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Aufenthaltserlaubnis und Arbeit

Immer mehr Menschen aus der Ukraine suchen in Deutschland Schutz vor dem Krieg. Wir haben die wichtigsten Infos zum Aufenthalt in Deutschland zusammengestellt.

19.04.2022
Ankunft in Deutschland: Endlich Sicherheit
Ankunft in Deutschland: Endlich Sicherheit © picture alliance/dpa

Welchen Status bekommen Geflüchtete in Deutschland?

Menschen aus der Ukraine bekommen eine Art Sonderstatus. Das bedeutet: Sie müssen kein Asyl beantragen, erhalten aber trotzdem einen „vorübergehenden Schutz“ mit allen Sozialleistungen nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Hierfür müssen sie sich registrieren lassen. Der Schutz gilt dann für ein Jahr und kann auf drei Jahre verlängert werden.

Für wen gilt der Aufenthaltstitel?

„Vorübergehenden Schutz“ erhalten: 

  • Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben.
  • Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben.
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die sich vor dem oder am 24. Februar mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können. 

Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine arbeiten?

Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 beantragt oder bereits bekommen hat, darf arbeiten oder sich selbständig machen. Ansprechpartner in allen weiteren Fragen ist die Agentur für Arbeit. Die Mitarbeitenden helfen bei der Arbeitssuche oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz.

Detaillierte Informationen zu Aufenthalt und Arbeit, aber auch zum Alltag in Deutschland und Deutschkursen finden Sie auf Englisch, Russisch und Ukrainisch hier: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html

© www.deutschland.de

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