So entscheidet die deutsche Politik
Corona-Maßnahmen, Organspende, Sterbehilfe: Wir zeigen, wie deutsche Politikerinnen und Politiker ethische Fragen entscheiden.
Ist Sterbehilfe zulässig – ja oder nein? Soll jeder als Organspenderin oder –spender registriert werden? Welche Corona-Maßnahmen sind sinnvoll? Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen regelmäßig ethisch schwierige Entscheidungen treffen. Doch wie machen sie das? Wer berät sie und sind sie dabei wirklich frei? Auf die letzte Frage liefert der Artikel 38 des Grundgesetzes eine Antwort: „Sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
Einen Fraktionszwang, also die Verpflichtung der Abgeordneten einer Partei, einem zuvor gefassten Beschluss ihrer Fraktion entsprechend abzustimmen, darf es in Deutschland nicht geben. In der Realität existiert natürlich trotzdem häufig ein gewisser Druck der Fraktionsführung auf die Abgeordneten – dies wird oft Fraktionsdisziplin genannt. Ein Abgeordneter, der sich nicht an diese Fraktionsdisziplin hält, kann dafür aber nicht belangt oder zur Verantwortung gezogen werden.
Was ist eine Gewissensfrage?
Es gibt jedoch Abstimmungen, bei denen die Fraktionsführung ausdrücklich die freie Entscheidung eines jeden Abgeordneten fordert. Zu solchen sogenannten Gewissensfragen kommt es meist, wenn der Entscheidung eine lange öffentliche Debatte vorausging. Dies war zum Beispiel der Fall, als der Bundestag am 30. Juni 2017 darüber abstimmte, ob die gleichgeschlechtliche Ehe mit vollem Adoptionsrecht gesetzlich verankert wird. Auch das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe wurde zur Gewissensfrage erklärt.
Wer berät die Abgeordneten?
Neben ihren (wissenschaftlichen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen die Abgeordneten vor allem vom Deutschen Ethikrat Hilfestellung bei ihren Entscheidungen. Er beschäftigt sich mit den zentralen Fragen des Lebens. Mit seinen Empfehlungen gibt er Orientierung für die Gesellschaft und die Politik. Die sechsundzwanzig Mitglieder werden hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten für vier Jahre berufen. Auch während der Corona-Krise ist der Rat, in dem unter anderen Fachleute der Bereiche Recht, Medizin und Philosophie vertreten sind, ein wichtiger Wegweiser.
Du möchtest regelmäßig Informationen über Deutschland bekommen? Hier geht’s zur Anmeldung: