Der Weg zum Studium
Was bei der Bewerbung um einen Studienplatz in Deutschland zu beachten ist.
Für ein Studium in Deutschland muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Und die Bewerbung sieht ganz anders aus als etwa für einen Job. Worauf es bei der Bewerbung an einer deutschen Hochschule ankommt und an wen sich Interessierte wenden können.
Akademisches Auslandsamt
Der wichtigste Ansprechpartner ist das Akademische Auslandsamt (AAA) der Wunschhochschule in Deutschland. An manchen Hochschulen heißt es auch „International Office“ oder „International Center“ (IC). Es informiert über alles, was man für die Bewerbung an der jeweiligen Hochschule wissen muss, also etwa Zulassungsbedingungen, Bewerbungsfristen und -standards, Studienvorbereitungen, Sprachkurse und vieles mehr. Die letzte Entscheidung, ob man zum Studium zugelassen wird, trifft die Hochschule, an der man sich bewirbt. Deshalb sollte man immer Kontakt zum AAA der Wunschhochschule aufnehmen. Die Adressen listet der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) auf seiner Website auf. Die Informationen sind auf Deutsch und Englisch verfügbar.
www.daad.de/deutschland-der-erste-ansprechpartner
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium in Deutschland benötigt man eine Hochschulzugangsberechtigung. Gemeint ist damit ein bestimmter Schulabschluss, mit dem man studieren kann. In Deutschland heißt dieser Abschluss „allgemeine Hochschulreife“ oder „Fachhochschulreife“. Einen ersten Überblick dazu gibt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) auf seiner deutsch- und englischsprachigen Website. Unter „Zulassung“ wählt man zunächst das Land aus, in dem die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde. Dann erfährt man, ob ein Studium in Deutschland damit möglich ist. Genauere Informationen gibt es auf dem deutschsprachigen „Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse“ (Anabin). Viele nützliche Tipps führt auch die achtsprachigen Website „Anerkennung in Deutschland“ auf. Der „Anerkennungs-Finder“ nennt mit wenigen Klicks die für eine bestimmte Frage zuständige Stelle.
Wer in einem anderen Land sogar schon ein Studium abgeschlossen hat und in Deutschland einen Master machen möchte, sollte sich diesen Studienabschluss für die Bewerbung an einer deutschen Hochschule anerkennen lassen. Dafür wendet man sich an das Akademische Auslandsamt (AAA) Deiner Wunschhochschule, auch International Office genannt.
www.daad.de/zulassungsvoraussetzungen
http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html
www.anerkennung-in-deutschland.de
https://www.studying-in-germany.org/studying/requirements/
Studieren ohne anerkannten Schulabschluss
Der Schulabschluss wird für das Studium in Deutschland nicht anerkannt? Dann gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Studienkolleg an einer deutschen Hochschule zu besuchen. Für die Teilnahme an den Kursen sind grundlegende Deutschkenntnisse Voraussetzung. Das Studienkolleg bereitet fachlich und kulturell auf ein Studium in Deutschland vor. Normalerweise dauert es zwei Semester, meistens ist es bis auf den Semesterbeitrag kostenlos. Am Ende absolvieren die Teilnehmer einen Test, die sogenannte Feststellungsprüfung. Sie enthält auch einen Sprachtest. Wer beides besteht, kann in den Fächern des Studienkollegs überall in Deutschland studieren. Achtung: Für den Besuch eines Studienkollegs ist eine Voraussetzung. Nähere Informationen gibt es auf der deutsch- und englischsprachigen Website „Studienkollegs in Deutschland“.
Test für Ausländische Studierende
„Komme ich mit den Anforderungen einer deutschen Hochschule überhaupt zurecht?“ Diese Frage stellen sich viele Bewerber. Eine Antwort finden sie zum Beispiel, wenn sie den „Test für Ausländische Studierende“ (TestAS) absolvieren. Man kann ihn mehrmals im Jahr in Testzentren überall auf der Welt ablegen. Wann und wo der nächste Test in der Nähe stattfindet, wie viel er kostet und was die Vorteile sind, führt die deutsch- und englischsprachigen Website auf.
Zulassungsbeschränkung und Numerus clausus
Es gibt zwei Arten einer Zulassungsbeschränkung: zentral und lokal. Manche Fächer wie Medizin sind in ganz Deutschland sehr beliebt, so dass es mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Für solche Studiengänge gilt eine zentrale Zulassungsbeschränkung, der sogenannte bundesweite Numerus clausus (NC). Manche Fächer sind nur an bestimmten Hochschulen zulassungsbeschränkt, dann spricht man von einem lokalen oder örtlichen NC. Und dann gibt es noch Studienfächer, die keine Zulassungsbeschränkung haben. Nähere Informationen führt das deutsch- und englischsprachige Portal „Hochschulkompass“ auf.
Bewerbung mit zentraler Zulassungsbeschränkung
Wie genau die Bewerbung bei Fächern mit zentraler Zulassungsbeschränkung wie Medizin oder Pharmazie aussehen muss, hängt davon ab, aus welchem Land man stammt und ob man eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung hat. Wer die Hochschulreife in Deutschland oder an einer Deutschen Schule im Ausland erworben hat oder aus einem EU-Mitgliedsland oder aus Island, Liechtenstein oder Norwegen stammt, reicht die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung ein. Ihr deutschsprachiges Webportal heißt „Hochschulstart“. Unter „Antrag online“ (AntOn) legt man ein Nutzerkonto an und beginnt kurze Zeit später online mit dem Ausfüllen der Bewerbung. Wer keine deutsche Hochschulreife und weder aus einem EU-Mitgliedsland oder aus Island, Liechtenstein oder Norwegen stammt, hat zwei Möglichkeiten. Entweder man bewirbt sich über uni-assist. Oder man wendet sich direkt an die Wunschhochschule. Dafür nimmt man am besten Kontakt mit dem Akademischen Auslandsamt (AAA) oder „International Office“ (IC) der Wunschhochschule auf.
Bewerbung ohne zentrale Zulassungsbeschränkung
Einige Studienfächer haben eine lokale Zulassungsbeschränkung. Oft wird dies auch als „lokaler Numerus clausus (NC)“ bezeichnet. Die Hochschulen errechnen dann eine Durchschnittsnote, die für eine Zulassung mindestens vorliegen muss. Daneben gibt es noch andere Kriterien, nach denen Hochschulen ihre Bewerber auswählen, wenn bestimmte Fächer eine lokale Zulassungsbeschränkung haben. Es ist zum Beispiel möglich, dass Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, ein Praktikum absolvieren oder einen Studierfähigkeitstest bestanden haben müssen. Darüber entscheidet jede Hochschule selbst. Vor der Bewerbung sollte man sich beim Akademischen Auslandsamt (AAA) oder „International Office“ (IC) der Wunschhochschule informieren. Bei lokalen NCs und bei Fächern ohne Zulassungsbeschränkung bewerben sich alle internationalen Studierenden immer direkt über das AAA bzw. das IC. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich über uni-assist zu bewerben.
www.daad.de-erste-ansprechpartner
Bewerbung über uni-assist
Es ist durchaus sinnvoll, sich bei mehreren Hochschulen gleichzeitig zu bewerben – sofern man sich nicht zentral an die Stiftung für Hochschulzulassung wenden muss. Dadurch steigen natürlich die Chancen, dass man das Studium im Wunschfach absolvieren kann. Der Aufwand erhöht sich aber, wenn man sich an jede Hochschule einzeln wenden muss. Man kann sich in solchen Fällen auch über uni-assist bewerben, die deutsche Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen. Die Mitarbeiter von uni-assist helfen bei der Bewerbung und prüfen gleichzeitig, ob man die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland erfüllt. Einen einzigen Satz an Bewerbungsunterlagen schickt man an uni-assist, wo die Dokumente geprüft werden. Sind sie vollständig und erfüllt man die Voraussetzungen, leitet uni-assist die Bewerbung an die Hochschulen weiter. Falls in den Unterlagen etwas fehlt, meldet sich rechtzeitig jemand von uni-assist. Das Angebot ist kostenpflichtig. Nähere Informationen zu den Kosten, aber auch zur Bewerbung findet man in fünf Sprachen auf der uni-assist-Website. Achtung: uni-assist arbeitet schon mit sehr vielen Hochschulen zusammen, aber noch nicht mit allen. Auf dem Webportal gibt es eine Liste mit teilnehmenden Hochschulen.
Unterlagen
Es gibt ein paar wichtige Unterlagen, die man für eine Bewerbung benötigt. In der Regel füllt man ein Formular aus, das man über uni-assist, den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), die Stiftung für Hochschulzulassung oder das Akademische Auslandsamt (AAA) der Wunschhochschule erhält. Die meisten Hochschulen verlangen zudem amtlich beglaubigte Kopien der Hochschulzugangsberechtigung und der Hochschulzeugnisse, die möglicherweise schon erworben wurden, sowie ein Passfoto, eine Kopie des Reisepasses, einen Lebenslauf und Sprachnachweise. Achtung: Oft müssen amtlich beglaubigten Kopien auch in einer – ebenfalls beglaubigten – Übersetzung ins Deutsche vorliegen. Welche Unterlagen man für eine Bewerbung genau benötigt, erfährt man auf Deutsch und Englisch auf der Website „Inobis“. In der Inobis-Datenbank sind Bewerbungschecklisten für den angestrebten Abschluss, die Wunschhochschule und das Herkunftsland hinterlegt. Oder man wendet sich direkt an uni-assist.
Lebenslauf
Weltweit unterscheiden sich wichtige Dokumente wie etwa Lebensläufe in ihrem formalen Aufbau. Verlangt die Wunschhochschule einen Lebenslauf, sollte er nach deutschen Standards eingereicht werden. Eine gute Anlaufstelle dafür ist die zweisprachige Website „Europass“. Das Angebot hilft dabei, Dine Fähigkeiten und Qualifikationen nach europäischen Standards darzustellen und zu dokumentieren.
Bewerbungsfristen
In Deutschland besteht ein Studienjahr aus zwei Semestern, dem Winter- und dem Sommersemester. Das Wintersemester beginnt meistens im Oktober und endet im März, das Sommersemester fängt oft im April an und geht bis August. Diese Termine können je nach Art der Hochschule variieren. Wer im Wintersemester mit dem Studium beginnen möchte, muss die Bewerbung meistens bis zum 15. Juli des gleichen Jahres vorlegen. Für das Sommersemester gilt oft der 15. Januar als Stichtag. Achtung: Manche Hochschulen setzen andere Fristen. Am besten, man fragt direkt bei der Wunschhochschule nach – die Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamtes (oder „International Office“) helfen weiter. Über die Adressen informiert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) auf seiner Website. Die Informationen sind auf Deutsch und Englisch verfügbar. Und noch ein anderer Hinweis: Manche Studiengänge kann man immer nur zum Wintersemester beginnen.
www.daad.de-erste-ansprechpartner