Damit alle mitreden können: Leichte Sprache
Deutsch gilt als Sprache der Dichter und Denker. Doch manchmal soll Sprache nicht stilvoll und schön, sondern vor allem leicht verständlich sein – und zwar für alle.
Was ist Leichte Sprache?
Die Leichte Sprache ist eine möglichst barrierefreie Variante der deutschen Schriftsprache. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Leichte Sprache“ einen Ratgeber und ein Regelwerk veröffentlicht. Einfache Wörter, kurze Sätze und ein „gesprochener“ Stil sollen Texte für möglichst viele Menschen zugänglich machen. Dabei geht es also um nicht weniger als die Teilhabe am öffentlichen Leben, eine Voraussetzung der Demokratie.
Beispiele für Leichte Sprache im Alltag
Das „Netzwerk Deutsche Sprache“ empfiehlt etwa statt der Wendung „Öffentlicher Nahverkehr“, einfacher „Bus und Bahn“ zu schreiben. Das Verb „genehmigen“ solle man durch „erlauben“ ersetzen. Auch für ganze Sätze gibt es Beispiele. Ein für manche Menschen schwer verständlicher Satz lautet dem Ratgeber zufolge:
„Ich habe meinem guten Freund Leo ein Buch über die Geschichte von Berlin geliehen.“
Eine Übersetzung in Leichte Sprache:
„Leo ist ein guter Freund von mir.
Ich habe ihm ein Buch geliehen.
Das Buch ist über die Geschichte von Berlin.“
Wer braucht Leichte Sprache?
Laut der Dolmetscherin und Übersetzerin für Leichte Sprache Anne Leichtfuß sind deutschlandweit 14 Millionen Menschen auf Leichte und Einfache Sprache angewiesen. Dazu zählen Menschen mit geistiger Behinderung, Lernschwierigkeiten oder einer weitgehenden Lese- und Schreibschwäche. Grund kann aber auch eine erworbene Sprachstörung sein, etwa nach einem Schlaganfall oder infolge einer Demenzerkrankung. Aber auch Menschen aus dem Ausland mit geringen Deutschlandkenntnissen profitieren von Leichter Sprache.
Leichte Sprache im Gesetz
Leichte Sprache dient der Barrierefreiheit und Teilhabe. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, sie weist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung als Menschenrecht aus. Eine Reihe von Gesetzen wie das Behindertengleichstellungsgesetz und das Bundesteilhabegesetz setzen dies um. Informationen der Bundesregierung und Bundesministerien sind deshalb in Deutschland auch in Leichter Sprache verfügbar.