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Zeitenwende im Völkerrecht

Der russische Krieg gegen die Ukraine zeigt die Bedeutung eines überstaatlichen Rechts. Doch seine Möglichkeiten sind begrenzt. 

10.02.2023
Außenministerin Baerbock in Den Haag
Außenministerin Baerbock in Den Haag © picture alliance/dpa

„Russlands brutaler Krieg in der Ukraine ist auch ein brutaler Angriff auf das Völkerrecht“, sagte Deutschlands Außenministerin Annalena Baerbock im Januar in Den Haag. Und sie fügte hinzu: „Zeitenwende bedeutet: Wir müssen auch im Völkerrecht neue Antworten finden.“ Die Ministerin setzt sich deshalb für ein internationales Sondertribunal ein, um die russische Führungsriege für den Angriffskrieg zur Rechenschaft zu ziehen. Zugleich macht sie sich für eine Reform des Völkerstrafrechts stark.

Aufgaben und Grenzen des Internationalen Strafgerichtshofs 

Der Internationale Strafgerichtshof nahm seine Arbeit 2002 auf.
Der Internationale Strafgerichtshof nahm seine Arbeit 2002 auf. © picture alliance / ANP

Die Außenministerin besuchte in Den Haag den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), den Deutschland als zweitgrößter Beitragszahler unterstützt. Gegründet wurde der IStGH 1998 durch einen völkerrechtlichen Vertrag, das sogenannte Römische Statut. Im Sommer 2002 nahm der Gerichtshof seine Arbeit auf. Er handelt dabei in klar umrissenen Grenzen. So ist die Gerichtsbarkeit auf vier Verbrechen beschränkt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eingeschränkt das Verbrechen der Aggression, also ein Angriffskrieg. 

Gerade die Strafverfolgung wegen eines Angriffskriegs ist schwierig. „Deswegen ist es so fatal, dass nun die Grenzen der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression deutlich werden“, sagte Baerbock in ihrer Rede an der Haager Akademie für Völkerrecht.

Debatte um internationales Sondertribunal zu Russlands Angriffskrieg 

Im Gespräch ist angesichts der Grenzen des Völkerrechts ein internationales Sondertribunal. Deutschlands Außenministerin unterstützt dieses Vorhaben. Sie räumte zugleich ein, dass dies „keine ideale Lösung“ sei. Aber es bestehe eine Rechtslücke und es brauche eine „ganz klare Botschaft an die russische Führung“ und auch „an alle anderen in der Welt, dass ein Angriffskrieg in dieser Welt nicht ungestraft bleibt“.

Verfolgung von Kriegsverbrechen in Deutschland 

Grundsätzlich kann die deutsche Justiz auf Grundlage des sogenannten Weltrechtsprinzips Kriegsverbrechen verfolgen. Das gilt auch dann, wenn die Täter keine Deutschen sind und die Taten im Ausland verübt wurden. Deutsche Gerichte leisteten dabei bereits Pionierarbeit. So wurden bereits in mehreren Fällen etwa IS-Kämpfer wegen Kriegsverbrechen verurteilt.

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