Deutschlands wichtigstes Buch
Das deutsche Grundgesetz gilt seit 1949. Dabei war es eigentlich nur als Provisorium gedacht. Fünf Fakten.
In welcher historischen Situation entstand das deutsche Grundgesetz?
Nach dem Zweiten Weltkrieg stritten die Siegermächte Großbritannien, Frankreich und USA mit der Sowjetunion um das besetzte Deutschland. Um die Pläne für einen westlichen Teilstaat unter Aufsicht ihrer Militärregierung voranzutreiben, übergaben die alliierten-Gouverneure den westdeutschen Ministerpräsidenten Vollmachten mit konkreten Aufträgen. Diese Vollmachten wurden als „Frankfurter Dokumente“ bekannt. Das erste und wichtigste Dokument verlangte, eine Versammlung einzusetzen, die eine föderalistische und demokratische Verfassung ausarbeitet
Warum heißt es bis heute Grundgesetz und nicht Verfassung?
Die westdeutschen Ministerpräsidenten fürchteten, eine Verfassung als Gründungsdokument eines neuen Staates könnte die Spaltung Deutschlands in Ost und West vertiefen. Die Verfassung sollte provisorischen Charakter haben und nur gelten, bis die Teilung überwunden und die Einheit hergestellt wäre. Deshalb war nur von einem Grundgesetz die Rede.
Wer hat das Grundgesetz geschrieben?
Vorbereitet wurde der Text von einem Gremium aus Sachverständigen und Beamten. Dieser sogenannte Verfassungskonvent tagte im August 1948 knapp zwei Wochen lang auf Schloss Herrenchiemsee in Bayern. Eine zentrale Rolle spielten zudem die Landesparlamente: Einzelne Abgeordnete wurden in einen Parlamentarischen Rat berufen, der den Entwurf des Verfassungskonvents bearbeiten und das Grundgesetz beschließen sollte.
Wie ging es weiter?
Ein starker Kanzler, eine starke Ländervertretung, ein starkes Bundesverfassungsgericht, ein schwacher Präsident – Kernpunkte des Grundgesetzes legte schon der Verfassungskonvent fest. Der Parlamentarische Rat mit den Ländervertretern schärfte die Grundrechte und verlangte die Gleichberechtigung von Frauen. So entstand ein moderner Verfassungstext. Zu den darin garantierten Grundrechten gehören zum Beispiel das Recht auf Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Gleichheit vor dem Gesetz. Am 8. Mai 1949 wurde der Text vom Parlamentarischen Rat beschlossen, am 23. Mai in Bonn unterzeichnet.
Ist das deutsche Grundgesetz seitdem unverändert geblieben?
Nein, es wurde seit seinem Bestehen schon mehrfach geändert, vor allem im Zuge der Westbindung der Bundesrepublik, der europäischen Integration und der deutschen Wiedervereinigung. Änderungen des Grundgesetzes müssen vom Bundestag und vom Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.