Für menschenwürdige Arbeit
Achten Unternehmen die Menschenrechte? Und wie lässt sich das nachweisen? Deutschland hat ein weltweit einzigartiges Monitoring gestartet.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland sollen gewährleisten, dass sie in ihrer gesamten Produktionskette die Menschenrechte achten. Das besagt der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Aber wie lässt sich das nachweisen? Deutschland ist der erste Staat weltweit, der jetzt in einem groß angelegten Monitoring überprüft, inwiefern die Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden.
Was ist das Ziel des Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte?
Bis 2020 soll mindestens die Hälfte aller 7.100 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Betriebsabläufe verankern. Die Wahrung der Menschenrechte wird damit zu einer durchaus anspruchsvollen Managementaufgabe:
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
- Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
- Berichterstattung
- Beschwerdemechanismus
Wo könnten Menschenrechte verletzt werden?
Zum Beispiel wenn Menschen in einsturzgefährdeten Gebäuden und Fabriken ohne Brandschutz arbeiten, giftigen Chemikalien ausgesetzt sind, zu wenig Lohn erhalten oder keine Interessensvertretungen gründen dürfen.
Aber auch wenn Lebensgrundlagen gefährdet sind. Zum Beispiel bei der Gewinnung des Batterierohstoffs Lithium, der für die Elektromobilität benötigt wird. Dem hohen Wasserverbrauch kann das Grundrecht auf Trinkwasser für die Anwohner entgegenstehen. Statt Abbruch der Unternehmenstätigkeit sind dann jedoch Lösungen gefragt: Im Gegenzug für den Rohstoffabbau könnten die beteiligten Unternehmen im Dialog mit der Bevölkerung deren Wasserversorgung sicherstellen. Dann profitieren beide Seiten.
Wie läuft das NAP-Monitoring ab?
Im November 2018 hat die Bundesregierung die Unternehmen in einem Brief ermuntert, am Monitoring teilzunehmen. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft leitet das Verfahren. Im ersten Schritt hat sie 30 Unternehmen interviewt, die einen Querschnitt der deutschen Wirtschaft bilden. Aus den Erkenntnissen entsteht ein Fragebogen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, der den Unternehmen in zwei Erhebungsphasen 2019 und 2020 vorgelegt wird. Deren Selbstauskunft wird schließlich einer Plausibilitätskontrolle unterzogen.
Die Bundesregierung setzt zunächst auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Nach der Auswertung des Monitorings wird sie entscheiden, ob Gesetze nötig sind.
Ziehen andere Länder mit?
In einer global vernetzten Wirtschaft lassen sich Arbeitsbedingungen nur dann verbessern, wenn alle mitmachen – allen voran die großen Industrienationen. Deshalb setzt sich Deutschland in internationalen Foren wie G7 und G20 für Menschenrechte am Arbeitsplatz und nachhaltige Lieferketten ein und befürwortet ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EU.
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (PDF-Datei)
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