41 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen
Wahl am 23. Februar: Ausschuss entscheidet, wer formale Kriterien erfüllt.
Wiesbaden/Berlin (dpa / d.de) - An der Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen. Der zuständige Bundeswahlausschuss entschied in einer zweitägigen Sitzung darüber, welche Parteien die formalen Kriterien für eine Teilnahme an der Wahl erfüllt. Dazu gehört unter anderem eine Mindestanzahl an Mitgliedern. Die zugelassenen Parteien müssen nun bis zum 20. Januar Wahlvorschläge und eine bestimmte Zahl Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern einreichen. Wer diese Vorgaben erfüllt, kommt auf den Wahlzettel.
Automatisch zugelassen sind alle im Bundestag oder in zumindest einem Landtag eines Bundeslands vertretene Parteien. Dies sind SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, BSW und Freie Wähler. Zudem ist der wegen einer Sonderregelung mit einem Abgeordneten im Bundestag vertretenen Südschleswigschen Wählerverband (SSW) als Vertreter der dänischen Minderheit zugelassen. Er muss allerdings für seinen Sitz eine Mindestzahl Stimmen bekommen.
Insgesamt hatten 56 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie zur Bundestagswahl antreten wollen. 15 von ihnen, darunter etwa die Partei für Motorsport oder die Dönerpartei, erfüllten die formalen Ansprüche nicht. Gegen die Ablehnung können sie beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen.