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Das schaffen wir 2025!

Von höherem Mindestlohn, der Ariane 6 und dem Hydrogen Hub bis zum Bierbrauen: Diese kleinen und großen Fortschritte erwarten uns 2025.  

20.12.2024
Ariane 6 startet zu einem Testflug in Kourou.
Ariane 6 startet zu einem Testflug in Kourou. © ESA

Wer weiß schon, was die Zukunft bringt? Aber einige Veränderungen, große und kleine, lassen sich für 2025 vorhersagen: 

Kommerzielle Raumflüge mit der neuen Ariane-6-Rakete 

Die neue europäische Trägerrakete Ariane 6 wird zu ihren ersten kommerziellen Raumflügen starten. Gemeinsam mit der neuen, kleineren Rakete Vega C leitet sie ein neues Zeitalter für Europas Raumfahrt ein. Die Raketen werden im Auftrag der europäischen Raumfahrtbehörde ESA in verschiedenen europäischen Staaten gebaut, sie starten in Kourou im französischen Übersee-Département Guayana und werden vom ESA-Kontrollzentrum in Darmstadt aus überwacht und gesteuert. 

Vom Kohlekraftwerk zum Wasserstoff-Hub 

Auf dem Gelände des ehemaligen Kohlekraftwerks Moorburg im Hamburger Hafen beginnen 2025 die Bauarbeiten für den „Hamburg Green Hydrogen Hub“ (HGHH). Der 100-Megawatt-Großelektrolyseur soll im Jahr 10.000 Tonnen grünen Wasserstoff liefern. Ein vergleichbarer Hub wird in Stuttgart gebaut.  

Mindestlohn in Deutschland steigt 

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. In vielen Branchen gelten allerdings höhere Mindestlöhne, die Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt haben.  

Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten 

2025 bekommt jeder in Deutschland bei einer Krankenkasse gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA). Dort sind alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert.  

Doppelnamen für beide Ehepartner 

Ab 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen. Sollten die Eltern ihre Namen behalten, können Kinder künftig einen Doppelnamen bekommen.  

Funfact: Steuerentlastung für Hobbybrauer 

Hobbybrauer, die Bier für den eigenen Verbrauch herstellen, dürfen künftig 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen.