Bundesregierung veröffentlicht Bericht zur Menschenrechtspolitik
Der Einsatz für Menschenrechte zählt in Deutschland zu den staatlichen Aufgaben. Alle zwei Jahre berichtet die Regierung über ihr Engagement.
Berlin (d.de) – Die Bundesregierung hat den zweijährlichen Bericht über ihre Menschenrechtspolitik vorgelegt. Der 16. Menschenrechtsbericht beschreibt die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern und das Menschenrechts- und Projektengagement Deutschlands.
Das Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ stellt das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und bei verschiedenen Menschenrechtsthemen vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung dar. Der Bericht hebt die nationalen und internationalen Aktivitäten Deutschlands für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen sowie die Umsetzung und Wirkung der Leitlinien für feministische Außenpolitik hervor. Zusätzlich im Fokus stehen der Kampf gegen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Völkerstraftaten sowie die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
An der Erstellung des Berichts wirken die Ressorts und die Beauftragten der Bundesregierung mit, federführend ist das Auswärtige Amt.