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Staatsbürger in Uniform

In der Bundeswehr werden die demokratischen Werte der Bundesrepublik gelebt – dies sind die drei wichtigsten Grundsätze. 

20.03.2025
Rekruten im freiwilligen Wehrdienst für den Heimatschutz
Rekruten im freiwilligen Wehrdienst für den Heimatschutz © Bundeswehr /Tom Twardy

Demokratie und Soldat oder Soldatin sein verträgt sich auf den ersten Blick nicht in allen Aspekten wirklich gut: Viele Menschen denken bei Letzterem nur an Befehl und Gehorsam. Die Bundeswehr in Deutschland lebt und arbeitet jedoch nach Grundsätzen, die militärische Erfordernisse und demokratische Werte zusammenbringen.  

Was bedeutet das Prinzip „Staatsbürger in Uniform“? 

Der Soldat oder die Soldatin als Staatsbürger in Uniform ist das Leitbild der sogenannten Inneren Führung in der Bundeswehr. Es betont, dass Soldaten und damals Wehrdienstleistende im Selbstverständnis der Bundeswehr in erster Linie immer Bürgerinnen und Bürger sind. Es gestattet ihnen politische Beteiligung und fordert sie zu ethischer und politischer Bildung auf. Es ist seit der Gründung der Bundeswehr am 12. November 1955 gültig. 

Was bedeutet „Innere Führung“ bei der Bundeswehr? 

Bereits mit der Gründung der Bundeswehr wurde das Konzept der Inneren Führung entwickelt, das sich am Bild des mitdenkenden und verantwortungsvoll handelnden Soldaten orientiert. Es verpflichtet die Bundeswehrangehörigen zur Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik und definiert die Grenzen von Befehl und Gehorsam: Soldaten und Soldatinnen müssen verbrecherische Befehle verweigern. So sollen die individuellen Rechte des Bürgers oder der Bürgerin und die militärischen Pflichten des Soldaten oder der Soldatin in Übereinstimmung gebracht werden.  

Warum ist die Bundeswehr eine „Parlamentsarmee“?  

Gemäß den Grundsätzen der Inneren Führung gilt in der Bundeswehr das „Primat der Politik“. Dabei übt das Parlament, der Bundestag, die zentrale Kontrolle über die Armee aus. So muss die Beteiligung an bewaffneten Einsätzen im Bundestag beschlossen werden, die Regierung kann sie nur vorschlagen. Zudem gibt es im Bundestag das Amt des oder der Wehrbeauftragten, an die sich jeder Soldat und jede Soldatin direkt wenden kann. Er oder sie wacht darüber, dass Menschenwürde und Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten jederzeit geachtet werden.