In sieben Schritten zum Job in Deutschland
María Fernanda García López aus Mexiko möchte als IT-Spezialistin in München arbeiten. Wir zeigen den Weg der 28-Jährigen zur Fachkraft in Deutschland beispielhaft, denn die Schritte können – je nach Beruf, Herkunftsland und anderen Faktoren – unterschiedlich sein.
1. Jobsuche
Zuerst informiert sich María bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf der Website „ICT/Engineers“ und im allgemeinen Jobportal der BA über aktuelle Stellenangebote in Deutschland. Für mexikanische IT-Fachleute gibt es ein spezielles Unterstützungsprogramm bei der BA, das auch bei der Jobsuche hilft.
2. Sprache
María möchte sich auch im Alltag verständigen können und bucht einen Online-Sprachkurs beim Goethe-Institut, das weltweit Kurse online und in Präsenz anbietet.
3. Bewerbung
María prüft die Stellenbeschreibung und die Voraussetzungen für den neuen Job. Im nächsten Schritt kontaktiert sie ihren potenziellen Arbeitgeber online und sendet ihm ein Motivationsschreiben sowie wichtige Unterlagen wie Lebenslauf und Zeugnisse zu.
4. Visum und Aufenthalt
María hat ein konkretes Jobangebot und nun die Möglichkeit, ein Visum zum Arbeiten zu beantragen. Sie erfüllt die Voraussetzungen, denn sie hat in ihrem Land einen akademischen Abschluss, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. In ihrem neuen Job verdient sie das erforderliche Mindestgehalt für Engpassberufe von zurzeit 45.300 Euro, das ihr die Blaue Karte EU ermöglicht. Ohne Jobzusage können Fachkräfte auch eine Chancenkarte beantragen.
5. Wichtige Unterlagen
María bemüht sich nun schnell um einen Termin bei der deutschen Botschaft und stellt alle Unterlagen zusammen. Dazu zählen zum Beispiel ausgefüllte Anträge, Kopien ihrer Zeugnisse und anderer Dokumente sowie Passfotos. Auch eine Krankenversicherung muss sie abschließen.
6. Einreise nach Deutschland
María hat ihr Visum erhalten, bucht ihren Flug und bereitet sich auf ihr neues Leben in Deutschland vor. Sie informiert sich über alles Wesentliche wie die Wohnungssuche und kümmert sich um eine Unterkunft für die erste Zeit.
7. Nach der Einreise
Bald nach ihrer Ankunft in Deutschland bucht María einen Termin bei der Ausländerbehörde und bereitet die erforderlichen Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis vor. Außerdem eröffnet sie ein Bankkonto und meldet sich beim Einwohnermeldeamt an.
Marías erster Arbeitstag kann beginnen.
Weitere Informationen: www.make-it-in-germany.com