Sozialpartner in Deutschland
Das sollten Sie über Mitbestimmung wissen – die wichtigsten Fakten.
Warum gibt es Mitbestimmung?
Gemeinsames Ziel der Sozialpartner in Deutschland ist, Konflikte möglichst aus den Betrieben herauszuhalten. Das soll durch eine hohe Mitwirkung der Beschäftigten vermieden werden, um einen besseren Betriebsfrieden, mehr Stabilität und weniger Streiks zu erreichen.
Welche Formen existieren?
Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist auf drei Ebenen gesetzlich geregelt: Auf betrieblicher Ebene vertritt der Betriebsrat die Beschäftigten. Geregelt wird das im Betriebsverfassungsgesetz von 1952. Die Mitbestimmung auf Unternehmensebene regelt das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Die kollektive Beteiligung der Arbeitnehmer als Sozialpartner erfolgt durch die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen.
Was ist ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit mehr als fünf Beschäftigten gewählt werden. Die Wahlen finden in ganz Deutschland alle vier Jahre zwischen Anfang März und Ende Mai statt. Jeder Beschäftigte kann gewählt werden. Der Betriebsrat kümmert sich um soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten des Betriebs.
Wie funktioniert Mitbestimmung in den Aufsichtsgremien?
Das Mitbestimmungsgesetz regelt die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Planungs-, Lenkungs-, und Organisationsentscheidungen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Arbeitnehmer werden von Entsandten der Arbeiter und Angestellten, der Leitenden Angestellten und der Gewerkschaft(en) in den Aufsichtsräten vertreten.
Was passiert bei Tarifverhandlungen?
Bei Tarifverhandlungen verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber über Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und die Dauer des Tarifvertrages. Falls es zu keiner Einigung kommt, rufen die Gewerkschaften zu Streiks auf, denen eine Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder vorausgehen muss. Die Arbeitgeber können mit der Aussperrung von Arbeitnehmern aus den Firmen reagieren. Um die wirtschaftlichen Schäden von Streiks möglichst abzuwenden, gibt es zuvor häufig ein freiwilliges Schlichtungsverfahren. Dabei setzen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften unter Leitung eines neutralen Schlichters an einen Tisch. Der Staat darf keinen Einfluss auf Tarifverhandlungen nehmen.
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