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Die neue Chancenkarte

Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt auf Menschen mit Berufserfahrung. Wir stellen eine der wichtigsten Neuerungen vor.

Uta Rasche, 26.08.2024
Fachkräfte am Laptop
© stock.adobe.com/Gorodenkoff

Spannende berufliche Perspektiven, innovative Unternehmen, soziale Sicherheit, eine stabile Demokratie mit Meinungs- und Pressefreiheit, gute Schulen und exzellente Universitäten – Deutschland hat viel zu bieten. In den Zukunftsfeldern Digitalisierung und erneuerbare Energien herrscht große Dynamik – das macht sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Um den Wandel zu gestalten, setzt die Bundesregierung auf die Expertise internationaler Fachkräfte.

Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) setzt Deutschland 2024 seinen Weg zum modernen Einwanderungsland fort: Für Akademikerinnen und Akademiker sowie für Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation von außerhalb der Europäischen Union gibt es rechtliche Erleichterungen. Die wichtigste Neuerung ist die „Chancenkarte“, die seit Juni 2024 gilt.

Wer die Chancenkarte bekommen kann

Die „Chancenkarte“ ermöglicht es Fachkräften aus Drittstaaten, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Sie gilt zunächst für ein Jahr. Die Chancenkarte bekommen:

1. Inhaber einer ausländischen beruflichen oder akademischen Qualifikation, die in Deutschland voll anerkannt ist. Auch diejenigen, die ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben haben, erhalten die Chancenkarte ohne weitere fachliche und sprachliche Anforderungen.

2. Inhaber eines ausländischen Hochschulabschlusses, eines mindestens zweijährigen Berufsabschlusses (im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder eines von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschlusses. Zudem benötigen Bewerberinnen und Bewerber Deutschkenntnisse auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf Niveau B2. Dann gilt ein Punktesystem. Für die Chancenkarte müssen Interessierte sechs Punkte erreichen:

  • 4 Punkte gibt es für einen ausländischen Berufsabschluss, der nach deutschen Standards anerkannt werden kann, auch wenn noch eine Nachqualifizierung erforderlich ist (Teilanerkennung). 
  • 3 Punkte gibt es für mindestens fünfjährige Berufserfahrung innerhalb der vergangenen sieben Jahre oder für „gute deutsche Sprachkenntnisse“ (B2).
  • 2 Punkte gibt es für „ausreichende deutsche Sprachkenntnisse“ (B1), für zweijährige Berufserfahrung innerhalb der vergangenen fünf Jahre sowie für ein Alter unter 35 Jahren.
  • 1 Punkt gibt es „für hinreichende deutsche Sprachkenntnisse“ (A2), bei einem vorangegangenen Aufenthalt in Deutschland von mindestens sechs Monaten in den vergangenen fünf Jahren, bei einem Alter zwischen 35 und einschließlich 39 Jahren, bei Englisch-Kenntnissen auf C1-Niveau, wenn die Qualifikation einem Engpassberuf zugeordnet werden kann sowie wenn die Partnerin oder der Partner Kriterien für die Chancenkarte erfüllt.

Für die Chancenkarte müssen Fachkräfte nachweisen, dass sie ihr Leben in Deutschland während der bis zu einjährigen Jobsuche ohne staatliche Hilfe finanzieren können.

Wer nach einem Jahr mit der Chancenkarte eine Stelle in Deutschland gefunden hat, kann bei der Ausländerbehörde seines neuen Wohnorts einen dauerhaften Aufenthaltstitel zum Arbeiten beantragen, etwa die Blaue Karte EU.

Niedrigere Gehaltsgrenzen und mehr Engpassberufe

Schon 2023 hat die Bundesregierung die Fachkräfteeinwanderung in mehreren Punkten erleichtert. So wurden die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU gesenkt.

Auch wurde die Liste der Engpassberufe erweitert: Neben Fachleuten für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin können künftig auch Veterinäre, Zahnärztinnen und Pharmazeuten sowie Führungskräfte in der Produktion, im Bau, in der Logistik, in der Kinderbetreuung und im Gesundheitswesen eine Blaue Karte EU mit der niedrigeren Gehaltsgrenze erhalten.

Weitere Informationen gibt es bei „Make it in Germany“, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.