Wie Deutschland wählt
Bundestagswahl – hier findest du Antworten auf die Frage, welche Regeln gelten, wer wählen darf und wie ein Wahlzettel aussieht.
Allgemein, gleich, direkt, geheim – was heißt das?
In Deutschland schreibt das Grundgesetz eine allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl der Abgeordneten des Bundestags vor. Das heißt, Staatsangehörige sind wahlberechtigt. Einschränkungen sind nur individuell und durch Gerichte möglich. Jede Stimme zählt gleich, es gibt keine Instanzen, wie etwa Wahlleute, zwischen Wählern und Abgeordneten. Schließlich ist gewährleistet, dass jeder seine Stimme alleine, unbeobachtet und nicht nachverfolgbar abgeben kann: Es ist verboten, dass zwei Erwachsene gleichzeitig eine Wahlkabine benutzen – selbst wenn sie es wollen.
Muss man sich zur Wahl registrieren lassen?
Nein, jeder Mensch, der wahlberechtigt ist, wird in der Gemeinde, in der er mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und benachrichtigt. Melden müssen sich nur Deutsche, die im Ausland leben. Anders als bei Kommunal- und Europawahlen sind ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt.
Dürfen Kinder wählen?
Nein, bei Bundestagswahlen dürfen nur volljährige, also über 18 Jahre alte Erwachsene wählen. Bei vielen Kommunalwahlen und den Landtagswahlen in den Bundesländern Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein beträgt das Wahlalter 16 Jahre.
Wie viele Erstwähler und Erstwählerinnen gibt es 2021?
Etwa 2,8 Millionen Männer und Frauen, die zwischen dem 25.9.1999 und 26.9.2003 geboren wurden, dürfen bei der Bundestagswahl 2021 erstmals ihre Stimme abgeben. Das entspricht rund 4,6 Prozent der etwa 60,4 Millionen Wahlberechtigten.
Wie sehen die Stimmzettel aus?
Stimmzettel haben zwei Spalten. Auf der linken Seite kann mit der Erststimme eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat direkt für den Wahlkreis in den Bundestag gewählt werden. Auf der rechten Seite wird die Zweitstimme für eine Partei und ihre Landesliste in diesem Bundesland vergeben. Aus diesen bundesweiten Zweitstimmen errechnet sich die Anzahl der Sitze für die Partei. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nah dem Abschneiden der Partei bei der letzten Bundestagswahl.
Was ist Briefwahl?
Wer nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte, darf ohne Begründung das Wahlrecht als Briefwahl ausüben. Dafür muss man bei seiner Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Diesen schickt man per Brief an das Wahlamt oder kann ihn dort in eine Urne einwerfen.
Mehr über die deutsche Parteienlandschaft erfahrt ihr in unserem Spezial zur Bundestagswahl.
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