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Das deutsche Parlament und die Parteien

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ab dem 18. Lebensjahr in freier, geheimer und direkter Wahl gewählt.

09.01.2025
Deutscher Bundestag
© dpa

Der Bundestag ist das Parlament. Die Hälfte der mindestens 598 Bundestagsmandate wird durch die Wahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt, die andere durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen). Das Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei schwer, allein die Regierung zu bilden – das Parteienbündnis ist die Regel. Um die Mehrheitsbilder nicht durch die Präsenz kleiner Parteien zu komplizieren, schließt sie eine Sperrklausel, die Fünf-Prozent-Hürde, von der Vertretung im Bundestag aus.

Im 20. Deutschen Bundestag sind acht Parteien mit 735 Abgeordneten vertreten: SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, Die Linke und BSW. Im Bundestag bilden CDU und ihre nur in Bayern antretende Schwesterpartei CSU seit der ersten Bundestagswahl 1949 eine gemeinsame Fraktion.