Zwei Ministerien, ein gemeinsames Ziel
Die deutsche feministische Außen- und Entwicklungspolitik gehen Hand in Hand: Gleichberechtigung und Teilhabe sind ihre Ziele.
„Wir rufen keine Revolution aus, sondern tun eine Selbstverständlichkeit“, sagte Außenministerin Annalena Baerbock bei der Vorstellung der Leitlinien für die deutsche feministische Außenpolitik. Das war im März 2023. Neben ihr stand Entwicklungsministerin Svenja Schulze, die ergänzte: „Wir wollen Gesellschaften gerechter machen.“ Bewusst traten die Ministerinnen gemeinsam auf, denn die Konzepte waren in beiden Häusern erarbeitet worden.
Beide Ministerien verfolgen dasselbe Ziel: geschlechterdiskriminierende Strukturen weltweit abbauen und einen systemischen Wandel bewirken. Denn, so die Begründung, Gesellschaften sind besonders stabil, friedlich und wirtschaftlich erfolgreich, wenn alle Menschen gleichermaßen teilhaben können – bei den Rechten, Ressourcen und bei der Repräsentanz, den sogenannten „3R“.
Teilhabe in Entwicklungsländern stärken
Das Auswärtige Amt (AA) hat Leitlinien für eine feministische Außenpolitik und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Strategie für feministische Entwicklungspolitik verabschiedet. Die beiden Ansätze ergänzen sich und sollen einen Modernisierungsschub bewirken, auch in den Ministerien. Das AA zielt darauf, die Beteiligung von Frauen in diplomatischen Beziehungen, bei Friedensverhandlungen und in internationalen Organisationen zu fördern und ihre Belange bei der humanitären Hilfe besonders im Auge zu behalten. Das BMZ konzentriert sich auf (wirtschaftliche) Teilhabe in Entwicklungsländern und auf die Förderung von Frauenrechten.
Überschneidungen etwa bei sexualisierter Gewalt
Überschneidungen gibt es zum Beispiel bei sexualisierter Gewalt, die sowohl im Alltag als auch in Konflikten oder auf der Flucht eine Rolle spielt. Hier soll die Zusammenarbeit mit Partnerländern helfen, zugleich sollen internationale Verhandlungen das Problem im Kern angehen. Auch das Thema reproduktive Gesundheit betrifft beide Ressorts, weil hier sowohl Frauenrechtsfragen zum Tragen kommen wie auch ganz praktische Themen, etwa die Verteilung von Verhütungsmitteln.