punkt „Fehlerberichte“. 

 

+++ Mittwoch, 12.05.2021 +++

Bundesgesundheitsminister Spahn mahnt trotz der Entspannung der Corona-Lage zu weiterer Vorsicht. Die Entwicklung gehe „in die richtige Richtung“, sagte Spahn bei einer Pressekonferenz in Berlin. Es gelte nun aber, sehr aufzupassen. Gemeinsam mit Forschungsministerin Karliczek kündigte er ein Programm von 300 Millionen Euro zur Medikamentenforschung an.

Die Infektionszahlen sinken derzeit in Deutschland. Die Mediziner auf den Intensivstationen spüren eine Entlastung. Die Positivrate bei den Testungen geht zurück. „Aber wir haben gerade Lockerungen auf einem Niveau, wo andere Länder trotz höherer Impfungen noch nicht gelockert haben“, warnt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch. Er warb dafür mit viel Umsicht zu lockern und das mit Tests zu verknüpfen.

Die Menschen in Deutschland müssten jetzt sehr aufpassen, dass „die Zuversicht nicht zu Übermut wird. Dass wir nicht ein Zuviel jetzt haben an Kontakten und an Lockerungen“, so der Minister bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesforschungsministerin Anja Karliczek und dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler.

Therapie kann Schrecken nehmen

„Das Virus wird bleiben“, so Spahn. Künftig werde es auch um die Frage gehen: Wie kann man mit diesem Virus leben? Eine wirkungsvolle Therapie kann der Covid-19-Erkrankung den Schrecken nehmen. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die sich nicht gegen das Virus impfen lassen können. Deshalb kündigten Spahn und Karliczek ein weiteres Programm zur Medikamentenforschung an. 

Die Erfolge bei der Impfstoffforschung hätten gezeigt, „jeder Cent an Forschungsförderung hat sich ausgezahlt“, erklärte die Ministerin. „Und an diese Erfolge beim Impfstoff wollen wir jetzt auch mit den Medikamenten gegen Covid-19 ansetzen.“ Mit dem Programm von 300 Millionen Euro soll nun auch die späte klinische Entwicklung bis zur Zulassung gefördert und damit künftig alle Entwicklungsprozesse abgedeckt werden.

Wieler: Diese Pandemie ist noch nicht vorbei

RKI-Präsident Lothar Wieler erklärte, aktuell reiche die Impfquote alleine noch nicht aus, um zu verhindern, dass sich das Virus in der Bevölkerung ausbreitet. Bis das Virus unter Kontrolle sei und man weitgehend auf Maßnahmen und Regeln verzichten könne, müsse der Anteil der immunen Menschen bei „deutlich über 80 Prozent“ sein, so Wieler.

Im Moment bleiben daher alle weiteren Maßnahmen weiter essenziell: Kontakte reduzieren, Abstand halten, Maske tragen, Hygieneregeln, Lüften, Testen. „Ohne sie und wenn wir zu früh öffnen, würde sich das Virus wieder verbreiten“, warnte Wieler.

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Anmelde-, Test-, Nachweis- und Quarantänepflichten: Künftig wird eine Verordnung alle Fragen klären, die während der Pandemie für die Einreise nach Deutschland wichtig sind. Eine entsprechende Einreiseverordnung hat das Kabinett beschlossen.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung führt die verschiedenen Elemente beim Thema Einreise nun bundeseinheitlich und umfassend zusammen. Sie regelt die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten, wie sie bisher in der Coronavirus-Einreiseverordnung zu finden sind, und zudem die Quarantäneregelungen nach Einreise, die bisher in der Zuständigkeit der Länder lagen. Auch das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten wurde in die Verordnung integriert.

Ziel der Verordnung ist es, den Eintrag von Infektionen aus dem Ausland so weit wie möglich zu reduzieren. Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Es treten zunehmend neue Virusvarianten auf, die infektiöser sind und deren Gefährdungspotenzial noch nicht abschließend bewertet werden kann.

Ausnahmen und Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse enthält die Verordnung auch Neuerungen, und zwar Erleichterungen und Ausnahmen bei den Einreiseregelungen:

Genesene und geimpfte Personen werden grundsätzlich Getesteten gleichgestellt. Wer einen entsprechenden Nachweis erbringen kann, braucht kein negatives Testergebnis vorzuweisen. Ausnahme: Die Einreise aus Virusvariantengebieten. Hier wird weiterhin nur der Testnachweis anerkannt.

Für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet gilt: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann durch einen Test nach fünf Tagen nach Einreise bei entsprechend negativem Ergebnis vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. Das ist nicht möglich, wenn Reisende sich die letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 13. Mai in Kraft. Auf den Internetseiten des Robert Koch-Institus lässt sich finden, welche Gebiete und Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete eingestuft sind. Diese Liste wird fortlaufend aktualisisert.

+++ Dienstag, 11.05.2021 +++

Kanzlerin Merkel hat sich am Dienstag virtuell mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über die wirtschaftspolitischen Herausforderungen der Corona-Pandemie ausgetauscht. Dabei ging es unter anderem um kurzfristige Folgen der Pandemie auf Ausbildungsplätze und den Einzelhandel.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Dienstag in einer Videokonferenz mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über die wirtschaftspolitischen Herausforderungen der Corona-Pandemie unterhalten. Auch einige Bundesministerinnen und -minister nahmen an dem virtuellen Gespräch teil: Finanzminister Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Arbeitsminister Hubertus Heil, Gesundheitsminister Jens Spahn, Bildungsministern Anja Karliczek, Umweltministerin Svenja Schulze sowie Staatsminister Hendrik Hoppenstedt.

Stärkung der Ausbildungsbetriebe auf den Weg gebracht

Die kurzfristigen Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft waren ein Schwerpunkt des Austauschs. Dabei ging es auch darum, jungen Menschen trotz den Umständen der Pandemie eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Die Sozialpartner begrüßten in dem Zusammenhang die Stärkung der Ausbildungsbetriebe, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Partnern der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ im März dieses Jahres auf den Weg gebracht hat. Kurzfristig könne die Situation am Ausbildungsmarkt mit digitalen Berufsorientierungsangeboten, virtueller Berufsberatung oder virtuellen Betriebspraktika verbessert werden.

Auch der Einzelhandel hat unter den Corona-Pandemie gelitten, bestehende Probleme wie Trend zum Onlinehandel oder Leerstände haben sich verschärft. Die geplante Innenstadtstrategie der Bundesregierung soll dabei für eine Wiederbelebung der Innenstädte sorgen.

Die Gesprächsteilnehmer waren sich außerdem darin einig, dass Deutschland seine starke Stellung als Industrieland behalten solle – und Klimaschutz und Industrieproduktion dabei keinen Widerspruch darstellen.

+++ Montag, 10.05.2021 +++

Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson wird in Deutschland künftig in der Regel bei Menschen ab 60 Jahren eingesetzt. Nach ärztlicher Aufklärung können sich aber auch Jüngere dafür entscheiden: Die Priorisierung für diesen Impfstoff wird aufgehoben. Das beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag.

Die Priorisierung für den Impfstoff von Johnson & Johnson wird aufgehoben. Das entschieden die Gesundheitsminister von Bund und Ländern gemeinsam am Montag. Damit werde allen die Möglichkeit gegeben, mit diesem Impfstoff geimpft zu werden, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission soll das Präparat bei Personen im Alter von über 60 Jahren eingesetzt werden. Hintergrund: Ähnlich wie bei dem Impfstoff von AstraZeneca war es auch bei Johnson&Johnson bei jungen Menschen zwar zu sehr seltenen, aber zu schweren Nebenwirkungen von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung gekommen.

Nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoanalyse ist eine Impfung dennoch auch bei jüngeren Menschen möglich. Die Priorisierung mit einer festen Vorrangliste wurde für diesen Impfstoff voll aufgehoben. Neben AstraZeneca ist Johnson&Johnson nun das zweite Präparat, mit dem eine Corona-Schutzimpfung für alle möglich ist. Das Besondere am Impfstoff von Johnson&Johnson ist, dass nur eine Impfung davon zum vollen Schutz ausreicht.

Tempo bei der Impfkampagne halten

Bis zum Montag wurden 7,8 Millionen, das heißt 9,4 Prozent aller Bundesbürger voll geimpft. Jeder Dritte hat mindestens eine Erstimpfung erhalten. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, „dass wir bis Ende Mai, Anfang Juni alle Über-60-Jährigen in Deutschland, die geimpft werden wollen, auch werden impfen können.“

Trotz sinkender Inzidenzen in vielen Teilen Deutschlands und ermutigender Entwicklungen auf den Intensivstationen seien die Zahlen dennoch auf sehr hohem Niveau. „Das Gefühl ist im Moment besser als die Lage“, sagte Spahn und ergänzte: „Das macht es notwendig, in der Impfkampagne mit Geschwindigkeit dabei zu bleiben.“

Vorsichtige testgestützte Lockerungsschritte

Da, wo es gehe, könnten vorsichtige Lockerungsschritte gegangen werden. Wenn Bundesländer, die unter die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 fallen, nun Öffnungsschritte planten, rate er zu Öffnungen im Außenbereich. Dort sei der Risikofaktor „mindestens um den Faktor zehn geringer als drinnen“. Alle Öffnungsschritte sollten sehr stark mit Corona-Tests gestützt werden. „Es darf aus der Zuversicht kein Übermut werden“, so Spahn.

Das gelte auch mit Blick auf mögliche Reisen. Das Problem sei nicht eine geringe Inzidenz im Zielort, sondern dass Personen aus anderen Regionen Infektionen mit in die Urlaubsorte bringen würden. Mindestens sei ein Test am ersten Tag nötig, im Zweifel weitere Tests in den folgenden Tagen.

Digitaler Impfpass rückt näher

Am digitalen Impfpass werde weiterhin mit Hochdruck gearbeitet und erste Praxistests seien in der Vorbereitung. Laut Gesundheitsminister Spahn sei mit diesem für die zweite Hälfte im zweiten Quartal zu rechnen: „Wir tun alles, weil wir wissen wie hoch der Bedarf danach ist.“ Doch Datenschutz und Datensicherheit müssten klar sichergestellt sein, denn das „sind Bereiche bei denen wir bei einer vom Bund entwickelten und zur Verfügung gestellten App keine Abstriche machen können und keine Abstriche machen wollen“.

Spahn verwies darauf, dass der analoge Impfnachweis auf Papier weiterhin gültig sei – und der digitale Impfpass lediglich eine praktische Ergänzung sei.

+++ Mittwoch, 05.05.2021 +++

Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, sollen bestimmte Erleichterungen erhalten. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Verordnung beschlossen, die nun noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf.

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben.

Nicht gerechtfertigte Eingriffe in Grundrechte aufheben

Grund für diese Verordnung sind die zunehmenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Es geht darum, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, aufzuheben. „Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer Genesung wieder ausüben können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. 

Grundlage für die Verordnung ist § 28c des Infektionsschutzgesetzes. Diese Regelung ermächtigt die Bundesregierung, eine derartige Verordnung zu erlassen. Bundestag und Bundesrat müssen ihr zustimmen.

Welche Erleichterungen soll es geben?

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht insbesondere vor:

  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfällt für diese Personengruppen.
  • Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur zu gehen.
  • Wichtig ist jedoch: Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?

  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum  Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. 

Näheres sowie den Verordnungstext finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am Mittwoch angekündigt, ein sogenanntes „Hub“ in Berlin zu eröffnen. Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßt die Ansiedlung und erinnerte in einer Videobotschaft daran, dass die Welt einer globalen Herausforderung wie der Coronavirus-Pandemie nur gemeinsam erfolgreich begegnen könne.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird in Berlin noch in diesem Jahr einen „Global Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence“, also ein Büro, dass eine Globale Drehscheibe für Pandemie- und Epidemieaufklärung sein wird, eröffnen. Bundeskanzlerin Merkel lobte die Entscheidung für den Standort, „weil hier viele bedeutende Akteure aus Gesundheit und Digitalisierung zusammen kommen. Ich denke da natürlich an die Charité und das Robert Koch-Institut, aber genauso an das Hasso-Plattner-Institut.“ Damit entstehe hier ein weltweit einzigartiger Standort zur Pandemie- und Gesundheitsforschung, so Merkel.

Hauptaufgabe des Hubs ist es, mitzuhelfen, zukünftige Pandemieausbrüche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dazu werden Daten erhoben, ausgewertet und aktuelle Erkenntnisse zusammengeführt, es entsteht also ein globales Datenökosystem. „Ein Umfeld, aus dem wichtige handlungsorientierte Erkenntnisse für Regierungen und Verantwortliche weltweit hervorgehen werden“, fasst Kanzlerin Merkel das Ziel des Hubs zusammen. Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist die Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation ein Werkzeug zur globalen medizinischen Prävention. „Wir müssen in der Lage sein, Epidemien an jedem Ort der Welt so schnell wie möglich zu entdecken. Dieser Hub wird die Welt sicherer machen“, sagte Minister Spahn am Mittwoch.

+++ Dienstag, 04.05.2021 +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Dienstag mit einem Video-Grußwort den diesjährigen Deutschen Ärztetag eröffnet. Sie dankte dem gesamten medizinischen Personal für seine Leistungen im Kampf gegen die Pandemie und appellierte an die Unterstützung der gesamten Gesellschaft für Medizinierinnen und Medizinier.

Zur Eröffnung des Deutschen Ärztetages erinnerte die Kanzlerin an die andauernden Herausforderungen für den medizinischen Dienst durch die Pandemie. Die Krankenhäuser und Praxen in Deutschland sind Garant für die Bewältigung der Virus-Wellen. „Für Ihren aufopferungsvollen Einsatz bei der Versorgung der Patienten - natürlich nicht allein der an Corona Erkrankten“, dankte Merkel den Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegerinnen und Pflegern. Gleichzeitig appellierte die Bundeskanzlerin, dass Staat, Bürger, Wirtschaft und Politik, also die gesamte Gesellschaft, in dieser Lage fest an der Seite des medizinischen Personals stehen müssen.

Überlastung des Gesundheitswesens vermeiden

Die Bundeskanzlerin betonte auch die Bedeutung des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung. Es diene dem Ziel, „die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder auf ein Maß zu begrenzen, mit dem wir eine Überlastung des Gesundheitswesens vermeiden“, so Merkel. Der andere wichtige Schritt auf dem Weg aus der Pandemie ist die erfolgreich laufende Impfkampagne. Die Kanzlerin ist zuversichtlich, dass sich „mit zunehmender Impfstoffproduktion und Impfstofflieferung auch immer mehr Fach- und Privatarztpraxen sowie Betriebsärzte in unsere Impfkampagne einbeziehen“ lassen.

Neben den besonderen Herausforderungen bei der Bewältigung der Pandemie lobte Merkel auch die weiterhin vorbildliche medizinische Versorgung der an anderen Krankheiten leidenden Menschen in Deutschland. Grundlage und Versicherung für die Zukunft dieser Sicherheit ist eine erfolgreiche Fachkräftesicherung. „Deshalb müssen wir alles daransetzen, für gute Berufsbedingungen im medizinischen Bereich zu sorgen, auch des Pflegepersonals“, so Merkel am Ende ihres Grußwortes.

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Mit einem Fördervolumen von 90 Millionen Euro unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die kurzfristige Produktion von sogenanntem Borosilikatrohrglas und Glasvials für die Impfstoffproduktion. Staatssekretär Andreas Feicht weist auf Notwendigkeit der gläsernen Behälter für die Vakzine hin.

Mit der „Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von Borosilikatrohrglas und Glasvials zur Verwendung in der Impfstoffproduktion“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die jetzt wichtigen Produkte für die Impfstoffversorgung in Deutschland.

Sichere Verpackung für Impfstoffe

Insgesamt stehen bis zu 90 Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionen in Anlagen zur Produktion für das Vorprodukt Borosilikatrohrglas und für Glasvials zu fördern. Glasvials sind das Primärpackmittel bei der Herstellung von COVID-19-Impfstoffen. Staatssekretär Andreas Feicht unterstreicht: „Damit der Impfprozess nicht ins Stocken gerät, benötigen wir nicht nur ausreichend Impfstoffe. Die Impfstoffe müssen auch sicher verpackt und transportiert werden können.“

Anträge auf Förderung können ab sofort bis zum 15. Juni 2021 gestellt werden. Mit der Förderrichtlinie setzt das Ministerium den Auftrag aus dem Impfgipfel vom 1. Februar 2021 zur Unterstützung und zum kurzfristigen Ausbau deutscher bzw. europäischer Kapazitäten für die Impfstoffproduktion um.

+++ Montag, 03.05.2021 +++

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung hat mit der Integration von Schnelltests eine weitere wichtige Funktion erhalten. Nutzerinnen und Nutzer können die Ergebnisse ihrer Schnelltests nun in der App abspeichern und im Kontakt-Tagebuch hinzufügen. Wer bei einem Schnelltest positiv auf Corona getestet wird, kann Kontaktpersonen zudem direkt über die App warnen.

Nutzerinnen und Nutzer haben nun die Möglichkeit, sich bei beteiligten Partnern auf COVID-19 testen zu lassen und das Ergebnis des Schnelltests über die Corona-Warn-App zu erhalten. Wie bei einem PCR-Test können sie ihre Kontakte im Falle eines positiven Testergebnisses direkt warnen. Voraussetzung ist, dass der Test nach dem Vier-Augen-Prinzip von geschulten und autorisierten Mitarbeitern durchgeführt wurde. Die neue Funktion in Version 2.1 soll dazu beitragen, dass User ihr Umfeld künftig nach einem positiven Schnelltestergebnis noch zügiger warnen und Infektionsketten damit schneller unterbrechen können.

Daten nur dezentral auf dem eigenen Smartphone

Personen, die sich bei einem der Partner testen lassen, erhalten ihr Testergebnis per QR-Code, den sie scannen können. Im Sinne des dezentralen Ansatzes werden alle personenbezogenen Daten nur auf dem jeweils eigenen Smartphone der Getesteten gespeichert.

Positives Testergebnis über die App teilen und Kontakte warnen

Im Falle eines positiven Testergebnisses können Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App ihre Mitmenschen innerhalb kürzester Zeit warnen, indem sie ihr Ergebnis – wie bei einem PCR-Test – teilen. Zusammen mit dem positiven Testergebnis können über die Check-Ins aus der Eventregistrierung  auch Kontaktpersonen gewarnt werden, die am selben Ort oder beim selben Event eingecheckt waren. Diese Personen erhalten in ihrer Corona-Warn-App entsprechend eine Warnung über eine Begegnung an einem Tag mit niedrigem (grüne Kachel) oder erhöhtem Risiko (rote Kachel). Ob die Warnung aufgrund eines Schnelltests oder aufgrund eines PCR-Tests erfolgte, ist in der App nicht ersichtlich.

Ergebnis als Nachweis für negativen Schnelltest

Ein negatives Testergebnis kann Usern der Corona-Warn-App, falls gesetzlich festgelegt, als Nachweis für das Vorliegen eines negativen Schnelltest-Ergebnisses dienen. Das negative Ergebnis wird für 48 Stunden in der Corona-Warn-App angezeigt. Die Anerkennung von Test-Nachweisen kann allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren. Die User sollten sich deshalb über die jeweiligen Kriterien in ihrem Bundesland informieren.

Welche Partner sind bislang beteiligt?

Zum Start der Schnelltestintegration beteiligen sich acht Partner, darunter das Bundeskanzleramt, das Bayerische Rote Kreuz, dm-drogerie markt, Doctorbox, EcoCare, die Healthcare Marke von Ecolog Deutschland GmbH (mit unter anderem Lidl), Huber Health Care, das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland und testbuchen.de/No-Q.

Aktuelle Informationen zur Corona-Warn-App bietet auch das Blog der Entwickler

+++ Freitag, 30.04.2021 +++

Mit dem Kinderbonus unterstützt die Bundesregierung Familien während der Pandemie. Zudem soll der Corona-Zuschlag die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Corona-Zuschlag und Kinderbonus in Höhe von je 150 Euro werden im Mai automatisch ausgezahlt.

Wer bekommt den Corona-Zuschlag?

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns abmildern. Er richtet sich an Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wer bekommt den Kinderbonus?

Der Kinderbonus 2021 wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Das heißt, der Bonus wird auch dann für Kinder gezahlt, wenn im Mai 2021 kein Anspruch mehr bestand oder noch nicht besteht: zum Beispiel, wenn das Kind seine Ausbildung im März abgeschlossen hat oder wenn das Kind erst im Dezember geboren wird.

Auszahlung und Höhe des Kinderbonus

Der Kinderbonus 2021 beträgt 150 Euro pro Kind. Er wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, im Mai 2021 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Das bedeutet: Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.

Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Weitere Fragen beantwortet die Bundesagentur für Arbeit.

Der Kinderbonus ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien in der Corona-Pandemie. Es handelt sich dabei um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten. Der Kinderbonus ist Teil des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind.

+++ Donnerstag, 29.04.2021

Die Corona-Infektionszahlen scheinen sich auf hohem Niveau zu stabilisieren. Der steile Anstieg der Neuinfektionen sei vorerst gebremst, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute - um zu ergänzen: „Das reicht aber leider noch nicht, denn die Zahlen insgesamt sind noch zu hoch".

Viele Ärzte und Intensivpfleger arbeiten am Anschlag

Das zeige auch ein Blick auf die Intensivstationen: „Die sind weiterhin in zu vielen Städten in zu vielen Regionen zu voll. Covid-19-Patienten müssen teilweise verlegt werden“, unterstrich Spahn. Er erinnerte daran, dass viele Ärzte und Intensivpfleger seit Monaten „am Anschlag“ arbeiten.

Deshalb sei klar: „Die Zahlen müssen nicht nur stagnieren, sie müssen runter, weiter runter“. Nur so könnten Leben geschützt werden  – „aber eben und vor allem auch unser Gesundheitssystem vor Überlastung“, so Spahn. Niedrige Zahlen seien nicht zuletzt die Voraussetzung, sicher öffnen und lockern zu können. „Es gibt Hoffnung. Es gibt auch viele Dinge, die Zuversicht geben können. Aber es gibt noch keine Entwarnung in dieser Phase der Pandemie“, so Spahn.

Weltweit steigende Fallzahlen

Auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, betonte: "Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei." Innerhalb einer Woche seien die Fallzahlen weltweit um 24 Prozent gestiegen. Die Pandemie werde erst dann unter Kontrolle sein, wenn dies in allen Teilen der Welt der Fall sei. „Denn das Virus kennt keine Landesgrenzen.“

Eine deutliche Steigerung sei beim Impfen sichtbar – mittlerweile haben über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger eine Erstimpfung erhalten, so Spahn. Da in vielen Bundesländern bereits Personen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft werden, könne voraussichtlich im Juni die Impfreihenfolge aufgegeben werden.

Fortschritt beim Impfen gibt Hoffnung

Bis dahin halte man weiter an der Priorisierung fest, denn es seien nun viele Berufsgruppen dabei, die nicht im Homeoffice arbeiten können – wie Verkäuferinnen und Verkäufer, Busfahrer, Justizbeamte, Lehrerinnen und Lehrer. „Nach Monaten des Verzichts gibt der Fortschritt beim Impfen Hoffnung. Verbesserung ist spürbar in Sicht“, erklärte Spahn.

Mit den Impfungen schaffe man die Voraussetzung dafür, wieder mehr Alltag möglich zu machen. Erleichterungen für Geimpfte seien geplant. So sollen diese keinen negativen Test mehr beim Einkaufen oder Friseur vorlegen müssen. Darüber hatten Bund und Länder am Montag gemeinsam beraten.

Interessen während der Übergangsphase in Ausgleich bringen

Spahn betonte, man sei jetzt in einer Übergangsphase, in der viele Menschen noch keinen vollständigen Impfschutz haben, auf ihre Impfung warten und für andere zurückgetreten sind. Gleichzeitig sagen die Geimpften, dass die Einschränkungen der Freiheit zurückgenommen werden müssten, da sie kein Risiko mehr darstellen. Nun gehe es darum, „das in einen guten Ausgleich zu bringen“, so Spahn. Es sei gut, dass an dieser Entscheidung auch Bundestag und Bundesrat beteiligt seien.

RKI-Präsident Wieler erläuterte, dass durch die Impfungen das Virus nicht verschwinde. Die Vakzine geben dem Körper zwar eine Grundimmunität, können eine Infektion aber nicht in jedem Fall verhindern. „Das heißt, auch bei Geimpften besteht ein Restrisiko, dass sie sich infizieren und andere anstecken können“, so Wieler.

Wieler ruft zu Solidarität auf

Der RKI-Präsident appellierte an Geimpfte und Ungeimpfte, weiter solidarisch miteinander zu sein, „um diese dritte Welle so gut wie möglich zu überstehen und zu brechen“. Durch ein weiterhin verantwortungsvolles Verhalten „bewahren wir viele Ungeimpfte davor, dass sie sich jetzt noch auf den letzten Metern kurz vor der Impfung infizieren“, so Wieler. „Das kann und das sollte das Ziel von uns allen sein. Darum sollten wir alle dazu beitragen“.

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Ob Schulkind, Auszubildende, Arbeitnehmer oder Rentnerin: Für alle Menschen soll der Zugang zu digital-gestützten Bildungsangeboten verbessert werden – über die Corona-Pandemie hinaus. Das ist Ziel der Nationalen Bildungsplattform. Für ihren Aufbau gab Bundesbildungsministerin Karliczek nun den Startschuss.

„Die Plattform ist Kernstück eines neuen digitalen Bildungsraums für Deutschland und einer Modernisierung der Bildung insgesamt“: Mit diesen Worten hob Bundesbildungsministerin Anja Karliczek die Bedeutung der Nationalen Bildungsplattform hervor.  Das Ministerium will die Entwicklung von Prototypen, Curricula und didaktischen Konzepten zunächst mit 150 Millionen Euro fördern.

Die Plattform setzt bei guten digitalen Bildungsangeboten an, die nicht zuletzt während der Corona-Pandemie entwickelt wurden. Diese und neue Angebote sollen zu einem bundesweiten Plattform-System verknüpft werden, das auch europäisch anschlussfähig ist.

Zielgruppe: die gesamte Bevölkerung  

Das Besondere an der Plattform: Sie richtet sich an die gesamte Bevölkerung. Jeder Einzelne soll einen leichteren Zugang zu digitalen Bildungsangeboten erhalten, unabhängig von seiner aktuellen Lebenssituation. Zudem ist die Plattform nutzerzentriert: Sie berücksichtigt die jeweiligen individuellen Bedürfnisse.

So findet ein Schüler auf ihn zugeschnittene Übungen. Ein Mathe-Lehrer erhält einen umfassenden Überblick zu einem Aufgaben-Pool. Eine Ausbilderin entdeckt hilfreiche Prüfungsunterlagen. Und ein Frührentner kann unkompliziert digitale Angebote zur Weiterbildung nutzen. Zudem kann jeder auf der Plattform seine Zeugnisse und Diplome verschlüsselt ablegen: Wichtige Kompetenz-Nachweise sind so jederzeit mit einem Klick abrufbar. Zentrales Ziel der Plattform ist es laut Ministerin Karliczek, Lernende während der gesamten Bildungskarriere zu unterstützen.

Weitere Informationen zur Nationalen Bildungsplattform finden Sie auf den Seiten des Bundesbildungsministeriums. Die Plattform ist wichtiger Teil der Initiative Digitale Bildung.

+++ Mittwoch, 28.04.2021 +++

Die Bundesregierung hat ihre Konjunkturprognose für das Jahr 2021 nach oben korrigiert. Das Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr um 3,5 Prozent zulegen – bisher war mit einem Plus von 3,0 Prozent gerechnet worden. Für 2022 wird ein Zuwachs von 3,6 Prozent erwartet.

„Die umfassende und schnelle Unterstützung der Bundesregierung seit Beginn der Krise wirkt“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei der Vorstellung der Frühjahrsprojektion. „Spätestens 2022 werden wir unsere alte Stärke wieder erreicht haben. Unsere Wirtschaft ist stark, robust und startklar für den Neustart.“

Export als wichtiger Impulsgeber

Der Projektion liegt die Annahme zugrunde, dass die Corona-Beschränkungen zum Schutz von Gesundheit und Leben im Laufe des zweiten Quartals 2021 gelockert werden können. Danach wird eine deutliche Erholung der Binnenwirtschaft und ein Plus bei den privaten Konsumausgaben erwartet.

Auch präsentieren sich – trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens – vor allem die Industriekonjunktur und die Nachfrage nach deutschen Waren im Ausland als wichtige Impulsgeber. Getragen wird die Erholung in diesem Jahr vor allem von den Exporten, die um 9,2 Prozent wachsen sollen.

Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion bilden die Grundlage für die Steuerschätzung vom 10. bis 12. Mai 2021. Als gemeinsamer Orientierungsrahmen dienen sie der Aufstellung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen.
Die Bundesregierung prognostiziert dreimal im Jahr die Wirtschaftsentwicklung für Deutschland. Zuständig hierfür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Wie entwickeln sich Weltwirtschaft und Außenhandel? Was passiert am Arbeitsmarkt? Mehr zur Frühjahrsprojektion lesen Sie hier.

+++ Dienstag, 27.04.2021 +++

Bund und Länder haben am Montag besprochen, die Priorisierungen für die Corona-Schutzimpfungen spätestens im Juni aufzuheben. In vielen Bundesländern seien die Priorisierungsgruppen 1 und 2 bereits geimpft, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie gehe davon aus, dass Personen aus der Priorisierungsgruppe 3 im Laufe des Monats Mai eine Erstimpfung erhielten. Daher könne im Juni die Impfreihenfolge aufgegeben werden. „Das heißt nicht, dass dann jeder sofort geimpft werden kann. Aber dann kann sich jeder um einen Impftermin bemühen“, sagte Merkel nach dem Treffen. Ab Juni sollten dann auch verstärkt die Betriebsärzte in die Impfkampagne einsteigen.

Grundsätzlich soll bis zum Ende des Sommers jeder, der sich impfen lassen möchte, auch ein Angebot erhalten. „Das setzt natürlich voraus, dass die Impfstoffe wirksam sind, also keine Mutationen auftreten und die Impfstoffe nicht mehr wirksam sind. Aber von der Zahl der uns zugesagten Impfstoffe können wir bis Ende des Sommers jedem ein Impfangebot machen“, so die Bundeskanzlerin.

Bundeskanzlerin Merkel: „Ziel ist es, allen Menschen alle Lebensmöglichkeiten, sprich die Grundrechte und Nutzungen ihrer bekannten Lebensmöglichkeiten, schnellstmöglich wiederzugeben, also die Einschränkungen möglichst geringzuhalten.“

Zudem sprachen Bund und Länder über Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. „Genesene sind den Geimpften dann gleichzustellen, wenn entweder die Erkrankung noch nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder aber die Genesenen eine Impfdosis plus 14 Tage für die Herausbildung des Immunschutzes haben. Dann sind Genesene den Geimpften gleichzustellen“, erklärte Merkel. So sollen diese etwa beim Einkaufen oder beim Friseurbesuch keinen negativen Corona-Tests vorlegen müssen. Die Bundeskanzlerin: „Es ist klar, dass da, wo als Zugangsberechtigung Schnelltests erwartet werden, Geimpfte und Genesene diese Tests nicht beibringen müssen.“ Auch die Pflichtquarantäne nach der Einreise aus dem Ausland solle für Geimpfte wegfallen. Ziel sei es, so schnell wie möglich zu der bekannten Lebensweise zurückzukehren – „aber das wird so schnell nicht gehen“.

Geimpft, genesen, getestet – die Unterschiede

Als Geimpfte gelten diejenigen Personen, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) über einen vollständigen Impfschutz mit von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen verfügen. Das bedeutet je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen. Diese müssen 14 Tage zurückliegen. Der Nachweis ist digital oder analog vorzulegen.

Als Genesene gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können. Das gilt bis zu sechs Monate, denn so lange kann man von einem ausreichenden Immunschutz ausgehen. Wichtig: Ein Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern reicht nach jetzigem Stand nicht aus, um eine sichere Aussage über die Immunität zu treffen.

Als Getestete gelten die Personen, bei denen ein negativer PCR-Test oder ein negativer (Antigen-)Schnelltest durch geschultes Personal festgestellt oder ein negativer (Antigen-)Selbsttest durch geschultes Personal überwacht wurde.

Nach derzeitigen Kenntnissen haben Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko, andere Menschen anzustecken. Dennoch gelten nach wie vor die Regeln wie dem Tragen einer Maske, Abstand halten und Hygiene.

+++ Montag, 26.04.2021 +++

Laut Bundeswirtschaftsministerium sind von der November- und Dezemberhilfe mehr als 10,7 Milliarden Euro ausgezahlt worden – dies entspricht 96 Prozent der Gelder. Auch bei der seit Februar abrufbaren Überbrückungshilfe III geht es voran. Knapp 147.000 Anträge mit einem Volumen von rund 8,66 Milliarden Euro sind eingegangen, fast die Hälfte der geforderten Gelder mit 4,18 Milliarden Euro bereits ausgezahlt, teilte das Ministerium mit.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier rechnet spätestens im Sommer mit einer Entspannung: „Ich möchte unseren Unternehmen Mut machen, den Modeboutiquen, den Eckkneipen, den Reisebüros. Ihr Durchhaltewillen beeindruckt mich zutiefst. Wir kommen gemeinsam wieder aus dieser Krise raus.“ Aktuell sind bereits rund 96 Milliarden Euro an Corona-Wirtschaftshilfen bewilligt worden.

Soloselbstständige und Großfirmen profitieren

An Soloselbstständige, die durch eine sogenannte Neustarthilfe Einmalzahlungen beantragen können, seien 914 Millionen Euro ausgezahlt worden, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Unter dem staatlichen Rettungsschirm, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), stehen nach Ministeriumsangaben 16 Unternehmen, darunter die teilverstaatlichte Lufthansa. Insgesamt wurden 18 Anträge mit einem Volumen von rund 8,5 Milliarden Euro bewilligt.

Weitere Informationen zu den Wirtschaftshilfen finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

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Indien wird mit Wirkung von Montag, 26. April 2021, als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft. „Die neu entdeckte Virus-Mutation in Indien besorgt uns sehr. Um unsere Impfkampagne nicht zu gefährden, muss der Reiseverkehr mit Indien deutlich eingeschränkt werden“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter.

Weitere Informationen zu den Folgen der Neueinstufung für Reisende und zur Lage in Indien gibt das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.

Wichtige Fragen zur Einstufung als Virusvarianten-Gebiet beantwortet auch das Bundesgesundheitsministerium.

+++ Donnerstag, 22.04.2021 +++

Mit dem neuesten Update auf Version 2.0 erhält die Corona-Warn-App die Funktionalität zur Eventregistrierung. Damit können Nutzerinnen und Nutzer künftig im Einzelhandel, bei Veranstaltungen oder privaten Treffen per QR-Code einchecken. Mögliche Cluster können damit erkannt und Infektionsketten zielgerichtet unterbrochen werden.

App hilft auch bei Veranstaltungen

Mit der Eventregistrierung können Veranstalter und Einzelhändler mit Hilfe der Corona-Warn-App einen QR-Code erstellen, in dem alle notwendigen Daten über die Veranstaltung kodiert werden. Dazu zählen beispielsweise Ort der Veranstaltung, Datum, Art der Veranstaltung und gegebenenfalls Beginn und Ende. Besucher und Gäste können sich für die Veranstaltung einchecken, indem sie den QR-Code scannen. Der Check-In wird lokal auf ihrem Smartphone gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht.

Personen, die später positiv auf COVID-19 getestet werden, können ihre Check-Ins gemeinsam mit den Diagnoseschlüsseln über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Der Server veröffentlicht die entsprechenden Check-Ins dann als Warnungen. Diese Warnungen werden regelmäßig heruntergeladen und automatisch mit den lokalen Check-Ins auf den Smartphones der anderen Nutzer abgeglichen. Ob Nutzerinnen und Nutzer eine grüne oder rote Warnung erhalten, hängt davon ab, ob sich ihr Aufenthalt mit dem einer infizierten Person überschneidet. Im Kontakt-Tagebuch können die User sehen, ob es sich bei einer Begegnung mit niedrigem oder erhöhtem Risiko um eine eventbasierte Warnung handelt.

Zwei verschiedene Event-Szenarien

Es gibt zwei verschiedenen Szenarien, in denen Veranstalter, Einzelhändler und Privatpersonen die neue Funktion der Eventregistrierung nutzen können:

  • Szenario 1: Ad-hoc Event: Ein Ad-hoc Event kann kurzfristig vom Organisator angelegt werden und hat einen definierten Anfangs- und Endzeitpunkt. Dazu zählen beispielsweise private Treffen, Feiern oder kleinere Veranstaltungen.
  • Szenario 2: Ständige Lokation: Sogenannte ständige Lokationen haben im Gegensatz zum Ad-hoc Event keinen festen Anfangs- und Endzeitpunk. In diesem Fall wird ein QR-Code typischerweise für einen längeren Zeitraum in einem Raum zur Verfügung gestellt. Gäste bzw. Kunden scannen diesen QR-Code bei jedem Besuch neu. Beispiele für eine ständige Lokation sind Friseure oder Restaurants.

Wie funktionieren Check-In und Check-Out?

In Version 2.0 der Corona-Warn-App finden User den Reiter „Check-In“ in der Registerkarte der Corona-Warn-App. Darüber gelangen sie zu einer Übersicht ihrer Check-Ins und können sich für eine Veranstaltung ein- beziehungsweise auschecken. Um einzuchecken, können Nutzerinnen und Nutzer den entsprechenden QR-Code scannen. Unter iOS funktioniert das über die Kamera, bei Android-Geräten hängt es vom jeweiligen Hersteller ab, ob die Smartphone-Kamera QR-Codes einlesen kann. Alle Check-Ins können automatisch ins Kontakt-Tagebuch übertragen werden. Auschecken können Gäste und Kunden sich ebenfalls in diesem Bereich, indem sie unter dem Event auf „Jetzt auschecken“ klicken. Alternativ können Veranstalter auch einen automatischen Check-Out nach einer zuvor festgelegten Zeit einstellen. Die User erhalten dann eine Benachrichtigung, dass sie ausgecheckt wurden, können die Zeit aber im Nachhinein über die Registerkarte manuell anpassen.

So kann ein QR-Code erstellt werden

Veranstalter oder Einzelhändler können über den neuen Bereich auf dem Startbildschirm der Corona-Warn-App einen QR-Code erstellen, den ihre Besucher und Gäste scannen können. Dazu klicken sie einfach auf „QR-Code erstellen“. Anschließend können sie Informationen zu der Veranstaltung angeben: Nach der Auswahl der Kategorie (z.B. Einzelhandel oder private Feier), können sie eine Beschreibung der Veranstaltung, den Ort und Start- und Enddatum festlegen. Die Corona-Warn-App erstellt anhand dieser Informationen einen QR-Code, der sich auf dem Smartphone darstellen lässt oder ausgedruckt und vor Ort aufgehängt werden kann.

 

+++ Mittwoch, 21.04.2021 +++

Nicht alle Beschäftigten können im Homeoffice arbeiten. Für sie stellen die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg ein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Tests im Unternehmen können helfen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und weitere Ansteckungen zu vermeiden. Arbeitgeber sind deshalb seit dem 20. April verpflichtet, ihren Angestellten Corona-Tests anzubieten.

Tests bieten Beschäftigten zusätzliche Sicherheit

Die bisherigen freiwilligen Testanstrengungen vieler Arbeitgeber sind hoch anzuerkennen. Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber nun jedoch verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Die Testungen sind eine notwendige Ergänzung zum betrieblichen Infektionsschutz und bieten den Beschäftigten zusätzliche Sicherheit. „So können wir Infektionsketten verhindern, Gesundheit schützen und letztlich Betriebsschließungen vermeiden. Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Bisher geltende Maßnahmen bestehen weiter

Die Art der Tests ist egal - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen.

Wichtig ist jedoch, dass die bisher geltenden Maßnahmen weiter bestehen:

  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,
  • Homeoffice, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen,
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,
  • das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und
  • die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.

Mit der Änderung wird die Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das Bundeskabinett hatte die Zweite Verordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung in der vergangenen Woche zur Kenntnis genommen. Sie ist nun, fünf Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten.

Regeln und Empfehlungen: Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko – auch am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können viel dazu beitragen, die Gefahr von Corona-Infektionen zu reduzieren. Mehr zu den wichtigsten Regeln und Empfehlungen für Beschäftigte. 

 

+++ Montag, 19.04.2021 +++

Ein unabhängiges, wissenschaftliches Begutachtungsgremium hat dem Bundesforschungsministerium nun die ersten Förderempfehlungen für acht Projekte im Rahmen des Förderprogramms „Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2“ empfohlen. Es sollen Vorhaben aus Pharma- und Biotechnologieunternehmen sowie weitere wissenschaftliche Verbünde unter industrieller Koordination gefördert werden, deren präklinische Entwicklungen weit genug fortgeschritten sind, um ihre Arzneimittelkandidaten in die klinische Prüfung zu überführen. 

„Wir haben seit Ausbruch des neuen Coronavirus gesehen: Forschung ist ein zentraler Schlüssel in der Bekämpfung der Pandemie“, betonte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Das Ministerium stelle deshalb seit Beginn der Pandemie Fördermittel zur Bekämpfung von Sars-CoV-2 bereit. „Ich freue mich deshalb sehr, dass wir nun erfolgsversprechende Ansätze der Medikamentenforschung weiter unterstützen und gemeinsam die klinische Entwicklung von Arzneimittelkandidaten vorantreiben können“, so Karliczek.

„Die ‚eine Pille‘ gegen COVID-19 wird es nicht geben“

Mit Blick auf die dritte Welle der Pandemie und deren Bewältigung sagte die Bundesforschungsministerin: „Wir befinden uns an einem wichtigen Scheidepunkt der Corona-Pandemie: Die Impfkampagne gewinnt an Geschwindigkeit. Testmöglichkeiten nehmen zu. Gleichzeitig betrachten wir mit Sorge die weiterhin hohen Infektionszahlen und steigende Auslastung der Krankenhäuser.“ Es müsse damit gerechnet werden, dass Menschen weiter an Covid-19 erkranken  – und das mit zum Teil sehr schweren Krankheitsverläufen.

Genau hierauf ziele das Förderprogramm. „Wir brauchen daher dringend weitere wirksame Medikamente, um Erkrankte zu behandeln. Die ‚eine Pille‘ gegen Covid-19 wird es dabei aber nicht geben“, so Karliczek weiter. Denn je nach Schwere und Stadium der Erkrankung werden Patientinnen und Patienten eine unterschiedliche Therapie benötigen. Es gelte daher, das Behandlungsrepertoire bedarfsgerecht zu erweitern und vielversprechende Arzneimittelentwicklungen zu stärken.

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Die deutsche Wirtschaft wächst wieder – allerdings etwas langsamer als von den Forschern erwartet. Sie rechnen im laufenden Jahr mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 3,7 Prozent, im kommenden Jahr um 3,9 Prozent. Das sei „ein deutliches Zeichen der Zuversicht, des Optimismus und der begründeten Hoffnung“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Wirtschaft weiter im Zeichen der Pandemie

Aktuell verzögern die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie die wirtschaftliche Erholung, betonen die Wirtschaftsforscher in ihrer Gemeinschaftsdiagnose. Sobald jedoch die Infektionsgefahren, vor allem durch das Impfen, sinken, wird eine kräftige Erholung einsetzen. Zu Beginn des kommenden Jahres kann die Wirtschaft voraussichtlich zur Normalauslastung zurückkehren.

Auch Altmaier ist zuversichtlich, dass wir „in diesem Jahr den Wirtschaftseinbruch nicht nur stoppen, sondern umkehren und im nächsten Jahr wieder alte Stärke erreichen“. Deshalb sei es wichtig, dass die Hilfsprogramme für Unternehmen wirken und die Gelder bei den Betroffenen ankommen. Die Bundesregierung wird die Wirtschaft auch weiterhin dabei unterstützen, die Folgen der Pandemie so gut es geht zu bewältigen.

Die sogenannte Gemeinschaftsdiagnose wird zweimal im Jahr im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt. Beteiligt sind das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, das Ifo-Institut in München, das Institut für Weltwirtschaft Kiel, das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle sowie das Essener RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.
 

 

+++ Donnerstag, 15.04.2021 +++

Die weltweite epidemiologische Situation im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Verschiedene neue Virusvarianten mit ernst zu nehmenden Veränderungen in den Viruseigenschaften verbreiten sich auch weiterhin. Um die unkontrollierte Ausbreitung von Virusmutationen des Coronavirus in Deutschland zu verhindern, ist eine Verlängerung der Beförderungsbeschränkung von Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland notwendig.

Das Bundeskabinett hat deshalb am 13. April 2021 beschlossen, die  Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 28. April 2021 zu verlängern. Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete, in denen aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Diese Gebiete werden auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht und der aktuellen Entwicklung angepasst.

Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen werden

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen grundsätzlich nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Der Abstrich für den Test darf unabhängig davon, ob die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem Gebiet mit einem besonders hohen Risiko (Hochinzidenzgebiete oder Virusvarianten-Gebiete) erfolgt, höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

Bei Testung von Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten durch den Beförderer darf die Abstrichnahme höchstens zwölf Stunden vor Abreise erfolgen. Weitere Informationen zur Einreise finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Ausnahmen für Rückkehr deutscher Staatsbürger

Es ist auch weiterhin geboten, ein Beförderungsverbot an die Beförderungsunternehmen und zusätzlich Einreisebeschränkungen an die Personen aus den entsprechenden Gebieten zu richten. Dieses gilt zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland neben den bereits bestehenden Test- und Quarantäneregeln. Die Coronavirus-Schutzverordnung richtet sich in erster Linie an Beförderer, also Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Personen aus einem Risikogebiet befördern.

Ausnahmen für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland gelten unter anderem für die Rückkehr deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. Eine vollständige Auflistung entsprechender Ausnahmen vom Beförderungsverbot und den Einreisebeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.

Es gilt auch weiterhin, dass von nicht notwendigen Reisen in Risikogebiete und insbesondere in Virusvarianten-Gebiete dringend abzusehen ist. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des  Robert-Koch-Instituts über die aktuellen Risikogebiete. Weiterführende Informationen für Reisende erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesinnenministeriums und auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

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Nicht alle Beschäftigten können im Homeoffice arbeiten. Arbeitsplatz und Arbeitsweg stellen für sie ein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Hier können Tests im Unternehmen helfen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und weitere Ansteckungen zu vermeiden. Arbeitgeber sind zukünftig verpflichtet, ihren Angestellten Corona-Tests anzubieten.

Tests bieten Beschäftigten zusätzliche Sicherheit

Die bisherigen freiwilligen Testanstrengungen vieler Arbeitgeber sind hoch anzuerkennen. Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung werden Arbeitgeber nun jedoch verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Die Testungen sind eine notwendige Ergänzung zum betrieblichen Infektionsschutz und bieten den Beschäftigten zusätzliche Sicherheit. „So können wir Infektionsketten verhindern, Gesundheit schützen und letztlich Betriebsschließungen vermeiden. Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.

Bisher geltende Maßnahmen bestehen weiter

Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen.

Wichtig ist jedoch, dass die bisher geltenden Maßnahmen weiter bestehen:

  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,
  • Homeoffice, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen,
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,
  • das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und
  • die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.

Mit der Änderung wird die Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das Bundeskabinett hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen. 

 

+++ Mittwoch, 14.04.2021 +++

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, sollen dort künftig bundeinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Darauf hat sich das Bundeskabinett verständigt. Nun wird der Bundestag diese vorgesehene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Daher hat das Kabinett am Dienstag eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, und zwar als Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag:

Bundeseinheitliche Notbremse

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen gelten. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen Kontakte deutlich reduziert werden sollen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten § 28b Infektionsschutzgesetz zu finden. Dies sind in erster Linie die Maßnahmen, die bereits zwischen den Ländern und dem Bund zur Notbremse vereinbart wurden.      

  • Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von Kontakten - damit auch privaten Kontakten - ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen.  Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
  • Öffnungen von Geschäften: Grundgedanke ist, dass die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen sichergestellt bleiben soll. Offenbleiben können demzufolge der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Voraussetzung bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.
  • Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.
  • Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen.  Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen, - wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.  
  • Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat, zum Beispiel arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.
  • Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 200: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher richtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 200 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

 

+++ Dienstag, 13.04.2021 +++

Seit dem Frühjahr 2020 ermöglicht die medizinische Sprachassistenz-App „aidminutes.rescue“ Rettungskräften, Anamnesegespräche in medizinischen Notsituationen mit fremdsprachigen Patienten zu führen. Mit dem neuen „Impfmodus“ kann die Applikation nun auch das medizinische Personal bei Corona-Impfungen unterstützten. Mit dieser Funktionserweiterung kann in verschiedenen Sprachen zuverlässig und rechtssicher durch den Impfprozess geführt werden.

Der Modus ist denkbar einfach: das Impfgespräch wird auf dem dem Endgerät sowohl dokumentiert als auch gespeichert. Der Aufklärungsprozess und die erfolgte Einwilligungserklärung können so archiviert werden und bieten einen rechtssicheren Nachweis für das Impfpersonal, die zu impfende Person nach den gängigen Vorschriften aufgeklärt zu haben.

Vielsprachigkeit ermöglicht Barrierefreiheit

Bislang sind die Inhalte der App in über 40 Sprachen und Regionaldialekten verfügbar. Hinzu kommen Informationen in sowohl einfacher als auch kindgerechter Sprache. Grundsätzlich ist die Applikation auch weltweit nutzbar, da auch die Sprache der Behandelnen frei eingestellt werden kann. Die medizinischen Inhalte der App haben das Robert-Koch-Institut und die medizinische Fakultät der Universität Göttingen erstellt, ebenso wird die Aktualisierung der Anwendung durch Fachpersonal betreut.

Gefördert wurde die Entwicklung des medizinischen Sprachassistenten auf Beschluss des Bundestags durch das Bundesministerium für Gesundheit. Die App ist für die Betriebsprogramme Android sowie iOS verfügbar und kann kostenlos von den entsprechenden Appstores heruntergeladen werden. 

 

+++ Montag, 12.04.2021 +++

Das Infektionsschutzgesetz soll ergänzt werden. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. In der kommenden Woche wird das Bundeskabinett einen entsprechenden Beschluss fassen. Dazu wird die Sitzung des Kabinetts von Mittwoch auf Dienstag vorverlegt. Das für Montag geplante Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu den Corona-Maßnahmen ist abgesagt.

Das Infektionsschutzgesetz soll künftig eine bundeseinheitliche verbindliche Notbremse vorsehen. Diese soll dann greifen, wenn in einem Landkreis die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen über 100 steigt, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag mitteilte.

Bund und Länder hätten sich in „engem Einvernehmen“ auf diese Regelung verständigt, betonte Demmer. Nun müsse die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes so schnell wie möglich umgesetzt werden.

 

+++ Freitag, 09.04.2021 +++

Die Folgen der Corona-Pandemie belasten die deutsche Wirtschaft schwer. Handel, Dienstleistungen und andere Branchen leiden noch immer stark unter den Beschränkungen. Um die Lage der Unternehmen einschätzen zu können, hat sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftsverbände ausgetauscht. Beim inzwischen fünften Treffen ging es unter anderem ums Impfen und Testen.

Altmaier betonte: „Ein schneller Impffortschritt und der konsequente Einsatz von Schnelltests sind in dieser Phase der Pandemie entscheidend, damit es auch für die Wirtschaft insgesamt bergauf gehen kann.“ Die wichtige Rolle, die Unternehmen dabei zukommt, nähmen viele sehr verantwortungsvoll wahr. Es sei erfreulich, dass die Wirtschaft ihr Testangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich ausgebaut habe.

Die Bundesregierung stellt umfangreiche Hilfen zur Verfügung, um Unternehmen zu stärken und ihnen dabei zu helfen, die Folgen der Corona-Pandemie möglichst gut zu bewältigen.

Weitere Informationen zu den Beratungen mit den Wirtschaftsverbänden finden Sie beim Bundeswirtschaftsministerium

 

+++ Donnerstag, 08.04.2021 +++

Am Weltgesundheitstag hat Bundesentwicklungsminister Gerd Müller zu einem weltweit verantwortungsvolleren Umgang mit der Natur aufgerufen. Covid-19 sei ein Weckruf für den Naturschutz, so Müller am Mittwoch. Drei Viertel aller neu auftretenden Infektionskrankheiten würden von Tieren stammen. „Wo Regenwälder brennen und Wildtiere ausgerottet werden, verlieren Viren ihren ursprünglichen Wirt und springen leichter auf Menschen über“, schrieb Müller in einem Gastbeitrag, erschienen in der Rheinischen Post.

Die Naturzerstörung schreite in brutaler Geschwindigkeit voran: Jede Minute würden 15 Fußballfelder Wald abgeholzt – vornehmlich für die Soja- und Palmölproduktion. „Stoppen wir diesen Trend nicht, dann wird Covid-19 nicht die letzte Pandemie gewesen sein“, so Müller. Die deutsche Entwicklungspolitik unterstützt weltweit 670 Naturschutzgebiete mit einer Fläche sechsmal so groß wie Deutschland. Darunter ist das weltgrößte Schutzgebiet Kavango-Zambezi, das im südlichen Afrika 36 Nationalparks umfasst.

Mehr für Corona-Impfungen in Entwicklungsländern tun

Müller rief anlässlich des Weltgesundheitstages die Weltgemeinschaft auch dazu auf, mehr für Corona-Impfungen in Entwicklungsländern zu leisten. Nur eine weltweite Impfkampagne sei der Weg aus der Pandemie. Aber bislang würden nur 0,5 Prozent der Impfungen in den ärmsten Ländern stattfinden. Deutschland gehe hier voran und habe 2,2 Milliarden Euro als einer der größten Unterstützer weltweit bereitgestellt.  

Lesen Sie hier den Gastbeitrag von Bundesentwicklungsminister Müller.

 

+++ Mittwoch, 07.04.2021 +++

Hausarztpraxen sollen nun auch in die Impfkampagne gegen das Coronavirus einsteigen und damit das Impftempo weiter erhöhen – neben den Impfzentren, die die Bundesländer aufgebaut haben. Zunächst werden in dieser und der nächsten Woche jeweils 940.000 Impfdosen an die Praxen ausgeliefert. Im Laufe der kommenden Wochen sollen aber die Arztpraxen mehr Impfdosen erhalten, da sukzessive mit mehr verfügbaren Impfstoffmengen zu rechnen ist.

Den Impfstart in den Arztpraxen in der Woche nach Ostern hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 19. März beschlossen.

Priorisierung ist auch für Arztpraxen Grundlage

Auch für die Arztpraxen ist die Priorisierung der Impfverordnung Grundlage ihrer Entscheidungen. Es bleibt dabei: Die Schutzbedürftigsten sollen zuerst geimpft werden.

Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, vor allem immobile Patientinnen und Patienten per Hausbesuch zu impfen. Dasselbe gilt für Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Fall einer Coronavirus-Infektion verbunden sind. Darüber hinaus kann aber die Priorisierung im Rahmen einer effizienten Impforganisation flexibel angewendet werden. 

+++ Dienstag, 06.04.2021 ++++

Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca sollen ab Mittwoch, 31. März, überwiegend Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre erhalten. Das haben die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit von Bund und Ländern beschlossen.

Zuvor hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) einen überarbeiteten Entwurf für ihre Covid-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, den Impfstoff von AstraZeneca für Personen im Alter über 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz bleibe jedoch auch unterhalb dieser Altersgrenze „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoabwägung und Entscheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich“, heißt es in dem Beschluss. 

„Jedem Verdacht wird nachgegangen“

Die Empfehlungen der STIKO beruhen auf Erkenntnissen, die Fachleute in den vergangenen Wochen über sehr seltene aber sehr schwere Fälle von Hirnvenenthrombosen bei mit AstraZeneca geimpften Personen gesammelt haben. „Es sind Erkenntnisse, die die Ständige Impfkommission und damit auch wir nicht ignorieren können“, sagte die Bundeskanzlerin.

Impfen bleibe das wichtigste Mittel gegen Corona – und die Bürgerinnen und Bürger müssten den Impfstoffen vertrauen können. „Vertrauen entsteht aus dem Wissen, dass jedem Verdacht und jedem Einzelfall nachgegangen wird“, so die Kanzlerin. „Dafür stehen Bund und Länder ein.“

60- bis 69-Jährige werden schneller geimpft

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte: „Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können sich darauf verlassen, dass in Deutschland zugelassene Impfstoffe akribisch überwacht werden – und dass die Ergebnisse dieser Überwachung transparent gemacht werden.“

Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit der Länder haben im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgendes Vorgehen vereinbart:

  • Der Impfstoff von AstraZeneca kommt ab Mittwoch zum Einsatz bei Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60- bis 69-Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden 3. Welle nun schneller zu impfen.
  • Der Impfstoff von AstraZeneca kommt zum Einsatz bei Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen. Dies soll grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Durch den Beschluss könnten die über 60-Jährigen nun schneller geimpft werden, betonte Spahn. „Insofern kann ich alle über 60-Jährigen tatsächlich ausdrücklich nur bitten, dieses Impfangebot auch wahrzunehmen.“ Der Wirkstoff von AstraZeneca sei sehr wirksam – gerade bei Älteren.

Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff

Wer bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca bekommen hat und unter 60 Jahre alt ist, soll laut Impfempfehlung der STIKO anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der Erstimpfung erhalten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte: „Die ergänzte Empfehlung der STIKO zu Zweitimpfungen schafft Klarheit für die etwa 2,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter 60 Jahren, die in den letzten Wochen eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben.“ Am Mittwoch werde er mit den Gesundheitsministern und -ministerinnen der Ländern über das genaue Vorgehen sprechen, so Spahn.

 

+++ Donnerstag, 01.04.2021 +++

Mit der Möglichkeit, Schnelltests in die Corona-Warn-App zu integrieren, können die Nutzer zukünftig Kontaktpersonen direkt über die Applikation informieren, wenn ein Schnelltest postiv ausgefallen ist. Mit Schnelltest-Warnungen in der Corona-Warn-App kann ein weiterer Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet werden. Digitale Anwendungen sind neben den AHA-Regeln ein wichtiger Baustein in der Strategie der Bundesregierung gegen die Pandemie.

SAP und Deutsche Telekom entwickeln die Schnelltest-Funktion im Auftrag der Bundesregierung. Die Unternehmen führen dazu bereits Gespräche mit Partnern, die solche Tests durchführen oder entsprechende Angebote planen. Die Schnelltest-Funktion soll in der zweiten April-Hälfte zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zum geplanten Feature sowie zur Corona-Warn-App allgemein bieten auch die Seiten der Entwickler

 

+++ Mittwoch, 31.03.2021 +++

Der Impfstoff von AstraZeneca soll überwiegend für die Corona-Schutzimpfung von Älteren eingesetzt werden. Nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoabwägung kann der Impfstoff weiter auch bei unter 60-Jährigen verwendet werden. „Wir müssen den Impfstoffen vertrauen können“, so die Bundeskanzlerin. 

Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca sollen ab Mittwoch, 31. März, überwiegend Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre erhalten. Das haben die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit von Bund und Ländern beschlossen.

Zuvor hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, den Impfstoff von AstraZeneca für Personen im Alter über 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz bleibe jedoch auch unterhalb dieser Altersgrenze „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoabwägung und Entscheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich“, heißt es in dem Beschluss.  

„Jedem Verdacht wird nachgegangen“

Die Empfehlungen der STIKO beruhen auf Erkenntnissen, die Fachleute in den vergangenen Wochen über sehr seltene aber sehr schwere Fälle von Hirnvenenthrombosen bei mit AstraZeneca geimpften Personen gesammelt haben. „Es sind Erkenntnisse, die die Ständige Impfkommission und damit auch wir nicht ignorieren können“, sagte die Bundeskanzlerin. 

Impfen bleibe das wichtigste Mittel gegen Corona – und die Bürgerinnen und Bürger müssten den Impfstoffen vertrauen können. „Vertrauen entsteht aus dem Wissen, dass jedem Verdacht und jedem Einzelfall nachgegangen wird“, so die Kanzlerin. „Dafür stehen Bund und Länder ein.“

60- bis 69-Jährige werden schneller geimpft 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte: „Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können sich darauf verlassen, dass in Deutschland zugelassene Impfstoffe akribisch überwacht werden – und dass die Ergebnisse dieser Überwachung transparent gemacht werden.“ 

Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit der Länder haben im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgendes Vorgehen vereinbart:

  • Der Impfstoff von AstraZeneca kommt ab Mittwoch zum Einsatz bei Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60- bis 69-Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden 3. Welle nun schneller zu impfen.
  • Der Impfstoff von AstraZeneca kommt zum Einsatz bei Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen. Dies soll grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Durch den Beschluss könnten die über 60-Jährigen nun schneller geimpft werden, betonte Spahn. „Insofern kann ich alle über 60-Jährigen tatsächlich ausdrücklich nur bitten, dieses Impfangebot auch wahrzunehmen.“ Der Wirkstoff von AstraZeneca sei sehr wirksam – gerade bei Älteren. 

Bis Ende April Empfehlung zu Zweitimpfung

Wer bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca bekommen hat und unter 60 Jahre alt ist, kann laut Gesundheitsministerkonferenz wählen, ob er auch die zweite Impfung mit AstraZeneca wünscht oder lieber abwarten möchte. Die Ständige Impfkommission (STIKO) will bis Ende April eine ergänzende Empfehlung dazu abgeben.

 

+++ Dienstag, 30.03.2021 +++

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat entschieden, dass die vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Tschechien bis zum 14. April verlängert werden. Die pandemiebedingten Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich laufen morgen am 31. März um 24 Uhr aus. Die sicherheits- und migrationspolitischen Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze bleiben bestehen.

 

+++ Montag, 29. 03.2021 +++

Die Regelungen zur Einreise nach Deutschland sind für Flugreisende um eine generelle Testpflicht ergänzt worden. Dies wurde im Rahmen der Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung am 26. März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen.

Die neue Testpflicht gilt ab dem 30. März 0 Uhr bis einschließlich zum 12. Mai 2021. Ein negatives Testergebnis muss dann bei Flugreisenden vor Abreise vorliegen. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Nur, wer einen negativen Testnachweis erbringen kann, darf befördert werden. Flugreisende müssen den Test selbst bezahlen.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung zielt darauf ab, die Eintragung von Corona-Infektionen zu begrenzen. Dies ist vor dem Hintergrund der Verbreitung neuer Virusvarianten wichtig.

Neben diesen Neuerungen gelten nach wie vor die bisherigen Regelungen für alle Reisende weiterhin, wenn sie mit Auto, Schiff oder Bahn einreisen. 

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Frankreich, Tschechien und die Slowakei gelten ab dem 28. März 00.00 Uhr als Hochinzidenzgebiet. Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen zu lassen. Sie müssen dem Beförderer (zum Beispiel der Fluggesellschaft) vor Abreise ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen.

Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (zum Beispiel Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.

Informationen zur aktuellen Ausweisung internationaler Risikogebiete erhalten Sie auf der Webseite des  Robert Koch-Instituts.

Weitere Informationen zur Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie in unserer Übersicht und beim  Bundesgesundheitsministerium.

Für Einreisende aus Risikogebieten sowie aus Hochinzidenzgebieten gilt nach den Regelungen der Länder zusätzlich, dass sie die grundsätzlich bestehende zehntätige Quarantänepflicht durch eine zweite negative Testung vorzeitig beenden können. Diese zweite Testung darf bei Risikogebieten und Hochinzidenz-Gebieten in der Regel frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden.

Die Quarantäne ist dann mit Erhalt eines negativen Testergebnisses beendet. Die zuständige Behörde kann den Nachweis der zweiten negativen Testung bis zum Ende der generellen Quarantänedauer, also bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Einreise, kontrollieren. 

 

+++ Freitag, 26.03.2021 +++

Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Ein wichtiger Grund: das nach wie vor hohe Infektionsgeschehen und die Verbreitung neuer Virusmutationen. Zudem hat das Parlament ein „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beschlossen, so dass wichtige Regeln und Verordnungen in der Corona-Pandemie weiter gelten können. Dem haben die Länder nun zugestimmt.

Damit gelten Regelungen über den 31. März hinaus, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret: Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung.

Impfziele konkretisiert, Pflegeunterstützung verlängert

Das Gesetz stärkt zudem den rechtlichen Rahmen für die Prioritäten beim Impfen. So sind beispielsweise Bedingungen für prioritäre Impfungen formuliert, etwa für „Personen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf“.

Auch die pandemiebedingten Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden um drei weitere Monate verlängert.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach  deren  Feststellung das Fortbestehen feststellt. Bisher befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen künftig nur noch an die Feststellung dieser epidemischen Lage an - sie treten nicht mehr zu bestimmten Terminen außer Kraft.

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„Noch können wir Ostern nicht so gestalten, wie wir es gewohnt sind“, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn in einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage. Der Grund: Die Zahlen steigen sehr schnell, die Virusmutationen machen die Lage gefährlich. Spahn betonte, es sei mit ähnlich hohen Neuinfektionen wie im Winter und damit auch mit einer steigenden Zahl von Todesfällen zu rechnen. Er appelliert daher an die Länder, die vereinbarte Notbremse beim Überschreiten der Inzidenz von 100 „konsequent umzusetzen und konsequent anzuwenden“.

„Wir sind wahrscheinlich im letzten Teil dieses Pandemie-Marathons angekommen“, so Spahn. Doch dieser letzte Teil sei auch der schwerste – jeder weitere Schritt wirke für viele wie eine Tortur. Doch es gehe nun darum, das Erreichte nicht zu verspielen und noch miteinander durchzuhalten.

Wieler: Diese Welle könnte noch schlimmer werden

Auch RKI-Präsident Wieler warnte: „Es gibt sehr deutliche Signale, dass diese Welle noch schlimmer werden kann als die ersten beiden Wellen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Fallzahlen stark steigen, dass wieder mehr Menschen schwer erkranken, dass Kliniken überlastet werden und dass viele Menschen auch sterben werden.“ Bürgerinnen und Bürger sollten sich an Ostern, aber auch davor und danach idealerweise nur draußen treffen, da dort die Infektionsgefahr deutlich reduziert ist.

Impfeffekt durch Infektionsgeschehen geschmälert

Zum Fortschritt bei den Corona-Impfungen teilte Spahn mit, dass mittlerweile mehr als zwölf Millionen Dosen verimpft worden seien. Über acht Millionen Bürgerinnen und Bürger und damit über zehn Prozent der Deutschen hätten eine erste Impfung erhalten. Die zweite Dosis haben 4,4 Prozent der Menschen bekommen. Gleichzeitig werde der Effekt des Impfens durch die steigenden Infektionszahlen aktuell geschmälert – diese Entwicklung sei auch international zu beobachten. Denn „je höher die Inzidenz, desto weniger hilft das Impfen, um die Zahlen zu drücken“, erklärte der Gesundheitsminister.

15 Millionen Impfdosen im April

Allein im April werden nun, so Spahn, mehr als 15 Millionen Impfdosen erwartet. Die Impfkampagne werde damit an Dynamik gewinnen. Auch Arztpraxen werden dann in die routinemäßigen Impfungen einbezogen. Spahn rief zur Flexibilität auf: Auch alle Menschen, die der zweiten Prioritätsgruppe angehören, sollten nun in die Impfkampagne einbezogen werden. Diese zweite Gruppe ist groß und umfasst unter anderem die 70- bis 80-Jährigen, aber auch bestimmte Berufsgruppen.

Spahn betonte: „Impftermine sind zu wertvoll, um sie verfallen zu lassen“. Daher brauche es auch kreative Lösungen mit Stand-by-Listen, wie sie teilweise schon zur Anwendung kommen.

Inzidenz bei über 80-Jährigen nimmt deutlich ab

Der Gesundheitsminister wies darauf hin, dass die Impfungen bei älteren Menschen schon deutlich Wirkung zeigen. So sei die 7-Tage-Inzidenz bei Menschen über 80 Jahren von über 290 Anfang Januar auf jetzt 55 gefallen. Auch die Corona-Ausbrüche in den Pflegeheimen seien deutlich zurückgegangen. Diese Daten seinen „ermutigend“ – dürften aber nicht darüber hinwegtäuschen, „dass wir damit noch nicht am Ziel sind“, so Spahn.

Von kostenlosen Coronatests Gebrauch machen

Spahn appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, umfassend von den Testangeboten Gebrauch zu machen. Seit dem 8. März übernimmt der Bund die Kosten für einen Test. „Jeder und jede kann sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen und darüber ein Nachweis erhalten“, so Spahn. Über 10.000 Testzentren seien in kurzer Zeit nahezu flächendeckend entstanden. Je nach Region entstehen unterschiedliche Angebote mit unterschiedlichen Organisationen - „ob mit den Rettungsorganisationen, mit privaten Partnern, ob mit Drogerien, Apotheken, Ärzten.“ Diese Infrastruktur sei Voraussetzung, um die Tests in einem nächsten Schritt strategischer nutzen zu können und sie mit vorsichtigen Öffnungsschritten zu verknüpfen, so Spahn.

Corona-Regeln einhalten

RKI-Präsident Wieler appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, auf Reisen im In- und Ausland zu verzichten und konsequent die Corona-Regeln einzuhalten: „Abstandhalten, Hygienemaßnahmen beachten, Maskentragen und, wenn es in Innenräumen ist, Lüften.“ Denn, das Tückische an einer Covid-19-Erkrankung sei, so Wieler, dass man schon ansteckend sein kann, bevor Symptome auftreten. Etwa die Hälfte aller Viruslasten werde schon vor Symptombeginn ausgeschieden, so „dass man sich umgekehrt natürlich dann auch beim Menschen anstecken kann, die völlig gesund wirken.“

 

+++ Donnerstag, 25.03.2021 +++

Die Pandemie zeige, dass Europa schonungslos seine Schwächen analysieren müsse, erklärte Kanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vor Beginn des Europäischen Rats. Der Europäische Aufbaufonds, die Beziehungen zur Türkei und das weitere Vorgehen in der Pandemiebekämpfung – sind Schwerpunktthemen des heute beginnenden Europäischen Rats.  Europa dürfe in der Krise „weder erstarren noch verharren“. Merkel betonte, dass es sich in der Pandemie trotz aller Beschwerlichkeiten zeige, dass es gut sei, „dass wir die Europäische Union haben“.

Eigenständige Impfstoffproduktion sicherstellen

Auch die gemeinsame Beschaffung und Zulassung von Impfstoffen sei richtig gewesen. Angesichts großer Diskussionen selbst bei kleinen Unterschieden in der Verteilung wolle sie sich nicht vorstellen, was wäre, wenn einzelne EU-Staaten Impfstoff hätten und andere nicht. „Das würde den Binnenmarkt in seinen Grundfesten erschüttern“, sagte Merkel. Es sei zudem notwendig, in Europa die eigenständige Produktion von Impfstoffen sicherzustellen. Das Problem bei den Impfstoffen liege nicht in der Frage, wieviel bestellt werden könne, sondern darin, wieviel Europa selbst produzieren könne.

Merkel erinnerte daran, dass in Europa bislang über eine halbe Million Menschen, in Deutschland über 75.000 Menschen, im Zusammenhang mit der Pandemie ihr Leben verloren haben. Deutschland befinde sich jetzt in der dritten Welle, mit dem Auftreten der britischen Virusvariante habe Deutschland einen schweren Rückschlag hinnehmen müssen.

Spielraum für Bürgermeister oder Landräte

Dennoch sei die Situation nicht mit der vor einem Jahr vergleichbar. Schnell- und Selbsttests ermöglichten ein anderes Handeln, solange die Infektionszahlen nicht zu sehr in die Höhe gehen. Merkel betonte, dass das Öffnungskonzept von Bund und Ländern ein regionalisiertes Vorgehen erlaube. Sie betonte, die förderale Ordnung lasse viel Spielraum auch für das kommunale Vorgehen, für die Entscheidungen von Bürgermeistern oder Landräten.

Kostenlose Tests nutzen

Mit Blick auf die Teststrategie machte die Kanzlerin deutlich, dass der Bund von Berlin aus nicht die Testinfrastruktur für 40.000 Schulen in Deutschland vorhalten könne. Der Bund helfe gern – etwa mit der Bundeswehr – aber hier seien auch die Bundesländer gefragt. Die Bürger sollten von den bestehenden kostenlosen Testangeboten Gebrauch machen. „Die besten Testangebote nutzen nichts, wenn sie nicht wahrgenommen werden“, stellte Merkel klar. Testen sei die „Brücke“, bis ein erkennbarer Schutz durch die Impfungen zu sehen sei. „Je mehr wir testen, umso weniger müssen wir einschränken.“

„Es lohnt sich, um jeden zu kämpfen“

Das Ziel für die kommenden Wochen sei die Vermeidung von tausenden weiteren Toten durch Covid-19. Es würden jetzt nicht mehr die 90-jährigen, sondern die 50-, 60- und 70-Jährigen in den Krankenhäusern liegen – „und das sind Menschen mit sehr vielen Jahren Lebenserwartung“, so Merkel. Für zehn Prozent von ihnen würden Experten Langzeitfolgen erwarten, das bedeute „es lohnt sich, um jeden zu kämpfen, dass er die Infektion nicht bekommt“, sagte Merkel.

Corona-Warn-App nutzen

Impfen sei der Weg aus der Krise, und wo Impfmöglichkeiten nicht ausgeschöpft würden, sei dies nicht in Ordnung. Auch für Deutschland zeige die Pandemie gravierende Schwächen auf, etwa bei der Digitalisierung – dort müsse man „besser und schneller werden“. Merkel rief alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Corona-Warn-App zu nutzen. Viele Länder nutzten solche Anwendungen, in Finnland etwa seien fast alle Bürger dabei. „Ich kann nur sagen: Nutzen sie die Corona-Warn-App“, unterstrich Merkel.

Kraft bündeln, positiv nach vorne schauen

Die Kanzlerin betonte: „Wir werden das Virus besiegen“. Jetzt gehe es darum, die Kraft zu bündeln und positiv nach vorne zu schauen, auch wenn die Situation schwierig ist. „Das ist das, was ich mir wünsche von jeder und jedem in diesem Land“.

 

+++ Mittwoch, 24.03.2021 +++

Bundeskanzlerin Merkel hat entschieden, die für die vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Auch ohne die Ruhetage bietet der Beschluss vom 22. März einen guten Rahmen, das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen zu begrenzen.

„Wir müssen es unbedingt schaffen, die Dritte Welle der Pandemie zu bremsen“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch. In dieser besten Absicht sei der Beschluss zu den Ruhetagen um Ostern gefasst worden. „Dennoch war die Idee der sogenannten Osterruhe ein Fehler“, so die Kanzlerin in einem Pressestatement. Die damit einhergehenden Fragen ließen sich in der Kürze der Zeit nicht zufriedenstellend beantworten – von der Lohnfortzahlung für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis hin zur Lage in den Geschäften und Betrieben. Die Vorbereitungen für die zusätzliche Osterruhe würden daher gestoppt.

„Ein Fehler muss als Fehler benannt werden und vor allem muss er korrigiert werden“, betonte Merkel auch in der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag. Sie bedauert zutiefst die Verunsicherungen, die die Diskussion um die Ruhetage ausgelöst hat. „Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.“

Gemeinsam die Virus-Ausbreitung bekämpfen

Die Kanzlerin dankte allen, „die mit ihrem Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle mit der tödlicheren und ansteckenderen Mutation des Coronavirus zu bremsen und zu stoppen.“ Auch ohne die sogenannte Osterruhe biete der Beschluss vom Montag, 22. März, dazu einen Rahmen mit seinen regional differenzierten Maßnahmen – je nach Infektionslage.

Merkel ist davon überzeugt: „Wir werden das Virus gemeinsam besiegen. Der Weg ist hart und steinig. Er ist von Erfolgen, aber auch von Fehlern und Rückschlägen gekennzeichnet. Aber das Virus wird seinen Schrecken verlieren“, sagte die Kanzlerin im Bundestag.

Merkel beantwortete Fragen der Abgeordneten

Anschließend stellte sie sich den Fragen der Abgeordneten. Dabei hob Merkel hervor, wie wichtig derzeit Schnelltests in Kitas, Schulen und Betrieben seien. Die nun verbreitete Virus-Mutante sei auch für Kinder gefährlich. Deshalb müsse der Schutz in den Schulen noch stärker im Vordergrund stehen.

Zwei Mal in der Woche an den Schulen zu testen, bringe „ein hohes Maß an Sicherheit“. „Es wäre nur gut, das würde schon durchgeführt“, ergänzte Merkel. „Da sind wir noch nicht.“ Die für die Tests vor Ort verantwortlichen Länder hätten erklärt, dass sie für März, April genügend Tests bestellt haben. Der Bund unterstütze bei der Beschaffung.

Um die dritte Welle zu brechen, müsse die vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt werden, sagte Merkel. „Das heißt: zurück zu Kontaktbeschränkungen, die wir bis zum 7. März hatten.“ Außerdem enthalte der Bund-Länder-Beschluss zusätzliche Mittel für die Bundesländer: etwa weitere Kontaktbeschränkungen oder auch Ausgangsbegrenzungen. Sie verwies darauf, dass diese in vielen anderen Ländern Europas derzeit üblich seien.

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Corona

+++ Dienstag, 23.03.2021 +++

Die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten bis zum 18. April fort. Das haben Bund und Länder wegen der starken Infektionsdynamik beschlossen. Die vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden, über Ostern gilt eine weitgehende Reduzierung aller Kontakte. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen exponentiell ansteigen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag und Ostersamstag Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gelte dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“. 

Regeln gelten weiter bis zum 18. April

Die Verlängerung der bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum 18. April heißt konkret: Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen - überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.

Notbremse konsequent umsetzen

Bund und Länder waren sich einig: Die kürzlich vereinbarte „Notbremse“ bei gestiegenen Infektionszahlen muss konsequent umgesetzt werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten.

Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden.

Durch zusätzliche Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage

Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden.

Damit gilt über Ostern an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt und Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.

Weitere Bund-Länder-Beschlüsse

Bund und Länder haben sich darüber hinaus unter anderem auf diese Regelungen geeinigt:

  • Auf Reisen verzichten. Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.
  • Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas. Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche.
  • Testangebote in Betrieben. Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. 
  • Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern. Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.
  • Modellprojekte ermöglichen. In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten.

 

+++ Montag, 22. März 2021 +++

Polen ist nun als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen worden. Die Einstufung als Gebiet mit einem besonders hohem Infektionsrisiko erfolgte mit der Wirkung zum 21. März 2021. Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiete aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen zu lassen. Sie müssen dem Beförderer (zum Beispiel der Fluggesellschaft) vor Abreise ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen.

Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (zum Beispiel Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.

Informationen zur aktuellen Ausweisung internationaler Risikogebiete erhalten Sie auf der Webseite des  Robert Koch-Instituts.Weitere Informationen zur Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie in unserer Übersicht und beim  Bundesgesundheitsministerium.

Für Einreisende aus Risikogebieten sowie aus Hochinzidenzgebieten gilt nach den Regelungen der Länder zusätzlich, dass sie die grundsätzlich bestehende zehntätige Quarantänepflicht durch eine zweite negative Testung vorzeitig beenden können. Diese zweite Testung darf bei Risikogebieten und Hochinzidenz-Gebieten in der Regel frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden.

Die Quarantäne ist dann mit Erhalt eines negativen Testergebnisses beendet. Die zuständige Behörde kann den Nachweis der zweiten negativen Testung bis zum Ende der generellen Quarantänedauer, also bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Einreise, kontrollieren.

Da die Bundesländer diese Regelungen in eigener Zuständigkeit umsetzen, informieren Sie sich bitte über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie einreisen beziehungsweise in dem sie sich aufhalten

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Härtefallhilfen sollen künftig die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen in der Corona-Pandemie ergänzen. Sie bieten den Bundesländern die Möglichkeit, Unternehmen und Selbstständige zu fördern, die eine solche Unterstützung benötigen.

Bund und Länder stellen dafür einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt zur einen Hälfte durch den Bund, zur anderen durch das jeweilige Land. Die Härtefallhilfe sollte in der Regel 100.000 Euro nicht überschreiten. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Länder, die sich beteiligen wollen, schließen dazu eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund.

Das jeweilige Bundesland legt die Angaben, die für die Antragsberechtigung erbracht werden müssen, in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Antragstellung und Bewilligung erfolgen dann bei den jeweiligen Landesstellen. Mehr über die neuen Härtfallhilfen lesen Sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums. 

 

+++ Freitag, 19. März 2021 +++

„Wir wollen schneller und flexibler werden“, betonte Bundeskanzlerin Merkel nach ihrem Gespräch mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zum weiteren Vorgehen bei den Covid-19-Impfungen. Die „sprichwörtliche und im übrigen auch bewährte deutsche Gründlichkeit“ wolle man „um mehr deutsche Flexbilität“ ergänzen.

Die Devise lautet „Impfen, Impfen, Impfen“  

Ziel sei, ab dem zweiten Quartal so schnell wie möglich und so flexibel wie möglich mit dem Impfen in Deutschland voranzukommen. „Die Devise lautet: Impfen, Impfen, Impfen“, unterstrich Merkel. Bund und Länder haben sich deshalb auf ein Konzept verständigt, mit dem neben den wichtigen Impfzentren immer mehr auch die niedergelassenen Ärzte an den Impfungen beteiligt werden.

Dabei gehe es „nicht um entweder oder“, so Merkel, „sondern um sowohl als auch“. Bund und Länder hätten daher intensiv beraten, wie die Arbeit von Impfzentren und Arztpraxen schnellstmöglich kombiniert und unbürokratisch gestaltet werden kann.

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Die Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff wird wieder aufgenommen. Ziel sei es, dass im Laufe des Freitags „wieder mit Impfungen mit AstraZeneca begonnen werden kann“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf einer Pressekonferenz am Donnerstagabend. Über dieses Vorgehen seien sich Bund und Länder einig, so Spahn. Das für Impfstoffe zuständige Paul-Ehrlich-Institut trage diesen Schritt mit.

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hatte nach dem Bekanntwerden mehrerer Fälle von seltenen Hirnvenen-Thrombosen empfohlen, weiter mit dem Vakzin zu impfen, aber das Bewusstsein für mögliche Risiken zu schärfen. „Es war richtig, die Impfung mit AstraZeneca vorsorglich auszusetzen, bis die auffällige Häufung der Fälle dieser sehr seltenen Thrombosen-Art analysiert worden ist“, sagte Spahn. „Ärztinnen und Ärzte müssen Bescheid wissen, damit sie die Impfwilligen aufklären können.“ Die Aufklärungsbögen für Ärzte und Patienten sollen entsprechend ergänzt werden.

EMA: Impfstoff ist sicher und wirksam

Die EMA hatte am Donnerstag ihre bisherige Einschätzung bestätigt: Der Impfstoff von AstraZeneca sei nach wie vor sicher und wirksam bei der Vermeidung von Covid-19-Erkrankungen, so die EMA. Der Nutzen der Impfung sei deutlich höher zu bewerten als mögliche Risiken. Man sehe nach den bisherigen Studien keine Hinweise, dass die Impfung die Vorfälle verursacht hätten, könne diese jedoch noch nicht vollständig ausschließen.

PEI-Präsident: Sehr wenige Fälle

Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek, erklärte, bei Frauen unter 55 Jahren seien mehr Fälle von Thrombosen mit Thrombozytopenie - in manchen Fällen mit tödlichem Ausgang - im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung berichtet worden als normalerweise zu erwarten wären. Es handle sich aber um sehr wenige Fälle, sagte Cichutek. Und: „Es ist unklar, ob diese Events ursächlich mit dem Impfstoff in Zusammenhang zu bringen sind.“

Ärztinnen und Ärzte sollten auf Anzeichen einer Hirnvenen-Thrombose achten und ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, betonte Cichutek. Geimpfte sollten sich sofort an einen Arzt wenden, wenn sie vier bis 16 Tage nach einer Impfung - also nach Abklingen der üblichen Impfreaktionen - Symptome wie Kurzatmigkeit, Unterleibsschmerzen oder Schwellungen in Armen oder Beinen entwickeln. Auch bei starken oder anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen sollten Betroffene sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Am Montag hatte Deutschland ebenso wie weitere europäische Länder die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff vorsorglich ausgesetzt. Die Bundesregierung war damit einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt. Hintergrund waren neu gemeldete Fälle von Thrombosen der Hirnvenen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung auftraten.

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Telefonische Krankschreibungen Erkältungsbeschwerden bleiben bundesweit weiterhin möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis Ende Juni gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt – wegen des anhaltend hohen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. Es sei das Ziel, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten, so der Gemeinsame Bundesausschuss.

Mehr Informationen zur telefonischen Krankschreibung lesen Sie in einer  Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

 

+++ Donnerstag, 18. März 2021 +++

Die Corona-Pandemie stellt viele Ausbildungsbetriebe und auch junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren oder beginnen wollen, vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung verlängert daher das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Sie verdoppelt die Ausbildungs- und die Übernahmeprämien und unterstützt Unternehmen dabei, den Ausbildungsbetrieb auch in Zeiten von Kurzarbeit weiterzuführen. Das hat das Kabinett beschlossen.

Künftig bekommen Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, 4.000 Euro Ausbildungsprämie. Für Betriebe, die mehr Jugendliche als im langjährigen Durchschnitt ausbilden, sind es 6.000 Euro. Auch die Übernahmeprämie wird auf 6000 Euro verdoppelt. Diese können Betriebe für die Übernahme von Auszubildenden erhalten, deren Ausbildungsplatz im ursprünglichen Unternehmen wegen Insolvenz verlorengegangen ist.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag, beim Bundesarbeitsministerium sowie bei der  Bundesagentur für Arbeit.

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Die Corona-Pandemie ist auch wirtschaftspolitisch eine akute Herausforderung. Die Bundesregierung ist daher in ständigem Austausch mit führenden Experten - so wie dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der nun seine aktuelle Konjunkturprognose vorgelegt hat.

Bis Jahreswechsel auf Vorkrisenniveau

Nach einem Rückgang der Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2021 dürfte sich demnach die Erholung in den kommenden Monaten fortsetzen. Voraussetzung dafür sind der zu erwartende Impffortschritt, die Eindämmung der Pandemie und dadurch mögliche Lockerungen. Die Wirtschaftsleistung könnte zum Jahreswechsel wieder ihr Vorkrisenniveau erreichen. Für 2021 rechnet der Sachverständigenrat mit einem Wachstum von 3,1 Prozent, für 2022 prognostiziert er 4,0 Prozent.

Weitere Informationen über die Konjunkturprognose für die Jahre 2021 und 2022 finden Sie beim  Sachverständigenrat.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung bereits seit 1963 in wirtschaftspolitischen Fragen berät. Seine fünf Mitglieder werden für fünf Jahre vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen. Jedes Jahr veröffentlicht der Rat ein Jahresgutachten. Hinzu kommen Sondergutachten und Expertisen zu ausgewählten Themen. 

 

+++ Mittwoch, 17. März 2021 +++

Verschiedene neue Virusvarianten mit ernst zu nehmenden Veränderungen in den Viruseigenschaften verbreiten sich rapide. Um die unkontrollierte Ausbreitung von Virusmutationen des Coronavirus in Deutschland zu verhindern, ist eine auf 14 Tage begrenzte Verlängerung der Beförderungsbeschränkung von Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland notwendig.

Das Bundeskabinett hat deshalb beschlossen, dass die Geltung der Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete, in denen aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Diese Gebiete werden auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht und der aktuellen Entwicklung angepasst.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebiete müssen grundsätzlich nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Als Nachweis gilt ein negatives Testergebnis mittels PCR beziehungsweise PoC-Antigentest. Die Testabnahme darf maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

Weitere Fragen und Antworten zu derzeit geltenden Reisebeschränkungen für Einreise aus Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums und auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Die Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2021 gelten daneben weiterhin.

Ausnahmen für Rückkehr deutscher Staatsbürger

Es ist auch weiterhin geboten, ein Beförderungsverbot an die Beförderungsunternehmen und zusätzlich Einreisebeschränkungen an die Personen aus den entsprechenden Gebieten zu richten. Dieses gilt zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland neben den bereits bestehenden Test- und Quarantäneregeln. Die Coronavirus-Schutzverordnung richtet sich in erster Linie an Beförderer, also Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Personen aus einem Risikogebiet befördern.

Ausnahmen für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland gelten unter anderem für die Rückkehr deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. Eine vollständige Auflistung entsprechender Ausnahmen vom Beförderungsverbot und den Einreisebeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.

Es gilt auch weiterhin, dass von nicht notwendigen Reisen in Risikogebiete und insbesondere in Virusvarianten-Gebiete dringend abzusehen ist. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Robert-Koch-Instituts über die aktuellen Risikogebiete. Weiterführende Informationen für Reisende erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesinnenministeriums und auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

 

+++ Dienstag, 16. März 2021 +++

Corona-Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca werden in Deutschland aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Institus (PEI) vorsorglich ausgesetzt. Das PEI hält weitere Untersuchungen für notwendig. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte dazu: „Die Entscheidung heute ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.“ Man warte nun den Prozess der Prüfung ab. Das Ergebnis sei offen.

Weitere Untersuchungen notwendig

Mehrere europäische Länder hatten zuvor die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff ausgesetzt. Hintergrund sind neu gemeldete Fälle von Thrombosen der Hirnvenen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung auftraten. Das PEI bewertete deshalb die Lage neu und empfahl eine vorsorgliche Aussetzung der Impfung sowie weitere Untersuchungen.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Wenn die wissenschaftlichen Untersuchungen abgeschlossen sind und die EMA entschieden hat, kann auch insgesamt über die Fortsetzung der Impfungen entschieden werden.

„Experten die Zeit geben, die jüngsten Vorfälle zu überprüfen“

„Um das Vertrauen in den Impfstoff zu erhalten, müssen wir unseren Expertinnen und Experten in Deutschland und der Europäischen Union jetzt die Zeit geben, die jüngsten Vorfälle zu überprüfen“, so Bundesgesundheitsminister Spahn. Sie müssten auch die Frage klären, ob der Nutzen der Impfung weiterhin größer sei als mögliche Risiken. Denn eines sei klar: „Auch Nichtimpfen hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen.“

Die Entscheidung, AstraZeneca-Impfungen auszusetzen, betrifft nicht nur Erstimpfungen, sondern auch Zweitimpfungen. Sollte die EMA nach ihrer Prüfung ein positives Votum abgeben, kann die Zweitimpfung nachgeholt werden.

Weitere Informationen finden Sie beim Paul-Ehrlich-Institut.

Das PEI weist darauf hin, dass Personen, die den Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen – zum Beispiel mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen – sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten.

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Wie wirkt sich die Corona-Pandemie langfristig auf Familie und soziales Zusammenleben aus? Was bedeutet sie für Bildungsverläufe und gesellschaftliche Teilhabe? Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte, die sich mit den langfristigen gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie befassen, können jetzt eine Förderung des Bundes erhalten. 15 Millionen Euro stellt das Bundesforschungsministerium für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zur Verfügung.

„Die Corona-Pandemie ist seit nunmehr einem Jahr eine schwere Belastung für unsere gesamte Gesellschaft“, sagt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. „Wir werden noch viele Jahre mit den Folgen dieser Krise leben müssen. Wir sollten jetzt alles daransetzen, aus dieser Krise zu lernen und für unser künftiges Handeln die richtigen Schlüsse zu ziehen.“

Die geförderten Projekte sollen konkrete Lösungsansätze entwickeln. Es können sowohl neue Phänomene als auch vor der Pandemie bestehende Herausforderungen untersucht werden, die sich nun verschärft haben. Mehr zur Förderrichtlinie lesen Sie beim Bundesforschungsministerium

 

+++ Montag, 15. März 2021 +++

„Noch sind wir im Krisenmodus, doch müssen wir gleichzeitig die richtigen Weichen für die Arbeit und die soziale Sicherheit der Zukunft stellen.“ Das sagte Bundesarbeitsminister Heil bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorstandsvorsitzenden der Arbeitsagentur, Scheele. Er kämpfe „mit aller Kraft“ gegen die Rückkehr von Massenarbeitslosigkeit, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei einer Pressekonferenz zur Bilanz und Perspektiven für den Arbeitsmarkt nach einem Jahr Corona-Pandemie. Das wichtigste Instrument hier sei das Kurzarbeitergeld. „Denn Kurzarbeit funktioniert, kommt effektiv an und sichert Arbeitsplätze, Einkommen der Beschäftigten und die Existenz von Unternehmen.“

Für Langzeitarbeitslose jedoch ist der Weg zurück in den Arbeitsmarkt schwieriger geworden. Heil kündigte deshalb an, die Bundesregierung werde ihr Engagement im Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen. „Denn es lohnt sich – gerade in Krisenzeiten.“

Ausbilden lohnt sich – auch in der Pandemie

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, stimmte zu: „Dass der deutsche Arbeitsmarkt angesichts der größten Krise der Nachkriegsgeschichte insgesamt vergleichsweise robust geblieben ist, verdanken wir vor allem der Kurzarbeit.“

Die Bewältigung werde die BA noch lange beschäftigen. Scheele lenkte den Blick darauf, dass nach der Pandemie der zunehmende Fachkräftebedarf den deutschen Arbeitsmarkt dominieren wird. „Mit der Qualifizierung ihrer Beschäftigten und der Ausbildung des eigenen Fachkräftenachwuchses können die Betriebe dem begegnen.“

Um möglichst vielen jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zu sichern, müssten alle Kräfte mobilisiert werden, so auch Heil. Mit der Ausbildungsprämie und dem erweiterten „Schutzschirm für Ausbildungsplätze“ unterstützt die Bundesregierung die Unternehmen dabei. Der Bundesarbeitsminister rief insbesondere die kleinen Unternehmen dazu auf, weiter auszubilden und die Ausbildungsprämie dafür zu nutzen. „Die Auszubildenden von heute, sind die Fachkräfte von morgen“, so der Minister.

Mehr zur Bilanz für den Arbeitsmarkt nach einem Jahr Corona-Pandemie lesen Sie beim Bundesarbeitsministerium. In unseren Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden Sie außerdem mehr zu Kurzarbeit und weiteren Hilfen. 

 

+++ Freitag, 12. März 2021 +++

Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Diese ist kostenfrei – darauf weist das Bundesinnnenministerium aus aktuellem Anlass hin. Es warnt derzeit vor Internetseiten, die die digitale Einreiseanmeldung gegen Gebühr anbieten.

Kostenfreie Digitale Einreiseanmeldung

Das Bundesinnenministerium hat Webseiten identifiziert, die vortäuschen die digitale Einreiseanmeldung für Reisende vorzunehmen und die Daten an die Behörden zu übermitteln. Für diese Daten wird eine Gebühr verlangt. Bei diesen Seiten handelt es sich um Fälschungen. Weitere Informationen finden Sie in einer  Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums.

Die digitale Einreisemeldung ist kostenfrei. Für die Nutzung des Dienstes ist ausschließlich die Internetseite: www.einreiseanmeldung.de zu nutzen. Nur Nachweise dieser Internetseite werden bei Kontrollen akzeptiert.

Corona-SMS für Einreisende

Seit dem 1. März werden Einreisende mit der Corona-SMS über die in der Bundesrepublik geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen informiert sowie auf geltende Infektions­schutz­maßnahmen hingewiesen.

Aufgrund der Pandemie bestehen für die Einreise nach Deutschland besondere Bestimmungen. Seit dem 1. März 2021 versenden die deutschen Mobilfunknetzbetreiber auf Grundlage von § 36 Absatz 10 Satz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 8 der Coronavirus-Einreiseverordnung aktuelle Corona-Informationen der Bundesregierung per Kurznachricht an Einreisende.

Hinweise und Pflichten

Einreisende in die Bundesrepublik erhalten seit dem 1. März diesen Text:

Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine

Über den Kurzlink erhalten Einreisende kompakte Informationen über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus, also Quarantäre und Testungen sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen, zum Beispiel der Maskenpflicht. Darüber hinaus sind weiterführende Informationen auf den Seiten der Bundesregierung, des Gesundheitsministeriums sowie des RKI abrufbar.

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Mit dem Impfstoff des Unternehmens Johnson & Johnson hat am Donnerstag ein vierter Impfstoff die Zulassung in der EU erhalten. Die EMA empfahl den Einsatz des Mittels für Personen ab 18 Jahren. Das vom Johnson-Tochterunternehmen Janssen entwickelte Mittel muss im Gegensatz zu den drei weiteren zugelassenen Impfstoffen nur einmal verimpft werden.

Von den bisher in der EU zugelassenen Impfstoffen wurden bis zum 10. März insgesamt 12,5 Millionen Dosen an die Bundesländer ausgeliefert. Im Auftrag der Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission zentral Verträge mit Herstellern geschlossen. Die Bundesrepublik soll über diesen Verteilschlüssel zunächst mehr als 36 Millionen Impfdosen von Johnson & Johnson erhalten.

Impfstoff liefert Bauplan für Spikeprotein des Coronavirus

Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ein sogenannter Vektor-Impfstoff. In diesem Fall dient ein abgeschwächtes, für den Menschen harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) für Teile der Erbinformation des Coronavirus.

Einige Körperzellen erhalten so einen Bauplan zur Herstellung des charakteristischen Spikeproteins des Coronavirus und bauen es nach. Das Immunsystem erkennt das Spikeprotein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte - Antikörper und Immunzellen. 

 

 

+++ Donnerstag, 11. März 2021+++

Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung hat sich bewährt. Ziel bleibt es, die Gefährdungen für die Beschäftigten weiter gering zu halten, damit das Infektionsgeschehen auch insgesamt beherrschbar bleibt.

Deshalb werden folgende Maßnahmen bis 30. April 2021 verlängert:

  • Homeoffice überall dort, wo es möglich ist 
  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt

Bund und Länder haben Öffnungen und die schrittweise Wiederaufnahme von betrieblichen Tätigkeiten vereinbart. Daher wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung ergänzt: Die Öffnungsschritte müssen durch betrieblichen Infektionsschutz begleitet werden, der nicht nur einzelne Schutzmaßnahmen umfasst, sondern ineinandergreifende und aufeinander abgestimmte Maßnahmen.

Das Bundesarbeitsministerium beantwortet häufige Fragen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung.

 Alles, was Sie über die Coronakrise in Deutschland und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus wissen müssen: www.deutschland.de/de/corona-virus-deutschland-ueberblick

 

+++ Mittwoch, 10. März 2021 +++

Die Bundesregierung begrüßt die heutige Erklärung der Wirtschaft zur Ausweitung der Testangebote für Mitarbeiter. Einer umfassenden Teststrategie kommt in der aktuellen Phase der Pandemie eine hohe Bedeutung zu. Ziel der Verbände ist es, bis allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, die Teststrategie von Bund und Ländern fortlaufend zu unterstützen. Die aufrufenden Interessenvertretungen repräsentierten Unternehmen mit mehr als 90 Prozent der 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im privaten Sektor.

Klarheit für weitere Öffnungsschritte

Bundearbeitsminister Hubertus Heil begrüßt die Einigung und sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Normalität. „Breite Testungen bieten eine Chance, Lockerungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu ermöglichen. Hierfür tragen jetzt Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam die Verantwortung“, so Heil am Dienstag. Auch für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist die Verständigung eine gute Basis für die Zukunft. „Je mehr und umfassender wir testen, desto mehr Klarheit für weitere Öffnungsschritte der Wirtschaft können wir gewinnen“, hob Altmaier hervor.

 

+++ Dienstag, 9. März 2021 +++

Seit Montag können in Deutschland wieder einzelne Läden und Geschäfte öffnen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden nun dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können daher mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden öffnen.

Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Regelungen im jeweiligen Bundesland sind entscheidend

Nach ersten Öffnungen im Bereich der Schulen und Friseure zum Monatsbeginn hatten sich Bund und Länder auf ihrer Konferenz am vergangenen Mittwoch auf diesen zweiten Öffnungsschritt verständigt. Die konkreten Regelungen vor Ort treffen die Bundesländer.

Ebenfalls können nach dem Bund-Länder-Beschluss vom heutigen Montag an bisher noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Weitere Öffnungen ab diesem Montag - im Einzelhandel, bei Museen oder Zoos - sind abhängig vom Infektionsgeschehen im jeweiligen Bundesland.

Einen Überblick über die von Bund und Ländern vereinbarten Öffnungsschritte finden Sie hier. Die Regelungen in Ihrer Region können Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes nachlesen.

Kontaktbeschränkungen: Ab dem 8. März werden zudem die Regeln für private Zusammenkünften erweitert. Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Es dürfen sich jedoch maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Entscheidend sind auch hier die Regeln im jeweiligen Bundesland. Wichtige Fragen zu den aktuellen Corona-Regelungen beantworten wir hier. 

 

+++ Montag, 8. März 2021 +++

Ab Montag wird die Bundesregierung einen Schnelltest pro Woche für jede Bürgerin und jeden Bürger finanzieren. Außerdem bietet der Einzelhandel Selbsttests an. „Von diesen Schnelltests sind mehr als genug da, sie sind verfügbar, sind einfach bestellbar“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Sie können ab 8. März in den lokalen Testzentren und in Apotheken durchgeführt werden. Das Angebot werde jedoch nicht sofort für jeden verfügbar sein, so Spahn. Das hätten die Bundesländer bereits angekündigt.

Schnelltests und Selbsttests

Schnelltests, die in Pflegeeinrichtungen, im Gesundheitswesen oder in den Schulen bereits eingesetzt werden, werden in der Regel durch Dritte durchgeführt und sind nicht frei verfügbar. Zusätzlich zu den Schnelltests wird es künftig auch die neu zugelassenen Selbst- oder Eigentests geben, so der Minister. Sie werden im Einzelhandel erhältlich sein.

Weder Schnelltest noch Selbsttest böten absolute Sicherheit, warnt Spahn. Deshalb sollte, wer positiv getestet wird, sein Ergebnis direkt mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Und wer negativ getestet wird, sollte sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Es bleibe weiterhin wichtig, auf Abstand und Hygiene zu achten sowie eine medizinische Schutzmaske zu tragen. „Testen allein löst das Problem nicht.“

Impfungen künftig auch in Arztpraxen

Der Minister kündigte an, in den nächsten Wochen werde mehr Impfstoff da sein, als in den Impfzentren und durch mobile Impfteams verimpft werden könne. Dann würden auch die Arztpraxen routinemäßig mit in die Impfungen einbezogen. Der Bund werde den Impfstoff direkt über den Großhandel und die Apotheken an die Praxen ausliefern lassen, so Spahn.

Alle zugelassenen Impfstoffe sind sicher

RKI-Präsident Lothar H. Wieler berichtete, dort wo geimpft werde, gingen die Inzidenzen deutlich zurück, besonders bei den über 80-Jährigen. Die Zahl der Intensivpatienten sinke langsam, ebenso die Zahl der Todesfälle. Gleichzeitig sehe man nach wie vor zu viele Todesfälle. Die Inzidenzen bei den unter 80-Jährigen steigen seit etwa zwei Wochen wieder, so Wieler. Die bundesweite Sieben-Tages-Inzidenz liegt derzeit bei 65 mit leicht steigender Tendenz. Darüber hinaus breiten sich die noch ansteckenderen SARS-CoV-2-Varianten weiter aus.

Es sei absehbar, dass B 1.1.7 bald die vorherrschende Variante in Deutschland sein werde. Das erschwere die Lage. „Maßnahmen wie Kontaktreduktion und die AHA-und-L-Regeln wirken. Sie wirken auch gegen die besorgniserregenden Varianten“, so der Präsident des Robert Koch-Institutes. „Aber natürlich nur, wenn wir sie konsequent umsetzen“.

Wieler betonte noch einmal: Alle Impfstoffe, die zurzeit in Deutschland zur Verfügung stünden, schützten sehr gut vor schweren Erkrankungen durch die Virusvarianten. Studien zum AstraZeneca-Impfstoff zeigten, dass eine hohe Schutzwirkung auch bei über 65-Jährigen besteht.  „Wenn Sie einen Impfstoff angeboten bekommen, lassen Sie sich bitte impfen. Die Impfstoffe sind zugelassen, sie sind sicher und wirksam.“

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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat zusätzliche Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für eine Aufstockung und Fortsetzung des Rettungs- und Zukunftsprogramms Neustart Kultur befürwortet. Insgesamt wird der Bund damit zwei Milliarden Euro an Corona-Hilfen für den Kulturbereich zur Verfügung stellen. Dies entspricht dem gesamten Bundeskulturetat eines Jahres.

Hilfen für einzelne Künstlerinnen und Künstler

Bei Neustart Kultur wird künftig noch stärker ein Schwerpunkt auf Hilfen für einzelne Künstlerinnen und Künstler liegen. Dazu werden insbesondere Stipendienprogramme neu aufgelegt oder weiter ausgebaut. Diese hatten sich in den vergangenen Monaten als besonders wirksam und effektiv zur Abmilderung der individuellen Pandemiefolgen für Künstlerinnen, Künstler und Kreative herausgestellt.

„Mit Neustart Kultur haben wir im vergangenen Jahr ein Hilfspaket für unsere Kulturlandschaft geschnürt, das international seinesgleichen sucht. Mit den zusätzlichen Mitteln bauen wir möglichst viele der bereits erfolgreichen Förderlinien nun weiter aus, um dem zusätzlichen Bedarf durch den zweiten Lockdown gerecht zu werden“, betont Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Mehr zu den Hilfen lesen Sie hier.

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Mit dem Sozialschutzpaket III können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, über den 31. März hinaus bis zum 31. Dezember 2021 Unterstützung erhalten. Außerdem erhalten die Leistungsberechtigten eine Einmalzahlung von 150 Euro. Damit hilft ihnen die Bundesregierung coronabedingte zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren, etwa Schutzmasken und Schnelltests. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben dem Sozialschutzpaket III zugestimmt.

Kinderbonus, Mehrwertsteuer, Verlustrücktrag

Mit dem dritten Steuerhilfegesetz will die Bundesregierung Familien, die Gastronomie und Unternehmen in der Pandemie unterstützen. So erhalten Eltern beispielsweise für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten bleibt bis zum 31. Dezember von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Für Unternehmen wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Bundestag und Bundesrat haben auch diesem Gesetz zugestimmt.
 

+++ Freitag, 5. März 2021 +++

Der Bundestag hat erneut festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Ein wichtiger Grund: das nach wie vor hohe Infektionsgeschehen und die Verbreitung neuer Virusmutationen. Zudem hat das Parlament ein „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beschlossen, so dass wichtige Regeln und Verordnungen in der Corona-Pandemie weiter gelten können.

Das betrifft vor allem Regelungen, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das heißt konkret: Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung können weiter gelten.

Impfziele konkretisiert

Mit dem Gesetz hat der Bundestag zudem den rechtlichen Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt. So sind beispielsweise Bedingungen für prioritäre Impfungen formuliert, etwa für „Personen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf“.

Unterstützung für die Pflege verlängert

Auch die pandemiebedingten Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden um drei weitere Monate verlängert.

Erstmals stellte der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28. März 2020 die epidemischen Lag von nationaler Tragweite fest. Am 18. November 2020 beschloss das Parlament deren Fortbestehen wie auch am 4. März 2021.

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Um eine ungebremste Ausbreitung von Virusmutationen des Coronavirus in Deutschland zu verhindern, ist eine auf 14 Tage begrenzte Verlängerung der Beförderungsbeschränkung von Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland notwendig. Das Bundeskabinett hat dazu beschlossen, dass die Geltung der Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 17. März 2021 verlängert wird. Diese ist seit dem 17. Februar 2021 in Kraft.

Die vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich bleiben vorerst ebenfalls bis 17. März 2021 bestehen.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete, in denen aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Diese Gebiete werden auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht und der aktuellen Entwicklung angepasst. Ausgezeichnet als Virusvarianten-Gebiete sind mittlerweile Tschechien, die Slowakei und Österreich – hier das Bundesland Tirol (mit einigen Ausnahmen) und das Departement Moselle in Frankreich. Die Einstufung gilt zudem für Länder wie unter anderem Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebiete müssen grundsätzlich nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Als Nachweis gilt ein negatives Testergebnis mittels PCR beziehungsweise PoC-Antigentest. Die Testabnahme darf maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

Weitere Fragen und Antworten zu derzeit geltenden Reisebeschränkungen für Einreise aus Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums und auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Die Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2021 gelten daneben weiterhin.

Ausnahmen für Rückkehr deutscher Staatsbürger

Es ist auch weiterhin geboten, ein Beförderungsverbot an die Beförderungsunternehmen und zusätzlich Einreisebeschränkungen an die Personen aus den entsprechenden Gebieten zu richten. Dieses gilt zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland neben den bereits bestehenden Test- und Quarantäneregeln. Die Coronavirus-Schutzverordnung richtet sich in erster Linie an Beförderer, also Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Personen aus einem Risikogebiet befördern.

Ausnahmen für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland gelten unter anderem für die Rückkehr deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. Eine vollständige Auflistung entsprechender Ausnahmen vom Beförderungsverbot und den Einreisebeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.

Ebenso informiert das Bundesinnenministerium über die Ausnahmen der Einreisebeschränkungen zu Österreich und Tschechien umfassend.

 

+++ Donnerstag, 4. März 2021 +++

Bund und Länder haben beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.

Planungsperspektive durch Öffnungsschritte

Die Bürgerinnen und Bürgern sowie die Wirtschaft sollen gleichwohl Planungsperspektiven erhalten, wie und wann Beschränkungen wieder aufgehoben werden können. Deutschland stehe an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie, „in die wir nicht mit Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen hineingehen können“, erklärte Kanzlerin Merkel nach den Beratungen. Der Beschluss beinhaltet daher auch Öffnungsschritte, die überwiegend vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region abhängen. „Was wir gemeinsam durchgestanden haben, das war hart“, sagte Merkel. Es habe aber Wirkung gezeigt.

Derzeit steigt die Zahl der Neuinfektion wieder an, auch der Anteil der Virusvarianten an den Infektionen steigt. Die Erfahrung anderer Staaten zeige, dass beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Vorsicht geboten sei, so Bund und Länder in ihrem Beschluss. Die Kanzlerin betonte daher auch, dass es nun darum gehe, „die nächsten Schritte klug zu gehen“. In Europa gebe es viele Beispiele einer dramatischen dritten Welle – „und diese Gefahr besteht auch für uns“, so Merkel. In dieser heiklen Phase der Pandemie komme es darauf an, die Regeln „akkurat“ einzuhalten.

Dennoch unterstrich die Kanzlerin: „Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr“. Das liege in erster Linie an „zwei Helfern die wir gegen das Virus haben“ – die verschiedenen Impfstoffe und eine Bandbreite an Tests.

Impfungen ab Ende März auch in Arztpraxen

Bund und Länder weisen darauf hin, dass die Impfkampagne deutlich an Fahrt gewinnen wird. Die Zahl der wöchentlichen Impfungen soll sich – wie geplant – verdoppeln. Aktuell werden täglich bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt.

Ende März/Anfang April sollen Impfungen auch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams werden dann parallel impfen. Die Impfzentren werden weiterhin strikt nach geltender Impf-Priorisierung ihre Termine vergeben. In den Arztpraxen erfolgt die Entscheidung der Priorisierung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort, um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu ermöglichen. Grundlage bleibt aber auch hier die Impfverordnung. Darüber hinaus werden Betriebsärzte im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden.

Impfintervalle möglichst ausschöpfen

Um möglichst bald vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können, soll das gemäß der jeweiligen Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden. Aufgrund von Studienergebnissen aus Großbritannien erwarten Bund und Länder zudem eine kurzfristige Entscheidung der Ständigen Impfkommission, den Impfstoff von AstraZeneca auch der Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre zu empfehlen.

Mehr Normalität durch regelmäßige Tests

Bund und Länder sehen in regelmäßigen Corona-Tests einen wichtigen Baustein, um mehr Normalität zu ermöglichen. Bis Anfang April sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden – im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder auch der Unternehmen. Allen asymptomatische Bürgerinnen und Bürger wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht.

Bund und Länder bilden eine gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests sicherzustellen.

Erweiterte Möglichkeiten bei privaten Zusammenkünften

Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünften erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, wird die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.

Inzidenz entscheidet über Öffnungsschritte

Nach ersten Öffnungen im Bereich der Schulen und Friseure zum Monatsbeginn folgt ab dem 8. März ein zweiter Öffnungsschritt: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung öffnen. Gleiches gilt für die noch geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen. Falls bei den Dienstleistungen keine Maske getragen werden kann – wie z.B. bei kosmetischen Gesichtsbehandlungen –, muss ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Je nach Anzahl der Neuinfektionen haben sich Bund und Länder auf drei weitere Öffnungsschritte verständigt. Diese berücksichtigen auch Öffnungen im Einzelhandel, von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich.

Über weitere Öffnungsschritte beraten Bund und Länder bei ihrer nächsten Zusammenkunft am 22. März 2021.

Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss PDF, 153 KB, nicht barrierefrei im Wortlaut.

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Corona

+++ Mittwoch, 03.März 2021 +++

Der Arbeitsmarkt in Deutschland hält den Corona-Maßnahmen bislang dank der Kurzarbeit relativ gut stand. Die Arbeitslosenquote lag im Februar 2021 unverändert bei 6,3 Prozent. Insgesamt waren 2,9 Millionen Menschen arbeitslos und damit rund 4.000 mehr als im Januar. „Diese Zahlen stimmen mich vorsichtig zuversichtlich, dass der Arbeitsmarkt auch in den nächsten Monaten stabil bleibt“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. 

Weniger Arbeitslose als im Frühjahr 2020

„Mit dem Kurzarbeitergeld tragen wir maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Im Dezember waren etwa 2,4 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Zahlen sind im aktuellen Lockdown zwar leicht gestiegen, aber wir liegen weiterhin deutlich unter den Höchstwerten vom Frühjahr 2020.“ Mehr erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Arbeitsmarkt.

 

+++ Dienstag, 2. März 2021 +++

Durch die Corona-Pandemie sind zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung in ihrer Existenz bedroht. Dazu zählen beispielsweise Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Initiativen für Familienfreizeiten.

Deshalb hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das Sonderprogramm für gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung verlängert. 100 Millionen Euro stehen damit für 2021 zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesfamilienministerium diese gemeinnützigen Einrichtungen mit einem kurzfristig aufgelegten 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt.

„Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur und ein besonderer Schatz, den wir bewahren müssen“, erklärte Giffey. Wenn Reisen und das Zusammentreffen in größeren Gruppen wieder möglich seien, werde unsere Gesellschaft diese Orte der Begegnung dringender denn je benötigen, betonte sie.

Ab sofort Anträge stellen

Mit der Neuauflage des Sonderprogramms sollen finanzielle Notlagen bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Juni 2021 abgemildert werden. Anträge können ab sofort bis zum 28. März 2021 gestellt werden.

Mehr Informationen zu dem 100-Millionen-Sonderprogramm für 2021 und zur Antragstellung erhalten Sie in einer  Pressemitteilung des Bundesfanilienministeriums.

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Der Besuch beim Friseur ist bundesweit seit dem 1. März wieder möglich – unter entsprechenden Auflagen zur Hygiene. So muss der Zutritt mit Reservierungen gesteuert und es müssen OP- oder FFP-Masken getragen werden.

Die Öffnung von Friseurbetrieben hatten Bund und Länder in ihrem jüngsten Treffen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgesehen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der bereits seit längerem bestehenden Schließung. Erhebliche Teile der Bevölkerung seien auf den Friseurbesuch angewiesen, insbesondere ältere Menschen.

Informationen zu den Regeln in Ihrer Region finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.

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Beim ersten Aufrufen der Corona-Warn-App nach dem Update auf Version 1.13 öffnet sich ein Popup-Fenster, in dem die Nutzerinnen und Nutzer eine Datenspende aktivieren können. Einmal aktiviert, übermittelt die App an das Robert Koch-Institut (RKI), ob eine rote oder eine grüne Kachel, also ein niedriges oder erhöhtes Risiko vorliegt. Die User haben außerdem die Möglichkeit, in den App-Einstellungen ihr Bundesland, ihren Landkreis sowie ihr Alter anzugeben.

Die Fachleute des RKI können dadurch einen möglichen Zusammenhang zwischen Warnungen und lokaler Inzidenz herstellen. Die freiwillige Datenspende der User kann helfen, die Wirksamkeit der App zu bewerten und sie weiter zu verbessern.

Keine Rückschlüsse auf individuelle Personen

Sobald die Datenspende aktiviert ist, werden die freigegebenen Daten im Hintergrund automatisch übermittelt. Selbstverständlich kann die Freigabe zur Datenspende in den App-Einstellungen jederzeit deaktiviert werden. Wichtig ist außerdem, dass die Datenspende keine Rückschlüsse auf individuelle Personen zulässt, sodass die Privatsphäre der User gewahrt wird.

Link zu RKI-Befragung bei erhöhtem Risiko

Wird eine rote Kachel in der App angezeigt, erhalten die Betroffenen künftig automatisch einen Link zu einer Befragung des RKI. Die Umfrage dient dazu, die Wirksamkeit der App zu analysieren und besser verstehen zu können, indem die Experten mehr über das Verhalten der User vor der Risikoberechnung und über ihr geplantes Verhalten danach erfahren. Basierend auf diesem Feedback kann die Corona-Warn-App weiter verbessert werden. 

+++ Montag, 1. März 2021 +++

Das Robert-Koch-Instituts (RKI) hat am Sonntag das grenznahe französische Département Moselle ab dem 2. März 00.00 Uhr als sogenanntes Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete, in denen ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, weil in diesem Risikogebiet bestimmte, neuartige und gefährlichere Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind.

Zum Schutz vor der Ausbreitung von Virusmutationen müssen Einreisende aus dem Département Moselle in die Bundesrepublik ab dem 2. März nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Als Nachweis gilt ein negatives Testergebnis mittels PCR beziehungsweise PoC-Antigentest. Die Bundes- und die Länderpolizeien werden Kontrollen intensivieren.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes, des Bundesinnenministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums.

Hier gelangen Sie zu den Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung und Coronavirus-Schutzverordnung.

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Aufgrund der Pandemie bestehen für die Einreise nach Deutschland besondere Bestimmungen. Ab dem 1. März 2021 versenden die deutschen Mobilfunknetzbetreiber auf Grundlage von § 36 Absatz 10 Satz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 8 der Coronavirus-Einreiseverordnung aktuelle Corona-Informationen der Bundesregierung per Kurznachricht an Einreisende.

Einreisende in die Bundesrepublik erhalten ab dem 1. März 00.00 Uhr diesen Text:

Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine

Über den Kurzlink erhalten Einreisende kompakte Informationen über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus, also Quarantäre und Testungen sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen, zum Beispiel der Maskenpflicht. Darüber hinaus sind weiterführende Informationen auf den Seiten der Bundesregierung, des Gesundheitsministeriums sowie des RKI abrufbar.

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Mit dem Sozialschutzpaket III können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, über den 31. März hinaus bis zum 31. Dezember 2021 Unterstützung erhalten. Außerdem erhalten die Leistungsberechtigten eine Einmalzahlung von 150 Euro. Damit hilft ihnen die Bundesregierung coronabedingte zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren, etwa Schutzmasken und Schnelltests. Der Deutsche Bundestag hat dem Sozialschutzpaket III zugestimmt.

Kinderbonus, Mehrwertsteuer, Verlustrücktrag

Mit dem dritten Steuerhilfegesetz will die Bundesregierung Familien, die Gastronomie und Unternehmen in der Pandemie unterstützen. So erhalten Eltern beispielsweise für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten bleibt bis zum 31. Dezember von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Für Unternehmen wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Bundestag hat auch diesem Gesetz am Freitag zugestimmt.

Mit den Gesetzen wird sich anschließend noch der Bundesrat befassen.

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Die Strategie, diejenigen zuerst zu impfen, die besonders verwundbar sind und die ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf haben, geht auf. Die 7-Tage-Inzidenz in der Altersgruppe der über 80-Jährigen lag Anfang Februar noch bei fast 200, jetzt bei etwa 70, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Freitag.

„Fast alle Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen haben inzwischen ein erstes Impfangebot bekommen. Viele sind auch schon zweitgeimpft“, so der Minister. Diese Impf-Strategie ist aufwendig und dauert länger. „Aber es rettet Leben.“

Impfen und Testen können mehr Sicherheit geben

In den kommenden Wochen wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Impfdosen weiter deutlich zunehmen. Etwa elf Millionen Impfdosen werden voraussichtlich insgesamt an die Länder ausgeliefert sein. „Noch liegt zu viel Impfstoff im Kühlschrank“, sagte Spahn. Daher werden nach und nach auch die Arztpraxen in das Impfmanagement eingebunden werden können. „Impfen ebnet den Weg aus der Pandemie. Es wird gleichwohl kein Spaziergang. Die Mutationen machen diesen Weg beschwerlich und beschwerlicher“, so Spahn. „Wir werden dabei lernen müssen auf diesem Weg, mit diesem Virus zu leben.“

Zusätzliche Sicherheit könne verstärktes Testen geben. Es gebe mittlerweile genug Schnelltests auf dem Markt, um sie viel breiter anzubieten als bisher. „Mit der Zulassung von Selbst- oder Eigentests erhalten wir ein weiteres Instrument für den Pandemie-Werkzeugkasten“, so Spahn. „Vorsicht, Impfen, Testen – das sind drei wichtige Bestandteile für unseren weiteren Weg.“

Fallzahlen und Sieben-Tage-Inzidenz stagnieren

RKI-Präsident Lothar Wieler betonte nochmal, wie sicher und wirksam alle zugelassenen Impfstoffe sind. „Die Impfungen schützen und sie sind der direkte gemeinsame Weg aus der Pandemie“, so Wieler. Es gäbe großartige neue Daten aus anderen Ländern, die die Wirksamkeit aller bislang zugelassenen Impfstoffe sehr, sehr eindeutig belegten.

Wieler wies darauf hin, dass die Fallzahlen nach ersten Rückgängen derzeit insgesamt stagnieren. Auch die bundesweite 7-Tage-Inzidenz habe sich etwa um die 60 eingependelt. „Deswegen ist es wichtiger denn je, dass wir alle die Maßnahmen weiter konsequent umsetzen.“ 

 

+++ Freitag, 26. Februar +++

Bundeskanzlerin Merkel hat sich mit den EU-Staats- und Regierungschefs über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie abgestimmt. Zum Auftakt ihrer Beratungen tauschten sich die Staats- und Regierungschefs über die aktuelle Lage aus. Die Infektionszahlen in vielen Mitgliedstaaten sind weiterhin hoch. Angesichts der Virusmutanten vor allem aus Großbritannien sähen sich einige Staaten in einer schwierigen Situation und seien äußert vorsichtig, was Öffnungsstrategien angehe, sagte Bundeskanzlerin Merkel nach den Beratungen am Donnerstagabend.

Mehr Impfstoff produzieren

Wichtiges Thema war der Einsatz und die Herstellung von Impfstoffen. Die Impfaktion sei langsam angelaufen, sagte Merkel. Sie habe darauf hingewiesen, dass man in wenigen Wochen logistisch alles vorbereiten müsse, um die zur Verfügung gestellten Impfstoffe auch wirklich zu verimpfen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe den Staats- und Regierungschefs erläutert, welche Mengen an Impfstoff die Hersteller zugesagt hätten, so die Kanzlerin. Man müsse sich aufgrund der möglichen Mutationen darauf einstellen, über Jahre Corona-Schutzimpfungen durchzuführen, wie bei der Grippe-Impfung.

In diesem Zusammenhang habe die EU-Kommission eine Task-Force unter Leitung von EU-Kommissar Breton gebildet, erklärte Merkel weiter. Es gehe hier um die Frage, „wie Produktionskapazitäten entlang der gesamten Lieferkette möglichst innerhalb der EU geschaffen werden können, um Impfstoffe zu produzieren“, erklärte Merkel.

Zudem wolle die Behörde den sogenannten  HERA Incubator schaffen. Er soll Forschung, Industrie und Behörden zusammenbringen, um entschiedener auf Varianten reagieren zu können. auf Herausforderungen reagieren zu können. Die Kommission werde hier in den nächsten Monaten das entsprechende institutionelle Modell entwickeln. Alle Staats- und Regierungschefs hätten dies unterstützt.

Binnenmarkt möglichst aufrechterhalten

Mit Blick auf die mutierten Varianten des Virus sprachen die Staats- und Regierungschefs auch über Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen. Deutschland und andere Mitgliedstaaten hatten diese Maßnahmen ergriffen, um den Eintrag von Virusvarianten in Grenzregionen mit hohem Infektionsgeschehen einzudämmen.

„Ich habe für Deutschland erklärt, dass wir uns in bestimmten Fällen – und da sind wir nicht die einzigen - gezwungen sehen, auch bestimmte Beschränkungen einzuführen, wenn es entweder Hoch-Inzidenz- oder Mutationsgebiete gibt.“ Man setze aber alles daran, den freien Warenverkehr möglich zu machen und etwa Pendlern ihre Arbeit  durch Tests zu ermöglichen.

Digitaler Impfnachweis

Der Europäische Rat diskutierte auch die europaweite Einführung eines Digitalen Impfnachweises. „Hier sind sich alle einig, dass wir so etwas brauchen“, sagte die Kanzlerin.

Merkel erwartet, dass die EU-Staaten innerhalb von drei Monaten digitale Impfpässe entwickelt haben und die Kommission die technischen Voraussetzungen geschaffen hat. Diese Impfausweise würden über das sogenannte Gateway der europäischen Ebene miteinander kompatibel sein, erklärte sie. „Damit wird das Reisen mit mehr Informationen innerhalb der Europäischen Union möglich sein“ und vielleicht werde es auch der Grundstock für Einreisen aus Drittstaaten in die Europäische Union.

Im Kreis der 27 Regierungen sei man sich einig gewesen, dass dieser Impfpass zum Reisen derzeit angesichts der geringen Impfzahlen noch gar keine Rolle spiele. Man müsse sich aber vorbereiten. Der Impfpass könne außerdem nicht alleine darüber bestimmen, wer reisen könne. Dazu könnten auch Tests beitragen.

Beratungen über Sicherheit und Verteidigung 

Am Freitagvormittag setzen die Staats- und Regierungschefs ihre Beratungen fort. Mit Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg sprechen sie erneut in einer Videokonferenz über die Zusammenarbeit zwischen EU und Nato.

Außerdem wird sich der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, zuschalten und über den aktuellen Stand der Arbeiten am Strategischen Kompass berichten. Dieser gibt die Richtung für künftiges Handeln der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung vor.

Darüber hinaus erörtern die Staats- und Regierungschefs, wie die Widerstandsfähigkeit der EU gestärkt werden kann – insbesondere gegenüber Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen.

Außerdem werden die EU-Führungsspitzen die Beziehungen zur südlichen Nachbarschaft diskutieren. Aufbauend auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, die dazu im Dezember 2020 angenommen wurden, wird die Diskussion am Freitag noch einmal aufgenommen.

Gemeinsam gegen Corona – warum ist das wichtig? 
Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung über Ländergrenzen hinweg. Dies gilt besonders in der EU als Raum ohne Binnengrenzen. Nur durch enge europaweite Zusammenarbeit kann die Pandemie erfolgreich eingedämmt werden. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedsstaaten das gemeinsame Vorgehen eng koordinieren. 

EU-Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung – warum ist das wichtig?
Die Zahl der Konflikte in der Nachbarschaft der EU sind gestiegen. Kein Land der EU kann diese Herausforderungen alleine bewältigen. Daher ist es wichtig, dass die EU-Mitgliedsstaaten in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eng zusammenarbeiten. Wenn die EU zur Stabilität in der Region beiträgt, wird auch das Leben der Menschen sicherer.

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Mit einem umfassenden Impfangebot für die gesamte Bevölkerung will die Bundesregierung die Pandemie wirksam bekämpfen. Dafür wurde eine Taskforce Impfstoffproduktion eingesetzt, die die zeitnahe Produktion und Verteilung von Impfstoffen gegen das Coronavirus koordinieren soll. Aufgabe der neuen Einsatzgruppe ist es, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen gegenzusteuern, sollte es zu Engpässen in der Impfstoffproduktion kommen. Die Taskforce Impfstoffproduktion dient zudem als Ansprechpartner für die Wirtschaft und die EU.

Genügend Impfstoff für alle Bürger

Die von den Ministerien für Gesundheit, Finanzen und Wirtschaft eingesetzte Taskforce Impfstoffproduktion soll vor allem drei Ziele vorantreiben:

  • die Produktionsprozesse für die Bereitstellung der erforderlichen Impfdosen für alle impfbereiten Bürgerinnen und Bürger in 2021 unterstützen,
  • den Aufbau einer hinreichenden Industriestruktur zur Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit Impfstoffen flankieren,
  • dazu beitragen, den Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland EU-weit für die Impfstoffproduktion zu sichern.

Die Einsatzgruppe soll einem ebenfalls neu eingerichteten Staatssekretärsausschuss berichten, dessen Leitung Wirtschaftsstaatssekretär Andreas Feicht übernimmt. Geleitet wird die Taskforce selbst vom Vorstand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Christoph Krupp.

Hier finden Sie einen Gesamtüberblick über die Aufgaben und Struktur der Taskforce Impfstoffproduktion

 

+++ Donnerstag, 25. Februar +++

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Sonderzulassungen für drei Antigen-Tests erteilt, die durch Laien als Selbsttest angewendet werden können. Bei allen Tests müssen die Proben durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich entnommen werden.

Das BfArM hat die Möglichkeit, Medizinprodukte befristet zuzulassen, die kein reguläres Bewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung durchlaufen haben. Und zwar dann, wenn dies im Interesse des Gesundheitsschutzes liegt. Das CE-Zeichen bedeutet: Durch ein festgelegtes Bewertungsverfahren muss ein Hersteller nachweisen, dass sein Produkt alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Dies ist Voraussetzung um Produkte in der EU zu vermarkten.

Die Selbsttests haben gegenüber der PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher sollte nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden. Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist es wichtig, dass die Laien-Selbsttests in einem Zulassungsverfahren wie diesem ordentlich geprüft wurden. Er erwartet in nächster Zeit weitere Zulassungen durch das BfArM. Denn ihm reiche es nicht, wenn die Hersteller einen Zettel unterschrieben, dass die Tests gut seien. Er will eine erwiesene gute Qualität.

„Corona gibt nicht einfach auf, aber wir haben Tag für Tag mehr Mittel, damit umzugehen und Testen leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, so der Bundesgesundheitsminister am Mittwoch im Deutschen Bundestag.

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Ab Mittwoch, 24. Februar, können Beschäftigte in Kitas, in der Kindertagespflege, in Grund- und Förderschulen in den jeweiligen Bundesländern geimpft werden. Die entsprechende Verordnung tritt damit in Kraft. „Das gibt in einem Umfeld, in dem Abstand und Maske nicht immer möglich sind, zusätzliche Sicherheit“, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter mit.

Zudem haben in einigen Bundesländern die Impfungen von Polizistinnen und Polizisten begonnen oder starten in Kürze. Informationen zu den Impfzentren in Ihrer Region und zur Terminvergabe finden Sie auf den Infoseiten Ihres Bundeslandes. Damit haben nun als weitere prioritär zu impfende Personengruppe insbesondere diejenigen Personen einen Anspruch auf eine Schutzimpfung, die beruflich einem sehr hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind und jene, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung einnehmen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gruppen finden Sie hier in der aktuellen  Coronavirus-Impfverordnung PDF, 544 KB, nicht barrierefrei  (Stand: 8 Februar), ergänzt durch die Änderung vom 24. Februar. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung können Sie hier nachlesen.+++ Mittwoch, 24. Februar +++

Unter anderem wegen der Virusvarianten mit erhöhtem Infektionsrisiko wird seit Dienstag bei der Corona-Warn-App die Zeitspanne für das Herausfiltern von Kurzkontakten von zehn auf fünf Minuten gesenkt. Was das bedeutet – ein Überblick.

Was ändert sich mit der Anpassung der Corona-Warn-App?

Ein Kontakt zwischen zwei Personen wird nun bereits nach fünf Minuten berücksichtigt und nicht wie bislang erst nach einer Begegnung von mindestens zehn Minuten. Diese Anpassung ist nach umfangreichen Tests durch das Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen erfolgt. Durch die Anpassung des epidemiologischen Modells der Risiko-Berechnung erwarten die Experten einen moderaten Anstieg der erfassten Begegnungen mit niedrigem Risiko, die in der App „grün“ markiert werden. Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App, die häufiger unterwegs sind, werden künftig also wieder etwas mehr Begegnungen mit niedrigen Risiko in ihrer App angezeigt bekommen als diejenigen, die zu Hause bleiben.

Seit Ende 2020 greift die Corona-Warn-App auf die von Google und Apple weiterentwickelte Schnittstelle zurück, das sogenannte Exposure Notification Framework Version 2 (ENF V2). Dadurch konnten die Entwickler die Risikoberechnung verbessern: Begegnungen mit niedrigem Risiko (grüne Warnung) werden seitdem besser gefiltert. 

Welche Auswirkungen hat die Anpassung?

Im Ergebnis führt das dazu, dass tatsächlich relevante Kontakte mit Covid-19 infizierten Personen noch genauer erkannt werden können und in der App in der Folge entsprechend als Begegnungen mit erhöhtem Risiko angezeigt werden. Ein leichter Anstieg „roter“ Warnungen wird erwartet. Grund dafür ist, dass unter ENF V2 nicht mehr Durchschnittswerte für alle Begegnungen mit einem anderen Gerät im Laufe des Tages betrachtet werden, sondern ein 30-minütiges Zeitfenster. Mehrere „grüne“ Begegnungen können also insgesamt zu einem roten Status führen. Lesen Sie auf der Seite der Corona-Warn-App weitere Erklärungen zum technischen Hintergrund der Risikoberechnung unter ENF V2.

In den vergangenen Wochen hat das Fraunhofer Institut als Teil seiner begleitenden Untersuchungen umfangreiche Tests durchgeführt. Dabei wurden die Details der Zeiterfassung und die Abstandsschätzung durch Bluetooth LE (Low Energy) – auf der die Risikoermittlung der Corona-Warn-App basiert – unter der weiterentwickelten Schnittstelle (ENF V2) in verschiedenen Situationen getestet. 

Nach welchen Kriterien werden mögliche Risikobegegnungen bewertet?

Damit eine Begegnung von der Corona-Warn-App als mögliche Risiko-Begegnung bewertet wird, muss sie epidemiologisch relevant gewesen sein. Das bedeutet, es muss das Risiko einer Ansteckung bestanden haben. Die Bluetooth-Technik, mit der die App arbeitet, ermöglicht es mit zwei Parametern zu arbeiten: der Dauer einer Begegnung und der Distanz zwischen den Nutzern. Beide werden mit Hilfe verschiedener Messungen berechnet und ein Schwellenwert hinterlegt.

Kommt es zu einem Zusammentreffen, werden zwischen den betreffenden Nutzern kurzlebige Zufallscodes ausgetauscht. Diese Zufallscodes werden für 14 Tage ausschließlich auf den Smartphones der betreffenden Nutzer gespeichert, die sich begegnet sind und werden mit sogenannten Positivkennungen von Corona-positiv getesteten Personen direkt auf dem Smartphone der Person abgeglichen.

Drei verschiedene Statusinformationen

Als Risiko-Begegnungen gelten für die App Begegnungen mit einer Corona-positiv getesteten Person, die einen Schwellenwert verschiedener Messwerte überschreitet. Den Personen, die die App nutzen, wird ihr Risikostatus abhängig von diesen Werten angezeigt. Es gibt drei Statusinformationen:

  • Niedriges Risiko: Die Person wird darüber informiert, dass die Risiko-Überprüfung ihrer Begegnungs-Aufzeichnung keine Begegnung mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen ergeben hat oder dass etwaige Begegnungen nicht über dem definierten Schwellenwert lagen. Die Person wird über allgemein geltende Abstandsregelungen und Hygiene-Empfehlungen informiert.
  • Erhöhtes Risiko: Die Person wird darüber informiert, dass die Risiko-Überprüfung ihrer Begegnungs-Aufzeichnung ein erhöhtes Infektionsrisiko ergeben hat, da innerhalb der vergangenen 14 Tage Begegnungen mit mindestens einer Corona-positiv getesteten Person stattgefunden haben. Die Person erhält die Verhaltenshinweise, sich, wenn möglich, nach Hause zu begeben beziehungsweise zu Hause zu bleiben sowie mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und dort das weitere Vorgehen abzustimmen.
  • Unbekanntes Risiko: War die Risiko-Ermittlung durch die Person nicht lange genug aktiviert, konnte zu diesem Zeitpunkt kein Infektionsrisiko berechnet werden. Die Person erhält die Statusanzeige „unbekanntes Risiko“. Spätestens 24 Stunden nach Installation ist eine Risiko-Ermittlung möglich, sodass die Statusanzeige von „unbekannt“ auf „niedrig“ oder „erhöht“ umschalten wird.

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Im Sommer 2020 lag der Anteil sehr einsamer Menschen im Alter von 46 bis 90 Jahren bei knapp 14 Prozent und damit 1,5-mal höher als in den Vorjahren. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) im Juni/Juli 2020 im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) im Auftrag des BMFSFJ. Befragt wurden Personen zwischen 46 und 90 Jahren, die zuhause leben.

„Einsamkeit ist gerade in Pandemie-Zeiten zu einem Thema geworden. Das gilt für alle. Aber gerade ältere Menschen, die unter Einsamkeit leiden, werden oft nicht gesehen“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Maßnahmen gegen Einsamkeit

Das BMFSFJ fördert bereits seit Längerem verschiedene Angebote, die helfen Einsamkeit vorzubeugen und zu bekämpfen. Diese reichen von den Mehrgenerationenhäusern und der Telefonseelsorge bis hin zu neu gestarteten Modellvorhaben gegen Einsamkeit. Dazu zählen außerdem das Bundesmodellprogramm zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und ein Modellprojekt des Malteser Hilfsdienstes für Kontakt und Gemeinschaft im Alter.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung. Weitere Hilfsangebote für alle Altersgruppen finden Sie in der Übersicht.

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Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht galt zunächst bis zum 31. Januar 2021. Inzwischen wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 verlängert. Damit werden die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abgefedert.

Finanzielle Hilfen müssen genutzt werden

Die Verlängerung kommt den Schuldnern zugute, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist. Auf die Antragstellung kommt es jedoch ausnahmsweise nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich ist. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden.

Schwierigkeiten müssen pandemiebedingt sein

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt aber nur, wenn die Krise pandemiebedingt ist und mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist. Schließlich muss durch die staatlichen Gelder eine Überlebenschance für das Unternehmen bestehen.

Die neuen Regelungen sind rückwirkend in Kraft getreten und haben sich damit nahtlos an das bestehende Gesetz angeschlossen.

 

+++ Dienstag, 23. Februar +++

Wohin gehen meine Daten? Wem gebe ich sie gerade? Wie kommt es dazu, dass ich Werbung bekomme, die auf mich zugeschnitten zu sein scheint. – Wichtig sei, dass Bürgerinnen und Bürger verstehen, was in der digitalen Welt passiert, erklärt Bundeskanzlerin Angela Merkel bei dem virtuellen Gespräch „Initiative Digitale Bildung“ am Montag. Gerade in Zeiten der Pandemie sei deutlich geworden, dass unser Leben digitaler geworden sei, sagte die Kanzlerin vorab im Podcast.

„Wir wollen deutlich machen, dass digitale Bildung eben nicht nur etwas für Schule oder für Universität ist, sondern dass wir Menschen aller Altersgruppen ansprechen wollen“, sagte die Bundeskanzlerin. Mit der Initiative soll dies zu einer Bildungsplattform zusammengeführt werden, die Sicherheit für die Nutzer garantiert. Digitale Bildung biete viele Chancen, aber auch Herausforderungen, so Merkel. So könne die Lehre einerseits interaktiver gestaltet werden und individueller auf Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Andererseits sei es wichtig, dass weiterhin Basiskompetenzen gestärkt würden. Durch die Lehre könne bei der Datenflut, die heute zur Verfügung stünde, Orientierung geschaffen werden. An dem Gespräch nahmen neben Bundeskanzlerin Merkel und Bundesbildungsministerin Karliczek Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bildungseinrichtungen von Ländern und Kommunen teil. Im Anschluss wurden Projekte vorgestellt. Darunter die App „Stadt, Land, Datenfluss“.

 

+++ Montag, 22. Februar +++

„Wenn sie die Möglichkeit bekommen, sich impfen zu lassen: Nutzen sie sie“ – mit diesem Appell beendete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine zweistündige Online-Diskussion rund um die Corona-Schutzimpfung. Gemeinsam mit RKI-Chef Lothar Wieler, PEI-Präsident Klaus Cichutek, dem STIKO-Vorsitzenden Thomas Mertens und der stellvertretenden Leiterin eines Berliner Impfzentrums, Franzi von Kempis, beantwortete er vielfältige Fragen rund um das wichtige Thema Impfen. 

Spahn betonte, dass sich Deutschland derzeit in einer „echt schwierigen Phase“ der Pandemie befinde. Viele seien nach zwölf Monaten müde, „ein Kind, das zehn Jahre alt ist, hat jetzt ein Zehntel seines Lebens in der Pandemie verbracht“. Einerseits gebe es sinkende Infektionszahlen, andererseits tauchen die Virus-Varianten auf. Das Impfen gebe Zuversicht und das Ziel sei klar: „Wir wollen zurück zu unserem normalen Leben“. 

Spahn rechnet damit, dass Erzieher und Grundschullehrer bei der Priorisierung vorgezogen und in absehbarer Zeit geimpft würden. Dies sei gesellschaftlich wichtig. Der STIKO-Vorsitzende Mertens erläuterte die Gründe für die vorgenommenen Priorisierungen. Für die vorgeschlagene Reihenfolge sei nicht die Gefahr einer Infektion, sondern das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausschlaggebend gewesen. Gleichwohl wurden auch Berufsgruppen mit einem hohen Infektionsrisiko berücksichtigt. 

Klaus Cichutek, Präsident des PEI, erläuterte ausführlich die Funktionsweise der zugelassenen Impfstoffe und nahm auch zum Thema Nebenwirkungen Stellung. Mit den Impfungen habe man den „Gamechanger“ in der Pandemie in der Hand. Alle zugelassenen Impfstoffe seien wirksam und sicher. Spahn unterstrich, dies gelte auch für den Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca: „70 Prozent Wirksamkeit heißt nicht, dass 30 Prozent der Menschen nicht geschützt sind. AstraZeneca verbessert für alle Geimpften den Schutz vor einem schweren COVID-19-Verlauf“. 

RKI-Chef Lothar Wieler betonte, das Virus werde nicht mehr verschwinden. Um die Grundimmunität zu erreichen, gäbe es zwei Optionen: Entweder selber eine Infektion durchmachen oder sich impfen lassen – „Impfen ist die wesentlich angenehmere Variante“, so Wieler. Die aktuellen Maßnahmen wie Maske tragen und Kontaktbeschränkungen müssten noch eine Zeit lang durchgehalten werden. Das Verhalten jedes Einzelnen sei hier eine „Stellschraube“ in der Pandemie und könne viel bewirken. 

Franzi von Kempis ist die stellvertretende Leiterin einer Berliner Impfzentrums und berichtete aus der praktischen Arbeit vor Ort. Sie nehme eine positive und dankbare Stimmung wahr bei den Menschen, die in ihrem Zentrum eine Impfung erhalten haben. Die stellte klar: In ihrem Impfzentrum würden keine Impfstoffe vernichtet.

Informationen rund um die zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf der Themenseite des Bundesgesundheitsministeriums sowie in unserem ausführlichen FAQ.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nach den virtuellen G7-Beratungen am Freitag betont, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist. Diese werde erst besiegt sein, „wenn alle Menschen auf der Welt geimpft sind“. Solange Infektionen in großem Maße auftreten, könne das Virus mutieren und dann immer wieder die Situation eintreten kann, dass die Wirksamkeit der Impfstoffe geschwächt werde.

Deutschland wird zusätzliche Mittel von 1,5 Milliarden Euro für den internationalen Kampf gegen die Corona-Pandemie bereitstellen. „Uns ist aber wichtig, dass nicht nur Geld, sondern auch Impfstoff ankommt“, erklärte Merkel. Es gehe darum, dass die Initiative Covax Verträge machen könne und sehr schnell Impfstoffe bekomme.

Covax ist die Impfstoffsäule des „Access to Covid-19 Tools Accelerators“ (ACT-A). Diesen hat die Weltgesundheitsorganisation gemeinsam mit anderen globalen Akteuren mit dem Ziel gestartet, die Entwicklung, Produktion und den gleichberechtigten Zugang zu Impfstoffen, Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten für Covid-19 weltweit voranzutreiben. Deutschland sei in diesem Zusammenhang der größte Geber vor den USA und Großbritannien, so Kanzlerin Merkel. Insgesamt seien für den ACT-A 10,3 Milliarden US-Dollar zugesagt worden, davon 7,5 Milliarden aus dem Kreis der G7-Staaten.

Lesen Sie hier die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 PDF, 124 KB, nicht barrierefrei .

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Derzeit können sich 18- bis 64-Jährige der Gruppe 1 („mit höchster Priorität“) mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen – einem hochwirksamen und sicheren Impfstoff und einem von drei Präparaten, die derzeit in der Europäischen Union zugelassen sind.

Das Wichtigste: Der Impfstoff verhindert in der Mehrzahl der Fälle eine COVID-19-Erkrankung. Und vor allem: Sollte ein Geimpfter doch erkranken, verhindert er schwere Verläufe. Kein Teilnehmer der Zulassungsstudien musste stationär behandelt werden. Dies geht aus einer aktuellen Zusammenstellung zur Si­cher­heit und Wirk­sam­keit des Impf­stoffs von Astra­Zene­ca hervor, die das Paul-Ehrlich-Instituit (PEI) veröffentlicht hat.

Der Impfstoff von AstraZeneca hat ein reguläres, nicht abgekürztes Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMA und daher alle vorgeschriebenen Sicherheits- und Wirksamkeitstests bestanden – so wie auch die bisher zugelassenen anderen beiden Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna. 

Der Wirksamkeit des Impfstoffs liegt laut Studien bei 70 Prozent und damit weit über dem notwendigen Zulassungswert von 50 Prozent. Dies ist zwar eine etwas geringere Wirksamkeit als bei den beiden anderen bisher zugelassenen Impfstoffen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der AstraZeneca-Impfstoff sicher ist und vor einer schweren Erkrankung schützt.

Was bedeutet eine Wirksamkeit von 70 Prozent?

Der Wert bezieht sich nicht auf den Schutz des einzelnen Geimpften - sondern auf das Risiko einer Erkrankung von einer Gruppe Geimpfter verglichen mit einer Gruppe Nicht-Geimpfter mit vergleichbarem Ansteckungsrisiko. Eine Wirksamkeit von 70 Prozent bedeutet also nicht einen 70-prozentigen Schutz des Geimpften, sondern dass 70 Prozent der Fälle verhindert werden, die ohne Impfung auftreten würden.

Grundsätzlich sind Impfreaktionen immer möglich. Dazu gehören z. B. Schmerzen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen oder Ermüdung – sie treten nach einer Impfung verhältnismäßig häufig auf. Aber sie sind von kurzer Dauer, außerdem sind sie ein natürliches Zeichen für eine Immunantwort des Körpers auf die Impfung.

Das PEI überwacht ständig die Impfreaktionen bei allen zugelassenen Impfstoffen. Komplikationen werden systematisch erfasst und ausgewertet, um reagieren zu können.

Alle wichtigen Fragen zur Corona-Impfung beantworten wir hier.

 

+++ Donnerstag, 18. Februar +++

Die Virusmutationen breiten sich weiter aus, vor allem die Variante, die zuerst in Großbritannien nachgewiesen wurde. Machte diese Mutante vor zwei Wochen noch einen Anteil von knapp 6 Prozent aus, sind mittlerweile gut 22 Prozent der Neuinfektionen auf diese Virusmutation zurückzuführen.

Darauf hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch in einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage hingewiesen. Für ihn ist es „ermutigend“, dass die Zahl der Neuinfektionen insgesamt sinkt, obwohl gleichzeitig der Anteil der Virusmutanten zunimmt. „Unsere Schutzmaßnahmen wirken“, so Spahn. „Das sollte und muss nur nun auch so bleiben. Das bedeutet deswegen auch, wir müssen mit Blick auf die Mutationen sehr vorsichtig sein, wenn wir jetzt langsam den Lockdown verlassen.“

Das Robert Koch-Institut hat einen Bericht zu Virusvarianten von SARS-CoV-2 in Deutschland veröffentlicht.

Ab März mehr kostenlose Tests für jedermann

Testen ist für den Gesundheitsminister ein wichtiges Hilfsmittel in der Pandemie. Deutlich mehr Antigen-Schnelltests seien mittlerweile verfügbar – „in ausreichender Zahl und in ausreichender Qualität.“ Daher könnte nun die bereits bestehende Teststrategie ausgebaut werden. Ab März möchte der Minister mehr kostenlose Tests für jedermann ermöglichen, beispielsweise in kommunalen Testzentren oder Apotheken. Bisher werden Schnell-Tests in Alten- und Pflegeheimen, in Kliniken und nach Infektionsfällen etwa auch in Schulen verwendet – derzeit nur von geschultem Personal.

Auch Laien-Selbst-Tests werden voraussichtlich schon bald - in den nächsten Wochen – verfügbar sein. Für den Bundesgesundheitsminister eine gute Botschaft, denn je mehr Menschen gewarnt werden können, ob sie infiziert seine oder nicht, desto besser. Aber: PCR-Tests blieben der Goldstandard. „Sie liefern die verlässlichsten Ergebnisse“, so Spahn.  

Impfkampagne kann an Dynamik gewinnen

Mittlerweile wurden mehr als 700.000 Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner geimpft, 460.000 von ihnen bereits zum zweiten Mal. Da nicht alle das Impfangebot annehmen, geht der Minister davon aus, dass „unser gemeinsames Ziel zwischen Bund und Ländern“ erreicht werden kann, nämlich, dass „in diesen Tagen alle, die wollen, tatsächlich auch ihr Impfangebot in den Pflegeheimen bekommen haben.“

Bis Ende nächster Woche werden zehn Millionen Dosen Impfstoff ausgeliefert sein. „Das heißt, die Impfkampagne kann nun deutlich an Dynamik gewinnen“, so Spahn. Sein Wunsch: Vorhandene Impfdosen zügig zu verimpfen - „ damit möglichst viele Menschen einen Schutz erhalten“.

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Um eine ungebremste Ausbreitung von Virusmutationen des Coronavirus in Deutschland zu verhindern, ist eine auf 14 Tage begrenzte Verlängerung der Beförderungsbeschränkung von Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland notwendig. Das Bundeskabinett hat dazu beschlossen, dass die Geltung der Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 3. März 2021 verlängert wird. Diese ist seit dem 17. Februar 2021 in Kraft.

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete, in denen aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Diese Gebiete werden auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht und der aktuellen Entwicklung angepasst. Mit Wirkung zum 14. Februar 2021 wurden als Virusvarianten-Gebiete eingestuft: Tschechien, die Slowakei und Österreich – hier das Bundesland Tirol mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. Die Einstufung gilt zudem für Länder wie unter anderem Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien.

Weitere Fragen und Antworten zu derzeit geltenden Reisebeschränkungen für Einreise aus Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums. Die Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2021 gelten daneben weiterhin.

Ausnahmen für Rückkehr deutscher Staatsbürger

Es ist auch weiterhin geboten, ein Beförderungsverbot an die Beförderungsunternehmen und zusätzlich Einreisebeschränkungen an die Personen aus den entsprechenden Gebieten zu richten. Dieses gilt zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland neben den bereits bestehenden Test- und Quarantäneregeln. Die Coronavirus-Schutzverordnung richtet sich in erster Linie an Beförderer, also Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Personen aus einem Risikogebiet befördern. 

Ausnahmen für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland gelten unter anderem für die Rückkehr deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sowie Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. Eine vollständige Auflistung entsprechender Ausnahmen vom Beförderungsverbot und den Einreisebeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.

Ebenso informiert das Bundesinnenministerium über die Ausnahmen der Einreisebeschränkungen zu Österreich und Tschechien umfassend.

Es gilt auch weiterhin, dass von nicht notwendigen Reisen in Risikogebiete und insbesondere in Virusvarianten-Gebiete dringend abzusehen ist.

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Soloselbstständige aus allen Wirtschaftszweigen, die in der Corona-Pandemie Umsatzeinbußen erleiden, können jetzt eine Neustarthilfe bekommen. Der einmalige Zuschuss beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni maximal 7.500 Euro.

Der Hintergrund: Soloselbstständige mit geringen betrieblichen Fixkosten können nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen – von den bestehenden Einschränkungen sind sie häufig jedoch besonders stark betroffen. Aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten können sie jedoch nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes. Sie wird voll gewährt, wenn der Umsatz während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist.

Anträge können seit Dienstag auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

 

+++ Mittwoch, 17. Februar +++

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich am Dienstag auf einem Wirtschaftsgipfel mit Vertreterinnen und Vertretern von über 40 Verbänden ausgetauscht. Altmaier informierte unter anderem über den aktuellen Stand der Hilfsleistungen. Das Portal für die Überbrückungshilfe III ist seit dem 12. Februar geöffnet. Dort sind bislang rund 4.000 Anträge eingegangen, Abschlagszahlungen in einer „deutlich zweistelligen Millionenhöhe“ seien bereits überwiesen worden. Seit heute ist zudem eine Antragsstellung für die Neustarthilfe für Soloselbständige möglich. Diese Hilfe in Höhe von bis zu 7.500 Euro ist Teil der Überbrückungshilfe III und kann „jetzt sehr schnell und zügig beantragt werden“, so Altmaier.

Umsatzgrenze für Überbrückungshilfe III fällt

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium hätten sich darauf verständigt, die bisherige Grenze von bis zu 750 Millionen Euro Umsatz für die Berechtigung zum Zugang zur Überbrückungshilfe III fallen zu lassen. Darüber hinaus soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden, der es den Bundesländern ermöglicht, „in einzelnen Fällen, wo die Passgenauigkeit der Hilfe nicht ausreicht, dann trotzdem angemessen zu reagieren“, so der Wirtschaftsminister.

Bei den November- und Dezemberhilfen seien mittlerweile rund 90 Prozent der Abschlagszahlungen geleistet, inzwischen seien über sechs Milliarden Euro ausgezahlt. Das ist rund eine Milliarde Euro mehr als vor einer Woche. Es komme „Schwung in die Geschichte – und das ist auch dringend notwendig, weil die Betroffenen auf das Geld dringend angewiesen sind“, so Altmaier.

Ungewissheit ist das Schwierigste

Im Vorfeld der nächsten Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie sollen gemeinsame Positionen und Empfehlungen von Wirtschaft und Wirtschaftsminister mit Blick auf eine Öffnungsstrategie formuliert werden. Altmaier betonte, „dass die Ungewissheit für viele Unternehmen mit das Schwierigsten in diesem Prozess ist“. Trotz der gegebenen Unwägbarkeiten und der Volatilität der Entwicklung sei es „berechtigt, dass man sich mit diesen Fragen auseinandersetzt“.

Entschlossen, Hilfsmaßnahmen stets anzupassen

Im Anschluss an die nächste Ministerpräsidentenkonferenz wolle man sich erneut besprechen, um angesichts der dann vereinbarten Ergebnisse die weiteren Maßnahmen zu besprechen. „Wir sind entschlossen, die Hilfsmaßnahmen immer an die Lage anzupassen“, unterstrich der Wirtschaftsminister. Sollten die Fallzahlen weiter zurückgehen, gebe es aber auch die „begründete Hoffnung, dass es für viele Bereiche eine Öffnungsperspektive beim nächsten Mal geben wird“.

Weitere Informationen zu den Hilfen für die Unternehmen und Selbständigen finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“.

 

+++ Dienstag, 16. Februar +++

Regelmäßige Testungen mit Corona-Schnelltests könnten ein Baustein sein, um die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu schützen, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. In der Kita „Abenteuerland“ in Potsdam verschaffte sie sich am Montag einen Einblick, wie Antigen-Schnelltests vor Ort eingesetzt werden können.

Die Kindertageseinrichtungen in Potsdam sind seit Anfang Februar unter erhöhten Corona-Schutzmaßnahmen wieder geöffnet. Die Beschäftigten testen sich zwei Mal pro Woche auf Covid-19. „Das Potsdamer Beispiel zeigt, wie eine sichere Öffnung von Kindertageseinrichtungen durch verantwortungsvolle Maßnahmen gelingen kann“, sagte Giffey. Entscheidend für die Praktikabilität sei die leichte Anwendbarkeit der Tests durch die Nutzung von Speichel.

Mehr zum Besuch von Bundesfamilienministerin Giffey in der Potsdamer Kita lesen Sie in der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums.

 

+++ Montag, 15. Februar +++

Das Robert-Koch-Insitut (RKI) hat am Freitag neue Virusvarianten-Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SarsCoV-2-Virusvarianten ausgewiesen: Slowakei, Tschechien, Österreich – das Bundesland Tirol mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz, sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.

Damit ist erstmals der Fall eingetreten, dass Nachbarstaaten Deutschlands mit gemeinsamer Landgrenze Virusvarianten-Gebiet sind. Deshalb müssen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens und zur Stärkung des Infektionsschutzes Maßnahmen ergriffen werden. Zum Schutz vor Virusmutationen kündigte das Bundesinnenministerium an, die Einreise aus den entsprechenden Virusvarianten-Gebieten zu beschränken. Ab Sonntag wurden vorübergehende Grenzkontrollen auch gegenüber der Republik Tschechien eingeführt.

Mehr Informationen zu den Grenzkontrollen finden Sie beim Bundesinnenministerium, eine Übersicht zu aktuellen Reise und Sicherheitshinweisen gibt das  Auswärtige Amt.

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Die Fallzahlen gehen insgesamt zurück, erläutert der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) Professor Lothar Wieler. Auf den Intensivstationen stabilisiert sich die Lage, nach wie vor aber sei die Situation angespannt. „Aber trotzdem sind wir, alles in allem, auf einem guten Weg“, so Wieler.

Die neuen Virus-Mutationen mit ihrer erhöhten Infektiosität haben „einen Boost“ erhalten. Daher ist es für den RKI-Präsidenten zentral, weiterhin die Verbreitung des Virus zu verhindern. Das können wir, so sein Appell, wenn sich alle an die Regeln halten und die Kontakte weiterhin reduzieren.

Alle Maßnahmen, die die Verbreitung des Corona-Virus behindern, helfen auch bei anderen Infektionskrankheiten. „Die Grippe-Welle ist bislang ausgeblieben, übrigens weltweit“, so Wieler. Aber auch andere Infektionserkrankungen der Atemwege, Durchfallerkrankungen und Masernfälle sind zurückgegangen. Das entlastet das Gesundheitssystem – in Zeiten der Pandemie „ein echter Pluspunkt“.

Professorin Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie Frankfurt, erläuterte, in wie weit Antigen-Schnelltest eine gute Ergänzung sind, die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. In einer Studie in Hessen mit Lehrerinnen und Lehrern konnte nachgewiesen werden, dass nach einer Anleitung Selbst-Testungen gut funktionierten.

Schnell-Tests, die von jedem selbst vorgenommen werden können, stehen derzeit kurz vor der Zulassung. Wichtig sei, dass diese Tests „eine gute Qualität haben“, so Professorin Ciesek. „Schnell-Tests bieten keine 100-prozentige Sicherheit.“ Sie ersetzten keine medizinische Diagnose, aber können Infektiöse erkennen, und damit zusätzliche Sicherheit schaffen.  

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wies darauf hin, dass die derzeitige Test-Verordnung den Einsatz von Antigen-Schnelltests ermöglicht. Aber ihr Einsatz zur Selbst-Testung ist erst sinnvoll, wenn die Qualität und Aussagekraft der Produkte gesichert ist, so die Auffassung des Ministers.Die Test-Ergebnisse sollten „möglichst oft möglichst richtig“ sein.

Der Minister kündigte an, dass ab dieser Woche (beginnend am 15. Februar) wieder jeder mit einer entsprechenden Symptomatik mit einem PCR-Test getestet werden kann. Ab Mitte November war dies aufgrund der hohen Zahl der Neuinfektionen nicht möglich gewesen. „Die Kapazitäten lassen das wieder zu,“ so Spahn. „Wenn wir jetzt öffnen, verspielen wir den bisherigen Erfolg“, sagte der Minister.

 

+++ Freitag, 12. Februar +++

„Wir müssen ausdauernd und geduldig sein“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag vor dem Deutschen Bundestag.  Das sei keine leichte Bitte. Aber Deutschland sei nicht mehr sehr weit von Infektionszahlen entfernt, die Schritt um Schritt wieder Öffnungen und Freiheiten ermöglichen könnten, weil die Infektionsketten wieder nachverfolgt werden können. „All die Anstrengungen und Entbehrungen jetzt noch einmal bis zum 7. März fortzusetzen, um die Mutationen klein zu halten und hoffentlich deutlich unter die 7-Tage-Inzidenz von 50 zu kommen, das ist aus meiner Sicht die Anstrengung wert“, sagte die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung zur Eindämmung der Pandemie.

Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, die Corona-Maßnahmen zu verlängern – und damit vor allem die Kontaktbeschränkungen. Kanzlerin Merkel verwies in ihrer Regierungserklärung darauf, dass sich alle seit nun einem Jahr gemeinsam gegen das Virus stemmten, sei eine wirkliche nationale Kraftanstrengung. Es sei gelungen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wer mit einer Covid-19-Erkrankung in eine Klinik komme, bekomme überall in Deutschland die Hilfe, die er braucht, so Merkel. Die Kanzlerin betonte, dass die Impfstoffe gegen das Virus ein Wendepunkt in der Pandemie seien.

„Dieser Winter ist hart – aber wir haben unser Ziel immer klarer vor Augen“, sagte die Kanzlerin. Es gehe weiter darum, deutlich sinkende Zahlen zu erreichen. „Am Ende können wir es gemeinsam schaffen, diese Pandemie zu besiegen und unser Land wieder in bessere Zeiten zu führen.“

 

+++ Donnerstag, 11. Februar +++

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Das ist das Ergebnis der Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am Mittwoch.

Die Kontaktreduzierungen zeigten ihre Wirkung, betonte Kanzlerin Merkel. Die Fallzahlen sind deutlich zurückgegangen. Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus. Die Mutation sei eine „Realität“, so Merkel. Die Zeitspanne bis Mitte März sei daher existenziell. Bis dahin müssten die Infektionszahlen weiter sinken und die Ausbreitung der Corona-Mutation bekämpft werden, sagte Merkel.

Bisherige Regeln gelten weiter

Die bisherigen Beschlüsse gelten fort. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

Die nächsten Schritte

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate haben die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs unter anderem dieses weitere Vorgehen festgelegt:

  • Schule und Kitas: Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Der Beschluss legt fest: Die einzelnen Bundesländer entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Kita-Angebots. „Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein“, heißt es im Beschluss. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die Betreuung in Kitas ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.
  • Öffnung von Friseuren ab 1. März: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken können Friseure ab dem 1. März wieder öffnen.
  • Weitere Öffnungen: Der nächste Öffnungsschritt kann durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.
  • Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vereinbart, am 3. März 2021 erneut zu beraten.

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Die Überbrückungshilfe der Bundesregierung wurde erneut verlängert und vereinfacht. Am Mittwoch hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Beantragung der Überbrückungshilfe III freigegeben. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (Drei Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Um die Substanz der Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Zugleich wurde die Unterstützung verschlankt und vereinfacht:  Alle Unternehmen mit weniger als 750 Millionen Euro Jahresumsatz und einem Umsatzeinbruch in einem Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 um mindestens 30 Prozent können die gestaffelten Fixkostenzuschüsse für diesen Monat erhalten. Die Förderhöchstgrenze wurde auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat bis zum Erreichen der Beihilfegrenze angehoben. Zudem sind Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro für alle antragsberechtigten Unternehmen möglich sowie die Anerkennung weiterer Kostenpositionen, zum Beispiel Investitionen in Digitalisierung und Hygienekonzepte.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe bietet dieses FAQ.

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Die Bundesregierung hat Verbesserungen im Steuerrecht auf den Weg gebracht, um die Corona-Folgen für Menschen und Unternehmen abzufedern. Ziel bleibt es, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu sichern und Familien zu unterstützen.

Diese Punkte werden mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt:

  • Eltern erhalten für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Wie schon der Kinderbonus im vergangenen Jahr, wird er nicht auf Sozialleistungen angerechnet und soll vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute kommen. Insgesamt profitieren rund 18 Millionen Kinder in Deutschland vom Kinderbonus.
  • Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten bleibt von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll die Gastronomiein der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.
  • Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Dazu wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben.

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Corona

 

+++ Mittwoch, 10. Februar +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs vereinbarten bei ihrer Videokonferenz am Mittwoch eine Fortsetzung des Lockdowns bis zum 7. März. Weitergehende Entscheidungen sollen bei einer Sitzung am 3. März gefasst werden.

Merkel (CDU) warnte vor einer dritten Welle. Der Grund seien die verschiedenen Varianten des Virus, sagte die Bundeskanzlerin. Deshalb müsse man weiter vorsichtig sein. Die Mutation sei eine „Realität“. Sie nehme zu, die Frage sei, wie schnell. Merkel sagte, die verhängten Maßnahmen zeigten Wirkung. Die Zahl der Neuinfektionen sei gesunken. „Wir können auch sehr zufrieden sein“, sagte die Kanzlerin. (dpa/deutschland.de)

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Durch ein weiteres Update kann die Corona-Warn-App nun auch auf älteren Apple-Geräten, wie dem iPhone 5s, 6 und iPhone 6 Plus, genutzt werden. Nutzer dieser Smartphone Modelle können die Corona-Warn-App ab der Version 1.12 uneingeschränkt nutzen. Einzige Voraussetzung für den Download im App-Store ist, dass sie ihr Betriebssystem auf mindestens iOS 12.5 aktualisieren. Ab Version 1.12 ist die Corona-Warn-App nun mit dem Betriebssystem iOS 12.5 kompatibel und somit für ältere iPhones verfügbar. Schätzungen zufolge wird es potenziell 1,7 Millionen zusätzlichen Usern möglich sein, die Corona-Warn-App herunterzuladen und zu nutzen. Das Update ist schrittweise bis Ende dieser Woche auf allen Geräten erhältlich.

 

+++ Dienstag, 9. Februar +++

Eine neue Impf-Verordnung ist in Kraft. Es gelten nun leicht geänderte Regelungen zur Reihenfolge der Impfungen. Die bisherige Impfverordnung vom 15. Dezember 2020 hatte die Reihenfolge der Impfungen festgelegt und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen priorisiert, insbesondere alte und pflegebedürftige Menschen. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

In der Zwischenzeit ist – neben den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna - ein weiterer Impfstoff zugelassen worden: der Impfstoff von AstraZeneca, der nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission in Deutschland zunächst nur an Menschen unter 65 Jahren verabreicht werden soll. Dies machte eine Anpassung der Impf-Verordnung notwendig.

Menschen unter 65 Jahren, die der Gruppe mit der höchsten Priorität zuzuordnen sind - zum Beispiel Pflegekräfte - sollen nun vorrangig mit dem neu zugelassenen Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. Damit können gleichzeitig mehr betagte Menschen mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna geimpft werden.

Grundsätzlich bleibt es bei einer festgelegten Reihenfolge unter den zu impfenden Bevölkerungsgruppen. Es gibt allerdings einige Anpassungen. Dazu gehören unter anderem diese neuen Regelungen:

  • Personen mit bestimmten schweren Krankheiten sollen nun in vielen Fällen schneller als bisher berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Krebskranke oder Menschen mit einer schweren Diabetes oder einer chronischen Nierenerkrankung.
  • Von der vorgegebenen Reihenfolge kann künftig in Einzelfällen abgewichen werden. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn angebrochene Impfstoffampullen sonst verworfen werden müssten. Damit kann nun flexibler auf besondere Situationen reagiert werden.

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BundesbildungsministerinAnja Karliczek mahnte ausdrücklich zur Vorsicht. Die mühsam und gemeinsam erreichten Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie dürften nicht gefährdet werden, so Karliczek. Wenn Schulen aber wieder mit dem Präsenzunterricht starten könnten, sei es notwendig, dass die Verantwortlichen vor Ort wüssten, was zu tun sei. Deshalb sei sie froh, dass es nun eine klare und wissenschaftlich fundierte Leitlinie gebe. Ein von verschiedenen Fachgesellschaften sowie Experten und Vertreterinnen und Vertretern aus dem Schulbereich erstellte Leitfaden gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Die Bedeutung des Tragens von Masken wird ausdrücklich hervorgehoben. Als wirkungsvoll erkannt und empfohlen wird zudem die Bildung von festen Gruppen, Klassenteilung und Wechselunterricht sowie ein entzerrter Schülerverkehr. Grundschulen seien bei einer Rückkehr in den Präsenzunterricht vorrangig zu beachten. Der Leitfaden gibt auch Hinweise, wie Schulen mit Kindern umgehen sollen, die nur leichte Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen.

Auch wenn sich alle eine schnelle Rückkehr zur Normalität wünschten, müssen laut Ministerin Karliczek zunächst alle am System Schule Beteiligten weiter viel Disziplin aufbringen. Weitere Informationen zum Leitfaden gibt es beim Bundesbildungsministerium. Hier finden Sie eine  Kurzversion des Leitfadens.

 

+++ Montag, 8. Februar +++

Digitaler Unterricht muss für alle Kinder möglich sein und darf nicht am Geldbeutel scheitern. Die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten ist eine pragmatische Lösung, um den Kindern den Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen.

Die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt

  • bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben)
  • falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
  • im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör.

Die Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Betracht.

Im vergangenen Sommer hatte die Bundesregierung den DigitalPakt Schule um 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit unterstützt er die Länder dabei, Schulen mit entsprechenden Geräten für bedürftige Kinder auszustatten. Doch auch dort, wo dies noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, müssen Bildungschancen gewahrt bleiben.

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Nach der Erweiterung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit haben Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anspruch auf einmalig zehn kostenfreie FFP2-Masken oder vergleichbare Masken. Der Anspruch bezieht sich konkret auf alle Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Davon umfasst sind also auch (mit-)versicherte Personen in der Bedarfsgemeinschaft wie Kinder oder andere Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Die Schutzmasken werden ausgegeben, sofern nicht bereits ein anderweitiger Anspruch aufgrund der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung besteht.

Die Berechtigten erhalten in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse bzw. -versicherung. Gegen Vorlage des Schreibens und des Personalausweises bekommen sie die Schutzmasken in den Apotheken. Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen. Die Kosten für die Masken trägt der Bundeshaushalt. Die erweiterte Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung tritt am 6. Februar 2021 in Kraft. Die einmalige Abholung der Schutzmasken ist bis einschließlich 6. März 2021 in jeder Apotheke möglich.

Begründet ist die Maßnahme durch den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021. Mit ihm wurde eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften eingeführt.

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Bund und Länder werden am Mittwoch der kommenden Woche über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die im Rahmen des letzten Treffens am 19. Januar getroffenen Beschlüsse gelten derzeit befristet bis zum 14. Februar. Das Bund-Länder-Treffen findet in Form einer Videokonferenz statt. Im Anschluss wird Kanzlerin Merkel gemeinsam mit dem Regierendem Bürgermeister Müller und Ministerpräsident Söder die Öffentlichkeit unterrichten.

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Mit der Überbrückungshilfe III unterstützt die Bundesregierung neben Unternehmen auch viele Soloselbständige. Auf Initiative von Kulturstaatsministerin Grütters werden bei den Hilfen nun auch kurz befristet Beschäftigte im Bereich der darstellenden Künste berücksichtigt. Ein Teil von ihnen konnte Hilfsmaßnahmen bisher nicht in Anspruch nehmen. Grund ist, dass sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern projektbezogen engagiert sind. Wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten haben sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Betroffen sind viele nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler sowie andere kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat nun mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und dem Bundesminister für Finanzen Olaf Scholz vereinbart, für den Kulturbereich ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Damit können künftig auch kurz befristet Beschäftigte im Bereich der darstellenden Künste Hilfen von bis zu 7.500 € für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen.

„Ich bin meinen Kabinettskollegen dankbar dafür, dass sie auf mein intensives Werben hin die sehr spezifischen Lebensumstände und Beschäftigungsverhältnisse der Kreativen anerkennen und die Hilfsangebote der Bundesregierung darauf abstimmen“, erklärte Monika Grütters zu der Entscheidung. Damit erhielten nun auch diejenigen in der Kulturbranche, die unter der Pandemie persönlich und wirtschaftlich mit am stärksten leiden würden, ein faires Angebot.

Durch die pandemiebedingten Beschränkungen ist der Bühnenbetrieb seit März 2020 völlig zum Erliegen gekommen ist. Auch die Filmproduktion ist wegen der Corona-Krise stark zurückgegangen. Pandemiebedingt sind unter anderen viele darstellende Künstlerinnen und Künstler deshalb schon seit fast 11 Monaten weitgehend ohne Beschäftigungsmöglichkeiten.

 

+++ Samstag, 6. Februar +++

„Das Virus ist noch nicht müde. Im Gegenteil, das hat gerade noch mal einen Boost bekommen“, erklärte der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler bei einer Pressekonferenz zur Corona-Lage. Sorgen bereitet dem RKI in erster Linie die Verbreitung der neu aufgetretenen, deutlich ansteckenderen Virusvarianten. In Deutschland lässt sich vor allem die erstmals in Großbritannien nachgewiesene Mutation B1.1.7 finden - mittlerweile bereits in 13 Bundesländern. Derzeit mache diese Variante knapp sechs Prozent der Neuinfektionen aus.

Die immer noch stark belasteten Intensivstationen und die sehr hohe Zahl an Todesfällen zeigten, dass „die Situation noch lange nicht unter Kontrolle“ sei. „Wir müssen damit rechnen, dass sich vor allem B1.1.7 weiter verbreitet und dass die Pandemiebekämpfung dadurch erschwert wird. Diese Variante ist ansteckender und SARS-CoV-2 also insgesamt gefährlicher geworden“, so Wieler. Das RKI hat einen ersten Bericht zu Virusvarianten von SARS-CoV-2 in Deutschland vorgelegt, in den nächsten Wochen werden weitere folgen. Für RKI-Präsident Wieler bleibt es deshalb unverändert wichtig, dass „wir alle Maßnahmen weiter konsequent umsetzen, um Ansteckungen zu verhindern.“

Knapp drei Millionen Impfdosen wurden mittlerweile in Deutschland verimpft. „Inzwischen haben 630.000 und damit fast 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen die Erstimpfung bekommen, fast die Hälfte von ihnen auch die zweite“, erläuterte Gesundheitsminister Jens Spahn. Ziel ist, diejenigen zuerst zu schützen, die am stärksten durch das Coronavirus gefährdet sind. Mit den Impfungen werden dies jeden Tag mehr. „Das macht in dieser Pandemie einen echten Unterschied“, so Spahn.

Die rückläufige Zahl der Neuinfektionen sei eine „ermutigende Entwicklung“. Aufgrund der neuen, ansteckenderen Virusmutanten warnte Spahn aber davor, zu schnell die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu lockern. Wir sollten „das so mühsam Erreichte nun nicht leichtfertig verspielen.“

Gleichzeitig müssten Perspektiven aufgezeigt werden. „Jetzt geht es darum, mit Augenmaß den richtigen Zeitpunkt und den richtigen Weg mit der richtigen Geschwindigkeit aus dem Stillstand zu finden“, erklärte der Gesundheitsminister. Die Corona-Pandemie „bleibt für uns alle eine Zumutung“ – aber „auch wenn noch weitere harte Wochen vor uns liegen: Wir sind auf dem Weg raus aus der Pandemie. Und diesen Weg gehen wir entschlossen, aber vorsichtig.“

 

+++ Freitag, 5. Februar +++

Die Wiederöffnung von Kitas und Grundschulen hat für die Politik absolute Priorität, wenn die aktuellen Beschränkungen gelockert werden können. Das betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag in einem digitalen Gespräch mit Eltern von Kita- und Schulkindern. „Was ich zusagen kann - dass das Erste, was wir wieder öffnen, Kitas und Grundschulen sein werden, vor allem anderen“, sagte die Kanzlerin. In ihrer Dialogreihe „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“ war Merkel per Videokonferenz mit Müttern und Vätern zusammengeschaltet.

Quer durch Deutschland berichteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von nervenzerrenden Wochen, in denen der Spagat zwischen Kinderbetreuung und Home-Office nur mit größten Mühen zu schaffen sei. Er fühle sich im „Hamsterrad“ aus Arbeit und Kinderbetreuung, erzählte ein alleinerziehender Vater.

Gerade jüngere Schulkinder bräuchten auch beim Home-Schooling intensive Hilfe. Eine alleinerziehende Mutter erzählte vom schwierigen Rollenwechsel: „Meine Tochter will mich nicht als Lehrerin, sondern als Mama haben.“ Anderen Familien, berichtete eine Flüchtlingsbetreuerin, fehle es beim Schulunterricht zu Hause an technischer Ausstattung, aber auch an der Sprachkompetenz. Es gebe aber natürlich auch schöne Momente in den vielen gemeinsamen Stunden, betonte ein Vater von fünf Kindern. Doch so langsam seien die Ressourcen der Familien aufgebraucht, sagte er.

Sie sei sich der „Ausnahmesituation“ sehr bewusst, so Merkel. Das zerre allen an den Nerven. „Ich hätte mir nie gewünscht, dass ich solche Entscheidungen treffen muss“, sagte die Kanzlerin. Die Politik bemühe sich, die Eltern mit dem Kinderkrankengeld und dem Kinderbonus etwas zu entlasten, so Merkel. Und sie könne den Eltern versichern: Kein anderes Thema werde in den Runden mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder so ausführlich besprochen wie die Schulen.

Zugleich bat die Kanzlerin noch um etwas Geduld: Sie könne noch keinen genauen Zeitplan nennen, wann sich die Situation in Schulen und Kitas normalisiere. Entscheidend sei, die Fallzahlen soweit zu senken, „damit die Schulen und Kitas dann auch aufbleiben können“.

 

+++ Donnerstag, 4. Februar +++

Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2021 die beihilferechtliche Obergrenze für Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen (zuvor 800.000 Euro) erhöht. „Diese Flexibilität nutzen wir vollumfänglich bei der nationalen Umsetzung und für unsere nationalen Corona-Hilfen“, sagte Bundeswirtschaftminister Peter Altmaier.

Die Bundesregierung eröffnet Unternehmen nun ein Wahlrecht bei der Beantragung von der Überbrückungshilfe II. Sie können die Hilfen auf Grundlage der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ oder der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ erhalten. Bei der „Bundesregelung für Kleinbeihilfen“ entfällt der Nachweis von tatsächlichen Verlusten. Durch die Erhöhung der Obergrenze der Beihilfe können jetzt mehr Antragsteller auf dieser Grundlage Hilfen erhalten. Dieses Wahlrecht wird einfach und unkompliziert als Teil der ohnehin vorgesehenen Schlussabrechnung umgesetzt. Es ergeben sich keine neuen Anforderungen an die Antragstellung.

Ohne diese neue Regelung kam es zu Situationen, wo Unternehmen vereinzelt weniger Überbrückungshilfe erhalten haben, als sie ursprünglich erwartet hatten. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe II, die für die Monate September bis Dezember 2020 gilt, wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Konkret wird das zu höheren Auszahlungen führen und gegebenenfalls können Betroffene auch mit einer Nachzahlung rechnen. „Das ist eine gute Nachricht und eine große Erleichterung für viele kleine Unternehmen“, betonte Altmaier.

Einen Überblick über die weiteren Wirtschaftshilfen der Bundesregierung mit weiterführenden Links finden Sie hier.

 

+++ Mittwoch, 3. Februar +++

Die Bundeswehr hilft Portugal bei der Bewältigung seiner aktuell dramatischen Lage in der Corona-Pandemie. Am heutigen Mittwoch wird ein 26-köpfiges medizinisches Hilfsteam nach Lissabon reisen - darunter Ärzte, Pflegefachpersonal und ein Hygieneteam. „Wir helfen unseren Freunden in Portugal, die in einer besonders dramatischen Lage sind, mit deutschem sanitätsdienstlichem Personal und medizinischer Ausrüstung“, erklärte Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer. Auch auf dem deutschen Gesundheitssystem laste erheblicher Druck – „dennoch sind wir davon überzeugt, dass gerade in diesen Zeiten Solidarität in Europa unverzichtbar ist“.

Nach Hilfseinätzen in Italien, Frankreich und Tschechien während der ersten Corona-Welle, folgt nun in der zweiten Welle die Hilfe für Portugal. Portugal ist derzeit das am schwersten von der Pandemie betroffene Land in Europa und leidet vor allem an der Ausbreitung der gefährlichen Corona-Mutation B.1.1.7.

Über 15.000 Bundeswehrangehörige helfen derzeit im Inland den zivilen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen im Kampf gegen die Pandemie und ihre sozialen Auswirkungen. Die Unterstützung reicht von der Nachverfolgung von Infektionsketten über den Betrieb von Teststationen bis hin zum Telefondienst in lokalen Behörden. Auch am Aufbau von Impfzentren ist die Bundeswehr beteiligt. Insgesamt stehen im Hilfskontingent der Bundeswehr bis zu 20.000 Soldatinnen und Soldaten bereit.

Bereits vergangene Woche hatte das Bundeskabinett die vollständige Kostenübernahme des Bundes für die Amtshilfe der Bundeswehr im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. „Ich habe immer gesagt, diese Hilfe ist kostenfrei für die Städte und Kommunen, und ich kann nur dafür werben, dass jeder wirklich diese Hilfe in Anspruch nimmt“, erklärte dazu die Verteidigungsministerin.

 

+++ Dienstag, 2. Februar +++

Nach einem Bund-Länder-Fachgespräch zur Versorgung mit Impfstoffen gegen das Coronavirus sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag, Impfen sei ein „großer Teil des Weges aus der Pandemie“. Neben Mitgliedern der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder nahmen Vertreter der Impfstoffhersteller teil.

Die Kanzlerin unterstrich, es gebe Berechenbarkeit für die Lieferungen der Unternehmen für die verschiedenen Quartale dieses Jahres. Zwar müsse unterschieden werden zwischen den Herstellern, für deren Impfstoffe eine Zulassung vorliegt, und weiteren, bei denen diese noch aussteht. Die Aussage, dass jeder Bürgerin und jedem Bürger bis Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werde könne, könne jedoch aufrecht erhalten werden.

Bund und Länder würden beim Impfen gegen das Coronavirus an der Priorisierung festhalten, so die Kanzlerin. Es werde weiter alles für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger getan. Bund und Länder wollen einen nationalen Impfplan aufstellen, in dem nach bestem Wissen die Liefertermine der Impfstoffe aufgeführt werden. Ziel sei es, „mehr Sicherheit zu geben, wie das Einladungsmanagement für die Menschen erfolgen kann“.

Mehr zum Bund-Länder Gespräch zur Impfstoffversorgung lesen sie im ausführlichen Bericht. Die Pressekonferenz von Kanzlerin Merkel nach dem Gespräch sehen sie hier im Video.

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Die regulären Auszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember sind gestartet. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mit. Bislang wurden bereits über 1,56 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe geleistet. Insgesamt wurden bei der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt.

Antragsberechtigt für die Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe. Anträge für die Novemberhilfe können seit dem 25. November 2020 gestellt werden, für die Dezemberhilfe ist dies seit dem  23. Dezember 2020 möglich. Der Antrag muss über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte eingereicht werden. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Die Bundesregierung unterstützt mit den außerordentlichen Wirtschaftshilfen nicht nur Unternehmen, Vereine und Einrichtungen. Von den Hilfen profitieren vor allem auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene. Sie können für November bzw. Dezember 2020 bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe erhalten. Alternativ zum durchschnittlichen Umsatz im November beziehungsweise im Dezember 2019 können sie auch ihren durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 als Bezugsrahmen zugrunde legen.

 

+++ Montag, 1. Februar +++

Die weltweite epidemiologische Situation im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus ist auch weiterhin sehr dynamisch. Durch die Coronavirus-Schutzverordnung (CoronaSchV) soll die Ausbreitung der neuen Virusvarianten eingedämmt werden. Neben den geltenden Test- und Quarantäneregeln ist zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland und zur Limitierung des Eintrags sowie der schnellen Verbreitung der neuen Virusvarianten eine zeitlich befristete und mit einigen Ausnahmen versehene Beschränkung der Beförderung von Einreisenden aus den als Virusvarianten-Gebieten eingestuften Staaten nach Deutschland geboten. Die neue Verordnung ist mit entsprechender Begründung auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar. Die Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2021 gelten daneben weiterhin.

Die neue Verordnung richtet sich in erster Linie an Beförderer, also Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Personen aus einem Risikogebiet befördern. Für die Beförderer gilt zeitlich befristet und unter den weiteren Voraussetzungen der Coronavirus-Schutzverordnung ein Beförderungsverbot. Die Beschränkungen der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten werden im Rahmen von Grenzkontrollen geprüft.

Es gilt auch weiterhin, dass von nicht notwendigen Reisen in Risikogebiete und insbesondere in Virusvarianten-Gebiete dringend abzusehen ist.

Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Robert-Koch-Institus über die aktuellen Risikogebiete.

Weiterführende Informationen für Reisende erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesinnenministeriums und auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

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Mit Upload der Version 1.11  der Corona-Warn-App enthält der Home-Bildschirm der Applikation einen Bereich mit Statistiken. Dort sind die wichtigsten Kennzahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen in Deutschland einsehbar, darüber hinaus auch die Anzahl der geteilten Positiv-Meldungen innerhalb der App. Die Corona-Warn-App der Bundesregierung wurde seit ihrer Veröffentlichung im Juni vergangenen Jahres bereits mehr als 25 Millionen Mal heruntergeladen.

Mit ihren zusätzlichen Funktionen bietet die App eine Auflistung der wichtigsten Informationen und Kennwerte des momentanen Infektionsgeschehens. Quelle der Statistiken zum Infektionsgeschehen ist das Robert-Koch-Institut (RKI). Die Zahl der übermittelten Warnungen kommt aus dem IT-System der Corona-Warn-App. Die Werte werden stündlich aktualisiert und für die App aufbereitet. Die Statistik zeigt Veränderungen an, sobald neue Informationen vorliegen. Wie bei vielen anderen digitalen Anwendungen ist auch die Entwicklung der Corona-Warn-App der Bundesregierung nicht mit dem Start abgeschlossen. Sie ist vielmehr ein Projekt, an dem kontinuierlich weitergearbeitet wird, um bekannt gewordene Fehler zu beheben und weitere Verbesserungen zu erreichen. Bereits im Februar wird es weitere Verbesserungen im Funktions- und Nutzungsangebote der App geben.

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung sind in diesem FAQ zusammengeführt.

 

+++ Freitag, 29. Januar +++

Rund fünf Millionen Menschen sollen mit den kostenlosen FFP2-Masken versorgt werden. Die Berechtigten würden angeschrieben von den Krankenkassen und könnten die FFP2-Masken dann in der Apotheke nach Vorlage des Schreibens und des Personalausweises abholen, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Das ist ein wichtiger Beitrag in dieser Pandemie.“  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte, man müsse die gesamte Gesellschaft im Blick behalten: „Schutzmittel, die jetzt notwendig sind, dürfen keine Frage des Geldbeutels sein.“

Bei ihrem Treffen am 19. Januar hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken) oder FFP-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften beschlossen. Grund war die Sorge über die mögliche Ausbreitung von Virusmutationen in Deutschland. Damit auch Menschen, die von Sozialhilfe oder Grundsicherung leben, dieser Pflicht nachkommen können, erhalten sie nun Unterstützung. Die Abgabe werde so schnell wie möglich auf den Weg gebracht, so Heil.

Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Thema OP- und FFP-Masken.

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Ein Impfstoff ist das eine - die medizinische Versorgung von COVID-19-Infizierten das andere. „Das Netzwerk Universitätsmedizin ist ein wesentlicher Baustein, die Bevölkerung zu schützen und Erkranken die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen“, betonte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Mit 150 Millionen Euro unterstützt das Ministerium das Netzwerk.

Ziel des „ Netzwerks Universitätsmedizin“ (NUM) ist es, die Strategien zu Diagnostik und Behandlung von Erkrankten mit COVID-19 zusammenzuführen. Der verbesserte Austausch neuer Entwicklungen in Forschung und Patientenversorgung soll dazu beitragen, die aktuell hohen Zahlen schwer erkrankter Patientinnen und Patienten mit COVID-19 in Deutschland zu bewältigen und die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.

Durch diese Bündelung des Wissens, der Kompetenzen und Ressourcen sollen Strukturen und Prozesse in den Kliniken geschaffen werden, die eine möglichst optimale Versorgung der COVID-19-Erkrankten sicherstellen. Gleichzeitig soll das Pandemiemanagement durch Versorgungsforschung und die Entwicklung praxisnaher Empfehlungen unterstützt werden.

Das Netzwerk bietet seit dem vergangenen Herbst die Plattform, dem sich alle 36 deutschen Universitätskliniken angeschlossen haben. Derzeit werden hier 13 Projekte verfolgt, die die Diagnostik und Behandlung von Corona-Erkrankten verbessern sollen.

Einige Beispiele:

Das Projekt B-FAST hat das Ziel, eine Plattform zur Test- und Surveillance-Strategie für unterschiedliche Anwendungsbereiche wie beispielsweise Gesamtbevölkerung, Schulen und Kitas, Risikobereiche und Kliniken zu entwickeln.

Im Projekt CEO-sys werden die Vielzahl an wissenschaftlichen Studien zu COVID-19 gesammelt, sortiert und bewertet. Dies verbessert den Entscheidungsprozess in Arztpraxen oder Kliniken, im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Politik auf Basis wissenschaftlicher Studienergebnisse.

Das Projekt COVIM befasst sich mit der Immunität gegen COVID-19-Errreger. Zwei Fragen stehen hier im Zentrum: Wie kann immunologischer Schutz von wenigen immunen Personen auf viele nicht-immune Personen übertragen werden? Und: Wer ist wodurch und wie lange vor einer Infektion immunologisch geschützt?

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Zur Unterstützung von stationären Pflegeeinrichtungen hat die Bundesregierung am Montag eine Hotline und ein Internetportal gestartet. Dort können sich freiwillige Helferinnen und Helfer melden. Mit den zustätzlichen Kräften sollen Personal sowie Besucherinnen und Besucher getestet werden, um Besuche zu ermöglichen und Infektionen vorzubeugen. Die Liste der Städte und Landkreise, die aktuell Testhelferinnen und -helfer suchen, wird täglich aktualisiert.

Corona-Schnelltests dienen dazu, die Ausbreitung von Infektionen in Einrichtungen zu verhindern und gleichzeitig Besuche zu ermöglichen. Dies geht jedoch mit einem zusätzlichen Personalaufwand einher. Deshalb werden zunächst für etwa drei Wochen weitere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Einrichtungen unterstützen. Danach sollen Freiwillige eingesetzt werden, die das Deutsche Rot Kreuz vor Ort schult. Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung können sich geeignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden.

Interessierte können sich bei der bundesweiten Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 455 55 32 informieren und ihr Interesse bekunden. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Die Bundesagentur hat zudem eine Webseite mit weiteren  Informationen für Freiwillige eingerichtet, auf der zudem Landkreise und kreisfreie Städte ihren Bedarf an Testhelferinnen und Testhelfern veröffentlichen werden.

 

+++ Donnerstag, 28. Januar +++

Mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet die Bundesregierung Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Verordnung ist am Mittwoch in Kraft getreten. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil fordert sie jedoch dringend auf, es in Anspruch zu nehmen.

Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, müssen die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherstellen. So müssen sie für das Arbeiten im Betrieb zumindest medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen in der Pandemie den besten Schutz“, so Bundesarbeitsminister Heil. Deshalb seien auch die bereits bestehenden Arbeitsschutzregeln weiterhin einzuhalten, insbesondere hinsichtlich des Abstandes und der Maskenpflicht.

Mit der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung setzt die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um. Sie gilt zunächst befristet bis 15. März. Mehr Informationen lesen Sie im ausführlichen Bericht. Beim Bundesarbeitsministerium finden Sie zudem Fragen und Antworten zur Corona-Arbeitsschutzverordnung.

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„Wir müssen die Krise auch als Chance begreifen, um langfristig moderner und noch wettbewerbsfähiger zu werden. Dabei geht es insbesondere um einen attraktiven Standort, Fachkräftesicherung, Digitalisierung und den Klimaschutz“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts 2021. Das Kabinett beschloss den Bericht unter der Überschrift „Corona-Krise überwinden, wirtschaftliche Erholung unterstützen, Strukturen stärken“ am Mittwoch.

Er zeigt auf, dass die Bundesregierung mit umfangreichen fiskalischen Maßnahmen auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie reagiert hat. Sie hat die Wirtschaft stabilisiert und Arbeitsplätze gesichert. Insbesondere beschloss sie im Juni 2020 ein umfangreiches Konjunkturprogramm, das in der Summe der Haushaltsansätze für 2020 und 2021 ein Volumen von rund 180 Milliarden Euro umfasst.

Während seiner EU-Ratspräsidentschaft setzte Deutschland zudem wichtige Impulse zur Krisenbewältigung und Zukunftsfestigkeit Europas. Ein zentraler Aspekt, um gemeinsam gestärkt aus der Pandemie hervorzugehen, ist dabei der Aufbauplan „NextGeneration EU“ in Höhe von 750 Milliarden Euro und dessen größtes Ausgabeninstrument, die Aufbau- und Resilienzfazilität, mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro. Bis April 2021 wird die Bundesregierung dazu einen finalen deutschen Aufbau- und Resilienzplan an die EU-Kommission übermitteln.

Mehr Informationen zum Jahreswirtschaftsbericht finden sie im ausführlichen FAQ.

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Seit März 2020 unterstützt die Bundeswehr die Länder und Kommunen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie mit bis zu 20.000 Soldatinnen und Soldaten. Sie helfen in Gesundheitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung, beim Transport und Lagerung der Impfstoffdosen, beim Aufbau von Teststationen sowie in Pflegeheimen.

Die dabei entstehenden Kosten für Personal, Bereitstellung von Transportfahrzeugen und Fahrtkosten werden den Ländern und Kommunen unentgeltlich bereitgestellt. Das bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Das gilt jedoch nicht für die persönliche Schutzausrüstung, die der Bund beschafft und an die Länder, Kassenärztliche Vereinigung und Kassenzahnärztliche Vereinigung abgegeben hat. Die Bundeshaushaltsordnung erlaubt es dem Bund, auf die Erstattung der Auslagen für erbrachte Leistungen in begründeten Ausnahmefällen zu verzichten, wenn ein dringendes Bundesinteresse vorliegt. Die Pandemie wirkt sich spürbar in allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Deutschland aus. Es liegt im dringenden Interesse Deutschlands, die hiermit verbundenen Schäden zu begrenzen und das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das ist derzeit oft nur durch eine personelle Unterstützung durch Bundesbehörden und Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe möglich.

Im Jahr 2020 hat die Bundeswehr rund 1.300 Amtshilfeeinsätze im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgeschlossen. Weitere rund 800 sind aktuell in der Durchführung oder Planung.

Was ist Amtshilfe?

Amtshilfe bedeutet immer: unterstützen. Derzeit unterstützt die Bundeswehr auf Basis eines Antrags. Für Amtshilfe ist eine rechtliche Grundlage notwendig. Das ist in Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt. Diese Anträge kommen üblicherweise aus den Kreisen und kreisfreien Städten - von dort, wo gerade Not herrscht. Das kann auch auf Landesebene oder auf Bezirksebene geschehen. Damit auch jeder vor Ort weiß, welche Angebote die Bundeswehr machen kann und wo die Grenzen liegen, gibt es Kreisverbindungskommandos und Bezirksverbindungskommandos.

 

+++ Mittwoch, 27. Januar +++

In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen nach dem Beschluss von Bund und Ländern vom 19. Januar Medizinische Masken (OP-Masken) oder FFP2-Masken (bzw. KN95- oder N95-Masken) getragen werden.

Was bedeuten diese Bezeichnungen? Der Medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS oder auch Operations-Maske/OP-Maske) dient dem Schutz anderer vor dem Kontakt mit infektiösen Tröpfchen eines Infizierten. FFP2, KN95 und N95 sind Schutzklassen-Bezeichnungen für partikelfiltrierende Halbmasken aus verschiedenen Ländern. Sie sollen den Träger der Maske vor Tröpfchen schützen und filtern Aerosole, im Fall von FFP2-Masken mindestens 94 Prozent. FFP2-Masken entsprechen der deutschen Norm. N95-Masken werden nach amerikanischen Standards zugelassen. KN95-Masken erfüllen eine chinesische Norm.

Worauf muss ich bei der Verwendung einer FFP2-Maske achten? Die Maske muss gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen. Eine FFP-Maske kann ihre volle Filterleistung nur dann erbringen, wenn sie dicht sitzt. Außerdem sollte eine durchfeuchtete Maske abgenommen und gewechselt werden. Beim Abnehmen sollte die Maske zudem möglichst immer an den Bändern angefasst werden.

Was ist bei der Verwendung noch wichtig? Was kosten die FFP2-Masken für Risikopatientinnen und -patienten und über 60-Jährige? Und wer hat Anspruch auf FFP2-Masken? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie in einem ausführlichen FAQ.

 

26.01.2021: Video abspielen

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+++ Dienstag, 26. Januar +++

Um die Verbreitung des Coronavirus und neuer Mutationen zu verhindern, gelten derzeit besondere Regeln für die Einreise nach Deutschland.

  • Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise mit einem negativen Testergebnis nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.
  • Einreisende aus Hochrisikogebieten mit besonders hohen Inzidenzen oder Virusmutationen müssen schon vor Abreise und bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Ohne negatives Testergebnis dürfen Unternehmen wie Fluggesellschaften, aber auch Busse, Bahnen und Fähren sie nicht mehr befördern.

Beim Robert Koch-Institut gibt es eine Übersicht der aktuell ausgewiesenen Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Gebiete mit nachgewiesenen Virusmutationen. Seit dem 22. Januar werden 25 Länder neu als Hochinzidenzgebiete ausgewiesen, darunter zum Beispiel Tschechien, Spanien und die USA. Als Virusvarianten-Gebiete gelten weiterhin Großbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien.

Zudem müssen Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) nutzen. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen.

Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Einreisende müssen sich zehn Tage in Quarantäne begeben und ihr zuständiges Gesundheitsamt mittels der  digitalen Einreiseanmeldung informieren. Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise. Voraussetzung: Frühestens am fünften Tag nach der Einreise wurde ein zusätzlicher Test durchgeführt, der mit einem negativem Testergebnis bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Bericht. Das Bundesministerium des Innern zeigt die geltenden Einreiseregelungen auch in diesem Erklärvideo.

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Zur Unterstützung von stationären Pflegeeinrichtungen hat die Bundesregierung am Montag eine Hotline und ein Internetportal gestartet. Dort können sich freiwillige Helferinnen und Helfer melden. Mit den zustätzlichen Kräften sollen Personal sowie Besucherinnen und Besucher getestet werden, um Besuche zu ermöglichen und Infektionen vorzubeugen.

Corona-Schnelltests dienen dazu, die Ausbreitung von Infektionen in Einrichtungen zu verhindern und gleichzeitig Besuche zu ermöglichen. Dies geht jedoch mit einem zusätzlichen Personalaufwand einher. Deshalb werden zunächst für etwa drei Wochen weitere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Einrichtungen unterstützen. Danach sollen Freiwillige eingesetzt werden, die das Deutsche Rot Kreuz vor Ort schult. Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung können sich geeignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden.

Interessierte können sich bei der bundesweiten Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 455 55 32 informieren und ihr Interesse bekunden. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Die Bundesagentur hat zudem eine Webseite mit weiteren  Informationen für Freiwillige eingerichtet, auf der zudem Landkreise und kreisfreie Städte ihren Bedarf an Testhelferinnen und Testhelfern veröffentlichen werden.

 

+++ Freitag, 22. Januar +++

Mit insgesamt sechs Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm Neustart Kultur unterstützt der Bund künftig auch kleine und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Musikfestivals aller Genres. Der Zuschuss beträgt bis zu 75.000 Euro. „Gerade für noch unbekannte Talente sind die ‚Umsonst & Draußen‘- sowie die Kleinstfestivals in Deutschland ein wichtiges Sprungbrett für ihre Musikkarriere“, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Viele dieser Festivals planten bereits für die Saison 2021, in der Livemusik-Veranstaltungen hoffentlich wieder vor Publikum möglich sein werde.  „Damit die Festivalmacherinnen und -macher die schwierige Zeit bis dahin überstehen, erweitern wir unsere bisherigen Hilfen für den Musikbereich und greifen auch ihnen nach Kräften unter die Arme.“

Hier finden Sie mehr Informationen zur Hilfe für kleine Musikfestivals.

 

+++ Donnerstag, 21. Januar +++

„Leben und Gesundheit haben immer Priorität“, betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Vorstellung der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Verordnung verpflichtet die Bundesregierung Arbeitgeber Homeoffice anzubieten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen. Heil fordert sie jedoch dringend auf, es in Anspruch zu nehmen.

Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen. So müssen sie für das Arbeiten im Betrieb medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen in der Pandemie den besten Schutz“, so der Arbeitsminister. Deshalb seien auch die bereits bestehenden Arbeitsschutzregeln weiterhin einzuhalten, insbesondere hinsichtlich des Abstandes und der Maskenpflicht.

Mit der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung setzt die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um. Die Verordnung soll kommende Woche in Kraft treten und gilt zunächst befristet bis 15. März. Mehr Informationen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier.

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„Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauflegen“, das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bekanntgegeben. Zukünftig gibt es nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Es gibt keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.

Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III liegt jetzt bei bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen (bisher 200.000 bzw. 500.000 Euro), sofern es beihilferechtlich zulässig ist. Erste Abschlagszahlungen, die auch erhöht werden, sollen schon im Februar direkt durch den Bund erfolgen damit keine Zeit verloren geht. Im März werden dann die Länder die regulären Zahlungen leisten.

Auch an die besondere Lage des Einzelhandels durch den Ausfall des Weihnachtsgeschäfts wurde gedacht. Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware sind nun Teil der erstattungsfähigen Fixkosten. Auch können Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten oder Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops als Kosten geltend gemacht werden.

Die Anträge auf Wirtschaftshilfen können von allen Betroffenen über eine gemeinsame Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren. Noch bis zum 31. Januar 2021 können online Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Noch im Januar soll die Beantragung für die Überbrückungshilfe III möglich sein.

 

Corona

+++ Mittwoch, 20. Januar +++

Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten fort. Alle bestehenden Maßnahmen werden zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden.

Zusätzlich wurde vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2).

Um auch im beruflichen Kontext die erforderliche  Kontaktreduzierung zu erreichen, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.

Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Hintergrund dieser „unglaublichen Einschränkungen“ für betroffene Kinder und Eltern, so Kanzlerin Merkel, seien „ernst zu nehmende Hinweise“, dass das mutierte Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei.

Bund und Länder äußern ihre Sorge über Hinweise, dass die in Großbritannien aufgetretene Virusmutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist. Die Mutation sei auch in Deutschland nachgewiesen worden, eine Verbreitung könnte eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten. Daher sei zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich. Ziel ist es, den bereits zu beobachtenden Rückgang des Infektionsgeschehens zu beschleunigen. Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an.

„Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen, aber das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang, und dem müssen wir jetzt auch Rechnung tragen, und dem haben wir heute auch Rechnung getragen“, erklärte Kanzlerin Merkel zu den Beschlüssen.

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Im Corona-Krisenjahr 2020 haben umfassende Hilfen und Rekordinvestitionen Wirtschaft und Beschäftigung in Deutschland stabilisiert. In der Folge fielen die Sozialausgaben geringer und die Steuereinnahmen deutlich höher aus, als von Experten erwartet. Das geht aus dem vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2020 hervor. Durch die günstige Entwicklung konnte der Bund knapp 90 Milliarden Euro weniger neue Schulden aufnehmen als ursprünglich veranschlagt. Insgesamt belief sich die Nettokreditaufnahme auf 130,5 Milliarden Euro. Die Schuldenquote liegt damit deutlich niedriger als prognostiziert und ist die niedrigste im G7 -Vergleich. Insgesamt gab der Bund im vergangenen Jahr 443,4 Milliarden Euro aus und nahm 313 Milliarden Euro ein.

„Trotz der Pandemie haben wir die Finanzen gut im Griff „, fasste Bundesfinanzminister Olaf Scholz zusammen. Für das laufende Jahr kündigte er an:  „Wir haben die Kraft, weiter massiv gegen die Corona-Krise zu halten und genau das tun wir. Bei den Hilfen satteln wir noch darauf, um nach der Krise wieder kraftvoll durchzustarten. „

Ausführliche Informationen zum Haushaltsabschluss 2020 finden Sie hier.

+++ Dienstag, 19. Januar +++

Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis zum 14. Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag vereinbart. „Wir müssen jetzt handeln», sagte Merkel mit Blick auf die neuen Virus-Mutationen. Es sei nun noch Zeit, der Gefahr vorzubeugen. Sonst könnten die Zahlen stark steigen.  

Zudem wurde beschlossen:

  • die Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.
  • Arbeitgeber müssen den Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen.
  • Private Zusammenkünfte sind bis zum 14. Februar im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit nur einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben ebenso lange geschlossen bzw. wird die Präsenzpflicht ausgesetzt.
  • In Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen das Personal sowie für alle Besucherinnen und Besucher mehrmals pro Woche getestet werden.
  • Zudem wurden weitere Förderungen und Hilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen beschlossen.

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Das Impf-Dashboard des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen breiten Überblick über den Fortschritt bei den Covid⁠-⁠19⁠-⁠Impfungen in Deutschland. Unter www.impfdashboard.de können sich Bürgerinnen und Bürger über die tägliche Zahl an Impfungen sowie den Fortschritt bei den einzelnen Zielgruppen informieren. Außerdem gibt es einen Überblick über die bereits erreichten sowie die bevorstehenden „Meilensteine“. Eine „Impf-Uhr“ zeigt, in welchem Abstand im Schnitt (Mittelwert über 24 Stunden) eine Impfung verabreicht wird. Aktuell wird circa jede drei Sekunden ein Mensch in Deutschland gegen Covid-19 geimpft.

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung erhalten Sie auf unserer Themenseite sowie in unserem ausführlichen FAQ.

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Die Bundesregierung verpflichtet die Labore mit der sogenannten Coronavirus-Surveillanceverordnung, die SARS-CoV-2-Viren zu sequenzieren und ihre Ergebnisse an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Das RKI sammelt die Daten zentral und wertet sie aus. Pro übermitteltem Datensatz sollen die Labore 220 Euro erhalten. Laboratorien und Einrichtungen, die positive Coronatest-Proben an die Speziallabore übermitteln, erhalten eine Aufwandsentschädigung.

„Schon jetzt gibt es ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Corona-Virus analysiert“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der Vorstellung der neuen Verordnung. Aber das reiche in der aktuellen Lage nicht aus, „um frühzeitig und flächendeckend zu erkennen, wo bekannte und vor allem auch bisher unbekannte Mutationen in Deutschland auftreten“. Die Menge der untersuchten Proben richtet sich nach der Infektionslage. Grundsätzlich gilt, dass mindestens fünf Prozent aller Positivtestungen sequenziert werden sollen. „Die Analyse des Coronavirus wird damit fester Bestandteil der Pandemieüberwachung“, so der Minister. Die Coronavirus-Surveillanceverordnung soll am 19. Januar 2021 in Kraft treten.

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Gesetzlich versicherte Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Nur wenige Tage nach dem Beschluss des Bundestages hat der Bundesrat das Gesetz zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes gebilligt. Die Regelung kann damit rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Der Anspruch besteht neben Krankheitsfällen von Kindern auch dann, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Zudem können Eltern das Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Der Bund leistet zur Kompensation dieser Ausgaben zum 1.4.2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Der Ausgleich darüber hinausgehender Aufwendungen erfolgt daher über eine Spitzabrechnung zum 1.7.2022.

Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten.

 

+++ Montag, 18. Januar +++

Die weiterhin vor sehr hohe Zahl der Neuinfektionen, die anhaltend hohe Zahl an Intensivpatienten und an Toten zwingt darüber nachzudenken, was noch mehr zu tun ist, um diese Zahlen zu senken. Nach derzeitigem Stand wird im Sommer allen Menschen ein Impfangebot gemacht werden können. Bis dahin müssen die Nationalstaaten die vor Ort nötigen Maßnahmen ergreifen und Europa muss Gemeinschaftsaufgaben zusammen lösen. Deshalb sprechen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am Dienstag, 19. Januar miteinander. Ursprünglich war das Treffen für den 25. Januar angesetzt worden. Die Kanzlerin wird dann zwei Tage später, am 21. Januar, an einer Konferenz des Europäischen Rates teilnehmen. Auch hier steht die Eindämmung der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung.

 

+++ Freitag, 15. Januar +++

Bei der Zulassung der Impfstoffe von Biontech und Moderna wurden keine Abkürzungen genommen. Da ist sich Professor Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, sicher. In einer Pressekonferenz beschrieb er die hohen Anforderungen an eine Zulassung und die Prüfung jeder Charge des Impfstoffes durch das Paul-Ehrlich-Institut.Studien seien mit mehreren 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in verschiedenen, gerade auch stark von Corona betroffenen Ländern durchgeführt wurden. „Das ist eine gute Qualität“, so Cichutek. Beide Impfsoffe zeigten eine vergleichbare Wirksamkeit mit einem hohen Wert von etwa 95 Prozent. „Wichtig ist, die hohe Wirksamkeit zeigt sich erst nach zwei Dosen“, sagte Professor Cichutek. Zwar sei auch schon nach der ersten Impfung eine Wirksamkeit feststellbar, vernünftig ist für ihn aber, dass zwei Impfungen vorgenommen werden. Der optimale Mindestabstand zwischen erster und zweiter Impfung liegt für den Impfstoff von Biontech bei 21 Tagen, für den Impfstoff von Moderna bei 28 Tagen. Spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung sollte die zweite Impfung erfolgen.

Beide Impfstoffe sind sehr gut verträglich. Impfungen sollten aber verschoben werden, wenn jemand akut krank ist und beispielsweise Fieber hat.

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigte sich davon überzeugt, dass das Wachstum in diesem Jahr „deutlich und spürbar“ sein wird. Dies sei neben der Widerstandskraft der deutschen Wirtschaft auch auf die Milliardenhilfen der Bundesregierung zurückzuführen. Die Bundesregierung habe mit ihrem Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro und den Wirtschaftshilfen von bisher rund 75 Milliarden Euro geholfen, die Rezession abzumildern. Diese Hilfen könnten aber, so der Wirtschaftsminister, nicht „auf Dauer“ fortgesetzt werden. Ein zweites Konjunkturprogramm sei deshalb „nicht das Gebot der Stunde“. Vielmehr sei es notwendig, in Zukunftsfelder wie die Wasserstoff-Technologie zu investieren, damit die Substanz der Wirtschaft erhalten bleibt und der klimaneutrale Umbau der Industrie gelingt.

Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Lage Deutschlands im Januar 2021 bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

14.01.2021: Video abspielen

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+++ Donnerstag, 14. Januar +++

Die größte Impfkampagne in der Geschichte Deutschlands sei gut angelaufen, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Regierungserklärung am Mittwoch im Deutschen Bundestag. „Wir können - Stand heute - voraussichtlich im Sommer allen ein Impfangebot machen“, sagte Spahn. Dass der Impfstoff gerade weltweit ein knappes Gut ist, sei jedoch eine Tatsache, die man nicht ändern könne, so der Minister. Grund für diese Knappheit seien fehlende Produktionskapazitäten, nicht fehlende Verträge.

Die Bundesregierung tue weiterhin alles, um die Verfügbarkeit von Impfstoffen zu erhöhen. Nun komme es auch auf die Impfbereitschaft der Menschen in Deutschland an. Diese „größte Impfaktion unserer Geschichte“ sei eine Gemeinschaftsaufgabe. „Nur, wenn über das Jahr hinweg die allermeisten der Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich impfen zu lassen, können wir das Virus wirklich besiegen“, betonte Spahn.

Wichtig sei in diesen Wochen, realistisch zu bleiben. Auf dem Weg raus aus der Corona-Pandemie werde man noch einige Zeit mit den gewohnten Mitteln aufeinander Acht geben müssen. Deshalb rief der Minister noch einmal dazu auf: „Tragen wir alle unseren Teil dazu bei. Geben wir weiter aufeinander acht.“

Spahn betonte auch noch einmal, dass es richtig war, bei der Impfstoffbeschaffung den europäischen Weg zu gehen. „Lassen Sie mich deutlich sagen: Ja, es ist richtig, dass wir europäisch handeln.“ Die Europäische Union und Deutschland hätten die Impfstoffproduzenten zu einem Zeitpunkt unterstützt, als lange noch nicht klar war, wer einen wirkungsvollen Impfstoff entwickelt und wer dafür auch eine Zulassung bekommt. „Ohne diese Hilfe wäre der Impfstart in Deutschland und Europa kaum möglich gewesen.“

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Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Verordnung tritt am 14. Januar in Kraft. Zudem müssen Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) nutzen. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Ab 1. März müssen außerdem Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.

Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Bericht.

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Gesetzlich versicherte Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.

Der Anspruch besteht neben Krankheitsfällen von Kindern auch dann, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Zudem können Eltern das Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Der Bund leistet zur Kompensation dieser Ausgaben zum 1.4.2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Der Ausgleich darüber hinausgehender Aufwendungen erfolgt daher über eine Spitzabrechnung zum 1.7.2022.

Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten.

 

+++ Mittwoch, 13. Januar +++

Zwei Corona-Impfstoffe sind bereits zugelassen, weitere können im Laufe des Jahres folgen. Wo stehen die Projekte? Welche Impfstoffmengen erhält Deutschland?
Der Impfstoff von Biontech/Pfizer wurde am 21.12.2020 in der EU zugelassen, die Zulassung des Impfstoffes von Moderna folgte am 06.01.2021. Weitere Projekte sind in einem fortgeschrittenen Stadium. Deutschland hat sich sowohl große Mengen der beiden zugelassenen Impfstoffe als auch von aussichtsreichen Kandidaten gesichert. Eine Übersicht zum aktuellen Entwicklungsstand:  

  • Biontech/Pfizer: mindestens 60 Millionen Dosen über die EU sowie eine gesicherte Option auf weitere 30 Millionen Dosen national
    (aktueller Stand: Impfstoff zugelassen)
  • Moderna: 50,5 Millionen Dosen über die EU, zusätzlich wird hier über weitere Dosen national verhandelt
    (aktueller Stand: Impfstoff zugelassen)
  • AstraZeneca: 56 Millionen Dosen über die EU
    (aktueller Stand: alle zulassungsrelevanten Datenpakete zur Überprüfung an die Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA übermittelt, Zulassungsantrag am 12.01.2021 gestellt)
  • Johnson&Johnson (Entwickler: Tochterfirma Janssen): 37 Millionen Dosen über die EU
    (aktueller Stand: erste Datenpakete der zulassungsrelevanten Phase-Drei-Studie in der Überprüfung der EMA; noch kein Zulassungsantrag gestellt)
  • CureVac: mindestens 42 Millionen Dosen über die EU sowie eine Option auf 20 Millionen Dosen national
    (aktueller Stand: zulassungsrelevanten Phase-Drei-Studie im Dezember gestartet; noch keine Überprüfung durch die EMA)

Im Auftrag der Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission zentral Verträge mit Herstellern geschlossen.  In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz. „Wir haben ganz bewusst ein gemeinsames Vorgehen mit den Partnern in der Europäischen Union gewählt“, betont Regierungssprecher Steffen Seibert.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA bietet einen umfassen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand einer ganzen Reihe von Corona-Impfstoffen (in Englisch). Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden derzeit weltweit 63 mögliche Impfstoffe in klinischen Studien an Freiwilligen getestet. Auch die WHO hat eine  Übersicht erstellt.

 

+++ Dienstag, 12. Januar +++

Seit Montag sind die von Bund und Ländern am 5. Januar getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bundesweit in Kraft getreten. In Erweiterung der bereits zuvor geltenden Begrenzungen sind private Zusammenkünfte nun im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Um die hohen Fallzahlen zu senken, ist es wichtig, Kontakte noch einmal deutlich zu reduzieren. Das Ziel ist weiterhin eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Für Landkreise, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten, werden die Bundesländer weitere Maßnahmen ergreifen - insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen auf der Internetseite ihres Bundeslandes.

Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen für Schulen und Kita werden entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert.

Bund und Länder werden am 25. Januar 2021 über das weitere Vorgehen beraten.

 

+++ Montag, 11. Januar +++

Sportler können sich weiterhin auf Hilfen verlassen. Der Bund unterstützt auch im Jahr 2021 Strukturen des Profisports in Deutschland, die durch Corona- Pandemie gefährdeten sind. Rund 200 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Das Bundesinnenministerium hat dazu die neue Richtlinie „Coronahilfen Profisport 2021“ veröffentlicht. Die „Coronahilfen Profisport“ haben sich im vergangenen Jahr neben den allgemeinen Wirtschaftshilfen in der Pandemie als wichtiger Baustein für viele Sportvereine und Sportverbände erwiesen. Dies ist auch im Jahr 2021 notwendig, um Insolvenzen der Sportvereine zu verhindern und so eine wichtige Stütze des Zusammenlebens zu erhalten. Denn die seit April 2020 andauernden Einschränkungen im Wettkampfbetrieb werden sich voraussichtlich im Jahr 2021 fortsetzen.

Mehr zur Unterstützung für den Sport lesen Sie beim Bundesinnenministerium.

 

+++ Samstag, 9. Januar +++

Die Europäische Union hat am Freitag weitere 300 Millionen Impfdosen der Unternehmen BionTech/Pfizer bestellt. Über den Vertragsabschluss informierte die EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen am Freitag. Schon Ende des vergangenen Jahres hatte die Kommission die gleiche Menge des Vakzin bei dem genannten Unternehmen bestellt. Hinzukommen Rahmenverträge der EU-Kommission mit fünf weiteren Herstellern, sodass mit insgesamt zwei Milliarden Impfdosen gerechnet werden kann. Am Freitagmorgen haben die Unternehmen BionTech/Pfizer insgesamt 668.000 Impfdosen an die Bundesländer geliefert. Die Vakzine wurden - nach dem regionalen Verteilschlüssel zusammengestellt - direkt zu den 27 Anlieferzentren in Deutschland gebracht. Am Mittwoch hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bekräftigt: „Wir haben mehr als genug Impfstoff bestellt“ und wies gleichzeitig darauf hin: „Wir müssen zunächst und wollen zunächst diejenigen schützen, die besonders verletzlich, besonders verwundbar sind durch dieses Virus. So viel Solidarität, so viel Geduld muss auch auf dem Weg raus aus dieser Pandemie sein.“

Antworten auf die Fragen rund ums Impfen finden Sie in einem ausführlichen FAQ.

+++ Freitag, 8. Januar +++

Für die von den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie betroffenen Kinos hat die Bundesregierung weitere Fördermittel bereitgestellt. Die zusätzlichen Mittel stammen aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR. Ziel ist es, Kinos insbesondere im ländlichen Raum bei nachhaltigen Modernisierungen zu unterstützen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt dazu: „In vielen ländlichen Gegenden gehört das Kino zu den letzten verbliebenen kulturellen Begegnungsstätten. Zudem leisten die Kinobetreiber einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass der Film eine Zukunft als Kulturgut hat.“ Das Gemeinschaftserlebnis im Kino ist durch nichts zu ersetzen. Um die Kinos auch außerhalb der Metropolen zu erhalten und auch die vielen kleinen Arthouse-Kinos in Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung das Zukunftsprogramm Kino gestartet. Gefördert werden Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Kinos.  Dazu zählen insbesondere Saal-, Projektions- und Kassentechnik, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Anträge auf Förderung können ab sofort bei der Filmförderungsanstalt (FFA) gestellt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Antragsbedingungen.

 

+++ Donnerstag, 7. Januar +++

Seit dem 27. Dezember 2020 sind fast 400.000 Menschen in Deutschland vor allem in Pflegeheimen geimpft worden.  „Wir wollen diejenigen zuerst schützen, die am verwundbarsten sind, in den Pflegeeinrichtungen, die Älteren und diejenigen, die sie pflegen und betreuen“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die Tage des Impfstarts seien Tage der Zuversicht, Impfen sei der Schlüssel, um die Pandemie zu bewältigen, erklärte Spahn. Der Minister verwies jedoch darauf, dass der Impfstoff weltweit ein knappes Gut sei. Deshalb müsse man große Teile der Bevölkerung um Geduld bitten.  „Denn dass wir anfangs zu wenig Impfstoff haben würden, das war von Anfang an klar. Das ist auch schon seit vielen Wochen und Monaten klar“, sagte Spahn. Grund dafür seien nicht zu wenig bestellte Mengen, sondern die geringen Produktionskapazitäten zu Beginn der Impfkampagne.

Die gute Nachricht sei: Es werde nach Zulassung weiterer Impfstoffkandidaten genug Impfstoff für alle in Deutschland geben, im Sommer werde man allen in Deutschland ein Impfangebot machen können, bekräftigte Spahn. „Denn wir haben genug, mehr als genug Impfstoff bestellt, und zwar nicht nur von einem, sondern gleich von mehreren Herstellern.“

Die Bundesregierung unternehme weiterhin alles, um Unternehmen, die in der Impfstoffforschung und -herstellung tätig seien, zu unterstützen, berichtete Spahn. Im Falle des Unternehmens Biontec habe man sich nach der heutigen Kabinettsetzung mit den zuständigen Fachministern und der Bundeskanzlerin ausgetauscht.  „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass das Unternehmen so schnell wie möglich einen weiteren Produktionsstandort in Marburg eröffnen kann. Wenn alles gutgeht, ist das im Februar der Fall. Dann könnte das Unternehmen seine Impfstoffproduktion massiv ausbauen.“

Das helfe Europa, und das helfe vor allem auch uns in Deutschland, denn das führe zu früheren Lieferungen von bestellten Dosen. „Und das ist übrigens deutlich effektiver als Zwangslizenzen zu verteilen oder Unternehmen zu beauftragen, die bisher noch gar nicht mit diesem Impfstoff oder überhaupt in der Impfstoffproduktion tätig waren“, bekräftigte Spahn.

 „Impfen braucht Vertrauen: in die Zuverlässigkeit des Impfstoffs, in das Verteilungsverfahren, in die Organisation „, betonte Spahn.  „Ich verstehe das Bedürfnis nach einer Beschleunigung der Impfkampagne. Wir alle wollen möglichst schnell zu unserem normalen Leben zurück. „ Aber dieser Wunsch nach Schutz und nach neuer Normalität sollte nicht den Blick auf die Fakten versperren und auf das, was tatsächlich realistisch in kurzer Zeit möglich sei. Und es sollte nicht die Prioritäten gefährden.  „Wir müssen zunächst und wollen zunächst diejenigen schützen, die besonders verletzlich, besonders verwundbar sind durch dieses Virus. So viel Solidarität, so viel Geduld muss auch auf dem Weg raus aus dieser Pandemie sein“, forderte der Minister.

Antworten auf die Fragen rund ums Impfen finden Sie in dem ausführlichen FAQ.

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Als zweiter Corona-Impfstoff ist ab sofort auch das Mittel des US-amerikanischen Herstellers Moderna in der Europäischen Union zugelassen. Dies teilte die EU-Kommission mit. Sie erteilte dem Präparat eine bedingte Marktzulassung und folgte damit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA. Bundesgesundheitsminister Spahn erklärte, die Zulassung gebe  „zusätzlich Zuversicht“. Mit dem bereits zugelassenen Impfstoff von Biontech und dem nun zugelassenen Moderna-Präparat erwarte Deutschland insgesamt rund 130 Millionen Impfdosen -  „wohlgemerkt nicht alles sofort, aber im Laufe dieses Jahres“, betonte Spahn. Dies sei ein Erfolg auch der deutschen Politik, die  „darauf gesetzt hat, allen Europäern, allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union zeitgleich den Zugang zu den Impfstoffen zu ermöglichen und gleichzeitig genug Impfstoffe fürs eigene Land zu bekommen und zu sichern“, so der Gesundheitsminister.

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Impfungen sind der Schlüssel zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Deshalb hatte die Bunderegierung im vergangenen Jahr die nationale und internationale Entwicklung von Impfstoffen mit mehr als einer Milliarde Euro gefördert.  „Wir brauchen zur Überwindung der Pandemie wirksame und verfügbare Impfstoffe, aber genauso auch wirksame und verfügbare Arzneimittel zur Behandlung schon erkrankter Menschen“, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bei der Vorstellung der Förderbekanntmachung zur Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapeutika gegen COVID-19 am Mittwoch.

„Wir müssen nach wie vor leider damit rechnen, dass selbst bei einer hohen Impfrate Menschen weiter an Covid-19 erkranken“, fügte die Ministerin hinzu. Für die an Corona erkrankten Patienten brauche es  „neue Therapieoptionen“, die in den unterschiedlichen Stadien der Infektion eingesetzt werden könnten, sagte Karliczek.

In einer ersten Stufe hatte das Bundesforschungsministerium im März 2020 ein Programm zur Grundlagenforschung aufgelegt. Im Mittelpunkt stand die Untersuchung des Covid-19-Erregers sowie die Wirksamkeit bereits vorhandener und zugelassener Medikamente. Es gebe bereits einige erfolgversprechende Ansätze - so wurden schon 19 unterschiedliche Entwicklungen auf den Weg gebracht, so die Ministerin weiter. Das neue Programm setzt auf die Entwicklung neuer Medikamente gegen Covid-19.

 

+++ Dienstag, 6. Januar +++

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich darauf verständigt, die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verlängern und teilweise auch zu verschärfen. Nach den Beratungen betonte die Bundeskanzlerin, dass es Ziel bleibe, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. So sollen die Gesundheitsämter wieder in die Lage versetzt werden, die Infektionsketten nachzuvollziehen.

Auf Grund der zurückliegenden Feiertage werde es erst ab dem 17. Januar eine klare Datenlage über die wirkliche Inzidenz in Deutschland geben, erklärte Merkel. Darauf habe der Präsidenten des Robert-Koch Instituts bei einer gestrigen Expertenanhörung hingewiesen. Schon jetzt seien die Zahlen sehr hoch und mit der Mutation des Virus, die man nun aus Großbritannien kenne, entstehe noch einmal eine neue, besondere Lage.

Einige Krankenhäuser seien aufgrund des Infektionsgeschehens „sehr stark in Grenzsituationen geraten“, so Merkel. Um eine Überlastung des Gesundheitssystem zu verhindern, habe man deshalb weitreichende Beschlüsse gefasst. Die geltenden Regelungen würden bis zum 31. Januar verlängert und zum Teil verschärft.

„Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Und wir werden private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestatten“, betonte die Kanzlerin nach den Beratungen. Man sehe sich zu dieser Maßnahme genötigt, auch wenn man wisse, dass sie hart sei.

 

Folgendes haben Bund und Länder im einzelnen beschlossen:

  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig. Die Länder werden alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, bis zum 31. Januar 2021 verlängern.
  • Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert: Sie werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen. Deshalb werden Bund und Länder eine gemeinsame Initiative starten, um vorübergehend Freiwillige zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
  • Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst  stark einzudämmen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren.
  • In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2020. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Einladungsmanagement vor Ort zu ermöglichen.
    Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.
  • Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
  • Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden im ersten Quartal 2021 erfolgen.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt.
    Der Bund wird gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht.
  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

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Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gebe es eine Perspektive für eine Normalisierung des Alltags und eine Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen, erklärte die Bundeskanzlerin. Bund und Länder hätten noch einmal ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der EU begrüßt. Das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle Mitgliedsstaaten zu sichern, sei „ein richtiges und wichtiges Ziel“, so Merkel.

Angesichts des freien Binnenmarkts und des Schengen-Raums liege es  im deutschen Interesse, dass auch in den Nachbarstaaten möglichst viele Menschen geimpft würden: „Deshalb wollen wir keine nationalen Alleingänge, sondern glauben, dass der wirkungsvollste Gesundheitsschutz für uns durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen erreicht werden kann“, betonte die Kanzlerin. Insgesamt habe die Europäische Union deutlich mehr Impfstoff bestellt, als notwendig sei, um alle Bürgerinnen und Bürger  zu impfen.

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Die Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember sind gestartet. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Bis maximal 50.000 Euro können gewährt werden; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.Antragsberechtigt für die Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe. Anträge für die Novemberhilfe können seit dem 25. November 2020 gestellt werden, für die Dezemberhilfe ist dies seit dem  23. Dezember 2020 möglich. Der Antrag muss über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte eingereicht werden. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen. Die Bundesregierung unterstützt mit den außerordentlichen Wirtschaftshilfen nicht nur Unternehmen, Vereine und Einrichtungen. Von den Hilfen profitieren vor allem auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene. Sie können für November bzw. Dezember 2020 bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe erhalten. Alternativ zum durchschnittlichen Umsatz im November beziehungsweise im Dezember 2019 können sie auch ihren durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 als Bezugsrahmen zugrunde legen.

 

+++ Montag, 4. Januar +++

Die Tatsache, dass ein Impfstoff gegen das Coronavirus verfügbar und im Einsatz ist, ist eine große Erfolgsgeschichte – das hat Regierungssprecher Steffen Seibert unterstrichen. „Wir haben ganz bewusst ein gemeinsames Vorgehen mit den Partnern in der Europäischen Union gewählt. Wir sind überzeugt, dass das der richtige Weg war und ist“, so Seibert in der Regierungspressekonferenz am Montag.

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+++ 30. Dezember 2020 +++

Diese Regeln gelten an Silvester und Neujahr in Deutschland:

  • Private Zusammenkünfte müssen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt werden.
  • Maximal dürfen sich fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit.

So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vom 13. Dezember vor. Maßgeblich für die Regelung vor Ort ist die Corona-Schutz-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes.  

An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Von einer Ansammlung spricht man, wenn Menschen zufällig zusammentreffen. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Personen für einen gemeinsamen Zweck. Ziel des Verbots ist, zu verhindern, dass sich an Silvester und am Neujahrstag größere Gruppen auf der Straße aufhalten.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr untersagt. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Wo genau legen die Kommunen fest. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Zünden von Feuerwerk zu verzichten. Hintergrund sind die hohe Verletzungsgefahr und die bereits sehr hohe Belastung des Gesundheitssystems durch die große Zahl von Corona-Kranken.

Die genauen Beschränkungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.

 

+++ Montag, 28. Dezember +++

Am Sonntag haben die Corona-Schutzimpfungen begonnen. Der Schwerpunkt wird zunächst auf den Alten- und Pflegeeinrichtungen liegen. Zur Gruppe, die sich zuerst impfen lassen kann, zählen zudem alle Menschen über 80 sowie besonders gefährdetes Krankenhauspersonal. Am Samstag waren die ersten Dosen an die Bundesländer ausgeliefert worden. Dort werden sie an Impfzentren und mobile Teams verteilt. Auch andere EU-Länder beginnen am Sonntag mit den Impfungen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte, Deutschland sei auf diese größte Impfkampagne in seiner Geschichte gut vorbereitet: „Die Impfzentren sind startklar, die Impfteams stehen“. Gleichzeitig machte er deutlich, dass das Virus mit dem Start der Impfungen noch nicht besiegt sei: „Wir werden einen langen Atem brauchen, um diese Pandemie hinter uns zu lassen.“ Ziel sei es, Mitte des Jahres 2021 „mit dem Impfen in die Fläche zu gehen und jedem der will, ein Impfangebot zu machen“, so Spahn.

Lesen Sie hier die Coronavirus-Impfverordnung im Wortlaut sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung. Einen ausführlichen Bericht zum Impfstart finden Sie hier.

 

+++ Mittwoch, 23. Dezember +++

Zur Bekämpfung der Pandemie ist es jetzt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. Bund und Länder haben die deutschlandweiten Regeln bis zum 10. Januar verlängert und ergänzt. Was gilt an Weihachten und Silvester? Ein Überblick.

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember und nur für den engsten Familienkreis gilt: Treffen mit bis zu vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen sind erlaubt. Das gilt auch, wenn dadurch mehr als zwei Haushalte zusammenkommen oder die Gesamtzahl von fünf Personen überschritten wird. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Maßgeblich ist die Corona-Schutz-Verordnungen des einzelnen Bundeslandes.

Zum engsten Familienkreis gehören Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie deren Haushaltsangehörige.

Die Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und somit eine "Schutzwoche" einzuhalten.

An Silvester und Neujahr gelten dagegen die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen:  Private Zusammenkünfte müssen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vom 13. Dezember vor. Maßgeblich für die Regelung vor Ort ist die Corona-Schutz-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes

An Silvester und dem Neujahrstag ist es zudem bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr verboten. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.

 

+++ Dienstag, 22. Dezember +++

Silvesterknaller und Raketen, die sonst in den Tagen vor dem Jahreswechsel im Handel erhältlich sind, dürfen dieses Jahr nicht verkauft werden. Damit setzt das Bundesinnenministerium einen Beschluss der Bund-Länder-Gespräche vom 13. Dezember um.

Mit Zustimmung des Bundesrates hat Bundesinnenminister Horst Seehofer den Verkauf von Silvesterfeuerwerk für den Jahreswechsel 2020/2021 deutschlandweit untersagt. "Wegen der Corona-Pandemie ist in diesem Jahr vieles anders. Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren. Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung", so Seehofer.

Betroffen vom Verbot sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 wie etwa Silvesterknaller und Raketen. Untersagt wird das "Überlassen" solcher Gegenstände - also die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen, unabhängig etwa vom Bestelldatum. 

Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

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"Reduzieren Sie Ihre Kontakte auf das absolute Minimum. Reisen Sie nicht“, appellierte der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, kurz vor den Feiertagen an die Menschen in Deutschland. Vor dem Hintergrund neuer Höchstzahlen an Neuinfektionen und Todesfällen erklärte er: "Es gibt keinen Ort, an dem man sich nicht anstecken kann.“

Das Risiko, bestehe überall dort, wo Menschen zusammenkommen. Professor Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), hat alle Menschen in Deutschland noch einmal eindringlich gebeten, die Feiertage und die Tage zwischen den Jahren nur im kleinsten Familienkreis zu verbringen. Er befürchtet, dass sich das Infektionsgeschehen aufgrund der Feiertage noch weiter verstärken könnte, da in ganz Deutschland Menschen aus verschiedenen Regionen zusammentreffen.

Er appellierte daher: "Bitte schränken Sie Ihre Kontakte auf das Nötigste ein. Verreisen Sie nicht. Treffen Sie möglichst nur wenige, und wenn, dann nur immer dieselben Menschen und treffen Sie sich möglichst draußen.“ Wieler warb noch einmal nachdrücklich dafür, sich immer und überall an die AHA+L-Regeln zu halten. Nur dadurch sei es möglich, die Zahl derjenigen, die krank werden oder versterben, zu verringern.

Es werde vermutlich noch mehrere Wochen dauern, bevor die Fallzahlen aufgrund der verschärften Infektionsschutzmaßnahmen in Deutschland zurückgehen, so der Präsident des RKI. Aktuell verschlechtert sich die Situation weiter. Das RKI verzeichnet weiterhin neue Höchstzahlen sowohl an Neuinfektionen als auch an Todesfällen. "Viele Krankenhäuser, Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte sind am Limit. Und jeden Tag sterben in Deutschland inzwischen Hunderte Menschen an Covid-19.“

Hier finden Sie die aktuellen COVID-19-Fallzahlen in Deutschland.

Das Infektionsgeschehen hat in allen Bundesländern weiter zugenommen, insbesondere in Sachsen und in Thüringen. Das Virus ist in der gesamten Bevölkerung verbreitet, in allen Altersgruppen und überall in Deutschland. Insbesondere in vielen Altenheimen gibt es schwere Ausbrüche verbunden mit hohen Todeszahlen. Immer mehr Covid-Patienten müssen intensivmedizinisch behandelt oder beatmet werden. Die freien Kapazitäten auf den Intensivstationen sinken immer weiter. Manche Kliniken in Deutschland fahren bereits Notprogramme.

An der Gesamtsituation werde auch die Impfung zunächst nichts ändern. Er sei glücklich darüber, dass kurz nach Weihnachten die ersten Impfungen stattfinden können, erklärte Wieler. Aber es werde noch lange dauern, bis die Mehrheit der Menschen in Deutschland geimpft sei. Umso wichtiger sei es, die Infektionszahlen zu senken, "damit wir im neuen Jahr sobald wie möglich ein gewisses Maß an Normalität wiedererlangen können".

Professor Ole Wichmann, Leiter des Fachgebiets Impfprävention des RKI, erklärte zu dem Impfstoff von Biontec/Pfizer: "Wir haben einen Impfstoff, der, nach allen uns vorliegenden Daten zu urteilen, sicher und äußerst wirksam ist.“ Man wisse, dass die Impfung in hohem Maße davor schützt, an Covid-19 zu erkranken, schwerwiegende Nebenwirkungen bislang nicht gehäuft auftreten und bei der Entwicklung und Zulassung des Impfstoffs genauso wenig Abstriche gemacht worden seien wie bei der Überprüfung der Wirksamkeit und Sicherheit. "Wir wissen auch, dass der mRNA-Impfstoff unsere Gene nicht verändert.“

Man wisse jedoch noch nicht, ob die Impfung nur eine Erkrankung bei den Geimpften verhindert oder auch die Ansteckung anderer Menschen. Auch sei noch nicht klar, wie lange der Impfschutz anhalte und wie gut die Impfungen in besonderen Risikogruppen wirken. "Sicher ist aber, dass wir durch die Impfung das Risiko verringern, an Covid-19 zu erkranken“, so der Leiter der Impfprävention des RKI.

Mehr Informationen zur Corona-Lage finden Sie in den täglichen Situationsberichten des RKI. Das RKI hat außerdem einfache Tipps für die Feiertage veröffentlicht.

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Ab dem 22. Dezember 2020 gilt ein generelles Beförderungsverbot für Reisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika nach Deutschland. Das Beförderungsverbot betrifft den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern. Mit einer entsprechenden Rechtsverordnung möchte das Bundesgesundheitsministerium eine Ausbreitung von Varianten des Corona-Virus nach Kontinental-Europa verhindern. Das Verbot gilt bis zum 6. Januar 2021. 

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Bundesministerium des Inneren Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden.

Außerdem müssen sich seit dem 22. Dezember 2020 Reisende aus dem Vereinten Königreich sowie Südafrika sowie diejenigen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise dort aufgehalten haben, auf das Corona-Virus testen lassen. Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreisen aus den Risikogebieten gilt unbenommen.

Grund dieser Maßnahme ist eine im Vereinigten Königreich und in Südafrika festgestellte, neue Variante (Mutation) des Coronavirus, die nach Einschätzung der britischen Regierung um bis zu 70 Prozent leichter übertragbar ist als die bisher bekannte Variante SARS-CoV-2. Allerdings gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass die neue Virusvariante auch zu einem schwereren Verlauf von COVID-19 führt. Sie könnte jedoch auch in Deutschland zu einer schnelleren Verbreitung des Virus führen und die Pandemie damit beschleunigen.

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Auch rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, litten unter Schließungen und Umsatzausfällen. Viele dieser Unternehmen konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren.

 "In der Corona-Krise dürfen wir insbesondere auch die Menschen nicht aus den Augen verlieren, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Einrichtungen wie Inklusionsunternehmen, Behinderteneinrichtungen und Sozialunternehmen abhängt. Dort drohen Menschen durch die Krise doppelt ins Hintertreffen zu geraten“, erklärte Bundessozialminister Hubertus Heil. Mit der Gewährung von Leistungen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds zeige man Solidarität und schließe eine Lücke im Netz der bereits beschlossenen Corona-Hilfsmaßnahmen.

Eckpunkte der Förderung sind unter anderem:

  • Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind.
  • Die Beihilfe ist nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig und kann im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen.
  • Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.

Der Deutsche Bundestag hatte beschlossen, für die genannten Institutionen 100 Millionen Euro bereit zu stellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu eine Förderrichtlinie erlassen und Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern getroffen. Ab 1. Januar 2021 kann die Hilfe beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.

+++ Montag, 21. Dezember +++

Die EU-Kommission erteilte am Montag dem Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer die Zulassung. "Heute fügen wir dem Kampf gegen Covid-19 ein wichtiges Kapitel hinzu", betonte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Verkündung der Entscheidung.

Grundlage für die Zulassung war die entsprechende Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbebehörde: Die EMA hatte am Montagnachmittag empfohlen, den Impfstoff von Biontech/Pfizer für die EU zuzulassen. Die Direktorin der Europäischen Arzneimittelagentur, Emer Cooke, betonte am Montag in Amsterdam, es sei ein historisch einmaliger Schritt beim Kampf gegen die Pandemie, die so viel Leid auf der Welt verursacht habe. Zur unter anderem in Großbritannien aufgetretenen neuen Coronavirus-Variante sagte Cooke: Es gebe derzeit keine Hinweise, dass der Impfstoff nicht gegen die neue Variante wirken könnte.

"Wir haben uns bei der Entscheidung von vielfältigen wissenschaftlichen Hinweisen leiten lassen", sagte Cooke auf der Pressekonferenz in Amsterdam. Die Direktorin der Behörde wies auf die internationale Zusammenarbeit von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft hin. Noch nie in der Geschichte sei in so kurzer Zeit ein erfolgreicher Impfstoff gegen einen Virus entwickelt worden. "Diese wissenschaftliche Höchstleistung ist einmalig", so Emer Cooke.

Cooke wies auch darauf hin, dass noch weitere Impfstoffe für den erfolgreichen Kampf gegen die Pandemie notwendig seien. Sie rief die Menschen auf, weiterhin auf die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Nachdem auf europäischer Ebene die Zulassung erteilt worden ist, übernimmt nun das Paul-Ehrlich-Institut die Freigabe der Impfstoff-Chargen in Deutschland. Erst dann kann der Impfstoff an die 27 Anlieferungszentren der Länder ausliefert werden. Danach liegt es in der Hand der Bundesländer, den Impfstoff an ihre regionalen Zentren zu verteilen und mit der Impfung zu beginnen. Der Schwerpunkt wird zunächst auf den Alten- und Pflegeeinrichtungen liegen.

Lesen Sie hier einen ausführlichen Bericht zur Impfstoff-Zulassung. Die Coronavirus-Impfverordnung im Wortlaut sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung finden Sie hier.

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Ab dem 21. Dezember sind Flüge aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in die Bundesrepublik Deutschland untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das Verbot gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

Ausgenommen von dem Verbot sind reine Post-, Fracht oder Leerflüge sowie Flüge mit medizinischem Personal im Interesse der öffentlichen Gesundheit. Grund dieser Maßnahme ist eine im Vereinigten Königreich festgestellte, neue Variante (Mutation) des Coronavirus, die nach Einschätzung der britischen Regierung um bis zu 70 Prozent leichter übertragbar ist als die bisher bekannte Variante SARS-CoV-2. Allerdings gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass die neue Virusvariante auch zu einem schwereren Verlauf von COVID-19 führt. Sie könnte jedoch auch in Deutschland zu einer schnelleren Verbreitung des Virus führen und die Pandemie damit beschleunigen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn teilte in der „ ARD„ mit, die Mutation des Virus sei bislang nicht in Deutschland nachgewiesen worden. Für den morgigen Montag sei eine Verordnung der Bundesregierung geplant, die angesichts der Situation den gesamten Reiseverkehr sowohl mit dem Vereinigen Königreich als auch mit Südafrika einschränken wird. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat die EU-Mitgliedsstaaten zudem für den morgigen Montag zu kurzfristigen Gesprächen  eingeladen. Im Rahmen des Krisenreaktionsmechanismus der EU (IPCR) soll über die Koordination mit Blick auf die neue Virusvariante beraten werden.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Coronavirus-Impfverordnung vorgestellt. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Menschen in Deutschland eine Corona-Schutzimpfung angeboten werden kann. „Wir können zu Beginn der Impfung nicht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig dieses Angebot machen. Dafür gibt es erst einmal nicht genug Impfstoff. Deshalb müssen wir priorisieren“, betonte Spahn.  Wenn die Bundesländer voraussichtlich am 27. Dezember mit den Impfungen beginnen, werde zu allerst in den Pflegeeinrichtungen geimpft. „Jeder zweite Todesfall ist ein über 80-Jähriger, eine über 80-Jährige“, so Spahn. Die Schwächsten zu schützen, sei daher das erste Ziel der Impfkampagne, betonte Spahn. „Zur Wahrheit gehört, dass wir mindestens ein bis zwei Monate benötigen werden, bis wir dieses Ziel erreicht haben. „Danach könne das Angebot Zug um Zug erweitert werden. Alle anderen bat Spahn um Geduld. „Ich bitte Sie darum abzuwarten, bis auch Sie an der Reihe sind.“

Die Verordnung sieht drei Gruppen vor, deren Angehörige sich mit Priorität impfen lassen können. Zur Gruppe mit „höchster Priorität“, die den Impfstoff zuerst erhalten kann, zählen alle über 80-Jährigen. Außerdem gehören unter anderem dazu: Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst.

Zur zweiten Gruppe mit „hoher Priorität“ zählen unter anderem Personen ab 70 Jahren, Menschen mit Trisomie 21, Demenzkranke und Transplantationspatienten. In diese Gruppe gehören auch Bereitschaftspolizisten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit einem Risiko ausgesetzt sind. Zudem zählen Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren dazu.

Die dritte Gruppe umfasst unter anderem über 60-Jährige, Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie Erzieher, Lehrer und Mitarbeiter im Einzelhandel.

Lesen Sie hier die Coronavirus-Impfverordnung im Wortlaut.

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie in unserem Frage-und-Antwort-Text.

+++ Freitag, 18. Dezember +++

„Wir sind mächtig stolz, dass bei uns im Lande solche Forscher sind“, sagte Bundeskanzlerin Merkel bei einem virtuellen Besuch des Impfstoffherstellers Biontech. „Gratulation zu dem, was Sie geschafft haben.“ Die Kanzlerin machte auf die monatelangen großen Mühen und Anstrengungen aufmerksam, die die Entwicklung eines Impfstoffes gegen Covid-19 erforderten: „Sie haben nicht die Flinte ins Korn geworfen. Sie haben an Ihre Technologie geglaubt.“

Der nun vorliegende Impfstoff sei einerseits „Ausdruck wunderbarer, individueller Forschungsleistung“, andererseits „Ausdruck unserer Herangehensweise insgesamt, dass wir an Wissenschaft glauben, dass wir Wissenschaft unterstützen“, so die Kanzlerin. „Wir freuen uns schon auf den Tag, an dem das Impfen begonnen werden kann - wenn die Zulassung erteilt wird“, so Bundeskanzlerin Merkel. Angesichts der derzeit hohen Todeszahlen durch Covid-19 werde deutlich, wie viele Menschenleben durch Impfungen gerettet werden können.

„Anlass zur Zuversicht in der Pandemie“

Laut Bundesgesundheitsminister Spahn, der ebenfalls an der Videokonferenz teilnahm, ist der Impfstoff 'made in Germany' „für die Welt ein Anlass für Zuversicht in dieser Pandemie“. Wenn noch vor Weihnachten die EMA die Zulassung erteilt, können nach Prüfung der Impfchargen durch das Paul-Ehrlich-Institut am 27. Dezember in Deutschland die Impfungen beginnen, erklärt der Minister. Forschungsministerin Karliczek wies darauf hin, wie wichtig ihr das Thema Vertrauen ist: „Ich betone in diesen Tagen immer und immer wieder, dass an der Prüfung von Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs keine Abstriche gemacht worden sind .“

„Die vergangenen zwölf Monate waren für unser Team sehr, sehr aufregend“, führte Biontech-Gründer Uğur Şahin aus. Die Entwicklung des Impfstoffes gegen Covid-19 ist für ihn eine „Herzensangelegenheit“. Ohne Unterstützung der hinter diesem Impfstoff stehenden jahrzehntelangen Grundlagenforschung, ohne Unterstützung bei der Gründung von Biontech wäre aus seiner Sicht der Erfolg heute nicht möglich. Unerlässlich für ihn ist ebenso die internationale Kooperation. „Das Etappenziel ist nun bald erreicht, nämlich, den Impfstoff unseren Mitbürgern in Deutschland zur Verfügung zu stellen“, ergänzte Dr. Türeci von Biontech. Sie unterstütze die Empfehlung, diejenigen mit hohem Risiko und diejenigen, die einem erhöhten Risiko aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit Covid-19-Patienten ausgesetzt sind, zuerst zu impfen.

Sehen Sie hier die komplette Videokonferenz im Video.

 

+++ Donnerstag, 17. Dezember +++

Unternehmen können ab sofort Anträge zur Förderung von Produktionsanlagen für Corona-Schnelltests stellen. Mit dem neuen Förderprogramm will die Bundesregierung Unternehmen dabei unterstützen, in Deutschland eigene, wettbewerbsfähige Produktionen aufzubauen. Die Pandemie hat gezeigt, dass wir uns gerade bei sensiblen Produkten in Deutschland und Europa unabhängiger von Importen machen müssen „, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Damit trage die Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bei und sichere Arbeitsplätze. So soll die Produktion von Antigentests gestärkt werden. Mit der Richtlinie zur Bundesförderung von Produktionsanlagen für Point-of-Care-(PoC)-Antigentests, die nun in Kraft getreten ist, werden Unternehmen gefördert, die seit dem 11. November 2020 in neue oder in die Erweiterung bestehender Anlagen in Deutschland investieren beziehungsweise investiert haben.

Die Unternehmen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben. Die Förderung ist auf maximal 30 Millionen Euro je Antragsteller begrenzt. Insgesamt stehen für die Förderung bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Nähere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier.

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Daten zu den Themenbereichen Gesundheit, Wirtschaft, Mobilität und Finanzen in der Corona-Pandemie - mit dem  „Dashboard Deutschland „ stellen das Bundesinnenministerium (BMI), das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis) diese ab sofort bereit.

Die frei zugängliche Online-Plattform bietet damit aktuelle Informationen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage und stellt derzeit bereits mehr als 100 aussagekräftige Indikatoren aus unterschiedlichen Datenquellen zur Verfügung. Die Informationen sind von jedem Endgerät und von jedem Ort aus direkt und nutzerfreundlich erreichbar.  „Damit schaffen wir einen echten Mehrwert im Sinne des Open-Data-Gedankens „, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Bis Mitte 2021 sollen sowohl das inhaltliche Angebot als auch die technische Funktionalität weiter ausgebaut werden. Das  „Dashboard Deutschland „ ist kostenfrei und ohne Registrierung nutzbar. Das Angebot ist ab sofort über die Internetauftritte des BMI, BMF, BMWi und des Statistischen Bundesamtes erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

 

+++ Mittwoch, 16. Dezember +++

Ab heute treten die Maßnahmen in Kraft, die Bund und Länder am 13. Dezember zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen beschlossen haben. Die Regelungen sollen vorerst bis zum 10. Januar gelten. Ein Überblick.

  • Der Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons und Kosmetikstudios werden ab heute geschlossen. Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, die Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.
  • An den Schulen sollen ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen von dem heutigen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 geschlossen werden können.
  • In der Gastronomie gilt: Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Hier finden Sie  einen Überblick über den Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember. Abweichende Regelungen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes.

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Nach Aussage des RKI-Präsidenten Lothar Wieler ist die Lage in Deutschland „so ernst, wie sie noch nie war in dieser Pandemie“. Das betonte der Leiter der Robert Koch-Instituts bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Die Fallzahlen seien auf Rekordhoch - und sie steigen weiter. Er sehe daher die Gefahr, dass es immer schwieriger werde, mit der Pandemie und ihren Folgen umzugehen.  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die von Bund und Ländern vereinbarten strengen Kontaktbeschränkungen zu halten: „Ich weiß, das wird hart für viele in den nächsten Wochen.“ Spahn betonte, dass sich die EU bewusst dafür entschieden habe, gemeinsam eine ordentliche Zulassung für einen Impfstoff anzustreben - er möchte eine ordentliche, gründliche und zügige Zulassung. Entscheidend sei, dass die Bevölkerung Vertrauen habe in die Sicherheit eines Impfstoffs.

Mehr zur Pressekonferenz von Gesundheitsminister Jens Spahn und RKI-Präsident Lothar Wieler finden Sie in unserem ausführlichen Bericht.

 

+++ Dienstag, 15. Dezember +++

In den Wintermonaten sind private Zusammenkünfte auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vom 13. Dezember vor. Maßgeblich für die Regelung vor Ort ist die Corona-Schutz-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dabei geht es vor allem darum, wenn immer möglich, Kontakte zu vermeiden.

Besondere Regeln zu Weihnachten

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember gilt: Im engsten Familienkreis sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Das gilt auch, wenn dadurch mehr als zwei Hausstände zusammenkommen oder die Gesamtzahl von fünf Personen überschritten wird. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Maßgeblich ist die Corona-Schutz-Verordnungen des einzelnen Bundeslandes.

Die Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und somit eine "Schutzwoche" einzuhalten.

An Silvester und dem Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr verboten. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.

Darüber hinaus gelten an Silvester die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit.

 

+++ Sonntag, 13. Dezember +++

Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen nicht aus. Die Zahlen steigen weiter. Dies stellte Kanzlerin Merkel nach dem Gespräch mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder fest. Nach wie vor ist es das Ziel, die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen und eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen zu erreichen. "Deshalb sind wir jetzt zum Handeln gezwungen – und wir handeln", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach Beratungen von Bund und Ländern. Es müssten jetzt weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Kontakte ergriffen werden, um die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Bund und Länder fassten dazu einen erneuten Beschluss PDF, 90 KB, nicht barrierefrei

Kanzlerin Merkel dankte allen Menschen in Deutschland dafür, dass sie sich in großer Zahl an die Regeln gehalten und damit zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben. Die Kanzlerin bat alle eindringlich, "in den nächsten Tagen Abstand zu nehmen von Kontakten, die nicht unbedingt notwendig sind, und damit einen Beitrag zu leisten, dass unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird". Einen besonderen Dank richtete die Kanzlerin an die Menschen, die im Gesundheitssystem arbeiten. Für sie werde dies ein sehr schweres Weihnachtsfest und deshalb seien "unsere Beschlüsse dringend geboten, um gerade sie zu unterstützen und Menschen mehr gesundheitliche Sicherheit zu geben".

Die Beschlüsse

Folgendes haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter anderem beschlossen:

  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben bis zum 10. Januar 2021 gültig.
  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Für die Weihnachtstage gilt: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  • Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.
  • Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.
  • Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können.
  • Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. 
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesinnenministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen.
  • In den Alten- und Pflegeheimen sowie für mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Für das Personal sind regelmäßige verpflichtende Tests durchzuführen.
  • Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen ins In- und Ausland abzusehen.

 

+++ Freitag, 11. Dezember +++

Mehr Ausbildungsbetriebe als bisher können inmitten der Corona-Pandemie finanzielle Hilfen vom Bund beantragen. So werden nun auch Unternehmen unterstützt, die in diesem Herbst Corona-bedingt mit deutlichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen hatten. Bislang galt das nur für Firmen mit Problemen innerhalb der ersten Pandemie-Welle im Frühjahr. Ermöglicht wird dies dadurch, dass die Bundesregierung ihr Programm „Ausbildungsplätze sichern“ massiv ausweitet. Die Initiative beinhaltet Prämien für Unternehmen, die auch in Corona-Zeiten weiterhin ausbilden oder Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen. Die neuen Regelungen sehen zudem vor, dass diese Übernahmeprämien allen Unternehmen gezahlt werden. Bislang war dies Firmen kleiner und mittlerer Größe vorbehalten.

Darüber hinaus verlängert die Bundesregierung die Zahlung von Übernahmeprämien und Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021. Zunächst war dies zum Teil bis Ende dieses Jahres befristet.

Hier finden Sie Details zur Ausweitung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“.

 

+++ Donnerstag, 10. Dezember +++

Die Corona-Pandemie sei eine Herausforderung, wie sie das Land noch nie gekannt habe, betonte Kanzlerin Merkel im Bundestag. Es gehe darum, Deutschlands Stärke auch in dieser Ausnahmesituation zu erhalten, sagte sie. „Der wichtigste Schlüssel zur erfolgreichen Bekämpfung des Virus ist das verantwortliche Verhalten jedes Einzelnen und die Bereitschaft zum Mitmachen.“ Im Umgang mit der Coronavirus-Pandemie leite die Bundesregierung, dass Deutschland ein starkes Land ist, eine weltweit anerkannte freie und offene Demokratie und ein Land mit gesellschaftlichem Zusammenhalt und einer starken Zivilgesellschaft, unterstrich Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch im Deutschen Bundestag. „Diese Stärke wollen wir auch in dieser Ausnahmesituation erhalten und die Voraussetzung dafür schaffen, dass wir nach Überwindung der Pandemie da anknüpfen können“, sagte sie in der Generaldebatte zum Haushalt.

Der Bundeshaushalt schaffe die richtigen Voraussetzungen dafür, diese Zeit erfolgreich zu bewältigen, so die Kanzlerin. Es gehe nicht um den Kampf für Gesundheit gegen den Kampf für Wirtschaft, Bildung und anderes, sondern darum, beides miteinander in Einklang zu bringen. Wichtig sei, die Folgen der Pandemie abzufedern und belastbare Grundlagen zu schaffen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Zukunft. Es müsse alles dafür getan werden, den Weg der Erholung, auf den Deutschland im dritten Quartal gekommen sei, auch fortzusetzen, so Merkel.

Die Kanzlerin verwies auch auf die anhaltend hohe Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Die Zahl der Kontakte sei zu hoch, die Reduktion der Kontakte nicht ausreichend. „Wir dürfen nicht vergessen, das Ziel heißt: Runter auf 50 Fälle pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen“, sagte Merkel.

Es sei wichtig, auf das zu hören, was die Wissenschaft sage, betonte die Kanzlerin. „Dass Europa heute da steht, wo es steht, hat es der Aufklärung zu verdanken und dem Glauben daran, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die real sind und an die man sich besser halten sollte“, so Merkel. Der wichtigste Schlüssel seien nicht Verbote und Schließungen und Kontrollen, die an vielen Stellen sein müssten. Der wichtigste Schlüssel zur erfolgreichen Bekämpfung des Virus sei das verantwortliche Verhalten jedes Einzelnen und die Bereitschaft zum Mitmachen, so die Kanzlerin.

Hier lesen Sie mehr zur Rede der Kanzlerin in der Generaldebatte. Die ganze Rede können Sie außerdem im Video sehen.

 

+++ Mittwoch 09. Dezember +++

Bund und Länder haben wirksame Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie und deren Folgen ergriffen - auch im internationalen Vergleich, stellt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in ihrem Wirtschaftsbericht für Deutschland fest. Die OECD hebt die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems hervor sowie die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten mit Beginn der Corona-Pandemie. OECD-Generalsekretär Ángel Gurría übergab am Dienstag den neuen Wirtschaftsbericht für Deutschland an die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeswirtschaftsminister, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zum Schutz von Unternehmen und Arbeitsplätzen bewertet der Bericht ebenso positiv wie das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket. Die OECD bescheinigt Bund und Ländern eine im internationalen Vergleich erfolgreiche Politik im Kampf gegen die Corona-Pandemie und deren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Der deutschen Wirtschaft sagt sie zudem eine Erholung von der Corona-Rezession voraus. Das Bruttoinlandsprodukt werde 2021 um 2,8 Prozent und 2022 um 3,3 Prozent wachsen. Beim Bundeswirtschaftsministerium lesen sie mehr zum OECD-Bericht.

 

+++ Dienstag, 8. Dezember +++

Kanzlerin Merkel hat Fragen deutsch-türkischer Jugendlicher zu Corona beantwortet - und zu den Regeln, die jetzt gelten, um die Pandemie einzudämmen. Wie läuft die Schule in Zeiten der Corona-Pandemie? Wie weit ist die Impfstoffentwicklung und wann können wir unser normales Leben zurückhaben? Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit deutsch-türkischen Jugendlichen über deren Fragen zur Corona-Pandemie gesprochen. Dabei ging es auch um das Zusammenleben mit Freunden und der Familie sowie die Notwendigkeit, Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. „Ich weiß, welche Bedeutung die Familie in der Türkei hat, aber schützen Sie gerade die Älteren und: Schützen Sie auch sich!“, sagte Kanzlerin Merkel im Interview mit Metropol FM, dem ersten türkischsprachigen Radiosender in Deutschland. „Helfen Sie den Krankenschwestern und den Ärzten in den Kliniken, die so hart arbeiten müssen, indem Sie vernünftig sind und nur in kleinen Gruppen zusammenkommen. Jeder Kontakt ist eine Chance für den Virus“, so Merkel weiter. Hören Sie hier das vollständige Interview mit der Kanzlerin.

 

+++ Montag, 7. Dezember +++

Kitas und Schulen können zukünftig grundsätzlich eigenständig Schnelltests beziehen und nutzen. Grundlage ist die am Freitag in Kraft getretene Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung. „Lehrer werden sich selbst testen dürfen. Und die Schulträger können bei Bedarf mit geschultem Personal Tests vor Ort durchführen“, betont Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Damit gebe es eine weitere alltagstaugliche Option, um Kindern auch während der Corona-Pandemie den Kita- oder Schulbesuch zu ermöglichen, so Spahn. Der Bund setzt hier aber nur den rechtlichen Rahmen. Die Details, also die konkrete Organisation und Ausgestaltung der Testung des Personals und der Kinder von Gemeinschaftseinrichtungen, liegt in der Zuständigkeit der Länder.  Nach dem Beschluss von Bund und Ländern vom 25. November soll nach Auftreten eines Falls in einer Schulklasse die jeweilige Gruppe (meist die Schulklasse) für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden. An Tag fünf soll ein Schnelltest erfolgen. Kinder, die negativ getestet wurden, können dann in die Schule zurückkehren.

Es handelt sich hierbei ausdrücklich um Schnell- und nicht um Selbsttests. Die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung bedeutet lediglich, dass eine Apotheke PoC-Antigentests auch an Schulen und Kitas abgegeben dürfen. Der gesamte Testablauf (etwa Schutzkleidung, Einweisung) muss im Detail von den Ländern vorgegeben werden. Das Bundesgesundheitsministerium wird zeitnah mit den Testkoordinatoren der Länder dazu Gespräche führen.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

+++

Um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern und die Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu stützen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm vereinbart. Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von 30 Milliarden Euro. Diese Garantie gewährt die Bundesregierung auch für das kommende Jahr. Gemeinsam mit der Kreditwirtschaft wurde der Schutzschirm für Lieferketten bis Juni 2021 verlängert. Diese Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. „Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden und wir lassen unsere Unternehmen auch weiterhin nicht allein. Der Schutzschirm zur Absicherung von Lieferketten ist ein ganz wichtiger Baustein, um Unternehmen in dieser schwierigen Phase zu unterstützen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zur Fortsetzung der Garantien. Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte: „Die Pandemie stellt die Wirtschaft weiter vor beispiellose Herausforderungen. Deshalb setzt die Bundesregierung ihre Hilfsmaßnahmen entschlossen fort. Der Schutzschirm für Lieferketten bleibt aufgespannt.“

 

+++ Freitag, 4. Dezember +++

Der Ausschuss des Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat beschlossen, die Tui AG durch weitere Maßnahmen in Höhe von voraussichtlich bis zu 1,1 Milliarden Euro zu stützen. „Die Hilfen sind wichtig, denn das Unternehmen war vor der Krise profitabel und hat als Unternehmen der Reisebranche durch die Corona-Krise mit nie dagewesenen Schwierigkeiten zu kämpfen“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das Unternehmen hat mit Aktionären, Banken und dem Bund ein Gesamtpaket im Umfang von insgesamt 1,8 Milliarden Euro vereinbart. Die staatlichen Hilfen sind ein Teil davon. Einzelheiten zum Hilfspaket erfahren Sie beim Bundeswirtschaftsministerium.

 

+++ Donnerstag, 3. Dezember +++

Bei den virtuellen Bund-Länder-Beratungen wurde beschlossen, die Corona-Auflagen bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern. Bundeskanzlerin Angela Merkel wies darauf hin, dass der Verlauf der Infektionszahlen zwar positiv optimistisch stimmen kann, aber: „Wir haben das Ziel, wieder eine Inzidenz unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu bekommen. Davon sind wir sehr weit entfernt“, so Merkel am Mittwoch nach der Konferenz. Ein weiteres Thema waren Aufbau und Organisation der Impfzentren in den Bundesländern. Merkel lobte die Anstrengungen vor Ort, denn sollte eine Zulassung des Vakzins bereits Ende des Monats erfolgen, müsse man vorbereitet sein. Auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission werde nun festgelegt, in welcher Reihenfolge Impfungen stattfinden sollen.

 

+++ Mittwoch, 2. Dezember +++

Die drei von der Bundesregierung geförderten Pharmaunternehmen CureVac, Biontech und IDT Biologika zeigen eine „beeindruckende Entwicklung“, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bei einer Pressekonferenz zum Stand der Impfstoff-Entwicklung. Nur acht Wochen nach einer ersten Zwischenbilanz zum Forschungsstand haben die Unternehmen atemberaubende Fortschritte gemacht, so die Ministerin.“Wir können hoffen, dass wir von Biontech schon in den nächsten Tagen positive Nachrichten hören werden“, sagte Karliczek. Eine Zulassung eines Impfstoffs wäre „ein erster Lichtblick am Ende des Tunnels“. Um die Pandemie wirklich unter Kontrolle zu bringen, seien jedoch mehrere gute Impfstoffe notwendig. „Wir hoffen, dass alle drei geförderten Unternehmen ihre Impfstoffe auch zur Zulassung bringen werden.“

Am Montag teilte das Unternehmen Biontech mit, dass es gemeinsam mit dem US-Pharmahersteller Pfizer bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) die Zulassung auf eine bedingte Marktzulassung für ihren Corona-Impfstoff in der EU beantragt habe. Die Bundesregierung stellt mit dem Sonderprogramm zur Impfstoff-Entwicklung gegen Covid-19 insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden die drei Pharmaunternehmen CureVac, Biontech und IDT Biologika.

Bei aller Dringlichkeit, die Pandemie mit einem Impfstoff zu bekämpfen, sind zwei Kriterien elementar: Wirksamkeit und Sicherheit. Um Impfskeptikern zu begegnen sei Transparenz über die Entwicklung des Impfstoffs und deren Nebenwirkungen wichtig, betonte die Ministerin. Trotz des atemberaubenden Tempos bei der Entwicklung eines Impfstoffs werden keine Einschränkungen bei der Sicherheit gemacht, erklärte die Leiterin der Sektion Infektiologie des Universitätskrankenhauses Eppendorf (UKE), Professorin Marylyn Addo. Mehrere Faktoren hätten die Forschung positiv beeinflusst. So haben Wissenschaftler die Sequenz des Covid-19-Erregers schneller als erwartet entschlüsselt. „Prozesse wurden parallelisiert, aber es wurden keine Abkürzungen genommen, die in irgendeiner Weise sicherheitsrelevant sind“, so die Professorin. Und letztlich habe auch die breite finanzielle Förderung die Entwicklung beschleunigt. Die Schnelligkeit „sollte uns keine Angst machen, sondern begeistern, wie wir auf so eine Pandemie reagieren können“, sagte Addo. „Ein in der EU und Deutschland zugelassener Impfstoff wird den höchsten Standards und Ansprüchen an die Sicherheit genügen.“

Das Bundesforschungsministerium fördert den Kampf gegen Covid-19 mit insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Neben dem Sonderprogramm zur Impfstoff-Entwicklung investiert das Ministerium auch in das Netzwerk Universitätsmedizin, in die Covid-19-Forschung sowie in Förderung der Medizintechnik.

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Seit 1. Dezember gelten strengere Kontaktbeschränkungen in Deutschland: Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Außerdem gilt: Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten. Auch wenn das exponentielle Wachstum gestoppt wurde – die Neuinfektionen mit dem Coronavirus befinden sich weiter auf hohem Niveau. Bund und Länder haben daher bei ihrem Treffen am 25. November beschlossen, dass die November-Maßnahmen verlängert und teilweise verschärft werden müssen. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“, betonte Kanzlerin Merkel.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regeln und Einschränkungen finden Sie hier. Informieren Sie sich hier über die Regeln in ihrem Bundesland.

 

+++ Dienstag, 1. Dezember +++

Die Bundesregierung baut eine Nationale Gesundheitsreserve auf. An 19 Standorten in Deutschland sollen in Zukunft wichtige Materialien wie Schutzausrüstung, Schutzmasken, Beatmungsgeräte und Medikamente gelagert werden. Es geht darum, im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen mit Ausrüstung aus der eigenen Reserve unterstützen zu können. „Das deutsche Gesundheitswesen soll in einer Krise wie dieser noch widerstandsfähiger werden können“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn am Montag. Die Reserve wird bis Ende 2021 mit schon beschafften Materialien befüllt werden. Danach soll vorwiegend auf Ausrüstung aus inländischer Produktion umgestellt werden. Geplant ist, an den Lager-Standorten ständig den Bedarf für einen Monat vorzuhalten. Der Bund unterstützt den Aufbau von Produktionskapazitäten unter anderem für Schutzausrüstung in Deutschland und der EU.

Die Bundesregierung hatte Anfang Juni grundsätzlich beschlossen, eine „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ einzurichten und die beteiligten Ministerien mit der Ausarbeitung eines Konzepts beauftragt. Man arbeite dabei mit der EU, den Bundesländern und Akteuren des Gesundheitssystems zusammen, betonte Spahn. 2021 ist insgesamt eine Milliarde Euro für den Aufbau der Gesundheitsreserve vorgesehen.

 

+++ Montag, 30. November +++

Um Reisenden mehr sicheren Abstand zu ermöglichen, bietet die DB seit dem 27. November nur noch 60 Prozent ihrer Sitzplätze zur Reservierung an. Der Fernverkehr wird massiv ausgebaut, der aktuelle Fahrplan aufgestockt. Geplant sind neue Züge mit zusätzlich tausenden Sitzplätzen. In Großraumwagen ist nur noch ein Sitzplatz pro Doppelsitz reservierbar; der zweite Platz bleibt für eine Reservierung gesperrt. Einzelreisenden werden automatisch Fensterplätze zugewiesen. An Tischen können nur schräg gegenüberliegende Sitzplätze gebucht werden. In Abteilen mit sechs Sitzplätzen sind nur noch zwei Plätze reservierbar - der Fensterplatz auf der einen und der Gangplatz auf der anderen Seite. Für Familien oder Paare hat die Bahn Extra-Bereiche geschaffen, in denen nebeneinander liegende Sitzplätze gebucht werden können.

Eine Reservierungspflicht besteht weiterhin nicht. Fahrten ohne Reservierung bleiben also möglich. Allerdings empfiehlt die DB für alle aktuellen Reisen im Fernverkehr grundsätzlich eine Sitzplatzreservierung. Schon zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember kann die Bahn ihren Gästen täglich 13.000 zusätzliche Sitzplätze anbieten - mit mehr Verbindungen, dichteren Zugfolgen und neuen Fahrzeugen im Fernverkehr. Das aktuelle Fahrplanangebot wird um rund zehn Prozent aufgestockt.

Mehr über das neue Reservierungssystem erfahren Sie bei der Deutschen Bahn.

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Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) wird im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Grund ist die Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen. Details stellten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Freitag vor. Die bis Ende Juni 2021 verlängerte Überbrückungshilfe unterstützt darüber hinaus Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier verwies auf die damit einhergehende Neustarthilfe. Dieses Instrument sei „gerade für viele Einzelkämpfer in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterstützungsangebot.“ Das koste viel Geld, machte Bundesfinanzminister Olaf Scholz klar, „aber die Alternative, eine Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen, wäre noch viel teurer für uns alle.“ Die Bundesregierung plant 37,5 Milliarden Euro für Corona-Unternehmenshilfen im nächsten Jahr ein. Darüber hinaus ist eine allgemeine Vorsorge für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie mit 30 Milliarden Euro zusätzlich vorgesehen.

Dezemberhilfe im Überblick

Antragsberechtigt für die Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Die Antragstellung wird aber wieder über die Plattform der Überbrückungshilfe ( www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Überbrückungshilfe III im Überblick

Erfasst werden nun auch Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent (bisher 50) erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. Der Förderhöchstbetrag pro Monat erhöht sich von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.

Die Situation von Solo-Selbständigen wird besonders berücksichtigt. Sie können künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen und erhalten 5.000 Euro Zuschuss als Neustarthilfe.

Weitere Informationen zum Antrag für die Novemberhilfe und Details zu den weiteren Wirtschaftshilfen finden Sie in unserem Frage-und-Antwort-Text und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

 

+++ Freitag, 27. November +++

Das Schlimmste, nämlich die Überforderung des Gesundheitssystems, habe bislang vermieden werden können, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Regierungserklärung am Donnerstagmorgen im Deutschen Bundestag. Das sei „ein erster Erfolg, aber noch kein nachhaltiger Erfolg“. Das Ziel bleibe deshalb, die Infektionszahlen so weit zu senken, dass die Gesundheitsämter wieder in der Lage seien, Infektionsketten zu erkennen und zu durchbrechen – mit einer Inzidenz von kleiner als 50 pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Deshalb werden die am 2. November beschlossenen Einschränkungen fortgeführt, an einigen Stellen durch zusätzliche Maßnahmen präzisiert und verstärkt. Das hatten Bund und Länder am Mittwoch beschlossen.

Die Kanzlerin betonte, der wichtigste Schutz bleibe, Abstand zu halten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes senke zwar das Risiko einer Infektion und sei ein Schutz, aber keine Sicherheit, dass es nicht zu einer Ansteckung kommen könnte. Auch für die Corona-Warn-App warb sie noch einmal, da diese zusätzlich helfe, Infektionsketten zu identifizieren.

Für die Sonderregelung für die Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar appellierte die Kanzlerin an die Eigenverantwortung der Bürger zu entscheiden, ob die Möglichkeit von Treffen mit bis zu zehn Personen voll ausgeschöpft werden müsste. Wichtig sei, dass auch die Menschen in Alters- und Pflegeheimen nicht allein seien. „Es ist wichtig, dass wir in diesen Zeiten nicht nur an die eigene Familie denken, sondern an die, die es in dieser Zeit wirklich sehr sehr schwer haben“, so Merkel.

„Der Winter wird schwer, aber er wird enden“, betonte die Kanzlerin abschließend. Deshalb wünsche sie „uns allen, dass wir mehr denn je miteinander und füreinander einstehen“. „Wenn wir das beherzigen, werden wir aus der Krise kommen.“

Die gesamte Regierungserklärung im Video.

 

+++ Donnerstag, 26. November +++

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die am 28. Oktober 2020 getroffenen Maßnahmen bundesweit bis zum 20. Dezember zu verlängern. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben zunächst weiterhin geschlossen – insbesondere die Gastronomie. Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Bund und Länder appellieren an die Bürger, alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden – insbesondere insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem im Hinblick auf die Skisaison.

Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen

Angesichts der besonderen Herausforderung in den Wintermonaten haben Bund und Länder weitere Maßnahmen vereinbart, die ab dem 1. Dezember 2020 gelten sollen. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Erweiterte Maskenpflicht

Die bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werden erweitert. So gilt künftig an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen ist sie künftig vorgeschrieben.

Gesonderte Regeln für Weihnachtstage

Für die Weihnachtstage und den Jahreswechsel gelten erweiterte Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen: Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen möglich - Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Bund und Länder rufen dazu auf, wo immer dies möglich ist, im Vorfeld dieser familiären Begegnungen fünf bis sieben Tage die Kontakte auf wirklich notwendigste zu reduzieren.

Erweiterte Maßnahmen für Hotspots

Bund und Länder verweisen auf die bereits beschlossene Hotspot-Strategie, nach der ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen zu erreichen. Grundsätzlich behält das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen jedoch höchste Bedeutung.

AHA+AL-Regeln weiter beachten

Bund und Länder betonen, dass es weiterhin dringend erforderlich ist, alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden. Dort, wo Begegnungen stattfinden, sind stets die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) einzuhalten.

Keine Trendwende erreicht

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zeigen erste Wirkung: Der exponentielle Anstieg konnte abgeflacht werden. Kanzlerin Merkel betonte nach den Gesprächen, dass „wir uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen“ könnten. Bund und Länder stellen fest, dass die erhoffte Trendwende im November nicht erreicht wurde, bislang sei lediglich ein „Seitwärtstrend“ zu beobachten. Merkel betonte daher, es bedürfe „noch einmal einer Kraftanstrengung“.

Lesen Sie hier den Beschluss PDF, 142 KB, nicht barrierefrei im Wortlaut.

Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Bericht.

 

+++ Mittwoch, 25. Oktober +++

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwochabend nach ihren Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit. Dabei wurden Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen beschlossen, die zunächst bis zu 23. Dezember gelten. Zu Weihnachtsfeiern sollen 10 Personen zugelassen werden.

 

+++ Dienstag, 24. November +++

Bei einem Besuch des Pharmaunternehmens IDT Biologika in Dessau-Roßlau am Montag lobte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Innovationskraft des Mittelstandes in Deutschland bei der Entwicklung eines Corona-Impfstoffes. „Die Krise zeigt das Beste in uns“, fasste Spahn den Ideenreichtum der Wissenschaftler zusammen. Neben Biontech und Curevac ist IDT Biologika das dritte deutsche Unternehmen, welches große Fortschritte bei der Herstellung eines Impfstoffes macht. Die Bundesregierung unterstützt das Unternehmen bei der Entwicklung mit mehr als 140 Millionen Euro für Forschung und Bereitstellung des Impfstoffs.

Spahn sagte am Montag auch, dass die Bundesregierung bereits fünf Millionen Impfdosen bei IDT Biologika bestellt habe. IDT rechnet damit, dass der Impfstoff nach Abschluss aller klinischen Prüfungen Ende 2021 zugelassen werden könnte. „Impfstoffe sind unser Schlüssel für den Weg aus der Pandemie, daher macht es auch Sinn, mehrere Ansätze zu fördern“, betonte der Gesundheitsminister. Spahn zeigte sich auch zuversichtlich, dass vielleicht schon Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres ein erster Impfstoff in Deutschland zugelassen und verfügbar sein könnte. Entsprechend zügig müsse auch eine Infrastruktur aufgebaut werden. „Ich habe lieber ein startbereites Impfzentrum, das noch ein paar Tage außer Betrieb ist, als einen zugelassenen Impfstoff, der nicht gleich genutzt wird“, so Spahn.

Mehr zur Impfstoffentwicklung lesen Sie beim Paul-Ehrlich-Institut.

 

23.11.2020: Video abspielen

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+++ Montag, 23. November +++

Ursprünglich war die Überbrückungshilfe für Studierende als Zuschuss für die Monate Juni, Juli, August und September vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie hat das Bundesbildungsministerium nun in Absprache mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken entschieden, die Überbrückungshilfe für das gesamte Wintersemester zu verlängern. Anträge können ab sofort gestellt werden. „Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten – und das bis zum Ende des Wintersemesters“, erklärte Bundesbildungsministerin Karliczek. Ziel sei es, Studierenden zu helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen oder die aufgrund der Pandemie nicht mehr von den Eltern unterstützt werden können.

Um Härten für Studierende abzufedern, wurde deshalb ein umfassendes Paket geschnürt, zu dem neben Anpassungen im BAföG auch eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen bestehend aus dem KfW-Studienkredit und Zuschüssen zählt. Der langbewährte KfW-Studienkredit ist das größte Sicherungsnetz – er bietet stabile und rasche Unterstützung mit bis zu 650 Euro im Monat. Auch hier gibt es Neuerungen: Er wird nun für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen. Viele Studierende haben dieses Angebot bereits genutzt: 155.000 Anträge wurden zuletzt im September eingereicht.

Weitere Informationen lesen Sie in der Pressemitteilung sowie in den FAQ des BMBF.

+++

Der Bundestag hat das Beschäftigungssicherungsgesetz beschlossen. Damit kann es am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld sollen Unternehmen und Beschäftigten, die von der Corona-Pandemie und ihren Folgen betroffen sind, Planungssicherheit geben. Mit dem Gesetz werden folgende Maßnahmen verlängert:

  • Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
  • Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sogenannter Minijobs bis 450 Euro), die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.

Zudem wird der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, weiter gestärkt: Die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss. „So wird Kurzarbeit nicht nur zur Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal, sondern auch zum Weg in die Zukunft“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Die Bundesregierung verlängert darüber hinaus weitere Sonderregelungen, um Beschäftigung zu sichern. So gelten unter anderem die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeiter weiter bis zum Ende des kommenden Jahres. Vorausgesetzt, die Betriebe haben bis 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen.

Ende dieses Jahres würden viele Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld auslaufen. Um die erfolgreichen Maßnahmen weiterzuführen, hatte das Bundeskabinett bereits im September neben dem Entwurf für das Beschäftigungssicherungsgesetz entsprechende Verordnungen beschlossen. „Kurzarbeit ist unser Erfolgsmodell, mit dem wir das Auskommen von Millionen Beschäftigten und ihren Familien sichern. Diesen Weg gehen wir weiter“, so der Minister.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Das Bundesarbeitsministerium beantwortet häufige Fragen zu Kurzarbeit und Weiterbildung.

 

20.11.2020: Video abspielen

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+++ Freitag, 20. November +++

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auf einer Videokonferenz über das Vorgehen in der Corona-Pandemie gesprochen. Es ging unter anderem ums Thema Impfen und einen erweiterten Austausch zwischen den Corona-Warn-Apps. Kanzlerin Merkel sieht im Kampf gegen das Virus und seine Folgen viele positive Ansätze für eine europäische Zusammenarbeit.  Zudem wollen Kommission und Mitgliedsstaaten die Verknüpfung möglichst vieler Corona-Warn-Apps vorantreiben. Schon bald sollen weitere Länder-Apps Informationen miteinander austauschen können. „Es ist also auch hier sehr hilfreich, dass wir ein EU-weites Herangehen haben“, so Merkel. Generell sei noch einmal deutlich geworden, dass weder die Ausbreitung des Virus noch die beschlossenen Einschränkungen länderspezifisch seien. „Man kann sagen, dass wir in Deutschland mit dieser Last nicht allein sind, sondern wir tragen sie alle gemeinsam in Europa“, so die Kanzlerin.

Mehrjähriger Finanzrahmen und Wiederaufbaufonds

Die Staats- und Regierungschefs sprachen auch über über den Mehrjährigen Finanzrahmen, das Aufbaupaket und den Konditionalitäts-Mechanismus. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft führte hier die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Sie glaube, betonte Merkel, dass man mit dem Europäischen Parlament bezüglich des Konditionalitäts-Mechanismus einen sehr guten und ausgewogenen Kompromiss gefunden haben, betonte Merkel. Ungarn und Polen hätten aber noch einmal deutlich gemacht, dass sie diesem Konditionalitäts-Mechanismus zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen könnten, sagte Merkel. Als Ratspräsidentschaft werde Deutschland weiter mit beiden Ländern darüber sprechen, was man tun könne, damit eine Zustimmung möglich werde.

Die 27 EU-Mitgliedsstaaten hatten sich am 21. Juli auf einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021-2027 in Höhe von 1,8 Billionen Euro geeinigt. Von 2021 bis 2023 sollen davon 750 Milliarden für einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. 390 Milliarden Euro davon werden als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite zur Verfügung gestellt.

 

+++ Donnerstag, 19. November +++

Mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im 3. Bevölkerungsschutzgesetz wurde präzisiert, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 ergriffen werden können. „Das Virus ist dynamisch, wir müssen es auch sein“, betonte Bundesgesundheitsminister Spahn im Deutschen Bundestag. Grundsätzlich gilt: Corona-Schutzmaßnahmen sind nur möglich, da das Parlament eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt hat.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Maßnahmen, die Grundrechtseinschränkungen beinhalten, an Inzidenzen (also die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen) gebunden werden. Besonders schwere Einschränkungen von Grundrechten - wie Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Ausgangsbeschränkungen und Zugangsverbote zu Pflegeeinrichtungen - sind an besondere Voraussetzungen gebunden - beispielsweise daran, dass andere Maßnahmen nicht geholfen haben. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz enthält auch eine Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen für weitere Maßnahmen, die für die Pandemiebekämpfung unerlässlich sind. Beispielsweise: Regelungen zur digitalen Einreiseanmeldung, für den Einsatz von Antigen-Schnelltests oder für die beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, für die Beschaffung und Finanzierung von notwendigen Arzneimitteln oder Impfstoffen.

Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz entwickelt die ersten beiden Bevölkerungsschutzgesetze weiter, passt sie den derzeitigen Erfordernissen der Pandemie an und berücksichtigt neue Entwicklungen und Erkenntnisse.

Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Bericht zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz.

 

+++ Mittwoch, 18. November +++

Die Lage sei unverändert ernst, sagt Kanzlerin Merkel beim Wirtschaftsgipfel der „Süddeutschen Zeitung“. „Deshalb müssen wir Kontakte reduzieren, Kontakte reduzieren und noch einmal Kontakte reduzieren“, so Merkel. Jeder Tag zähle, die anhaltenden Einschränkungen seien deshalb unvermeidbar. Weitere Unterstützung sagte sie für die Wirtschaft zu. Es sei ihr bewusst, dass die Einschränkung vor allem der Kontakte „eine demokratische Zumutung“ sei, so Bundeskanzlerin Merkel. Dennoch seien die Restriktionen unvermeidlich, um den rasant exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen zuerst zu verlangsamen, dann zu stoppen. „Wenn wir warten würden, bis die Intensivbetten belegt sind, wäre es zu spät - nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich und sozial“, betonte die Kanzlerin.

Es gelte deshalb weiterhin, die Zahl der Neuinfektionen zu senken und dann auf niedrigem Niveau zu halten. „Wenn das gelingt ‑ das haben wir ja auch im dritten Quartal dieses Jahres gesehen ‑, dann wird auch die wirtschaftliche Erholung deutlich an Fahrt gewinnen“, so Merkel. Die Kanzlerin kündigte für die Wintermonate weitere Unterstützung für Unternehmen an, die von der Pandemie unverschuldet getroffen worden seien. Für das kommende Jahr erwarte sie, dass die deutsche Wirtschaft einen „kräftigen Wachstumsschub“ erfahren werde, so Merkel.

Der dreitägige Gipfel befasst sich mit der Corona-Pandemie und Möglichkeiten zur Bewältigung der Krise. Neben der Kanzlerin waren unter anderem auch Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesfinanzminister Scholz Redner.

Weitere Informationen zur Rede der Kanzlerin.

 

+++ Dienstag, 17. November +++

Bund und Länder haben eine Zwischenbilanz der bisherigen Corona-Maßnahmen gezogen. Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht, betonte Kanzlerin Angela Merkel auf einer Pressekonferenz am Montagabend. Die Dynamik der Neuinfektionen sei aber gebrochen. Der Beschluss von Kanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder hält fest: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und dabei die AHA+A+L-Regeln einzuhalten. Bürgerinnen und Bürger sind deshalb aufgerufen:

  • sich bei Atemwegserkrankungen telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben zu lassen. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mit den Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind.
  • auf private Feiern gänzlich zu verzichten.
  • private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken. Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.
  • auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren zu verzichten
  • auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln zu verzichten
  • Besuche insbesondere bei älteren und besonders gefährdeten Personen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben

Darüber hinaus wurde festgehalten:

  • Die bewährten Maßnahmen in bestimmten Ausbruchsclustern (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier) werden fortgesetzt.
  • Die Länder werden Impfzentren und -strukturen so vorhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist.
  • Ab Dezember erhalten besonders gefährdete Personen 15 FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung.
  • Stärkung der Krankenhäuser durch finanzielle Absicherung

Im Wortlaut: Lesen Sie hier den Beschluss vom 16. November 2020 PDF, 87 KB, nicht barrierefrei .
Hier finden Sie einen ausführlichen Bericht und das Video der Pressekonferenz.

 

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+++ Montag, 16. November +++

Bund und Länder wollen besonders gefährdete Menschen mit günstigen FFP2-Masken besser schützen. Über 65-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sollen insgesamt 15 dieser Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten können.

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Die Bundeswehr wird künftig bis zu 20.000 Soldatinnen und Soldaten für die Unterstützung in der Corona-Pandemie bereithalten. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer kündigte eine Erhöhung des Kontingents an. Die Einsatzkräfte helfen vor allem in den Gesundheitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung, stehen aber auch für weitere Aufgaben bereit. Die Bundeswehr wird 5.000 Soldatinnen und Soldaten zusätzlich für das Hilfskontingent gegen die Corona-Pandemie bereitstellen. Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer kündigte eine Erhöhung auf 20.000 Einsatzkräfte an, dazu kämen Reservisten und Angestellte in den Bundeswehr-Krankenhäuser.

Die Bundeswehr unterstützt bereits jetzt vor allem die Gesundheitsämter bei ihren Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie. Soldatinnen und Soldaten übernehmen zum Beispiel die Kontaktnachverfolgung von Infizierten. „Wir haben immer gesagt, wenn die zivilen Strukturen an ihre Grenzen kommen, ist die Bundeswehr da, um zu helfen. Und zu diesem Auftrag stehen wir auch“,  erklärte Kramp-Karrenbauer in der ARD. Es gebe viele Bereiche, in denen die Bundeswehr unterstützend eingreifen könne, etwa bei der Logistik für die Verteilung des Impfstoffs, dem Erstellen von Abstrichen oder bei der Versorgung von Kranken in Bundeswehr-Hospitälern.

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Für weitere Regionen Europas gelten wegen gestiegener Corona-Fallzahlen Reisewarnungen. Aufgrund der Infektionszahlen werden mit Wirkung vom 15. November ganz Schweden, die britische Kanalinsel Jersey sowie weitere Regionen in Estland, Griechenland, Lettland und Norwegen als Risikogebiete eingestuft. Gleiches gilt für ganz Kanada. Dagegen ist die Region Österbotten in Finnland seit Sonntag kein Risikogebiet mehr.

Bereits zum 8. November wurden ganz Italien, Portugal (Ausnahmen: autonomen Regionen Azoren und Madeira) und fast ganz Dänemark (Ausnahmen: Färöer und Grönland) als Risikogebiet eingestuft. Diese Einstufung besteht auch für zahlreiche weitere Länder.

Beim Auswärtigen Amt finden Sie eine Übersicht zu den letzten Aktualisierungen der Reisewarnungen. Informationen zu Reisehinweisen und -warnungen finden Sie außerdem im FAQ des Auswärtigen Amtes. Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete weltweit zeigt das Robert-Koch-Institut. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

Weitere Informationen zum Thema Reisen während der Corona-Pandemie lassen sich in diesen Fragen und Antworten nachlesen.
 

+++ Freitag, 13. November +++

Die Corona-Lage in Deutschland ist nach Einschätzung des Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI), Professor Lothar Wieler, nach wie vor sehr ernst. Das Infektionsgeschehen nehme immer noch in ganz Deutschland zu. Durch entschlossenes Handeln aber lässt sich der Anstieg abbremsen. Die Fallzahlen sind insgesamt sehr hoch. Auch die Zahl derjenigen, die im Krankenhaus behandelt oder gar intensivmedizinisch betreut werden müssen, ist gestiegen. Mit derzeit mehr als 3.000 intensivmedizinisch zu betreuenden Fällen – und damit jetzt schon mehr als im Frühjahr - hat sich die Zahl in den letzten beiden Wochen verdoppelt. Professor Wieler geht davon aus, dass die Zahl der schweren Verläufe und der Intensivpatienten sowie der Todesfälle auch weiterhin steigen werden. Denn erst mit einem Zeitverzug von zwei Wochen sieht man den Anstieg der Neuinfektionen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. „Wir müssen also damit rechnen, dass Kliniken an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen“, warnt Wieler. Ein wichtiger Faktor dabei: Bei hohen Fallzahlen infiziert sich auch zunehmend das – dringend benötigte – medizinische Personal.

Professor Wieler ist dennoch „vorsichtig optimistisch“, da die Fallzahlen seit einigen Tagen etwas weniger stark zunehmen und die Kurve sich etwas abflacht. Man wisse aber noch nicht, ob das eine stabile Entwicklung sei. Sicher aber ist er: „Wir sind diesem Virus nicht hilflos ausgeliefert. Wir sind nicht machtlos, auch wenn die Fallzahlen im Moment sehr hoch sind.“ Sein Appell: Einhalten der AHA+L-Regeln und Kontaktreduzierung. Wichtig für Professor Wieler sind auch die Quarantäne-Vorgaben: „All diese, die in Quarantäne sind, können keine Infektionsgefahr für andere mehr darstellen.“ Zudem rät er dazu, dass auch diejenigen, die leichte Erkältungssymptome haben und nicht getestet wurden, mindestens fünf Tage zuhause bleiben.

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Wie haben Auszubildende in Deutschland die vergangenen Monate mit der Pandemie erlebt? Was war für sie besonders herausfordernd? Darüber hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag mit dieser von der Pandemie besonders betroffenen Gruppe gesprochen.  „Ich möchte im Gespräch bleiben“, so die Kanzlerin zu Beginn des Dialogs - und das auch in Corona-Zeiten. „Denn Sie sind in einer entscheidenden Phase Ihres Lebens.“ Und so erfuhr die Kanzlerin viele Details aus dem Alltag der Auszubildenden: Homeoffice statt Werkbank, Online-Unterricht statt vor Ort in der Berufsschule und privat keine Reisen und Feiern - kein Auszubildender, der nicht durch die Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen betroffen ist. Auch der Alltag der Kanzlerin hat sich deutlich geändert - keine Reisen, stattdessen überwiegend virtuelle Treffen. Wie es ihr damit ergehe, fragte eine Teilnehmerin: „Ich hatte schon unbeschwertere Zeiten - aber das geht ja vielen so“, sagte Bundeskanzlerin Merkel.

Sie wisse um die schwere Situation vieler Betriebe, etwa im Bereich Gastronomie oder bei Hotels, sagte die Kanzlerin. Es sei jetzt wichtig, dass „wir alle vernünftig sind“ und die Zahl der Neuinfektionen so weit sinkt, dass die Gesundheitsämter die Infektionsketten wieder nachverfolgen können. Natürlich fehle das „Freisein“ und das „Spontane“ betonte eine Auszubildende. „Aber wir müssen irgendwie vorankommen und uns gegenseitig schützen.“ Aber die jungen Auszubildenden sehen auch die positiven Nebeneffekte dieser schwierigen Phase. Mehr Homeoffice statt langer Anfahrt zum Betrieb und Berufsschule teilweise online - das kann sich der eine oder andere Auszubildende auch nach der Pandemie weiter vorstellen.

Einen ausführlichen Bericht zum Bürgerdialog finden Sie hier.

 

+++ Donnerstag, 12. November +++

Wer online nach verlässlichen Informationen zum Thema Gesundheit sucht, wird künftig leichter fündig. Die Suchmaschine Google zeigt bei einer medizinischen Stichwortsuche die Antworten des Nationalen Gesundheitsportals in einem hervorgehobenen Infokasten, einem sogenannten Knowledge Panel. „Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig seriöse Gesundheitsinformationen sind. Denn nur wer fundierte Informationen hat, kann sich und andere schützen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Knowledge Panels stehen bereits für mehr als 160 Krankheiten zur Verfügung. Durch einen Link innerhalb der Knowledge Panels gelangen Nutzerinnen und Nutzer direkt zum jeweiligen Artikel im Nationalen Gesundheitsportal. Auf der Webseite finden die Bürgerinnen und Bürger auch ausführliche Informationen zu Covid-19.

Mehr zur Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google lesen Sie hier.

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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat der Bundeskanzlerin sein Jahresgutachten überreicht. „Das Gutachten ist für uns eine wichtige Anregung in einer Zeit, in der wir ja sozusagen auch Grund unter den Füßen brauchen, aber mit ganz neuen Phänomenen umgehen müssen“, bedankte sich Kanzlerin Merkel für die Erstellung des Gutachtens. Die Experten erwarten für das Jahr 2020 einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 5,1 Prozent - anstatt zuletzt noch von 6,5 Prozent. Für das kommende Jahr prognostizieren sie eine weitere Erholung mit einem Wachstum von 3,7 Prozent. „Die Prognosen des Sachverständigenrats halten sich etwa in der Größenordnung unserer Projektion, wenngleich er für dieses Jahr etwas optimistischer und im nächsten Jahr etwas zurückhaltender ist“, sagte Bundeswirtschaftsminister Altmaier.

In seinem Gutachten betont der Sachverständigenrat die Bedeutung von gemeinschaftlichen Handeln in der Krise. Er lobt die schnellen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung, die zur raschen Erholung der Konjunktur beigetragen hätten. „Ich freue mich, dass Sie, die Sie normalerweise nicht dafür bekannt sind, jede staatsinterventionistische Maßnahme zu preisen, in diesem Falle unser Handeln in vielen Bereichen doch für richtig halten“, erklärte Kanzlerin Merkel dazu. Die Bundesregierung werde sich intensiv mit den Vorschlägen des Jahresgutachtens für die Zeit in und nach der Corona-Krise befassen.

Hier finden Sie das gesamte Statement der Kanzlerin zur Übergabe des Jahresgutachtens.

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Der Vertrag zwischen der EU und den Impfstoffherstellern Biontech und Pfizer sieht den Kauf von 200 Millionen Impfstoffdosen vor. Für weitere 100 Millionen Dosen gibt es eine Kaufoption. Nach einer EU-Vereinbarung werden künftige Impfstoffe nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten verteilt. Bundesforschungsministerin Anja Karliczek begrüßte in einem Pressestatement die Einigung. Hiermit sei die Grundlage gelegt, den Impfstoff – nach seiner Zulassung – solidarisch auf die EU-Mitgliedstaaten zu verteilen. Zugleich warb sie, durch weitere Aufklärung die Impfvorbehalte in Teilen der Bevölkerung abzubauen.

Mehr zum Abkommen zwischen der EU und Biontech finden Sie hier (englisch).

11.11.2020: Video abspielen

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+++ Mittwoch, 11. November +++

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek hat sich hoffnungsvoll über die Fortschritte des Mainzer Unternehmens Biontech bei der Entwicklung eines Corona-Impfstoffs geäußert. "Wir freuen uns sehr über die positiven Studiendaten des von meinem Haus geförderten Covid-19 Impfstoffkandidaten von Biontech und Pfizer", sagte die Ministerin in einem Interview. Diese ersten Ergebnisse würden sich hoffentlich auch in den noch folgenden Analysen zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs bestätigen. "Denn es gilt weiterhin, keine risikoreichen Abkürzungen zu nehmen", sagte Karliczek. "Ein Antrag auf Zulassung noch in diesem Jahr wäre ein enormer Erfolg."

Die Menschen können auf die hohen Qualitätsstandards bei der Zulassung des Impfstoffes in Deutschland vertrauen, trotz der sehr schnellen Entwicklung des Corona-Impfstoffes durch neue Technologien, sagte die Bundesforschungsministerin in Berlin. 

Der Erfolg von Biontech ist auch ein Erfolg deutscher Forschungs- und Innovationspolitik. Das 2008 als Startup gegründete Unternehmen wurde aus dem Förderprogramm Biotechnologie des Bundes gefördert. Für die Entwicklung des Corona-Impfstoffes hat Biontech zudem 375 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm Impfstoffentwicklung erhalten.

Ministerin Karliczek betonte, dass sich Deutschland durch die guten Förder- und Rahmenbedingungen heute wieder als Forschungs- und Innovationsstandort mit der Spitze der Welt messen könne. 

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bezeichnete bei einer Pressekonferenz die Fortschritte von Biontech und Pfizer als "sehr ermutigend". Die Unternehmen hatten mitgeteilt, ihr Impfstoff biete nach Studiendaten einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor Covid-19. Voraussichtlich ab der kommenden Woche soll die Zulassung bei der US-Arzneimittelbehörde FDA beantragt werden. Spahn betonte, dass er sich auf europäischer Ebene einsetzt, um so schnell wie möglich einen Vertrag über die Lieferung eines Impfstoffs mit Biontech und Pfizer abzuschließen. Der Vertrag ist nach Angaben der Europäischen Kommission inzwischen ausgehandelt. Die Bundesforschungsministerin Karliczek verwies in Berlin zusätzlich auf eine Liefervereinbarung mit dem vom Bund geförderten Unternehmen hin.

Mehr Informationen zur Verteilung eines möglichen Impfstoffs lesen Sie hier.

 

10.11.2020: Video abspielen

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+++ Dienstag, 10. November +++

Die Ständige Impfkommission, der Deutsche Ethikrat und die Wissenschaftsakademie Leopoldina haben gemeinsame "Empfehlungen für einen gerechten und geregelten Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff" vorgestellt. Bereits Anfang 2021 könnten erste Impfstoffe gegen Covid-19 zugelassen werden. Voraussichtlich werden nicht sofort ausreichende Mengen zur Verfügung stehen, um die gesamte Bevölkerung zu impfen. Deshalb bedarf es einer Priorisierung, welche Bevölkerungsgruppen zuerst geimpft werden. Die „Empfehlungen für einen gerechten und geregelten Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff“ formulieren einen Handlungsrahmen für die anfängliche Priorisierung der Impfmaßnahmen gegen COVID-19. Diese müsse nach medizinischen, ethischen und rechtlichen Prinzipien erfolgen und der Bevölkerung verständlich dargelegt werden, erklärten die Experten.

Derzeit fehlen noch entscheidende Ergebnisse aus den laufenden klinischen Studien (Phase 3) zu den Eigenschaften der Impfstoffe. Deshalb ist eine detaillierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den vorrangig zu impfenden Personengruppen jetzt noch nicht möglich. Bereits jetzt aber stehen die ethischen und rechtlichen Prinzipien fest, nach denen eine Priorisierung zu erfolgen hat: Neben der Selbstbestimmung sind dies die Nichtschädigung, die Gerechtigkeit, die grundsätzliche Rechtsgleichheit, die Solidarität sowie die Dringlichkeit. Deshalb sei davon auszugehen, dass zunächst Angehörige von Risikogruppen und Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich geimpft würden, erklärten die Experten. Klar sei aber auch: Eine Impfpflicht werde es nicht geben.

Hier finden Sie das Positionspapier der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zu ethischen, rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen.

 

+++ Montag, 9. November +++

Die Digitale Einreiseanmeldung wird ab dem 8. November 2020 die Aussteigekarte in Papierform ersetzen. Sie kann unter folgender Internetseite abgerufen werden:  www.einreiseanmeldung.de

Nach den am 8. November 2020 in Kraft tretenden Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht.

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Für weitere Regionen Europas gelten wegen gestiegener Corona-Fallzahlen Reisewarnungen. Aufgrund der Infektionszahlen werden mit Wirkung vom 8. November unter anderem ganz Italien, Portugal (Ausnahmen: autonomen Regionen Azoren und Madeira), fast ganz Schweden (Ausnahme: Provinz Västernorrland) und Dänemark (Ausnahmen: Färöer und Grönland) als Risikogebiet eingestuft.

Bereits zum 24. Oktober wurden unter anderem ganz Polen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich bis auf die weiteren Überseegebiete, die Isle of Man und die Kanalinseln als Risikogebiet eingestuft.

Beim Auswärtigen Amt finden Sie eine Übersicht zu den letzten Aktualisierungen der Reisewarnungen. Informationen zu Reisehinweisen und -warnungen finden Sie außerdem im FAQ des Auswärtigen Amtes. Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete weltweit zeigt das Robert-Koch-Institut.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

Weitere Informationen zum Thema Reisen während der Corona-Pandemie lassen sich in diesen Fragen und Antworten nachlesen.

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Testungen auf SarsCoV-2 sind zentral für die Bekämpfung der Pandemie. Denn wer mit dem Virus SarsCoV-2 infiziert ist, kann – ohne es zu merken – andere anstecken. Damit Testungen zielgerichtet erfolgen, hat das Robert Koch-Institut (RKI) Kriterien entwickelt, die Ärztinnen und Ärzten bei ihrer Entscheidung helfen können, wann getestet werden soll. Denn nicht alle Menschen mit leichten Erkältungssymptomen wie Halskratzen oder Schnupfen müssen getestet werden, so die Einschätzung des RKI. Die Teststrategie bleibt dabei gleich: „Testen, testen, testen – aber gezielt.“

Etwa 1,4 Millionen Tests werden mittlerweile wöchentlich in Deutschland vorgenommen - eine enorm große Anzahl. Viele Labore arbeiten rund um die Uhr und berichten zunehmend, dass sie stark an den Grenzen ihrer Auslastung sind. Mögliche Folgen: verlängerte Bearbeitungszeiten und Verzögerungen bei der Übermittlung der Ergebnisse an die Gesundheitsämter. Für die Gesundheitsämter sind die zeitnahe Übermittlung von Testergebnissen zentral, um die Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen und Infektionsketten zu durchbrechen.

Wer soll getestet werden? Mehr dazu finden Sie in Fragen und Antworten zu den Test-Kriterien des RKI.

 

+++ Freitag, 6. November +++

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Die Details und Bedingungen haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier jetzt vorgelegt.

Mit diesen  Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung direkt und indirekt betroffene Unternehmen und Selbstständige:

  • Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt.
  • Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.
  • Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
  • Die Regelungen gelten unter anderem für Unternehmen, Selbständige und Soloselbständige - insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Direkt betroffene Unternehmen sind Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen. Indirekt betroffene Unternehmen sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Die Leistungen der Überbrückungshilfe werden verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche wesentlich verbessert. Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet. Die Regelungen gelten unter anderem für Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige - insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Weitere Informationen zu den Wirtschaftshilfen finden Sie hier in  Fragen und Antworten.

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Die neue Matching-Plattform Schutzausrüstung (MAPS) des Bundeswirtschaftsministeriums stellt Unternehmen, öffentlichen Stellen und weiteren Einrichtungen verlässliche Informationen zu zertifizierten Masken zur Verfügung. Gelistet sind ausschließlich Masken, die den EU-Standards für Medizinprodukte beziehungsweise persönliche Schutzausrüstungen entsprechen. "Damit wollen wir vor allem Unternehmen, das Handwerk und öffentliche Einrichtungen beim Bezug von Schutzausrüstung unterstützen", sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Die Plattform MAPS enthält Informationen zu den Herstellern von zertifizierten Masken und Meltblown-Vlies, ihrem Produktangebot, Preisen sowie Lieferbedingungen. Interessenten können die Unternehmen und ihr Produktportfolio nach verschiedenen Kriterien filtern und Hersteller direkt kontaktieren. Kommt es zu einem Geschäft, erfolgt dieses außerhalb der Plattform - der Verkauf von Produkten ist über MAPS nicht möglich.

Mehr über die Plattform erfahren Sie beim  Bundeswirtschaftsministerium.

Registrierung: Hersteller von zertifizierten Masken und Meltblown-Vlies können sich jederzeit bei MAPS registrieren. Voraussetzung für die Aufnahme in die Plattform ist, dass die Produkte die Marktzugangsvoraussetzungen für den europäischen Markt erfüllen und die EU-Standards für Medizinprodukte beziehungsweise persönliche Schutzausrüstung einhalten.

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Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterstützen derzeit in allen Bundesländern die Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Vor allem in 255 von bundesweit 375 Gesundheitsämtern, aber auch mit mobilen Abstrichteams sowie in Alten- und Pflegeheimen, wie der Inspekteur der Streitkräftebasis und Nationale Territoriale Befehlshaber, Generalleutnant Martin Schelleis, am Donnerstag in einer Telefonkonferenz mit Journalisten mitteilte. 5600 Soldaten seien in der Corona-Hilfe gebunden, davon 4366 in den Hilfseinsätzen direkt im Einsatz.

Die Bundeswehr will für die Hilfseinsätze zusätzliche 1.000 Einsatzkräfte bereithalten, das Gesamtkontingent wachse damit bis spätestens Ende November auf 16.000 Soldatinnen und Soldaten. Schelleis erwartet eine steigende Nachfrage nach Amtshilfe in Gesundheitsämtern. Die Bundeswehr sei auch darauf eingestellt, eine mögliche bundesweite Impfkampagne logistisch zu unterstützen.

Mehr zur Amtshilfe und den Einsätzen in den einzelnen Bundesländern lesen Sie bei der Bundeswehr.

 

+++ Donnerstag, 5. November +++

Der Bund treibt in der Corona-Pandemie den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen voran. Zusätzliche 1,5 Milliarden Euro fließen dem sogenannten Sondervermögen des Bundes zu, über das die Bundesländer die Finanzhilfen bekommen. Dafür hat das Kabinett am Mittwoch mit einem Beschluss gesorgt.

Die Bundesregierung hatte bei der Erarbeitung des umfassenden Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets als Reaktion auf die Corona-Pandemie entschieden, den Ausbau der Ganztagsbetreuung mit weiteren Bundesmitteln zu fördern. Insgesamt wird das Sondervermögen nun mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet.

Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder nutzt bereits ein Ganztagsangebot. Das Bundesfamilienministerium geht aber von einem deutlich höheren Bedarf aus. Ab 2025 soll es einen Rechtsanspruch geben. Mehr zum Ganztagsausbau an Grundschulen lesen sie in den Fragen und Antworten dazu.

 

+++ Mittwoch, 4. November +++

Bundesgesundheitsminister Spahn hat die Corona-Pandemie als "eine echte Mammutaufgabe" bezeichnet. Die Zahl der Neuinfektionen steige exponentiell, auch die Zahl der Patienten, die beatmet werden müssen, steige "stark - zu stark". Spahn appellierte an die Menschen, die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. "Am Ende kommt es auf jeden Einzelnen an, auf Sie ganz persönlich." Spahn sagte weiter: "Seit acht Monaten arbeiten wir gemeinsam daran das Virus einzudämmen und nach allem, was wir wissen, haben wir den Höhepunkt dieser Aufgabe noch nicht erreicht". Die Lage sei ernst. Spahn unterstrich die exponentiell steigende Zahl von Neuinfektionen. Auch die Zahl der an Covid-19 Erkrankten, die beatmet werden müssen, steige "stark - zu stark".

Der Vizepräsident des Robert Koch-Instituts, Prof. Lars Schaade, verwies darauf, dass Anfang Oktober täglich zwischen 1.000 und 4.000 Neuinfektionen übermittelt worden seien. Die Anzahl der Fälle habe sich in den vergangenen zehn Tagen verdoppelt, auf zuletzt im Schnitt 15.000 pro Tag. "Wenn das genau so weiterginge, hätten wir bis Weihnachten über 400.000 gemeldete Neuinfektionen pro Tag", erklärte Schaade. Aktuell würden 2.243 Patienten intensivmedizinisch behandelt. 

Bundesgesundheitsminister Spahn sagte, der November und die seit Montag geltenden Regeln und Einschränkungen könnten helfen, das Virus wieder besser in den Griff zu bekommen. "Jeder von uns kann einen Unterschied machen. Wir sind diesem Virus nicht machtlos ausgeliefert. Wir wissen, wie es geht, vor allem auch im Alltag geht."

Mehr zur Pressekonferenz zur aktuellen Pandemie-Lage lesen Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

 

+++ Dienstag, 3. November +++

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus hat sich in den vergangenen 14 Tagen verdreifacht und seit Mitte Oktober verfünffacht, die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen in den vergangenen zehn Tagen verdoppelt. Die aktuelle Lage „macht uns Sorgen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. In der Bundespressekonferenz erläuterte sie noch einmal die Einschränkungen, die seit Montag und vorerst bis zum Monatsende gelten:

 

  • Homeoffice, wo immer möglich
  • Keine Urlaubsreisen, keine nicht unbedingt notwendigen Verwandtenbesuche, keine Feste und Feiern
  • Freizeitangebot und Kulturstätten werden geschlossen.
  • Zu Hause sollen sich so wenig wie möglich Menschen treffen.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist beschränkt auf maximal zwei Haushalte mit maximal zehn Personen.

Die Kanzlerin erklärte: „Ob diese große gemeinsame Kraftanstrengung im Monat November etwas bringt, das hängt nicht nur von den Regeln ab, sondern vor allem auch davon, ob diese Regeln befolgt werden.“ Nötig seien das Mitmachen, die Akzeptanz und das Verständnis der Menschen. „Jeder und jede hat es in der Hand, diesen November zu unserem gemeinsamen Erfolg, zu einem Wendepunkt wieder zurück zu einer Verfolgbarkeit der Pandemie zu machen“, so Merkel.

Ziel sei es, die Zahl von Neuinfektionen wieder in die Region von 50 pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen zu bringen – damit die Gesundheitsämter die Kontakte wieder nachverfolgen können. Sonst nehme das exponentielle Wachstum immer weiter zu, so Merkel. Im Moment könnten 75 Prozent der Infektionen nicht mehr zugeordnet werden.

Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier würden nun sehr schnell und sehr unbürokratisch handeln und bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung stellen, so die Kanzlerin „Niemand, ob Gastronom oder Fitnessclubleiter, wird mit seinem Einnahmeausfall in diesen nächsten vier Wochen alleine gelassen“, sagte Merkel.

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02.11.2020: Video abspielen

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+++ Montag, 2. November +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrem aktuellen Podcast die harten Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie erneut begründet. Die zweite Welle der Pandemie mache es erforderlich, schnell und konsequent zu handeln. Betroffenen verspricht sie unbürokratische Hilfe: „Wir lassen Unternehmen und Betriebe, die durch die aktuelle Krise unverschuldet in Schwierigkeiten gekommen sind, nicht allein“, versichert die Kanzlerin. 

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Einen Tag nach dem informellen Austausch der Staats- und Regierungschefs haben sich die Gesundheitsminister der EU-Mitgliedsstaaten in einer Videokonferenz beraten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte, die Herausforderung der Corona-Pandemie sei riesig – „und wir wissen, wir können sie nicht alleine bewältigen“. Das Virus mache nicht an Grenzen halt. Die Konsequenz daraus "sei nicht immer leicht", erfordere sie doch einen ständigen Austausch und die Bereitschaft zum Kompromiss. 

Deutschland nimmt Intensivpatienten aus Nachbarländern auf

Zu Beginn der Pandemie habe man gelernt, dass die EU zusammenstehen müsse: „Ohne Solidarität kein Europa“, so Spahn. Die Zusammenarbeit beziehe sich etwa auf die Frage des Reisens, aber auch auf die Verteilung und Überwachung der Impfstoffe, wenn diese verfügbar seien. Auch bei der Aufnahme von Intensivpatienten wolle man zusammenarbeiten. Deutschland sei derzeit noch in der glücklichen Lage, auch Betroffenen aus den Nachbarländern aufnehmen zu können. Solange noch Plätze frei seien, „klopfen unsere Nachbarn hier an offene Türen“, so Spahn. Spahn bekräftigte, die deutsche Ratspräsidentschaft werde die Vorschläge der EU-Kommission zur Krisenbewältigung aufgreifen und beraten. Die Gesundheitsminister  

Spahn zeigte sich dankbar für das einmütige Votum der EU-Gesundheitsminister zur anstehenden Reform der Weltgesundheitsorganisation (WHO). „Wir wollen die WHO transparenter, effektiver und schlagkräftiger machen", so Spahn. Er bemerkte, die WHO könne nur so gut sein, wir sie die Mitglieder sein lassen. Hier gehe es etwa um die Bereitschaft, die WHO mit entsprechenden Mitteln und Informationen auszustatten, aber auch um die „governance“ der WHO. Spahn unterstrich, dass die EU bei der WHO-Reform eine führende Rolle einnehmen wolle. Erstmals liege eine gemeinsame Position aller 27 Mitgliedsstaaten zum Reformprozess der WHO vor, die nun bis zum 6. November finalisiert werden soll. Anschließend soll sie auf der Weltgesundheitsversammlung am 9. November eingebracht werde. Die EU werde weltweilt um Partner für ihre Vorschläge werben.

 

+++ Freitag, 30. Oktober +++

Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands ist von Juli bis September 2020 gegenüber dem Vorquartal um 8,2 Prozent gewachsen. Die Wirtschaftsleistung liegt aber noch 4,2 Prozent unter dem Vorkrisenniveau. Das teilte das Statistische Bundesamt mit. Die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr nun mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,5 Prozent. Zunächst wurde mit einem etwas stärkeren Abschwung gerechnet.

Nach dem Ende des harten Lockdowns kam es im Mai und Juni zunächst zu einer sehr kräftigen Belebung der deutschen Wirtschaft, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei der Vorstellung der Herbstprojektion der Bundesregierung. Anschließend flachte die Erholung ab, setzte sich aber „unterstützt durch umfangreiche Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung“ fort, so der Minister.

Die aktuellen Frühindikatoren deuten darauf hin, dass der Aufholprozess trotz des wieder verstärkten Infektionsgeschehens im Winterhalbjahr auf sehr geringem Niveau anhalten wird. Allerdings „steht und fällt“ die weitere Erholung mit dem Infektionsgeschehen, so Amtmaier. Vor diesem volatilen Hintergrund rechnet die Bundesregierung im kommenden Jahr mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 4,4 Prozent. Das Vorkrisenniveau dürfte frühestens zum Jahreswechsel 2021/2022 wieder erreicht werden.

Deutschland stehe vor einer „nationalen Kraftanstrengung“ betonte Peter Altmaier. Es gelte, „gemeinsam die aktuelle Infektionsdynamik“ zu brechen. Daher seien jetzt „Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität das Gebot der Stunde“, so der Bundeswirtschaftsminister. Altmaier wies darauf hin, dass Deutschland durch gemeinsames und entschlossenes Handeln bislang besser durch die Krise gekommen sei als viele andere Länder: „Wir stehen aber aktuell an einem Scheideweg und müssen der zweiten Welle genauso entschlossen entgegentreten wie im Frühjahr, dann schaffen wir auch die nächste Etappe“, so der Minister.

Die Wirtschaft und gerade die besonders betroffene Branchen könnten sich dabei weiter auf die Hilfe der Bundesregierung verlassen. „Wir verlängern und verbessern unsere Hilfsprogramme nochmals“, so Altmaier. Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe im November würde ein zusätzliches Instrument für die von Schließungen und Anordnungen besonders betroffenen Bereiche geschaffen.

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Die Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung der Corona-Maßnahmen als notwendig verteidigt. Ziel sei es, die Lage zu stabilisieren, um der Wirtschaft im Dezember wieder mehr Freiheiten zu geben.

Die von den vorübergehenden Schließungen erfassten Unternehmen wie auch Selbstständigen will die Bundesregierung mit folgenden Maßnahmen umfassend unterstützen:

 

  • Den von temporären Schließungen erfassten Unternehmen wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst.
  • Die Leistungen der Überbrückungshilfe werden verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche wesentlich verbessert.
  • Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet.
  • Die Regelungen gelten unter anderem für Unternehmen, Selbständige und Soloselbständige - insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Von den temporären Schließungen betroffen sind unter anderem Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Diskotheken, aber auch Dienstleistungsbetriebe, Messen, Kinos, Freizeitparks oder Fitness-Studios.

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„Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich seit dem Sommer deutlich stabilisiert“, fasste Hubertus Heil am Donnerstag die Entwicklung der vergangenen Monate zusammen. Neben den kontinuierlich sinkenden Arbeitslosenzahlen betonte Heil auch die Halbierung der Kurzarbeitsquote: Im vergangenen August befanden sich nur noch knapp 2,6 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Damit sind in Deutschland momentan mehr als 33,5 Millionen Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeit. Mit Blick auf die kommenden Monate sagte Heil zu, „um jeden Abeitsplatz zu kämpfen.“

Die Arbeitslosigkeit ist im Zuge der Herbstbelebung im Oktober kräftig gesunken. Mit 2.760.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 87.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 35.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 556.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von September auf Oktober um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Oktober des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten.

Mehr dazu lesen Sie im Bericht zum Arbeitsmarkt.

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Am Donnerstagmorgen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Regierungserklärung im Bundestag auf die dramatische Entwicklung in der Pandemie aufmerksam gemacht. Es sei dringend notwendig, die Kontakte generell und systematisch zu reduzieren. Ziel der von Bund und Ländern am Vortag vereinbarten Maßnahmen sei es, die Zahl der Begegnungen der Menschen „massiv und am besten um 75 Prozent zu senken“, erklärte Merkel. Würde man stattdessen warten, bis die Intensivstationen voll sind, dann wäre es zu spät, so die Kanzlerin weiter.

Merkel appellierte an die Bevölkerung in Deutschland, weiter vorsichtig zu sein und die Regeln einzuhalten. „Es kommt auf alle, auf jede und jeden Einzelnen an, auf unser aller Engagement, unsere Ausdauer, unsere Rücksichtnahme“, sagte Merkel. Jede und jeder könne aktiv zur Bewältigung der Pandemie beitragen. „Und aktiv dazu beitragen, das heißt in diesem Fall, verzichten auf jeden nicht zwingend erforderlichen Kontakt“, mahnt Merkel. Von den bisherigen Anstrengungen vieler Bürgerinnen und Bürger zeigte sich die Kanzlerin beeindruckt und zutiefst berührt. Nur miteinander und füreinander komme man durch diese historische Krise, so die Kanzlerin.

Mit Blick auf die nächsten Monate erklärte Merkel: „Der Winter wird schwer - vier lange, schwere Monate. Aber er wird enden.“

Mehr zur Regierungserklärung von Kanzlerin Merkel lesen Sie im Bericht.

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29. Oktober 2020: Video abspielen

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+++ Donnerstag, 29. Oktober +++

Angesichts der inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. "Wir müssen handeln, und zwar jetzt", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen. Angesichts der beschlossenen Einschränkungen sei dies ein "schwerer Tag" - aber es gelte einen Weg zu finden, nicht in eine gesundheitliche Notlage zu kommen.

Die Maßnahmen gelten ab 2. November und werden bis Ende November befristet. Ziel ist es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.

Kontakte auf absolut nötiges Minimum reduzieren

Alle Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Gastronomiebetriebe müssen temporär schließen

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Fitnessstudios. Auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Auch Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen ist davon ausgenommen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons und der Groß- und Einzelhandel bleiben unter Hygiene-Auflagen geöffnet. Der Schul- und Kita-Betrieb geht weiter, die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Bund gewährt außerordentliche Wirtschaftshilfe

Unternehmen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst werden, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Einrichtungen, die auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen, werden verlängert. Dies gilt etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen.

Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassungen vornehmen. Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier einsehen. Zudem finden Sie weitere Informationen in unserem ausführlichen Bericht.

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Mit dem Beschluss des Dritten Gesetzentwurfs zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite will die Bundesregierung unter anderem die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens verbessern. So soll die digitale Einreiseanmeldung umgesetzt werden, um den zuständigen Behörden die Überprüfung von Quarantäneanordnungen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet zu erleichtern. Zudem soll, wer eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet unternommen hat und anschließend in Quarantäne muss, keine Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall erhalten.

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Erwerbstätige Eltern, die aufgrund Corona-bedingter Kita- und Schulschließungen ihr Kind zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben seit März 2020 Anspruch auf eine Entschädigung. Der Anspruch besteht vorerst bis zum 31. März 2021 fort und gilt auch für Eltern, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuten. 

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf unter anderem Impfungen für Nichtversicherte sowie die Ausweitung der Laborkapazitäten für Tests vor.

Zur Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums geht es hier.

 

+++ Mittwoch, 28. Oktober +++

Die Pflegerinnen und Pfleger haben in den vergangenen Monaten „die sehr belastende Situation für Kranke, pflegebedürftige Menschen, für Menschen mit Behinderung“ so gut wie es ging erträglich gestaltet, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Vorfeld einer Videokonferenz mit den Mitgliedern der Konzertierten Aktion Pflege. Für das außerordentliche Engagement der Menschen, die in der Pflege arbeiten, wolle sie allen ganz herzlich danken, sagte die Kanzlerin. Die Einschränkungen der letzten Monate dienten und dienen dem Schutz der Gesellschaft, besonders auch dem gefährdeter Gruppen, erklärte Merkel. Ihr sei bewusst, „dass jeder Eingriff in die Grundrechte gut begründet und erklärt werden muss“ und nur befristet sein darf. Während der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der vulnerabler Gruppen ein wichtiges Anliegen ist und bleibe, dürfe er nicht zur Separation bestimmter Gesellschaftsgruppen führen. Speziell die Kontaktbeschränkungen waren für die Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen „sehr belastend“, sagte Merkel. Die Aufrechterhaltung der sozialen Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben müsse bei einem Schutzkonzept immer mitgedacht werden.

Mehr zum Thema lesen Sie hier.

 

27. Oktober 2020: Video abspielen

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26. Oktober 2020: Video abspielen

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+++ Montag, 26. Oktober +++

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen nimmt weiter stark zu. Bundeskanzlerin Merkel appelliert daher erneut an die Bürgerinnen und Bürger, auf nicht notwendige Reisen und Feiern zu verzichten. „Meine Grundüberzeugung hat sich nicht geändert, es ist mir heute nur noch dringender damit: Wir sind nicht machtlos gegen das Virus, unser Verhalten entscheidet, wie stark und wie schnell es sich ausbreitet. Und das Gebot der Stunde heißt für uns alle: Kontakte reduzieren. Viel weniger Menschen treffen. Wenn wir uns alle daran halten, werden wir alle zusammen die gewaltige Herausforderung durch dieses Virus auch bestehen.“, betont Merkel in ihrem aktuellen Video-Podcast.

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Sie unterstützen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten, sind an Teststationen eingesetzt oder helfen bei der Verteilung medizinischer Schutzausrüstung: Knapp 2.000 Angehörige aus allen Bereichen der Bundeswehr sind aktuell im Corona-Einsatz.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Gesundheitsämtern: Auf der Grundlage von Amtshilfeanträgen aus allen 16 Bundesländern seien allein 1561 Soldaten in 137 Gesundheitsämtern tätig, wie das Bundesverteidigungsministerium gegenüber der "Rheinischen Post" mitteilte. Es sei mit der Bewilligung weiterer Anfragen und somit wachsender Unterstützung durch die Bundeswehr zu rechnen.

Die Soldatinnen und Soldaten gehören dem Kontingent "Hilfeleistung gegen Corona" an, das im Frühjahr aufgestellt wurde und über 15.000 Soldaten verfügt. Der Inspekteur der Streitkräftebasis, Generalleutnant Martin Schelleis, zog Mitte Oktober nach sechs Monaten Amtshilfe in der Pandemie eine positive Zwischenbilanz. Das Verfahren funktioniere, so Schelleis in einem Interview. "Wir stehen bereit, wenn wir gefordert werden."

Mehr dazu, was die Truppe bei der Eindämmung des Coronavirus leistet, lesen Sie auf den Seiten der Bundeswehr.

 

+++ Freitag, 23. Oktober +++

Der Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Professor Lothar Wieler, ruft dazu auf, Abstands-, Hygieneregeln und Maskenpflichten einzuhalten. „Derzeit haben wir noch die Chance, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Und jeder und jede kann dazu beitragen“, stellte er fest. Seit Anfang September steigen die Infektionszahlen mit dem Coronavirus immer schneller an, an einigen Orten rasant. Die weitere Entwicklung lässt sich nicht abschätzen. „Heute haben wir mit 11.287 Fällen die höchste bisherige Zahl“, so Wieler. Vor allem die Anzahl der Ausbrüche in privaten Haushalten nahm deutlich zu, zum Beispiel bei großen Feiern im Freundes- und Familienkreis. „Wenn wir uns aber an diese AHA-plus-L-Regeln halten, wenn wir also umsichtig sind, besonders auch in geschlossenen Räumen, dann stecken wir uns weniger an“, erklärte Wieler. Das sei eine gute Nachricht, denn so könnten wir viel dazu selber beitragen, Ansteckungen zu verhindern.

Deutschland ist nach Auffassung des RKI-Präsidenten bisher vergleichsweise gut durch die Krise gekommen. Das liege zum einen daran, dass die Bevölkerung die Regeln zur Eindämmung des Virus befolgt. Und es liege daran, dass Deutschland eine gute Strategie hat, die sich bewährt habe und weiterverfolgt werde. Die Strategie beruht auf drei Säulen:

  • Eindämmung des Virus beispielsweise durch Kontaktnachverfolgung und Durchbrechen von Infektionsketten
  • Schutz von gefährdeten Gruppen beispielsweise durch gute Hygienekonzepte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
  • Milderung der Krankheitsverläufe beispielsweise durch besseres Verständnis der Krankheit und bessere therapeutischer Maßnahmen

Weitere Informationen des RKI finden Sie in der aktuellen Risikobewertung für Deutschland.

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Für weitere Regionen Europas gelten wegen gestiegener Corona-Fallzahlen Reisewarnungen. Aufgrund der Infektionszahlen werden mit Wirkung vom Samstag, 24. Oktober unter anderem ganz Polen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich bis auf die weiteren Überseegebiete, die Isle of Man und die Kanalinseln als Risikogebiet eingestuft.

In Österreich kamen die Bundesländer Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark als Risikogebiete hinzu. Tirol, Vorarlberg und Wien waren bereits zuvor als solche eingestuft worden. In Italien gelten nun auch die Regionen Aostatal, Umbrien, Lombardei, Piemont, Toskana, Venetien, Latium, Abrruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Emilia-Romagna, Sardinien und die autonome Provinz Bozen als Risikogebiete.

Die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln gelten hingegen nun nicht mehr als Risikogebiete.

Beim Auswärtigen Amt finden Sie eine Übersicht zu den letzten Aktualisierungen der Reisewarnungen. Informationen zu Reisehinweisen und -warnungen finden Sie außerdem im FAQ des Auswärtigen Amtes. Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete weltweit zeigt das Robert-Koch-Institut. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

Weitere Informationen zum Thema Reisen während der Corona-Pandemie lassen sich in diesen Fragen und Antworten nachlesen.

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+++ Donnerstag, 22. Oktober +++

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Die Bundesregierung hat die Förderung für September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Sie kann ab heute beantragt werden. Mittelständler und kleinen Unternehmen aller Branchen erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte: „Wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein.“

Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Am 8. Juli startete die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Dort können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für ihre Mandanten die Anträge stellen. Die Bundesregierung fördert mit der Überbrückungshilfe II künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche. Dort ist das Ansteckungsrisiko geringer. Geschäftstreibende, die sich jetzt zum Beispiel Außenzelte oder Wärmestrahler anschaffen, können eine Förderung dafür erhalten. Dies ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie etwa die Anschaffung von Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen.

Die Bedingungen und die Höhe der Förderung für die Überbrückungshilfe wurden nochmals verbessert. Ausführlich Informationen finden Sie auf den Informationen für Unternehmen und Selbstständige.

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Ein Förderprogramm, das Kulturstaatsministerin Monika Grütters gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein konzipiert hat, soll den Privattheatern im krisenbedingten Spielbetrieb helfen. Denn die mehr als 200 Spielstätten, die künstlerisch selbst produzieren, müssen wegen der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln erhebliche Einnahmeausfälle hinnehmen.

Bis zu 30 Millionen Euro stehen aus dem Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ bereit. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Ausgaben für das künstlerische Personal in der Spielzeit 2020/2021. Der Zuschuss kann dabei maximal 140.000 Euro betragen. "Mit ihrer Kreativität und ihrem Unternehmergeist haben die deutschen Privattheater herausragende Bedeutung für das Kulturleben in Deutschland", sagt Grütters.

Mehr zur Förderung lesen Sie in dieser Pressemitteilung der Kulturstaatsministerin. Hier finden Sie außerdem weitere Informationen zum Programm "Neustart Kultur".

 

+++ Mittwoch, 21. Oktober +++

Auch in Zeiten des Corona-Virus sollten Wiederbelebungsmaßnahmen in Notfällen durchgeführt werden. Dazu ruft die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, auf: „Potenzielle Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten sich durch das Corona-Virus nicht abschrecken lassen, mit einer Wiederbelebung zu beginnen.“ Schmidtke rät: Die übliche Reihenfolge „Prüfen – Rufen – Drücken“ bleibt gleich. Allerdings soll bei einer bewusstlosen Person ohne Atmung auf das Hören und Fühlen der Atmung und eine Mund-zu-Mund- beziehungsweise Mund-zu-Nase-Beatmung verzichtet werden. Entscheidend sei - nach Absetzen eines Notrufes - durchgehend eine Herzdruckmassage auszuführen, bis professionelle Helfer vor Ort eintreffen und übernehmen. Zum Eigenschutz könne der Mund und die Nase des Betroffenen mit einem luftdurchlässigen Tuch abdeckt werden. „Ich kann nur jede und jeden Einzelnen ermutigen, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Sie können damit Leben retten!“

Die Handlungsempfehlung zur Wiederbelebung im Rahmen der COVID-19 Pandemie des Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung finden Sie hier.

 

+++ Dienstag, 20. Oktober +++

Mit einem Update der Corona-Warn-App haben die Menschen in Deutschland nun die Möglichkeit, auch im europäischen Ausland informiert zu werden, falls sie einen Risikokontakt mit einer Person hatten, die eine andere europäische Warn-App verwendet.  Angeschlossen sind die Apps aus Deutschland, Italien und Irland. Lettland, Dänemark, Österreich, Niederlande, Spanien, Estland und Tschechien folgen dann zeitnah. Grundsätzlich können alle EU-Länder teilnehmen, die für ihre Warn-App einen dezentralen Ansatz gewählt haben.

Wie auch bei der deutschen Corona-Warn-App haben bei der europäischen Lösung Datenschutz sowie ein sicherer und effizienter Datenaustausch höchste Priorität. Die einzelnen Warn-Apps sind ausschließlich mit ihrem eigenen nationalen Backend-Server verbunden. Diese stehen nicht direkt miteinander in Verbindung. Sie tauschen die Informationen über den EU-Gateway-Service aus. Dabei wird nur das absolut notwendige Minimum an Informationen (Keys) geteilt. Der Gateway-Service wurde von SAP und Telekom entwickelt und eingerichtet und wird vom Datenzentrum der EU-Kommission in Luxemburg verwaltet.

 

+++ Montag, 19. Oktober +++

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben betont, dass Kindertagesstätten systemrelevant sind. Umso wichtiger sei es, den angelaufenen Regelbetrieb in den Kitas so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und auf erneute flächendeckende Schließungen zu verzichten. Das hoben Giffey und Spahn in einer gemeinsamen Pressekonferenz hervor.

„Kitas sind keine Infektionsherde. Und Kinder sind keine Infektionstreiber“, betonte Familienministerin Giffey. Die Hygieneregeln würden dort sehr gut angenommen. Gesundheitsminister Spahn erklärte, natürlich könnten auch Kinder erkranken. Aber in den Familien bringen "in der Regel die Erwachsenen das Virus mit. Es läuft sehr gut in den Kitas". Giffey und Spahn stellten erste Ergebnisse einer laufenden Corona-Kita-Studie des Robert Koch-Instituts und des Deutschen Jugendinstituts vor. Daran hatten sich bis Ende September bundesweit bereits 12.000 Kindertagesstätten beteiligt. Der Anteil der Corona-Fälle in Kitas sei im Vergleich zu anderen Orten weit unterdurchschnittlich.  Laut Studie wurden in den vergangenen Monaten lediglich 79 Corona-Infektionen in Kitas und Horten bekannt. Zuletzt seien es im Schnitt nur etwa sechs Fälle pro Woche gewesen. Nach Angaben von Minister Spahn betreffen nur drei Prozent aller Corona-Fälle in Deutschland kleine Kinder bis fünf Jahre.   

Dennoch sei es weiter sehr wichtig, Hygienemaßnahmen auch in den Kitas zu beachten. Giffey und Spahn stellten dazu ein Handbuch mit Praxistipps für den Kita-Alltag vor. Beim Bundesfamilienministerium finden Sie weitere Informationen zur  Corona-Kita-Studie.

 

+++ Freitag, 16. Oktober +++

„Die Frage, wie wir aus dieser Pandemie herauskommen, die entscheidet über die Gesundheit von ganz vielen Menschen. Die entscheidet über die Frage, wie viele Menschen müssen sterben? Und sie entscheidet auch über unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem ersten Tag des Europäischen Rates in Brüssel. Die Staats- und Regierungschefs hätten intensiv über die jeweiligen nationalen Situationen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten und einen regelmäßigeren Austausch vereinbart, auch über Videokonferenzen. 

Kanzlerin Merkel betonte angesichts des herannahenden Winters und der Tatsache, dass es sehr viel mehr Kontakte in Räumen geben werde, stünden alle vor der Herausforderung, Kontaktnachverfolgung sichern, diejenigen, die infiziert sind, dann auch in Quarantäne zu schicken und damit ein exponentielles, ungebremstes Wachstum zu verhindern. Mehr dazu sehen Sie im Statement der Kanzlerin im Video.

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Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind ab Montag bundesweit wieder möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis zum Jahresende gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt - wie schon einmal in der Anfangsphase der Coronavirus-Pandemie bis Ende Mai. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.

„Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-​19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend. Wir müssen sie unbedingt unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet", sagt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gremiums von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. „Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer."

 

+++ Donnerstag, 15. Oktober +++

Bundeskanzlerin Merkel hat sich mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Lage beraten. „Wir müssen die Zahl der Kontakte da reduzieren, wo die Infektionszahlen hoch sind, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten“, sagte die Kanzlerin. Bund und Länder seien mit ihrem Beschluss einen wichtigen Schritt gegangen. „Wir sind in einer Phase der Pandemie, die ernst ist“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie sei überzeugt, dass das, was wir in diesen Tagen und Wochen tun oder nicht tun, entscheidend dafür sein werde, wie wir durch die Coronavirus-Pandemie kommen. Am Mittwoch beriet sich Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur aktuellen Corona-Lage.

Die Kanzlerin appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch in der entscheidenden Phase des Herbstes weiter an die Regeln zu halten - Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften. Auch sei es wichtig, die Zahl der Kontakte da zu reduzieren, wo die Infektionszahlen hoch sind, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Wirtschaft nicht stärker zu gefährden.

Bund und Länder beschlossen entsprechend ihrer Hotspot-Strategie gegen die Infektionsdynamik unter anderem, spätestens bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche eine ergänzende Maskenpflicht, eine Sperrstunde um 23 Uhr sowie Feiern im Familien- oder Freundeskreis zu begrenzen.

Mehr lesen Sie im vollständigen Beschluss von Bund und Ländern PDF, 86 KB, nicht barrierefrei .

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Menschen, die sich gegen Grippe impfen lassen, schützen sich und andere und sie tragen dazu bei, die Grippewelle möglichst flach zu halten. „Je weniger Menschen an Grippe erkranken, desto mehr Kapazitäten stehen für andere Patientinnen und Patienten und vor allem für Covid-19-Erkrankte zur Verfügung“, so Bundesgesundheitsminister Spahn. In Deutschland stehen für die kommende Grippesaison 26 Millionen Impfdosen bereit - so viele wie nie zuvor. Die Impfdosen werden in den kommenden Monaten nach und nach an die Arztpraxen ausgeliefert. „Wir haben rechtzeitig vorgesorgt, damit sich impfen lassen kann, wer das möchte“, erklärte Spahn. Der Minister warb dafür, dass sich vor allem diejenigen impfen lassen, für die die Ständige Impfkommission eine Impfung empfiehlt, etwa Menschen ab 60 Jahren, Schwangere, medizinisches Personal und chronisch Kranke.

Neben der Impfung sind auch die AHA-Regeln ein wirksames Mittel gegen Grippe: Wer Abstand hält, sich häufig die Hände wäscht und die Alltagsmaske trägt, schützt sich und andere nicht nur vor Corona, sondern auch vor Grippe. Auch regelmäßiges Lüften ist wichtig. Gegen Corona empfiehlt sich zudem, die Corona-Warn App zu nutzen. „Kombiniert mit der Grippeimpfung haben wir also die große Chance auf eine kleinere Grippewelle als in den vergangenen Jahren“, so der Minister.

+++ Mittwoch, 14. Oktober +++

Ob Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung, Bildung oder Gesundheit - bei vielen Zielen der Agenda 2030 hat sich der Handlungsdruck durch die Corona-Pandemie verstärkt, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede auf der Jahreskonferenz des Europäischen Netzwerks für nachhaltige Entwicklung (ESDN). Dies gelte umso mehr, als das bereits die Zwischenbilanz nach vier Jahren Agenda 2030 auf dem Nachhaltigkeitsgipfel im September 2019 in New York kritisch ausfallen musste. Europa komme eine Vorreiterrolle zu: „Wir müssen den Praxisbeweis erbringen, dass sich Wirtschaftswachstum von Emissionen und Ressourcenverbrauch entkoppeln lässt“, so Merkel. Weltweit würden viele Akteure genau beobachten, wie Europa mit seiner Verantwortung umgehe.

Die Pandemie mache die Herausforderungen nicht leichter - doch in jeder Krise liege auch eine Chance. Die Krise führe vor Augen, dass eine höhere Widerstandsfähigkeit mit der Notwendigkeit von mehr Nachhaltigkeit verbunden ist. „Kurzfristige Krisenbewältigung und langfristige Zukunftsinvestitionen – das müssen wir zusammendenken, das müssen wir zusammenzubringen“, so Merkel.

Weitere Informationen finden Sie im Bericht zur Veranstaltung.

+++ Montag, 12. Oktober +++

In einigen Großstädten steigen die Infektionszahlen derzeit besonders deutlich an. In einer Schaltkonferenz haben sich Kanzlerin Merkel und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der elf größten deutschen Städte darauf verständigt, durch zielgerichtete Maßnahmen dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Im Ergebnispapier vom Freitag  wird festgehalten, dass spätestens ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche umgehend besondere Beschränkungen erforderlich werden. Dazu gehören insbesondere Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung, die Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, die Einführung einer Sperrstunde und/oder Alkoholbeschränkungen für Gastronomiebetriebe sowie weitergehende Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen. Gelingt es trotz dieser Maßnahmen nicht, den Anstieg der Infektionszahlen innerhalb von 10 Tagen zum Stillstand zu bringen, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. Merkel teilte nach den Beratungen mit, man habe vereinbart, in zwei Wochen eine erneute Schaltkonferenz durchzuführen, um zu schauen, „wohin wir mit den zusätzlichen Maßnahmen gekommen sind und was wir erreicht haben.“

„Die Infektionszahlen steigen, aber wir sind alles andere als ohnmächtig“, betonte Merkel nach den Gesprächen. „ Wie Deutschland im Winter in dieser Pandemie dastehen wird, entscheide sich in diesen Tagen und Wochen. Das Ziel sei und bleibe, „die Infektionszahlen in einem Bereich zu halten, in dem möglichst jede einzelne Infektion nachverfolgt werden kann, in dem Kontaktpersonen erreicht und gewarnt werden können und in dem es dann gelingt, Infektionsketten auch wieder zu durchbrechen.“ Die Kanzlerin appellierte gerade auch an jüngere Menschen, sich an die Regeln zu halten. „Alles wird zurückkommen: Feiern, ausgehen, Spaß ohne Coronaregeln“, so Merkel. Doch jetzt zähle etwas anderes: „Achtsamkeit und Zusammenhalt, die einfachen Grundregeln von Abstand, Hygiene und Maskentragen, die App nutzen und - neu in der kalten Jahreszeit - die Räume lüften“.

Hier finden Sie das Ergebnispapier im Wortlaut. Das Statement der Bundeskanzlerin ist in voller Länge in unserer Mediathek abrufbar.

+++ Samstag, 10. Oktober +++

Krankenhäuser bekommen drei Milliarden Euro für ein Investitionsprogramm. Das Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen ist der zentrale Inhalt des Krankenhauszukunftsgesetzes, dem der Bundesrat jetzt abschließend zugestimmt hat. Das Gesetz sieht außerdem die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs vor: Beschäftigte, die ihr erkranktes Kind zu Hause betreuen müssen und daher nicht arbeiten können, haben im Jahr 2020 Anspruch auf 15 Arbeitstage, Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage. Ziel der Bundesregierung ist eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser. Hierzu zählen sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur. Zudem werden unter anderem gesetzliche Rahmenbedingungen für den anteiligen Ausgleich von Erlösrückgängen geschaffen, die den Krankenhäusern aufgrund des Coronavirus entstanden und bislang nicht anderweitig ausgeglichen worden sind.

Außerdem sollen Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken, die durch die Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten besonders belastet waren, einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten.

Mehr zum Krankenhauszukunftsgesetz lesen Sie hier.

+++ Freitag, 9. Oktober +++

Mit großer Sorge blicken Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, auf die jüngst gestiegenen Corona-Fallzahlen. Vor allem jüngere Menschen würden sich derzeit anstecken, „zum Teil, weil sie sich für unverletzlich halten“, sagte Spahn am Donnerstag. „Das sind sie aber nicht“. Eine Corona-Infektion „ist und bleibt eine ernsthafte Erkrankung, vor allem für Ältere“. Und in Deutschland seien die Generationen nicht voneinander getrennt. Die Botschaft daher an alle: „Es geht nicht nur um einen selbst, es geht auch darum, die anderen zu schützen“, so Spahn. Die Pandemie sei ein „Test für unsere Gesellschaft“.

Deutschland sei bisher gut durch die Corona-Pandemie gekommen, vor allem im Vergleich zu den europäischen Nachbarn. „Es gibt kaum ein Land in Europa, das diese Krise bis hierhin so gut hat bewältigen können“, so Spahn.  Insgesamt gebe es eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürger für die Maßnahmen. Nur durch das umsichtige Handeln der Menschen sei Deutschland bisher so gut durch die Krise gekommen. „Wir dürfen dieses Erreichte aber nicht verspielen“ Die Situation in Großstädten wie etwa in Berlin zeige, wie sich die Entwicklung ändern könne, wenn sorglos und teilweise ignorant mit der Pandemie umgegangen werde.

RKI-Präsident Wieler betonte, dass sich die Zahl der übermittelten Fälle Anfang Oktober im Vergleich zum Vormonat verdoppelt hat. „Das Infektionsgeschehen nimmt in fast allen Regionen zu, das macht mir große Sorgen.“ Die meisten Übertragungen würden aktuell innerhalb Deutschlands stattfinden, nur noch acht Prozent aller Fälle seien auf Urlaubsrückkehrer zurückzuführen, so Wieler.  Es sei jetzt besonders wichtig, die Schutzmaßnahmen weiter einzuhalten, so Gesundheitsminister Spahn. Als wirksam habe sich die AHA-Formel erwiesen: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. In geschlossenen Räumen und überall dort, wo ein Mindestabstand nicht immer gewährleistet ist, hilft ein Mund-Nasen-Schutz, um sich und vor allem andere zu schützen. Die Formel wird ergänzt um +A für die Nutzung der Corona-Warn-App. Auch muss in geschlossenen Räumen für ausreichendes Lüften gesorgt werden.

Den ausführlichen Beitrag zur Pressekonferenz von Bundesgesundheitsminister Spahn finden Sie hier.

Lesen Sie hier mehr Informationen zum Bund-Länder-Beschluss über Reisen in und aus innerdeutschen Risikogebieten. Mehr Informationen über die Corona-Pandemie und wie Sie sich schützen finden Sie hier.

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Die Bundesregierung stellt mit dem Sonderprogramm zur Impfstoff-Entwicklung gegen Covid-19 insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden die die drei Pharmaunternehmen CureVac, BioNTech und IDT Biologika. „Ich freue mich, dass wir im Rahmen dieses Programms drei Vorhaben zur Entwicklung eines Impfstoffs fördern können, die auf unterschiedliche Technologien setzen“, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Vertreter der drei Unternehmen stellten der Ministerin in einer Videokonferenz den aktuellen Stand der Entwicklung vor. BionTech befindet sich derzeit in der klinischen Phase-3, CureVac startete Ende September die klinische Phase 2a. IDT Biologika hatte Ende September die Genehmigung zur Durchführung der ersten klinischen Phase erhalten. Karliczek betonte, dass bei der Entwicklung und Zulassung eines Impfstoffs Sicherheit vor Schnelligkeit gehe. „Wir werden mit dem Programm die Entwicklung eines Impfstoffs gegen Covid-19 beschleunigen – ohne aber gleichzeitig Risiken einzugehen. Sicherheit hat absolute Priorität! Ein Impfstoff kann nur zur Anwendung kommen, wenn der erwiesene Nutzen deutlich größer ist als mögliche Risiken.“

Mehr zum Stand der Impfstoff-Entwicklung erfahren Sie in  der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie in unserem Frage-Antwort-Stück zur Impfstoffforschung.

+++ Donnerstag, 8. Oktober +++

Beginnend mit der kälteren Jahreszeit nimmt das Infektionsgeschehen auch in Deutschland wieder zu. Insbesondere in einigen Metropolen und Ballungsräumen steigen die Infektionszahlen teilweise stark an. In ihrem Beschluss bekräftigen Bund und Länder, dieser Entwicklung mit den bereits getroffenen Beschlüssen und der darin enthaltenen Hotspot-Strategie zu begegnen. Demnach ergreifen die Bundesländer konsequente lokale Beschränkungsmaßnahmen - spätestens, sobald das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage steigt. Bund und Länder fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche Reisen in Risikogebiete und aus Risikogebieten heraus zu vermeiden. Touristisch Reisende aus einem Risikogebiet sollen nur dann in einem Beherbungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Fünf Bundesländer gaben Zusatzerklärungen ab. Hier finden Sie den Beschluss im Wortlaut.

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Geschlossene Kitas und Schulen, Homeoffice und Kinderbetreuung: Um Familien in der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind beschlossen. Nun erfolgt die Auszahlung der zweiten Rate. Die erste Rate von 200 Euro pro Kind haben Eltern bereits im September erhalten. Die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von weiteren 100 Euro pro Kind beginnt jetzt. Der Bonus wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Der Kinderbonus ist eine von vielen Maßnahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der Bonus wird für alle Kinder gezahlt, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Die genauen Auszahlungstermine für den Kinderbonus richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem ausführlichen Frage-Antwort-Beitrag. Lesen Sie außerdem hier, wie die Bundesregierung darüber hinaus Familien in der Corona-Pandemie unterstützt.

+++ Mittwoch, 7. Oktober +++

Nach der schweren Rezession durch die Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 erholt sich die deutsche Wirtschaft nach und nach. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, verzeichnete das Verarbeitende Gewerbe im August 2020 ein Auftragsplus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Damit steigen die Aufträge den vierten Monat in Folge. Im Zweimonatsvergleich Juli/August gegenüber Mai/Juni kam es zu einem Zuwachs um 18,9 Prozent. Gleichzeitig liegt der Auftragseingang noch 3,6 Prozent unter dem Vorkrisenniveau. „Der Aufholprozess der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe setzt sich weiter mit bemerkenswertem Tempo fort“, erklärte dazu das Bundeswirtschaftsministerium. Die positive Entwicklung ist vor allem auf eine erhöhte Nachfrage aus dem Ausland zurückzuführen. Aus der Eurozone nahmen die eingegangenen Aufträge um 14,6 Prozent zu.

Mit der Automobilindustrie liegt die größte Branche des Verarbeitenden Gewerbes durch einen erneuten Zuwachs um 0,9 Prozent mittlerweile wieder über dem Vorkrisenniveau. Der Maschinenbau verzeichnete im August ein Plus von 11,4 Prozent im Vormonatsvergleich, liegt aber noch fast sechs Prozent unter dem Wert von Februar 2020.

In ihrem Grußwort auf dem Tag der Industrie 2020 dankte Kanzlerin Merkel für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung. Es gehe nicht nur darum, das Vorkrisenniveau zu erreichen, „sondern uns über langfristige Investitionen auch neue Wege zu erschließen“, so die Kanzlerin. Merkel nannte insbesondere „Innovationen im digitalen Bereich, künstlicher Intelligenz und Quantentechnologie“. Die Bundesregierung habe deshalb nicht nur ein umfassendes Konjunkturpaket, sondern auch ein Zukunftsprogramm auf den Weg gebracht.

Mit einem 50 Milliarden Euro umfassenden Zukunftsprogramm fördert die Bundesregierung unter anderem die Forschung und Entwicklung von Quantencomputing und Künstlicher Intelligenz. Auch die verstärkte Nutzung der Wasserstoffenergie und eine verbesserte Förderung von Elektrofahrzeugen sind vorgesehen. Das Zukunftsprogramm gehört zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.

+++ Montag, 5. Oktober +++

„Dass ich den Menschen sagen musste, dass man nur als ein Haushalt oder zu zweit auf der Straße sein durfte, dass keine Veranstaltungen stattfinden durften, dass Kinder ihre Eltern im Seniorenheim nicht besuchen durften – das waren gravierende Einschränkungen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie wies im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland auch darauf hin, dass es im Nachkriegsdeutschland nie eine Situation gegeben hatte, in der die Schulen so lange geschlossen waren. Im Hinblick auf Proteste gegen die Corona-Maßnahmen sagte die Kanzlerin, es lohne sich zu versuchen, durch Gespräche Menschen für den demokratischen Meinungsstreit zurückzugewinnen.

Hier lesen Sie das ganze Interview.

+++ Freitag, 2. Oktober 2020 +++

"Wir brauchen wirkungsvolle Konzepte, um die Menschen, die an Covid-19 erkranken, bestmöglich behandeln zu können", sagt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Um die Expertise der deutschen Universitätskliniken zu bündeln, wurde das Nationale Netzwerk der Universitätsmedizin zu Covid-19 gegründet. "Das Netzwerk Universitätsmedizin ist in dieser Form einmalig", so Karliczek weiter. "Alle deutschen Universitätskliniken sind Teil dieses Netzwerkes. Sie tauschen ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit der Behandlung von Covid-19-Erkrankten aus und lernen so fortlaufend miteinander und voneinander."

Das Netzwerk hat zum Ziel, Daten, Erkenntnisse, Maßnahmenpläne, Diagnostik- und Behandlungsstrategien möglichst aller deutschen Universitätskliniken und gegebenenfalls weiterer Akteure zusammenzuführen und auszuwerten. Durch diese Bündelung des Wissens, der Kompetenzen und Ressourcen sollen Strukturen und Prozesse in den Kliniken geschaffen werden, die eine möglichst optimale Versorgung der Covid-19-Erkrankten sicherstellen.

Informationen zu den 13 Projekten des Netzwerks Universitätsmedizin gibt es hier.

+++ Donnerstag, 1. Oktober 2020 +++

Seit heute gelten wieder differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise und Reisewarnungen für einzelne Länder. Sie lösen damit die pauschale Reisewarnung für die mehr als 160 außereuropäischen Länder ab, die bis zum 30. September bestand.

Jedes Land wird nun wieder einzeln bewertet. Eine Reisewarnung wird nur noch für Länder ausgesprochen, die den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. Das gilt derzeit für mehr als 130 Länder ganz oder teilweise (Stand: 1. Oktober 2020)

Für einige Länder wird unabhängig von der Infektionslage von Reisen abgeraten. Dort gelten noch Einreisebeschränkungen oder eine Ausreisesperre in die EU. Zu diesen Staaten gehört unter anderem das bei vielen Urlaubern beliebte Zielland Thailand (Stand 1. Oktober 2020). 

Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

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Um die Corona-Pandemie weltweit erfolgreich bekämpfen zu können, ist ein global gerechter Zugang zu COVID-19 Diagnostika, Therapeutika und Impfstoffen von großer Bedeutung. Das betonte Kanzlerin Merkel auf einer Veranstaltung am Rande der "Woche zur globalen Initiative für die Entwicklung und Verteilung von Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika" (ACT-A) der Vereinten Nationen.

Merkel wies darauf hin, dass der Finanzbedarf der Initiative die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen aufzeige. Für Deutschland kündigte die Bundeskanzlerin an, dass die 100 Millionen Euro, die Deutschland Anfang Juni als Sondermittel für Gavi zur Bekämpfung von COVID-19 zugesagt hatte, vollumfänglich in die Impfstoffversorgung für Entwicklungsländer fließen werden (COVAX AMC).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) teilte mit, dass sie für ihren Aktionsplan gegen die Corona-Pandemie Spendenzusagen über fast eine Milliarde Dollar erhalten habe. Weitere 35 Milliarden Dollar seien nötig, um Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 zu beschleunigen, so die WHO und ihre Partner mit Blick auf die als Tools Accelerator bekannte Initiative. Diese hat das Ziel, zwei Milliarden Impfdosen, 245 Millionen Corona-Behandlungen und 500 Millionen Testkits für Länder mit niedrigen und mittleren Einkommen bereitzustellen.

+++ Mittwoch, 30. September 2020 +++

Deutschland ist bisher verhältnismäßig gut durch die Coronavirus-Pandemie gekommen, gerade auch dank außerordentlichem Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Monaten - darauf hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch im Deutschen Bundestag hingewiesen. Im Herbst und auch angesichts steigender Infektionszahlen stehe jedoch eine schwierige Zeit bevor.

Die Kanzlerin rief die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Rede in der Generaldebatte dazu auf, weiter geduldig und vernünftig zu handeln und so Leben zu retten. "Ich appelliere an Sie alle: Halten Sie sich an die Regeln, die für die nächste Zeit weiter gelten müssen. Geben wir alle als Bürgerinnen und Bürger dieser Gesellschaft wieder mehr aufeinander acht", sagte sie. Das Leben, wie wir es kannten, werde zurückkommen und was für eine Freude werde das sein. Es komme weiter auf jeden und jede Einzelne an, so die Kanzlerin.

Hier sehen Sie die Rede der Kanzlerin im Video.

+++ Dienstag, 29. September 2020 +++

Nach ihren heutigen Beratungen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie betonte Kanzlerin Merkel, dass man gemeinsam einen erneuten allgemeinen Shutdown unbedingt verhindern wolle. Vorrangiges Ziel bleibe es, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen offen zu halten und das Wiederanlaufen der Wirtschaft nicht zu gefährden.  

Derzeit steigen die Zahlen der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 wieder an. Bund und Länder weisen darauf hin, dass angesichts der nun beginnenden Herbst- und Winterzeit besondere Vorsicht geboten sei.

Gemeinsam appellieren Kanzlerin und die Länderchefs "nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen". 

Um ein unkontrolliertes Ausbruchsgeschehen zu verhindern, bleibe das Ziel, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit gewährleistet werden kann. Um dies zu erreichen, wurde unter anderem beschlossen: 

  • die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden kontrolliert und sanktioniert
  • angesichts jüngster Vorfälle gilt dies auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf Gästelisten etwa in Restaurants - auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten
  • der "AHA"-Formel (Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken) wird ein "C" für Corona-Warn-App und ein "L" für Lüften hinzugefügt 

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Das Bundeskabinett habe beschlossen, viel Geld in die Hand zu nehmen, um das Richtige zur Bewältigung der Corona-Folgen zu tun - das hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Dienstag im Deutschen Bundestag erklärt. "Handeln kostet Geld. Doch noch mehr Geld würde es kosten, nicht zu handeln", sagte er bei seiner Rede zur Einbringung des Bundeshaushalts 2021.

Scholz verwies darauf, dass Unternehmen umfangreiche Hilfen zur Verfügung gestellt worden seien, damit diese durch die Krise kommen und Arbeitsplätze und Beschäftigung erhalten bleiben. Es sei notwendig, auch für das kommende Jahr zu handeln, wie dies etwa mit der Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld geschehen sei. Auch mit hohen Investitionen aus öffentlichen Mitteln werde der Bund dafür Sorge tragen, Konjunktur und Wirtschaft in Deutschland zu stabilisieren.

"Wir haben es nach der Finanzkrise geschafft, aus der Krise herauszuwachsen und unseren Haushalt in Ordnung zu bringen. Und wir werden es auch diesmal packen", so Scholz. Weitere Informationen finden Sie hier in Fragen und Antworten zum Haushalt.

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Für weitere Regionen in der Europäischen Union gelten wegen gestiegener Corona-Fallzahlen ab sofort neue Reisewarnungen. Aufgrund stark ansteigender Infektionszahlen wurden ganz Tschechien, Luxemburg und das österreichische Bundesland Tirol als Covid-19-Risikogebiet eingestuft. 

Bereits unter der Woche wurden bestehende Reisewarnungen für Teile von Frankreich, Österreich, den Niederlanden, Kroatien, Ungarn, Tschechien und Rumänien ausgeweitet. Regionen Dänemarks (inklusive Kopenhagen), Portugals (inklusive Lissabon), Irlands (inklusive Dublin) und Sloweniens wurden erstmals als Risikogebiete eingestuft. Insgesamt sind damit 15 von 27 EU-Ländern zumindest teilweise als Risikogebiete ausgewiesen.

Beim Auswärtigen Amt finden Sie eine Übersicht zu den letzten Aktualisierungen der Reisewarnungen. Informationen zu Reisehinweisen und -warnungen finden Sie außerdem im FAQ des Auswärtigen Amtes. Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete weltweit zeigt das Robert-Koch-Institut.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

+++ Freitag, 25. September 2020 +++

Das Ifo-Geschäftsklima ist ein viel beachteter Indikator für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland. Der Ifo-Geschäftsklimaindex wird monatlich veröffentlicht. Die Manager beurteilten den Ausblick für ihre Geschäfte und ihre Lage günstiger als zuletzt: Der Index stieg im September auf 93,4 Punkte von 92,5 Zählern im Vormonat und damit das fünfte Mal in Folge. Das teilte das Münchner Institut mit.

Die deutsche Wirtschaft war im Frühjahr wegen der Corona-Pandemie in Rekordtempo um 9,7 Prozent eingebrochen. Ökonomen und Bundesregierung erwarten für das zu Ende gehende Sommer-Quartal ein kräftiges Wachstum. Das Ifo-Institut etwa rechnet mit einem Plus von 6,6 Prozent. Dennoch dürfte es im Gesamtjahr 2020 eine kräftige Rezession mit einem Wirtschaftseinbruch von fünf bis sechs Prozent geben.

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Die Expertinnen und Experten der vier großen deutschen außeruniversitären Forschungsorganisationen haben mit Hilfe der vorhanden Daten zur Covid-19-Pandemie modelliert, wie sich die Pandemie in Deutschland weiterentwickeln könnte. Dabei haben sie die aktuelle Situation analysiert und herausgearbeitet, welche Faktoren den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.

Steigende Fallzahlen würden – so die Ansicht der Wissenschaftler – erneut erhebliche gesundheitliche, gesellschaftliche, psychologische und wirtschaftliche Kosten verursachen. "Das kann verhindert werden", heißt es in der Stellungnahme. Dafür muss die Anzahl der Neuinfektionen gering gehalten werden. Das kann gelingen durch das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln, des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes, der Nachverfolgung von Infektionsketten, der Isolierung von Verdachtsfällen und Infizierten sowie durch die Vermeidung von Superspreading-Events.

Ein wichtiges Fazit der Wissenschaftler: "Wenn jede Person nach ihren Möglichkeiten ihren Beitrag leistet, kann SARS-CoV-2 unter Kontrolle gehalten werden."

Die Stellungnahme "Gemeinsam können wir es schaffen: Jeder einzelne Beitrag schützt Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft" der Präsidenten der vier großen deutschen Forschungsgesellschaften Fraunhofer, Helmholtz, Leibnitz und Max-Planck findet sich hier.

+++ Donnerstag, 24. September 2020 +++

Für weitere Regionen von elf EU-Ländern gelten wegen gestiegener Corona-Fallzahlen ab sofort neue Reisewarnungen. So wurden bereits bestehende Reisewarnungen für Teile von Frankreich, Österreich, den Niederlanden, Kroatien, Ungarn, Tschechien und Rumänien ausgeweitet. Regionen Dänemarks (inklusive Kopenhagen), Portugals (inklusive Lissabon), Irlands (inklusive Dublin) und Sloweniens wurden erstmals als Risikogebiete eingestuft. Insgesamt sind damit 14 von 27 EU-Ländern zumindest teilweise wieder als Risikogebiete ausgewiesen.

Beim Auswärtigen Amt finden Sie eine Übersicht zu den letzten Aktualisierungen der Reisewarnungen. Informationen zu Reisehinweisen und -warnungen finden Sie außerdem im FAQ des Auswärtigen Amtes. Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete weltweit zeigt das Robert-Koch-Institut.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

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Mit einem Förderprogramm von insgesamt 500 Millionen Euro bis 2024 will die Bundesregierung die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten unterstützen. Dafür ist ein Investitionszuschuss von 40 Prozent vorgesehen. "Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz - besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen", so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend öffentlich finanziert werden und die nicht wirtschaftlich tätig sind. Das können beispielsweise Kantinen, Hörsäle und Aulen sein. Für die Förderung gilt ein Höchstgrenzwert von 100.000 Euro. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Dann können die Zuschüsse bis Ende 2021 beantragt werden.

+++ Mittwoch, 23. September 2020 +++

Insgesamt 413,4 Milliarden Euro sieht der Haushaltsentwurf für 2021 vor. Das sind knapp 19 Prozent weniger als in diesem Jahr, jedoch über 43 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Im nächsten und in den kommenden Jahren bis 2024 werden unter anderem die Maßnahmen, die die Bundesregierung gegen die Folgen der Corona-Pandemie beschlossen hat, fortgeführt und finanziert. "Unsere Haushaltspolitik bringt Deutschland bislang vergleichsweise gut durch die Krise - diesen Weg setzen wir fort", sagte Bundesfinanzminister Scholz.

Geplant sind unter anderem Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße. Die Länder sollen außerdem bei der Kinderbetreuung, Bildung und Forschung unterstützt werden. Zudem sollen die digitale Infrastruktur sowie der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft gefördert werden. Dafür sind 2021 Investitionen von 55 Milliarden Euro, in den Folgejahren von 48 Milliarden Euro vorgesehen. 

Aufgrund der außergewöhnlichen Notsituation plant der Bund für die Vorhaben im Jahr 2021 Schulden in der Höhe von 92,6 Milliarden Euro aufzunehmen. Ab 2022 soll die Schuldenregel wieder vollständig eingehalten werden. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium und in den Fragen und Antworten.

+++ Dienstag, 22. September 2020 +++

Insgesamt 6,5 Milliarden Euro will der Bund in die Digitalisierung an Schulen investieren. Unter anderem sollen 500 Millionen Euro fließen, damit Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer noch dieses Jahr angeschafft werden können. Man habe insgesamt über "ein sehr ambitioniertes Programm" beraten, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek am Dienstag nach dem Treffen der Kanzlerin mit den Kultusminsterinnen und -ministern der Länder.

Zu den Vorhaben gehören unter anderem die Bildung eines Kompetenzzentrums und einer vernetzten Bildungsplattform. Zudem sollen die Mittel aus dem Digitalpakt bis Ende des kommenden Jahres fließen können, ohne dass die Schulen zuvor ein pädagogisches Konzept vorlegt haben müssen. Außerdem will der Bund die Länder unterstützen, indem er 500 Millionen Euro in den technischen Support investieren wird.

Einiges sei auch schon auf den Weg gebracht worden, so Karliczek: So zum Beispiel die Anschaffung digitaler Endgeräte an Schulen, die bedürftige Kinder ausleihen können. Auch die Förderung von Administratoren sei kurz vor dem Abschluss. Zu Beginn des neuen Jahres wolle man sich in gleicher Runde wieder treffen, um den Stand der Umsetzung zu besprechen, so Karliczek.

+++ Samstag, 19. September 2020 +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Bedeutung einer verbesserten digitalen Ausstattung an den Schulen hervorgehoben. Kinder dürften nicht die Verlierer der Corona-Pandemie sein, betont Merkel in ihrem aktuellen Videopodcast. Die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie hätten besonders die Kitas und Schulen betroffen. "Von heute auf morgen musste der Schulalltag komplett auf das Lernen zu Hause umgestellt werden", sagt Merkel.

Dabei sei deutlich geworden, wie wichtig Lernen mit digitalen Medien und digitale Bildungsformate seien – aber auch, was alles noch nicht funktioniere. "Daher müssen wir die Digitalisierung der Schulen mit Hochdruck weiter vorantreiben. Wir brauchen sie als eine unverzichtbare Ergänzung zum Präsenzunterricht", so die Kanzlerin.

Der Bund unterstütze die Länder mit massiven Investitionen. Allein innerhalb des Digitalpaktes Schule fördere er mit insgesamt sechs Milliarden Euro den Aufbau digitaler Lern- und Infrastrukturen an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen.

Am kommenden Montag trifft die Kanzlerin die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder. "Wir haben konkrete Vorstellungen, über die wir sprechen wollen: Alle Schulen sollen so schnell wie möglich an das schnelle Internet angeschlossen werden." Außerdem bräuchten alle Lehrerinnen und Lehrer die geeigneten Computer für digitalen Unterricht, sagt Merkel.

+++ Freitag, 18. September 2020 +++

Ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen - das sind die zentralen Inhalte des Krankenhauszukunftsgesetzes, dem der Bundestag jetzt zugestimmt hat. Es sieht außerdem die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor.

Ziel der Bundesregierung ist eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser. Hierzu zählen sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur. Zudem werden unter anderem gesetzliche Rahmenbedingungen für den anteiligen Ausgleich von Erlösrückgängen geschaffen, die den Krankenhäusern aufgrund des Coronavirus entstanden und bislang nicht anderweitig ausgeglichen worden sind. Außerdem sollen Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken, die durch die Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten besonders belastet waren, einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten. 

Mehr zum Krankenhauszukunftsgesetz lesen Sie hier. 

+++ Donnerstag, 17. September 2020 +++

Für einige europäische Regionen gelten wegen gestiegener Corona-Fallzahlen ab sofort neue Reisewarnungen. So wurden bereits bestehende Reisewarnungen für Teile von Frankreich ausgeweitet. Betroffen sind zudem das Bundesland Wien in Österreich sowie die ungarische Hauptstadt Budapest und Teile der Niederlande (Stand: 17.09.2020). Darüber hinaus wurden weitere europäische Regionen zu Risikogebieten erklärt und Reisewarnungen für die entsprechenden Gebiete ausgeprochen. Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete weltweit finden Sie hier beim Robert-Koch-Institut.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

Informationen zu Reisehinweisen und -warnungen finden Sie im FAQ des Auswärtigen Amtes.

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Bundesinnenminister Horst Seehofer begrüßt die Einigung der Bundesländer zur Rückkehr von Sportfans in Stadien und Hallen. "Für mich ist Sport ohne Publikum auf Dauer nicht vorstellbar, denn er prägt unsere Kultur. Wir wollen das gesellschaftliche Leben wieder ermöglichen, ohne den Infektionsschutz zu vernachlässigen", sagte Seehofer.  

Der Beschluss empfiehlt eine Belegung der Sportstätten mit höchstens 20 Prozent ihrer Kapazität. Das Konzept sieht unter anderem auch vor, das regionale Pandemiegeschehen und die Kapazität der örtlichen Gesundheitsämter zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu berücksichtigen. Weiterhin sind ein Alkoholverbot und Maßnahmen zur Einhaltung der 1,5 Meter Abstand vorgesehen. Es gilt zunächst eine sechswöchige Testphase. Ende Oktober soll die Lage neu bewertet werden.

+++ Mittwoch, 16. September 2020 +++

Viele Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten befristet und laufen zum Jahresende aus. Um die erfolgreichen Maßnahmen weiterzuführen, hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Beschäftigungssicherungsgesetz sowie zwei Verordnungen beschlossen.

Mit dem Paket sollen unter anderem folgende Regelungen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden:

  • die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld
  • die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes 
  • die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeiter

"Kurzarbeit ist unser Erfolgsmodell, mit dem wir das Auskommen von Millionen Beschäftigten und ihren Familien sichern. Diesen Weg gehen wir weiter", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Kabinettsbeschluss.

Darüber hinaus schafft die Bundesregierung Anreize für Unternehmen, die Kurzarbeit zu nutzen und in Weiterbildung zu investieren. "So wird Kurzarbeit nicht nur zur Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal, sondern auch zum Weg in die Zukunft", so der Minister.

+++ Dienstag, 15. September 2020 +++

Die Sicherheit eines Impfstoffs gehe vor der Schnelligkeit der Zulassung, betonten Bundesforschungsministerin Anja Karliczek, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Präsident des für Impfstoff-Zulassungen zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. "Nur sichere Impfstoffe werden von der Bevölkerung akzeptiert", sagte Karliczek. Riskante Abkürzungen des Zulassungsverfahrens werde es nicht geben. Spahn und Karliczek gaben sich sehr zuversichtlich, dass ein sicherer und wirksamer Corona-Impfstoff bis Mitte 2021 in großer Stückzahl zur Verfügung stehen wird.

Der Bundesgesundheitsminister betonte, dass es sich um eine freiwillige Impfung handeln werde: "Wo Freiwilligkeit zum Ziel führt, da braucht es keine Verpflichtung." Er zeigte sich überzeugt, dass durch freiwillige Impfungen eine Herdenimmunität erreicht werde. Hierzu müssten 55 bis 60 Prozent der Bevölkerung geimpft werden.

Wie Spahn und Karliczek am Dienstag bekanntgaben, fördert die Bundesregierung die Impfstoffentwickler BioNTech aus Mainz mit 375 Millionen Euro. CureVac aus Tübingen erhält 230 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm Impfstoffentwicklung. Die Fördergespräche mit dem dritten Impfstoffentwickler, der Firma IDT Biologika aus Dessau, sind noch nicht abgeschlossen.

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Auf Einladung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters haben die Kulturministerinnen und -minister der EU-Mitgliedsstaaten über Maßnahmen zur Stärkung der Kultur angesichts der Corona-Pandemie beraten. Bei ihrem Treffen in Berlin tauschten sie sich über nationale Erfahrungen und erfolgreiche Strategien bei der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs aus.

Staasministerin Grütters informierte dabei auch über das deutsche Zukunftsprogramm "Neustart Kultur", für das der Bund insgesamt eine Milliarde Euro bereitstellt. "In der Kultur schlägt das Herz Europas", so Grütters, Man sei sich einig, dass der Kultur- und Kreativsektor bei den europäischen Aufbauhilfen angemessen berücksichtigt werden müsse.

Mehr dazu lesen sie bei der Staatsministerin für Kultur und Medien.

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+++ Montag, 14. September 2020 +++

Die aktuelle Corona-Krise zeigt eindrücklich, wie sehr Gesundheitssysteme im Kampf gegen pandemische Infektionskrankheiten auf effektive Maßnahmen angewiesen sind. Das gilt insbesondere, wenn Erreger mit hohem Ansteckungspotenzial wie SARS-CoV-2 im Spiel sind, so das Bundesforschugsministerium. Um aktuellen Herausforderungen in der Diagnostik, der Prävention oder der mobilen Versorgung besser begegnen zu können, soll die angewandte Forschung und Entwicklung gestärkt werden - mit zusätzlichen 20 Millionen Euro.

„Zur Bekämpfung von Covid-19 und künftigen Infektionswellen sind wir auch auf innovative Medizintechnik angewiesen. Das sind Produkte, die bei der Gesundheitsversorgung auf physikalischem Weg helfen - wie zum Beispiel Beatmungsgeräte oder PCR-Tests", sagt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek.

Mehr dazu lesen Sie beim Bundesforschungsministerium.

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Für einige europäische Regionen gelten wegen gestiegener Corona-Fallzahlen ab sofort neue Reisewarnungen. So wurden bereits bestehende Reisewarnungen für Teile von Frankreich ausgeweitet. Betroffen sind die Regionen Auvergne-Rhônes-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine und Korsika. Die Reisewarnungen für die Hauptstadtregion Île-de-France sowie die Region Provence-Alpes-Côte d'Azur bleiben bestehen.

Ebenso warnt das Auswärtige Amt nun vor Reisen in die Schweizer Kantone Genf und Waadt. Auch in Kroatien kamen weitere Gebiete wegen gestiegener Fallzahlen hinzu: Dubrovnik-Neretva und Požega-Slawonien. Betroffen sind zudem die Regionen Zadar, Šibenik-Knin sowie Split-Dalmatien. Auch für einen Teil der Tschechischen Republik wurde eine Reisewarnung ausgesprochen. Hier wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadtregion Prag gewarnt.

Darüber hinaus gelten aufgrund der Coronavirus-Pandemie Reisewarnungen für weitere europäische Regionen sowie eine Vielzahl von Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

+++ Freitag, 11. September 2020 +++

Die Ergebnisse der 158. Steuerschätzung zeigen, dass Deutschland trotz der Corona-Krise finanziell gut aufgestellt ist. Die Steuereinnahmen sind in diesem Jahr laut Prognose stabil im Vergleich zur regulären Mai-Steuerschätzung. Geringere Einnahmen von 2021 bis 2024 fallen nicht so stark aus wie befürchtet. Sie sind zum großen Teil auf die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen zurückzuführen und somit beabsichtigt - denn sie sollen die Liquidität von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sichern.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte: „Die Bundesregierung tut alles, damit Deutschland gut durch und mit Schwung aus der Krise kommt. Das erfordert beispiellose Anstrengungen, die wir aber stemmen können.“ Die Zahlen der Steuerschätzung und die besseren Wirtschaftsprognosen zeigten, dass die Hilfe ankommt und wirkt. Die Steuerschätzung ist auch eine wichtige Grundlage für den Bundeshaushalt 2021, den Scholz am 23. September dem Kabinett vorlegen will. Für das laufende Jahr rechnet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ mit Einnahmen für den Bund von 275,3 Milliarden Euro. Gesamtstaatliche (Bund/Länder und Gemeinden) sind es 717 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr werden Einnahmen für den Bund von 295,2 Milliarden Euro prognostiziert, gesamtstaatlich 772,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2019 hatte der Bund noch 329 Milliarden Euro eingenommen.

Mehr zur Steuerschätzung lesen Sie beim Bundesfinanzministerium.

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Für einige europäische Regionen gelten wegen gestiegener Corona-Fallzahlen ab sofort neue Reisewarnungen. So wurden bereits bestehende Reisewarnungen für Teile von Frankreich ausgeweitet. Betroffen sind die Regionen Auvergne-Rhônes-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine und Korsika. Die Reisewarnungen für die Hauptstadtregion Île-de-France sowie die Region Provence-Alpes-Côte d'Azur bleiben bestehen. Ebenso warnt das Auswärtige Amt nun vor Reisen in die Schweizer Kantone Genf und Waadt. Auch in Kroatien kamen weitere Gebiete wegen gestiegener Fallzahlen hinzu: Dubrovnik-Neretva und Požega-Slawonien. Betroffen sind zudem die Regionen Zadar, Šibenik-Knin sowie Split-Dalmatien. Auch für einen Teil der Tschechischen Republik wurde eine Reisewarnung ausgesprochen. Hier wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadtregion Prag gewarnt.

Darüber hinaus gelten aufgrund der Coronavirus-Pandemie Reisewarnungen für weitere europäische Regionen sowie eine Vielzahl von Ländern außerhalb der Europäischen Union. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

Informationen zu Reisehinweisen und -warnungen finden Sie im FAQ des Auswärtigen Amtes. Eine Übersicht zu den letzten Aktualisierungen finden Sie  hier.

Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.

+++ Donnerstag, 10. September 2020 +++

Ab dem 1. Oktober gilt für alle Länder ein einheitliches System in Bezug auf Reisewarnungen und -hinweise, das die Covid-19-Risiken zum Ausgangspunkt hat:

  • Für Länder, die als Risikogebiet ausgewiesen sind, somit die überwiegende Mehrzahl von Drittstaaten – das heißt, alle Staaten außerhalb der EU, der Schengen-assoziierten Staaten und des Vereinigten Königreichs – gilt die Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen grundsätzlich fort.
  • Für Länder, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten werden, sofern für diese Länder Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten oder diese Länder umgekehrt Einreisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen haben. Auch die Gesamtschau der Lage im jeweiligen Land (zum Beispiel Ausstattung Gesundheitssystem, bisheriger Umgang mit Infektionsherden) wird dabei berücksichtigt.
  • Für alle anderen Länder gilt: Reisende werden um besondere Vorsicht gebeten.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

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Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert. Für Antragsteller heißt das: Weiterhin werden unter anderem

  • die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt und
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen.

Mit dem Sozialschutz-Paket I hatte die Bundesregierung im Frühjahr den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie bietet damit Menschen eine Absicherung, die pandemiebedingt in Not geraten sind – insbesondere Selbstständigen, Beschäftigten mit kleinen Einkommen und vormals prekär Beschäftigten. Ebenso bis zum 31. Dezember verlängert werden Regelungen Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern und Kita-Kindern, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, sowie für Menschen in Werkstätten für Behinderte. Mehr dazu lesen Sie hier.

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Um unnötige Risiken für soziale Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten, Anbieter von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen oder Integrationskursen zu vermeiden, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, hat das Bundeskabinett eine befristete Verlängerung der finanziellen Unterstützung bis Ende des Jahres beschlossen. Die Regelung wäre am 30. September ausgelaufen. Pandemiebedingt konnten soziale Einrichtungen ihre gewöhnlichen Leistungen häufig nicht erbringen. Manche Einrichtungen leiden daher unter schwerwiegenden finanziellen Einbußen oder sind sogar von Insolvenz bedroht. Die Bundesregierung hatte bereits Ende März beschlossen, soziale Dienstleister zu unterstützen, um deren Bestand zu sichern. Mit einer Regelung im Sozialschutz-Paket I verpflichtete sie die Leistungsträger wie etwa die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialämter, den Einrichtungen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der zuvor gezahlten Vertragsleistungen zu zahlen. Vorausgesetzt, dass alle anderen Corona-Hilfen bereits ausgeschöpft sind. Im Gegenzug sollen die Einrichtungen alle ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten – Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel – einsetzen, um bei der Bewältigung der Pandemie zu helfen.

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Ein möglicher Impfstoff gegen Covid-19 darf in Deutschland in einer klinischen Studie der Phase II getestet werden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, erteilte dem Arzneimittelhersteller Janssen aus Neuss (Nordrhein-Westfalen) die entsprechende Genehmigung für seinen Vektor-Impfstoff. Bei einem Vektor-Impfstoff wird ein abgeschwächtes, gut bekanntes Virus mit einer Beiladung versehen. Damit sollen die Geimpften eine eigene Immunantwort auf das Virus Sars-CoV-2 produzieren können.

Impfstoffkandidaten müssen mehrere Prüfphasen durchlaufen, denn sie müssen wirksam und sicher sein. Erst nach erfolgreichen Tests im Labor und an Tieren können Testungen mit Menschen beginnen. In der Phase I werden wenige gesunde Menschen mit dem Impfstoffkandidat geimpft. Ist diese erfolgreich, kann die Phase II mit deutlich mehr Probanden beginnen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit mehr als 170 Impfstoffentwicklungen gegen das Corona-Virus angelaufen. 34 Impfstoffkandidaten befinden sich derzeit in klinischen Prüfungen, 145 Impfstoffkandidaten werden in präklinischen Studien erprobt (Stand: 8. September 2020).

Auf dieser Liste der Institute und Unternehmen finden sich auch die deutschen Firmen BioNTech und CureVac sowie das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung gemeinsam mit der Firma IDT. BioNTech und CureVac haben bereits mit klinischen Prüfungen am Menschen begonnen. Das sind längere Testphasen, die sich über drei Stufen erstrecken (BioNTech: Phase 3, CureVac Phase 1 & 2 kombiniert). Wie sich diese Testphasen entwickeln, kann sehr schwer vorhergesehen werden.

 

+++ Mittwoch, 9. September 2020 +++

Mit insgesamt vier Milliarden Euro soll der Öffentliche Gesundheitsdienst bis 2026 gestärkt werden. Das erklärte Bundeskanzlerin Merkel bei der Video-Konferenz mit Vertretern von Bund, Länder, Kommunen und Gesundheitseinrichtungen. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen unter anderem 5.000 neue, unbefristete Vollzeitstellen ausgebaut werden. Außerdem soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch moderne und vernetzte IT-Systeme vorangetrieben werden. „Sie haben einen ganz wesentlichen Anteil daran, dass wir das Infektionsgeschehen in Deutschland bislang doch weitgehend unter Kontrolle halten konnten und können und dass uns das hoffentlich auch weiter so gelingt“, richtete Bundeskanzlerin Merkel in ihrem Begrüßungsstatement an den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die virtuelle Konferenz sollte dem Austausch dienen. Die weitere Unterstützung des Gesundheitsdienstes durch Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände stand dabei im Vordergrund. Zudem stellten fünf Gesundheitsämter Konzepte vor, wie sie sich neue Wege zur strukturellen Verbesserung der Arbeit vorstellen.

Lesen Sie auch den ausführlichen Bericht.

 

+++ Dienstag, 8. September 2020 +++

Rund 18 Millionen Kinder in Deutschland werden den Kinderbonus erhalten. Er beträgt 300 Euro und wird für jedes Kind gezahlt, für das mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Überwiesen wird der Bonus in zwei Raten - 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober. An diesem Montag nun beginnt die Auszahlung, die in der Regel automatisch über die Familienkassen läuft. Der Kinderbonus greift zusätzlich zum Kindergeld und Kinderzuschlag vielen Familien finanziell unter die Arme, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. „Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen“, sagt sie.  Warum wird der Kinderbonus in zwei Raten ausgezahlt? Wird er auf Sozialleistungen angerechnet? Die wichtigsten Fragen und Antworten lesen Sie hier.

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Die Bundesregierung weitet ihre Corona-Hilfen für Indien aus. 330.000 Testkits und 600.000 Schutzausrüstungen für medizinisches Personal sollen dem besonders von der Pandemie betroffenen Land zur Verfügung gestellt werden, wie Bundesentwicklungsminister Gerd Müller ankündigte. „Täglich werden über 70.000 Neuinfektionen gemeldet - so viele wie in keinem anderen Land“, sagte Müller den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Jetzt geht es darum, das weitere Ausbreiten zu bremsen.“ Finanziert werden die Maßnahmen aus dem  Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Darüber hinaus soll es  kurzfristige Kredite im Umfang von 460 Millionen Euro für Indien geben. „So helfen wir gemeinsam, dass Nahrungsmittel an 800 Millionen Menschen verteilt und Überbrückungshilfen an 320 Millionen Menschen geleistet werden können, die in der Corona-Krise ihren Job verloren haben“, sagte Müller.

Mehr zum Corona-Sofortprogramm des Ministeriums lesen Sie hier.

 

+++ Montag, 7. September 2020 +++

Bis Ende kommenden Jahres sollen in den Ländern mindestens 1500 neue Stellen geschaffen und mit Ärztinnen und Ärzten sowie Fach- und Verwaltungspersonal besetzt werden. Bis Ende 2022 sollen mindestens weitere 3500 Vollzeitstellen geschaffen werden. Darüber hinaus soll in die Digitalisierung der Gesundheitsbehörden investiert werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern im Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst geeinigt. Der Bund stellt im Pakt vier Milliarden Euro bereit. „Unser Ziel ist ein vernetztes System moderner Gesundheitsbehörden in ganz Deutschland“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In ihrem aktuellen Video-Podcast unterstrich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel: Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig die Arbeit der Gesundheitsämter ist. Sie leisten einen großartigen Beitrag. Die Bundesregierung will den öffentlichen Gesundheitsdienst weiter stärken, so die Kanzlerin.

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Pflegekräfte, die durch die Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten besonders belastet waren, sollen einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten. Dazu werden 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 3. September ein entsprechendes Konzept vorgestellt. Die Prämie soll vor allem Pflegekräfte, die „Pflege am Bett“ leisten, zu Gute kommen. Ausgewählt werden anspruchsberechtigte Pflegekräfte durch die Krankenhausträger in Abstimmung mit der Mitarbeitendenvertretung. Sie definieren auch die individuelle Prämienhöhe für die Pflegekraft - je nach pandemiebedingter Belastung. Um die Arbeit in der Altenpflege zu würdigen, hatte der Bundestag auf Anregung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits im Mai einen Bonus beschlossen. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit erhalten die Beschäftigten bis zu 1.500 Euro Prämie. Um die Beantragung und Auszahlung des Bonus kümmern sich die Pflegeeinrichtungen. Rund 700 Millionen Euro sind inzwischen ausgezahlt worden.

Weitere Informationen finden sich hier.

 

+++ Freitag, 4. September 2020 +++

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Robert Koch-Institut ganz Spanien zum Risikogebiet erklärt. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Land. Laut Auswärtigem Amt gibt es in ganz Spanien regionale Infektionsherde, insbesondere in den Autonomen Gemeinschaften Kantabrien, Kastilien und Léon, La Rioja, Navarra, im Baskenland, in der Hauptstadtregion Madrid sowie auf den kanarischen Inseln mit Schwerpunkten auf Gran Canaria und Lanzarote. Auf Mallorca ist insbesondere Palma de Mallorca betroffen. Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier. Eine Übersicht internationaler Risikogebiete gibt es zudem beim  Robert Koch-Institut. Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren. Seit dem 8. August muss jeder und jede Einreisende aus einem Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft - innerhalb von 72 Stunden - auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Ab dem 1. Oktober soll die Quarantäne fühestens nach fünf Tagen mit einem Negativtest aufgehoben werden können.

Für Reisende, die aus einem Land zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, endet die Möglichkeit, sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei testen zu lassen mit Ablauf des 15. Septembers 2020. Weitere Fragen und Antworten für Reiserückkehrende finden Sie  hier.

 

+++ Donnerstag, 3. September 2020 +++

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren. Die Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen.

Der Gesetzentwurf soll nun von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und dort zügig behandelt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen - das sind die zentralen Inhalte des Krankenhauszukunftsgesetzes. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Dieser sieht außerdem die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor. Ziel der Bundesregierung ist eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser. Hierzu zählen sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur. Zudem werden unter anderm gesetzliche Rahmenbedingungen für den anteiligen Ausgleich von Erlösrückgängen geschaffen, die den Krankenhäusern aufgrund des Coronavirus entstanden sind und bislang nicht anderweitig ausgeglichen worden sind. Außerdem werden Regelungen im Bereich Pflege verlängert, die etwa finanzielle Einbußen von Pflegeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie auffangen.

Mehr zum Investitionsprogramm lesen Sie hier.

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Mit bis zu 25 Millionen Euro unterstützt die Bundesregierung Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren bei notwendigen Investitionen, damit sie ihren Betrieb während der Corona-Pandemie wieder aufnehmen können. „Als Orte der Begegnung bringen Kulturzentren, Literaturhäuser oder soziokulturelle Zentren ganz unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zusammen. Damit stärken sie neben dem nachbarschaftlichen vor allem auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Stadtteils oder einer Kommune“, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Diese wichtige kulturelle Basisarbeit dürfe nicht verloren gehen. Gefördert werden unter anderem Schutzmaßnahmen im Kassen- und Sanitärbereich oder der Einbau von Lüftungsanlagen. Pro Einrichtung kann mit bis zu 100.000 Euro geholfen werden. Die Förderlinie ist Teil des großen Konjunkturprogramms Neustart Kultur.

Mehr zu den Hilfen lesen Sie hier. Informationen für Kultur- und Medienschaffende finden Sie hier.

 

+++ Mittwoch, 2.September 2020 +++

Zwar soll das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr coronabedingt um 5,8 Prozent sinken. Ihren Tiefpunkt hat die Rezession aber schon im Mai durchschritten. Für das kommende Jahr erwartet die Bundesregierung ein Wachstum von 4,4 Prozent. Dieser Aufwärtstrend zeige, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dass die Hilfen der Bundesregierung bei Menschen und Unternehmen ankommen und klare Impulse setzen. Deutschlands Wirtschaft könnte bereits Anfang 2022 ihr Vorkrisenniveau wieder erreichen. Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass im weiteren Verlauf noch einmal solch weitreichende Beschränkungen erforderlich werden wie zu Beginn der Pandemie. Falls nötig, sollen gezielte und regional begrenzte Maßnahmen dazu beitragen, dass sich die wirtschaftliche Belebung weiter entfalten kann. Altmaier dankte den Menschen für ihr verantwortungsvolles Handeln in den letzten Monaten. Angesichts steigender Infektionszahlen erinnerte er jedoch daran, wachsam zu bleiben, um die Erfolge nicht zu gefährden.

Wie entwickeln sich Weltwirtschaft und Außenhandel? Was passiert am Arbeitsmarkt? Mehr zur Herbstprojektion lesen Sie hier.

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Zu Beginn der Pandemie waren Kitas teilweise wochenlang geschlossen. Im neuen Kita-Jahr und dem anlaufenden Regelbetrieb soll dies unbedingt vermieden werden - um Kinder fördern und Eltern entlasten zu können. Bei seiner Auftakt-Sitzung sprach sich der neue Corona-Kita-Rat dafür aus, dass alles Mögliche getan werden müsse, um erneute flächendeckende Schließungen auszuschließen. Künftig sollten Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionen ausschließlich lokal oder regional begrenzt erfolgen.  Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hatte den Rat ins Leben gerufen. Er soll den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten begleiten und bundesweit bewerten. Dem Gremium gehören Expertinnen und Experten von Bund, Ländern und Kommunen, Gewerkschaften, Trägern und aus der Wissenschaft an. „Es gelingt uns ein umfassender Blick, welche Maßnahmen erfolgreich sind und wo wir die Praxis noch mehr unterstützen können“, erklärte Giffey. Mit Blick auf den nahenden Herbst plädierte die Ministerin für eine abgestimmte Vorgehensweise in den Kitas zum Umgang mit Erkältungssymptomen. Auch hierfür werde der Corona-Kita-Rat Impulse liefern.

Einen ausführlichen Bericht zur Arbeit des Corona-Kita-Rats finden Sie hier. Informationen des Bundesfamilienministeriums können Sie hier nachlesen.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warnt davor, die Demonstrationen am Wochenende in Berlin als exemplarisch für die Gesamtstimmung im Land anzusehen. „Wir sehen in Umfragen und ich spüre in Veranstaltungen, dass es insgesamt eine große Unterstützung für unsere Politik gibt“, so der Bundesgesundheitsminister in einem Interview. „Wir dürfen diese Bilder nicht als die Gesamtstimmung im Land nehmen.“ Zwar gebe es Kritik, mit der man sich auseinandersetzen könne. Wo allerdings „purer Hass“ zu erleben sei, könne es keine Diskussion mehr geben, betonte Spahn. Nach den Vorfällen am Wochenende haben zahlreiche Ministerinnen und Minister Kritik an den Demonstrationsteilnehmern geäußert. Regierungssprecher Steffen Seibert bezeichnete die Bilder von Antidemokraten vor dem Parlament als „schändlich“. Mehr zu den Reaktionen lesen Sie hier.

 

+++ Dienstag, 1. September 2020 +++

„Das Demonstrationsrecht ist auch in der Pandemie ein hohes Gut. Von einigen ist es am Wochenende missbraucht worden“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag. Die Bilder von Antidemokraten vor dem Parlament seien „schändlich“ gewesen. „Unser Dank und unsere Anerkennung gilt den Polizistinnen und Polizisten.“ Nach den Vorfällen am Wochenende haben sich zu Beginn der Woche zahlreiche Ministerinnen und Minister zu Wort gemeldet und die Vorkommnisse in Berlin, besonders am Reichstag, kritisiert. Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte: „Meinungsvielfalt ist ein Markenzeichen einer gesunden Gesellschaft. Die Versammlungsfreiheit hat aber dort ihre Grenzen, wo staatliche Regeln mit Füßen getreten werden“, so Seehofer.  „Nazisymbole, Reichsbürger- und Kaiserreichflaggen haben vor dem Deutschen Bundestag rein gar nichts verloren“, sagte Vize-Kanzler Olaf Scholz. Das Grundgesetz garantiere Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht. Es sei die Antwort auf das Scheitern der Weimarer Republik und den Schrecken der NS-Zeit, so Scholz. „Das unerträgliche Bild von Reichsbürgern und Neonazis vor dem Reichstag darf sich nicht wiederholen - nicht vor dem Parlament und niemals im Parlament“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in einem Interview. Auch Bundesaußenminister Heiko Maas betonte: „Reichsflaggen vorm Parlament sind beschämend.“ Alle hätten das Recht, über den Umgang mit Corona zu streiten und für Ihre Meinung zu demonstrieren. Allerdings: „Niemand sollte dafür Rechtsextremen hinterherlaufen, PolizistInnen gefährden und viele einem Infektionsrisiko aussetzen“, so Maas.

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Nach dem Förderprogramm für den Bereich Tanz legt die Bundesregierung nun auch ein Programm für Gastspiel- und Tournee-Theater in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro auf. Das Programm „Theater in Bewegung“ ist Teil des mit einer Milliarde Euro ausgestatteten Zukunftspakets Neustart Kultur. Gastspieltheater können daraus jeweils bis zu 200.000 Euro zur Wiederaufnahme ihres Tourneebetriebs unter den corona-bedingten Einschränkungen erhalten. „Nachdem wegen der Corona-Krise auch die rund 400 Gastspielhäuser ohne eigenes Ensemble in Deutschland schließen mussten, ist den auf Gastspiele spezialisierten Ensembles und Theater jede Auftrittsmöglichkeit verloren gegangen. De facto findet Theater in vielen Regionen überhaupt nicht mehr statt“, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Eine Wiederaufnahme des Gastspielbetriebs sei angesichts der deutlich begrenzten Zuschauerzahlen vielfach aus eigener Kraft nicht finanzierbar. Mehr zu dem Förderprogramm lesen Sie hier.

 

+++ Montag 31, August 2020 +++

Durch die Corona-Pandemie sind zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung in ihrer Existenz bedroht. Dazu zählen beispielsweise Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und  Initiativen für Familienfreizeiten. Um diese kurzfristig zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium ein 100-Millionen-Euro-Sofortprogramm aufgelegt. Die Auswirkungen des Stillstands und der anhaltenden Einschränkungen hätten die gemeinnützigen Einrichtungen hart getroffen, erklärte Bundesfamilienministerin Giffey. „Mir ist wichtig, dass diese Orte erhalten bleiben. Den betroffenen Organisationen werde ich deshalb schnell und unbürokratisch helfen“, betonte Giffey. Die Gelder können ab dem 1. September beantragt werden. Mit dem Sonderprogramm stehen Hilfen für voraussichtlich mehr als 2.000 gemeinnützige Einrichtungen mit insgesamt über 200.000 Betten zur Verfügung. Die Unterstützung bezieht sich auf finanzielle Engpässe von April bis Dezember 2020.

Mehr Informationen zu dem 100-Millionen-Sofortprogramm erhalten Sie hier.

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Die Corona-Pandemie habe Staaten, Gesellschaften und Volkswirtschaften in aller Welt vor eine nie dagewesene Herausforderungen gestellt und das Leben für jeden dramatisch verändert, so Bundeskanzlerin Merkel zu Beginn der Sommer-Pressekonferenz. Auch in Zukunft - im Herbst und im Winter - werde es deshalb darauf ankommen, die Infektionszahlen niedrig zu halten. „Es ist ernst, unverändert ernst und nehmen Sie es auch weiterhin ernst“, betonte Merkel.

Für die kommende Zeit formuliert die Kanzlerin drei Ziele, die für sie von besonderer Wichtigkeit seien: Bildung - ob Kita oder Schule - müsse mit das allerwichtigste sein. Denn Kinder dürften nicht Verlierer der Pandemie sein. Dies wolle auch der Bund mit einem digitalen Beschaffungsprogramm unterstützen. Zudem wolle man das Wirtschaftsleben am Laufen halten oder wieder zum Laufen bringen: die Substanz der Unternehmen, die Basis des Wohlstands und die Arbeitsplätze erhalten. Als dritte Priorität in der Pandemie gelte es, den Gesellschaftlichen Zusammenhalt soweit wie möglich zu bewahren. Dabei sei es besonders wichtig, dass verwundbare Gruppen wie beispielsweise Ältere, Pflegebedürftige und Angehörige, Familien mit Kindern, Studierende, Arbeitssuchende, Kleinunternehmer, Künstlerinnen und Künstler weiterhin von Unterstützung profitieren.

Gemeinsam hätten Bürger und Staat es jedoch bisher geschafft, diese Krise - gemessen an der Herausforderung - bis hierher gut zu bewältigen. Überforderte und überlastete Krankenhäuser seien Deutschland aufgrund des starken Gesundheitssystems bisher erspart geblieben. Vor allem habe aber die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland dazu beigetragen, indem sie Vernunft und Verantwortungsbewusstsein und Mitmenschlichkeit gezeigt habe. „Ich werde für diese millionenfache Reaktion der Menschen immer dankbar sein“, so Merkel.

Worüber die Kanzlerin außerdem sprach, lesen Sie im ausführlichen Bericht.

 

+++ Freitag, 28. August 2020 +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen. Danach gilt die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten weiterhin unverzüglich nach Rückkehr - auch die Testpflicht bleibt zunächst wie bisher bestehen. Rückkehrer aus Risikogebieten sollen zukünftig ihre Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Die Umsetzung dieser Regelung soll möglichst zum 1. Oktober 2020 erfolgen. Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten entfällt ab dem 15. September die Möglichkeit für einen kostenlosen Corona-Test.

Bund und Länder appellieren darüber hinaus an alle Bürgerinnen und Bürger: Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten.

Die Notwendigkeit, grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, bleibt bestehen. Die Länder werden das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen. Sachsen-Anhalt hat angekündigt, kein Bußgeld einzuführen.

Darüber hinaus einigten sich Bund und Länder darauf, Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende dieses Jahres zu verbieten.

Um Familien in der Corona-Pandemie zu entlasten, soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für fünf zusätzliche Tage je Elternteil gezahlt werden, bei Alleinerziehende für zehn zusätzliche Tage.

Die Beschlüsse im Wortlaut lesen Sie hier PDF, den ausführlichen Bericht hier.

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Das Auswärtige Amt hat am Mittwoch seine Reisewarnung auf das Fürstentum Andorra zwischen Spanien und Frankreich sowie das britische Überseegebiet Gibraltar im Süden Spaniens ausgeweitet. Darüber hinaus stufte das Robert Koch-Institut (RKI) einige Regionen in der Karibik als Risikogebiete ein. Darunter die Insel St. Martin mit ihren französischen und niederländischen Insel-Teilen sowie die niederländischen beziehungsweise französischen Überseegebiete Aruba und Guadeloupe sowie Französisch Guyana. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in diesen Regionen warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin.

Weite Teile Spaniens und der französischen Mittelmeerküste waren bereits zuvor als Risikogebiete eingestuft worden, darunter die Provence-Alpes-Côte d'Azur. Auch für die französische Region Île-de-France mit der Hauptstadt Paris sowie Teile Kroatiens, Rumäniens, Bulgariens und Belgiens liegen Reisewarnungen vor.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt seit dem 8. August eine Corona-Testpflicht. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sie die Einreisenden selbst zu Hause isolieren. Für die Tests wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos. 

Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier. Eine Übersicht internationaler Risikogebiete gibt es beim  Robert Koch-Institut. Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.

 

+++ Donnerstag, 27. August +++

Das Bundeskabinett hat die Reisewarnung wegen der Corona-Pandemie für rund 160 Länder bis zum 14. September verlängert. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Länder wird abgeraten. Ausgenommen sind die meisten Länder der EU, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie Großbritannien. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren. Seit dem 8. August muss jeder und jede Einreisende aus einem Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft – innerhalb von 72 Stunden - auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden.

Für die Tests wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos.

 

+++ Dienstag, 25. August +++

Das Robert Koch-Institut (RKI) stuft die französischen Regionen Île-de-France mit der Hauptstadt Paris sowie Provence-Alpes-Côte d'Azur als Risikogebiete ein. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Regionen Frankreichs. Letzte Woche hatte das RKI die Gespanschaften Šibenik-Knin und Split-Dalmatien in Kroatien sowie das Gebiet Vâlcea in Rumänien als Risikogebiete eingestuft. Auch für Teile Bulgariens, Spaniens und Belgiens liegen Reisewarnungen vor.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt seit dem 8. August eine Corona-Testpflicht. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sie die Einreisenden selbst zu Hause isolieren. Für die Tests wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos. 

 

+++ Montag, 24. August +++

Das Bundesbildungsministerium hat die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonderer Not sind, verlängert. Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen. Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen. Um Härten für Studierende abzufedern, hat die Bundesregierung ein umfassendes Paket geschnürt. Dieses sieht neben Anpassungen im BAföG auch eine Überbrückungshilfe vor, die den KfW-Studienkredit mit bis zu 650 Euro im Monat sowie Zuschüsse der Studierendenwerke beinhaltet. Der KfW-Studienkredit ist seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt. Seit Juni kann er auch von ausländischen Studierenden beantragt werden.

Mehr zur Verlängerung der Überbrückungshilfe für Studierende lesen Sie hier. Ausführliche Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.

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Kulturstaatsministerin Monika Grütters fördert Musikclubs und Livemusik-Spielstätten mit 27 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Rettungs- und Zukunftspaket Neustart Kultur. Das darin enthaltene Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland“ richtet sich an Betreiberinnen und Betreiber kleinerer und mittlerer Livemusik-Spielstätten und Clubs, in denen Live-Aufführungen stattfinden. „Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist das Musikleben in Deutschland weitgehend zum Erliegen gekommen, Clubs und Konzerte werden schmerzlich vermisst“, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Viele Betreiberinnen und Betreiber seien seitdem in eine existentielle Notlage geraten. „Die Club- und Konzertszene ist aber ein wichtiger Teil unserer weltweit einzigartigen Musiklandschaft, deshalb wollen wir sie jetzt tatkräftig unterstützen“, so Grütters. Mehr dazu lesen Sie hier.

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Die Bundesregierung unterstützt Buchverlage und Buchhandlungen mit 20 Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm Neustart Kultur. Das gab Kulturstaatsministerin Grütters bei einem Besuch im Literaturhaus Berlin und der dazugehörigen Buchhandlung Kohlhaas & Company bekannt. Verlage können durch das Programm Neustart Kultur Druck- und Produktionskostenzuschüsse für eine Neuerscheinung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Für Buchhandlungen stehen zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege Fördermittel von bis zu 7.500 Euro pro Buchhandlung zur Verfügung. Für die gesamte Buchbranche sind im Hilfspaket insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen, davon allein vier Millionen Euro für die Durchführung der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2020. Mehr Informationen zu dem Hilfsprogramm finden Sie hier.

 

+++ Samstag 22. August +++

Die Covid-19-Pandemie stelle Europa vor „eine der schwierigsten, wenn nicht sogar der schwierigsten ökonomischen Herausforderung“ seit dem Zweiten Weltkrieg, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einem Treffen mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Umso wichtiger sei es, dass die europäischen Länder gemeinsam agieren und sich eng abstimmen. Es dürfe nicht zu erneuten Grenzschließungen kommen. „Das wollen wir politisch wirklich um jeden Preis vermeiden. Das setzt aber auch voraus, dass wir koordiniert agieren“, so die Kanzlerin. Hinsichtlich des Umgangs mit der Pandemie sprach sich Merkel für ähnliche Kriterien in Europa aus, etwa für die Einstufung von Risikogebieten. Schon in Deutschland verstünden viele Menschen nicht, dass die Corona-Maßnahmen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Dasselbe gelte für Europa. „Ich spüre in Europa den Willen zu einem gemeinsamen Handeln, auch wenn wir viel lernen müssen“, sagte Merkel.

 

+++ Freitag, 21.August +++

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für Teile Kroatiens und Rumäniens ausgesprochen. Für Rückkehrer aus diesen Gebieten gilt eine Corona-Testpflicht. Das Robert-Koch-Institut stuft in Kroatien die Gespanschaften Šibenik-Knin und Split-Dalmatien und in Rumänien das Gebiet Vâlcea als Risikogebiete ein. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Teile Kroatiens und Rumäniens. Luxemburg und in Rumänien die Gebiete („Kreise“) Ialomita, Mehedinți und Timis gelten hingegen derzeit nicht mehr als Risikogebiete. Auch für Teile Bulgariens, Spaniens und Belgiens liegen noch Reisewarnungen vor. Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier. Eine Übersicht internationaler Risikogebiete gibt es zudem beim  Robert Koch-Institut. Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.  Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist seit dem 8. August verpflichtet, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Dafür wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos. Zudem haben alle Reisenden, die aus dem Ausland zurückkehren, die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr freiwillig kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen – unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen oder ob sie Krankheitssymptome aufweisen.

Wichtige Fragen und Antworten zu Corona-Tests bei Einreisen nach Deutschland finden Sie außerdem  hier.

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Die Bundesregierung unterstützt das von der Pandemie schwer getroffene Mexiko durch die Entsendung einer medizinischen Mission. „Wir müssen alles tun, um ein weiteres Ausbreiten einzudämmen“, erklärt Entwicklungsminister Müller. Im Rahmen des Corona-Sofortprogramms des Bundesentwicklungsministeriums stellt Deutschland 100.000 Testkits und Labormaterial zur Verfügung, um Mexiko bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Darüber hinaus wird das medizinische Personal der „Schnell Einsetzbaren Expertengruppe Gesundheit“ (SEEG) dabei helfen, Labore adäquat auszurüsten und Gesundheitspersonal auszubilden. Deutschland gehört nach der WHO zu den international wichtigsten Unterstützern im Kampf gegen die Ausbreitung der Pandemie. Die Expertengruppe Gesundheit war unter anderem in Namibia, Benin, Ecuador und Peru im Einsatz. Der Afrikanischen Union hat die SEEG 1,4 Millionen Corona-Tests bereitgestellt. Mit über sechs Millionen Infizierten gehört Lateinamerika zu den am stärksten von der Covid-19-Pandemie betroffenen Regionen weltweit. Mexiko steht mit insgesamt 530.000 Infektionen zahlenmäßig an siebter Stelle.

Mehr zu den Corona-Hilfen für Mexiko lesen Sie hier. Weitere Informationen zum Corona-Sofortprogramm finden Sie hier

 

+++ Donnerstag, 20. August +++

In der Meldewoche 33 haben sich 39 Prozent (2.952 Menschen) der nachweislich mit Covid-19 Infizierten wahrscheinlich im Ausland angesteckt. Das berichtet das Robert Koch-Institut (RKI) in seinem Situationsbericht. Insgesamt haben sich in den letzten vier Meldewochen (30 bis 33) 15.942 Menschen wahrscheinlich im Ausland infiziert. Am häufigsten wurden Länder des Westbalkans, die Türkei, Bulgarien, Spanien, Rumänien und Polen als wahrscheinliche Infektionsländer genannt. Unter den Infizierten aus dem Kosovo und der Türkei überwiegen Kinder und Menschen mittleren Alters. Dagegen sind unter den Fällen mit wahrscheinlichem Infektionsland Spanien und Kroatien eher Personen zwischen 20 und 24 Jahren.

Zum Vergleich: Die meisten Fälle, die wahrscheinlich auf eine Ansteckung im Ausland zurückzuführen sind, gab es in Meldewoche elf (46 Prozent, 2.976 Fälle). Im Zuge der Reisebeschränkungen ist diese Zahl auf 0,4 Prozent in der Meldewoche 20 gefallen (19 Fälle). Mit Beginn der ersten Grenzöffnungen in Europa in der 25. Meldewoche steigt der Anteil der Fälle mit Angabe eines wahrscheinlichen Infektionslands im Ausland wieder an.

Den aktuellen Lagebericht des Robert Koch-Instituts finden Sie hier. Tagesaktuelle Covid-19-Fallzahlen können Sie hier einsehen. Umfangreiche Fragen und Antworten rund um das Thema Reisen gibt es hier.

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Um Konzerte und alternative, pandemiegerechte Kulturerlebnisse in Corona-Zeiten zu ermöglichen, stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters bis zu 80 Millionen Euro für Veranstalterinnen und Veranstalter von Musikfestivals und Livemusik-Programmen aller Genres bereit. Die Fördermittel sind Teil des 150 Millionen Euro schweren Rettungs- und Zukunftspakets Neustart Kultur, das die Bundesregierung angesichts der Corona-Pandemie für die Musikbranche ins Leben gerufen hat. Durch den coronabedingten Ausfall von Konzerten und Festivals sind viele kleine und mittelständische Unternehmen der Live-Branche in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Das Förderprogramm soll sie ermutigen und darin unterstützen, wieder Konzerte zu planen und zu geben. „Unser Ziel ist es, die immense Vielfalt unseres Musiklebens in den Metropolen, den Städten und auf dem Land abzusichern, sodass wir alle möglichst bald wieder in den Genuss musikalischer Aufführungen kommen“, erklärt Grütters.

Musikfestivals können durch das Förderprogramm bis zu 250.000 Euro erhalten, Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Programmen bis zu 800.000 Euro. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind ab dem 7. September 2020 hier verfügbar. Mehr zum Förderprogramm Neustart Kultur finden Sie hier. Einen Überblick zu den Hilfsangeboten der Bundesregierung für Kultur- und Medienschaffende gibt es hier.

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Größere Start-ups haben bislang staatliche Corona-Hilfen in Höhe von 614 Millionen Euro bekommen. Dafür seien 28 Anträge bewilligt worden, teilte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit. Die Wagniskapitalfonds, über die sich größere Start-ups finanzieren, wollen damit rund 330 Neugründungen unterstützen. Insgesamt wurden von den Fonds bis heute 75 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 1,16 Milliarden Euro gestellt. Die sogenannte Corona-Matching-Fazilität ist Teil des Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpakets für Start-ups, das die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW und der KfW Capital ausgearbeitet hat. Über die Fazilität werden Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. So sind diese auch weiterhin in der Lage, Finanzierungsrunden von Start-ups mit ausreichenden Mitteln zu begleiten.

Nähere Informationen zum Stand der Corona-Hilfen für Start-ups finden Sie hier. Wie die Bundesregierung Unternehmen und Selbständige in Corona-Zeiten unterstützt, lesen Sie hier.

Start-ups und kleinen Mittelständlern, die keinen Zugang zur Corona-Matching-Fazilität haben, wird in enger Zusammenarbeit mit den Landesgesellschaften Wagniskapital zur Verfügung gestellt.

 

+++ Mittwoch, 19. August +++

Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen hat Kanzlerin Merkel zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen aufgefordert. Wenn die Regeln beachtet würden, „ können wir auch viel öffentliches Leben ermöglichen“ . In Düsseldorf betonte Merkel: „ Jeder kann seinen Beitrag dazu leisten“ . In den letzten drei Wochen haben sich die Corona-Fallzahlen deutschlandweit verdoppelt, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet. Sie appellierte an die Bevölkerung, die Regeln einzuhalten: „Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss in Quarantäne - es sei denn, es gibt einen negativen Test.“  Dieser Test sei verpflichtend, das sei keine „Kann-Regelung“ . Gleiches gelte für das Maskentragen und Abstandhalten beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.

„Wir stehen mitten in der Pandemie“ , erinnerte die Kanzlerin, „das Virus ist da, auch wenn es nicht sichtbar ist.“  Die Prioritäten seien, das Wirtschaftsleben zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern sowie den Schul- und Kita-Betrieb soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Eine weitere Lockerung von Beschränkungen könne es deshalb nur geben, wenn die Fallzahlen wieder zurückgehen. „Jeder kann seinen Beitrag dazu leisten“ , so die Kanzlerin. Die Bundeskanzlerin bedankte sich bei allen Beschäftigten der Gesundheitsämter: „Sie leisten zurzeit wirklich Wichtiges für uns alle.“  Merkel kündigte einen Bund-Länder-Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst an, um die Gesundheitsämter zu stärken. Eine entsprechende Konferenz ist für September geplant.

Das Statement der Kanzlerin können Sie hier im Video sehen.

 

+++ Dienstag, 18. August +++

Angesichts steigender Corona-Neuinfektionen warnt Bundesgesundheitsminister Spahn vor privaten Feierlichkeiten als Gefahrenquelle. Es gebe im ganzen Land lokale Ausbrüche, die meist mit Feiern zusammenhingen, erklärte Spahn am Sonntagabend im ZDF-Fernsehen. Neben Reiserückkehrern, die das Virus ins Land tragen, müsse man gesellige Veranstaltungen, bei denen Menschen meist unter Alkoholeinfluss zusammenkommen, als Corona-Ansteckungsquelle in den Blick nehmen, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im TV-sender ZDF. „Was wir sehen ist, bei Feierlichkeiten, Veranstaltungen dort überträgt es sich sehr, sehr schnell“, so der Minister. „Deswegen, finde ich, müssen wir mit den Ländern noch mal schauen, was sind die Grenzen, was sind die Regelungen für die Größe etwa von Veranstaltungen.“ Spahn empfahl, „noch eine Zeit lang zumindest nur im engeren Familienkreis“ zu feiern. Ob es gelingt, die Zahl der Neuinfektionen unter Kontrolle zu behalten, das habe man selbst in der Hand.

 

+++ Montag, 17. August +++

Ein frischer Anstrich, bessere Informationssysteme für Reisende, mehr Barrierefreiheit: Deutschlands Bahnhöfe sollen attraktiver werden. Dafür stellt die Bundesregierung der Deutschen Bahn 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel für das Sofortprogramm kommen aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft und Bekämpfung der Corona-Folgen. Die Investitionen stützen zugleich kleine und mittlere Handwerksbetriebe. „Gewinner sind unser Mittelstand und die Bahnkunden“, stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer fest. Bundesweit werden noch in diesem Jahr 167 Bahnhöfe aufgefrischt. Mit der Umsetzung wird die Deutsche Bahn regionale Maler, Gerüstbauer, Elektroinstallateure und weitere Handwerksbetriebe beauftragen, die so von dem Sofortprogramm profitieren sollen.

Mit dem Sofortprogramm werden unter anderem folgende Arbeiten gefördert:

  • Austausch von Bodenbelägen, Anstrich und Fassaden
  • Erneuerung von Treppen, Zugängen, Zäunen und Dächern
  • Ergänzung von Sitz- und Wartemöglichkeiten
  • Erweiterung von Reiseinformationssystemen
  • Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit
  • Energetische Sanierung, zum Beispiel Austausch von Heizungsanlagen

Die Meldung des Bundesverkehrsministeriums sowie eine Liste der vorgesehenen Bahnhöfe finden Sie hier.

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Erneute flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas sollen möglichst vermieden werden. Über dieses Ziel herrschte bei dem informellen Austausch, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am Donnerstag mit einer Reihe von Kultusministern und -ministerinnen der Länder zusammenkamen, Einigkeit. „Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben in dieser Pandemie, Schulunterricht zu organisieren und dabei alle Notwendigkeiten des Infektionsschutzes und der Hygienevorschriften im Auge zu haben“, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in der Bundespressekonferenz. Schwerpunkt des Gesprächs am Donnerstag war der Ausbau der Digitalisierung an Schulen und Formen des digitalen Lernens. Die Dringlichkeit habe sich durch die Herausforderungen während der Corona-Pandemie noch einmal mehr gezeigt. So wolle man die Voraussetzung dafür schaffen, indem man beispielsweise alle Schulen an schnelles Internet anschließen möchte, Schüler zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet ermöglichen sowie Lehrer mit notwendigen Endgeräten wie Laptops oder Tablets ausstatten will.

An dem informellen Austausch nahmen Kultusminister aus sieben Bundesländern teil. Ein weiterer Austausch mit allen Kultusministern soll folgen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Robert-Koch-Institut das spanische Festland und die Balearen zum Risikogebiet erklärt. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Gebiete.  Wie das Auswärtige Amt mitteilt, liegen die regionalen Infektionsherde insbesondere in den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien, Navarra, La Rioja, Kastilien und Léon, im Baskenland, in der Hauptstadtregion Madrid sowie auf den Balearen. Auf Mallorca ist insbesondere Palma de Mallorca betroffen.

Auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) liegen die Infektionszahlen hingegen weiterhin auf niedrigerem Niveau.

Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier. Eine Übersicht internationaler Risikogebiete gibt es zudem beim  Robert Koch-Institut. Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.

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Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist seit dem 8. August verpflichtet, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Dafür wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos.

Zudem haben alle Reisenden, die aus dem Ausland zurückkehren, die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr freiwillig kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen - unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen oder ob sie Krankheitssymptome aufweisen.

Wichtige Fragen und Antworten zu Corona-Tests bei Einreisen nach Deutschland finden Sie außerdem  hier.

 

+++ Freitag, 14. August +++

Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel umfasst technische Empfehlungen des Infektionsschutzes wie Lüftung der Räume und Abtrennungen zwischen den Mitarbeitern sowie organisatorische Maßnahmen - beispielsweise die Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten oder die Arbeit im Homeoffice. Für Arbeitsbereiche, in denen diese Maßnahmen keinen hinreichenden Infektionsschutz bieten können, können personenbezogene Maßnahmen zum Einsatz kommen: zum Beispiel das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Außerdem beinhaltet die Regel Vorschläge zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Die Regel bietet bundesweit Handlungssicherheit im Arbeitsschutz. Für die Aufsichtsbehörden der Länder schafft sie eine einheitliche Grundlage, um die Maßnahmen in den Betrieben zu beurteilen. Die Arbeitsschutzregel kann dazu beitragen, bereits umgesetzte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten weiter zu verbessern und auszubauen.

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt noch im August in Kraft und kann hier abgerufen werden. Sie konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-VCoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.

 

+++ Donnerstag, 13.August +++

Die deutsche Bevölkerung bewertet den gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Ausbruch der Corona-Pandemie besser als davor. Das gibt der „ Radar gesellschaftlicher Zusammenhalt 2020“  der Bertelsmann-Stiftung an. Während im Februar noch 46 Prozent der Befragten den Zusammenhalt in Deutschland als gefährdet empfanden, sank dieser Anteil im März auf 40 Prozent und reduzierte sich erneut im Mai und Juni auf 36 Prozent. Und auch im Bereich Fürsorge und Solidarität zeigt sich laut Studie in der Bewertung der Befragten eine positive Tendenz: Während im Februar noch 41 Prozent den Eindruck äußerten, Bürgerinnen und Bürger würden sich nicht um ihre Mitmenschen kümmern, gaben dies im Mai und Juni nur noch 21 Prozent an.

Auf der anderen Seite zeigt die Studie jedoch, dass es soziale Gruppen gibt, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft als geringer erleben. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit geringem Bildungsabschluss, niedrigem ökonomischem Status, Migrationshintergrund oder Alleinerziehende. Somit haben vor allem diejenigen Personen, die bereits vor der Krise einen hohen Zusammenhalt erlebten, weniger den Eindruck, die Pandemie belaste das Zusammenleben. Für die Studie wurden im Februar und März 3.010 Personen repräsentativ befragt, 1.000 davon erneut im Mai und im Juni - nach dem Ende der Kontaktbeschränkungen. Die  weiteren Studienergebnisse finden Sie hier.

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Angesichts steigender Covid-19-Neuinfektionen appelliert Regierungssprecher Seibert, insbesondere auch an die junge Bevölkerung, die Schutzregeln gegen die Corona-Pandemie unbedingt einzuhalten: „ Wir müssen vorsichtig und wachsam bleiben, um alles daranzusetzen, das Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.“  Die Entwicklung der Neuinfektionen mache ihm Sorgen, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz in Berlin. „ Denn wir haben nicht das eine große Infektionsereignis, sondern wir haben viele kleine und mittlere Ausbrüche im ganzen Land.“  Zwar sei das Gesundheitssystem derzeit gut vorbereitet - eine Verschärfung der Situation müsse aber in jedem Fall vermieden werden. Seibert appellierte an die Bevölkerung, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und überall dort, wo es empfohlen oder erforderlich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „ Da trägt jeder Einzelne Verantwortung für sich selbst, für seine Familie und seine Mitmenschen“ , betont der Regierungssprecher.

Zuletzt waren die Covid-19-Infektionszahlen in Deutschland um 1.226 auf 218.519 am Mittwoch angestiegen. Dabei sind auch immer mehr jüngere Menschen unter den Infizierten. Jeder und jede kann unterstützen, die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen und sich nach der AHA-Regel richten: Danach gilt es, Abstand zu halten, Hygieneregeln zu beachten und Alltagsmasken zu tragen.

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Aufgrund „ erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen“  hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die spanische Hauptstadt Madrid sowie das spanische Baskenland ausgesprochen. Eine Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gilt in Spanien außerdem nach wie vor für die Autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra. Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier. Eine Übersicht internationaler Risikogebiete gibt es zudem beim  Robert Koch-Institut. Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist seit dem 8. August verpflichtet, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Dafür wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos. Zudem haben alle Reisenden, die aus dem Ausland zurückkehren, die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr freiwillig kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen - unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen oder ob sie Krankheitssymptome aufweisen.

Wichtige Fragen und Antworten zu Corona-Tests bei Einreisen nach Deutschland finden Sie außerdem  hier.

 

+++ Mittwoch, 12. August +++

Die Mehrheit der Deutschen (59 Prozent) hält die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für angemessen. Das ergab eine Umfrage des ARD-Deutschlandtrends zusammen mit infratest dimap im August 2020. 28 Prozent der Befragten haben sich demnach sogar dafür ausgesprochen, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen. Nur elf Prozent empfinden die Corona-Maßnahmen laut der Umfrage als übertrieben. Weitere Informationen finden Sie hier. Bei einer gemeinsamen Studie der Universität Erfurt mit dem RKI und dem BZgA zeigte sich mit 57 Prozent ebenfalls die Mehrheit mit den Maßnahmen und Lockerungen zufrieden. Über zwei Drittel (68 Prozent) gaben bei einer Studie der Uni Heidelberg an, mit der Arbeit der Bundesregierung im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie zufrieden zu sein.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder verschiedene Einschränkungen und Auflagen beschlossen. Diese betreffen beispielsweise noch Großveranstaltungen. Die Bunderegierung empfiehlt weiterhin, sich im Alltag nach der AHA-Regel zu richten: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen.

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Rund 65 Prozent der deutschen Unternehmen haben während der Corona-Pandemie staatliche Hilfen beantragt. 44 Prozent davon gaben an, dass das Unternehmen die Corona-Krise ohne staatliche Mittel oder Maßnahmen nicht überstanden hätte. Das ergab eine Studie des German Business Panels (GBP) der Universität Mannheim in Zusammenarbeit mit dem ZEW. Zu den möglichen staatlichen Maßnahmen, die durch die befragten Unternehmen in Anspruch genommen wurden, zählen Corona-Soforthilfen (33 Prozent), Kurzarbeit und Kurarbeitergeld (30 Prozent) sowie Stundung von Steuerzahlungen (19 Prozent). Die Unternehmen, die angaben, die Corona-Pandemie nicht ohne staatliche Mittel überstehen zu können, haben mindestens eine der genannten Maßnahmen in Anspruch genommen.

Im Rahmen der Umfrage wurden 8.500 Unternehmen befragt. Die Studie wurde von der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) gefördert. Weitere Informationen zur Studie finden Sie hier.

 

+++ Dienstag, 11. August +++

Der Bund unterstützt die Länder bei der Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kitas. Laut Bundesfamilienministerin Giffey muss alles dafür getan werden, einen zweiten Lockdown zu verhindern. Auch in Pandemie-Zeiten hätten Eltern und Kinder ein Recht auf einen funktionierenden Kita-Betrieb. „Eltern brauchen Klarheit und Verlässlichkeit ebenso wie Erzieherinnen und Erzieher, damit der Alltag in Pandemiezeiten gut gelingen kann und das Gesamtsystem funktioniert.“ Giffey stellte fünf Leitlinien vor, die der Bund für die Wiederaufnahme des Regelbetriebs entwickelt hat.

  • Hygieneregeln einhalten, dazu gehören insbesondere regelmäßiges Lüften und Händewaschen.
  • Erzieherinnen und Erziehern sollen Abstandsregeln auch beim Kontakt mit Eltern beachten. Auf große Veranstaltungen wie Sommerfeste soll verzichtet werden. Eine Maskenpflicht für Kinder sei nicht praktikabel.
  • Infektionen sollen schnell erkannt werden. Für Erzieherinnen und Erzieher sollen kostenlose Corona-Tests möglich sein.
  • Mögliche Infektionen sollen besser nachverfolgt werden können. Wichtig seien beispielsweise feste Gruppen in den Kitas.
  • Kranke und fiebernde Kinder sollen nicht in die Kita geschickt werden. Diese Empfehlung bezieht sich aber nicht auf einen harmlosen Schnupfen.

Eine wichtige Hilfe für die Länder bei der Umsetzung des Regelbetriebes sei das Investitionsprogramm des Bundes in Höhe von zusätzlich einer Milliarde Euro, so Giffey. Die Gelder könnten auch für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte oder in die Digitalisierung genutzt werden. Ferner kündigte Giffey die Bildung eines „Corona-Kita-Rates“ an, dem Eltern, Träger, Länder und Kommunen angehören sollen. Darüber hinaus begleitet eine vom Bund finanzierte Studie die Rückkehr zum Regelbetrieb und erforscht die Rolle von Kindern im Infektionsgeschehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++ Montag, 10. August +++

Wer aus einem Drittstaat kommt und eine dauerhafte Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland nachweisen kann, der darf ab dem heutigen Montag wieder nach Deutschland einreisen. Bundesinnenminister Horst Seehofer begrüßte, dass „wir dies im europäischen Rahmen jetzt ermöglichen können“. In der deutschen Ratspräsidentschaft sei ihm ein abgestimmtes europäisches Handeln sehr wichtig.

Für die Einreise aus einem Drittstaat sind vorzulegen:

  • eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person,
  • eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung und
  • Nachweise der vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets.

Unabhängig davon sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, sich binnen 72 Stunden auf das Coronavirus testen zu lassen. Alternativ kann ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Weitere Informationen zum Thema Reisen gibt es hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++ Samstag, 8. August +++

Das Gesundheitswesen und der öffentliche Gesundheitsdienst können mit der aktuellen Größenordnung von Corona-Neuinfektionen umgehen. Darauf hat Bundesgesundheitsminister Spahn hingewiesen. Es sei wichtig, die Zahlen zu stabilisieren und im Alltag aufeinander zu achten. Das Robert Koch-Institut hat zuletzt wieder mehr als 1.000 Neuinfektionen mit dem Coronavirus am Tag verzeichnet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte: “Im Moment sind wir in jedem Fall noch in einer Größenordnung, mit der das Gesundheitswesen und der öffentliche Gesundheitsdienst umgehen kann.“ Intensivbetten seien nach heutigem Stand mehr als ausreichend vorhanden. Aber man bleibe aufmerksam, was die weitere Dynamik angeht, so Spahn im „Heute Journal“ des ZDF. „Wenn wir uns jetzt stabilisieren auf einem bestimmten Niveau, dann können wir damit umgehen“, sagte Spahn. Es komme auf alle an, im Alltag aufeinander zu achten.

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Das Bundesfamilienministerium unterstützt Kinder- und Jugendhospize in der Corona-Pandemie. 100.000 Euro stehen für digitale Angebote zur Verfügung, mit denen betroffene Familien trotz der Einschränkungen sensibel begleitet werden können. Die Corona-Pandemie belastet Familien mit unheilbar kranken Kindern enorm und die Hospizarbeit ist deutlich erschwert. „Gerade in dieser unfassbar schweren Lage brauchen die Eltern, die erkrankten Kinder und auch die Geschwister professionelle Unterstützung und Beratung. Sie sind auf Hilfe angewiesen, um ihren Alltag meistern zu können“, sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Das Bundesfamilienministerium stellt rund 100.000 Euro zur Verfügung, damit der Deutsche Kinderhospizverein und der Bundesverband Kinderhospiz digitale Angebote wie virtuelle Austausch- und Begleitungsmöglichkeiten aufbauen können. Beide Organisationen verzeichneten seit Beginn der Pandemie einen deutlichen Anstieg von Anrufen und E-Mails, in denen Familien um Hilfe bitten. Etwa 50.000 Kinder und Jugendliche leiden in Deutschland unter einer lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Krankheit.

 

+++ Freitag, 7. August +++

Bei allen, die aus Risikogebieten zurückkommen „gehen wir auf Nummer sicher“. Das erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu der neuen Verordnung, die verpflichtende Coronatests ab Samstag vorsieht. Der Pflichttest sei zwar ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, „aber ich finde, es ist ein zumutbarer Eingriff“, so der Minister. In einer Gesellschaft gelte es, aufeinander aufzupassen und sich gegenseitig zu schützen.Seit einigen Tagen sind Testzentren an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos. Spahn unterstrich: „Wir dürfen als Gesellschaft die Frage des Testens nicht zu einer sozialen Frage machen lassen.“ Mit Ferienende steigt das Risiko, dass das Virus aus dem Ausland mit nach Deutschland gebracht wird. Schon jetzt gilt: Wer in den zwei Wochen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet war, muss sich in Quarantäne begeben oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als zwei Tage ist.

Antworten des Bundesgesundheitsministeriums zu Fragen rund um die Coronatests finden Sie hier. Eine Übersicht internationaler Risikogebiete gibt es beim Robert Koch Institut. Wegen des Anstiegs von Fällen warnte das Auswärtige Amt am Mittwoch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die belgische Provinz Antwerpen.

Für die vier türkischen Provinzen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla wurde die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes indessen zum 4. August aufgehoben. Dort herrscht ein niedriges Infektionsgeschehen von etwa fünf Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Mehr zu den Absprachen der Bundesregierung mit der Türkei lesen Sie hier.

Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema Reisen gibt es hier.

 

+++ Donnerstag, 6. August +++

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat Hoffnung auf eine vergleichsweise schnelle Verfügbarkeit einer Impfung gegen das Coronavirus gemacht. „Die Zuversicht ist groß, denn wir haben gerade in den letzten Wochen erlebt, dass wir aus den ersten klinischen Prüfungen Ergebnisse erhalten haben, die zeigen, dass einige Impfstoffe tatsächlich eine spezifische Immunreaktion beim Menschen gegen Coronavirus 2 induzieren können“, sagte PEI-Präsident Klaus Cichutek. Das seien sehr gute Neuigkeiten. Weltweit gebe es 140 bis 150 Impfstoffprojekte in diesem Bereich, in Deutschland würden bereits 26 klinische Prüfungen laufen, erläuterte Cichutek im ZDF. In einem neuen Video zeigt das PEI, das für die Zulassung von Impfstoffen in Deutschland zuständig ist, wie ein Impfstoff entwickelt wird - von der Identifikation von Antigenen über die Prüfung in drei Phasen bis zur Zulassung.

Das Video sehen Sie hier. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu einem möglichen Impfstoff gegen das Coronavirus beantwortet das Institut  hier.

 

+++ Mittwoch, 5. August +++

Die aktuelle Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wurde indessen für die vier türkische Provinzen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla zum 4. August aufgehoben. Dort herrscht ein niedriges Infektionsgeschehen von etwa fünf Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Die Türkei hat für diese vier Regionen ein spezielles Tourismus- und Hygienekonzept entwickelt, um sicheren Tourismus unter den Bedingungen der Pandemie zu realisieren. Mehr zu den Absprachen der Bundesregierung mit der Türkei lesen Sie hier.

Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier. Beim Robert Koch-Institut gibt es eine Übersicht internationaler Risikogebiete. Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.

 

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+++ Dienstag, 4. August +++

Kritik müsse in der Demokratie immer möglich sein, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Montag. „Aber die Bilder, die wir am Wochenende sehen mussten, sind inakzeptabel, das Verhalten von vielen Demonstrierenden ist in keinster Weise gerechtfertigt und nutzt das hohe Gut der Demonstrationsfreiheit aus.“ Es sei bei der Großdemonstration am Wochenende in Berlin zu massiven Verstößen gegen die Hygieneregeln gekommen und grundlegende Schutzmaßnahmen seien missachtet worden. Zudem seien wohl, nach allem was wir wissen, auch menschenverachtende Äußerungen getätigt und die Presse bei ihrer Arbeit behindert. Das sei auf das Schärfste zu verurteilen.

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht betonte, dass die Demonstrationsfreiheit „ein besonders wichtiges Rechtsgut“ sei. Jedoch müssten die Auflagen zur Eindämmung der Pandemie eingehalten werden, um andere nicht zu gefährden. „Mir fehlt jedes Verständnis für Demonstranten, die sich hierüber selbstherrlich hinwegsetzen“, sagte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte auf Twitter: „Ja, Demonstrationen müssen auch in Corona-Zeiten möglich sein. Aber nicht so. Abstand, Hygieneregeln und Alltagsmasken dienen unser aller Schutz; so gehen wir respektvoll miteinander um und schätzen den Verzicht so vieler in dieser Pandemie wert.“

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Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat Hoffnung auf eine vergleichsweise schnelle Verfügbarkeit einer Impfung gegen das Coronavirus gemacht. „Die Zuversicht ist groß, denn wir haben gerade in den letzten Wochen erlebt, dass wir aus den ersten klinischen Prüfungen Ergebnisse erhalten haben, die zeigen, dass einige Impfstoffe tatsächlich eine spezifische Immunreaktion beim Menschen gegen Coronavirus 2 induzieren können“, sagte PEI-Präsident Klaus Cichutek. Das seien sehr gute Neuigkeiten. Weltweit gebe es 140 bis 150 Impfstoffprojekte in diesem Bereich. „Wir haben bereits 26 klinische Prüfungen laufen, und auch sechs dieser klinischen Prüfungen befinden sich bereits in einem Stadium, wo noch mal statistisch signifikant Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten am Menschen erhoben werden“,  erläuterte Cichutek im ZDF. Das PEI ist für die Zulassung von Impfstoffen in Deutschland zuständig. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu einem möglichen Impfstoff gegen das Coronavirus beantwortet das Institut  hier.

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„Wir wollen verhindern, dass es zu einem Sterben der Geschäfte in den Innenstädten kommt“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Er setzt dabei auch auf die Digitalisierung, um Einzelhändler zu stärken und das Einkaufen und Verweilen für Kunden in den Stadtzentren attraktiver zu machen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Wir haben erlebt, dass seit der Corona-Pandemie sehr viel mehr Geschäfte online getätigt werden. Wir müssen den Geschäftsinhabern in den Innenstädten dabei helfen, ihre Kundenbeziehungen so zu digitalisieren, dass es auch den Modeläden und Schuhgeschäften zugute kommt“, erklärte der Bundeswirtschafsminister. Im September soll ein Treffen mit allen Beteiligten stattfinden, um ein wirksames Konzept zu erarbeiten.

 

+++ Montag, 3. August +++

Alle Reisenden, die aus dem Ausland zurückkehren, haben ab sofort die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr freiwillig kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen - unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen oder ob sie Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende aus einem Risikogebiet müssen sich entweder testen lassen oder können sich alternativ 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Künftig soll jeder Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet werden. Zudem sind Rückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet, sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Wichtige Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland finden Sie hier.

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Um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, appelliert der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, an Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, sich testen zu lassen. „Dies dient dem eigenen Schutz, aber auch der allgemeinen Sicherheit. Auch Reisende aus Risikogebieten mit Bahn und Pkw sollten sich testen lassen. Reisen darf nicht zur Gefahr werden“ , so Bareiß in einem Interview. Jeder Einzelne trage eine besondere Verantwortung für seine Mitmenschen.

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Das Auswärtige Amt hat am Freitag eine Reisewarnung für die drei nordspanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra ausgesprochen. „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien und Navarra wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen gewarnt“ , so das Auswärtige Amt. Derzeit gibt es neue regionale Infektionsherde in diesen Gebieten mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Robert-Koch-Institut Aragón, Katalonien und Navarra zu Risikogebieten erklärt hat. Mehr Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier. Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier.

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Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“  unterstützt die Bundesregierung insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Zum 1. August startete die erste Förderrichtlinie. Innerhalb dieser können Betriebe von Prämien oder Zuschüssen profitieren, die

  • ihr  Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, obwohl sie start von Corona betroffen sind,
  • Auszubildene und Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken,
  • Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.

„Eine gute Ausbildung ist zugleich der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Mir ist wichtig, dass junge Menschen trotz der Corona-Krise eine Ausbildung machen können“ , sagte Bundesarbeitminister Hubertus Heil. Für die erste Förderrichtlinie stehen 410 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt unterstützt die Bundesregierung das Programm mit 500 Millionen Euro. Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier, weitere Informationen finden Sie außerdem in der Pressemitteilung.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stockt die Mittel für das Projekt „Impfkraft“  der Universität Tübingen um fünf Millionen Euro auf. Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich das Vorhaben vollständig auf die Entwicklung eines umfassend wirksamen Impfstoffs gegen die neuartigen Corona-Viren konzentriert und dabei beachtliche Fortschritte erzielt. „Die Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen hat für mich oberste Priorität. Gerade innovative Start-ups aus Deutschland können einen wichtigen Beitrag im weltweiten Kampf gegen COVID-19 liefern“ , so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Welt werde mehr als einen Impfstoffkandidaten brauchen, um das Virus zu besiegen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

 

+++ Freitag, 31. Juli +++

Die Expertengruppe Gesundheit des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) hat eine erste große Corona-Hilfslieferung an die Afrikanische Union übergeben. Insgesamt wurden der Afrikanischen Union zum Kampf gegen die Corona-Pandemie rund 1,4 Millionen Corona-Tests zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen sind Teil des Corona-Sofortprogramms des BMZ. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller: „Corona ist längst nicht besiegt. Weltweit haben sich 17 Millionen Menschen mit dem Virus infiziert. Gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern steigen die Zahlen rasant. Unser Nachbarkontinent Afrika meldet jeden Tag rund 20.000 Neuinfektionen - doppelt so viele wie vor einem Monat. Mit 450.000 bestätigten Infektionen steht Südafrika weltweit bereits auf Platz 5 der Länder mit den meisten Corona-Fällen. Wir müssen alles tun, um ein weiteres Ausbreiten einzudämmen.“

Mehr zu der Hilfslieferung lesen Sie hier.  Mehr zum internationalen Engagement Deutschlands im Kampf gegen die Corona-Pandemie finden Sie hier.

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Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt das Programm „Künstler*innenförderung der Initiative Musik“ im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR mit zusätzlichen zehn Millionen Euro. Das Programm richtet sich an Solokünstlerinnen und Solokünstler sowie Bands, die gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen Albumproduktionen und -veröffentlichungen und Konzerttourneen realisieren. „Mit dem rund eine Milliarde Euro schweren Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR wollen wir die Kultur- und Kreativwirtschaft stützen und das künstlerische Arbeiten und kulturelle Leben wieder ermöglichen“, betont Grütters. Die Aufstockung der etablierten Förderung der Initiative Musik mit zusätzlichen zehn Millionen Euro sei hier ein weiterer wichtiger Baustein zum Erhalt und zur Stärkung der einzigartigen Musikszene in Deutschland. „Damit unterstützen wir direkt die künstlerische Arbeit der Musikerinnen und Musiker, die unsere Hilfe in der Corona-Pandemie so dringend brauchen“, so Grütters weiter. Mehr zur Initiative Musik lesen Sie hier.  Ebenfalls Unterstützung erhält die Tanzszene in Deutschland. Mit einem mehrteiligen Hilfsprogramm für den Bereich der freien professionellen Tanzszene, für das bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen, werden Künstlerinnen und Künstler, aber auch Produktionsstätten, Festivals und weitere Bereiche gestärkt. „Die Tanzszene ist von der Corona-Krise besonders hart getroffen. Das gilt umso mehr, als Tänzerinnen und Tänzern oft nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht, in dem sie künstlerische Höchstleitungen erbringen können“, so Grütters.

Mehr zur Unterstützung der Tanzszene finden Sie hier.

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Die Bundesregierung wird drei Pharmaunternehmen mit insgesamt 750 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm Impfstoffentwicklung unterstützen. Das gab Bundesforschungsministerin Karliczek bekannt, nachdem ein unabhängiger Expertenbeitrat seine Empfehlungen abgegeben hatte. Die 750 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm gehen an die Impfstoffentwickler BioNTech aus Mainz, CureVac aus Tübingen und IDT Biologika aus Dessau. Als Gegenleistung erwarte die Bundesregierung, dass ein angemessener Teil der Produktion eines zugelassenen Impfstoffes für die Versorgung in Deutschland zugänglich gemacht werde, betonte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek in einem Pressestatement. In einem nächsten Schritt stünden nun mit den Unternehmen intensive Gespräche zur genauen Ausgestaltung der finanziellen Förderung an, so die Ministerin. Die Förderung der drei Unternehmen in Deutschland erfasse den Aufbau von Studien- und Produktionskapazitäten im Land. Alle drei seien vielversprechend, verfolgen aber einen jeweils anderen Ansatz“, sagte die Ministerin. Auch mit Rückschlägen müsse gerechnet werden. „Wir dürfen aber keine Wunder erwarten“, warnte Karliczek vor zu großer Euphorie. Impfstoffe stünden aller Voraussicht nach vor Mitte 2021 nicht zur Verfügung.

Mehr zum Impfstoffprogramm lesen Sie hier.

 

+++ Donnerstag, 30. Juli +++

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sieht den jüngsten Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Deutschland als ein „wichtiges Warnzeichen“. Wie der Minister in einem Interview betonte, gefährde diese Entwicklung die wirtschaftliche Erholung im Land. Die Fallzahlen würden ihn „beunruhigen“, so Altmaier.  Der Minister zeigte sich davon überzeugt, dass es möglich ist, den Anstieg einzudämmen ohne einen erneuten flächendeckenden Shutdown. „Und das bedeutet, dass wir auch in der Sommerpause jetzt gemeinsam dafür arbeiten müssen, dass aus der beunruhigenden Entwicklung einzelner Fallzahlen kein besorgniserregender Trend wird“, mahnte er. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, appelliert der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, an Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, sich testen zu lassen. „Dies dient dem eigenen Schutz, aber auch der allgemeinen Sicherheit. Auch Reisende aus Risikogebieten mit Bahn und Pkw sollten sich testen lassen. Reisen darf nicht zur Gefahr werden“, so Bareiß in einem Interview. Jeder Einzelne trage eine besondere Verantwortung für seine Mitmenschen.

Mehr Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.

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Um die Mängel zu beheben, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung von Arbeitnehmerrechten insbesondere auch in der Fleischindustrie. Die Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht soll gestärkt werden. In der Fleischindustrie sollen ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge und ab dem 1. April 2021 auch Zeitarbeit verboten werden: Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung dürfen in Zukunft nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Für das Fleischerhandwerk soll diese Regelung nicht gelten. Darüber hinaus legt das Gesetz Mindeststandards für die Unterbringung von Arbeitskräften, die aus dem Ausland angeworben oder entsandt sind, fest. Auch soll die Dichte der Betriebskontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden schrittweise erhöht werden.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht zum Gesetzentwurf.

 

+++ Mittwoch, 29. Juli +++

Künftig soll jeder Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet werden. Wer negativ ist, kann dann in seinen Alltag zurückkehren. Dies sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Schaltkonferenz mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Bundesländer ankündigte. „Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen. Deswegen werde ich eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten anordnen. Das dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger“, sagte Spahn. Grundlage der Regelung ist § 5 Abs. 2 Nr. 1 e des Infektionsschutzgesetzes. Die Verordnung zur Anpassung der Nationalen Teststrategie wird voraussichtlich in der nächsten Woche in Kraft treten. Die Tests sollen für die Reisenden kostenfrei sein. Mehr dazu lesen Sie hier.

Geltende Rechtslage derzeit ist: Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Welche Gegenden und Länder als Risikogebiete ausgewiesen sind und was die Grundlage dieser Entscheidungen sind, finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts hier.

 

+++ Dienstag, 28. Juli +++

„Wir müssen daran arbeiten, dass die Infektionszahlen wieder sinken. Sie sollten am Ende des Sommers auf einem möglichst niedrigen Stand sein.“ Kanzleramtschef Helge Braun hat sich besorgt gezeigt über die jüngst gestiegenen Covid-19-Infektionzahlen in Deutschland. Neben lokalen Ausbrüchen etwa in fleischverarbeitenden Betrieben, bei Saisonarbeitern oder in Gemeinschaftsunterkünften sei in den vergangenen Tagen ein weiteres Phänomen erkennbar gewesen: kleinere Ausbrüche im familiären Umfeld, aufgrund von Freizeitaktivitäten und durch Reiserückkehrer, sagte Braun am Montag.

Deutschland sei bisher gut durch die Krise gekommen. „Aber es kommt, wenn wir auch im Herbst und Winter gut durch die Krise kommen wollen, ganz entscheidend darauf an, dass wir jetzt handeln“, erklärte Braun. „Diejenigen die sich in ihrer Freizeit oder auf Reisen nicht an allgemeine Kontakt- und Abstandsregeln halten, sind nicht nur ein Risiko für sich selbst, sondern solch ein Verhalten richtet sich auch gegen das Gemeinwohl“, sagte Braun. Alle Bürgerinnen und Bürger seien weiterhin aufgefordert, sich an die wesentlichen Grundregeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen: mindestens 1,5 Meter Abstand, Hygieneregeln einhalten, Mund-Nase-Bedeckung tragen. Ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Pandemie sei die Nutzung der Corona-Warn-App.

Wer aktuell aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist dazu verpflichtet sich in Quarantäne zu begeben. „Eine solche Quarantäne kann nur dann aufgehoben werden, wenn man sich freiwillig einem Test unterzieht und der negativ ist“, so Braun. Es sei „sehr wichtig, dass alle, die betroffen sind, auch wirklich diese Quarantäneregeln konsequent einhalten“. Über mögliche verbindliche Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sei er noch im Gespräch mit Gesundheitsminister Jens Spahn und den Ländern, so Braun. Für eine Entscheidung hierzu sei es noch zu früh.

Das ganze Statement von Kanzleramtschef Braun sehen Sie hier im Video.

 

+++ Montag, 27. Juli +++

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, Corona-Tests für Reiserückkehrer einzuführen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte an, die Nationale Teststrategie entsprechend zu aktualisieren. „Alle Reiserückkehrer sollen sich binnen drei Tagen testen lassen können“, erklärte Spahn. Für Einreisende aus Risikogebieten sollen die Tests direkt am Flughafen angeboten werden. Das Angebot soll kostenlos und freiwillig sein, Tests also nur auf eigenen Wunsch hin stattfinden. Ergänzend wurde beschlossen, eine Verpflichtung zur Testung für Einreisen aus Risikogebieten rechtlich zu prüfen. Alternativ gilt: Wer von einem Urlaub in einem ausländischen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt und keinen negativen Test vorlegt, muss in eine 14-tägige Quarantäne. Spahn ergänzte: „Ein Test ist kein Freifahrschein, sondern immer nur eine Momentaufnahme. Vernünftiges Verhalten und Wachsamkeit bleiben unverzichtbar“.

Weitere Informationen für Urlaubsreisende finden Sie hier.

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Mit der nun erschienenen Version 1.1.1 wird bei der Corona-Warn-App sichergestellt, dass ein Problem mit der automatischen Hintergrundaktualisierung bei bestimmten Android-Geräten behoben wird. Nach einem Update müssen die Nutzerinnen und Nutzer die App einmal öffnen und in den Einstellungen die „Priorisierte Hintergrundaktivität“ aktivieren. Der Hintergrund: Bestimmte Android-Geräte verhindern, dass Apps dauerhaft im Hintergrund laufen. Die Hersteller wollen so den Akkuverbrauch minimieren. Dies gilt auch für die Corona-Warn-App. Bei den betroffenen Geräten wurden die gespeicherten Codes daher nicht automatisch mit dem Server abgeglichen – sondern nur, wenn die App geöffnet wurde oder die Einstellungen entsprechend angepasst waren. Wichtig: Trotz dieser Einschränkung hat die App stets anonyme Codes mit anderen Smartphones ausgetauscht, die sich in der Nähe befinden. Das Problem war schon länger bekannt. In den Entwickler-FAQ zur Corona-Warn-App wird erläutert, wie es behoben werden kann. Auch betriebssystembedingte Einschränkungen bei der automatischen Warnung bei iOS-Geräten sind nun behoben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Corona-Warn-App funktioniert gut - wie bei allen Neuentwicklungen gibt es technische Herausforderungen. Darauf wiesen der Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG und der Vorstandssprecher der SAP SE in einer gemeinsamen Erklärung hin. „Wir wollen noch mehr Menschen von der App überzeugen. Denn sie ist ein wichtiges Hilfsmittel im Kampf gegen die Pandemie. Jeder, der sie nutzt, macht einen Unterschied.“

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Ziel der „Schlussfolgerungen zur Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen“ ist es, das Vertrauen der Reisenden in den öffentlichen Personenverkehr wiederherzustellen und das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu minimieren. So befürwortet der Rat eine Reihe grundlegender Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen, die für alle grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehrsdienste gelten sollen. Dazu zählen unter anderem:

  • Einhaltung des physischen Abstands oder, falls nicht möglich, das Tragen von Masken,
  • verstärkte Nutzung digitaler Fahrkartenausstellung und digitaler Fahrkartenkontrollen,
  • Einhaltung hoher Standards für die Frischluftzirkulation und Reinlichkeit in Verkehrsmitteln.

Der Rat ersucht außerdem die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die Koordinierung der Anwendung der Verkehrsleitlinien und -empfehlungen fortzusetzen, die auf nationaler und EU-Ebene betreffend Covid-19 erlassen wurden.

Den vollständigen Wortlaut der Vereinbarung finden Sie hier (engl.).

 

+++ Freitag, 24. Juli +++

Zur Erforschung von Coronavirus-Impfstoffen investiert die Europäische Kommission 100 Millionen Euro in ein Projekt der internationalen Forschungsallianz CEPI, berichtet die Bundesregierung auf ihrer Website. Die finanziellen Mittel sind Teil des EU-Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont 2020“. Das Projekt zielt insbesondere auf effektive Präventionsmaßnahmen gegen Covid-19 und Behandlungen sowie eine rasche Impfstoffproduktion. Die Europäische Kommission sowie die entsprechenden Regierungen und internationale Partner haben für den allgemeinen Zugang zu Tests, Behandlungen und Impfstoffen insgesamt 15,9 Milliarden Euro zugesagt.

Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Pressemitteilung der Europäischen Kommission

 

+++ Donnerstag, 23. Juli +++

Ab sofort gibt es die Corona-Warn-App auch auf Türkisch. Sie kann kostenlos für die Betriebssysteme iOs und Android in den App Stores sowie bei Google Play heruntergeladen werden. Damit ist die App nun in insgesamt drei Sprachen - Deutsch, Englisch und Türkisch - verfügbar. Auch die Hotline zur App (+49 800 7540 001) wird mit der neuen Sprachversion nun auch in türkischer Sprache bedient. Um die bereits heruntergeladene deutsche Version der Corona-Warn-App auf Türkisch zu nutzen, muss das neue Update installiert werden. Zudem ist es notwendig, dass die Systemsprache des Telefons auf Türkisch eingestellt ist.

Die Corona-Warn-App zählt bisher bereits mehr als 16 Millionen Downloads. Die Anwendung hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der Corona-Warn-App sind vollkommen freiwillig.

Lesen Sie auch wichtige Fragen und Antworten zur Anwendung. Weitere Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie außerdem hier.

 

+++ Dienstag, 21. Juli +++

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben am Dienstagmorgen einen Aufbaufonds von 750 Milliarden Euro beschlossen. Darunter sind Zuschüsse der Europäischen Union von 390 Milliarden Euro vorgesehen sowie Garantien. So sollen insbesondere die von der Corona-Pandemie stark getroffenen Staaten unterstützt werden. Zudem wurde ein EU-Haushaltsrahmen von 2021 bis 2027 mit einem Volumen von 1,074 Milliarden Euro beschlossen. „Das war nicht einfach“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Anschluss an die Verhandlungen, aber es zähle, „dass wir uns am Schluss zusammengerauft haben“. Die 27 Staats- und Regierungschefs hatten seit Freitag in Brüssel über einen Finanzrahmen im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beraten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Mit insgesamt 45 Millionen Euro stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Erforschung wirksamer Strategien und Therapien gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Erkrankung Covid-19. Die Investition soll knapp 90 herausragenden Projekten zugutekommen, erklärte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. So sollen Projekte zur Erforschung rund um das Virus kurzfristig auf den Weg gebracht werden. Dabei gehe es insbesondere um Strategien zur Prävention und Bekämpfung des Virus wie etwa einen wirksamen Impfstoff und Arznei. Karliczek betonte, dass noch nie so viele Mittel für die Wissenschaft mobilisiert worden seien wie in Zeiten der Corona-Pandemie. Dabei habe die Wissenschaft Vertrauen in der Bevölkerung gewonnen. Für den Förderaufruf, der Anfang März startete, waren zunächst finanzielle Mittel des Bundes von 15 Millionen Euro vorgesehen. Dafür galten besondere Bedingungen: In einem besonders schnellen Verfahren wurden weit über 500 Projektideen von unabhängigen Expertinnen und Experten begutachtet. Karliczek betonte, dass man bei der Erforschung immer die europäische Perspektive im Blick habe. „Nur gemeinsam können wir die Pandemie bewältigen.“

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++ Montag, 20. Juli +++

Bundesweit gilt weiterhin einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, Hygieneregeln zu beachten, Alltagsmasken zum Beispiel in Geschäften, Bussen und Bahnen zu tragen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern finden die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie weiter eine hohe Zustimmung. So halten es 87 Prozent der Menschen in Deutschland für richtig, dass es weiterhin eine Maskenpflicht beim Einkaufen gibt. Laut Politbarometer der Forschungsgruppe Wahlen meinen zudem generell 73 Prozent der Befragten, dass die vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckungen sehr viel oder viel dabei helfen, die Verbreitung von Coronaviren zu verringern. Die Abstandsregelung halten 90 Prozent der Menschen für angemessen, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung für seinen Corona-Monitor ermittelt hat. Auch die Akzeptanz für die Maßnahmen der Bundesregierung insgesamt ist hoch. Knapp zwei Drittel bewerten die im März von der Politik beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie als genau richtig, wie aus der BMG- „Corona-Bund-Studie“ unter Beteiligung unter anderem des ifo-Instituts, von Forsa und der Charité Berlin hervorgeht.

 

+++ Freitag, 17. Juli +++

Bund und Länder haben sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um regionale Covid-19-Ausbrüche zielgerichtet zu bekämpfen. Kommt es in einem bestimmten „Cluster“, etwa einem Unternehmen, einer Freizeitgruppe oder bei einer Familienfeier zu einem Ausbruch, werden bewährte Maßnahmen ergriffen: Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung der betroffenen Personen und ihrer Kontakte. Bei einem weiteren Anstieg der Infektionen über das „Cluster“ hinaus, werden die Eindämmungsmaßnahmen ausgeweitet. Reisende aus einem besonders betroffenen Gebiet dürfen nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden bzw. ohne Quarantänemaßnahmen in ein Land einreisen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten Test vorlegen können. Reiserückkehrer aus dem Ausland und andere Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich weiterhin nach Ankunft auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Den Bund-Länder-Beschluss im Wortlaut finden Sie hier PDF, 59 KB, nicht barrierefrei . Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier.

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Mit Blick auf Mallorca-Partys ohne Sicherheitsabstand hat Bundesaußenminister Heiko Maas auf die Bedeutung der Schutzmaßnahmen auch im Urlaub hingewiesen. Viele Urlaubsregionen hätten monatelang hart daran gearbeitet, dass Touristen jetzt wieder einreisen können. „Die Regelungen dienen dem Schutz: der Menschen vor Ort, der Freunde und Familien in Deutschland, zu denen wir zurückkehren und letztlich auch den Urlauberinnen und Urlaubern selbst“, so Maas im Interview mit der Funke-Mediengruppe. Maas erklärte zu den Bildern von Mallorca, wo am Wochenende Hunderte gefeiert hatten, ohne Schutzmasken zu tragen und den Sicherheitsabstand einzuhalten: „So ein Verhalten ist nicht nur gefährlich, sondern auch rücksichtslos gegenüber allen, die auch in Sicherheit ihren Urlaub verbringen möchten.“

Hier lesen Sie das ganze Interview mit Bundesaußenminister Maas.

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1,8 Millionen Selbstständige, kleinere Handwersbetriebe und Freiberufler haben bisher Zuschüsse in der Corona-Pandemie beantragt - um Kosten wie Miete oder Leasingraten abzurechnen und nicht gezwungen zu sein, das Geschäft aufzugeben. Mehr als 14 Milliarden Euro sind ausgezahlt worden. Das sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einer Fragerunde auf Twitter. Ebenso wies er auf Kredite und Hilfen für den Mittelstand und größere Unternehmen hin. Durch die Corona-Pandemie habe es für die Wirtschaft eine harte Landung gegeben, so Altmaier. Deutschland sei im Vergleich zu vielen anderen in Europa und außerhalb von Europa bislang aber gut durch die Krise gekommen. „Wir sehen dass der Optimismus langsam zurückkehrt. Das ist sehr gut. Wir sehen, dass auch das Wachstum langsam zurückkehrt“, sagte der Bundeswirtschaftsminister.

Die Fragerunde mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier können Sie hier im Video anschauen.

 

+++ Donnerstag, 16. Juli +++

Auch wenn sich in Deutschland die Zahl der neuen Fälle über die vergangenen Wochen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau stabilisiert hat - weltweit breitet sich die Coronavirus-Pandemie weiter stark aus. So verzeichnete etwa die Johns Hopkins-Universität (Baltimore, USA) am Mittwoch insgesamt rund 13,3 Millionen Infektionen und bisher mehr als 578.000 Todesfälle. „Auf der Welt haben wir so starke Zunahmen wie noch gar nicht vorher“, sagte der Präsident des Robert Koch-Instituts in Berlin, Prof. Dr. Lothar Wieler. Die Pandemie sei weltweit sehr stark unterwegs und nahezu alle Länder meldeten Fälle. Wie er bei einer Pressekonferenz am Montag erläuterte, sei in dem kurzen Zeitraum von nur fünf Tagen zuvor die Zahl der Infektionen um eine Million gestiegen.

„Wir sehen vor allen Dingen einen Anstieg von neuen Fällen aus Ländern, die trotz steigender Fallzahlen die Maßnahmen wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen lockern beziehungsweise gelockert haben“, so Wieler. Er unterstrich, das Virus sei ein binärer Organismus, der nichts weiter möchte als sich zu vermehren. „Und wenn wir ihm die Chance geben, dann tut er das.“ Wieler appellierte daran, sich weiter an die AHA-Regeln zu halten - Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. Den aktuellen Lagebericht des RKI finden Sie hier. Zahlen und weitere Informationen zu Covid-19 in anderen Ländern finden Sie beim European Centre for Disease Prevention and Control der Europäischen Union (auf Englisch).

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Die Regierung der USA will nun doch keine ausländischen Studentinnen und Studenten ausweisen, die wegen der Corona-Pandemie nur an Online-Kursen teilnehmen können. Die Regierung von Präsident Donald Trump zog Pläne für eine Aberkennung von Studentenvisa ab dem Wintersemester zurück, die sie in der vergangenen Woche angekündigt hatte. Gegen das umstrittene Vorhaben waren mehrere Universitäten und Bundesstaaten vor Gericht gezogen. Rund 9200 deutsche Studentinnen und Studenten befinden sich in den USA. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek begrüßte die Entscheidung der US-Regierung und dass Studierende nun wieder Sicherheit über ihren Status hätten: „Wissenschaft und Forschung leben vom Austausch, gerade vom internationalen Austausch. Das muss auch in Zeiten der Pandemie gelten.“ Gerade in diesen Zeiten zeige sich, „dass die Wissenschaft weltweit nur gemeinsam in der Lage ist, diese Pandemie unter Kontrolle zu bringen.“

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Kultur ist „fundamental für unsere Demokratie“ - das unterstreicht die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters. „Wir brauchen Museen, Theater und Konzerthäuser nicht nur als Kulturorte, sondern auch als soziale Orte, an denen wir mit anderen Menschen zusammenkommen und uns austauschen“, sagte sie im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Grütters verwies zugleich auf die Folgen der Corona-Pandemie. „Je länger die Rückkehr zur Normalität dauert, desto dramatischer wird die Lage für die Künstlerinnen und Künstler“. Online entstünden „im Kulturbereich gerade in atemberaubendem Tempo neue digitale Angebote“. Hier könne der Kulturbereich stärker aus der Krise herauskommen als er hineingegangen ist. Die Bundesregierung hat mit dem Programm „Neustart Kultur“ ein Rettungspaket über eine Milliarde Euro aufgelegt. Als Teil davon läuft das Programm für Corona-bedingte Umbaumaßnahmen an, wovon insbesondere Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren profitieren. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

+++ Mittwoch, 15. Juli +++

Arbeiten im Homeoffice - vor der Corona-Pandemie war es wenig verbreitet, mit ihrem Beginn wurde es für viele Familien Alltag. Im Jahr 2018 gaben nur 5,3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland an, mindestens die Hälfte der Tage zuhause zu arbeiten. Im April 2020 arbeiteten 23 Prozent der Beschäftigten überwiegend im Homeoffice. Das geht aus Zahlen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden hervor. In Deutschland leben demnach gegenwärtig rund 14,6 Millionen Eltern mit 11,1 Millionen minderjährigen Kindern und Jugendlichen im Haushalt. Vor allem Eltern mit jüngeren Kindern unter zwölf Jahren hätten in dieser Zeit durch Kurzarbeit, Homeoffice und Kontaktbeschränkungen vor großen Herausforderungen gestanden, so das BiB. Die Studie zeige aber unter anderem auch, dass die Geschlechterunterschiede bei der Haus- und Familienarbeit geringer geworden seien. Väter in Kurzarbeit etwa würden mehr Familienarbeit übernehmen - und das durchaus positiv sehen. Der Direktor des Bundesinstituts, Prof. Dr. Norbert F. Schneider, sieht in der Corona-Phase auch einen Lernprozess für die Arbeitsorganisation der Zukunft:  „Es ist davon auszugehen, dass die Erfahrungen während des Lockdowns langfristig zu einer neuen Balance von An- und Abwesenheit am Arbeitsplatz führen werden. „

Hier lesen Sie mehr zur Studie  „Eltern während der Corona-Krise „.

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„Das Thema Impfstoff beobachten wir natürlich mit ganz besonderer Aufmerksamkeit „, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek am Dienstag bei einem Besuch im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Weltweit werde unter Hochdruck an der Entwicklung eines Impfstoffs gegen Covid-19 gearbeitet, denn um wieder dauerhaft zu einer Form von Normalität zurückkehren zu können, sei ein Impfstoff ein ganz entscheidender Baustein, so Karliczek.

Sie hob die Forschung nach einem Impfstoff gegen das SARS-CoV-2-Virus des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung hervor. Das Projekt stehe für eine gute Zusammenarbeit universitätsübergreifend und darüber hinaus. Im Fokus weiterer aktueller Vorhaben stehen die medizinischen Folgen einer Covid-19-Erkrankung, zum Beispiel für menschliche Herz- und Gefäßsysteme. Am Nachmittag informierte sich die Bundesforschungsministerin auch in der Universität zu Lübeck über die aktuelle Corona-Forschung.  „Forschung ist im Kampf gegen das Corona-Virus ein wesentlicher Schlüssel „, sagte sie.

Die Bundesregierung hat ein nationales Sonderprogramm mit einem Volumen von bis zu 750 Millionen Euro aufgelegt, um die Forschung an Impfstoffen gegen das Coronavirus zu stärken und Vorsorge für die Produktion zu treffen.

Mehr zum Besuch der Bundesforschungsministerin in den Universitätskliniken lesen Sie hier.

 

+++ Dienstag, 14. Juli +++

„Wir haben unser Land bis hierhin gut durch die Krise geführt. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen großen Anteil daran“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Angesichts der beginnenden Urlaubszeit warnte er jedoch davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen. Die Corona-Pandemie sei noch nicht vorbei, das gelte vor allem mit Blick auf die Welt. Denn die Infektionszahlen weltweit seien so hoch wie noch nie zuvor. „Die Gefahr einer zweiten Welle ist real“, so der Bundesgesundheitsminister. Spahn appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, weiter Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und überall dort, wo es vorgesehen ist, Alltagsmasken zu tragen. Besorgt sei er über die Bilder vom Wochenende von Mallorca. „Wir müssen sehr aufpassen, dass der Ballermann kein zweites Ischgl wird“ - als Synonym dafür, dass dort ohne das Einhalten von Regeln und ohne aufeinander zu achten gefeiert wird. „Im Zweifel sollten wir einmal zu viel zu vorsichtig sein als einmal zu wenig. Das gilt auch und gerade im Urlaub“, sagte Spahn.

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat dazu aufgerufen, die gemeinsame Bekämpfung der Corona-Folgen „zu einem Wendepunkt für die Europäische Union zu machen“. Die EU müsse jetzt „alles daran setzen, um mit voller Kraft aus der Krise zu kommen“, betonte Scholz vor der ersten Sitzung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister unter deutscher Ratspräsidentschaft. Das Treffen fand als Videokonferenz statt. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage, aber auch mit Blick auf Herausforderungen wie den Klimaschutz und die Digitalisierung brauche es ein starkes und ein souveränes Europa, so Scholz. „Wir wollen das beste Europa, das wir seien können. Dafür wollen wir den nächsten Schritt gehen“, so der Minister. Priorität habe für Deutschland die Einigung auf ein Wiederaufbau-Paket und dessen Umsetzung. Die Mitglieder des ECOFIN haben sich vorgenommen, „die nötigen legislativen Begleitprozesse und Entscheidungen zu treffen“, sobald die Grundlinien eines Wiederaufbauprogramms vorlägen. Weitere Themen der Konferenz waren die Konvergenzberichte der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank sowie der Abschlussbericht des High-Level-Forums zur Europäischen Kapitalmarktunion.

Mehr Informationen zur ersten Sitzung des ECOFIN-Rats finden Sie hier. 

 

+++ Montag, 13. Juli +++

Das Corona-Hilfsprogramms „Neustart Kultur“  der Bundesregierung läuft an. Zu den ersten Empfängern von Mitteln aus dem Milliarden-Paket gehören sechs Bundeskulturfonds. Sie erhalten insgesamt bis zu 50 Millionen Euro. Die Fonds leisten ihrerseits schwerpunktmäßig direkte Künstlerhilfe - etwa über Stipendien. Finanziell gestärkt werden damit die Stiftung Kunstfonds, der Deutsche Literaturfonds e.V., der Fonds Darstellende Künste e.V., der Fonds Soziokultur e.V., der Deutsche Übersetzerfonds e.V. und der Musikfonds e.V. Aus Mitteln des „Neustart“ -Programms unterstützt der Bund zudem die Frankfurter Buchmesse mit vier Millionen Euro. Die Buchmesse, die vom 14. bis 18. Oktober stattfinden soll, wird die Mittel dazu nutzen, die Standgebühren für kleine und mittlere Verlage um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Zudem soll mit den Fördermitteln eine digitale Plattform weiter ausgebaut werden. „Auch die Verlags- und Buchbranche leidet stark unter der Coronakrise“ , betonte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Deshalb begrüße sie es sehr, dass die weltweit größte Buchmesse trotz der erschwerten Bedingungen stattfindet. „Das wollen wir unterstützen“ , so Grütters.  Das Programm „Neustart Kultur“  in Höhe von einer Milliarde Euro wurde in der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es besteht aus vier Teilprogrammen: „Pandemiebedingte Investitionen“ , „Stärkung der Kulturwirtschaft“ , „Unterstützung alternativer, auch digitaler Kulturangebote“  und Hilfen bei „pandemiebedingten Einnahmeverlusten und Mehrbedarfen der vom Bund geförderten Häuser und Projekte“ .

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat dazu aufgerufen, die gemeinsame Bekämpfung der Corona-Folgen „zu einem Wendepunkt für die Europäische Union zu machen“ .  Die EU müsse jetzt „alles daran setzen, um mit voller Kraft aus der Krise zu kommen“ , betonte Scholz vor der ersten Sitzung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister unter deutscher Ratspräsidentschaft. Das Treffen fand als Videokonferenz statt. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage, aber auch mit Blick auf Herausforderungen wie den Klimaschutz und die Digitalisierung brauche es ein starkes und ein souveränes Europa, so Scholz. „Wir wollen das beste Europa, das wir seien können. Dafür wollen wir den nächsten Schritt gehen“ , so der Minister. Priorität habe für Deutschland die Einigung auf ein Wiederaufbau-Paket und dessen Umsetzung. Die Mitglieder des ECOFIN haben sich vorgenommen, „die nötigen legislativen Begleitprozesse und Entscheidungen zu treffen“ , sobald die Grundlinien eines Wiederaufbauprogramms vorlägen. Weitere Themen der Konferenz waren die Konvergenzberichte der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank sowie der Abschlussbericht des High-Level-Forums zur Europäischen Kapitalmarktunion.

Mehr Informationen zur ersten Sitzung des ECOFIN-Rats finden Sie hier.

 

+++ Donnerstag, 9. Juli +++

„Die höchste Priorität der deutschen Ratspräsidentschaft ist es, dass Europa geeint und gestärkt aus der Krise kommt“ , sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Rede vor dem Europäischen Parlament. Es gehe aber nicht nur um eine kurzfristige Stabilisierung - sondern um ein Europa, das sich selbstbewusst und mutig den Aufgaben der Gegenwart stellt, das zukunftsfähig ist, das innovativ und nachhaltig seinen Platz in der Welt behauptet.Dieser Überzeugung folge auch die deutsch-französische Initiative von Mitte Mai, so die Kanzlerin. Mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte sie einen europäischen Aufbaufonds in Höhe von 500 Milliarden Euro vorgeschlagen. Sie freue sich, dass die Europäische Kommission viele Aspekte der deutsch-französischen Initiative in ihrem Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen und zum Aufbauprogram berücktsichtigt. Ziel sei eine möglichst rasche Einigung. Deutschland hat zum 1. Juli für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen - unter dem Motto „ Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ . „ Die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen wird unsere Ratspräsidentschaft prägen. Zugleich müssen wir immer auch die weiterhin bestehenden anderen großen Herausforderungen unserer Zeit im Blick haben“ , sagte die Kanzlerin.

Hier lesen Sie einen ausführlichen Bericht zur Rede der Kanzlerin.

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Die EU-Kommission hat dem zentralen Regelwerk zur Gewährung von Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zugestimmt. Der Fonds soll dabei helfen, Unternehmen zu unterstützen, die vor der Krise gesund und wettbewerbsfähig waren. Der Fonds soll die Liquidität und die Ausstattung der Unternehmen mit Eigenmitteln gewährleisten. Für viele Firmen sind die Folgen der Corona-Pandemie gravierend: Etliche geraten unverschuldet in Liquiditätsengpässe, Arbeitsplätze sind bedroht. Die Bundesregierung hat deshalb schon im März die Errichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist sicher: „ Mit dem grünen Licht aus Brüssel können wir nun den Wirtschaftsstabilisierungsfonds schnell an den Start bringen. Damit können wir insbesondere größeren Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständlern noch besser durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie helfen.“

Weitere Informationen zum Fonds erhalten Sie hier.

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Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland die Krise schnell überwindet. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer können die Zuschüsse für betroffene Firmen beantragen. Dazu steht seit heute eine  Antragsplattform bereit. Nach erfolgreicher Registrierung können dort ab dem 10. Juli und bis spätestens 31. August 2020 online Anträge gestellt werden.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe gibt es hier.

 

+++ Mittwoch, 8. Juli +++

Die Bundesregierung hat ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen, das die Finanzierung von Exportgeschäften erleichtert. Den bewährten staatlichen Exportkreditgarantien ( „Hermes-Bürgschaften“) kommt in der aktuellen Situation eine besonders hohe Bedeutung zu. Sie sichern Auslandsgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab, beispielsweise auch bei Zahlungsschwierigkeiten ausländischer Kunden. Exporteure und exportfinanzierende Banken sollen unter anderem verbesserte Finanzierungsbedingungen für neue Exportgeschäfte bekommen, zum Beispiel reduzierte Anzahlungen und verzögerte Rückzahlungen bei bestimmten Geschäften.  „Wir entlasten Unternehmen, die plötzlich und unverschuldet vor existentiellen Herausforderungen stehen. Gleichzeitig schaffen wir im Ausland neue Anreize, um Waren und Dienstleistungen aus Deutschland zu bestellen“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Hier lesen Sie mehr zum 5-Punkte-Maßnahmen-Paket.

 

+++ Dienstag, 7. Juli +++

Alltagsmasken bleiben gerade in der Ferienzeit ein unverzichtbares Mittel, um die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie niedrig zu halten. Das hat Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag betont. Im Bus, in der U-Bahn oder im Einzelhandel „soll es bei der Pflicht bleiben, Masken zu tragen“ , sagte Seibert in der Bundespressekonferenz.

Die Mobilität in Deutschland steige wieder stark an, so Seibert. „ Und diese neue Mobilität ist zu begrüßen. Die macht unser Leben leichter, sie macht unser Leben schöner.“  Sie müsse aber einhergehen mit der Beachtung der Regeln, die im Kampf gegen diese Pandemie so gut gewirkt haben: Abstandhalten, Einhalten der Hygieneregeln und eine Maskenpflicht, wo es nötig ist. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn sprach sich für den weiteren Gebrauch von Alltagsmasken aus: „ Ich verstehe die Ungeduld“ , so Spahn. Es sei nicht immer angenehm, eine Maske zu tragen. In geschlossenen Räumen aber und da, wo ein Mindestabstand nicht immer gewährleistet sei, „ können Alltagsmasken einen Unterschied machen, um sich und vor allem um andere zu schützen“ , sagte Spahn im Interview mit dem Deutschlandfunk.

Ein kurzes Video zur wichtigen AHA-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) können Sie hier sehen.

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Bei einer Videokonferenz-Ratstagung haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Europäischen Union darüber ausgetauscht, wie die Bürgerinnen und Bürger mit der Einschränkung ihrer Rechte in den Anfangsmonaten der Corona-Pandemie umgegangen sind. „Parlamente und Gerichte waren auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig“ , sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Und sie betonte: „Keine Freiheit darf nur einen Tag länger eingeschränkt bleiben als unbedingt nötig.“  An der Tagung nahmen unter dem Vorsitz der deutschen Bundesjustizministerin die 26 weiteren Justizministerinnen und -minister der EU sowie die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz, Věra Jourová, der Kommissar für Justiz, Didier Reynders, der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, und aus dem Europäischen Parlament die Vorsitzenden des Rechtausschusses (JURI), Adrián Vázquez Lázara, und des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), Juan Fernando López Aguilar, teil. Ebenfalls im Mittelpunkt der Gespräche stand das Thema Kampf gegen Hass und Hetze und Desinformation in Zeiten von Corona. Vor allem die Covid-19-Pandemie ging mit einer massiven Welle falscher Informationen und Versuchen einher, gesellschaftliche Debatten zu beeinflussen und zu verfälschen. Mehr zum Treffen der EU-Justizminister lesen Sie hier.

 

+++ Freitag, 3. Juli +++

Der Bundestag hat das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Konjunktur- und Zukunftspaket verabschiedet. Dieses sieht weitere 24 Milliarden Euro für Maßnahmen gegen wirtschaftliche Folgen durch die Corona-Pandemie vor. Das Geld soll dafür eingesetzt werden, Arbeitsplätze und Wohlstand langfristig zu sichern sowie die Wirtschaft schnell wieder in Schwung zu bringen. Der Beschluss des Bundestags zum Konjunkturpaket zeige die Stärke und Schnelligkeit der Demokratie, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Mit der Entscheidung habe das Plenum die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit jetzt Familien, Kommunen und Unternehmen gestützt werden. Mit beiden Nachträgen - der erster Nachtrag vom März 2020 betrug 122,5 Milliarden Euro - sieht der Bundeshaushalt 2020 Gesamtausgaben von 508,5 Milliarden Euro vor. Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 71,3 Milliarden Euro. Zur Finanzierung wird Deutschland in diesem Jahr Kredite in Höhe von 217,8 Milliarden Euro aufnehmen.

Den ausführlichen Bericht zum Nachtragshaushalt lesen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesfinanzministerium.

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Um künstlerisches Arbeiten auch während der Corona-Pandemie zu ermöglichen, hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters ein einmaliges Hilfsprogramm aufgelegt: Bis zu 5,4 Millionen Euro stehen in diesem Rahmen an Soforthilfen für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Über die Förderanträge wurde nun entschieden. Insgesamt 27 freie Klangkörper erhalten jeweils bis zu 200.000 Euro. Gefördert werden unter anderem die Akademie für Alte Musik Berlin, das Ensemble Musikfabrik und das Mahler Chamber Orchestra. Das Hilfsprogramm läuft bis Ende des Jahres 2020. Die Mittel stammen aus dem Förderprogramm "Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland", das von Januar 2021 an regulär fortgesetzt werden soll.

Die 27 geförderten freien Orchester und Ensembles können Sie hier einsehen. Mehr Informationen zum Hilfsprogramm finden Sie hier. Einen Überblick darüber, wie die Bundesregierung Kultur- und Medienschaffende während der Corona-Pandemie unterstützt, geben wir hier.

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Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Gutschein anbieten. Auf diese Weise sollen Reiseunternehmen vor Insolvenzen geschützt werden. Neben der Unterstützung des Veranstalters bringt der Gutschein einen weiteren Vorteil für den Kunden: Für den Fall, dass die Insolvenzversicherung des Anbieters nicht ausreicht, erhält er darüber hinaus eine staatliche Garantie bis zum vollen Reisewert. Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises an den Kunden zurückzuzahlen. Reisende können den Gutschein auch ablehnen und damit die sofortige Erstattung beanspruchen. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich im Falle der Insolvenz des Veranstalters der Anspruch nur auf einen Teil des Reisewertes beläuft. Weitere Details finden Sie hier.

 

+++ Donnerstag, 2. Juli +++

Seit dem 1. Juli leitet Deutschland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Ein zentrales Thema: die Covid-19-Pandemie und ihre gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ wird Deutschland in den kommenden sechs Monaten verstärkt zur Gestaltung Europas beitragen und sich dafür einsetzen, dass Europa gestärkt aus der Krise hervorgeht. Dabei geht es um den Rückgewinn von wirtschaftlicher Stärke und Wettbewerbsfähigkeit, aber auch um den sozialen Zusammenhalt.

„Ich darf im Namen der gesamten Bundesregierung sagen, dass wir entschlossen sind, alles zu tun, dass wir als Europäerinnen und Europäer gemeinsam vorankommen“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung im Bundestag. 

Einen ausführlichen Bericht über den Auftakt der Ratspräsidentschaft finden Sie hier.

Neben der Bewältigung der Corona-Pandemie will Deutschland wichtige Themen wie den Klimaschutz, die Digitalisierung und die Rolle Europas in der Welt angehen.

Wichtige Fragen rund um die deutsche EU-Ratspräsidentschaft beantworten wir hier. Die offizielle Webseite der Ratspräsidentschaft finden Sie unter " eu2020.de". Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Europa.

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Mit der Entscheidung, Bürgerinnen und Bürgern aus ausgewählten Drittstaaten die Einreise nach Deutschland wieder zu gestatten, folgt das Bundeskabinettt einer Empfehlung des Rats der Europäischen Union. Dieser hatte vorgeschlagen, Einschränkungen für Drittstaaten mit geringem Infektionsgeschehen schrittweise aufzuheben. Die Liste der Staaten soll alle zwei Wochen auf Grundlage der neuesten epidemiologischen Lage aktualisiert werden. Als Drittstaaten werden solche Staaten bezeichnet, die nicht der Europäischen Union angehören.

Deutschland erlaubt Einreisen zunächst aus den folgenden Staaten: Australien, Georgien, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Thailand, Tunesien sowie Uruguay. Für drei weitere Staaten (China, Japan und Südkorea) werden die Einreisebeschränkungen unter der Voraussetzung aufgehoben, dass diese Staaten ihrerseits die Einreisemöglichkeiten für deutsche Bürgerinnen und Bürger erweitern. Darüber hinaus soll die Einreise für Reisende aus Drittstaaten bei Vorliegen eines „wichtigen Reisegrundes“ möglich sein. Solch ein Reisegrund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Reisende ein bestehendes Aufenthaltsrecht in Deutschland vorweisen kann, im Bereich Gesundheit, Altenpflege oder Gütertransport tätig ist oder die Einreise im Rahmen des Familiennachzugs erfolgt.

Unabhängig von den Einreisemöglichkeiten gilt in Deutschland weiter eine Quarantänepflicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in allen Bundesländern für Ein- und Rückreisende aus den vom RKI festgelegten Risikogebieten. Dies gilt mit Ausnahme von Passagieren im Transitverkehr grundsätzlich auch für Reisende mit wichtigem Reisegrund. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt bei aktuellem Negativ-Test.

Mehr zur schrittweisen Aufhebung der Einreiseisebeschränkungen lesen Sie hier. Wichtige Fragen rund um das Reisen in Corona-Zeiten beantworten wir hier

 

+++ Mittwoch, 1.Juli +++

Beim Baden im See oder im Freibad besteht laut Umweltbundesamt keine erhöhte Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus. Durch die Verdünnung im Wasser beziehungsweise die ständige Wasseraufbereitung im Frei- und Hallenbad ist eine Infektion äußerst unwahrscheinlich. Auch die WHO sieht keine Hinweise auf eine Übertragung des Coronavirus über das Wasser. Grundsätzlich sollten aber Personen, die unter einer akuten Atemwegsinfektion oder Durchfallerkrankung leiden, nicht baden gehen, um andere nicht zu gefährden. Für den Besuch am See oder im Freibad gilt: Halten Sie die Kontaktbeschränkungen sowie einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein und beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln. Viele Bäder sind dazu übergegangen, den Einlass zu beschränken und Innenduschen und Umkleidekabinen zu sperren. Informieren Sie sich über die Regeln direkt bei Ihrem Bundesland, vor Ort in der Gemeinde oder beim jeweiligen Betreiber des Bades. Fragen und Antworten zum Baden trotz Corona finden Sie hier

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Seit Beginn der Förderprogramme am 23. März 2020 haben zehntausende Unternehmen von den Kredithilfen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Pandemie profitiert. „Die Hilfen kommen an und zwar genau dort, wo sie gebraucht werden, nämlich vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Bis Ende Juni sind bei der staatlichen Förderbank KfW etwa 70.000 Kreditanträge in einem Gesamtvolumen von rund 50 Milliarden Euro eingegangen. 99 Prozent der eingegangenen Anträge sind bereits final entschieden. Das zugesagte Volumen liegt bei 33,5 Milliarden Euro - lediglich großvolumige Kreditanträge befinden sich noch in der Prüfung.

Von den Anträgen haben 98,5 Prozent ein Volumen von maximal drei Millionen Euro - insgesamt 19,5 Milliarden Euro. Damit haben zum überwiegenden Teil kleine und mittlere Unternehmen von der KfW-Corona-Hilfe profitiert. 26 Milliarden Euro entfallen auf rund 350 Antragssteller mit einem Kreditvolumen von mehr als zehn Millionen Euro. Die stärkste Nachfrage gab es von Ende April bis Anfang Mai. In dieser Zeit gingen mehr als 30.000 Anträge ein. In der Spitze hat die KfW - zusätzlich zu ihrem regulären Fördergeschäft - mehr als 2.000 Anträge pro Tag entgegengenommen und überwiegend sofort zugesagt.

 

+++ Montag, 29. Juli +++

Bundeskanzlerin Merkel betonte gemeinsame Anstrengungen Deutschlands und Frankreichs beim wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas nach der Corona-Pandemie. Deutschland, Frankreich und die Europäische Union stünden vor ökonomischen Herausforderungen, wie man sie noch nie gehabt habe. „Wir kommen nur gemeinsam voran“, sagte Kanzlerin Merkel bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Macron. Deshalb wollten sich beide Länder dafür einsetzen, dass „Europa gut und heil durch die Krise kommt, die noch lange andauern wird“. Neben dem Wiederaufbauprogramm hob die Kanzlerin weitere Schwerpunkte für die EU-Ratspräsidenschaft hervor, die Deutschland ab dem 1. Juli inne hat und Frankreich im Jahr 2022. Deutschland und Frankreich hätten sich vorgenommen, dabei eine Rolle zu spielen, die deutlich mache: „Europa ist unsere Zukunft“, so Merkel. Dabei werde es vor allem um den Klimaschutz gehen, um zunehmende Souveränität in der Digitalisierung sowie um internationale Beziehungen der EU - beispielsweise zu Afrika, zu China und um das transatlantische Verhältnis. Im Mai hatten Deutschland und Frankreich eine gemeinsame Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas auf den Weg gebracht. Das Ziel: Europa soll gestärkt, geeint und solidarisch aus der Krise hervorgehen. Dafür sollen 500 Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Lesen Sie hier Weiteres zum Treffen in Meseberg und sehen Sie auch das Video.

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Bundestag und Bundesrat haben die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Absenkung der Mehrwertsteuer und weitere steuerliche Hilfen gebilligt. Die Mehrwertsteuersätze sinken von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze sollen bereits ab dem 1. Juli gelten und sind bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und zugleich die Binnennachfrage zu beleben. Die Beschlüsse sind Teil des von der Regierungskoalition vereinbarten Konjunkturpakets. Um die Wirtschaft zu entlasten, wurden zudem steuerliche Hilfen für Unternehmen beschlossen. Dazu zählen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Betriebsgüter, eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und erweiterte Möglichkeiten bei der Verrechnung von Verlusten.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier. Antworten zu häufig gestellten Fragen in Bezug zur Senkung der Mehrwertsteuer gibt es hier. Weitere Informationen zum Konjunkturpaket hat auch das Bundesfinanzministerium zusammengestellt.

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Der Bundestag hat dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind beschlossen, der Bundesrat hat dem zugestimmt. Der Bonus wird in zwei Tranchen von je 150 Euro in den Monaten September und Oktober zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Er wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Auf den Kinderfreibetrag - von dem Familien mit höherem Einkommen profitieren - wird er hingegen angerechnet. Der Kinderbonus kommt somit gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute. Da Alleinerziehende wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert sind, wird der Entlastungsbeitrag zudem deutlich angehoben. Der Beitrag mindert die Grundlage für die Steuerberechnung. Das heißt, der oder die Betroffene muss weniger vom Einkommen versteuern. Er wird von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben und damit mehr als verdoppelt. Diese Anhebung gilt für die Jahre 2020 und 2021.

Weitere Informationen zum Konjunkturpaket finden Sie hier sowie auf der Seite es hat auch das Bundesfinanzministerium. Mehr zum Kinderbonus lesen Sie hier. Einen Überblick zu Corona-Hilfen für Familien gibt es hier

 

+++ Sonntag, 28. Juni +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel betont, dass die vom Coronavirus ausgehende Gefahr weiterhin ernst ist. „Wir vergessen es leicht, weil Deutschland bislang einigermaßen gut durch die Krise gekommen ist, aber das heißt nicht, dass wir geschützt wären, dass die Gefahr gebannt wäre“, sagt sie in ihrem neuen Video-Podcast. Dass dies nicht so sei, zeigten die aktuellen regionalen Ausbrüche. Jeder und jede einzelne habe unser aller Schicksal in der Hand - durch das Einhalten der Regeln wie Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Raum und Händewaschen, so die Kanzlerin. Auch ruft sie zur Nutzung der Corona-Warn-App auf.

Bundeskanzlerin Merkel zum Coronavirus sehen Sie hier im Video. Den ganzen Podcast sehen Sie hier.

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Deutschland stellt zusätzliche 383 Millionen Euro für die globale Initiative zur Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte die Mittel in einer Videobotschaft zur virtuellen Geberkonferenz „Global Goal – Unite for Our Future“ zu. „Ich bin der festen Überzeugung: Impfstoffe, Tests und Medikamente müssen weltweit verfügbar, bezahlbar und zugänglich sein. Dieses Ziel müssen wir gemeinsam verfolgen“, so die Kanzlerin. Ausgerichtet wird die Geberkonferenz von der EU-Kommission und der NGO „Global Citizen“. Die Kanzlerin ist Co-Gastgeberin. Ihre Videobotschaft sehen Sie  hier im Video. Einen ausführlichen Bericht zur Geberkonferenz lesen Sie hier.

 

+++ Freitag, 26. Juni +++

„Durch die Hilfen hat das Unternehmen jetzt die Chance, sich auf die Bewältigung der Krise zu konzentrieren und die Lufthansa zu neuen Höhenflügen zu führen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Die Hauptversammlung der Lufthansa stimmte am Donnerstag mit klarer Mehrheit dafür, das Rettungspaket der Bundesregierung anzunehmen. Das sei „eine gute Nachricht für das Unternehmen selbst, eine gute Nachricht für die Beschäftigten der Lufthansa und auch eine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, erklärte Scholz. Das Hilfspaket wahre die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steurzahler. Es handele sich um ein Engagement auf Zeit. Der Gesamtumfang des Unterstützungspakets beträgt neun Milliarden Euro. Drei Milliarden Euro umfasst unter anderem eine Konsortialfinanzierung der staatlichen Förderbank KfW, an der sich private Banken mit 600 Millionen Euro beteiligen. Nun habe der Konzern eine Perspektive, „die gegenwärtig schwerste Herausforderung ihrer Geschichte zu bestehen zu und zu überstehen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Lufthansa habe eine Chance, daraus gestärkt hervorzugehen.

Hier sehen Sie die Statements von Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier hier im Video. Mehr zum Unterstützungspaket der Bundesregierung für die Lufthansa lesen Sie hier.

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„Diese größeren Ausbrüche haben jetzt gezeigt: In dem Moment, wo man dem Virus eine Chance gibt, schlägt es auch wieder zu“, mahnte Kanzleramtschef Helge Braun im ZDF. Daher sei es wichtig, „jeden lokalen Ausbruch sehr, sehr genau und sehr schnell zu beantworten“ – und nicht sorglos zu werden. “Wir haben nur dann eine Chance auf eine gute wirtschaftliche Erholung, auch auf eine soziale Entspannung, wenn die Infektionszahlen sehr, sehr niedrig sind“, betonte Braun. Das Beste, was jeder und jede derzeit tun könne, sei die konsequente Einhaltung aller Grundregeln. In den letzten Wochen hätten einige Menschen offenbar den Eindruck gehabt, die Pandemie sei vorbei. Das wäre „unsere allergrößte Sorge“: „Bis wir wirklich einen effektiven Impfstoff oder Heilmittel haben, wird das Virus weiter lauern“, unterstrich Braun. Der Kanzleramtschef begrüßte zudem die verhängten Einschränkungen in den betroffenen Landkreisen. Sie seien Ausdruck eines „sehr verantwortungsvollen Vorgehens“ und würden helfen, die Situation zu beruhigen und Zeit zu gewinnen, „um uns wirklich ein Bild zu verschaffen“.

 

+++ Donnerstag, 25. Juni +++

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung setzt einen der Schwerpunkte auf die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Denn die Folgen der Coronavirus-Pandemie treffen kurzfristig und unmittelbar auch ihre Haushalte. 

  • So sollen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer von Bund und Ländern zu gleichen Teilen mit einem pauschalen Ausgleich kompensiert werden. 6,1 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt stehen dafür zur Verfügung.
  • Zudem übernimmt der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
  • Zusätzlich werden auch die neuen Bundesländer entlastet, indem der Bund seinen Anteil für Aufwendungen aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR von 40 auf 50 Prozent erhöht.

Für die Maßnahmen ist eine Grundgesetzänderung erforderlich, die das Bundeskabinett ebenfalls auf den Weg gebracht hat. Mehr dazu lesen Sie hier.

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500 Millionen Euro stehen für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" bereit. Es soll in diesem und dem nächsten Jahr kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern unterstützen, um die Folgen den Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern.

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Vorgesehen sind 2.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag, der für 2020/2021 abgeschlossenen wird.
  • 3.000 Euro sollen für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
  • Unternehmen erhalten eine Prämie von 3.000 Euro für jeden Auszubildenden, den sie von pandemiebedingt insolventen Betrieben aufnehmen.

Mehr zu diesen und weiteren geplanten Maßnahmen lesen Sie hier. Zu einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesbildungs-, Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministeriums geht es  hier.

 

+++ Mittwoch, 24. Juni +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Dienstag an einer Videokonferenz mit dem Premierminister von Portugal, António Costa, und dem Ministerpräsidenten von Slowenien, Janez Janša, teilgenommen. Die drei Länder bilden in den kommenden 18 Monaten gemeinsam die Trio-Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union. Im Mittelpunkt des Trio-Programms steht die Bewältigung der Covid-19 Pandemie sowie der wirtschaftliche und soziale Wiederaufbau Europas. Ziel ist es, die Widerstandfähigkeit der EU gegenüber pandemischen Krisen nachhaltig zu stärken. Am 1. Juli übernimmt Deutschland die Ratspräsidentschaft, gefolgt von Portugal im Januar 2021 und Slowenien im Juli 2021. Eine gemeinsame Presseerklärung lesen Sie hier. Mehr zur Videokonferenz lesen Sie hier.

 

+++ Dienstag, 23. Juni +++

Bundesaußenminister Heiko Maas ist zu einem Besuch nach Italien geflogen. Das Land sei besonders früh und hart von Covid19 getroffen worden und habe mit klarer Stimme andere in Europa gewarnt. „Der Kampf ist noch lange nicht gewonnen, aber auch dank des entschlossenen Handelns Eurer Regierung haben wir entscheidende Fortschritte gemacht“, erklärte Maas. Mit seinem italienischen Amtskollegen Luigi di Maio besuchte Maas Ärzte, Forscher und Pflegekräfte im staatlichen „Spallanzani-Institut“. Deutschland und Italien haben in der Corona-Pandemie eng zusammengearbeitet: Sowohl bei Hilfslieferungen als auch bei der Behandlung von Intensivpatienten, die nach Deutschland geflogen wurden. Bei den Gesprächen in Italien ging es auch um die Schwerpunkte der bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Die oberste Priorität sei es, „einen kraftvollen wirtschaftlichen und sozialen Neustart zu schaffen“, so Maas.

 

+++ Sonntag, 21.Juni +++

Die Corona-Warn-App könne zum „Begleiter und Beschützer“ werden und dabei helfen, Infektionsketten zu unterbrechen, betont Bundeskanzlerin Angela Merkel im aktuellen Podcast. Seit Dienstag ist die kostenlose Corona-Warn-App zum Download im App-Store sowie im Google-Play-Store verfügbar. Sie freue sich darüber, dass schon in dieser ersten Woche Millionen Menschen die App heruntergeladen haben. „Je mehr mitmachen, desto größer ist dieser Nutzen“, so die Kanzlerin.

 

+++ Freitag, 19. Juni +++

Deutschland übernehme die Ratspräsidentschaft in einer Zeit, in der die Europäische Union „der größten Herausforderung ihrer Geschichte gegenübersteht“, erklärte Kanzlerin Merkel in ihrer Regierungserklärung vor dem Bundestag. Die Pandemie habe offengelegt, „wie fragil das europäische Projekt noch ist“. Die ersten Reflexe seien eher national und nicht durchgehend europäisch gewesen. Die Corona-Pandemie habe gezeigt: „Unser Europa ist verwundbar“. „Noch nie waren Zusammenhalt und Solidarität in Europa so wichtig wie heute“, so die Kanzlerin.

Nationale Maßnahmen könnten nur erfolgreich sein, „wenn auch die anderen Mitgliedsstaaten der EU stark sind und nationales Handeln durch europäisches Handeln flankiert wird“. Wie Europa die Krise bewältige, das „wird über den Wohlstand der europäischen Bürgerinnen und Bürger entscheiden und über Europas Rolle in der Welt“. Der angestrebte Aufbaufonds für Europa sei ein „dringendes Gebot der Stunde“, die Pandemie dürfe nicht zu einem Auseinanderdriften der wirtschaftlichen Perspektiven der EU-Staaten führen. Deutschland habe die Prioritäten für seine Ratspräsidentschaft aufgrund der Pandemie präzisiert, gleichzeitig aber die großen Herausforderungen fest im Blick. Dazu zählten der Klimaschutz, die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Übernahme von mehr globaler Verantwortung Europas. 

„Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ lautet das Motto der deutschen Ratspräsidentschaft. Merkel kündigte an, sich dafür „mit aller Kraft und Leidenschaft“ einzusetzen.

Weitere Informationen zur Regierungserklärung finden Sie hier.

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Die klinische Impfstoffentwicklung, die Ausweitung der Herstellungs- und Abfüllkapazitäten sowie die Erhöhung der Probandenzahl in Deutschland - diese Vorhaben fördert die Bundesregierung mit einem neuen Sonderprogramm zur Impfstoffentwicklung. Das Volumen des Programms beträgt bis zu 750 Millionen Euro. „Um in Deutschland und aber auch in aller Welt in einiger Zukunft wieder zur Normalität zurückkehren zu können, ist ein Impfstoff ein ganz entscheidender Baustein“, erklärte dazu Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Es sei davon auszugehen, dass ein Impfstoff „frühestens Mitte nächsten Jahres“ zur Verfügung stehe, so Karliczek. Das sei „trotzdem rasend schnell“, da die Impfstoffentwicklung sonst meist zehn oder sogar 15 Jahre dauere.

 

+++ Mittwoch, 17 Juni +++

Die Bundesregierung plant weitere 24,8 Milliarden Euro für Maßnahmen gegen wirtschaftliche Folgen durch die Corona-Pandemie ein. Das Geld soll dafür eingesetzt werden, Arbeitsplätze und Wohlstand langfristig zu sichern sowie die Wirtschaft schnell wieder in Schwung zu bringen. Dafür hat die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftspaket auf den Weg gebracht. "Jetzt geben wir Deutschland einen Riesenschub für die Zukunft", betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Mit beiden Nachträgen - der erster Nachtrag vom März 2020 betrug 122,5 Milliarden Euro - sieht der Bundeshaushalt 2020 Gesamtausgaben von 509,3 Milliarden Euro vor. Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 71,8 Milliarden Euro. Zur Finanzierung wird Deutschland in diesem Jahr Kredite in Höhe von 218,5 Milliarden Euro aufnehmen. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Bundeskanzlerin Merkel ist in Berlin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen das weitere Vorgehen bei der Eindämmung der Corona-Pandemie sowie das Maßnahmenpaket zur Belebung der Konjunktur. Bund und Länder verständigten sich darauf, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Die Kanzlerin betonte, solange es kein Medikamente gebe, "müssen wir mit der Pandemie leben" und uns gegenseitig schützen. Sie bedankte sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Warn-App schon nutzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++ Dienstag, 16. Juni +++

Haustiere, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, müssen künftig den Behörden gemeldet werden. Das verkündete Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Der Bundesrat wird am 3. Juli über eine entsprechende Verordnung entscheiden. Untersuchungen zeigen, dass Tiere sehr unterschiedlich auf das Virus reagieren. So seien bestimmte Arten von Tieren empfänglich: Dazu zählen zum Beispiel Katzen und Frettchen. Weniger empfänglich seien Hunde. Das ergaben Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Insituts, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums, das sich mit der Wirkung von Covid-19 auf Nutz- und Haustiere befasst.

Bisher seien nur wenige Tiere in verschiedenen Ländern getestet worden - insgesamt sind 15 Fälle bekannt. Unter den positiven Test waren neben Hauskatzen auch Tiger und Löwen in den USA. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen. Um eine umfassende Übersicht über das Vorkommen und die Ausbreitung des Virus durch Tiere zu erhalten, sollen künftig alle Fälle gemeldet werden. Ziel sei, die Forschung zu unterstützen und dazu beizutragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen sowie geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.

"Klar betonen möchte ich aber: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt", sagte Klöckner. Die Meldung kann bei Veterinärbehörden, Gesundheitsämtern oder Tierärzten erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Alles, was Sie über die Coronakrise in Deutschland und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus wissen müssen:
www.deutschland.de/de/corona-virus-deutschland-ueberblick

 

+++ Freitag, 12. Juni +++

Reisende sollen auch im Sommerurlaub die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus einhalten, sagte Bundesaußenminister Maas nach der Videokonferenz mit zwölf europäischen Außenministerinnen und Außenministern. „Die Entwicklung zeigt, dass die Lage nach wie vor fragil ist“, so Maas. „Wir wollen jetzt die Grenzen in Europa für die Menschen wieder öffnen, aber gleichzeitig müssen wir dem Virus weiter Grenzen setzen.“ Die EU-Staaten würden in der kommenden Zeit intensiv alle Daten rund um das Corona-Infektionsgeschehen austauschen und „bei Veränderungen reagieren“, so Maas. Wenn die Maßnahmen immer weniger berücksichtigt würden, könne es sein, dass sich das Infektionsgeschehen wieder forciere. Dann müsse man notfalls auch wieder bereits gelockerte Restriktionen verhängen. Bei Reisen ins Ausland werde das Auswärtige Amt nun täglich prüfen, wie sich die Lage entwickele, um rasch reagieren zu können. Notfalls könnten aus Reisehinweisen auch wieder Reisewarnungen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Mittwoch entschieden, dass die weltweite Reisewarnung für alle Länder außer den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Schengen-assoziierten Staaten und dem Vereinigten Königreich vorerst bis einschließlich 31. August 2020 weiter gilt. „Anders als bei unseren europäischen Nachbarn haben wir für den Rest der Welt heute noch nicht die gemeinsamen belastbaren Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozesse, die einen uneingeschränkten Reiseverkehr ohne unkalkulierbare Risiken wieder möglich machen“, erklärte Außenminister Heiko Maas. Die Reisewarnung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für die Schengen-assoziierten Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz und für das Vereinigte Königreich wird zum 15. Juni aufgeboben. Das Auswärtige Amt ersetzt sie durch länderspezifische Reisehinweise. Weitere Informationen zur verlängerten Reisewarnung finden Sie beim  Auswärtigen Amt. Einen Überblick und weiterführende Links zum Thema Reisen ins Ausland finden Sie hier.

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Die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien und Dänemark werden mit Ablauf des 15. Juni enden. Die Grenzkontrollen im Luftverkehr zu Spanien enden in beiden Richtungen zum 21. Juni 2020. Somit können Reisende aus den EU-Staaten sowie auch aus den Schengen-assoziierten Staaten Norwegen, Liechtenstein, Island sowie dem Vereinigten Königreich wieder ohne "triftigen Grund" einreisen. Mit Wegfall der Binnengrenzkontrollen enden auch die Einreisebeschränkungen sowie die pandemie-bedingten Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen, die nun schrittweise zurückgefahren werden sollen. Zur Einreise aus Drittstaaten in die Europäische Union werden voraussichtlich kommende Woche Regelungen getroffen. Hierzu erwartet die Bundesregierung Vorschläge der Europäischen Kommission. Für Reisen aus touristischen und anderen Gründen gelten die Reisehinweise und -warnungen des Auswärtigen Amtes. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Um das Coronavirus weiter einzudämmen, können jetzt auch Personen getestet werden, wenn sie keine Symptome aufweisen. Das sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Damit sind künftig umfassende Tests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten möglich, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und bei Pflegediensten ist dies auch unabhängig von bestätigten Infektionen möglich. Zudem sollen grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die in Krankenhäusern aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob getestet wird, trifft der behandelnde Arzt beziehungsweise das Gesundheitsamt. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen, die dafür einen Zuschuss vom Bund erhalten. „Wir wollen das Virus im Keim ersticken", betont Bundesgesundheitsminister Spahn. "Das geht nur mit präventiven Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen und wenn wir möglichst alle Kontaktpersonen von Infizierten testen.“

Weitere Fragen zum Thema Tests beantwortet das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.

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Alles, was Sie über die Coronakrise in Deutschland und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus wissen müssen:
www.deutschland.de/de/corona-virus-deutschland-ueberblick

 

+++ Freitag, 5. Juni +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte auf einer Geberkonferenz für die Globale Impfallianz Gavi an, in den kommenden fünf Jahren klassische Impfprogramme etwa gegen Masern, Kinderlähmung und Typhus mit 600 Millionen Euro zu unterstützen. Weitere 100 Millionen Euro sollen in die Bekämpfung der Corona-Pandemie fließen. Insgesamt kamen bei der Konferenz, an der mehr als 50 Länder und Einzelpersonen teilnahmen, 7,8 Milliarden Euro zusammen. Mithilfe des Geldes sollen 300 Millionen Kinder in ärmeren Ländern bis zum Jahr bis 2025 geimpft werden. Eingeladen zum virtuellen Impf-Gipfel hatte Großbritannien, das gleichzeitig größter Geber von Gavi ist. Die Allianz hat sich der Aufgabe gewidmet, den Schutz jedes Einzelnen voranzutreiben - durch einsatzbereite Impfstoffe, die überall auf der Welt bezahlbar und frei zugänglich sind.

Den ausführlichen Bericht zur Konferenz lesen Sie hier.

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Deutschland will den Ländern in Lateinamerika und der Karibik verstärkt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie helfen. Das erklärte Außenminister Heiko Maas am Mittwoch vor einer Video-Konferenz mit seinen Amtskollegen aus der Region. Dabei sprach er sich auch für eine Intensivierung der Partnerschaft, starke Welt-Handels-Beziehungen mit Lateinamerika und die Unterstützung durch multilaterale Institutionen aus. Eine Partnerschaft auf Grundlage gemeinsamer Werte und Prinzipien im Rahmen einer regelbasierten Ordnung sei gerade in Zeiten der Corona-Krise besonders wichtig, so Maas. Deutschland hat seine Hilfsleistungen für Lateinamerika und die Karibik im humanitären Bereich und bei der Entwicklungshilfe in diesem Jahr bereits verdoppelt. So sind deutsche Expertengruppen etwa in Kolumbien, Ecuador, Peru oder Mexiko bei der Vorbeugung oder der Reaktion auf schon erfolgte Krankheitsausbrüche im Einsatz.

Zur Pressekonferenz von Außenminister Maas gelangen Sie hier. Die Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes finden Sie hier.

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+++ Donnerstag, 4. Juni +++

Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen.

Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor: 

  • Senkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. 
  • Kinderbonus für Familien: Einmalig erhalten Eltern 300 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.
  • Stärkung der Kommunen: Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen, gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus und stärkt den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor.
  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.
  • Zukunftspaket: Rund 50 Milliarden Euro fließen in Zukunftsbereiche wie die Wasserstoffwirtschaft, Quantentechnologien und Künstliche Intelligenz.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier. Das Statement der Kanzlerin zum Konjunkturpaket sowie das von Finanzminister Olaf Scholz finden Sie in der Mediathek.

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Die Bundesregierung strebt an, ab dem 15. Juni das Reisen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Schengen-assoziierte Staaten und in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland wieder zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass es das dortige Infektionsgeschehen erlaubt. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene sowie im bilateralen Kontakt dafür einsetzen, ein einheitliches europäisches Vorgehen zu gewährleisten. „Wir dürfen uns aber nicht in falscher Sicherheit wiegen“, so Außenminister Heiko Maas. Die Corona-Pandemie sei noch längst nicht vorbei. „Wir müssen gemeinsam verhindern, dass eine Wiederaufnahme des Tourismus zu einer zweiten Welle führt, bei uns oder anderswo.“ Es komme auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen an. Das Auswärtige Amt plant, die am 17. März ausgesprochene weltweite Reisewarnung ab dem 15. Juni für die Mitgliedstaaten der EU, für Schengen-assoziierte Staaten und Großbritannien aufzuheben und für diese Staaten zu länderspezifischen Reisehinweisen zurückzukehren, welche die regionale epidemiologische Lage berücksichtigen.

Mehr Informationen finden Sie hier. 

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Die Abstandsregeln von 1,5 Metern lassen sich in einzelnen Verkehrsmitteln mit steigenden Fahrgastzahlen nicht durchgehend einhalten. Daher empfiehlt die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern:

  • An Flughäfen wird im Check-in-Bereich sowie beim Boarding mit Markierungen für Abstandseinhaltung gesorgt, auf Vorfeldbusse wird, soweit möglich, verzichtet.
  • Beim Fernverkehr wird in Reisebussen sowie in Fernzügen dafür gesorgt, dass die Fahrgäste nicht zu eng beieinander sitzen. Die Deutsche Bahn setzt zudem eine Online-Auslastungsanzeige ein: Die Zahl der Reservierungen wird dann begrenzt.
  • Durch unterschiedliche Schulanfangs- und -endzeiten oder durch flexiblere Arbeitszeitmodelle sollen die Hauptverkehrszeiten im ÖPNV entzerrt werden. Türen der Verkehrsmittel öffnen überwiegend automatisch.

 

 

+++ Mittwoch, 3. Juni +++

Dank der Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie können die Bundesländer mehr und mehr Lockerungen beschließen. In Berlin etwa sind seit dem 30. Mai Veranstaltungen, Gottesdienste und das Trainieren im Fitnessstudio zugelassen – jeweils unter Auflagen. Auch reine Schankwirtschaften, also Kneipen, dürfen seit dem 2. Juni unter Auflagen wieder öffnen. In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 30. Mai Kontaktsport im Freien mit bis zu zehn Personen wieder erlaubt. Ebenfalls möglich sind Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport im Freien. Voraussetzung ist ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes.

Bundesweit gilt: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 29. Juni bestehen, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Geschäfte dürfen jedoch wieder öffnen – unabhängig von der Verkaufsfläche. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August verboten.

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Die Sonderregelung, die es Ärzten erlaubt hat, Patienten telefonisch krankzuschreiben, ist ausgelaufen. Für eine Krankschreibung ist ab Juni wieder ein Arztbesuch notwendig. Die Sonderregelung war vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschlossen worden, um das Ansteckungsrisiko zu verringern und Arztpraxen zu entlasten. Das Auslaufen der Sonderregelung sei eine „Rückkehr zur regulären Patientenversorgung“, so  Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). „Der Beschluss, die bisherige Behelfsregelung zum 1. Juni zu beenden, steht im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens geführt hat.“ In vielen Praxen würden bereits belastbare Hygienekonzepte praktiziert, die auf andere Praxen übertragbar seien, so Hecken. Patientinnen und Patienten könnten die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen.

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Bei der Entwicklung der Corona-Warn-App setzt die Bundesregierung auf Transparenz. Der gesamte Quellcode der App ist Open Source und kann hier eingesehen werden. Die Arbeiten an der App gehen zügig voran. Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass die Anwendung in wenigen Wochen zur Verfügung steht. Die Nutzung der App ist freiwillig. Standortdaten werden durch die App nicht erfasst, durch eine Pseudonymisierung und eine dezentrale Speicherung wird größtmöglicher Datenschutz für die Nutzer gewährleistet. Von großer Bedeutung für die erfolgreiche Eindämmung der Corona-Pandemie ist das Erkennen von Infektionsketten. Genau hier setzt die Corona-Warn-App an: Sie soll Personen zuverlässig und schnell über Begegnungen mit anderen infizierten Personen und damit über eine mögliche Übertragung des Virus informieren. Dies soll eine zeitnahe Isolation der Betroffenen ermöglichen und dadurch eine neue Infektionswelle verhindern – damit der Weg der schrittweisen Öffnung fortgesetzt werden kann.

Weitere Informationen zum Stand der Entwicklung finden Sie hier. Antworten auf wichtige Fragen rund um die App gibt es hier

 

+++ Dienstag, 2. Juni +++

Die Bundesregierung weitet die Förderung der Maskenproduktion in Deutschland aus. Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Herstellung von europäischem Standard zertifizierten FFP2/3- Masken und medizinischen Gesichtsmasken. „So stärken wir die europäische Unabhängigkeit von Lieferengpässen, tragen zur erfolgreichen Bekämpfung von Pandemien bei und sichern gleichzeitig Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Unternehmen, die in den Aufbau neuer, innovativer und über den Stand der Technik hinausgehender Anlagen und Produkte investieren, erhalten bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten. Voraussetzung für diese Innovationsförderung ist, dass die Projekte bis spätestens 30. Juni 2021 abgeschlossen sind. Investitionen von bereits am Markt verfügbaren Anlagen, die bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen werden, werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Anträge auf Förderung können ab dem 1. Juni 2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Bundeskanzlerin Merkel bedankt sich im Video-Podcast vor Pfingsten bei den Menschen in Deutschland, die sich in den zurückliegenden Monaten der Corona-Pandemie von Vorsicht, Vernunft und Verantwortung für andere haben leiten lassen. „So haben wir viel geschafft in diesen vier Monaten“, sagt Merkel. Gleichzeitig kündigt die Kanzlerin ein Konjunkturprogramm an, das der Wirtschaft helfen soll, wieder Tritt zu fassen und zu wachsen. Dies soll in der nächsten Woche beschlossen werden. Mit dem Konjunkturprogramm solle gleichzeitig Innovation und nachhaltigem Wirtschaften ein Schub gegeben werden, um auf Zukunftsfeldern stark zu werden. Das öffentliche und wirtschaftliche Leben ist in vielen Bereichen wieder in Gang gekommen. Merkel zeigt sich hoffnungsvoll, dass der Weg der Öffnung fortgesetzt werden kann, ohne die Infektionen wieder anzufachen: „Wenn wir mutig und wachsam bleiben, könnte uns das gelingen.“ Gleichzeitig wies sie auf die Bedeutung der Hygiene- und Abstandsregeln hin: „Mindestabstand halten, Mund-Nasen-Schutz wo vorgeschrieben, Händewaschen - das alles ist Voraussetzung, dass wir uns wieder freier bewegen können.“

Hier geht es zur Audio-Version des Podcast.

 

+++ Freitag, 29. Mai +++

Der Ernährungsreport 2020 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat sich auch der Frage gewidmet, wie sich die Corona-Pandemie auf die Ernährung auswirkt. Für 39 Prozent der Befragten hat die Bedeutung der Landwirtschaft durch die Corona-Pandemie zugenommen. Das ist ein Ergebnis der Zusatzbefragung "Ernährung in der Corona-Krise" für den diesjährigen Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Bundesministerin Klöckner betont, dass sich durch die Pandemie auch der Ernährungsalltag der Deutschen verändert habe: "Lebensmittel aus der Region haben an Bedeutung gewonnen. Es ist ein neues Bewusstsein für Lebensmittel entstanden – und für die Arbeit derjenigen, die sie produzieren". Diese neue Wertschätzung gelte es, aufrecht zu erhalten.  Ein weiteres Ergebnis: 30 Prozent der Befragten gaben an, in der Corona-Krise mehr zu kochen als zuvor. 28 Prozent nehmen ihre Mahlzeiten häufiger gemeinsam ein als zuvor.

Weitere Informationen zum Ernährungsreport 2020 finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hilft Eltern, die aufgrund von Kita- und Schulschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen und deshalb nicht mehr arbeiten können: So soll die bereits geltende Lohnfortzahlung von sechs auf zehn Wochen pro Sorgeberechtigtem verlängert werden. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Wochen Fortzahlung. Den Gesetzentwurf hat der Bundestag beschlossen.

Der Anspruch setzt voraus, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls (bis maximal 2016 Euro monatlich).

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++ Donnerstag, 28. Mai +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der ostdeutschen Länder sind sich einig, dass sie sich auch weiterhin eng zu Fragen der Bewältigung der Corona-Pandemie austauschen wollen. Es sei im gemeinsamen Interesse, „diese Pandemie einzudämmen und möglichst viel gesellschaftliches Leben, wirtschaftliches Leben, kulturelles und vor allem auch Bildungsleben stattfinden zu lassen“, betonte die Kanzlerin. Zwar könnten die Länder in vielen Bereichen ihre eigenen Entscheidungen treffen - die Zuständigkeit des Infektionsschutzgesetzes liegt bei den Ländern. Die bisherige Strategie sei aber auch deswegen erfolgreich gewesen, weil sich Bund und Länder immer auf einen gemeinsamen Schutzrahmen geeinigt hätten. Angesichts der sinkenden Zahl der Neuinfektionen warnte Merkel vor zu großer Sorglosigkeit: Deutschland stehe immer noch am Anfang der Pandemie, es gebe weder Impfstoff noch Medikament zur Behandlung. „Aber wir haben eine bessere Kontrolle gewonnen“, so die Kanzlerin. Das sei auch der Disziplin der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Gerade in Zeiten der Lockerung sei es wichtig, dass im gesellschaftlichen Leben die Wachsamkeit zunehme. Jeder Einzelne könne so weiterhin einen Beitrag dazu leisten, dass der Weg der Eindämmung fortgesetzt werde. Neben der Pandemie waren 30 Jahre Deutsche Einheit und die wirtschaftliche Lage der ostdeutschen Länder Thema der Videokonferenz.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.

 

+++ Mittwoch, 27. Mai +++

Bund und Länder haben sich auf einen gemeinsamen Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten Kontaktbeschränkungen geeinigt. Der wesentliche Teil des Beschlusses des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Senats- und Staatskanzleien besteht darin, dass die Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben werden. Die Länder können im Rahmen dieser Fortschreibung die bisher gültigen Kontaktbeschränkungen beibehalten oder den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten. Weiterhin wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Den Bund-Länder-Beschluss finden Sie hier.

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Zur Stabilisierung der dualen Ausbildung in Corona-Zeiten haben die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH sowie der Gewerkschaften unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Maßnahmen verabschiedet. Ziel ist, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können und dass auch in den kommenden Jahren genügend Ausbildungsplätze vorhanden sind. Konkret verständigten sich die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbilderung darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können. Auch sollen Betriebe zur Stabilisierung des Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können. Hier geht es zur Gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung. Mehr zur Allianz finden Sie  hier.

 

+++ Dienstag, 26. Mai +++

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben sich darauf verständigt, die im April beschlossenen Einreiseregelungen für ausländische Saisonarbeitskräfte bis zum 15. Juni zu verlängern. Damit unterstützt die Bundesregierung die heimischen Landwirte, die für die Ernte und Pflanzarbeiten auf die Hilfe ausländischer Fachkräfte angewiesen sind.  Im April hatten die Minister die Einreise von jeweils 40.000 Erntehelfern im April und im Mai unter strengen Infektionsschutzauflagen beschlossen. So muss, wer aus dem Ausland anreist, unter anderem einen Gesundheitscheck am Flughafen bestehen und in den ersten 14 Tagen von den anderen Arbeitern getrennt werden. Darüber hinaus gelten strikte Abstands- und Hygienevorschriften in den Betrieben sowie eine geringere Belegung der Unterkünfte.

Am 15. Juni sollen die Reisebestimmungen erneut bewertet werden.

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Die Wirtschaft bekommt in der Corona-Pandemie schnelle Hilfe: 45.910 Kreditanträge mit einem Zusagevolumen von 24 Milliarden Euro konnten laut KfW über die Hausbanken bewilligt werden. Insgesamt gingen 48.120 Anträge bei der KfW ein (Stand: 20. Mai). Somit erhielten rund 95 Prozent der Antragsteller einen positiven Bescheid.  Mit 35.116 Anträgen ist der Unternehmerkredit für kleine und mittlere Unternehmen mit großem Abstand am häufigsten beantragt worden. 33.586 Kreditanträge wurden dazu bereits bewilligt. Das Gesamtvolumen dieser Zusagen für Kredite beträgt 8,9 Milliarden Euro. Von den bundesweit 2,02 Millionen Anträgen auf Soforthilfen in Form eines einmaligen Zuschusses wurden bereits 1,6 Millionen bewilligt. An Freiberufler, Solo-Selbstständig sowie Unternehmen konnten dadurch 12,4 Milliarden Euro ausgezahlt werden.

Mehr Informationen zu den Corona-Hilfen der KfW finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hat sich auf ein umfassendes Unterstützungspaket für die Lufthansa verständigt. Das Unternehmen war vor der Corona-Pandemie operativ gesund und profitabel und es hat eine gute Perspektive für die Zukunft. Der Gesamtumfang der Stabilisierungsmaßnahmen für die Lufthansa beträgt neun Milliarden Euro. Darauf hat sich die Bundesregierung am Montag im Ausschuss des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) verständigt. Das Paket trägt den Bedürfnissen des Unternehmens Rechnung und zugleich denen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der Beschäftigten der Lufthansa Group, die auf den Erhalt eines starken Unternehmens angewiesen sind.

Unter anderem sind diese Punkte vorgesehen:

  • Drei Milliarden Euro umfasst eine Konsortialfinanzierung der staatlichen Förderbank KfW, an der sich private Banken mit 600 Millionen Euro beteiligen.
  • Der WSF erwirbt eine Stille Beteiligung in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro.
  • Darüber hinaus erwirbt der WSF im Zuge einer Kapitalerhöhung einen Aktienanteil in Höhe von 20 Prozent. Der Umfang liegt bei rund 300 Millionen Euro. Damit verbunden sollen inhaltlich beschränkte Stimmrechte sein.

Das Unterstützungsangebot der Bundesregierung liegt der Lufthansa vor und wird nun in ihren Gremien beraten. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte, es ganz wesentlich, dass die Lufthansa weiterhin am Standort Deutschland ihre Arbeit fortsetzen könne. Dafür gelte es zu kämpfen und zu arbeiten.

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Bundesfamilienministerin Giffey drängt darauf, das Recht jedes Kindes auf Freizeit und Spiel auch in der Corona-Pandemie im Blick zu behalten. „ Kinder brauchen das gemeinsame Spiel drinnen und draußen“ , sagte Giffey bei der Vorstellung des Kinderreports 2020. erade die vergangenen Wochen seien aufgrund geschlossener Kitas und Schulen für viele Kinder sehr schwierig gewesen, hob Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hervor. Umso entscheidender sei es jetzt, bei den weiteren Lockerungen Gesundheitsschutz und Kindeswohl gut gegeneinander abzuwägen. Wie wichtig das Draußenspielen für Kinder und Jugendliche ist, das macht der Kinderreport 2020 mit dem Schwerpunktthema „Draußenspielen“  deutlich: Für 70 Prozent der befragten Kinder kommt dem Spielen außerhalb der Wohnung eine große oder sehr große Bedeutung zu. 92 Prozent plädieren für eine bessere Erreichbarkeit von Spielplätzen und anderen zum Spielen geeigneten Orten, beispielsweise durch kostenlose Busse und Bahnen oder sichere Radwege.

Der Report wird vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht. Zum vollständigen Kinderreport 2020 geht es hier. Die Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks finden Sie hier.

 

+++ Montag, 25. Mai +++

Die Kultur-Ministerkonferenz und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben sich auf Eckpunkte für eine planvolle Öffnung weiterer kultureller Einrichtungen und Aktivitäten verständigt. Diese Einigung wurde an die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin übermittelt. Das Papier stellt eine Vorlage für Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten dar. Die Eckpunkte enthalten Empfehlungen und Kriterien für Öffnungskonzepte für Kunst- und Kultureinrichtungen vor dem Hintergrund der lokalen Entwicklungen der Infektionszahlen. So ist unter anderem geplant, dass zum Schutz von Publikum, Beschäftigten und weiteren Akteuren Vor-Ort-Konzepte mit grundlegenden Schutzvorkehrungen entwickelt werden. Als Bestandteile werden beispielsweise Ticketing-Systeme, Besucherstrom-Management und obligatorische Platzreservierungen genannt.

Details zu den Eckpunkten lesen Sie hier. Mehr Informationen für Kultur- und Medienschaffende finden Sie hier.

 

+++ Samstag, 23. Mai +++

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat den Umfang des Soforthilfeprogramms NEUSTART um weitere 10 Millionen Euro auf nun 20 Millionen Euro verdoppelt. Seit dem 6. Mai können kleinere und mittlere Museen, Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen oder auch soziokulturelle Zentren Anträge auf eine Förderung einreichen. Gefördert werden können Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro - beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen oder auch digitale Vermittlungsformate. Staatsministerin Grütters:  „Unser Sofortprogramm NEUSTART hat ins Schwarze getroffen! Die Nachfrage ist überwältigend: schon jetzt haben uns schon fast 1000 Anträge erreicht. Aufgrund des hohen Bedarfs haben wir uns daher sehr schnell dafür entschieden, nach nur drei Wochen die Mittel in meinem Haushalt erheblich aufzustocken „.

Die Pressemitteilung der Kulturstaatsministerin finden Sie hier. Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf neustartkultur.de.

 

+++ Freitag, 22. Mai +++

Gemeinsam mit dem Generaldirektor der ILO, Guy Ryder, der Direktorin des IWF Kristalina Georgiewa, dem Generalsekretär der OECD, José Ángel Gurría, dem Präsident der Weltbankgruppe David Malpass und dem Generalsekretär der WTO Roberto Azevêdo warb die Kanzlerin dafür, „möglichst schnell wieder auf einen nachhaltigen Entwicklungspfad zurückzukommen“. Nötig sei ein „gemeinsames, abgestimmtes Handeln - und nicht unilaterales Handeln“, so Merkel.

In der Videokonferenz standen vier Themen im Fokus.

1) Die Gesprächspartner waren sich einig: Die Pandemie ist erst beendet, wenn es einen Impfstoff oder ein gutes Medikament gegen Covid-19 gibt. Entsprechende Mittel seien als „gemeinschaftliche globale Güter“ zu verstehen – „sie müssen allen zur Verfügung gestellt werden“, so Merkel.

2)  Statt Lieferketten zu renationalisieren, müsse das internationale Handelssystem jetzt gestärkt werden. Sonst würden „alle einen sehr hohen Preis bezahlen“, so die Kanzlerin. Protektionistischen Tendenzen machten ihr Sorge – insbesondere Exportbeschränkungen im Lebensmittelbereich.

3) Global sind bereits neun Billionen Dollar in Stützungsmaßnahmen geflossen. Der wirtschaftliche Erholungsprozess müsse durch Konjunkturprogramm begeleitet werden, „und nicht etwa durch höhere Steuern“, betonte Merkel.

4) Die Entwicklungshilfe dürfe nicht gekürzt werden. Vielmehr müssten die Finanzierungserfordernisse der Entwicklungsländer gesehen werden. Das Schuldenmoratorium der G20 und des Pariser Clubs waren „ein richtiger Schritt“ – aber vielleicht „ist das noch nicht der letzte Schritt“, so die Kanzlerin.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.

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Die in der EU für Tourismus zuständigen Minister haben sich in einer Videokonferenz über Perspektiven für Urlaubsreisen innerhalb Europas unter Beachtung des fortbestehenden Infektionsrisikos ausgetauscht. Für Deutschland hat Thomas Bareiß, Tourismusbeauftragter der Bundesregierung, an den Beratungen teilgenommen. „Die Videokonferenz der EU-Tourismusminister hat bestätigt: Erste abgestimmte Schritte zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen innerhalb der EU sind getan, weitere streben wir an“, sagte Bareiß nach dem Austausch auf europäischer Ebene. Klar sei allerdings, dass Urlaub dieses Jahr anders werde als sonst. „Wir werden mit Einschränkungen leben müssen“, so Bareiß. Mehr zu den Beratungen lesen Sie hier. Mehr Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.

 

+++ Donnerstag, 21 Mai +++

Um den Arbeitsschutz und die Hygiene in der Fleischwirtschaft zu verbessern, hat die Bundesregierung Eckpunkte für ein Schutzprogramm beschlossen. Dieses sieht zehn Maßnahmen vor: So sind unter anderem häufigere Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden vorgesehen, die Arbeitszeiterfassung soll elektronisch erfolgen und die Absicherung gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken soll für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft lückenlos gelten. Das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch ist ab dem 1. Januar 2021 nur noch Beschäftigten des eigenen Betriebs erlaubt.

Die Arbeitgeber sollen außerdem verpflichtet werden, Behörden über Wohn- und Einsatzort ausländischer Arbeitskräfte zu informieren sowie Mindeststandards bei der Unterbringung mobiler Arbeitskräfte einzuhalten. Zudem sieht das Schutzprogramm vor, dass ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden. "Besserer Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft ist dringend nötig. Das haben die letzten Tage nochmals gezeigt", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. In mehreren Fleischfabriken gab es zuletzt zahlreiche COVID-19-Fälle.

Weitere Informationen finden Sie hier. Lesen Sie auch den ausführlichen Bericht.

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Die Bundesregierung will Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen und deshalb nicht mehr arbeiten können, weiter zu unterstützen. Deshalb verlängert sie die bereits geltende Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung von sechs auf zehn Wochen pro Sorgeberechtigtem. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Wochen Fortzahlung.

Der Anspruch setzt voraus, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls (bis maximal 2016 Euro monatlich).

Weitere Informationen zum Kabinettsbeschluss finden Sie hier.

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Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Gutschein anbieten. Auf diese Weise sollen Reiseunternehmen vor Insolvenzen geschützt werden. Neben der Unterstützung des Veranstalters bringt der Gutschein einen weiteren Vorteil für den Kunden: Für den Fall, dass die Insolvenzversicherung des Anbieters nicht ausreicht, erhält er darüber hinaus eine staatliche Garantie bis zum vollen Reisewert.

Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises an den Kunden zurückzuzahlen. Reisende können den Gutschein auch ablehnen und damit die sofortige Erstattung beanspruchen. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich im Falle der Insolvenz des Veranstalters der Anspruch nur auf einen Teil des Reisewertes beläuft. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden.

Weitere Informationen zum Kabinettsbeschluss finden Sie hier.

 

+++ Mittwoch, 20. Mai +++

Die Regierungschefs der Visegrád-Gruppe und Bundeskanzlerin Angela Merkel wollen Grenzübertrittsbeschränkungen und Kontrollen schrittweise abbauen, sobald die Pandemie-Lage dies zulasse. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki (Polen), Igor Matovič (Slowakei), Andrej Babiš (Tschechien), Viktor Orbán (Ungarn) und die Kanzlerin bei einem gemeinsamen Videotelefonat.

Neben den jeweiligen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie tauschten sie sich in dem Gespräch außerdem über europapolitische Themen und die wirtschaftliche Erholung Europas nach der Pandemie aus. Dabei erkäuterte die Kanzlerin die deutsch-französische Initiative. Zudem ging es um die Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020.

In einem anschließenden bilateralen Gespräch bekräftigten die Kanzlerin und der tschechische Ministerpräsident Babiš das Ziel, die Beschränkungen für Menschen und Betriebe in der Grenzregion abzubauen, soweit das Infektionsgeschehen dies zulasse.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

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Durch schnellen Erfahrungsaustausch über Covid-19-Erkrankte eine bestmögliche Behandlung und ein gutes Pandemie-Management erreichen - das ist das Ziel des Nationalen Netzwerks Universitätsmedizin. Das erklärte Bundesforschungministerin Anja Karliczek bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Heyo Kroemer von der Charité Berlin, Blanche Schwappach-Pignataro von der Universität Hamburg und Michael Albrecht von der Technischen Universität Dresden. Die Bundesregierung unterstützt das Forschungsnetzwerk Universitätsmedizin mit 150 Millionen Euro.

Angesichts der vielen Fragen, die das neuartige Coronavirus immer noch aufwerfe, habe die Coronaforschung hohe Priorität, so Karliczek. Die Bundesregierung unterstütze die Forschung deshalb mit aller Kraft. Die Ministerin betonte außerdem, mit dieser Krankheit sei „nicht zu spaßen“. Das werde umso deutlicher, „je mehr wir darüber lernen“. Covid-19 sei „kein Hirngespinst, sondern eine reale, ernsthafte Bedrohung, die weltweit eine hohe Anzahl von Opfern fordert“. Deshalb gelte es, die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten.

Einen Ausschnitt der Pressekonferenz finden Sie hier. Lesen Sie auch die Fragen und Antworten zum Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin.

 

+++ Dienstag, 19. Mai +++

„Wir müssen handeln – wir müssen europäisch handeln, damit wir gut aus dieser Krise herauskommen“. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron eine deutsch-französische Initiative zur Erholung Europas nach der Coronakrise vorgestellt. Die Corona-Pandemie sei die schwerste Krise, der die Europäische Union in ihrer Geschichte je ausgesetzt war, sagte Merkel. „Die deutsch-französische-Freundschaft fordert uns auf, dieses Signal zu setzen“, so Merkel. Ziel der Initiative sei, dass Europa gestärkt, geeint und solidarisch aus dieser Krise hervorgehe. Die Gefahr bestehe, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie den Zusammenhalt in der Europäischen Union gefährde. Der 500 Milliarden Euro schwere Fonds soll einen Beitrag leisten, dass alle Staaten in Europa entsprechend auf die Krise reagieren können. „Europa muss zusammenstehen“, so Merkel.  

Deutschland und Frankreich haben unter anderem diese Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Strategische Souveränität im Gesundheitssektor und die Erarbeitung einer EU-„Gesundheitsstrategie“
  • Einrichtung eines ehrgeizigen Fonds zur wirtschaftlichen Erholung auf EU-Ebene für Solidarität und Wachstum
  • Beschleunigung des Green Deal und der Digitalisierung
  • Stärkung der wirtschaftlichen und industriellen Widerstandsfähigkeit und Souveränität der EU und neue Impulse für den Binnenmarkt 

Die gemeinsame deutsch-französische Initiative im Wortlaut lesen Sie hier.

 

+++ Montag, 18. Mai +++

Deutschland will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Reiseurlaub möglich ist - aber das nur unter verantwortbaren Umständen, sagte Bundesaußenminister Heiko Maas bei einer Pressekonferenz am Montag. Das Ziel sei, die Reisewarnung ab dem 15. Juni in landesspezifische Reisehinweise umzustellen. Gleichwohl mahnte Maas, müsse man noch einmal ganz klar sagen, dass man darauf eingestellt sein müsse, dass es bei einem möglichen Urlaub überall Restriktionen geben werde – an den Stränden, in den Restaurants, in den Innenstädten. Der Bundesaußenminister hatte zuvor in einer Videokonferenz mit den europäischen Amtskollegen aus Bulgarien, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern darüber gesprochen, wie eine schrittweise Rückkehr zur europäischen Freizügigkeit und zum Tourismus in diesem Sommer erfolgen kann. Dabei müsse sich das Vorgehen, so Maas, nach dem Infektionsgeschehen richten und könne deshalb auch nicht in allen Ländern gleich aussehen – weder national noch regional.

+++ Sonntag, 17. Mai +++

Die Corona-Pandemie wirkte sich erst ab März auf die Wirtschaftsleistung aus. Dennoch verzeichnete das Statistische Bundesamt im ersten Quartal 2020 den stärksten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts seit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Es sank um 2,2 Prozent gegenüber dem vorigen Quartal. Stark rückläufig waren die privaten Konsumausgaben, auch die Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Konsumausgaben des Staates und Investitionen in Bauten verhinderten einen noch stärkeren Rückgang des BIP. Die Wirtschaftsleistung wurde im 1. Quartal 2020 von rund 45 Millionen Erwerbstätigen erbracht - 147 000 oder 0,3 % mehr als noch ein Jahr zuvor, wobei auch Kurzarbeitende als Erwerbstätige gezählt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verwies darauf, dass die Schutzschirme wirken. „Für die besonders betroffenen Unternehmen brauchen wir eine Anschlussregelung. Gleichzeitig brauchen wir einen Fahrplan, um die Krise rasch zu überwinden und die Rückkehr auf den Wachstumspfad zu erreichen“, sagt er. Es gehe um ein breit angelegtes Konjunkturprogramm und strukturelle Reformen.

Die ausführlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes lesen Sie hier.

Fragen und Antworten zum Bruttoinlandsprodukt lesen Sie hier.

 

+++ Freitag, 15. Mai +++

Bund und Länder haben sich auf ein Sofortprogramm für besseres digitales Lernen verständigt - es umfasst 550 Millionen Euro. Das Geld wird verwendet, um mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zu beschaffen. Außerdem wird die Ausstattung der Schulen gefördert, die für professionelle Online-Lehrangebote erforderlich ist. Da der Unterricht auf absehbare Zeit aus einer Mischung von Präsenzunterricht und digitalem Lernen von zu Hause aus bestehe, müssten  „möglichst alle Schülerinnen und Schüler über digitale Endgeräte verfügen „, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Deshalb investiere der Bund zusätzliche 500 Millionen Euro, die Länder 50 Millionen Euro. Vorgesehen ist, dass die mobilen Endgeräte von den Schulen und Schulträgern in Eigenregie an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Die Geräte bleiben Eigentum der Schulen, die sie dadurch auch in einem späteren Regelbetrieb weiter nutzen können. Das Sofortprogramm wird als Zusatzvereinbarung zum  „Digitalpakt Schule „ festgehalten.
Mehr zum Sofortprogramm lesen Sie hier.

 

+++ Donnerstag, 14. Mai 2020 +++

Mehr Tests und Meldepflichten, um die Infektionsketten früher zu erkennen und zu durchbrechen - das sind Schwerpunkte des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Am Donnerstag wurde es im Bundestag beschlossen, am heutigen Freitag im Bundesrat.  „So verhindern wir unkontrollierte Ausbrüche und sorgen dafür, dass unser Gesundheitswesen auch weiterhin nicht überlastet wird „, erklärte dazu Bundesgesundheitsminister Spahn. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass Beschäftigte in der Altenpflege eine einmalige Corona-Prämie von bis zu 1.000 Euro erhalten. Zudem wird der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) durch Maßnahmen des Bundes während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestärkt – insbesondere, um Digitalisierung voranzutreiben. Dafür werden etwa 50 Millionen Euro bereitgestellt. Außerdem sollen  pflegende Angehörige besser unterstützt werden.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.
 

+++ Mittwoch, 13. Mai +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, weiter „mutig und wachsam“ zu sein. „Lassen Sie uns schrittweise das öffentliche und wirtschaftliche Leben wieder öffnen - und dabei die Entwicklung der Pandemie immer im Blick haben“, sagte die Bundeskanzlerin während der Regierungsbefragung im Bundestag. Noch gebe es keine Medikamente und keinen Impfstoff, das Virus bleibe eine Gefahr für jede und jeden von uns. „Wir haben doch nicht seit März alle vorher undenkbaren Einschränkungen in unserem Leben, in unserem Arbeiten und Wirtschaften, auch zeitweilige Einschränkungen unserer Rechte, auf uns genommen, um jetzt, weil wir die Vorsicht ablegen, einen Rückfall zu riskieren“, so die Bundeskanzlerin.  In den vergangenen Wochen und Monaten sei es gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, weil alle Bürgerinnen und Bürger „in einer schweren Zeit und unter schweren Einschränkungen zusammengehalten haben“, sagte die Bundeskanzlerin. Es sei „eine Verpflichtung, das gemeinsam Erreichte nicht zu gefährden“, betonte Merkel. Die Kanzlerin appellierte erneut, die “neuen Grundregeln“ zu beachten: Mindestabstand halten, regelmäßiges Händewaschen, Respekt vor dem Schutzbedürfnis der Mitmenschen. 

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Aufgrund der positiven Entwicklung beim Infektionsgeschehen wird es schrittweise Lockerungen bei den Grenzkontrollen geben. Das hat Bundesinnenminister Horst Seehofer dem Bundeskabinett berichtet. Weitere Informationen und die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums zur Änderungen im Grenzregime finden Sie hier.

 Im Einzeln wurde Folgendes beschlossen:

  • Alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen werden wieder für den Grenzübertritt zugelassen.
  • Am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes wird im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben.
  • An der Grenze zu Luxemburg enden die Binnengrenzkontrollen mit Ablauf des 15. Mai 2020.
  • An der Grenze zu Dänemark sollen die Grenzkontrollen ebenfalls eingestellt werden. Der Termin wird gemeinsam mit Dänemark festgelegt.

Gleichzeitig mahnte der Bundesinnenminister: Sollte sich das Infektionsgeschehen verschlechtern, könne man in gegenseitiger Abstimmung mit den Nachbarstaaten auch schnell zu einer höheren Kontrollintensität zurückkehren. Da die positive Entwicklung in einigen Ländern noch nicht nachhaltig stabil ist, werden die Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzen fortgeführt, um reaktionsfähig zu bleiben. An den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz werden die Grenzkontrollen - in Abstimmung mit den Nachbarländern - ab dem 16. Mai zunächst bis zum 15. Juni 2020 fortgesetzt. Die Kontrollen erfolgen jedoch flexibel und stichprobenartig, nicht mehr systematisch wie bisher. Sofern die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt, wird ein Ende der Corona-bedingten Binnengrenzkontrollen zum 15. Juni 2020 angestrebt. Auf Empfehlung der Europäischen Kommission werden die Beschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten bis zum 15. Juni 2020 zu verlängert. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den Bundesländern zudem, ihre Quarantäneverordnungen für Einreisende und Rückkehrende anzupassen. Eine 14-tägige Quarantäne soll künftig nur noch bei Einreisen aus Drittstaaten angeordnet werden.

 

+++ Dienstag, 12. Mai +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Bedeutung der Gesundheitsämter bei der Bekämpfung des Coronavirus hervorgehoben. Der öffentliche Gesundheitsdienst spiele dabei eine „zentrale Rolle“, sagte die Kanzlerin nach einer Videokonferenz mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts des Landkreises Harz. Die Bundesregierung unternehme alles Notwendige, um die Gesundheitsämter zu stärken. Neben den sogenannten Scouts, die die Gesundheitsämter bereits unterstützen, stehe auch die Bundeswehr bereit, um zu helfen. Gesundheitsämter seien die entscheidende Stelle, um bei Neuinfizierten die Kontaktpersonen nachvollziehen zu können. Die Kanzlerin betonte, dass Deutschland jetzt in eine neuen Phase der Pandemie komme. Trotz all der Lockerungen sei es notwendig, dass die Menschen weiter die Grundgebote einhalten: Abstand halten, Mund- und Nasen-Schutz tragen, aufeinander Rücksicht nehmen.

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Um die Herstellung und Entwicklung eines Impfstoffs gegen Covid-19 zu fördern, hat die Bundesregierung weitere finanzielle Mittel zugesagt. Bis zu 750 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Damit sollen bevorstehende Impfstoffstudien mit größerer Probandenzahl ermöglicht werden. Außerdem wird in den Ausbau von Produktionskapazitäten investiert. Das Statement der Bundesforschungsministerin Anja Karliczek finden Sie hier. Mit rund 500 Millionen Euro sollen Studienkapazitäten für die Impfstofferprobung in Deutschland ausgebaut werden, kündigte Karliczek an. Weitere 250 Millionen Euro sind für den Ausbau von Impfstoff-Produktionskapazitäten in Deutschland vorgesehen. „Denn sobald ein Impfstoff gefunden und zugelassen ist, muss die Produktion hierzulande ebenso wie weltweit rasch und in großem Umfang starten können", so Karliczek.

 

+++ Montag, 11. Mai +++

Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Bundesländern dafür ein, dass die deutsche Kulturlandschaft auch nach der Corona-Pandemie weiterexistieren kann. Das versicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem aktuellen Video-Podcast. Dabei verwies sie auf das Programm für Solo-Selbstständige und den erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung Kultureinrichtungen, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurden. Zur Pressemitteilung zum aktuellen Video-Podcast geht es hier. Einen kurzen Überblick zu Hilfen des Bundes für Kulturschaffende lesen Sie hier.

 

+++ Freitag, 8. Mai +++

Dem digitalen Lernen kommt während der Corona-Pandemie eine hohe Bedeutung zu. Damit die Schulen in dieser Zeit gut gerüstet sind, erhalten sie kurzfristig 100 Millionen Euro aus dem Digitalpakt Schule. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. "Digitales Lernen und Lehren ist in diesen Tagen eine gute Möglichkeit, für Schülerinnen und Schüler Unterrichtsausfälle abzufedern", betonte Bundesbildungsministerin Karliczek.

Die Mittel werden für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattformen bereitgestellt. Bildungsministerin Karliczek ist es auch ein wichtiges Anliegen, die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer derzeit besonders anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen.

Der Digitalpakt Schule ist vor einem Jahr in Kraft getreten. Bis 2024 stellt der Bund innerhalb des Paktes fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen zur Verfügung. Hinzu kommt ein Eigenanteil der Länder von etwas mehr als 500 Millionen. Um die Gelder zu erhalten müssen die Schulen eigene didaktische Konzepte für digitalen Unterricht vorlegen.   

+++ Mittwoch, 6. Mai +++

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seine "Notfall-Informations- und Nachrichten-App" (kurz NINA) ausgebaut und mit Informationen rund um das Thema Corona ergänzt. Damit reagiert das BBK auf das andauernde Bedürfnis nach umfassenden und aktuellen Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und der dadurch ausgelösten Pandemie.

Wie sind die aktuellen Regelungen etwa zu Kontakten und Reisen? Was tun bei Corona-Verdacht? Wer regelt was im Staat bei Corona? Wer hilft, wenn die familiäre Situation wegen Quarantäne immer schwieriger wird? Bei diesen Fragen will NINA weiterhelfen. Das neue Informations-Angebot von NINA ist nicht identisch mit der sogenannten Tracing-App, die derzeit im Auftrag der Bundesregierung entwickelt wird.

NINA in der neuen Version 3.1 steht ab sofort für die Betriebssysteme iOS und Android bereit.

+++ Dienstag, 5. Mai +++

Die Bundesregierung stellt aus dem Etat von Kulturstaatsministerin Monika Grütters Soforthilfen für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende bereit. Ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von bis zu 5,4 Millionen Euro soll freie Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland dabei unterstützen, neue Präsentationsformate in Zeiten von Kontaktbeschränkungen zu realisieren. Je Antragsteller sind bis zu 200.000 Euro vorgesehen. Das Programm läuft bis Ende des Jahres.

Vielen freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern ist ihr Einkommen weggebrochen. Deshalb ermöglicht die Bundesregierung Kulturinstitutionen, bei abgesagten Veranstaltungen Ausfallhonorare von bis zu 60 Prozent der eigentlichen Gage auszuzahlen – auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung und bis zu 2500 Euro. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die die Bundesregierung fördert.

Kulturstaatsministerin Grütters kündigte außerdem an, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshallen und Kulturhäuser über das Programm "Neustart" zu unterstützen. Zehn Millionen Euro sind vorgesehen, um Hygienemaßnahmen, den Einbau von Schutzvorrichtungen und ein angemessenes Besuchermanagement zu fördern. Zwischen 10.000 und 50.000 Euro stehen pro Kultureinrichtung zur Verfügung.

+++ Sonntag, 3. Mai +++

Vor der Geberkonferenz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie setzt Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine enge internationale Zusammenarbeit. Es gehe darum, „wie wir für alle Menschen auf der Welt Impfstoffe entwickeln, Medikamente und gute Diagnosemöglichkeiten bereitstellen“, sagt Merkel in ihrem Video-Podcast. Deutschland wolle dabei eng mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammenarbeiten, die in dieser Frage eine Schlüsselrolle habe, so die Kanzlerin. Deutschland ist einer der Gastgeber der Konferenz am 4. Mai, zu der die EU-Kommission eingeladen hat. Auf der Video-Konferenz soll eine Anschubfinanzierung gesichert werden. Mit dem Geld sollen die Entwicklung und Einführung weltweit verfügbarer und erschwinglicher Diagnostika, Therapeutika und Impfstoffe vorangetrieben werden. Noch fehlten für die Entwicklung eines Impfstoffes geschätzt etwa acht Milliarden Euro, sagt Kanzlerin Merkel. Deshalb sei es gut, dass sich jetzt ein großes Bündnis dieser Arbeit verpflichtet und sich möglichst viele Akteure auch mit finanziellen Beiträgen engagieren, um so unter anderem die Entwicklung und Herstellung von Impfstoff und Medikamenten zu ermöglichen. „Deutschland wird sich mit einem deutlichen finanziellen Beitrag beteiligen“, so die Kanzlerin.

+++ Freitag, 1. Mai +++

Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen sollen in Kürze bundesweit unter Auflagen wieder möglich sein. Darauf haben sich Bund und Länder am Donnerstag verständigt. Auch Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und botanische Gärten sollen unter Auflagen in ganz Deutschland wieder öffnen können. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig. Außerdem soll ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen freigegeben werden. Es bleibe die große Verantwortung, alles zu tun, damit es keinen Rückfall gebe, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer. Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 10. Mai bestehen bleiben. Details regeln die Länder. Über weitere Öffnungsschritte wollen Bund und Länder am 6. Mai entscheiden.

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Bundesarbeitsminister Heil hat die Wirkung der Kurzarbeiterregelungen in der Corona-Pandemie bekräftigt. Millionen Arbeitsplätze würden dadurch gesichert. Bundeswirtschaftsminister Altmaier legte indessen einen Vier-Stufen-Plan für die deutsche Wirtschaft vor. Kurzarbeit sei zwar teuer, aber Arbeitslosigkeit um ein Vielfaches teurer - so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Deutschland hat einen starken Staat. Wir haben eine starke Gesellschaft und eine starke Wirtschaft, sodass wir in der Lage sind, diese Prüfung zu bestehen“, erklärte er bei der Vorstellung der aktuellen Arbeitsmarktzahlen. Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind durch die Corona-Pandemie unter Druck gesetzt. Seit Anfang März bis zum 26. April 2020 sind bei der Bundesagentur für Arbeit 751.000 Anzeigen von Betrieben auf Kurzarbeit für 10,1 Millionen Beschäftigte eingegangen. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte und liegt bei 5,8 Prozent - ein Plus von 0,9 Punkten gegenüber dem April des Vorjahres.Wirtschaftsminister Peter Altmaier sieht „eine Perspektive der Hoffnung für einen wirtschaftlichen Neustart“ - vorausgesetzt, die Pandemie könne weiterhin erfolgreich eingedämmt werden. Dabei helfen soll ein vier Stufen-Plan für den Neustart der Wirtschaft. Dieser sieht neben einer Weiterentwicklung bestehender Hilfen weitere Sofortmaßnahmen und ein bedarfsgerechtes Konjunkturprogramm vor.

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Die Corona-Pandemie stellt viele Studentinnen und Studenten vor finanzielle Probleme. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen Situation verloren. Bei manchen bricht auch die finanzielle Unterstützung durch die Eltern weg oder fällt geringer aus. Ihnen bietet das Bundesbildungsministerium nun eine Überbrückungshilfe an. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt“, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Bis zu eine Milliarde Euro stehen insgesamt zur Verfügung. Studentinnen und Studenten steht nun die Möglichkeit offen, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen - auf Basis des langbewährten KfW-Studienkredits. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller als auch für solche, die bis März 2021 bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studentinnen und Studenten soll der Studienkredit von Juli 2020 bis März 2021 geöffnet werden. Darüber hinaus stellt das Bundesbildungsministerium dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort bereit.

 

+++ Donnerstag, 30. April +++

Die Bundesregierung will mehr Tests auf das Coronavirus ermöglichen, um Infektionsketten früher zu erkennen und zu durchbrechen. Wie das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, werden zudem die Meldepflichten ausgeweitet. Zu Covid-19 sollen künftig auch die Zahl der Genesungen und der negativen Labortests weitergegeben werden. Bezahlt werden sollen die Tests von der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem stärkt der Bund den öffentlichen Gesundheitsdienst. So werden etwa Schulungen für mobile Teams finanziert, die die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen unterstützen. An Beschäftigte in der Altenpflege sollen gestaffelte Sonderleistungen gezahlt werden. Finanziert werden sollen diese "Corona-Prämien" zu zwei Dritteln durch die soziale Pflegeversicherung, ein Drittel sollen Arbeitgeber und Länder beitragen.

 

+++ Mittwoch, 29. April +++

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat vorgeschlagen, bisher freigehaltene Kapazitäten teilweise wieder für Patienten zu nutzen, die nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Aktuell würden die Kapazitäten der Krankenhäuser wegen der Unsicherheiten über die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie nicht vollständig genutzt, heißt es in einem  Konzept, das Spahn den Ländern vorgelegt hat. Die nunmehr lineare Entwicklung der Corona-Neuinfektionen lasse es zu, für die Kliniken schrittweise einen neuen Alltag zu entwickeln und ab Mai einen Teil der Krankenhauskapazitäten auch wieder für planbare Operationen zu nutzen. Die Öffnung der Kliniken müsse anpassungsfähig gestaltet werden. Denn bisher sei noch nicht abzusehen, welche epidemiologischen Auswirkungen die zwischenzeitlichen gesellschaftlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Lockerungen nach sich ziehen werden. In einem nächsten Schritt gelte es, die permanente Vorhaltung von Intensiv-Betten für Covid-19-Patienten besser und zielgenauer zu planen. Die Kapazitäten für planbare Operationen müssten trotz der Öffnung weiter begrenzt sein. Daher müsse eine Entscheidungsgrundlage entwickelt werden, nach welchen Kriterien diese Operationen priorisiert werden. Eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe lasse sich insbesondere aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht rechtfertigen.

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„Je mehr wir gemeinsam handeln, umso besser können wir menschliches Leid und wirtschaftliche Verwerfungen vermeiden“, erklärte Bundeskanzlerin Merkel auf dem Petersberger Klimadialog mit Blick auf Pandemie und Klimaschutz. Sie forderte klimafreundliche Investitionen in zukunftsfähige Technologien. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden, die die Corona-Pandemie mit sich bringe, werde es eine schwierige Verteilungsdiskussion geben. “Umso wichtiger wird es sein, wenn wir Konjunkturprogramme auflegen, immer den Klimaschutz ganz fest im Blick zu haben.“ Es dürfe nicht etwa am Klimaschutz gespart, sondern es müsse in zukunftsfähige Technologien investiert werden. Die internationalen Verpflichtungen müssten weiter stark nach vorne gebracht werden. Denn das sei essentiell für einen globalen Erfolg im Klimaschutz.

„Ökonomie und Ökologie müssen zusammen gedacht werden“, so Merkel. Das müsse auch mit Blick auf die Biodiversität geschehen. „Denn wir wissen, dass die natürlichen Lebensräume zusammenschrumpfen. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Und das ist dann auch für uns Menschen wiederum eine Bedrohung.“ Wissenschaftlern zufolge seien in den letzten Jahrzehnten 60 Prozent aller Infektionskrankheiten von Tieren auf Menschen übertragen worden. „Es führt also kein Weg daran vorbei, dass wir beim internationalen Schutz der Biodiversität und der Wälder vorankommen. Bis zur 15. UN-Konferenz zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention im nächsten Jahr brauchen wir einen neuen Rahmen für den Schutz der Artenvielfalt.“

Die 17 Ziele der Agenda 2030 – darunter auch Gesundheit und Klimaschutz – machten deutlich, dass es nachhaltige Entwicklung nicht zu Lasten einzelner Ziele und nicht im Alleingang geben könne: „Wie alle Ziele der Agenda 2030, so können wir auch die Herausforderung des Klimaschutzes letztlich nur dann erfolgreich bewältigen, wenn wir sowohl national konsequent handeln, als auch international gemeinsam handeln.“ 

Vom Petersberger Klimadialog erhoffe sie sich ein Signal, dass „Klimaschutz und Biodiversität gerade in Zeiten einer weltweiten pandemischen Krise von allergrößter Bedeutung sind.“

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Die Corona-Pandemie und die von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen wirken sich auf nahezu alle Lebensbereiche aus. Der Bundesregierung ist es deshalb sehr wichtig, möglichst alle Betroffenen in den Blick zu nehmen. Eine Übersicht der Maßnahmen finden Sie hier PDF, 205 KB, barrierefrei .

Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Handeln drei Ziele:

  1. Gesundheit schützen und Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems bewahren.
  2. Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte und Unternehmen abfedern.
  3. Pandemie in internationaler Zusammenarbeit bewältigen.

Die beschlossenen Maßnahmen werden regelmäßig durch die Bundesregierung und die Länder daraufhin überprüft, ob sie weiter notwendig und verhältnismäßig oder ob Anpassungen erforderlich sind. Bei der Antwort auf diese Frage wird sorgfältig abgewogen, welche Maßnahmen die Ausbreitung des Virus wirksam verhindern und welche sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten damit jeweils verbunden sind.

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Die Bundesregierung stellt 1,5 Millionen Euro für Kulturzentren in Landgemeinden und Kleinstädten mit bis zu 20.000 Einwohnern zur Verfügung. Über das Projekt "Land intakt - Soforthilfeprogramm Kulturzentren" können die Mittel beantragt werden. Direkt zur Ausschreibung gelangen Sie hier. "Die Möglichkeit, Kunst und Kultur zu erleben, ist eine entscheidende Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland", sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. "Wie wichtig sie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist, merken wir gerade jetzt, wo wir auf sie verzichten müssen. Kultur vermag es, Identität zu stiften und Gemeinschaft zu bilden. Deshalb fördern wir die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen, auch um dort Orte der Begegnung und der Kommunikation zu erhalten." Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser und Bürgerzentren können bis zu 25.000 Euro für Modernisierungen und zum Bauunterhalt beantragen. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

 

+++ Dienstag, 28. April +++

Die Bundesregierung gewährt der Condor Flugdienst GmbH in Abstimmung mit dem Land Hessen eine Unterstützung durch einen KfW -Kredit über 550 Millionen Euro. "Der Bund und das Land Hessen unterstützen die Condor in dieser schwierigen Zeit weiter. Das Unternehmen war in normalen Zeiten operativ gesund und profitabel und hat eine gute Zukunftsperspektive", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Hilfeleistung soll die Folgen des Corona-bedingten Betriebsstillstands abfedern. Durch die Bereitstellung einer neuen Betriebsmittellinie kann Condor den Geschäftsbetrieb weiterführen. Der KfW-Kredit ist zu 100 Prozent vom Bund garantiert, das Land Hessen ist zu 50 Prozent am Bundesrisiko beteiligt. Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung erteilt und heute veröffentlicht.

 

+++ Montag, 27. April +++

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab sofort online beantragt werden. Wer wegen des Coronavirus unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen. Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort hier zur Verfügung. Die Anträge können über dieselbe Internetseite ab kommender Woche gestellt werden. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Das Online-Verfahren wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt.

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In einer gemeinsamen Erklärung kündigten Kanzleramtsschef Helge Braun und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, „den Einsatz einer konsequent dezentralen Softwarearchitektur“ für die Anwendung einer Corona-App in Deutschland vorantreiben zu wollen. Ziel sei es, dass angesichts der derzeitigen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen „sehr bald die Tracing-App einsatzbereit ist und in der Bevölkerung sowie der Zivilgesellschaft eine breite Akzeptanz findet“. Die Nutzung der App soll auf Freiwilligkeit beruhen. Gleichzeitig sind Datenschutz und IT-Sicherheit zu gewährleisten. Ziel der App ist es, die Kontakte einer mit Corona infizierten Person zu identifizieren und die Infektionskette zu unterbrechen.

+++ Samstag, 25. April +++

Eine neue internationale Initiative soll die Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten gegen das Coronavirus vorantreiben. Deutschland sei bereit, „dies politisch mit all unseren Kräften zu unterstützen“, erklärte Kanzlerin Merkel.Ziel der Initiative von WHO und anderen globalen Gesundheitsakteuren ist es, die Entwicklung, Produktion und gleichberechtigte Verteilung von Impfstoffen, Diagnose- und Therapiemöglichkeiten für Covid-19 zu beschleunigen. Dazu organisiert die EU-Kommission am 4. Mai eine internationale Geberkonferenz, bei der Deutschland die Co-Gastgeberschaft übernehmen wird. Insgesamt fehlten acht Milliarden Euro. Diese finanzielle Lücke gelte es zu schließen, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel und bat Politik und Wirtschaft um Unterstützung. Von deutscher Seite aus kündigte sie einen „substanziellen Beitrag“ an.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Freitag in einer Videokonferenz mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die deutsche Wirtschaft ausgetauscht. Im Fokus standen bei dem Gespräch die Herausforderungen von besonders betroffenen Branchen wie etwa dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe aber auch von Teilen der Industrie. An der Videokonferenz nahmen auch die Bundesminister Olaf Scholz, Peter Altmaier, Hubertus Heil, Jens Spahn, Andreas Scheuer und Helge Braun teil. Um Störungen insbesondere in europäischen Lieferketten zu minimieren, sprach sich die Bundeskanzlerin für ein gemeinsames Vorgehen in Europa aus. Ein weiteres Thema waren geeignete wirtschaftspolitische Maßnahmen, die helfen könnten, das Wiederanlaufen der Wirtschaft in Deutschland und Europa zu unterstützen. Die Bundesregierung hat einen Schutzschirm für die Wirtschaft mit Zuschüssen, Bürgschaften, steuerlichen Erleichterungen sowie unbegrenzten Liquiditätshilfen gespannt. Details lesen Sie hier. 

 

+++ Freitag, 24. April +++

Der Europäische Rat hat sich in einer Videokonferenz mit der Coronavirus-Pandemie und der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen befasst. Ein Konjunkturprogramm in Europa werde gebraucht und sei auch im deutschen Interesse, erklärte Kanzlerin Merkel anschließend. Der Schwerpunkt lag darauf, wie Europa die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie bewältigen und wie es dies gemeinsam tun könne. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Videokonferenz des Europäischen Rats am Donnerstagabend in Berlin. „Wir brauchen - auch im deutschen Interesse - ein Konjunkturprogramm in Europa“, so Merkel. Die EU-Kommission solle nun Vorschläge zur Ausgestaltung machen. Es werde auch ganz wesentlich darum gehen, in die Zukunft zu investieren – in Klimaschutz, innovative Mobilität, Digitalisierung. Die EU-Staats- und Regierungschefs billigten das Maßnahmenpaket, das die EU-Finanzminister vor zwei Wochen vereinbart hatten. Dies sieht mehr als 500 Milliarden Euro an Hilfen vor – bestehend aus Krediten der Europäischen Investitionsbank für kleine und mittelständische Unternehmen, einem EU-Kurzarbeitergeld sowie aus vorsorglichen Kreditlinien des ESM für die Staaten. Kanzlerin Merkel erklärte, Ziel sei, dass die Mittel ab 1. Juni eingesetzt werden können. Dazu müsse auch der Deutsche Bundestag beteiligt werden.

Die Pressekonferenz von Kanzlerin Merkel sehen Sie hier im Video.

 

+++ Donnerstag, 23. April +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung auf die ersten Erfolge bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verwiesen: Durch Zusammenhalt sei es gemeinsam geschafft worden, „dass sich das Virus auf seinem Weg durch Deutschland und Europa immerhin verlangsamt hat“, sagte Merkel im Bundestag. Das sei nur mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger möglich, die „mit Herz und Vernunft etwas für ihre Mitmenschen tun“, betonte die Kanzlerin. „Mich macht das unendlich dankbar“, so Merkel. Deutschland stehe zwar noch immer am Anfang der Pandemie, sagte die Kanzlerin.

“Aber gemeinsam, davon bin ich nach diesen ersten Wochen der Pandemie überzeugt, wird es uns gelingen, diese gigantische Herausforderung zu meistern.“ Merkel betonte, durch die Einschränkungen der vergangenen Wochen sei ein wichtiges Ziel erreicht worden: „Unser Gesundheitssystem hält der Bewährungsprobe bisher stand.“ Doch es sei weiter wichtig, diszipliniert zu bleiben, um die Coronavirus-Pandemie effektiv bekämpfen zu können. „Lassen Sie uns jetzt das Erreichte nicht verspielen“, appellierte Merkel. Merkel unterstrich, wie wichtig europäische Solidarität bei der Überwindung der Pandemie sei: Dabei gehe es jetzt vor allem darum, „schnell zu handeln“. Deutschland werde an einem europäischen Konjunktur-Programm mitarbeiten, das den nötigen Aufschwung unterstützen könne, so die Kanzlerin.

Weiteres zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin lesen Sie hier.

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Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne ab 1. Mai 2020 bis zum 1. April 2022 in vier Schritten auf bundesweit 12,55 Euro pro Stunde, beschloss das Arbeitsministerium. Für qualifizierte Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung gilt ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) oder 12,20 Euro (im Osten). Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West 13,20 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung erhalten ab dem 1. Juli 2021 bundesweit mindestens 15 Euro pro Stunde, am 1. April 2022 steigt der Mindestlohn auf 15,40 Euro. Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigten in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie zeigt sich einmal mehr, welch große Verantwortung Pflegekräfte für Gesundheit und Leben der Menschen tragen. Pflegekräfte verdienen Anerkennung, aber nicht nur das. Ihre Arbeitsbedingungen müssen besser, der Beruf attraktiver für Neueinsteiger werden. Mit der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums werden die Empfehlungen der Pflegekommission nun umgesetzt.

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Um das Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus angemessen beurteilen zu können, gibt es "nicht nur eine Zahl, die einzig und allein entscheidend ist", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch. Für sich allein genommen stößen diese Daten schnell an die Grenzen ihrer Aussagekraft. Deshalb spielen eine Reihe von Indikatoren eine Rolle. Wichtig sind neben Relationen, Kurvenverläufen und Prozentangaben immer die Fragen: Wie viele Menschen sind infiziert, wie viele erkrankt, wie viele davon schwer? Wie viele Betten in Krankenhäusern werden gebraucht, wie viele davon auf Intensiv? Das Robert-Koch-Institut als zuständiges Bundesinstitut stellt umfassende Informationen zum Coronavirus bereit und berichtet fortlaufend über die Anzahl von Infektionen.

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Die Bundesregierung ist in der Lage, die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft auch über einen längeren Zeitraum zu unterstützen – in der Coronavirus-Pandemie zahlt sich die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre aus. Das zeigt das Deutsche Stabilitätsprogramm 2020 auf, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Es wird nun an die Europäische Kommission und den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin-Rat) übersandt - gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Demnach ist die deutsche Finanzpolitik derzeit vom Kampf gegen die Covid-19-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen geprägt. Das Volumen der gesamtstaatlichen haushaltswirksamen Maßnahmen liegt im Jahr 2020 bei rund 453 Milliarden Euro, der Umfang der Garantien bei insgesamt rund 820 Milliarden Euro.Die Bundesregierung verfolgt daneben weiterhin ihre langfristigen Ziele - unter anderem hohe Investitionen für den Klimaschutz. Mehr zum Stabilitätsprogramm lesen Sie hier.

 

+++ Mittwoch, 22. April +++

In einer Sondersitzung haben sich die G20-Agrarministerinnen und -Agrarminister sowie Vertreter internationaler Organisationen auf eine engere Zusammenarbeit geeinigt, um Handel und Lieferketten in Corona-Zeiten zu stärken und die weltweite Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen auch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Landwirte und Verbraucher, gerade in den ärmeren Regionen, abgemildert werden. Die Ziele im Einzelnen:

   + Aufrechterhaltung der Lieferketten: Exportrestriktionen sollen nur im Notfall möglich und konform zu den WTO -Regeln sein.

   + Stärkung des G20-Agrarmarktinformationssystem AMIS, um die Transparenz des internationalen Lebensmittelmarktes zu fördern.

   + Engere Zusammenarbeit sowie auch verstärkte Kooperation mit dem Privatsektor, um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen.

   + Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung und -verlusten.

   + Unterstützung der Landwirte und Menschen im ländlichen Raum, vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

   + Kontinuierliche Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der Welternährungsorganisation FAO.

   + Enge Kooperation der G20-Agrarminister zur ständigen Anpassung der Corona-Maßnahmen.

„Freier Handel bedeutet auch und gerade in Krisenzeiten Ernährungssicherung", unterstrich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Deshalb habe sich Deutschland dafür eingesetzt, dass sich alle G20-Staaten dazu bekennen, Exportrestriktionen nur im Ausnahmefall vorzunehmen.

 

+++ Dienstag, 21. April +++

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten derzeit von neuen Reiseplanungen absehen. Es gilt nach wie vor die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. „Wir haben uns entschlossen, ab jetzt vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland zu warnen“, so Bundesaußenminister Maas. Ob und welche Art von Reisen im In- und Ausland im Sommer möglich sein werden, hängt vor der weltweiten Entwicklung der Corona-Pandemie ab. In vielen beliebten Urlaubsländern gibt es aktuell Ausgangsbeschränkungen und Einreiseverbote. Die aktuellen Kontaktbeschränkungen in Deutschland gelten bis zum 3. Mai. Die Bundesregierung wird bis dahin die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen. Bei bereits gebuchten Reisen hängt es von der Art der Reise ab, wie Sie vorgehen können. Für Pauschalreisen gilt: Mit der weltweiten Reisewarnung wegen des Coronavirus können Sie kurz bevorstehende Pauschalreisen kostenlos stornieren. Bei einer später anstehenden Reise sollte man frühzeitig mit dem Reiseveranstalter, der Unterkunft oder der Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen. Diese reagieren vielfach selbst auf die neueren Entwicklungen. Weitere Auskunft liefern unter anderem die Verbraucherzentrale sowie die Europäische Verbraucherzentrale.

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Bundeskanzlerin Merkel hat nach der Sitzung des „Corona-Kabinetts“ betont, dass die Bürgerinnen und Bürger trotz der bisher erreichten Erfolge „wachsam und diszipliniert“ bleiben müssen. Erst in 14 Tagen wisse man, welche Konsequenzen die zwischen Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen haben werden. „Wir dürfen uns keine Sekunde in Sicherheit wiegen“, sagte die Bundeskanzlerin. Das Statement im Video sehen Sie hier. Wie die Kanzlerin betonte, wisse sie um die Not vieler Menschen. Dennoch warnte sie davor, mit voreiligen Lockerungen „sehenden Auges“ einen Rückfall zu riskieren. „Wir sind noch lange nicht über den Berg“, so die Kanzlerin. Dass der Reproduktionsfaktor aktuell unter dem Wert eins liege, sei den Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die mit „übergroßer Disziplin und sehr viel Geduld“ alle Einschränkungen getragen haben. „Auch heute möchte ich dafür von ganzem Herzen noch einmal Danke sagen“, so die Kanzlerin. Das „Corona-Kabinett“ hat am Montag beschlossen, den öffentlichen Gesundheitsdienst weiter zu stärken: Unter anderem sollen 105 mobile Teams die Ämter vor Ort unterstützen. Sie sollen bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen helfen, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Den ausführlichen Bericht über das Statement der Kanzlerin lesen Sie hier.

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Eine schrittweise Öffnung der Kitas in Deutschland könne nur in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie erfolgen, betonte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Das werde auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe beachten, die nun Leitlinien und Empfehlungen erarbeite. Ministerin Giffey müssten die Perspektiven von Eltern, Kindern sowie den Erzieherinnen und Erziehern berücksichtigt werden. Eltern würden wegen der Schließung der Kitas langsam an ihre Grenzen stoßen. Viele Kinder litten, weil sie nicht mit ihren gleichaltrigen Freunden spielen dürften. Außerdem dürfe man nicht Aspekte wie fehlende Sprachförderung aus dem Blick verlieren, hob Giffey hervor. Für die Erzieherinnen und Erzieher sei es wichtig, bei einer Wiederaufnahme des Kita-Betriebes den Gesundheits- und Arbeitsschutz zu beachten. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe berate deshalb auch Empfehlungen für einen Hygieneplan. Giffey zeigte sich erleichtert darüber, dass viele Bundesländer in der aktuellen Zeit der Kita-Schließungen mehr Familien eine Notbetreuung für ihre Kinder ermöglichten. So reiche es schon oft, wenn ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeite.

+++ Montag, 20. April +++

Die Bundesregierung stellt der durch die Corona-Pandemie betroffenen Gastronomie- und Hotelbranche Hilfen in Aussicht. Die Branche brauche "Unterstützung, damit sie nach Abflauen der Krise auf die Beine kommt", sagte Bundeswirtschaftsminister Altmaier gegenüber der "Bild am Sonntag". Der Wirtschaftsminister nannte die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Gaststätten auf sieben Prozent einen "Vorschlag, der eine sorgfältige Prüfung verdient".

Bundesfinanzminister Scholz betonte gegenüber der "Welt am Sonntag", bei der Prüfung um weitere Hilfen habe man "vor allem jene Branchen im Blick, für die es noch nicht so schnell wieder losgeht. Das Hotel- und Gaststättengewerbe gehört sicherlich dazu".

 

+++ Freitag, 17. April +++

Bundesweit klare und verbindliche Arbeitsschutzstandards sollen Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Papier mit konkreten Anforderungen an den Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt vorgestellt. Demnach sollen Betriebe zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge ausweiten, den Sicherheitsabstand auch bei der Arbeit gewährleisten, zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen und dafür sorgen, dass Risikogruppen besonders geschützt werden. Weitere Informationen zum neuen Arbeitsschutzstandard Covid 19 finden Sie hier.

Die ergänzenden Standards sind notwendig, da infolge der von Bund und Länder beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen mehr Menschen an ihre Arbeitsplätze zurückkehren werden. Die Unfallversicherungsträger werden den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten konkretisieren und weiterentwickeln.

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Die Soldatinnen und Soldaten der Nato-Staaten haben bereits mehr als 100 Transportflüge durchgeführt, um medizinisches Personal und Ausrüstung zur Bewältigung der Corona-Pandemie anzubieten. Über 4.000 medizinische Militärangehörige unterstützen die zivilen Kräfte, mehr als 25.0000 Betten für Behandlungen wurden bereitgestellt. Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg lobte das gemeinschaftliche Vorgehen des Militärbündnisses in der Corona-Pandemie. „Die Krise hat gezeigt, dass unsere Alliierten widerstandsfähig und geeint sind“, so Stoltenberg nach einer Videokonferenz mit den Nato-Verteidigungsministern.

Auch Deutschland beteiligt sich. So hat die Bundeswehr beispielsweise bei Transporten schwerkranker Corona-Patienten aus Italien und Frankreich in deutsche Kliniken unterstützt und Beatmungsgeräte nach Großbritannien geliefert. Weitere Informationen zu Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie finden Sie  hier.

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Um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern und die Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu stützen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm vereinbart. Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von 30 Milliarden Euro.“ Mit dem Schutzschirm sichern wir den Warenverkehr ab und sorgen so für einen reibungslosen Warenstrom, den wir gerade jetzt dringend brauchen“, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will.

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Die Corona-Pandemie kann nur mit einer starken und koordinierten internationalen Antwort besiegt werden - das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einer Videokonferenz der G7-Staats- und Regierungschefs betont. Sie unterstrich auch die wichtige Rolle der WHO und weiterer internationaler Gesundheitsorganisationen. Außerdem begrüßte die Kanzlerin die Initiative der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, am 4. Mai eine virtuelle Geberkonferenz zu Covid-19 auszurichten. Sie wies auf die Notwendigkeit schneller Unterstützung der afrikanischen Staaten hin. Vor diesem Hintergrund sei die gestrige Einigung der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure auf ein Schuldenmoratorium für Entwicklungsländer sehr hilfreich. Über weitere mögliche Maßnahmen müsse aber weiter nachgedacht werden.

 

+++ Donnerstag, 16. April +++

Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. 

  • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
  • Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.  
  • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen. 
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden. 
  • Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
  • Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

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Die an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen werden auf Anordnung des Bundesinnenministeriums um weitere 20 Tage bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen.

Die Grenzkontrollen waren an den landseitigen Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark zum 16. März vorübergehend wiedereingeführt worden. Zum 26. März hat die Bundesregierung die Kontrollen um die luftseitigen Grenzen zu den oben genannten Staaten sowie zu Italien und Spanien und seeseitig zu Dänemark erweitert. Grundlage des Beschlusses ist Artikel 28 des Schengener Grenzkodex.

+++ Mittwoch, 15. April +++

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Polizeiliche Kriminalprävention von Bund und Ländern warnen vor gefälschten Internetseiten im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Diese Seiten sehen frappierend echt aus, sind prominent in Suchmaschinen platziert und dienen dem Zweck, die Daten der Antragsteller abzugreifen. Die so gesammelten Daten können später für Betrugsstraftaten genutzt werden. Geben Sie Betrügern keine Chance! Nutzen Sie ausschließlich die Internetseiten der offiziellen Landesstellen, um Anträge auf Soforthilfe zu stellen. Hier geht es zu den zuständigen Behörden. Tipps zu Phishing im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie finden Sie beim BSI, zum Erkennen und richtigem Umgang mit gefakten Internetseiten auf der Website des Landeskriminalamts NRW.

+++ Dienstag, 14. April +++

Kreuzfahrtreedereien können jetzt den Antrag stellen, für ein Jahr Schuldentilgungen ihrer mit staatlichen Exportkreditgarantien finanzierten Kreuzfahrtschiffe auszusetzen. Damit sollen laut Bundeswirtschaftsministerium Liquiditätsengpässe vermieden und tausende Jobs geschützt werden. Infolge der Corona-Epidemie mussten Kreuzfahrtreedereien weltweit ihren Geschäftsbetrieb nahezu einstellen - mit negativen Auswirkungen auf die europäischen Schiffbauer. Eine Stornierung der Schiffsbestellungen und das Verschieben von Neubau-Investitionen hätte fatale Auswirkungen für die Beschäftigten in der europäischen Werftenindustrie und in den zahlreichen Zulieferbetrieben.

+++ Freitag, 10. April 2020 +++

Die Europäische Union wird laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz „drei starke Antworten“ auf die Herausforderungen durch die Coronavirus-Pandemie geben. Das sagte er nach der Einigung der EU-Finanzminister auf ein Schutzprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro am Donnerstagabend. Dieses umfasse drei Teile:

  • Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen über die Europäische Investitionsbank
  • Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ein Instrument von Kurzarbeit wie wir sie in Deutschland kennen
  • Kreditlinien für Staaten über den Europäischen Rettungsschirm ESM

„Heute ist ein großer Tag europäischer Solidarität und auch Stärke“, erklärte Scholz in seinem Videostatement. Die Menschheit, aber auch Europa seien herausgefordert von der Viruspandemie. Es sei wichtig, gemeinsam Antworten zu geben. „Es geht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, es geht um die Sicherheit von Arbeitsplätzen und es geht darum, dass viele Unternehmen in dieser Krise bestehen bleiben.“

+++ Donnerstag, 9. April +++

Die EU warnt vor Online-Betrug und unlauteren Praktiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus. So würden Masken, Medikamente oder Desinfektionsmittel als „Heil- und Schutzmittel“ zu einem Vielfachen ihres tatsächlichen Wertes verkauft. Die Warnung der EU inklusive Tipps, wie Sie unseriöse Online-Händler erkennen, finden Sie hier. Vorsicht ist etwa angeraten, wenn es explizite oder implizite Aussagen gibt, ein Produkt könne Covid-19-Infektionen verhindern oder heilen. Ebenfalls eine beliebte Masche: Es werden begrenze Vorräte vorgetäuscht. Ein Produkt sei etwa „nur heute verfügbar“ oder „schnell ausverkauft“, heißt es dann.

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Das Kabinett hat Erleichterungen für Studierende und Wissenschaftler beschlossen. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in ihrer Qualifizierungsphase befinden, werden die Höchstbefristungsgrenzen verlängert - und zwar um die Zeit, in der es zu pandemiebedingte Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs kommt. Studentinnen und Studenten, die BAföG-Leistungen bekommen, dürfen ihre Einnahmen mit Tätigkeiten zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verbessern. Diese werden nicht auf den BAföG-Satz angerechnet. „Die Bundesregierung will die pandemiebedingten Beeinträchtigungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schnell und unbürokratisch abmildern und zusätzliche Anreize für BAföG-Geförderte schaffen“, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Beide Regelungen hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht

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Chinesische Unternehmen haben die Produktion für zum Teil lange bestellte medizinische Güter wieder aufgenommen und können somit ihren Lieferverpflichtungen wieder nachkommen. Die Bundesregierung begrüßt diese Entwicklung. Am Dienstag sind in München die ersten acht Millionen Schutzmasken angekommen. Einen Tweet des BMVI dazu finden Sie hier.  Am 25. März hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem chinesischen Präsidenten XI Jingping telefoniert, um sich mit ihm zur aktuellen weltweiten Herausforderung durch die Covid 19-Pandemie auszutauschen. In ihrem Gespräch waren sie sich einig, dass die gegenwärtige Krisensituation nur durch enge internationale Zusammenarbeit gelöst werden kann. Hierzu gehört auch ein funktionierender Handel mit wichtigen medizinischen Gütern. Der Transport der Waren erfolgt durch die Deutsche Lufthansa. 

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In ihrem Frühjahrsgutachten erwarten die Experten wegen der Coronavirus-Pandemie einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 4,2 Prozent. Schon für das kommende Jahr sagen die Forscher aber eine Erholung und ein Wachstum um 5,8 Prozent voraus. Die Entwicklung hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: In der Spitze könnte die Arbeitslosenquote laut Gutachten auf 5,9 Prozent und die Zahl der Kurzarbeiter auf 2,4 Millionen ansteigen. Weitere Informationen finden Sie hier. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte, er fühle sich durch das Gutachten in seiner Einschätzung bestätigt: „Die Zahlen der Wirtschaftsforschungsinstitute zeigen aber auch sehr deutlich, dass unsere Maßnahmen, insbesondere die Kurzarbeit wirken, um den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu beschränken.“

+++ Mittwoch, 8. April +++

Die Maßnahmen von Bund und Ländern im Kampf gegen das Coronavirus zeigen Wirkung. Dennoch: Trotz der schon erreichten Erfolge ist es noch zu früh für mögliche Lockerungen. „Wir wären eine schlechte Bundesregierung, wenn wir jetzt schon ein Datum nennen würden“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag. Das Statement der Kanzlerin können Sie hier sehen. Dennoch gebe es intensive Überlegungen, wie „wir auch bei Einhaltung des Gesundheitsschutzes das Leben wieder schrittweise öffnen können“, so Merkel. In den vergangenen Wochen ist die Ansteckungsrate erkennbar gesunken. Ein Infizierter steckt aktuell statistisch 1,2 bis 1,5 weitere Menschen an. Anfangs lag der Wert bei fünf bis sieben Personen. Die aktuellen Fallzahlen und die Einschätzung des Robert Koch-Instituts lesen Sie hier. In ihrem wöchentlichen Podcast hatte die Kanzlerin ebenfalls betont, es wäre „absolut unverantwortlich“ einen konkreten Tag zu nennen, an dem die Maßnahmen gelockert werden können. 

+++ Dienstag, 7. April +++

Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen, schlägt die Bundesregierung strengere Einreisebestimmungen vor. Wenn die Bundesländer dem Beschluss zustimmen, könnten die neuen Regeln am 10. April in Kraft treten.

Für Deutsche, EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach mindestens mehrtägigem Auslandsaufenthalt einreisen, um an ihren Wohnort in Deutschland zurückzukehren, gilt nach den neuen Bestimmungen eine zweiwöchige Quarantäne. Die genaue Vorgehensweise soll mit den Ländern in den kommenden Tagen vereinbart werden. Dieses Vorgehen sei notwendig, weil wir inzwischen „die Welt als ein Risikogebiet haben“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Beschluss. Ziel der Maßnahmen ist es, neue Infektionsketten durch Einreisen aus dem Ausland zu verhindern. Gleichzeitig sollen nicht erforderliche Einreisen vermieden werden.

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Die Bundesregierung baut die Kredithilfen für kleine und mittlere Betriebe aus. Das neue Programm „KfW-Schnellkredit 2020“ macht eine noch raschere Unterstützung für mittelständische Unternehmen möglich. „Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr, sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen“, verkündete Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Das neue Programm „KfW-Schnellkredit 2020“ wird zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung durch die Hausbanken. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte: „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können.“

+++ Montag 6. April +++

Gerade für Familien, die auf sehr engem Raum zusammenleben, ist die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Pandemie eine große Bewährungsprobe. Besonders in den Städten drohen verstärkt Fälle von häuslicher Gewalt. Darauf hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hingewiesen. „Es gibt offensichtlich ein Stadt-Land-Gefälle“, erklärte die Ministerin. Bereits in der vergangenen Woche habe sie aus Berlin die Rückmeldung erhalten, dass die Anzeigen zu häuslicher Gewalt um zehn Prozent gestiegen seien.

Anders ist die Lage offensichtlich in ländlichen Regionen. Wo es mehr Möglichkeiten gebe, raus zu gehen und wo Menschen nicht so sehr auf engem Raum lebten, sei das Konfliktpotenzial nicht so hoch, sagte Giffey. Aus diesen Regionen seien bislang auch keine höheren Fallzahlen bekannt.

Wer in Fällen häuslicher Gewalt Unterstützung braucht oder Fragen hat, kann sich bundesweit an verschiedene Beratungsstellen wenden. Zudem steht beispielweise das Hilfetelefon Nummer gegen Kummer zur Verfügung. Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der kostenfreien Nummer 116 111 zu erreichen. Für Mütter, Väter oder Großeltern lautet die Nummer: 0800 111 0550. Laut Ministerin Giffey gibt es bei der „Nummer gegen Kummer“ einen Anstieg der Anrufe um mehr als 20 Prozent. Das könne aber auch darin begründet seien, dass man verstärkt für das Hilfetelefon geworben habe.

Neben Kindern sind Frauen besonders von häuslicher Gewalt gefährdet. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen unterstützt Frauen in Not rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen. Die Rufnummer ist die 08000 116 016.

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In Deutschland haben sich laut Robert Koch-Institut (RKI) 91.714 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 5. April, 0:00 Uhr). Das sind 5.936 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 184 auf 1.342. Weitere Daten finden Sie hier beim RKI.

Weltweit haben sich nach Angaben der Johns Hopkins-Universität (Baltimore, USA) 1.204.246 Menschen in 181 Ländern mit dem Coronavirus infiziert. 64.806 Menschen sind an dem Virus gestorben (Stand: 5. April, 9:54 Uhr). Weitere Zahlen finden Sie auf der Seite der Johns Hopkins-Universität.

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts zeigen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Wirkung. Seit einigen Tagen stecke ein Infizierter durchschnittlich nur noch einen weiteren Menschen an, berichtete RKI-Präsident Lothar Wieler am Freitag (3. April). In den letzten Wochen habe dieser Wert bei fünf bis sieben Personen gelegen.

Dies sei jedoch noch kein Grund zur Entwarnung: "Wir müssen diese Zahl unter eins drücken", sagte Wieler. Erst dann gehe die Anzahl der Erkrankungen zurück. Er hoffe, dass dies in den nächsten Tagen gelingen werde. Voraussetzung sei, dass Hygiene- und Abstandsregeln weiter konsequent eingehalten werden, bekräftigte Wieler.

Ab sofort sind Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in diesem Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Bundesregierung hat nun sichergestellt, dass diese Prämien, mit denen Unternehmen das Engagement ihrer Mitarbeiter in der Corona-Krise honorieren, ohne Abzüge bei den Beschäftigten ankommen. "100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen", so Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

+++ Sonntag 5. April +++

Das Erntehelfer-Konzept von Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sieht eine  begrenzte Einreise von Saisonarbeitskräften unter strengen Auflagen vor. Demnach dürfen im April und im Mai jeweils bis zu 40.000 Erntehelfer nach Deutschland kommen - vorausgesetzt, sie reisen mit dem Flugzeug an und werden am Flughafen von den Betrieben abgeholt. Darüber hinaus müssen die Helfer einen Gesundheitscheck bestehen und werden in den ersten zwei Wochen von den anderen Arbeitern getrennt. Für die Unterkünfte der ausländischen Saisonarbeiter gilt: Sie dürfen nur zur Hälfte belegt werden. Zusätzliche Unterstützung sollen die Obst- und Gemüsebauern in Deutschland durch Helfer aus dem Inland erhalten. Die Idee: Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber und Kurzarbeiter könnten den Betrieben zur Hand gehen. So könnten für April und Mai jeweils rund 10.000 weitere Helfer mobilisiert werden.  

+++ Donnerstag, 2. April +++

In Deutschland haben sich laut Robert-Koch-Institut (RKI) 73.522 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 2. April). Das sind 6.156 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 140 auf 872. Weitere Daten finden Sie hier beim RKI.

Weltweit haben sich nach Angaben der Johns Hopkins-Universität (Baltimore, USA) 938.373 Menschen in 180 Ländern mit dem Coronavirus infiziert. 47.273 Menschen sind an dem Virus gestorben (Stand: 2. April). Weitere Zahlen finden Sie auf der Seite der Johns Hopkins-Universität.

350.000 Tests pro Woche

RKI-Präsident Lothar Wieler geht davon aus, "dass wir bis Ostern sehen werden, wie der Trend ist". Aktuell würden in Deutschland rund 350.000 Menschen pro Woche auf eine Covid-19-Erkrankung getestet. In wenigen Wochen sei mit belastbaren Zahlen zur bundesweiten Entwicklung zu rechnen.

Nach Einschätzung des RKI wird sich die Sterberate der infizierten Menschen in Deutschland erhöhen. Derzeit liegt sie mit 1,2 Prozent der Erkrankten deutlich niedriger als in der Europäischen Union mit insgesamt über sieben Prozent.

Viele leichte Fälle registriert

Der noch niedrige Wert in Deutschland habe seine Ursache in besonders frühen und vielen Tests, die dazu führten, dass auch viele leichte Fälle registriert wurden. Das Durchschnittsalter der Infizierten liegt derzeit bei 49 Jahren.

Mittlerweile würden auch mehr Fälle in Pflege- und Altenheimen gezählt, so Wieler. "Wir müssen leider davon ausgehen, dass die Sterberate damit ansteigen wird." Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Meldungen stets einen Zeitverzug haben: "Die Menschen sterben erst nach einem gewissen Krankheitsverlauf", erklärte Wieler weiter.

 

+++ Mittwoch, 1. April +++

"Es wäre ganz schlimm, wenn wir die Kontaktbeschränkungen zu früh lockern würden und später wieder zurückrudern müssten", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einer Telefonkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer. Deshalb habe man sich darauf geeinigt, die aktuellen Kontaktsperren aufrecht zu erhalten.

Abstand halten - auch über die Feiertage

In einem gemeinsamen Beschluss machten Bund und Länder noch einmal deutlich, dass die Kontaktbeschränkungen auch für das Osterfest gelten. So heißt es: "Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren." Merkel appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.

Erneute Bewertung der Lage nach Ostern

Am Dienstag nach Ostern werde man die Situation erneut bewerten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, erklärte die Kanzlerin. Maßstab werde die Einschätzung des Robert Koch-Instituts und der Epidemiologen sein.

+++ Dienstag, 31. März 2020 +++

Die Anzeigen auf Kurzarbeit sind stark angestiegen. Im März sind bundesweit  rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen. Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung.

"Die Bewältigung der Corona-Krise wird ein historischer Kraftakt. Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert", betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag. "Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir haben in guten Zeiten Rücklagen gebildet für schwere Zeiten", so Heil. Weitere Informationen zum Thema beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

+++ Montag, 30. März +++

Eine Woche nach Bekanntgabe der erweiterten Leitlinien zum Schutz vor dem Coronavirus durch Bund und Länder erklärt Regierungssprecher Steffen Seibert: "Die Zwischenbilanz muss ganz klar heißen: Wir brauchen alle Maßnahmen unvermindert." Deshalb müsse noch immer alles getan werden, um das Coronavirus auf seinem Weg durch Deutschland zu verlangsamen. "Bleiben wir dabei! Ziehen wir mit! Das ist im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtig", so der Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz.

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Gute Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesetikette und Abstandhalten sind die effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus. Doch auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann sinnvoll sein, wenn Menschen mit akuten Erkältungs- und Atemwegserkrankungen im öffentlichen Raum unterwegs sind. Denn damit können sie andere vor einer Ansteckung zu schützen. Darauf weisen die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts hin. Hier geht es also in erster Linie um Fremdschutz: Das Risiko, eine andere Person durch Husten oder Niesen anzustecken, wird verringert.

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Erstmals sind virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften möglich: Die gesetzlichen Regelungen zur Handlungsfähigkeit von Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften sind am 28. März 2020 in Kraft getreten und gelten bis Ende 2021: Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.

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Der Weg für die Soforthilfen des Bundes ist frei. Die Auszahlung an kleine Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Landwirte soll schnell und unbürokratisch erfolgen. "Die vom Bund bereitgestellten Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro können ab diesen Montag von den Ländern abgerufen werden", erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. "Es ist gut, dass Bund und Länder so eng zusammenarbeiten, damit die Hilfe zügig bei den Betroffenen vor Ort ankommt", sagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Eine Übersicht, wo die Anträge gestellt werden können, gibt es  hier.

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Laut  Robert-Koch-Institut (RKI) haben sich in Deutschland 57.298 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand 8:00 Uhr). Das sind 4.751 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 66 auf 455. Weltweit beträgt die Zahl der Infizierten nach Angaben der Johns Hopkins-Universität (Baltimore, USA) 723.700 in 177 Ländern. 34.018 Menschen sind an dem Virus gestorben (Stand: 08:50 Uhr)

+++ Sonntag, 29. März +++

Deutschland steht Frankreich in der Corona-Pandemie bei. "Mit meiner Amtskollegin Florence Parly habe ich abgesprochen, dass unsere Luftwaffe schwerkranke COVID19-Patienten aus Frankreich zur Behandlung in unsere Bundeswehr-Krankenhäuser holt. Gemeinsam sind wir stärker!", teilte Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer auf Twitter mit. 

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Wie wird das Coronavirus übertragen? Welche Personen sind besonders gefährdet? Und wie kann ich mich schützen? Auf diese und weitere wichtige Fragen liefert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Antworten in einem Erklärvideo.

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Die Verkehrsminister von Bund und Ländern wollen sicherstellen, dass Lkw-Fahrer auch außerhalb der derzeit erlaubten Öffnungszeiten auf Rastanlagen essen, duschen und zur Toilette gehen können. Darauf einigten sich die Minister in einer Schaltkonferenz. "Gerade jetzt sind Brummifahrer die Helden des Alltags. Sie leisten einen Riesenjob und müssen gut versorgt werden", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Sollte es zu Problemen kommen, steht den Fahrern eine kostenfreie Hotline zur Verfügung: 0800 9 555 777.

+++ Freitag, 27. März +++

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) haben sich 42.288 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 00:00 Uhr). Das sind 5.780 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle ist um 55 auf 253 gestiegen.

+++ Donnerstag, 26. März +++

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am Donnerstag in einer Videokonferenz des Europäischen Rates die aktuelle Lage der Corona-Pandemie erörtert. "Wir sind entschlossen, diese Herausforderung gemeinsam zu bewältigen", betonte Bundeskanzlerin Merkel. Sie dankte insbesondere der Kommission für ihr beherztes Vorgehen.

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Die Staats- und Regierungschefs der G20-Länder haben sich auf ein gemeinsames Handeln gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verständigt. Gemeinsam mit internationalen Organisationen wolle man "alle erforderlichen Schritte unternehmen, um diese Pandemie zu überwinden", erklärten die G20 nach einem außerplanmäßigen Gipfeltreffen per Videokonferenz.

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Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner sieht die Versorgung mit den wichtigsten Lebensmitteln in Deutschland gesichert. "Grundnahrungsmittel werden in ausreichender Menge erzeugt, verarbeitet und angeboten", erklärte sie in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesverkehrsminister Scheuer. Es gebe auch während der Corona-Epidemie keinen Grund, Lebensmittel zu horten.

+++ Mittwoch, 25. März +++

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat den Nachtragshaushalt in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit 122,5 Milliarden Euro will der Bund Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise finanzieren. Der Nachtragshaushalt ist Teil des Gesamtpakets der Bundesregierung zur Corona-Pandemie, das er Bundestag am Mittwoch beschlossen hat.

+++ Montag, 23. März +++

Die Bundesregierung hat ein weitreichendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzumildern. Das Kabinett brachte Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige auf den Weg. Klinken und Praxen werden gestärkt, der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht. Und der Bund hilft den großen Unternehmen mit einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die Bundesregierung tue alles, um sich den wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus entgegenzustemmen, betonte Bundeskanzlerin Merkel in einem Audio-Podcast.

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Das KfW-Sonderprogramm 2020 startet: Es unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen können ab sofort über ihre Hausbank Anträge stellen. Die Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich, die Mittel für das Sonderprogramm sind unbegrenzt. Die EU-Kommission hat die deutschen Beihilfeprogramme gestern genehmigt.

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Aufgrund der Corona-Krise können zurzeit viele Menschen nicht arbeiten, die beispielsweise in der Gastronomie oder im Einzelhandel beschäftigt sind. In der Landwirtschaft fehlen gleichzeitig bis zu 300.000 Arbeitskräfte. Eine Online-Plattform stellt jetzt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern her, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln - eine gemeinsame Initiative des Bundesverbands der Maschinenringe e.V. und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

+++ Freitag, 20.März+++

„Es kommt auf jeden Einzelnen an“, appellierte Regierungssprecher Steffen Seibert an dei Bevölkerung. Dank den Millionen Menschen, die sich an die Beschränkungen halten - aus Bürgersinn, Vernunft und Nächstenliebe, betonte Seibert. An alle anderen richtet er den Appell: Nehmen Sie die Situation ernst! Es kommt auf jeden Einzelnen an! Die Bundesregierung betont: Je weniger Menschen miteinander in Berührung kommen, desto schwerer kann sich das Virus verbreiten. Es wichtig, dass wir persönliche Kontakte reduzieren, um die Ansteckungskurve abzuflachen. Dafür verwies sie auf die Aktion #WirBleibenZuhause.

+++ Donnerstag, 19. März +++

Die Corona-Epidemie stellt auch eine vielfältige Belastungsprobe für Familien dar. Ist die Lohnfortzahlung bei Ausfall der Kinderbetreuung geregelt? Wie können Eltern ihre Kinder bei häuslicher Quarantäne unterstützen? Welche Beratungsangebote und Hilfetelefone geben wertvolle Tipps in dieser außergewöhnlichen Zeit? Das Bundesfamilienministerium hat Informationen für Familien gebündelt und verständlich aufbereitet. Hier geht es zur Übersicht.

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Angesichts der Corona-Epidemie hat das Bundesjustizministerium neue gesetzliche Regelungen vorbereitet:  Strafgerichtliche Hauptverhandlungen können für maximal drei Monate und zehn Tage unterbrochen werden. Für Unternehmen, die infolge der aktuellen Situation in eine finanzielle Schieflage geraten, wird die  Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Weitere geplante Regelungen finden SIe auf der Themenseite des Ministeriums.

+++ Mittwoch, 18. März +++ 

Bundeskanzlerin Merkel wendet sich in einer Ansprache an die Bürgerinnen und Bürger. „Es ist ernst. Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt“, betont die Kanzlerin.