Hans-Peter Kaul, Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, im DE-Interview
Der Richter, einer der Hauptinitiatoren für die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs, über die Arbeit des Gerichts.
Herr Kaul, Sie haben sich über lange Jahre intensiv für die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs, des ICC, eingesetzt. Was hat Sie angetrieben?
Ich war und bin davon überzeugt, dass die Errichtung eines Weltstrafgerichtshofs gegen die schwersten Verbrechen der Menschheit auch eine Konsequenz aus den Verbrechen des Nationalsozialismus und ihrer Verurteilung in den Nürnberger Prozessen ist. Die Verbrechen der Nazis waren keineswegs ein Schlusspunkt: Wir mussten Völkermord in Kambodscha beobachten, Völkermord im irakischen Halabdscha, im bosnischen Srebrenica, in Ruanda – und immer drohte die Straflosigkeit! Es gab und gibt viel zu wenig Achtung vor den Völker- und Menschenrechten. Deshalb wollte ich wirklich alles tun, um die Idee des Internationalen Strafgerichtshofs zu verwirklichen.
Im Jahr 2002 nahm der ICC seine Arbeit auf. Wie fällt Ihre Bilanz bisher aus?
2002 gab es nur ein Stück Papier: das Römische Statut. Wir haben aus dem Nichts ein voll funktionsfähiges Weltstrafgericht aufgebaut. Wir haben die Strafverfolgung von rund 30 internationalen Führungstätern aufgenommen. Ich kenne die Kritik, dass bisher nur zwei Fälle abgeschlossen wurden. Den kongolesischen Milizenführer Mathieu Ngudjolo Chui mussten wir aus Mangel an Beweisen freisprechen – wie das an rechtsstaatlichen Gerichten vorkommt. Der Kongolese Thomas Lubanga wurde für die massenhafte Rekrutierung von Kindersoldaten zu einer 14-jährigen Haftstrafe verurteilt. Bereits 2005 hat der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehl gegen Joseph Kony erlassen; lange bevor 2012 eine amerikanische NGO weltweites Aufsehen auf den Fall des ugandischen Rebellenführers gelenkt hat. Durch den Haftbefehl des ICC hörte der Zulauf zu Konys Truppen auf; es gab massenhaft Desertionen. Politisch ist Joseph Kony bedeutungslos geworden. Es ist für mich in höchstem Maße frustrierend, dass er noch nicht gefasst wurde. Aber das Beispiel zeigt, dass, unabhängig von der Zahl der abgeschlossenen Fälle, eine konfliktberuhigende Wirkung von der Intervention des ICC ausgeht. Das Kürzel ICC ist weltweit zum Symbol dafür geworden, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht straflos bleiben dürfen.
Wo sehen Sie Handlungsbedarf?
Natürlich benötigt der ICC noch mehr als 122 Vertragsstaaten. Das ist zwar schon eine ganz ordentliche Zahl – aber die Vereinten Nationen haben 193 Mitglieder. Und wir brauchen mehr praktische und finanzielle Hilfe. Auf der einen Seite gibt es die Erwartungshaltung, dass der ICC weltweit für Gerechtigkeit sorgen soll; auf der anderen Seite bleibt die finanzielle Unterstützung aus. Wir brauchen die Hilfe möglichst vieler Staaten bei Festnahmen, etwa durch Sondereinsatzkommandos, bei der Bereitstellung von Beweismitteln und beim Einfrieren von Konten. Der kongolesische Kriegsherr Jean-Pierre Bemba, dessen Vermögen von internationalen Beobachtern auf 400 Millionen Dollar geschätzt wird, bekommt in seinem Verfahren vor dem ICC Prozesskostenhilfe. Und das nur, weil es uns nicht gelingt, seine Konten zu ermitteln.
Von 2017 an soll der ICC auch das seit Kurzem in das Römische Statut integrierte „Verbrechen der Aggression“ verfolgen. Warum ist diese Weiterentwicklung wichtig?
Der aggressive Einsatz von bewaffneter Gewalt durch brutale Machtpolitik führt zwangsläufig immer zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wir müssen dahin kommen, dass das Kriegführen – mit den ganz wenigen Ausnahmen, die die VN-Charta vorsieht – unter Strafe gestellt wird. Auch wenn nicht alle Staaten das Römische Statut vollends ratifizieren werden: Von 2017 an wird die Weltöffentlichkeit den Verantwortlichen für aggressive Militäreinsätze die unangenehme Frage stellen, ob sie ein Verbrechen der Aggression begangen haben.
Interview: Johannes Göbel
Hans-Peter Kaul
Nur wenige haben sich für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag so intensiv eingesetzt wie der deutsche Richter Hans-Peter Kaul. Bei der Gründungskonferenz des Strafgerichtshofs in Rom 1998 trug Kaul als Leiter der deutschen Delegation wesentlich dazu bei, dass 120 Staaten für das Gerichtsstatut stimmten. Am 11. März 2003 wurde Hans-Peter Kaul als einer der ersten 18 Richter am Internationalen Strafgerichtshof vereidigt.