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Koalitionsvertrag von Union und SPD: Das steht drin

Union und SPD haben sich auf ihr Regierungsprogramm verständigt. Ein Überblick über die zentralen Punkte. 

Wolf ZinnWolf Zinn (mit dpa), 10.04.2025
Die Spitzen von Union und SPD erläutern den Koalitionsvertrag.
Die Spitzen von Union und SPD erläutern den Koalitionsvertrag. © pa/dpa

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands / Christlich-Soziale Union (CDU/CSU) und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) haben nach mehrwöchigen Koalitionsverhandlungen ihre Pläne für eine gemeinsame Regierung in einem Vertrag niedergelegt. Hier sind die wichtigsten Vorhaben:

Steuern und Entlastungen

Die Einkommensteuer für untere und mittlere Einkommen soll in etwa zwei Jahren gesenkt werden. Der Solidaritätszuschlag bleibt für Spitzenverdiener und Unternehmen bestehen. Die Pendlerpauschale soll ab 2026 ab dem ersten Kilometer 38 Cent betragen. Das Deutschlandticket (derzeit 58 Euro monatlich) soll auch über 2025 hinaus bestehen bleiben. Ab 2029 müssen sich Fahrgäste jedoch auf Preissteigerungen einstellen.

Unternehmensentlastung und Wirtschaft

Zur steuerlichen Entlastung der Unternehmen sollen Abschreibungsregeln reformiert werden: Für 2025 bis 2027 wird eine degressive Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen eingeführt. Ab 2028 ist eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer geplant. Das deutsche Lieferkettengesetz soll abgeschafft und durch eine unbürokratische Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie ersetzt werden.

Staatshaushalt und Verwaltung

Um Ausgaben zu reduzieren, sollen in der Bundesverwaltung innerhalb von vier Jahren acht Prozent der Stellen abgebaut werden – Sicherheitsbehörden sind davon ausgenommen. Die Zahl der Bundesbeauftragten soll halbiert werden. Bei Förderprogrammen und Beiträgen an internationale Organisationen sollen insgesamt eine Milliarde Euro eingespart werden. Kommunen mit hohen Altschulden will der Bund mit jährlich 250 Millionen Euro unterstützen – als hälftige Beteiligung, wenn Länder Kassenkredite der Kommunen übernehmen.

Migration und Asyl

Zurückweisungen an EU-Außengrenzen bei Asylgesuchen sollen in Abstimmung mit europäischen Partnern möglich sein. Alle rechtsstaatlichen Mittel gegen irreguläre Migration sollen ausgeschöpft werden, ohne das Asylrecht anzutasten. Die reguläre Einbürgerungsfrist bleibt bei fünf Jahren; die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt erlaubt. Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen für zwei Jahre keine Familienangehörigen nachholen dürfen.

Energie und Industrie

Das umstrittene „Heizungsgesetz“ soll zurückgenommen und durch ein neues Gebäudeenergiegesetz ersetzt werden – dieses soll offener für verschiedene Technologien, flexibler und einfacher gestaltet sein. Für energieintensive Industrien ist ein Industriestrompreis vorgesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Rente und soziale Absicherung

Das Rentenniveau von 48 Prozent soll bis 2031 gesetzlich garantiert bleiben. Die Finanzierung erfolgt über den Bundeshaushalt. Die sogenannte Mütterrente wird ausgeweitet: Unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder sollen drei Rentenpunkte angerechnet werden – ebenfalls finanziert aus Steuermitteln.

Bürgergeld und Arbeitsmarkt

Die Leistungen des Bürgergelds sollen mit verschärften Mitwirkungspflichten verbunden werden. Bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit kann ein „vollständiger Leistungsentzug“ erfolgen. Die Leistung soll künftig „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen.

Künftig könnte statt des Acht-Stunden-Tags ein flexibler Wochenarbeitszeitrahmen gelten – in Abstimmung mit Arbeitgebern und Gewerkschaften. Ab dem kommenden Jahr ist ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde geplant.

Bildung und Förderung

Das Bafög, also die staatliche Unterstützung von Schülern und Studierenden, wird im kommenden Jahr erhöht. Die Wohnkostenpauschale für auswärtig wohnende Studierende steigt von 380 auf 440 Euro monatlich. Wegen schwacher Leistungen in Grundschulen soll eine bundesweite Pflicht für Sprach- und Entwicklungstests bei Vierjährigen eingeführt werden.

Verteidigung und innere Sicherheit

Ein freiwilliges Wehrdienstmodell für die Bundeswehr ist geplant. Dafür sollen Strukturen wie Wehrerfassung und Wehrüberwachung eingerichtet werden. Geplant ist zudem ein Nationaler Sicherheitsrat, der Informationen zu Krisen bündelt und schnellere Entscheidungen ermöglichen soll. Zur Stärkung der inneren Sicherheit sollen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang für Ermittlungszwecke speichern.

Familien und Eltern

Das Elterngeld soll steigen – sowohl der Mindestbetrag von derzeit 300 Euro als auch der Höchstsatz von 1.800 Euro sollen angehoben werden. Selbstständige Mütter sollen einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz erhalten.

Cannabis 

Die bisherige Cannabis-Legalisierung für Erwachsene soll überprüft werden. 

Aufarbeitung der Coronapolitik

Die Maßnahmen der staatlichen Corona-Politik sollen untersucht werden. Dafür ist eine Enquete-Kommission vorgesehen. 

Wie geht es nun weiter?

Alle Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag von den Parteien abgesegnet wird. Die SPD will dazu ein Votum ihrer Mitglieder einholen. Die Regierung könnte dann in der ersten Maiwoche gebildet werden, als Termin für die Kanzlerwahl ist der 7. Mai im Gespräch.