25 Jahre deutscher Einigungsvertrag
Am 31. August 1990 unterzeichneten die Verhandlungsführer aus Ost und West den Einigungsvertrag. Er regelte den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.
„Jetzt liegt es wirklich nur noch an uns“, sagte Wolfgang Weng von der FDP, als er am 20. September 1990 im Bonner Bundestag ans Rednerpult trat. Soeben hatten die Abgeordneten erfahren, dass die zeitgleich in Ost-Berlin tagende Volkskammer der DDR mehrheitlich dem Einigungsvertrag zugestimmt hatte. Der Vertrag sollte die deutsche Wiedervereinigung besiegeln. Unterzeichnet hatten ihn die Verhandlungsführer, der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause, bereits am 31. August. In Kraft treten konnte er nur mit dem Einverständnis beider Parlamente. Kurze Zeit nach der Entscheidung der Volkskammer votierte auch der Bundestag für das entsprechende Gesetz. „Der Deutsche Bundestag hat mit dieser Abstimmung seine Beratungen zu einem Vertrag von einzigartiger Bedeutung für die Zukunft unseres Landes abgeschlossen“, so Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.
Vorausgegangen war ein wahrer Verhandlungsmarathon – der Einigungsvertrag bildete das entscheidende Versatzstück eines umfassenden rechtlichen Gebildes, auf dem die Wiedervereinigung fußte. Schon am 1. Juli 1990 war der Vertrag über eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion in Kraft getreten. Damit gab es keine Grenzkontrollen mehr und die D-Mark galt als einheitliche Währung. Zugleich liefen die Verhandlungen über den Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs. Er wurde am 12. September 1990 unterzeichnet und sicherte die Einheit auch außenpolitisch ab.
„Die Einheit mit Inhalt und Leben füllen“
Die Frage, wie die Wiedervereinigung ablaufen sollte, verlangte nach einer komplexen Antwort. Rechtlich waren zwei Wege möglich: Nach dem damaligen Artikel 23 konnte das Grundgesetz auch in anderen Teilen Deutschlands gültig werden, wenn sie der Bundesrepublik beitraten. Die andere Möglichkeit waren Verhandlungen über eine neue, gemeinsame Verfassung. Beide Seiten sprachen sich letztlich für einen Beitritt aus.
Der rund 900-seitige Einigungsvertrag regelte die Übertragung des politischen und rechtlichen Systems Westdeutschlands auf den Osten. Die Bestimmungen betrafen unter anderem Parlament, Justiz, Bildung, Kultur, Wissenschaft, Verkehr und Telekommunikation. Berlin wurde wieder Hauptstadt – und der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag. Gleichzeitig mit dem Einigungsvertrag trat das Ländereinführungsgesetz in Kraft. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden neue Bundesländer. „Die Form der Einheit ist gefunden“, sagte Bundespräsident Richard von Weizsäcker bei den Feierlichkeiten am 3. Oktober 1990. „Nun gilt es, sie mit Inhalt und Leben zu füllen.“
Unterzeichnung des Einigungsvertrages am 31. August 1990