So arbeiten Richter in Deutschland
Nur dem Gesetz verpflichtet: fünf Fakten zum Beruf des Richters in Deutschland.
Deutsche Richter sind nicht weisungsgebunden. Sie arbeiten komplett unabhängig und sind nur dem Gesetz verpflichtet. So wird gewährleistet, dass ein Richter unparteiisch und objektiv urteilen kann. Schließlich ist er als Vorsitzender der Gerichtsverhandlung die oberste rechtliche Instanz und fällt das Urteil.
Schöffen, also ehrenamtliche Laienrichter, sind in Deutschland eher selten an Strafverfahren beteiligt. Anders als etwa in den USA, wo die Geschworenen auch bei schweren Verbrechen die Entscheidungsgewalt haben. Auch in Kanada, Belgien, Malta, Frankreich oder Österreich ist die kollektive Urteilsfindung mit Geschworenen üblich.
Aufgaben eines Richters
Unabhängigkeit bedeutet auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Die Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten und Organisationstalent sind Grundvoraussetzungen für den Richterberuf. Zwar gibt es feste Sitzungstage, an denen die Gerichtsverhandlungen stattfinden. Viel aufwändiger aber sind das Durcharbeiten von Akten, die Recherche von Details und das Vorladen von Zeugen.
Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet
In der Regel ist ein Richter auf ein bestimmtes Rechtsgebiet wie Familien-, Straf- oder Privatrecht spezialisiert. Aber auch innerhalb dieser Bereiche sind die Fälle vielfältig. Der Richter muss alle Details verstehen, um ein faires Urteil zu fällen. Dazu kann er Sachverständige hinzuziehen. Auch Zeugenbefragungen gehören, anders als etwa in den USA, zur Aufgabe des Richters. Die große Herausforderung besteht darin, sich nicht von der Expertise erfahrener Rechtsanwälte und Strafverteidiger beeinflussen zu lassen, sondern immer neutral zu bleiben.
Voraussetzungen für Richter
Voraussetzung für das Richteramt in Deutschland sind die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die „Befähigung zum Richteramt“, die durch zwei überdurchschnittliche juristische Staatsexamen mit einer Punktzahl von mindestens 8,0 erlangt wird.
Ernennung von Richtern in Deutschland
Verantwortlich für die Einstellung von Richtern sind die Justizministerien der Bundesländer. Das soll keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit (Judikative) gegenüber der Gesetzgebung (Legislative) haben. Die Beziehung der Politik zum Richteramt ist aber international nicht unumstritten. Andere Länder kennen noch ungleich härtere Diskussionen. Ende Juni 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof, die mit der Justizreform in Polen verbundene Zwangspensionierung von Richtern durch den Staat verstoße gegen EU-Recht. In Russland – wo Jura-Absolventen fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen müssen, um sich für das Richteramt zu qualifizieren – gelten Richter oft als politisch befangen, sodass das Vertrauen der Bevölkerung in sie eher gering ist. In Deutschland gehören Richter zu den angesehensten Berufsgruppen.
Erst Richter auf Probe, dann auf Lebenszeit
In Deutschland starten Berufseinsteiger als Richter auf Probe, nach drei bis fünf Jahren werden Richter Beamte auf Lebenszeit.