Im Ämterdschungel zurechtfinden
Kann ein Arzt aus Ghana in einer deutschen Klinik arbeiten? Antworten liefert ein offizieller Anerkennungsbescheid. Zuwanderer, die ihn beantragen möchten, sind nicht auf sich allein gestellt.
Deutsche Unternehmen suchen Fachkräfte. Und viele gut ausgebildete Menschen im Ausland wünschen sich, hierzulande beruflich Fuß zu fassen. Dennoch ist es für beide Seiten nicht immer leicht, zueinanderzufinden. Denn vom Krankenpfleger bis zur Elektronikerin und von der Bauingenieurin bis zum Sekundarschullehrer gibt es in Deutschland eine schier unüberschaubare Anzahl an Berufen. Welche Qualifikationen benötigt werden, um in jedem einzelnen davon zu arbeiten, ist teilweise in Bundes- und teilweise in sechzehn unterschiedlichen Landesgesetzen geregelt.
Wenn Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung oder ihr Studium im Heimatland absolviert haben, weiß auf den ersten Blick niemand, ob sie oder er auch die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen des Bundes (kurz: Anerkennungsgesetz) im Jahr 2012 haben Personen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation deshalb das Recht, ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen. Bei Bedarf können sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
In Deutschland arbeiten – Was muss ich wissen?
Da für die Bearbeitung der entsprechenden Anträge verschiedene Stellen zuständig sind und Zuwanderer ohne Unterstützung kaum eine Chance haben, sich in diesem Ämterdschungel zurechtzufinden, ist mit dem Anerkennungsgesetz auch ein breites Informations- und Beratungsangebot entstanden. Einen Überblick über die zentralen Fragen und Anlaufstellen rund um die Anerkennung von Studium, Berufsausbildung sowie Schulabschluss vermitteln die Infografiken, die das Goethe-Institut auf seinem Portal Mein Weg nach Deutschland zur Verfügung stellt.
Fachkräfte, die sich noch in ihrem Heimatland befinden und nicht wissen, in welchem Bundesland sie sich niederlassen möchten, finden auf dem Portal Make it in Germany Informationen über das Arbeiten in Deutschland. Das Portal wird von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrieben. Im Virtuellen Welcome Center der ZAV bekommen die Fachkräfte darüber hinaus Antworten auf ihre individuellen Fragen.
„Fachkräfte, die sich an uns wenden, sind häufig noch in der Orientierungsphase und verschaffen sich einen Überblick darüber, welche Aspekte sie im Zuge der Migration berücksichtigen müssen. Unsere Aufgabe ist es, ihnen ein realistisches Bild zu vermitteln, um Enttäuschungen vorzubeugen. Dazu gehört auch, sie für die Frage der Anerkennung zu sensibilisieren. Denn vielen ist zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bewusst, dass sie sich darum kümmern müssen“, betont Dr. Beate Raabe von der Pressestelle der ZAV.
Reglementierte Berufe – Wer braucht eine Anerkennung?
Wer in einem reglementierten Beruf, etwa als Arzt, Rechtsanwältin, Lehrkraft, Krankenpfleger oder Erzieherin arbeiten möchte, braucht die Anerkennung in jedem Fall. Zuwanderer mit einer Berufsausbildung aus Nicht-EU-Ländern sind in der Regel auch darauf angewiesen, um überhaupt ein Visum zur Erwerbstätigkeit in Deutschland zu bekommen. Wenn sie einen nicht-akademischen Berufsabschluss mitbringen, muss ihr Beruf darüber hinaus auf der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt sein, es muss also einen Mangel an Fachkräften in diesem Bereich geben. Und sie müssen auch nachweisen, dass sie bereits einen Arbeitsplatz oder ein verbindliches Angebot haben.
Angehörige aus EU-Staaten, die in Deutschland etwa als Koch, Informatiker oder Journalistin arbeiten, also einem nicht reglementierten Beruf nachgehen möchten, müssen rechtlich nicht nachweisen, dass sie ihr Handwerk auch wirklich beherrschen. Doch die Praxis zeigt, dass die berufliche Anerkennung auch für sie Vorteile mit sich bringen kann: „In Deutschland spielen Qualifikationsnachweise im Bewerbungsprozess eine sehr wichtige Rolle, doch die Arbeitgeber können ausländische Dokumente oft nicht richtig einschätzen. Im Anerkennungsbescheid ist genau aufgeführt, welche fachliche Qualifikationen eine Person mitbringt. Diese offizielle Bescheinigung kann die Chancen im Bewerbungsverfahren erhöhen oder Wege in Fort- und Weiterbildung eröffnen, indem sie Transparenz schafft. Die fachliche Einschätzung des Anerkennungsbescheids kann auch als Grundlage für die tarifliche Eingruppierung dienen“, sagt Beate Raabe.
Orientierung im Ämterdschungel – Wer ist zuständig?
Für umfangreiche Informationen zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens verweist die ZAV auf das mehrsprachige Informationsportal Anerkennung in Deutschland der Bundesregierung und auf die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland. Wer bereits weiß, an welchem Ort in Deutschland er wohnen und arbeiten möchte, kann hier über den so genannten Anerkennungs-Finder schnell die zuständige Stelle finden. Außerdem erfahren Zuwandernde hier beispielsweise, wie sie den zu ihrem ausländischen Abschluss passenden deutschen Referenzberuf finden, welche Gebühren anfallen, ob sie Finanzierungshilfen wie den so genannten Anerkennungszuschuss nutzen können und welche Möglichkeiten es für sie gibt, wenn sie ihre Unterlagen nicht parat haben. „Wichtig ist hier, dass die Anerkennungsinteressierten einen formalen Abschluss aus ihrem Heimatland mitbringen. Wenn sie den haben, dann stehen ihnen auch Möglichkeiten wie zum Beispiel die Qualifikationsanalyse offen: Hier können Menschen, die zum Beispiel nicht alle Dokumente mit nach Deutschland bringen konnten, ihre Kompetenzen praktisch nachweisen. Das kann eine Arbeitsprobe, ein Fachgespräch oder Probearbeit im Betrieb sein“, erläutert Julia Lubjuhn, stellvertretende Projektleiterin des Portals Anerkennung in Deutschland.
Qualifikationsanalyse: Kompetenzen praktisch nachweisen
Der syrische Koch Jigar Hasso zum Beispiel, der in einem Erfahrungsbericht auf dem Portal vorgestellt wird, wollte seine beruflichen Chancen in Deutschland durch eine Anerkennung verbessern, hatte allerdings aufgrund seiner Flucht keine Dokumente über die Inhalte seiner in Syrien staatlich anerkannten Ausbildung. Deshalb bekam er die Möglichkeit, im Rahmen einer Qualifikationsanalyse in einer Großküche ein 3-Gänge-Menü zuzubereiten sowie ein Fachgespräch zu führen, um seine Kompetenzen unter Beweis zu stellen.
Die über hundert Beratungsstellen des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (Netzwerk IQ) geben kostenfrei Antworten auf spezifische und individuelle Fragen rund um die Anerkennung sowie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare. Wenn dann der Anerkennungsbescheid vorliegt und ausweist, dass der ausländische Abschluss nur teilweise anerkannt wird, können die Beraterinnen und Berater des Netzwerkes IQ auch Qualifizierungswege sowie Möglichkeiten der Finanzierung aufzeigen. Über das Förderprogramm werden außerdem passgenaue Anpassungsqualifizierungen für verschiedene Berufe angeboten, an denen die Zuwanderer kostenfrei teilnehmen können.
Anerkennung der Zeugnisse – schon vor der Einreise?
Auch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie die Außenhandelskammern (AHKs) führen verschiedene Projekte rund um die Anerkennung durch. Mit dem Projekt Professional & Vocational Qualifications for Germany, kurz ProRecognition, wendet sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an Menschen, die sich noch in der Heimat befinden. Im Rahmen der BMBF-geförderten Initiative bieten die AHKs in Ägypten, China, Indien, Iran, Italien, Marokko, Polen und Vietnam seit Herbst 2015 Informationen und Beratung zur Anerkennung sowie Unterstützung bei der Antragstellung an. „Ziel ist, dass die Menschen sich nicht erst nach der Ankunft um die Anerkennung ihrer Qualifikationen kümmern müssen, sondern dass sie gut vorbereitet nach Deutschland kommen, um hier schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können“, erklärt Projektkoordinatorin Sabine Kotsch.
Der Beitrag erschien zuerst auf der Webseite des Goethe Instituts.