Vielfalt als Auftrag
Hohe Qualität und viele verschiedene Aufgaben: So funktioniert der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland.
In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Arten von Rundfunk. Zum einen Fernseh- und Radiosender, die privaten Unternehmen gehören und sich über Abonnementzahlungen und Werbeeinnahmen finanzieren. Zum anderen gibt es die „Öffentlich-Rechtlichen“, die neben Erlösen aus Werbung vor allem durch Pflichtbeiträge aller Haushalte von der Bevölkerung getragen werden. Zu ihnen zählen die Fernsehsender des Verbunds ARD, die am 9. Juni 1950 von mehreren Landesrundfunkanstalten gegründet wurde und zu denen auch der Auslandsrundfunk Deutsche Welle gehört, das ZDF und das Deutschlandradio.
Meinungsbildungsauftrag der Bevölkerung
Zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sender gehört eine umfassende, vielfältige und objektive Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Themen. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger eine eigene Meinung zu den unterschiedlichsten Themen bilden können. Die Sender stellen eine Grundversorgung an Informationen für die Bevölkerung bereit und bleiben dabei politisch und wirtschaftlich unabhängig.
Der Rundfunkbeitrag
Damit das so bleibt, zahlen die Menschen in Deutschland den sogenannten „Rundfunkbeitrag“. Von jedem Haushalt erhalten die öffentlich-rechtlichen Medien 17,50 Euro pro Monat. Damit sollen sie ihre Unabhängigkeit von privaten Unternehmen und politischer Einflussnahme durch den Staat bewahren.
BBC als Vorbild für den deutschen Rundfunk
In vielen Ländern Europas gibt es öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Zu den ältesten zählt der britische Sender BBC. Nach seinem Vorbild führten die Westalliierten nach dem zweiten Weltkrieg den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ein. Erst in den 1980er-Jahren bekamen diese Sender Konkurrenz von privaten Anbietern. Der Rundfunkstaatsvertrag unterwirft alle Sender in Deutschland der „freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt.“
Hohe Einschaltquote bei Öffentlich-Rechtlichen
Bis heute gehören die Öffentlich-Rechtlichen zu den beliebtesten Sendern in Deutschland. Keine Nachrichtensendung in Deutschland hat so viele Zuschauer wie die täglich um 20 Uhr ausgestrahlte Tagesschau der ARD. 2019 sahen dort durchschnittlich 9,8 Millionen Menschen die Abendnachrichten. Gerade in der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die verlässlichen Informationen der öffentlich-rechtlichen Angebote besonders nachgefragt werden – sogar bei der jüngeren Zielgruppe. Die Glaubwürdigkeit der Sender wird hier in Umfragen mit knapp 70 Prozent besonders hoch eingeschätzt und liegt deutlich vor der Berichterstattung in Printmedien (42 Prozent), Privatrundfunk (23 Prozent) und vor allem Social Media (7 Prozent).