Grundlagen der humanitären Hilfe
Was ist humanitäre Hilfe? Wie hilft das Auswärtige Amt? An welchen Prinzipien orientiert sich die deutsche Hilfe?
Humanitäre Hilfe unterstützt Menschen, die durch Naturkatastrophen, Epidemien oder Konflikte in Gefahr oder bereits in akute Not geraten sind. Dabei sind fünf unterschiedliche Aktionsfelder zu unterscheiden:
- Soforthilfe hat zum Ziel, unverzüglich nach plötzlichen Katastrophen Menschenleben zu retten und akute Not zu lindern. Ein Beispiel dafür ist die Hilfe bei der Suche und Bergung von Opfern nach schweren Erdbeben.
- Nothilfe wird in länger andauernden Krisenlagen geleistet, wenn kurzfristig keine Entwicklungsperspektive erkennbar ist. Zu den Maßnahmen der Nothilfe gehört etwa die Trinkwasserversorgung oder Bereitstellung von Notunterkünften.
- Übergangshilfe ist mittelfristig angelegt und stellt das Bindeglied dar zwischen kurzfristigen Sofortmaßnahmen und der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit, beispielsweise durch Rehabilitationsmaßnahmen, damit Bedürftige nicht in lebensbedrohliche Not zurückfallen.
- Katastrophenvorsorge mit dem Ziel der sogenannten Preparedness dient dazu, die Folgen künftiger Krisen bereits im Vorfeld abzumildern. Dazu gehört beispielsweise die Arbeit an Frühwarnmechanismen oder das Training von humanitären Helfern vor Ort.
- Humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung gehört ebenfalls zum Bereich der humanitären Hilfe. Durch Beseitigung von Anti-Personenminen und Blindgängermunition sowie durch Opferfürsorge werden Leben gerettet und Leiden vermindert.
Was tut das Auswärtige Amt?
Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt für die humanitäre Hilfe zuständig. Sein Krisenreaktionszentrum in der Berliner Zentrale ist rund um die Uhr erreichbar und kann Hilfsmaßnahmen innerhalb von Stunden auf den Weg bringen. Sein Netzwerk der Auslandsvertretungen spielt eine entscheidende Rolle für die Frühwarnung und den Kontakt mit Betroffenen und Hilfsorganisationen vor Ort. Seit dem 1. März 2016 ist Bärbel Kofler die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin im Auswärtigen Amt in Fragen der humanitären Hilfe und hält Kontakt zu den relevanten Partnerinstitutionen in diesem Bereich.
Das international anerkannte Konzept „Linking Relief, Rehabilitation and Development“ (LRRD) sieht vor, Maßnahmen der humanitären Hilfe optimal mit der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit zu verknüpfen, für die in Deutschland das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zuständig ist. Das Auswärtige Amt und das BMZ haben einen gemeinsamen Leitfaden entwickelt, um diese Zuständigkeiten transparent zu erläutern:
Leitplanken der humanitären Hilfe
Humanitäre Hilfe wird häufig in einem schwierigen politischen Umfeld mit schlechter Sicherheitslage geleistet, noch dazu meist unter hohem Zeitdruck. Daher ist es wichtig, dass sich die Arbeit an bestimmten Grundsätzen und Gestaltungsprinzipien orientiert:
- Der Grundsatz der Menschlichkeit gebietet, menschliches Leid wo immer möglich zu lindern und dabei den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
- Der Grundsatz der Neutralität verbietet es, in Konfliktsituationen bestimmte Seiten zu bevorzugen. Die Wahrnehmung von Hilfsorganisationen vor Ort als neutral ist entscheidend für die Sicherheit der Hilfeleistenden.
- Der Grundsatz der Unparteilichkeit besagt, dass sich die Hilfe allein nach der Bedürftigkeit richtet. Sie darf nicht zwischen Bevölkerungsgruppen oder etwa aufgrund von Alter, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit diskriminieren.
- Der Grundsatz der Unabhängigkeit zieht eine Trennlinie zwischen humanitären Zielen einerseits und politischen, militärischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Zielen andererseits. Der einzige legitime Zweck der humanitären Hilfe ist es, Leiden zu lindern.
- Humanitäre Hilfe wird bedarfsorientiert geleistet. Das bedeutet, dass Hilfsempfänger nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien ausgewählt werden. Zur besseren Bedarfsermittlung kooperiert das Auswärtige Amt mit den Vereinten Nationen und Partnern vor Ort.
- Nach dem Subsidiaritätsprinzip trägt die Regierung des betroffenen Staates die Hauptverantwortung für den Schutz ihrer Bevölkerung. Internationale Hilfe greift erst dann ein, wenn die Regierung dieser Aufgabe nicht mehr ausreichend nachkommen kann oder will.
- Nach dem Prinzip der Schadensvermeidung ("do no harm") sollen negative Auswirkungen der humanitären Hilfe – beispielsweise auf die Umwelt oder die Gleichstellung – vermieden werden. Auch Schutzmaßnahmen etwa vor sexueller Gewalt oder Menschenhandel sind zentraler Bestandteil der Hilfe.