Von der Einreise bis zum Job
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten in Deutschland Schutz und Unterstützung. Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Mehr als eine Million Menschen, vor allem Frauen und Kinder, flüchteten im Jahr 2022 vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland. Sie erhielten den in der Europäischen Union vereinbarten unmittelbaren Schutz und mussten kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Überblick über alle wichtigen Regeln und Anlaufstellen:
Welche Regeln gelten für die Einreise nach Deutschland?
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ist normalerweise ein sogenannter Aufenthaltstitel erforderlich, ein Visum zum Beispiel. Doch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind davon vorübergehend befreit, es besteht eine Ausnahmeregelung. Nach aktuellem Stand vom Februar 2023 gilt diese Ausnahme bei einer Einreise bis zum 31. Mai 2023 für einen Zeitraum von 90 Tagen und ermöglicht so einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel bis zum 29. August 2023. Die Regelungen werden aber angepasst. Grundsätzlich muss ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen gestellt werden.
Wie werden Flüchtlinge in Deutschland unterstützt?
Kriegsflüchtlinge können staatliche Unterstützung erhalten, diese umfasst Hilfe bei Unterbringung und Versorgung sowie Sozialleistungen. Dafür müssen sich Geflüchtete registrieren, zum Beispiel in einer der vielen Aufnahmeeinrichtungen in ganz Deutschland. Geflüchteten, die Sozialleistungen bekommen und keine private Unterkunft haben, wird bei der Registrierung auch mitgeteilt, wo sie zunächst wohnen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die schutzbedürftigen Menschen gleichmäßig auf Städte und Gemeinden in ganz Deutschland verteilt werden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Beratungsangeboten und Sprachkursen, um den Menschen im Alltag zu helfen. Manche Angebote richten sich auch gezielt an Frauen. Integrationskurse für Geflüchtete beinhalten immer Sprachkurse, damit sich die Menschen zum Beispiel für eine Arbeitsstelle bewerben können.
Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine arbeiten?
Ja, das ist möglich. Die Ausländerbehörden stellen dafür auf Antrag die entsprechenden Dokumente aus. Die Geflüchteten dürfen damit in Deutschland arbeiten oder sich auch selbstständig machen. Ansprechpartner in allen weiteren Fragen ist die Agentur für Arbeit. Die Mitarbeitenden helfen bei der Arbeitssuche oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Detaillierte Informationen zu Aufenthalt und Arbeit, aber auch zum Alltag in Deutschland und zu Deutschkursen finden Sie auf Englisch, Russisch und Ukrainisch hier.
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