Hüter des Grundgesetzes
Das Bundesverfassungsgericht wird 70 Jahre alt. Es wacht uneingeschränkt über die Grundlagen der deutschen Demokratie.
Es ist Institution und zugleich Symbol: Das Bundesverfassungsgericht. In ihm manifestiert sich die Absicht, in der Bundesrepublik Deutschland alle staatlichen Gewalten den Grundrechten unterzuordnen und so der Verfassung Vorrang vor allem anderen zu geben. Das nun 70 Jahre alte Bundesverfassungsgericht ist als eigenständige Instanz in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz verankert. Kein Gesetz, keine Regel oder Verordnung in Deutschland darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, das zu überwachen.
Das Bundesverfassungsgericht darf nicht von sich aus tätig werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann das Gericht anrufen, wenn sie glauben, dass staatliches Handeln ihre Grundrechte verletzt. Von den 240.251 Verfassungsbeschwerden zwischen 1951 und 2020 waren 5.372 erfolgreich.
16 Richterinnen und Richter wachen über die Verfassung
In den Anfangsjahren der Bundesrepublik musste das Gericht noch mit häufiger, deutlicher und öffentlicher Kritik aus Kreisen der Politik kämpfen. Eine so umfassende und mächtige Kontrolle waren die Politiker aus der deutschen Geschichte nicht gewohnt. Heute ist das Gericht uneingeschränkt anerkannt und seine Entscheidungen werden akzeptiert. Kritik an den Entscheidungen bleibt leise und sachlich. So wie das Grundgesetz eigens so offen formuliert ist, dass es immer wieder neu auf die Anforderungen der Gegenwart angewendet werden kann, so unterschiedlich sind die Urteile des Gerichts durch die Jahrzehnte. Seine Aufgabe ist es ausdrücklich nicht, das Grundgesetz aus der historischen Sicht zur Zeit seiner Entstehung auszulegen, sondern eine gegenwartsnahe und zukunftsträchtige Interpretation zu finden.
Die 16 Verfassungsrichter werden zur einen Hälfte vom Bundestag, zur anderen vom Bundesrat für zwölf Jahre gewählt. Die Altersgrenze liegt bei 68 Jahren. Sie arbeiten in zwei Senaten mit jeweils drei Kammern. Die Richter und Richterinnen tragen scharlachrote Roben, die in Anlehnung an die florentinische Richtertracht aus dem 15. Jahrhundert entworfen wurden. Anziehen kann man sie nur mit fremder Hilfe, nicht alleine.
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