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Artikel 3: Gleichheitsgrundsatz

Familienministerin Franziska Giffey: „Frauen können alles. Das ist Fakt und Forderung.“

Franziska Giffey, 23.04.2019
Deutschlands Familienministerin Franziska Giffey
Deutschlands Familienministerin Franziska Giffey © Photothek

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, sagt Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes. Und: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Für diesen zweiten Satz haben die vier Mütter des Grundgesetzes gekämpft. Zu großer Bedeutung hat ihm wiederum eine Frau verholfen: Erna Scheffler, die erste Richterin am Bundesverfassungsgericht. Sie hat 1953 an der Grundsatzentscheidung mitgewirkt, dass Frau und Mann in Ehe und Familie gleichberechtigt sind. Auch das Vorrecht des Ehemannes, bei Meinungsverschiedenheiten das letzte Wort zu haben, hat sie aufgehoben.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3

Die Folge dieser Entscheidungen waren Änderungen im Ehe-, Familien- und Arbeitsrecht, die das Leben vieler Frauen besser gemacht haben. Wählen durften Frauen schon seit 1919. Seit den 1970er Jahren dürfen sie auch ohne die Zustimmung ihres Ehemanns arbeiten gehen. 1994 schließlich wurde der zweite Absatz des Artikels 3 ergänzt. Seitdem ist es Aufgabe des Staates, für tatsächliche Gleichberechtigung zu sorgen.

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Bis Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen erreicht ist, haben wir noch ein gutes Stück Arbeit vor uns: Frauen bekommen im Schnitt 21 Prozent* weniger Bruttostundenlohn als Männer. Sie sind in Führungspositionen seltener zu finden. Und 40 Prozent aller Frauen in Deutschland haben körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Das zu ändern, dafür setze ich mich ein.

Ich arbeite für echte Gleichberechtigung, für Frauen und Männer, überall.
Deutschlands Familienministerin Franziska Giffey

Ich sage: Frauen können alles – das ist Fakt und Forderung zugleich. Damit Frauen wirklich alles können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür arbeiten wir mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen und dem Entgelttransparenzgesetz. Ich streite gegen Gewalt an Frauen: Mit einem Runden Tisch, gemeinsam mit Ländern und Kommunen, will ich die Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und ambulanten Angebote für Frauen, die Gewalt erlitten haben, dauerhaft finanziell absichern. Und ich setze mich für die Aufwertung der sozialen Berufe ein: kein Schulgeld mehr, Ausbildungsvergütung, bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Dort arbeiten 5,7 Millionen Menschen; 80 Prozent sind Frauen. Sie arbeiten in Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Pflegestationen und halten unser Land zusammen.

Als Bundesfrauenministerin will ich Artikel 3 umsetzen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich arbeite für echte Gleichberechtigung, für Frauen und Männer, überall.

 

*21 Prozent Gehaltsunterschied entspricht dem unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser erfasst auch den Verdienstunterschied durch strukturelle Ungleichheiten wie schlechtere Zugangschancen von Frauen zu bestimmten Berufen oder Karrierestufen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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