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Artikel 5: Pressefreiheit

Journalistin Katja Gloger: Pressefreiheit ist ein Menschenrecht.

Katja Gloger, 22.04.2024
Katja Gloger, Vorstandsmitglied von „Reporter ohne Grenzen“
Katja Gloger, Vorstandsmitglied von „Reporter ohne Grenzen“ © Hans Juergen Burkard

Am 10. Dezember 1948 kam die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris zusammen, um ein einzigartiges Dokument zu unterzeichnen: Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Geboren aus den furchtbaren Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges sollte diese Grundsatzerklärung das Fundament bilden, auf dem demokratische Gesellschaften wachsen.

Und so heißt es in Paragraf 19: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.“ Die Meinungsfreiheit und ihre Zwillingsschwester Pressefreiheit sind demnach ein unveräußerliches Recht aller Menschen. Im deutschen Grundgesetz sind sie in Artikel 5 verankert.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5

An vielen Orten der Welt aber wird dieses Recht eingeschränkt oder verwehrt. So zeigt etwa die Weltkarte der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ viele rot eingefärbte Länder, in denen Pressefreiheit bedroht ist. Ein trauriger Befund, dass dies zunehmend auch in Staaten der Europäischen Union geschieht.

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Welchen Mutes bedarf es, welcher Überwindung der Angst, ja, auch von Todesangst, um in autoritären Staaten oder Diktaturen das Recht auf unabhängige, Berichterstattung wahrzunehmen. Denn es ist ja kein Zufall: Dass beim Aufstieg autoritärer Systeme unabhängiger, kritischer Journalismus stets zu den ersten Opfern gehört.

Demokratie ist ohne Meinungs- und Pressefreiheit nicht möglich.
Katja Gloger, Journalistin und Vorstandsmitglied von „Reporter ohne Grenzen“

Eine freie und unabhängige Presse bringt uns die Welt nahe. Journalisten beschreiben und erklären die schönen und viel zu oft leider auch schrecklichen Ereignisse; sie spüren der Wahrheit hinterher, jeden Tag neu. Journalismus soll informieren, nicht missionieren. Journalisten sind nicht die „vierte Gewalt“ – aber natürlich gehört die Kontrolle der Regierenden zu ihren vornehmsten Aufgaben. Sie ziehen die Mächtigen zur Rechenschaft. Als orientierende Kraft liefert Journalismus Fakten und Argumente für den öffentlichen Diskurs.

Eine freie Presse darf nicht staatlich kontrolliert werden; in Deutschland etwa liefert der Kodex des Presserates eine gute Basis für Selbstkontrolle. Eine freie Presse ist nicht frei von Fehlern – sie muss rechenschaftspflichtig sein und transparent und sich ganz besonders um Sorgfalt bemühen. Pressefreiheit fordert verantwortungsbewusste Journalisten, so wie sie verantwortungsvolle Bürger fordert. Demokratie ist ohne Meinungs- und Pressefreiheit nicht möglich. Wir haben nicht das Recht, dieses Grundrecht aufs Spiel zu setzen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5: Pressefreiheit
 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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